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In Bezug auf die Drogenproblematik forderte die CVP an einer Tagung eine stärkere Führungsrolle des Bundes und verlangte die Ablösung des Betäubungsmittelgesetzes durch ein umfassendes Suchtpräventionsgesetz, wozu sie auch eine Fraktionsmotion einreichte. In ihrem 21 Thesen umfassenden Grundlagenpapier konnte sie jedoch nichts grundlegend Neues vorschlagen.

Drogenpolitik der CVP 1993

Die einzige Überraschung des Abstimmungsresultates lag denn auch in seiner Deutlichkeit. 1979 hatten sich noch 41 Prozent der Stimmenden für ein analoges Volksbegehren («Guttempler-Initiative») ausgesprochen, Basel-Stadt sogar mit mehr als 50 Prozent. Besonders massiv wurden die beiden Initiativen in der Westschweiz (mit Ausnahme von Genf) und im Kanton Schwyz abgelehnt, wo sich über vier Fünftel der Urnengängerinnen und Urnengänger gegen sie aussprachen. Am «verbotsfreundlichsten» zeigten sich die Kantone Basel-Stadt und Zürich mit rund 33 Prozent bzw. 31 Prozent Ja-Stimmen.

Volksinitiative «zur Verhinderung der Alkoholprobleme».
Abstimmung vom 28. November 1993

Beteiligung: 44.7%
Nein: 1'527'165 (74.7%) / 20 6/2 Stände
Ja: 516'054 (25.3%) / 0 Stände

Parolen:
– Nein: FDP, CVP (4*), SVP, LP, AP, Lega; Vorort, SGV
– Ja: SP (3*), GP, PdA (1*), LdU (3*), EVP, EDU, SD (3*)

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Volksinitiative «zur Verminderung der Tabakprobleme».
Abstimmung vom 28. November 1993

Beteiligung: 44.7%
Nein: 1 521 885 (74.5%) / 20 6/2 Stände
Ja: 521 433 (25.5%) / 0 Stände

Parolen:
– Nein: FDP, CVP (3*), SVP, LP, AP, Lega; Vorort, SGV
– Ja: SP (3*), GP, PdA (1*), LdU (3*), EVP, EDU, SD (3*)

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Wie die Vox-Analyse dieser Abstimmung zeigte, fanden die beiden Initiativen bei den Frauen erheblich mehr Zustimmung als bei den Männern. Seit dem Beginn der Vox-Analysen 1977 wurde nie eine so grosse Differenz zwischen dem Stimmverhalten der Frauen und der Männer – 18 Prozent beim Tabakverbot – beobachtet. Tiefe Ja-Anteile ergaben sich in der jüngsten Alterskategorie, in der Romandie und in den ländlichen Gebieten. Besonders im rot-grünen Lager beeinflusste der politische Standort das Stimmverhalten nur teilweise. Einzig die Gefolgschaft von LdU/EVP stimmte beiden Initiativen zu, die Grünen nahmen nur die Tabakinitiative an, während die Anhänger der SP mehrheitlich nicht der Parteiparole folgten. Die meistgenannten Motive zur Verwerfung der Initiativen waren die Angst vor zusätzlicher Arbeitslosigkeit und die Überzeugung, dass ein Verbot wirkungslos wäre bzw. durch ausländische Medien umgangen würde.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Ohne Gegenstimmen lehnte die AP die Treibstoffzollerhöhung, die Initiative zur Abschaffung der Tierversuche und die beiden Armeeinitiativen (Waffenplätze und neue Kampfflugzeuge) ab . Ablehnung wurde auch zum Bundesbeschluss gegen den Waffenmissbrauch, gegen den Kantonswechsel des Laufentals, gegen alle vier Teile der Mehrwertsteuer sowie die Werbeverbotsinitiativen beschlossen.
Die AP unterstützte das von der Lega lancierte Referendum gegen die Blauhelmvorlage; Nationalrat Steinemann (SG) wurde Co-Präsident des Referendumskomitees.

