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In der Wintersession 2019 behandelte der Nationalrat zwei Ordnungsanträge zu den Motionen 19.3960 bis 19.3964, mit denen die SPK-NR Datenschutzbestimmungen in verschiedenen Bundesgesetzen ergänzen wollte. So standen sich ein Ordnungsantrag Barrile (sp, ZH) und ein Ordnungsantrag Rutz (svp, ZH) gegenüber. Angelo Barrile verlangte, die Motionen von der Tagesordnung des Nationalrats vom 17. Dezember 2019 zu nehmen, da es sich dabei nicht um «rein datenschützerische Anliegen, sondern vielmehr um die Ausweitung der Kompetenzen verschiedener Versicherer» handle. Ihre Annahme hätte weitreichende Folgen im Bereich der Sozialversicherungen, weshalb die SGK-NR zuständig werden und sich damit befassen solle. Auch Gregor Rutz verlangte die Streichung der Geschäfte von der aktuellen Tagesordnung, wollte die Motionen aber nicht fix der SGK zuweisen, dieser – und anderen Kommissionen – aber die Möglichkeit zu einem Mitbericht geben und die Motionen entsprechend erst in der Frühjahrssession 2020 behandeln. Mit 104 zu 87 Stimmen folgte der Nationalrat dem Ordnungsantrag Rutz.

Motionen zur Vervollständigung der Datenschutzbestimmungen in anderen Bundesgesetzen

Im Rahmen der Revision des Datenschutzgesetzes entschied sich die SPK-NR im August 2019, den Bundesrat mit sechs Motionen (Mo. 19.3960, Mo. 19.3961, Mo. 19.3962, Mo. 19.3963, Mo. 19.3964, Mo. 19.3965) aufzufordern, die Datenschutzbestimmungen in anderen Bundesgesetzen zu vervollständigen.
Mit der Motion 19.3965 wollte die Kommission eine gesetzliche Grundlage für die Bearbeitung von Personendaten – auch von besonders schützenswerten Daten – durch Flughafenhalter und deren Auftragsbearbeiter schaffen. Im Flugbereich müssten an verschiedenen Stellen Daten bearbeitet werden, etwa zur Flugsicherheit, zum Zutritt zu sicherheitskontrollierten Bereichen, zu Vorfällen und Unfällen oder für Passagierprozesse wie Check-ins. Personendaten müssten an Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone oder an Luftverkehrsunternehmen weitergegeben werden. Zudem seien im Rahmen des Nationalen Sicherheitsprogramms Luftfahrt (NASP) Möglichkeiten zur Videoüberwachung oder zur Bearbeitung von biometrischen Daten geschaffen worden – jedoch fehlten für diese Vorgänge die gesetzlichen Grundlagen. Zudem solle bei Verabschiedung der Revision des Datenschutzgesetzes eine gesetzliche Grundlage für Profiling erstellt werden.
Der Bundesrat erachtete die Erweiterung der Datenbearbeitungskompetenz als nicht notwendig. Die heutigen Vorschritften entsprächen den Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrtbehörde und der EU und hätten sich bewährt. Die von der Kommission aufgelisteten Prozesse seien nicht Aufgabe der Flughafenhalter, somit benötigten diese auch keine Kompetenz zur entsprechenden Datenbearbeitung. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) erhielten die Flughafenhalter zudem die für den Zugang zu geschützten Bereichen im Flughafen nötigen Informationen.
In der Wintersession 2019 behandelte der Nationalrat diese Motion, nicht aber die fünf verwandten Vorstösse. Man habe diese sechs Aspekte aus der Beratung des Datenschutzgesetzes ausgelagert, um weitere Verzögerungen bei Letzterem zu vermeiden, erklärte der Sprecher der SPK-NR Matthias Jauslin (fdp, AG). Er zeigte sich über die ablehnende Haltung des Bundesrates erstaunt, zumal die Kommission die Motion mit 20 zu 2 Stimmen (bei 1 Enthaltung) verabschiedet habe und kein Minderheitsantrag vorliege. Verkehrsministerin Sommaruga versuchte, die Position des Bundesrates noch einmal zu verdeutlichen: In denjenigen Bereichen, in denen die Flughafenhalter für die Sicherheit zuständig sind, erhielten sie bereits heute die notwendigen Informationen; für alle anderen Bereiche, die nicht zu ihren Aufgaben zählten, benötigten sie auch keine entsprechenden Kompetenzen. Wie Simonetta Sommaruga in der Debatte vermutet hatte, nahm der Nationalrat die Motion mit 132 zu 50 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) deutlich an. Die SVP-Fraktion lehnte den Vorstoss einstimmig ab.

Gesetzliche Grundlage für die Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten durch die Flughafenhalter

Le groupe UDC a demandé au Conseil fédéral de revenir sur la création d'un commandement du Soutien. Dans le cadre du Développement de l'armée (DEVA), il est prévu de fusionner en 2023 la Base de l'aide au commandement avec la Base logistique de l'armée et les Affaires sanitaires. L'UDC doute de la pertinence actuelle de cette réorganisation, qui étendra la bureaucratie militaire. Il a demandé en conséquence de modifier la loi sur l'armée (LAAM).
Le Conseil fédéral a soutenu la motion, ne voyant aucune plus-value à la réorganisation par rapport à l'organisation actuelle. En cas d'adoption de la motion, il a précisé que l'ordonnance sur l'organisation de l'armée (OOrgA) devrait être adaptée.
Lors du passage au Conseil national, la motion a été adoptée sans discussion.

