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Eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion nahm der Nationalrat mit 99 zu 77 Stimmen an. Die Motion fordert den Bundesrat auf, im Bereich der Pflege eine Weiter- und Ausbildungsoffensive zu starten. Dazu solle einerseits ein zertifiziertes Weiterbildungsangebot gewährleistet werden. Andererseits fordert die Motion eine zweijährige zertifizierte Attestausbildung für Praktiker im Bereich der Gesundheit und Betreuung sowie deren Eingliederung in die „Arbeitsmarktlichen Massnahmen“. Begründet wurden die Forderungen der Motion mit dem Mangel an qualifizierten Mitarbeitern in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen. Der Bundesrat sah die ersten beiden Forderungen bereits als erfüllt an und beantragte daher nur die Annahme des dritten Punktes (Eingliederung in die „Arbeitsmarktlichen Massnahmen“). Der Nationalrat hingegen nahm die Motion als Ganzes an.

Weiter- und Ausbildungsoffensive

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete sorgte sich um die medizinische Versorgung der Bergbevölkerung. Sie forderte in einem Positionspapier, den regional differenzierten Arzttarif zu vereinheitlichen und den Numerus Clausus für die Zulassung zum Medizinstudium aufzuheben. Weiter sollten die Kantone für ihre jeweiligen Gebiete Konzepte zur medizinischen Grundversorgung erstellen. Die Situation der medizinischen Grundversorgung in den Berggebieten habe sich bei einer stetigen Kostensteigerung verschlechtert. Besonders betroffen seien Gebiete im Wallis, Uri, Graubünden und Jura. In gewissen Regionen gebe es bereits einen Mangel an Hausärzten.

medizinische Versorgung der Bergbevölkerung

Im Jahr 2009 fanden 23 Grossdemonstrationen mit 1000 und mehr Beteiligten statt, die grösste mit rund 25'000 Personen führten die Gewerkschaften am 19. September in Bern durch. Je sieben Grossdemonstrationen fanden in Bern und Genf statt, je zwei in Luzern und Zürich sowie je eine in Aarau, Freiburg, Lausanne, St. Gallen und Sempach (LU). Mehr als ein Drittel dieser Kundgebungen (9) hatten aussenpolitische Fragen zum Thema; besonders häufig demonstrierten in der Schweiz ansässige Tamilen gegen den Bürgerkrieg in ihrer Heimat Sri Lanka. Sie führten neben einer Reihe von kleineren Manifestationen auch fünf Grossdemonstrationen mit bis zu 14'000 Teilnehmenden durch. Sehr aktiv waren im Berichtsjahr auch die Ärzte, welche an einem nationalen Aktionstag am 1. April in Aarau, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich je gut 1000 Personen auf die Strasse brachten.

Grossdemonstrationen in der Schweiz im Jahr 2009
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Auch der Bundesrat beschloss Sofortmassnahmen zur Senkung der Kosten bei den Medikamenten. Vorgesehen waren unter anderem eine Erweiterung des Länderkorbs für Preisvergleiche und geringere Margen für Ärzte und Apotheker. Der Bundesrat will damit ab 2010 im Bereich der Medikamente Einsparungen in der Grössenordnung von mindestens 400 Mio Fr. erzielen. Die Ärzteorganisation FMH wertete die Senkung der Margen bei der Medikamentenabgabe als Angriff auf die Ärzteschaft. Um Kosten einzusparen, erwog der Bundesrat auch, den Ärzten die Abgabe von Medikamenten zu verbieten. Auch darüber war die Ärzteschaft erbost.

Senkung der Kosten

Eine Motion der SP-Fraktion wollte für die Ärzte einen Anreiz schaffen, um einem Gesundheitsnetzwerk beizutreten. Dies sollte entweder damit erreicht werden, dass Mitglieder eines Netzwerkes ein höheres oder dass jene Ärzte, die keinem Gesundheitsnetzwerk angehören, ein tieferes Honorar erhalten. Der Bundesrat verwies auf die beiden Botschaften zur Vertragsfreiheit und zu Managed Care und beantragte daher die Motion zur Ablehnung. Dem folgte mit 99 zu 56 Stimmen auch der Nationalrat.