Parolen der AP und Unterstützung des Referendums gegen die Blauhelmvorlage

Zu den eidgenössischen Abstimmungen empfahlen die SD ein Nein zur Aufhebung des Spielbankenverbots, zur Erhöhung des Treibstoffzolls, zu den beiden Armeeinitiativen (neue Kampfflugzeuge und Waffenplätze), zum Kantonswechsel des Laufentals sowie – aus europapolitischen Gründen – zu allen Mehrwertsteuervorlagen. Die Werbeverbotsinitiativen unterstützten sie hingegen zusammen mit den linken Parteien. Bei den kantonalen Wahlen stagnierten die SD.

Parolen und Wahlresultate der SD 1993
Dossier: Wahlresultate der SD, 1990-1999
Dossier: Parolen der SD, 1990-1994

Zu den eidgenössischen Abstimmungen beschlossen die Delegierten resp. der Delegiertenrat einstimmig die Ablehnung der beiden Armee-Initiativen (Kampfflugzeuge und Waffenplätze). Unbestritten war auch die Ablehnung der Initiativen für Werbeverbote. Sämtliche zur Abstimmung gelangenden Parlamentsbeschlüsse wurden befürwortet. Allerdings sprachen sich verschiedene Kantonalsektionen gegen den höheren Satz der Mehrwertsteuer sowie gegen die Möglichkeit, diesen zur Sicherung der AHV um 1% zu erhöhen, aus. Auf nationaler Ebene entsprachen sämtliche Parolen, wie im übrigen auch bei der CVP und der SVP, dem Ausgang der jeweiligen Volksabstimmungen.

Parolen der FDP 1993
Dossier: Parolen der FDP, 1990-1994

In der Wintersession 1993 reichte die CVP-Fraktion eine Motion ein mit der Forderung, möglichst rasch ein Suchtpräventionsgesetz auszuarbeiten. Ziel ist eine gesamtschweizerische Koordination der Massnahmen zur Bekämpfung illegaler Drogen und gegen den Missbrauch von Medikamenten, Alkohol und Tabak. Zur Finanzierung der Präventionsmassnahmen sollen konfiszierte Drogengelder verwendet werden.

Motion für ein Suchtpräventionsgesetz (Mo. 93.3673)

Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) publizierte die erste gesamtschweizerische Spitex-Statistik. Danach bezahlte die AHV 1992 im Rahmen der offenen Altershilfe fast CHF 100 Mio. an rund 1000 verschiedene Spitex-Organisationen in der Schweiz. Seit 1990 sind die Ausgaben der AHV für Spitex beträchtlich gestiegen: 1990/1991 um 58 Prozent und 1991/1992 um 16 Prozent. An der Statistik fiel auf, dass das Netz der beitragsberechtigten Spitex-Organisationen in der Deutschschweiz im Vergleich zur Romandie und zum Tessin dichter ist.

erste gesamtschweizerische Spitex-Statistik

Das Eidg. Versicherungsgericht (EVG) entschied in einem neuen Grundsatzurteil, dass sich eine Person, die durch Alkohol- oder Tabakmissbrauch zum Invaliden wird, inskünftig keine IV-Rentenkürzung mehr gefallen lassen muss. Das EVG berief sich dabei auf zwei internationale Abkommen, welche die Kürzung einer Invalidenrente nur zulassen, wenn jemand seine Gesundheit absichtlich geschädigt hat. Nach Auffassung des EVG ist äusserst fraglich, ob bei chronischem Missbrauch von Alkohol und Tabak überhaupt je von absichtlichem Selbstverschulden die Rede sein kann.

Keine IV-Rentenkürzungen mehr bei Alkohol- oder Tabakmissbrauch (1993)

Bei den Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen ergaben sich neun Abweichungen zum Fraktionspartner SD. Insbesondere unterstützte sie zusammen mit den links-grünen Parteien die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge» und gab Stimmfreigabe für die zweite Armeeinitiative «40 Waffenplätze sind genug» heraus. Die Werbeverbote für Tabak und Alkohol lehnte sie dagegen ab.
Die Lega lancierte ein Referendum gegen ein Schweizer Kontingent von UNO-Blauhelmen, wobei sie von den SD unterstützt wurde.