Création d'un commandement du Soutien au sein de l'armée (Mo. 19.3427)
Dossier: Weiterentwicklung der Armee
Dossier: Alimentierung der Armee

Die Polizei muss wissen, welchen Personen der Führerausweis entzogen wurde, befand Bernhard Guhl (bdp, AG). Er hatte 2017 eine Motion eingereicht, welche sicherstellen sollte, dass die Polizei auch nach einer Inkraftsetzung von Artikel 89g Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes (Änderung im Rahmen der Via sicura, noch nicht in Kraft) informiert sei über die Entzüge von Führer- und Lernfahrausweisen. Im revidierten Strassenverkehrsgesetz soll die Datenhoheit beim ASTRA liegen, gemäss dem genannten Artikel 89g sollen Polizeikorps nur noch Daten von Fahrzeughaltern mit unbefristetem Entzug der Fahrerlaubnis zur Verfügung gestellt werden. Der Motionär sah diese Regelung als unnötige Einschränkung und Behinderung der Polizeiarbeit an.
Der Bundesrat hielt in seiner Stellungnahme fest, dass die Polizei bei der Kontrolle von Fahrerinnen und Fahrern via Fahndungssystem Ripol weiterhin über die Information verfügen wird, ob bei der kontrollierten Person ein Führerausweisentzug vorliegt. Die Motion wolle die Daten von Ausweisentzügen auch bei unbemannten, automatisierten Kontrollen verfügbar machen. Da dort die Kontrolle aber nicht über die fahrende Person stattfindet, sondern über das Fahrzeug, könnten jedoch auch Personen ins Visier der Polizei geraten, die ganz regulär ein Fahrzeug lenkten: Drittpersonen, die ein Fahrzeug lenken, dessen Halterin oder Halter der Ausweis entzogen worden war. Der Bundesrat empfahl deswegen die Ablehnung der Motion.
Im September 2019 behandelte der Nationalrat die Motion und stimmte ihr trotz mahnender Worte von Bundesrätin Sommaruga mit 130 zu 52 Stimmen (1 Enthaltung) zu.

Information der Polizei über Führerausweisentzug

Im Rahmen der Revision des Datenschutzgesetzes entschied sich die SPK-NR im August 2019, den Bundesrat mit sechs Motionen (Mo. 19.3960, Mo. 19.3961, Mo. 19.3962, Mo. 19.3963, Mo. 19.3964, Mo. 19.3965) – erstere fünf im Sozialversicherungsbereich – aufzufordern, die Datenschutzbestimmungen in verschiedenen Bundesgesetzen zu vervollständigen.

In der Motion 19.3960 fordert die Kommission, dass die kontrollierenden und beaufsichtigenden Organe gemäss KVAG zukünftig den privaten Krankenversicherungen die für die «Koordination ihrer Beurteilung und Berechnung von Leistungsansprüchen» nötigen Daten – inklusive Personendaten – müssen zukommen lassen können. Dieselbe Forderung stellte die Kommission in der Motion 19.3964 für die privaten Unfallversicherungen. Der Bundesrat empfahl beide Motionen zur Ablehnung, da die Datenweitergabe im KVAG und UVG mit Einwilligung der Versicherten heute schon zulässig sei. Eine generelle Ermächtigung zur Datenweitergabe unter anderem an die Zusatzversicherungen lehne er aber aufgrund der Sensibilität der Gesundheitsdaten ab.

Mit den Motionen 19.3961 und 19.3963 soll erreicht werden, dass die mit der Durchführung des UVG, des KVG und des KVAG betrauten Organe zukünftig auch Case-Management-Massnahmen durchführen könnten, die bisher nicht zu ihrem Aufgabenkatalog gehört hatten. Nach Erteilung der Berechtigung durch die Betroffenen sollten sie entsprechend auch zur Bearbeitung von Personendaten berechtigt werden. Bisher dürften Personendaten zu diesem Zweck nur ausnahmsweise und im Einzellfall bearbeitet werden, was die Wirksamkeit der Case-Management-Massnahmen reduziere. Zudem solle bei Verabschiedung der Revision des Datenschutzgesetzes eine gesetzliche Grundlage für Profiling erstellt werden. Der Bundesrat empfahl die Ablehnung der Motionen. Eine Integration des Case-Managements in den UVG-Leistungskatalog würde diese Möglichkeit, die heute nur in den wenigsten Schadenfällen zur Anwendung komme, allen versicherten Personen eröffnen, was einen «unüberschaubaren Mehraufwand» mit sich bringen würde. Da zudem die IV für Integrationsmassnahmen nach Unfällen zuständig sei, würde ein solches Case-Management-Obligatorium einen Dualismus zur IV darstellen. Schliesslich erachtete der Bundesrat die bisherigen Berechtigungen der Unfallversicherungen zur Datenbearbeitung als ausreichend. Im KVG hingegen seien zwar Case-Management-Massnahmen möglich, grundsätzlich sei dies aber Aufgabe der Leistungserbringenden, nicht der Versicherungen. Zudem seien auch hier die Berechtigungen zur Datenbearbeitung ausreichend, während ein Profiling mit den sensiblen Gesundheitsdaten der Versicherten nicht nötig und mit Verweis auf die Risikoselektion nicht angezeigt sei.

Mit der Motion 19.3962 sollen das BVG und das UVG sowie allenfalls zusätzliche Sozialversicherungsgesetze dahingehend geändert werden, dass die Zustimmung der Versicherten zur Bekanntgabe ihrer Personendaten auch anders als schriftlich erfolgen dürfen, da schriftliche Einwilligungen den elektronischen Geschäftsverkehr behinderten. Der Bundesrat empfahl auch diese die Motion zur Ablehnung, da die aktuelle Regelung eine Sicherheit für Unterzeichnende und Empfängerinnen und Empfänger der Willenserklärung darstelle, was bei anderen Möglichkeiten nicht gegeben sei. Hingegen sei eine elektronische Unterschrift der handschriftlichen bereits heute gleichgestellt, hänge jedoch noch von einem staatlich anerkannten elektronischen Identifizierungsmittel, wie es durch das E-ID-Gesetz geschaffen werden solle, ab.

Motionen zur Vervollständigung der Datenschutzbestimmungen in anderen Bundesgesetzen

La numérisation entraîne un abolissement progressif des frontières étatiques sur internet. Une telle situation complexifie l'application du droit sur internet. Afin de garantir les droits fondamentaux, notamment le droit de la personnalité et le droit de la protection des données, Balthasar Glättli (verts, ZH) préconise un renforcement de l’application du droit sur internet en obligeant les grandes plateformes commerciales à avoir un domicile de notification en Suisse.
La Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats (CAJ-CE) s'est penchée sur la motion. Elle estime qu'il est urgent d'agir afin de garantir les droits des citoyens helvétiques sur Internet. Elle explique qu'une motion de commission, qu'elle a déposée en mars 2018, a déjà été adoptée par les deux chambres. Au final, elle préconise l'adoption de la motion qu'elle juge comme un complément pertinent à la motion 18.3379 préalablement acceptée. En chambre, le Conseil des Etats a adopté la motion à l'unanimité.