Gesundheitsnetzwerk

Laut einer Studie der Stiftung Careum bildet die Schweiz viel zu wenig Gesundheitsfachleute aus. Es müssten dreimal mehr sein, um den Bedarf bis ins Jahr 2030 zu decken. Die Schweiz müsste also in den nächsten 20 Jahren ebensoviele Arbeitskräfte ausbilden, wie heute in Spitälern, Heimen und bei der Spitex arbeiten, nämlich gegen 200'000. Dies einerseits, weil der Anteil der über 80-jährigen schneller anwächst und die Überalterung eine Erhöhung des Personalbestandes erfordert und andererseits, weil bis 2030 mindestens die Hälfte des Gesundheitspersonals, aufgrund von Pensionierungen ersetzt werden muss. Auch bei den Ärzten herrscht in den Spitälern ein Mangel. Diese forderten daher, dass die Schweiz die Ausbildung und Nachwuchsförderung von Ärzten intensivieren sowie den Wiedereinstieg verstärken soll. Eine Motion Heim (sp, SO) verlangte, dass zusätzliche Ausbildungsplätze sowie Umschulungs- und Qualifikationsangebote im Pflege- und Sozialbereich geschaffen werden, um den Mangel an qualifiziertem Pflege- und Betreuungspersonal in diesem Bereich auszugleichen. Der Bundesrat war sich der Problematik zwar bewusst, erachtete es aber als wichtig, festzuhalten, dass die Initiative grundsätzlich von allen beteiligten Partnern ergriffen werden könne. Er beantragte die Ablehnung der Motion. Dem folgte knapp, mit 87 zu 93 Stimmen, auch der Nationalrat.

zusätzliche Ausbildungsplätze Pflege- und Sozialbereich

Eine parlamentarische Initiative der SGK des Nationalrates brachte einmal mehr die Frage des Zulassungsstopps für die Leistungserbringer in den Ständerat ein. Da sich zu diesem Zeitpunkt bereits abzeichnete, dass bis zum Ablauf der Frist am 31. Dezember eine nahtlose Ablösung der im Vorjahr getroffenen Massnahmen durch eine definitive Nachfolgeregelung immer noch nicht möglich sein würde, musste erneut über eine Übergangslösung diskutiert werden. Diese sah nun im Grundsatz vor, dass der Bundesrat die Zulassung von selbständigen und unselbständigen Leistungserbringern sowie die Tätigkeit von Ärzten in Einrichtungen und im ambulanten Bereich von Spitälern für eine befristete Zeit von einem Bedürfnis abhängig machen kann. Die neue Übergangslösung soll bis am 31. Dezember 2011 gelten und den Geltungsbereich der bedarfsabhängigen Zulassung auf Spezialärzte sowie auf Apotheker beschränken.

Im Nationalrat war das Eintreten auf die Vorlage umstritten. Eine Kommissionsminderheit Scherer (svp, ZG) beantragte, nicht auf die Vorlage einzutreten und warb für mehr Wettbewerb und eine wirtschaftlich orientierte medizinische Versorgung. Bundesrat Couchepin unterstützte die von der Kommission vorgeschlagene Übergangslösung und widersprach der Behauptung, es gäbe in der Schweiz eine Ärzteknappheit. Es hätte im Gegenteil zu viele Ärzte, diese seien aber regional schlecht verteilt und das Verhältnis zwischen Hausärzten und Spezialisten stimme nicht. Der Nationalrat stimmte knapp, mit 81 zu 65 Stimmen für das Eintreten auf die Vorlage. Die grosse Kammer übernahm des Weiteren einen präzisierenden Antrag Cassis (plr, TI), der verhinderte, dass Fachärzte mit dem Gebrauch des Weiterbildungstitels „praktischer Arzt“ den Zulassungsstopp umgehen können. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 95 zu 55 Stimmen angenommen.