Parolen und Lancierung eines Referendum gegen ein Schweizer Kontingent von UNO-Blauhelmen der Lega 1993
Dossier: Parolen der AP/FPS, 1990-1994

Bei dieser Ausgangslage hatten die beiden Initiativen in der Volksabstimmung keine Chance, umso mehr als die Gegner der Initiativen – in erster Linie die Tabakindustrie und die Werbung – weder Mittel noch Wege scheuten, um die Initiativen, die sie in erster Linie als werbe- und arbeitsplatzfeindlich darstellten, zu Fall zu bringen. Dabei fanden sie die nahezu uneingeschränkte Unterstützung der Printmedien, welche sich in Zeiten ohnehin rückläufigen Inseratevolumens unmissverständlich auf die Seite ihrer potenten Auftraggeber stellten. Gegen die Initiativen sprach sich aber auch ein «Schweizerisches Aktionskomitee gegen unbrauchbare Werbeverbote» aus, in welchem sich 150 Bundesparlamentarier und -parlamentarierinnen aus allen grösseren Parteien zusammenschlossen. Dem Präsidium gehörten neben Nationalrätin Heberlein (fdp, ZH), Ständerat Delalay (cvp, VS) und Nationalrätin Zölch (svp, BE) auch der Basler SP-Nationalrat Hubacher an, der sich in dieser Frage gegen die Meinung seiner Partei stellte.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Das EDI setzte eine Arbeitsgruppe ein, welche die (eurokompatiblen) Möglichkeiten einer gesetzlichen Verankerung der Weiterbildung von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern auf Bundesebene prüfen soll. Untersucht wird auch die Schaffung einer gesetzlichen Regelung der Ausbildung von Chiropraktoren, nichtärztlichen Psychotherapeuten sowie anderer universitärer Berufe des Gesundheitswesens.

Arbeitsgruppe zur gesetzlichen Verankerung der Weiterbildung von verschiedenen Ärztegruppen (1993)

Aus dem Vergleich der Daten aus den Betriebszählungen 1985 und 1991 ging hervor, dass in diesem Zeitraum das Gesundheitswesen zu den Wirtschaftszweigen mit der höchsten Zunahme an Beschäftigten gehörte (+27% gegenüber einer 15 prozentigen Zunahme des Gesamtbestandes der Beschäftigung). Auffallend war die Rekordzunahme (+65%) des Bestandes der Teilzeitbeschäftigten, die 1991 mehr als ein Drittel (36%) der Arbeitnehmer im Gesundheitswesen ausmachten (gegenüber 28% 1985). Der Anteil an der Gesamtbeschäftigung in der Schweiz erreichte 1991 9.3 Prozent.

Gesundheitswesen mit höchster Zunahme an Beschäftigten (1993)

Der Nationalrat übernahm praktisch die Argumentation des Ständerates und lehnte ebenfalls sowohl die Initiativen als auch den bundesrätlichen Gegenvorschlag deutlich ab. Bei der ständerätlichen Präventions-Motion setzte sich hingegen der Bundesrat durch und erreichte eine Überweisung in der unverbindlichen Form des Postulates.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Mit einem diskussionslos verabschiedeten Postulat ihrer Kommission für Rechtsfragen beauftragte die grosse Kammer den Bundesrat, einen Bericht und Vorschläge zu unterbreiten, ob und wie die Aktivitäten und Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die verschiedenen Gefährdungen der Gesundheit wie beispielsweise Drogen, Betäubungsmittel, Medikamentenmissbrauch, Alkohol, Tabak, Luftverschmutzung, Radioaktivität etc. besser koordiniert und aufgrund einer allgemeinen und übersichtlichen Strategie optimiert werden könnten.