Renforcer l'application du droit sur Internet en obligeant les grandes plates-formes commerciales à avoir un domicile de notification
Dossier: Rechtsdurchsetzung im Internet

Im Herbst 2018 verlangte Heinz Brand (svp, GR) eine administrative Erleichterung der Überprüfung der Versicherungspflicht durch die Kantone, unter anderem durch eine elektronische Abfrage bei den Krankenkassen oder Krankenkassenverbänden. Jährlich müssen die Kantone rund 800'000 Zugezogene oder Neugeborene und damit rund 10 Prozent der Bevölkerung auf ihre KVG-Pflicht überprüfen. Aufgrund fehlender elektronischer Überprüfungsmöglichkeiten müsse diese Abfrage de jure über briefliche Einzelanfragen geschehen, erklärte der Motionär. Wenn bei einer vermuteten fehlenden Versicherung von Amtes wegen eine Versicherung verfügt werde, werde jedoch häufig festgestellt, dass bereits eine Versicherung vorhanden sei. Der Bundesrat befürwortete die Motion, betonte jedoch, dass er davon ausgehe, dass die Versichererverbände nicht über persönliche Daten der Versicherten verfügten und sich der Datenaustausch somit auf die Einwohnerdienste und die Krankenversicherer beschränke. In der Wintersession 2018 nahm der Nationalrat die Motion Brand diskussionslos und stillschweigend an.

Zeitgemässer elektronischer Datenaustausch zwischen Gemeinden und Krankenversicherern (Mo. 18.3765)

Die Digitalisierung des Dienstbüchleins war auch im Ständerat unbestritten: Nachdem die Motion Doblers (fdp, SG) bereits in der Volkskammer angenommen worden war, stimmten auch die Ständerätinnen und Ständeräte auf einstimmigen Antrag ihrer Kommission dem Vorstoss zu. Ihr Sprecher Dittli (fdp, UR) fasste sich kurz und wies darauf hin, dass nicht nur Bundesrat und Nationalrat bereits positiv gestimmt gewesen seien, sondern das Anliegen auch im Einklang mit der Informatikstrategie des Bundes 2016-2019 stehe.

Digitalisierung des Dienstbüchleins

Étant donné l’absence de frontière sur l’internet, de nombreuses plateformes commerciales sont actives en Suisse, mais n’y ont pas de domicile de notification. Selon Balthasar Glättli (verts, ZH) une telle situation peut devenir problématique en cas de violation du droit de la personnalité ou du droit de la protection des données. Il a donc déposé une motion pour renforcer l’application du droit sur internet en obligeant les grandes plateformes commerciales à avoir un domicile de notification. Dans cette optique, il propose notamment la modification des articles 140 CPC et 87 CPP.
D'un côté, la motion a été combattue par Philippe Bauer (plr, NE). S'il estime que la question du for des grandes firmes commerciales sur Internet pose un problème, il considère que la solution avancée par le parlementaire vert n'était pas satisfaisante. D'un autre côté, la motion a reçu l'appui du gouvernement, par la conseillère fédérale Simonetta Sommaruga (DFJP). Le gouvernement reconnaît qu'un problème existe, et surtout, estime qu'aucune solution satisfaisante n'a encore été trouvée. Ainsi, il est favorable à la motion afin que des discussions soient lancées pour trouver une solution. Lors du vote, la motion a été adoptée par 141 voix contre 46 et 4 abstentions. L'opposition libérale des voix de la majorité du PLR (24 voix) a été complétée par une minorité UDC. La motion passe à la chambre des cantons.

Renforcer l'application du droit sur Internet en obligeant les grandes plates-formes commerciales à avoir un domicile de notification
Dossier: Rechtsdurchsetzung im Internet

Das Dienstbüchlein ins Zeitalter der Digitalisierung zu überführen, hat sich Marcel Dobler (fdp, SG) auf die Fahne geschrieben. Mit einer Motion forderte der St. Galler den Bundesrat auf, das Dienstbüchlein zu digitalisieren und im Sinne einer Prozessvereinfachung zeitliche Einsparungen zu erzielen sowie die Sicherheit zu erhöhen. So könne das Dokument zum Beispiel auch nicht mehr verloren gehen, begründete der Motionär. Ohne weitere Ausführungen unterstützte der Bundesrat das Anliegen und beantragte dem Parlament die Annahme dessen. Nicht nur die Landesregierung, sondern auch der Nationalrat stand uneingeschränkt hinter diesem Vorhaben, es wurde diskussionslos gutgeheissen.

Digitalisierung des Dienstbüchleins

Die Genehmigung der abgeänderten Motion zum Leistungsvertrag mit dem Nationalen Pferdezentrum Bern respektive zum Bestand der Armee-Reitpferde war im Ständerat nur noch Formsache. Nachdem der Nationalrat quasi einen Kompromissvorschlag verabschiedet hatte und die WBK des Ständerates diesem folgen wollte, stand die Motion Fournier (cvp, VS) in der Sommersession 2018 im Ständeratsplenum auf der Tagesordnung. Die Kommission beantragte mit 7 zu 3 Stimmen, der nationalrätlichen Version zuzustimmen, auch weil sich der Bundesrat dafür ausgesprochen hatte. Damit signalisierte die Kommission ihre Haltung, dass die Pferde sowohl für militärische als auch für kulturelle Belange von wesentlicher Relevanz seien.
Die Kantonsvertreterinnen und -vertreter folgten diesem Antrag nach einer nur kurzen, dafür heiteren Debatte. Kommissionssprecherin Seydoux (cvp, JU) berichtete über den gefassten Beschluss der Volkskammer und dem dort vorgesehenen, verkleinerten Pferde-Bestand von 55 Tieren. Mit mässigem Enthusiasmus hatte der zuständige Verteidigungsminister damals diese Korrektur zur Kenntnis genommen und Ratspräsidentin Keller-Sutter (fdp, SG) erteilte dem Magistrat das Wort mit der Anmerkung, dass nun auch der Ständerat seinen Enthusiasmus testen werde. Die damit ausgelöste Heiterkeit kulminierte in Parmelins Anmerkung, man habe die 10 Pferde, die aus dem Bestand gestrichen werden, übrigens nicht gegessen.