Im Ständerat wurde das Eintreten auf die Vorlage mit wenig Begeisterung mit 25 zu 9 Stimmen beschlossen. Die Minderheit monierte, dass die sogenannte Übergangslösung nun bald zehn Jahre dauerte und kaum Positives gebracht habe. Der Zulassungsstopp habe zusammen mit dem Numerus clausus für Medizinstudenten dazu geführt, dass sich nun eine Verknappung an praktizierenden Ärzten abzeichne. Ohne weitere Diskussionen stimmte der Ständerat den Änderungen des Nationalrates zu und nahm die parlamentarische Initiative in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. In der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat der Übergangsbestimmung mit 107 zu 74 Stimmen zu, der Ständerat tat dasselbe mit 37 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Übergangslösung zum Zulassungsstopp für Leistungserbringende (Pa.Iv. 09.400)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Ein Postulat Cramer (gp, GE) beauftragte den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem die Stellung der Allgemeinmediziner und -medizinerinnen in der Schweiz, ihre Rolle im Gesundheitswesen und die Bedeutung einer angemessenen Entlohnung ihrer Leistungen, insbesondere der Laboranalysen, für sie selbst und für das Gesundheitssystem untersucht werden. Gegen den Willen des Bundesrates, welcher der Ansicht war, dass dem Anliegen des Postulates bereits hinreichend Rechnung getragen werde, wurde es im Ständerat mit 20 zu 3 Stimmen angenommen.

Stellung der Allgemeinmediziner und -medizinerinnen

Auch in diesem Jahr sorgte der Mangel an Ärzten und Pflegepersonal für einige Vorstösse im Parlament. So forderte beispielsweise ein Postulat (Po. 06.2009) der SGK des Nationalrates den Bundesrat auf, zusammen mit den Kantonen einen Bericht darüber zu erstellen, wie die Aus- und Weiterbildung von Ärzten im Bereich der Hausarztmedizin verbessert werden kann, wie Randregionen für Hausärzte attraktiver gemacht werden können und wie sich die Honorierung der Allgemeinpraktiker entwickelt hat. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates, da ein identisches Begehren von der Kommission des Ständerates angenommen worden war. Auch der Nationalrat folgte dieser Empfehlung. Der Ständerat überwies die im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Jacqueline Fehr (sp, ZH) ebenfalls.

Strategie gegen fehlendes Ärzte- und Pflegepersonal (Mo. 08.3608)
Dossier: Ärztemangel

Eine Motion Forster-Vannini (fdp, SG), welche den Bundesrat aufforderte, den Zulassungsstopp für Ärzte durch neue freiheitliche Versicherungsformen abzulösen, lehnte der Ständerat mit 10 zu 17 Stimmen ab. Zudem forderte die Motion, dass neue Voraussetzungen für die Anwendung einer optimalen Medizin durch eine Anpassung des Risikoausgleichs geschaffen werden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt, sicherte der Motionärin aber zu, die Anliegen in die SGK einzubringen. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion Fetz (sp, BS), welche den Bundesrat beauftragen wollte, dem Parlament möglichst rasch den Entwurf zu einem Erlass über Massnahmen bei ärztlicher Unter- oder Überversorgung vorzulegen. Ohne Gesetzesänderung würde Ende 2009 der befristete Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte auslaufen. Damit verbunden waren Befürchtungen, dass in ländlichen Gebieten das medizinische Angebot sinken und in den Zentren durch die Ausweitung des Angebots überproportional und kostenintensiv steigen würde. Auch hier wandte der Bundesrat ein, dass in der SGK des Nationalrates eine entsprechende Vorlage hängig sei und er es nicht als opportun erachte, eine neue Vorlage auszuarbeiten und damit die laufenden Beratungen infrage zu stellen.

Ersetzung des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte durch neue freiheitliche Versicherungsformen (Mo. 08.3929)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Trotz heftiger Proteste der Ärzte senkte der Bundesrat auf Mitte Jahr die Labortarife. Damit sollen jährlich CHF 200 Mio. eingespart werden. Die Ärzteverbindung FMH wehrte sich gegen die Senkung und warnte vor einschneidenden Folgen für die Patienten. Das geltende Tarifmodell war seit 1994 nicht mehr angepasst worden, obwohl heute dank technischem Fortschritt Analysen automatisiert und damit kostengünstiger durchgeführt werden können. Die Schweizer Labortarife waren zudem massiv höher als im umliegenden Ausland. Diese Sparmassnahme sorgte nicht nur bei den Ärzten für sehr viel Widerstand, sondern auch bei Gesundheitspolitikern aus verschiedenen Lagern. Neben den Hausärzten forderten auch die Patienten den Bund auf, die Labortarife nicht zu senken. Ein Ärztestreik in den Kantonen Waadt und Genf gegen die höheren Labortarife war ausserdem gut befolgt worden. Wenig später folgte ein landesweiter Ärzteprotest, bei dem viele Hausärzte ihre Praxen für einige Stunden schlossen und zu Manifestationen in die Kantonshauptstädte zogen.