Massnahmen des Bundes im Kampf gegen verschiedene Gefährdungen der Gesundheit (Po. 93.3240)

In der Frage, wer primär für die Kostensteigerung im Gesundheitswesen verantwortlich sei, hatten im Vorjahr bei der parlamentarischen Beratung des zweiten Massnahmenpakets gegen die Kostensteigerung im Gesundheitswesen auch die Arzthonorare zu Diskussionen Anlass gegeben. Die FMH bestritt die damals von Bundesrat Cotti genannten Zahlen (jährliches Durchschnittseinkommen von CHF 273'000) und liess eine eigene Studie ausarbeiten, welche markant tiefere Zahlen auswies (CHF 187'000). Allerdings fusste diese Untersuchung lediglich auf den Angaben von rund 8000 freipraktizierenden Ärzten. Nicht erfasst wurden die Einkommen der Spitalärzte und all jener Mediziner, die neben ihrer freien Praxistätigkeit von einem Spital einen Lohn erhalten. Die FMH-Studie bestätigte die bereits früher vermutete enorme Bandbreite bei den Ärzteeinkommen. Ärzte und Ärztinnen, die technische Leistungen wie Operationen anbieten, verdienen bis fünfmal mehr als Mediziner, die vorwiegend intellektuelle Leistungen erbringen wie etwa (Kinder-)Psychiater oder Allgemeinpraktiker. Zu den Spitzenverdienern gehören die Urologen, die Orthopäden und die Gynäkologen.

FMH-Studie zu Arzthonoraren (1993)

Als Grund für die Kostensteigerung im Gesundheitsbereich wird oft auch die zunehmende Ärztedichte genannt. Gemäss der Statistik der Vereinigung der Schweizer Ärzte (FMH) verdoppelte sich diese in den letzten 20 Jahren. Die grösste Dichte an freipraktizierenden Ärzten weist Basel-Stadt auf (328 Einwohner je Arzt), die kleinste Appenzell Innerrhoden (1400 Einwohner je Arzt). Der gesamtschweizerische Durchschnitt liegt bei 624. Fast zwei Drittel der FMH-Mitglieder sind Spezialärzte. Von verschiedener Seite wird deshalb immer wieder gefordert, bei der Ausbildung von Medizinstudenten einen Numerus clausus oder ähnliche Restriktionen einzuführen. Im Berichtsjahr verlangte eine von 110 Nationalrätinnen und Nationalräten unterzeichnete Motion Pidoux (fdp, VD; Mo. 93.3129), der Bundesrat solle seine Kompetenz bei den Medizinalprüfungen zu einer sinnvollen Lenkung der Ärztedichte nutzen. Der Bundesrat verwies auf die Kantonshoheit bei der Zulassung zum Universitätsstudium sowie auf entsprechende Empfehlungen der Schweizerischen Hochschulkonferenz und beantragte mit Erfolg Umwandlung in ein Postulat. Der Ständerat überwies eine ähnlich lautende Motion Simmen (cvp, SO) ebenfalls nur in der Postulatsform (Mo. 93.3121).

Sinnvolle Lenkung der Ärztedichte (Mo. 93.3121 & Mo. 93.3129)

Aus der Entwicklung der Umsatzzahlen in Arztpraxen und Apotheken schloss der schweizerische Apothekerverein, dass Ärzte und Ärztinnen vermehrt Medikamente in Selbstdispensation verkaufen, um so die Ausfälle auszugleichen, die ihnen auf Tarifebene durch den dringlichen Bundesbeschluss gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung entstehen. Die Apotheker appellierten deshalb an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, im revidierten Krankenversicherungsgesetz die Selbstdispensation rigoros einzuschränken und eine entsprechende Bundeskompetenz einzuführen. Diese war im bundesrätlichen Vorschlag enthalten gewesen, im Ständerat jedoch zugunsten der Kantonshoheit aus der Vorlage gekippt worden. Der Nationalrat kehrte wieder zum Entwurf des Bundesrates zurück, doch hielt der Ständerat in der Differenzbereinigung an der föderalistischen Lösung fest.