Leistungsvertrag mit dem Nationalen Pferdezentrum Bern

Der Leistungsvertrag mit dem Nationalen Pferdezentrum Bern und damit in Zusammenhang der Bestand an Reitpferden in der Armee beschäftigte im Frühjahr 2018 den Nationalrat. Die kleine Kammer hatte die Motion Fournier (cvp, VS) im Vorjahr angenommen und damit dafür plädiert, den Bestand der Tiere bei 65 zu belassen und entsprechend die finanziellen Mittel dafür bereit zu stellen. Die vorberatende WBK des Nationalrates tagte Anfang 2018 zur Motion und zeigte sich wohlwollend: Zwar gab sie ihr nicht die uneingeschränkte Unterstützung, aber mit dem Antrag an die Volkskammer, die Motion leicht abgeändert anzunehmen, war die Richtung klar. Die Kommissionsmehrheit schlug vor, den Bestand auf mindestens 55 Pferde zu fixieren. Man kam damit auf einen Vorschlag der EFK zurück, wonach bei optimalem Einsatz der Pferde eine Reduktion des Bestands um 10% möglich sei. Die Dienstleistungen sollen demnach auch weiterhin von einem Drittanbieter erbracht werden (wie gegenwärtig vom nationalen Pferdezentrum). 45 Pferde plus 10 Jungtiere sollen diesen Mindestbestand von 55 Tieren ausmachen, so können sowohl Aufträge der Armee, als auch weitere Aktivitäten, beispielsweise im Rahmen von J+S, erfüllt werden. Die Kommission hatte diesen Vorschlag mit 17 zu 7 Stimmen gefasst.

Die Ratsdebatte wurde dann durchaus mit einem Augenzwinkern geführt, es war von einem Bazar die Rede, 38, 45, 55 oder 65 Pferde; die Frage um den Reitpferdebestand trug seltsame Früchte. Es war bisweilen auch nicht ganz klar, ob der Bundesrat effektiv eine Bestandsreduktion ins Auge gefasst, oder lediglich geäussert hatte, dass ein Bestand von 38 (oder auch 45) Pferden im Prinzip auch ausreichend wäre, um die Aufgaben wahrzunehmen. Die Regierung selbst hatte sich in der Zwischenzeit ebenfalls damit abgefunden, dass man nicht unbedingt von weniger Tieren ausgehen müsse. Christian Wasserfallen (fdp, BE) äusserte namens der Kommissionsminderheit, dass man die Motion ablehnen könne, weil sich nichts ändern würde, da weder Reitpferde noch Lasttiere aufgegeben würden, und die Ausschreibung für den neuen Leistungsvertrag komme ohnehin. Der Verteidigungsminister hatte das Schlusswort, und auch er nutzte es leicht sarkastisch: Der Bundesrat stelle sich weder auf die Hinterbeine, noch wiehere er vor Freude: er füge sich der veränderten Motion. Mit 149 zu 21 Stimmen (bei elf Enthaltungen) wurde die Motion zur Bereinigung dem Ständerat zurückgegeben.

Leistungsvertrag mit dem Nationalen Pferdezentrum Bern

In der Frühjahrssession 2018 des Ständerates war die Beschlussfassung zu einem Cyberdefence-Kommando nur noch Formsache. Der Motionär selbst, aber auch die ständerätliche SiK, zeigten sich mit der vom Nationalrat veränderten Fassung einverstanden. Weil der Ständerat selbst zuvor bereits einmal dem Anliegen zugestimmt hatte und nun auch in der Ständekammer seitens des Verteidigungsministers grünes Licht gegeben wurde, galt die Motion schon beinahe als angenommen. Ohne Gegenstimme wurde sie denn auch abgesegnet.

Cyberdefence-Kommando (Mo. 17.3507)
Dossier: Cyber Defence

Ein Cyberdefence-Kommando innerhalb der Strukturen der Armee zu etablieren, stiess bei der SiK des Nationalrates grundsätzlich auf Zustimmung. Jedoch sahen die Sicherheitspolitikerinnen und -politiker noch Präzisierungspotenzial beim Text der Motion Dittli (fdp, UR). So soll statt von einem Kommando von einer «Cyber-Organisation» die Rede sein. Ferner sei der Begriff «Cyber-Bataillon» unzutreffend, weil dadurch suggeriert werde, dass eine autonome Formation errichtet würde. Hingegen sei vorgesehen, dass IT-Spezialisten der Verwaltung und des Militärs zusammen zum Einsatz kommen würden. Schliesslich wollte die Kommission darauf verzichten, eigens eine Cyber-RS durchzuführen. Stattdessen sollten AdA, die ein Talent im Cyber-Bereich hätten, erst später eine armee(fach)spezifische Cyberausbildung erhalten und in einem weiteren Schritt einer Cyber-Einheit zugeteilt werden. Mit diesen Änderungen gelangte die SiK einstimmig ans Ratsplenum.
In der Nationalratsdebatte folgten nur die nötigsten Wortmeldungen. Kommissionssprecher Dobler (fdp, SG) fasste die zentralen Punkte zusammen. Weil die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen vom Bundesrat angeregt worden waren und in der Kommission Einigkeit geherrscht hatte, konnte der St. Galler auf die Unterstützung seiner Kommissionskolleginnen und -kollegen zählen. Dem Verteidigungsminister blieb nur übrig, die nunmehr von der Regierung mitgetragenen Änderungen zur Annahme zu empfehlen und die Abkehr von der zuvor herrschenden, ablehnenden Meinung bekannt zu geben. In der Folge wurde die Motion im Nationalrat angenommen, wobei sie in der kleinen Kammer aufgrund der vorgenommenen Änderungen nochmals traktandiert werden musste.