Labortarife

Erfolg hatte ein Postulat Schenker (sp, BS) (Po. 08.3739), welches vom Bundesrat einen Bericht über das Vorhandensein von genügend ausgebildetem Pflegepersonal verlangte. Ebenfalls in den Bericht integriert werden sollten mögliche Massnahmen, mit welchen der Beruf attraktiver gemacht und die Qualität der Aus- und Weiterbildung sichergestellt werden kann. Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Bundesrates und nahm das Postulat an. In eine ähnliche Richtung zielte auch eine Motion Fehr (sp, ZH). Diese gründete auf einer Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan), gemäss welcher es bis zum Jahr 2030 zu einer erheblichen personellen Lücke in der medizinischen Versorgung kommen kann. Die Motion verlangte daher, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den zuständigen Fachorganisationen eine Strategie mit einem Masterplan ausarbeite und dem Parlament vorlege, mit welcher ein Ärztemangel in der Schweiz verhindert und die Hausarztmedizin gefördert werden könne. Bundesrat und Nationalrat befürworteten die Motion.

Strategie gegen fehlendes Ärzte- und Pflegepersonal (Mo. 08.3608)
Dossier: Ärztemangel

Nach der Verlängerung des Zulassungsstopps befasste sich der Ständerat im Dezember auch mit der Vertragsfreiheit. Der Kommission des Ständerates war es nicht gelungen, sich auf ein Modell als Alternative zu der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lockerung des Vertragszwanges zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zu einigen. Diese verfahrene Situation sorgte im Ständerat für sehr viel Unmut. Man war sich einig darüber, dass der Zulassungsstopp der Ärzte 2009 nicht ersatzlos auslaufen sollte. Der Ständerat sah aber ein, dass eine Rückweisung an die Kommission oder den Bundesrat nichts bringen würde und beschloss daher mit 23 zu 19 Stimmen nicht auf das Geschäft einzutreten und damit den Ball dem Nationalrat zuzuspielen.

Erneute Verlängerung des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte bis 2010 (BRG 04.032)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Der Ständerat hatte im Vorjahr einer Verlängerung des Zulassungsstopps für die Eröffnung neuer Arztpraxen bis Ende 2010 zugestimmt. Im Nationalrat sprachen sich die Fraktionen der SVP, FDP, GP und Teile der CVP aber für eine Aufhebung des Ärztestopps aus. Sie argumentierten vor allem damit, dass die Massnahme keine Wirkung gezeigt habe. Eine Kommissionsminderheit Humbel (cvp, AG) bestritt diese Aussage und war der Ansicht, dass die Ärztezahl dort, wo die Zulassungsbeschränkung umgesetzt worden war, stabilisiert werden konnte. Auch Bundesrat Couchepin warnte vor den dramatischen Folgen für die Gesundheitskosten, welche die Aufhebung des Ärztestopps haben könne. Dies ignorierte der Nationalrat und beschloss mit 116 zu 67 Stimmen nicht auf die Vorlage einzutreten.

In der Differenzbereinigung war die Kommission des Ständerates einstimmig dafür, an der Verlängerung des Zulassungsstopps für Arztpraxen festzuhalten. Die Kommission hatte bereits verschiedene Nachfolgemodelle diskutiert und es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Herbst einen Vorschlag in den Rat zu bringen. Sie erachtete es als realistisch, innerhalb einer Frist von einem Jahr die Nachfolgeregelung in beiden Räten zu behandeln. Eine Verlängerung könne auch nur bis 2009 beschlossen werden (anstatt 2010), wenn der Nationalrat einschwenke. Eine Minderheit Diener (gp, ZH) beantragte, dem Nationalrat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie erachtete es als rechtsstaatlich fragwürdig, einen dringlichen Bundesbeschluss bereits zum dritten Mal zu verlängern. Ausserdem müsse endlich Bewegung in das starre System kommen. Der Rat folgte jedoch seiner Kommission und beschloss mit 34 zu 4 Stimmen auf die Vorlage einzutreten.