Revision der Krankenversicherung – Schaffung des KVG (BRG 91.071)
Dossier: Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1988-1994)
Dossier: Prämienverbilligung

In der Frühjahrssession wurden die Zwillingsinitiativen für eine Verminderung der Tabakprobleme und für eine Verminderung der Alkoholprobleme, die ein völliges Werbeverbot für Tabak und Alkohol verlangten, vom Ständerat, welcher das Geschäft als Erstrat behandelte, klar verworfen. Die kleine Kammer erachtete den Einfluss der Werbung auf das Konsumverhalten insbesondere der Jugend als nicht erwiesen und betonte die negativen materiellen Auswirkungen der Initiativen auf die Werbebranche und das kulturelle Sponsoring. Vergeblich appellierte Bundesrat Cotti an den Rat, zumindest auf den moderateren Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten, welcher nur die Plakat- und Kinowerbung verbieten, die informierende Werbung in den Printmedien und an den Verkaufsstellen sowie das Sponsoring unter gewissen Auflagen jedoch zulassen wollte. Gegen die engagierten Voten von Meier (cvp, LU), Onken (sp, TG) und Schiesser (fdp, GL), die sich für den Jugendschutz stark machten und an die menschlichen und volkswirtschaftlichen Folgen übermässigen Alkohol- und Tabakkonsums erinnerten, wurde auch dieser Vorschlag deutlich abgelehnt. Ihm warfen die Gegner jeglicher Werbebeschränkung vor, nicht praktikabel zu sein und der Werbebranche jährlich Aufträge in der Höhe von CHF 100 Mio. bis CHF 150 Mio. zu entziehen.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Nach Zürich, wo sich die Besetzung des 1990 von der Regierung beschlossenen Lehrstuhls für Naturheilkunde weiter verzögerte, wird möglicherweise auch der Kanton Bern die Alternativmedizin als eigenständiges Fach in die Ausbildung der angehenden Arztinnen und Ärzte einbeziehen: Im September 1992 reichten über 20'000 Stimmberechtigte eine entsprechende Volksinitiative ein.

Schaffung der Kollegialen Instanz für Komplementärmedizin an der Universität Bern (1995)