Cyberdefence-Kommando (Mo. 17.3507)
Dossier: Cyber Defence

Bezüglich einer Motion der SiK-NR, welche die Vollzugsstelle des Zivildienstes ins VBS transferieren will, gab SiK-Sprecher Eder (fdp, ZG) im Ständeratsplenum einen Überblick über die Erwägungen der Kommission, die die im Nationalrat gutgeheissene Motion zur Ablehnung empfahl. Einstimmig war die Kommission nach Anhörung von Bundesrat Schneider-Ammann und einem VBS-Vertreter zu diesem Antrag gekommen. Vier Gründe waren ausschlaggebend, darunter das Hochhalten des historischen Entscheids, den Zivildienst bei dessen Einführung nicht dem damaligen EMD anzugliedern. Man wolle zudem weiterhin eine zivile Behörde für den Zivildienst verantwortlich wissen. Weiter wollte man auch nicht in die Kompetenzen der Regierung eingreifen, da die Organisation der Bundesverwaltung dem Bundesrat obliege. Zwei weitere Gründe betrafen die Synergien, die innerhalb des WBF genutzt werden können und die hohe Bereitschaft des Departements, an der Reduktion der Zivildienstzulassungen mitzuwirken. Im Stöckli bedurfte es dann keiner langen Debatte, einhellig wurde dem Antrag der Kommission gefolgt und die Motion somit abgelehnt.

Transfer der Vollzugsstelle für den Zivildienst ins VBS

Die Vollzugsstelle für den Zivildienst ins VBS zu verlegen, kam für die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates nicht in Frage. Allein schon die Zuständigkeit des Bundesrates für die Organisation der Bundesverwaltung sei Grund genug, dort nicht zu intervenieren. Darüber hinaus sah die Kommission aber weitere Gründe für ihren Antrag an den Zweitrat, die Motion abzulehnen. So sei es sinnvoll, dass das WBF verantwortlich für den Zivildienst bleibe, da dieser erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt entfalten könne. So sähen es überdies auch die Departemente. Ebenso pflichtete die SiK-SR der Einschätzung bei, dass eine organisatorische Trennung des für die Armee zuständigen VBS sinnvoll bleibe – wie ursprünglich beabsichtigt. Mit 9 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung fasste die Kommission ihren Antrag.

Transfer der Vollzugsstelle für den Zivildienst ins VBS

Josef Dittli (fdp, UR) schlug mit seinem Vorschlag, innerhalb der Armee ein Cyberdefence-Kommando einzurichten, einen eigentlichen Paradigmenwechsel vor. Bereits seit Jahren war der Bund bestrebt, im Bereich Cyber-Kriminalität neue Wege zu gehen und den sich verändernden technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, indem beispielsweise die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) lanciert wurde. Eine eigentliche Cyber-Armee wurde jedoch in diesen Prozessen noch nicht konzipiert. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und den damit ausgelösten Datenverschiebungen müssen Sicherheitsaspekte im Cyber-Bereich jedoch zunehmend angesprochen sowie entsprechende Massnahmen vorgesehen werden. Dittli wollte innerhalb des VBS und der Armee eine eigene Truppe zur Cyberabwehr aufbauen. Er leitete die Notwendigkeit seines Vorschlags aus dem Verfassungsauftrag an die Armee ab. Ein professionalisiertes Kommando mit 100 bis 150 Cyberspezialisten soll, flankiert von einer 400-600 AdA-starken Cybertruppe, die sensiblen Infrastrukturen schützen. Die Ausbildung dieser Spezialisten soll über eine eigens zu schaffende Cyber-RS erfolgen. Sieben Punkte führte der Motionär an, die eine solche Cyber-Einheit erfüllen können muss: Eigene Systeme jederzeit schützen; eigenständige Cyberoperationen durchführen (z. B. Cyberaufklärung, -verteidigung, aber auch -angriff); den NDB unterstützen; Unterstützungsleistungen weiterer Betreiber kritischer Infrastrukturen; zivile Behörden in Cyberangelegenheiten unterstützen. Dafür soll die Armee einerseits Kooperationen mit dem Forschungsplatz, aber auch dem Hochschulbereich eingehen und andererseits Vorbereitungen treffen, damit eine solche militärische Cyber-Einheit konzipiert werden kann. Dittli schlug also eine eigentliche Cyber-Armeeeinheit vor, daneben war auch eine Motion von Ständerat Eder (fdp, ZG) hängig, der sich im Cyber-Bereich ein Kompetenzzentrum wünschte. Diese Motion wurde vom Ständerat bereits dem Zweitrat überwiesen.

Der Bundesrat zeigte sich in seiner Antwort auf den Vorstoss skeptisch. Elemente der Zielvorgabe würden gegenwärtig mit einem Aktionsplan Cyberdefence angegangen, dieser erfülle weite Teile der Motion. Bezüglich der Anliegen die Truppe betreffend (Verfügbarkeit, Stärke, Milizprinzip) seien daher die nächsten Schritte in der Umsetzung des Aktionsplans, wie sie bis 2020 vorgesehen sind, abzuwarten. Hinsichtlich der Einrichtung eines eigenen Kommandos zeigte sich die Regierung offener, man müsse aber auch hier abwarten, wie sich solche Leitungsstrukturen in ein Gesamtgefüge integrieren liessen. So sprach sich der Bundesrat noch gegen die Motion aus, hielt sich aber die Möglichkeit offen, bei einer allfälligen Annahme im Erstrat via das VBS zuhanden des Zweitrats noch auf den Motionstext Einfluss zu nehmen.