In der Folge musste der Nationalrat also noch einmal über die Frage des Eintretens auf die Vorlage des Zulassungsstopps diskutieren. Eine Kommissionsmehrheit sprach sich nun dafür aus, dem Ständerat zu folgen, insbesondere weil befürchtet wurde, dass mit einem ersatzlosen Auslaufen der Bestimmung zahlreiche neue Praxen eröffnet werden könnten, mit entsprechenden Kostenfolgen. Ausserdem nahm die grosse Kammer zur Kenntnis, dass der Ständerat gewillt war, rasch einen Vorschlag bezüglich der Lockerung des Vertragszwangs zu unterbreiten. Eine Kommissionsminderheit mit Vertretern der SVP, GP, CVP und FDP war weiterhin der Ansicht, dass nicht mit einer Ärztelawine zu rechnen sei. Dieses Mal folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit und beschloss mit 134 zu 37 Stimmen auf die Vorlage einzutreten. Neben der SP waren nun auch die Fraktionen der SVP, FDP und CVP mehrheitlich für eine Weiterführung der Bestimmung, allerdings nur bis 2009. Eine links-grüne Kommissionsminderheit, welche die Hausärzte von diesem verlängerten Zulassungsstopp ausnehmen wollte, fand im Nationalrat keine Mehrheit. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 161 zu 15 Stimmen gut.

Im Ständerat ging es anschliessend nur noch um die Dauer des Zulassungsstopps. Die Kommission empfahl zwar, dem Nationalrat zu folgen, es gab aber auch Stimmen wie die von Sommaruga (sp, BE), welche es für unrealistisch hielten, dass bis zum 1. Januar 2010 eine Nachfolgeregelung, die noch zu beschliessen wäre, in Kraft treten wird. Die kleine Kammer folgte aber mit 23 zu 14 Stimmen dem Nationalrat und entschied sich damit für eine kürzere Befristung. In der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat mit 168 zu 12 Stimmen für die Annahme des Entwurfs und der Ständerat einstimmig dafür.

Erneute Verlängerung des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte bis 2010 (BRG 04.032)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Eine Motion des Ständerates Recordon (gp, VD) wollte den Bundesrat beauftragen, dafür zu sorgen, dass die Problematik des Sterberechts und der damit verbundenen Beihilfe zum Suizid in den Studienplan der medizinischen Fakultäten und der Krankenpflegeschulen aufgenommen und als Ergänzung zur Palliativpflege zum Ausbildungsziel erklärt wird. Der Bundesrat vertrat die Ansicht, dass in der Motion zwar auf eine wichtige gesellschaftliche Fragestellung hingewiesen werde und die Gesundheitsfachleute besser auf die besonderen Situationen in der Endphase des Lebens vorbereitet werden sollten, aber er sah solche Massnahmen als Teil der Palliativpflege und nicht im Rahmen der Beihilfe zum Suizid. Ausserdem war er der Meinung, dass das Medizinalberufegesetz der Regelung der Aus- und Weiterbildung der universitären Medizinalberufe bei der Behandlung und Begleitung von Patienten und Patientinnen in der Endphase ihres Lebens Rechnung trage. Der Ständerat folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte die Motion mit 11 zu 19 Stimmen ab.