Um den einschneidenden Forderungen der Volksinitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen, erlegte sich der Verband Schweizerischer Zigarettenfabrikanten freiwillig Einschränkungen bei der Zigarettenwerbung auf. Die Einhaltung dieses «Werbekodexes», der sich in erster Linie an den Anliegen des Jugendschutzes orientiert, wird von der Kommission für Lauterkeit in der Werbung kontrolliert.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Zu heftigen Wortgefechten kam es, als der Nationalrat im Rahmen der Revision des Lebensmittelgesetzes Werbeeinschränkungen für Tabak und Alkohol behandelte. Der Ständerat hatte 1990 einer Kompetenznorm, wonach der Bundesrat zum Schutz der Gesundheit insbesondere von Jugendlichen die Werbung für alkoholische Getränke sowie für Tabak- und Raucherwaren einschränken kann, nach langer Diskussion zugestimmt. Im Nationalrat versuchten Vertreter des bürgerlichen Lagers, angeführt von Nationalrat Oehler (cvp, SG), Präsident des Verbandes der schweizerischen Tabakindustrie, mit vielfältigen Argumenten einen völligen Verzicht auf Werbebeschränkungen zu erreichen. So weit wollte der Rat nicht gehen, doch schwächte er den Beschluss des Ständerates ab. Gemäss nationalrätlicher Variante kann der Bundesrat die Werbung für alkoholische Getränke und für Tabakartikel nur dann einschränken, wenn sie sich speziell an die Jugend richtet. Der Ständerat stimmte dieser Version zu.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ablehnung der «Zwillingsinitiativen» zur Verminderung der Alkohol- und Tabakprobleme, welche 1989 mit der Forderung nach einem totalen Werbeverbot für Alkoholika und Tabakwaren eingereicht worden waren, und leitete den Räten seine Botschaft für einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zu. Dabei zeigte er Bereitschaft, den in der Vernehmlassung vorgebrachten Bedenken der betroffenen Kreise (Industrie, Gewerbe, Medien) zumindest teilweise Rechnung zu tragen und seinen ursprünglichen Vorschlag etwas zu lockern. Als Erklärung für diesen partiellen Rückzieher – beispielsweise bei der Tabakwerbung in den Printmedien oder beim Sponsoring – führte er an, dass neben der hohen Priorität, welche dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung gebühre, auch die Handels- und Gewerbefreiheit, die Rechtsgleichheit und das Informationsbedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten berücksichtigt werden müssten.
Strikt verboten sein soll die Werbung am Schweizer Radio und Fernsehen, bei den Lokalradios, in den Kinos und auf Plakatwänden. In allen anderen Bereichen würde die Werbung bloss eingeschränkt. An den Verkaufsstellen darf informativ geworben werden. Degustationen bleiben hier – mit Ausnahme der gebrannten Wasser – erlaubt, hingegen dürfen keine Gratismuster von Raucherwaren mehr abgegeben werden. Sachbezogene Werbung für Alkoholika und Tabak soll auch in den Printmedien mit Ausnahme der Jugendzeitschriften möglich sein. Ebenfalls zugelassen bleiben das Sponsoring und die Markendiversifizierung, sofern damit nicht die Förderung des Verkaufs von Alkohol und Tabakwaren bezweckt wird. Das Aktionskomitee zeigte sich enttäuscht vom Gegenvorschlag und beschloss, seine Initiativen nicht zurückzuziehen.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Zum ersten Mal in der Schweiz erstellte das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern im Auftrag des BAG eine epidemiologische Studie über rauchenbedingte Todesfälle. Die Studie ergab, dass in der Schweiz jährlich rund 10'000 Raucherinnen und Raucher an den Folgen ihres Tabakkonsums sterben. Dies entspricht einem Anteil von 16.6 Prozent aller Todesfälle. Das BAG erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass Rauchen die wichtigste vermeidbare Einzelursache von Krankheit und vorzeitiger Mortalität in Europa ist.

Epidemiologische Studie über rauchenbedingte Todesfälle (1992)

Im Berichtsjahr 1992 gerieten vor allem die Arzthonorare unter Beschuss. Die von Bundesrat Cotti bei der Beratung des zweiten Massnahmenpakets gegen die Kostensteigerung im Gesundheitswesen angeführten Zahlen über das Durchschnittseinkommen der Ärzte wurden von deren Standesorganisationen zwar heftig bestritten. Doch ergaben Studien, dass die Ärzte in weit grösserem Ausmass für den Kostenschub verantwortlich sind als bisher angenommen. Die teilweise verweigerte Erhöhung der Tarife wurde in den letzten Jahren durch eine massive Mengenausweitung mehr als nur kompensiert. Teuerungsbereinigt nahm das durchschnittliche Einkommen pro Arzt in den letzten acht Jahren um 12 Prozent zu, dasjenige der arbeitenden Gesamtbevölkerung nur um 7 Prozent. Die Untersuchungen zeigten aber auch krasse Unterschiede innerhalb der Ärzteschaft: Ein Viertel der Ärzte, vornehmlich Chefärzte und Spezialisten, kassierte die Hälfte der Krankenkassenleistungen, während das Nettoeinkommen der praktischen Ärzte im Mittel abnahm.

Entwicklung der Arzthonorare (1992)

Die Jugendlichen in der Schweiz sind laut einer repräsentativen Umfrage zurückhaltender geworden beim Konsum legaler und illegaler Drogen. Der Anteil der Minderjährigen mit Rauschgifterfahrung hat seit 1986 nicht zugenommen; der Prozentsatz der jungen Zigarettenraucher und Alkoholkonsumenten ist sogar rückläufig.

Statistik zum Konsum legaler und illegaler Drogen von Jugendlichen (1991)