Die Ratsdebatte wurde mit einem Ordnungsantrag Hêche (sp, JU) eröffnet, der die Motion der zuständigen SiK zur Vorprüfung zuweisen wollte. Hêche wollte nicht mehrspurig fahren und nicht neben den Prozessen um den Aktionsplan des Bundesrates und der zuvor angenommenen Motion Eder (fdp, ZG) zusätzlich auch noch einen Prozess zur Schaffung einer Cyber-Armee anstossen. Der Motionär entgegnete jedoch, dass sich die Ziele der Motion Eder nicht mit denjenigen seiner eigenen überschneiden würden, da er sich eben auf den Bereich Armee beschränke. Im Übrigen hätte sich ja die Regierung offen gegenüber der Motion gezeigt und einzig an der Cyber-RS Anstoss genommen. Der Ordnungsantrag wurde nicht angenommen, damit konnte der Vorstoss materiell behandelt werden.
Der Motionär verteidigte sein Anliegen mit der Einschätzung, dass nicht klar sei, was der Bundesrat und das VBS im Cyber-Bereich erreichen wollen. Zwar werde viel unternommen, auch gerade bezüglich der Rollendefinition der Armee und ihrer Funktionen in der Cyberabwehr, offen sei jedoch, wie die Stärken der Miliz einbezogen werden können. Der Aktionsplan Cyberdefence sei laut Dittli (fdp, UR) „in Ordnung”, jedoch sei kaum etwas über seinen Inhalt bekannt. Dass ein wesentlicher Teil seiner Motion bereits in anderen Prozessen umgesetzt wird, begrüsste er, aber das wichtige und titelgebende Anliegen seines Vorstosses, ein Cyber-Kommando in die Armeestrukturen einzubinden, sei eben noch nicht angedacht. Ebenso fehle in der Debatte über die Möglichkeiten, IT-Spezialisten zu finden und auszubilden, die Prüfung einer Cyber-RS. Es gebe schliesslich bereits IT-Spezialisten in den Rechenzentren von Bund und VBS, eine systematische armeenahe Cyber-Ausbildung fehle jedoch komplett. Er sah denn auch einen Steilpass in der geäusserten Bereitschaft der Regierung, im Falle einer Annahme seiner Motion noch Änderungsvorschläge zuhanden der SiK-NR zu machen. Diesen Steilpass müsste der Ständerat „also der Sache zuliebe annehmen”. Ratskollege Ettlin (cvp, OW) blies ins gleiche Horn. Es gebe bereits heute monatlich tausende Cyberangriffe auf diverse kritische Strukturen und er finde die Argumentation der Regierung, eine Cyber-RS sei nicht möglich, da sie sich nicht in die bestehenden Ausbildungsmodelle der Armee einfügen lasse, „speziell”. Die Annahme neuer Herausforderungen, auch im Bereich (Cyber-)Verteidigung sei wichtig, so der Obwaldner weiter.
Verteidigungsminister Parmelin argumentierte vergeblich mit den bestehenden Arbeiten und der Bereitschaft, den Weg der Cyberabwehr weiter gehen zu wollen. Das Ratsplenum nahm die Motion mit 34 zu 7 Stimmen deutlich an.

Cyberdefence-Kommando (Mo. 17.3507)
Dossier: Cyber Defence

Jean-René Fournier (cvp, VS) reichte im Nachgang an eine von ihm selbst früher eingereichte Interpellation im Sommer 2017 eine Motion ein, mit der er auf die Ausgestaltung des Leistungsvertrags mit dem Nationalen Pferdezentrum Bern Einfluss nehmen wollte. Nachdem der Walliser Anfang 2017 seine Sorge bezüglich der Verringerung des Bestands der Armee-Reitpferde geäussert hatte (aufgrund von Sparmassnahmen wurde bekannt, dass nur noch 38, statt der bis anhin 65 Reitpferde durch die Armee gehalten werden sollen), stellte er in der Motion die Forderung, den Bestand bei ebendiesen 65 Tieren zu belassen. Dabei ging es ihm auch um den Erhalt von ausserdienstlichen Aktivitäten mit kulturellem Bezug, wie beispielsweise der Einsatz von Pferden bei den Berner Dragonern. Aber auch sportliche Aktivitäten und Ausbildungslehrgänge (Reitkurse, veterinärische Weiterbildungen) sollen durch den grösseren Pferdebestand weiterhin ermöglicht werden (siehe auch Ip.17.3031). Fournier, selbst den Grad eines Majors bekleidend, zeigte sich bewusst, dass der Stellenwert von Pferden in der Armee an Bedeutung verloren habe. Gleichzeitig hielt er es für falsch, den Investitionsrückstand der Armee im Bereich der Immobilien und der Ausrüstung auf dem Buckel der Pferde auszugleichen.
Anders äusserte sich die Regierung, die dem Parlament die Ablehnung der Motion nahegelegt hatte. Schwergewichtig gelte es, die finanziellen Mittel der Armee für den Kernauftrag, die Landesverteidigung, frei zu halten. Es sei ferner nicht die Aufgabe des VBS, Aktivitäten zu Gesellschaften zu subventionieren, wenn sie keinen direkten Bezug zu den Traintruppen haben. Der laufende Vertrag mit dem nationalen Pferdezentrum laufe Ende 2018 aus und eine neue Ausschreibung sollte die Gunst des Wettbewerbs nutzen können, auch um die eingesetzten Mittel zu limitieren. Eine Bestandsreduktion bei den Rössern sei unumgänglich, weil dadurch auch Unterhaltskosten eingedämmt würden. Der Bestand der Tiere zugunsten der Traintruppen (150 Lastenpferde), soll dagegen unangetastet bleiben, so stünden auch die Traintruppen als Gattung nicht in Frage. Die Förderung des Pferdes sei damit sichergestellt.

Im Ständerat wurde die Motion nach der Behandlung der Armeebotschaft 2017 traktandiert, einem grossen Geschäft, in dem Millionenbeträge zu fixieren waren. So äusserte sich Filippo Lombardi (cvp, TI), dass die Mehrausgaben für diese Pferde im Gesamtbudget der Armee nicht stark ins Gewicht fallen würden. Auch Ständerat Hêche (sp, JU) agierte als Advokat für die Tiere, im Interesse der Freiberger Rasse könne die Motion angenommen werden, so der Jurassier. Es brauchte aber keine längere Debatte, ehe die Standesvertreterinnen und Standesvertreter zur Abstimmung gelangten. 33 zu fünf, so lautete das deutliche Verdikt der kleinen Kammer. Die Motion wurde also im Sinne ihres Verfassers dem Nationalrat überwiesen.