Problematik des Sterberechts Studienplan

Am 3. Juli 2002 hatte der Bundesrat einen vorerst auf drei Jahre begrenzten Zulassungsstopp für die Eröffnung neuer Arztpraxen erlassen. Damit wollte man einerseits der ungebremsten Zunahme der Leistungserbringer, insbesondere der Spezialärzte, entgegenwirken, andererseits die Zuwanderung von jungen Ärzten aus dem EU-Raum in Grenzen halten, welche mit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens im Personenverkehr der Schweizer Ärzteschaft bei der Eröffnung einer eigenen Praxis gleichgestellt wurden. In beiden Punkten war man nicht sehr erfolgreich. Die Zahl der Ärzte in freier Praxis nahm schweizweit zwischen 2002 und 2006 um 14% zu, der Anteil unter ihnen, der über kein schweizerisches Ärztediplom verfügt, erfuhr in diesem Zeitraum fast eine Verdoppelung und stieg von knapp 3,5 auf gegen 6,5%. Der Zulassungsstopp wurde stets nur als vorübergehende Massnahme erachtet, bis bei der Revision des KVG neue Modelle für das Anrecht von Ärzten auf Abrechnung über die Grundversicherung eingeführt werden. Beim zweiten Anlauf zur KVG-Revision – die erste war 2003 in der Schlussabstimmung im Nationalrat gescheitert – präsentierte der Bundesrat separate Vorlagen zu den einzelnen Bereichen, um nicht wieder an einem Junktim und unheiligen Allianzen zu scheitern. Als Ablösung des Zulassungsstopps stellte er ein Modell vor, welches eine Aufhebung des Kontrahierungszwangs der Krankenversicherer mit sämtlichen Leistungserbringern und die Förderung von (günstiger arbeitenden) Ärztenetzwerken vorsieht (HMO-Praxen, Managed-Care-Systeme). Da diese Teilrevision seither angesichts heftiger Widerstände insbesondere aus der Ärzteschaft in der zuständigen Ständeratskommission vor sich hin dümpelt, hatten die Räte 2004 einer Verlängerung des Stopps bis 2008 zugestimmt. Weil auch in der Folge keine Fortschritte erzielt wurden, beantragte der Bundesrat eine erneute Verlängerung bis Ende 2010. (Zu den einzelnen Vorlagen zur Revision des KVG siehe hier)

Im Ständerat räumte die Kommissionssprecherin ein, dass die Massnahme ihren Zweck „kaum, wenig oder gar nicht“ erfüllt. Der Verzicht auf die Weiterführung ohne gleichzeitig eine Anschlussregelung zu treffen, berge aber das Risiko einer unkontrollierten Mengenausweitung. Im Übrigen hätten die Kantone die Möglichkeit, die Anwendung des Zulassungsstopps sehr differenziert auszugestalten, weshalb vorderhand kein Ärztemangel zu befürchten sei. Angesichts der Verzögerungen beim Aufheben des Vertragszwangs war Eintreten unbestritten. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Fetz (sp, BS), beantragte einen gelockerten Zulassungsstopp, indem die Grundversorger davon ausgenommen würden. Profitieren würden davon die Allgemeinmediziner, Internisten, Ärzte in Gruppenpraxen, Kinderärzte, Hebammen und Gynäkologen. Dieser Vorschlag wurde mit 28 zu 9 Stimmen abgelehnt. Mit 28 zu 8 Stimmen stimmte die kleine Kammer der Verlängerung zu.

Erneute Verlängerung des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte bis 2010 (BRG 04.032)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

2006 hatte die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeinmedizin eine mit über 300'000 Unterschriften versehene Petition (06.2009) eingereicht, die eine Stärkung und Sicherung der Hausarztmedizin verlangt. Die zuständige Kommission des Ständerates hatte eine Vertretung der betroffenen Ärzteschaft angehört und die Verwaltung mit einem Bericht über die heutige Situation beauftragt. Dieser kam zum Schluss, bei einer Dichte von zwei Ärzten auf 1000 Einwohner könne momentan nicht von einem Ärztemangel gesprochen werden, wobei allerdings die rund 30%-ige Zunahme seit 1990 in erster Linie bei den Spezialisten festgestellt werden könne. Der Zulassungsstopp habe aber zu einer allgemeinen Verunsicherung bei den jungen Spitalärztinnen und -ärzten geführt und viele davon abgehalten, den Übertritt in eine freie Praxis in Erwägung zu ziehen. Angesichts der heutigen Altersstruktur bei den Hausärzten könnte dies zumindest in den Randregionen in den nächsten Jahren zu einer potenziell prekären Lage führen. Die Kommission beantragte deshalb dem Plenum Annahme der Petition und unterstützte das Anliegen mit einem Postulat, das den Bundesrat beauftragt, zusammen mit den Kantonen Massnahmen zur Aufwertung der Hausarztmedizin zu prüfen. Der Bundesrat verwies auf bereits in die Wege geleitete Verbesserungen, welche allerdings zur Umsetzung Zeit bräuchten, weshalb er das Postulat als weitgehend erfüllt nicht annehmen wollte. Die Ratsmehrheit befand aber, hier könnten noch mehr Anstrengungen unternommen werden und nahm sowohl die Petition wie das Postulat einstimmig an.