Leistungsvertrag mit dem Nationalen Pferdezentrum Bern

Die nationalrätliche SiK wollte, dass der Sicherheitspolitische Bericht zukünftig durch das VBS verfasst werde, und brachte ihre Forderung Mitte 2017 in einer Kommissionsmotion zum Ausdruck. Die Kommission wollte dadurch eine Kompetenzen-Neuregelung erzielen und ferner drei Vorgaben umgesetzt wissen: Der Bericht dürfe nicht länger als 20 DIN-A4 Seiten sein und müsse verständlich formuliert werden, Sicherheitslücken müssten dargelegt und die nötigen Massnahmen zum Schliessen der Lücken aufgezeigt werden und drittens müssten im Bericht die Einschätzungen der anderen Departemente transparent dargelegt werden, sofern sie von denjenigen des Verteidigungsdepartementes abweichen würden. Eine Kommissionsminderheit Flach (glp, AG) unterstützte die Motion nicht und auch die Regierung sprach sich gegen den Vorstoss aus. Bereits zu Beginn seiner Stellungnahme bezog sich der Bundesrat auf die institutionelle Aufgabenverteilung: Als oberste leitende und vollziehende Behörde sei er es, der die Berichte zur Sicherheit zu verfassen habe. Zwar liege die Federführung für die Ausarbeitung dieser Berichte beim VBS, die anderen Departemente seien jedoch auch einzubeziehen, weil die Instrumente der Schweizer Sicherheitspolitik verschiedenen Departementen angegliedert seien. Überdies seien bei der letztmaligen Publikation des Sicherheitspolitischen Berichts auch die Kantone in einer Vernehmlassung angehört worden. Zweifel brachte der Bundesrat auch in puncto verfassungskonformer Umsetzung der Motion vor. Die Umsetzung würde eine Abkehr vom bis anhin üblichen Verfahren bedeuten und auch das Kollegialitätsprinzip im Bundesrat unterminieren.

Im Nationalrat war das Geschäft auf der Tagesordnung der Herbstsession 2017, wo es unmittelbar nach dem Sicherheitspolitischen Bericht selbst behandelt wurde. Es war Kommissionssprecher Salzmann (svp, BE), der die Debatte eröffnete und die Kernanliegen der Motion noch einmal darlegte. Wichtig war der Kommission auch ein kürzerer Erscheinungsrhythmus dieser Berichte. Etwa alle zwei Jahre könnte ein schlankerer Bericht erscheinen, der auch lediglich „Aktualisierungen” gegenüber der vorangehenden Version aufführe und an tatsächlichen Problematiken orientiert sein würde. Gegen kürzere Intervalle stellte sich die Kommissionsminderheit nicht, im Gegenteil sei es angesichts der sich rasch verändernden Sicherheitslage angezeigt, solche Berichte etwas häufiger zu verfassen. Flach (glp, AG) stellte sich jedoch aus grundsätzlicheren Überlegungen gegen die Motion. Nicht nur teilte die Minderheit die Ansicht des Bundesrates, dass der Bericht in dessen Kompetenz liege. Es seien auch andere Punkte, denen die Motion zuwiderlaufe: Alleine schon die Begrenzung auf 20 Seiten halte er für unangemessen, erklärte Flach – der letzte Bericht umfasste 125 Seiten. „Sicherheit braucht vielleicht auch einmal etwas mehr Platz”, so Flach. Weiter nannte er die alleinige Herausgeberschaft durch das VBS eine stossende Forderung, denn die Sicherheitspolitik ist an diversen Stellen angesiedelt; Sicherheit sei auch Aussenpolitik, sei auch Wirtschaftspolitik. Ebenso äusserte sich im Namen der Regierung Bundeskanzler Thurnherr, dessen Anwesenheit, respektive die Abwesenheit eines Regierungsmitglieds, bei Thomas Hurter für Stirnrunzeln sorgte. Des Bundeskanzlers Ausführungen fruchteten denn auch nicht und das Ratsplenum nahm die Motion mit 98 zu 68 Stimmen an, vier Parlamentsmitglieder enthielten sich.

Sicherheitspolitischer Bericht soll häufiger erscheinen

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-NR) wollte mit einer Motion veranlassen, dass die Vollzugsstelle für den Zivildienst ins VBS transferiert wird und nicht länger beim WBF verbleibt. Die Kommission sah darin einen Vorteil in der Koordination: So könnten die Armeebestände besser überwacht, sowie Wechsel in andere Dienstsysteme besser dokumentiert werden. Daraus erhoffte man sich auch eine positive Wirkung auf die Rekrutierungszentren, die ebenfalls dem VBS unterstehen. Eine Kommissionsminderheit stellte sich gegen die Motion.
Ebenso positionierte sich der Bundesrat, der sich auf die Anfänge des Zivildienstes besann: Gerade weil bei der Einführung dieses Ersatzdienstes noch ein Gewissenskonflikt als vordergründige Armeeablehnung angenommen wurde, hatte man die Vollzugsstelle bewusst nicht dem damaligen Militärdepartement unterstellt, sondern beim Bundesamt für Industrie und Arbeit (BIGA), dem heutigen SECO. Diese Trennung sei nach wie vor angezeigt, so die Einschätzung der Regierung. Der anvisierte Transfer bringe auch kaum einen erkennbaren Nutzen. Wichtige Tätigkeitsbereiche der Zivildienstleistenden seien zudem im Umfeld des WBF angesiedelt, so beispielsweise die Landwirtschaft und die Bildung.

Einer kurzen Debatte im Nationalrat folgte dann jedoch die Zustimmung des Ratsplenums. Kommissionssprecher Büchler (cvp, SG) zeigte die Beweggründe der Kommission für diesen Antrag auf. Das Anliegen entstand bei der Kenntnisnahme des Berichts der „Studiengruppe Dienstpflichtsysteme” und ist im wesentlichen auf die zunehmende Zahl von Übertritten von AdA in den Zivildienst zurückzuführen. So war das erklärte Kernziel der Motion die „Sicherung der Armeebestände”, wofür es „mindestens 18'500 ausgebildeter Rekruten” bedürfe, so Büchler. Der kommissionsinterne Widerstand fusste weitgehend auf den gleichen Argumenten, wie sie der Bundesrat vorgebracht hatte. Lisa Mazzone (gp, GE) verdeutlichte die Bedeutung der institutionellen Trennung von der Armee, indem die Vollzugsstelle des Zivildienstes nicht beim VBS angesiedelt ist. Der Nationalrat überwies die Motion nach den Ausführungen von Bundesrat Schneider-Ammann mit 94 zu 85 Stimmen. Vergeblich hatte auch der Volkswirtschaftsminister die Vorzüge der gegenwärtigen Organisation unterstrichen.

Transfer der Vollzugsstelle für den Zivildienst ins VBS

Die Motion der FDP-Fraktion „Gegen Doppelspurigkeiten im Datenschutz“ brachte, nachdem sie im Dezember 2016 vom Nationalrat stillschweigend angenommen worden war, auch im Ständerat keinen Diskussionsbedarf mit sich. Die SPK-SR erwägte in ihrer Vorberatung einzig, dass sie sich den Ausführungen des Bundesrates anschliesse und beantragte einstimmig die Annahme der Motion. In der Frühjahrssession 2017 hiess die Ständekammer den Vorstoss diskussionslos gut. Der Bundesrat muss nun mit der EU Sondierungsgespräche über Zuständigkeiten im Datenschutz aufnehmen.

Gegen Doppelspurigkeiten im Datenschutz (Mo. 16.3752)

Mit einer Motion forderte Claude Béglé (cvp, VD), dass bei der Revision des Datenschutzgesetzes zwei geltende Gesetzesbestimmungen beibehalten werden. Es handelt sich dabei einerseits um den Schutz von Personendaten juristischer Personen und andererseits um die Möglichkeit für Unternehmen, ihre Datensicherheit durch unabhängige Zertifizierungsstellen bewerten zu lassen. Béglés Ziel war, die Schweiz als universellen virtuellen Datentresor zu positionieren, um eine Führungsrolle in der weltweiten Datenspeicherung zu übernehmen. Durch die Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus erhoffte sich der Motionär, dass ein „Ökosystem“ aus innovativen Unternehmen im Datenverarbeitungsbereich in der Schweiz entsteht. Der Bundesrat führte in seiner Stellungnahme zum ersten Punkt der Motion aus, dass er im revidierten Datenschutzgesetz gerade auf den Schutz von Personendaten juristischer Personen verzichten wolle. Damit werde der grenzüberschreitende Datenverkehr verbessert und zudem werde dem Stand des europäischen Datenschutzrechts – sowohl im Rahmen des Europarats als auch im Rahmen der EU – Rechnung getragen. Den zweiten Punkt beantragte der Bundesrat zur Annahme, da er nicht vorhabe, die Möglichkeit der Zertifizierung infrage zu stellen. Dementsprechend lehnte der Nationalrat im September 2016 den ersten Punkt der Motion ab und nahm die zweite Ziffer an. Im Februar 2017, als der Ständerat über den zweiten Punkt der Motion befinden sollte, war die Vernehmlassung zum revidierten Datenschutzgesetz bereits eröffnet worden. Die kleine Kammer lehnte das Anliegen demnach ab, da das Parlament im Zuge der Beratungen der DSG-Revision ohnehin die Möglichkeit haben werde, die Forderung zu prüfen.

Förderung der Schweiz als universeller virtueller Datentresor (Mo. 16.3379)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Die Fraktion der FDP befürchtete, dass es im Nachgang der Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz sowie des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung zu Doppelspurigkeiten im Datenschutz kommen werde, weil die Datenschutzaufsichten der EU und der Schweiz nicht aufeinander abgestimmt seien. Wenn in der Schweiz niedergelassene Personen Daten von Personen bearbeiten, die sich in der EU befinden, fällt diese Datenbearbeitung auch in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung. Dadurch unterstünden Schweizer Unternehmen mit Kunden im EU-Raum nicht mehr nur der Aufsicht des EDÖB, sondern auch jener aller betroffenen EU-Datenschutzbehörden, was gerade in puncto Meldepflichten einen erheblichen, unnötigen Mehraufwand mit sich bringe. In einer Motion forderte die FDP-Fraktion den Bundesrat auf, mit der EU Sondierungsgespräche zu führen mit dem Ziel, die Anwendung des jeweils geltenden Datenschutzrechts zu koordinieren. Der Bundesrat betonte in seiner Stellungnahme, dass eine effiziente Zusammenarbeit in diesem Bereich sowohl im Interesse der Schweizer Behörden als auch der Behörden der EU liegen müsse und signalisierte auch seine Bereitschaft zur Aufnahme solcher Sondierungsgespräche mit der EU. Im Nationalrat erfuhr der Vorstoss in der Wintersession 2016 stillschweigende Zustimmung.

Gegen Doppelspurigkeiten im Datenschutz (Mo. 16.3752)

Die im Juni im Ständerat angenommene Motion Jositsch (sp, ZH) zu präventiven Drogensuchtests in der Armee fand im Nationalrat keine Mehrheit. Bereits in der SiK-NR wurde das Geschäft einstimmig abgelehnt, so dass kein anderes Verdikt des Ratsplenums zu erwarten war. Hauptsächliches Argument gegen die Motion war, dass die Armee bereits über genügende gesetzliche Grundlagen verfügt, um bei Anzeichen von Drogenmissbrauch im Dienst Untersuchungen anzuordnen. Vermehrte Drogensuchtests ohne konkreten Tatverdacht würden hingegen dazu führen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen den Armeeangehörigen und ihren Vorgesetzten gestört werden könnte. Ebenso wurden Bedenken bezüglich der zu erwartenden Kosten geäussert.
In der Ratsdebatte hielt man sich nicht lange mit dieser Vorlage auf. Nach der klaren Ansage aus der Kommission schien dies auch nicht nötig zu sein. Verteidigungsminister Parmelin vertrat zwar auch in der Volkskammer nochmals den bundesrätlichen Antrag auf Annahme der Motion mit der Versicherung, dass die Regierung eine vorsichtige und verhältnismässige Umsetzung dieses Anliegens anstreben werde. Das Ziel sei es, so Parmelin, die Sicherheit im Strassenverkehr oder bei Schiessübungen zu erhöhen. Damit gelang der Umschwung jedoch nicht, nur 6 Stimmen wurden für die Motion abgegeben; 158 Nationalräte waren dagegen und 2 enthielten sich.

Drogensuchtests in der Armee

In der Wintersession 2016 stimmte als Zweitrat auch der Ständerat der Motion Romano (cvp, TI) zur verdeckten Registrierung von terroristisch motivierten Reisenden im SIS zu. Neben dem NDB, dessen diesbezügliche Kompetenz im neuen Nachrichtendienstgesetz festgeschrieben ist, wird nun auch das Fedpol die Befugnis erhalten, terroristisch motivierte Reisende verdeckt im SIS auszuschreiben. Ein Vernehmlassungsentwurf für die entsprechende gesetzliche Grundlage soll bis Ende 2017 vorliegen.

Kompetenz zur verdeckten Registrierung im SIS. Fedpol muss nicht ausgeschlossen bleiben (Mo. 16.3213)
Dossier: PMT und damit umgesetzte Vorstösse