Hausarztmedizin

Anfang April demonstrierten über 10'000 Hausärzte auf dem Bundesplatz in Bern für bessere Arbeitsbedingungen und insbesondere für mehr Mitsprache bei der künftigen Ausgestaltung der Grundversicherung des Krankenversicherungsgesetzes; in diesem Sinn deponierten sie auch eine Petition mit über 300'000 Unterschriften. Zudem forderten sie eine vermehrte Berücksichtigung der Allgemeinmedizin in der Ausbildung, eine Fachrichtung, die bisher nur an der Universität Basel angeboten wird.

Allgemeinmedizin

Der Bundesrat verlängerte den auslaufenden Zulassungsstopp für Ärzte, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen können, um weitere drei Jahre bis spätestens Juli 2008. Bis dahin soll nach den Plänen des Bundesrates der Kontrahierungszwang zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern aufgehoben werden.

Verlängerung des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2005
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Um einen Mangel an Hausärzten zu vermeiden, wurde an der medizinischen Fakultät der Universität Basel das erste Institut für Hausarztmedizin der Schweiz gegründet. Die verstärkte akademische Ausrichtung soll das Image der Grundversorger aufwerten.(Zum Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe, siehe hier)

Hausarztmedizin

Eine Studie der Konjunkturforschungsstelle (KOF) der ETH Zürich kam zum Schluss, dass der Anstieg der Gesundheitskosten nicht eine Folge der zunehmenden Ärztedichte sei. Andere Faktoren (höhere Löhne, Alterung der Gesellschaft, gestiegene Erwerbsquote der Frauen) seien weit wichtigere Faktoren. Wie frühere Untersuchungen stellte aber auch die KOF-Studie einen Zusammenhang zwischen Ärztedichte und Kostenniveau in den einzelnen Kantonen fest.

Ärztedichte

Auf den 1. Januar trat der TarMed, der erste gesamtschweizerisch einheitliche Arzttarif auch für den KVG-Bereich in Kraft. Eine Bilanz nach den ersten Monaten zeigte, dass sich die Einführung des TarMed im ambulanten krankenversicherungsrechtlichen Bereich problemloser abspielte als ursprünglich befürchtet. Bei den medizinischen Leistungen, die von eidgenössischen Sozialversicherungen erbracht werden (Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung) wurde der so genannte Taxpunktwert auf den 1. November von 1 Franken auf 92 Rappen gesenkt.

Schaffung des TARMED
Dossier: Tarifstrukturen im Gesundheitswesen

Konsumentenschutzkreise und Preisüberwachung hatten schon seit längerem die Offenlegung der Tarife in den Zahnarztpraxen verlangt. Auf den 1. Juni setzte der Bundesrat die entsprechend abgeänderte Preisbekanntgabeverordnung in Kraft.

Zahnarztpraxen

Das Gericht wies die im Vorjahr eingereichte Klage von H+ im Januar aus formalen Gründen ab. Es hielt sich nicht für zuständig, da der TarMed-Rahmenvertrag nicht einen Tarifvertrag, sondern eine Einigung über die Tarifstruktur darstelle; diese sei bereits im Herbst 2002 vom Bundesrat genehmigt worden.

ambulante Leistungen der Spitäler

Die stufenweise Einführung der neuen, einheitlichen Tarifstruktur TarMed – 1.5.2003 für den Invaliden-, Militär- und Unfallversicherungsbereich und 1.1.2004 für den Krankenversicherungsbereich – verlief harzig und war von Misstönen begleitet. Insbesondere die Vereinigung der invasiv und operativ tätigen Ärzteschaft (FMS) gab ihren grundsätzlichen Widerstand gegen das neue Tarifwerk, welches die intellektuelle Leistung der Ärzte etwas höher, die technischen und operativen Massnahmen dafür etwas tiefer bewertet, nicht auf. Nach einer ersten Weigerung, den TarMed anzuwenden, reichte sie Ende Jahr zwei Klagen ein. Die eine richtet sich gegen die beiden Vertragsparteien FMH und Santésuisse und verlangt eine Neuaushandlung des gesamten TarMed, die andere betrifft die SUVA und fordert einen Anwendungsstopp im Unfallversicherungsbereich.

Schaffung des TARMED
Dossier: Tarifstrukturen im Gesundheitswesen