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Thomas Süssli a été nommé au poste de chef de l'Armée par le Conseil fédéral. Le 1er janvier 2020, il prendra la relève de Philippe Rebord qui quitte sa fonction en raison de problèmes de santé.
Laborantin de formation, Süssli se réoriente dans le domaine bancaire et se spécialise dans l'informatique. Après son instruction en tant qu'officier et un engagement pour l'ONU, il rejoint en 2008 l'état-major de la brigade logistique 1 comme sous-chef d'état-major de la logistique et remplaçant du commandant. En 2015, il réintègre le corps des officiers de carrière et est nommé commandant de la brigade logistique 1 avec promotion au grade de brigadier. Trois ans plus tard, il est promu divisionnaire et devient chef de la Base d'aide au commandement. Parmi les treize autres candidats et candidates en lice pour le poste, figurait la brigadière valaisanne Germaine Seewer, la femme la plus haute gradée en Suisse. Elle a failli être nommée par Viola Amherd, qui a justifié son choix en faveur du milicien pour ses expériences, civiles, militaires et ses connaissances dans le domaine cyber. La SSO a exprimé sa surprise, mais juge le choix «pertinent». Thomas Süssli profitera des quelques mois qui lui restent avant son entrée en fonction, pour améliorer son français.

Nomination de Thomas Süssli à la tête de l'armée
Dossier: Chefs der Armee

Im März 2019 fand die 7. Cyber-Landsgemeinde des Sicherheitsverbundes Schweiz statt. Im Zentrum der Veranstaltung und des Interesses stand die im April des Vorjahres vom Bundesrat verabschiedete zweite Nationale Strategie zum Schutz vor Cyberrisiken (NCS). Auf dem Programm der Konferenz stand eine Reihe von Themen aus der Umsetzungsagenda, beispielsweise die Risikoanalyse zur Verbesserung der IKT-Resilienz oder die Ausgestaltung einer übergreifenden Austauschplattform zu aktuellen Bedrohungen aus dem Cyber-Raum. Die institutionalisierte Einbindung der Kantone in die Organisationsstruktur für Cyber-Sicherheit auf Stufe Bund stellte gar eines der Kernthemen dar, mit denen sich der SVS über die vergangenen Jahre beschäftigt hatte.

Im Mai stand ferner die vierte Konferenz des Sicherheitsverbundes Schweiz an. Der Fokus des Zusammentreffens verschiedener Akteure lag auf der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Sicherheitsorganen und privaten Unternehmen. Mit Verweis auf die bisherigen Erfahrungen wurde festgehalten, dass auch staatliche Sicherheitsakteure auf private Dienstleister zurückgreifen. Diese hätten die Kapazitäten, um die staatlichen Organe zu ergänzen, wurde betont. In Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter konnten die Kantone Erfahrungen austauschen, aber auch ihre Vorstellungen äussern. So pochte Regierungsrat Norman Gobbi (TI, lega) auf eine flexible Gesetzgebung, die dem Subsidiaritätsprinzip gerecht werde und den Kantonen in den betreffenden Feldern ihre Kompetenzen überlässt.

Cyber-Landsgemeinden und Konferenzen des Sicherheitsverbunds Schweiz
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Cyber Defence

Fanny Chollet devient la première femme pilote de chasse de Suisse. La premier-lieutenant a réussi son brevet de pilote fin 2017, puis a enchaîné avec une formation sur F/A-18. Elle s'était auparavant entraînée sur PC-7 et PC-21. Elle est la dixième pilote à être formée par l'armée. Cette possibilité est offerte depuis 2004 pour les femmes.

Fanny Chollet, première femme pilote de chasse de l'histoire suisse

Einen obligatorischen Orientierungstag für Frauen einzuführen, war ein Jahr nach der Ankündigung nicht mehr mehrheitsfähig. Die Regierungskonferenz Militär Zivilschutz Feuerwehr (RK MZF) ist inzwischen von der Idee abgerückt und beschloss an der Jahreskonferenz 2018, dies nicht länger verfolgen zu wollen. Ausschlaggebend war, unter anderem, ein externes Rechtsgutachten. Darin wurde spezifiziert, dass eine Verfassungsänderung nötig wäre. Offensichtlich wollten die Militärdirektorinnen und Militärdirektoren diesen Weg nicht beschreiten. Stattdessen wurden die Kantone verpflichtet, alle jungen Frauen zum Orientierungstag einzuladen. Er soll jedoch nach wie vor freiwillig bleiben. Diverse Sicherheitspolitiker und -politikerinnen kamen in der Presse zu Wort. Einig war man sich, dass die Armee grundsätzlich noch mehr tun könnte, um Frauen anzusprechen. Corina Eichenberger (fdp, AG) regte in der Luzerner Zeitung an, dass die Armee mehr Werbung machen müsse. Beat Flach (glp, AG) könnte sich vorstellen, dass frauenspezifische Anlässe, etwa an Schulen, hilfreich sein könnten. Es reiche nicht, den Frauen «einfach einen Brief zu schreiben».

Die Kantone prüfen einen obligatorischen Orientierungstag für Frauen

2018 fand die sechste Cyber-Landsgemeinde des Sicherheitsverbundes Schweiz statt. Die Nachfolgearbeiten der ersten NCS standen dabei im Zentrum: Im Zuge der Aufarbeitung der 16 Massnahmen aus der ersten Strategie wurde den Teilnehmenden aus Bund, Kantonen und der Privatwirtschaft aufgezeigt, welche Themen für die NCS II relevant sein werden; gleichzeitig wurden sie in die Erarbeitung dieser Nachfolgestrategie involviert. Weitere Themen waren die Entwicklung und Einführung von Minimalstandards im IKT-Bereich, neue Arten der Cyberkriminalität und die Schwierigkeiten, diese zu erkennen und zu bekämpfen, die Reduktion von IKT-Verwundbarkeiten und, damit zusammenhängend, eine verbesserte Resilienz. Als Herausforderung galten ferner auch die Bedeutung einer korrekten Erkennung und Einschätzung der Bedrohungen aus dem Cyberraum und die geeignete Handhabung dieser Gefährdung.

Cyber-Landsgemeinden und Konferenzen des Sicherheitsverbunds Schweiz
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Cyber Defence

Pünktlich, wie vom Bundesrat gefordert und per Frühling 2018 angekündigt, konnte die 2. NCS verabschiedet werden. Im April wurde das Papier, das aufzeigt, wie der Bund gemeinsam mit den Kantonen, der Wirtschaft und der Wissenschaft Cyber-Risiken entgegentreten will und welche Handlungsvorgaben für den angestrebten Zeitraum von fünf Jahren gefasst wurden, vom Bundesrat verabschiedet. Aufbauend auf der ersten Umsetzung der NCS wurden sieben Ziele definiert; sie reichen vom Aufbau von Kompetenzen und Wissen bis zu Massnahmen der Cyber-Abwehr, die durch die Armee sichergestellt werden soll. Diese insgesamt 29 Massnahmen wurden in zehn Handlungsfeldern angelegt, wobei auch neue Aspekte abgedeckt werden. So wurde die Verwaltung beauftragt, im Bereich „Standardisierung und Regulierung” aktiv zu werden, um in Kooperation mit der Wirtschaft Mindeststandards für die Cyber-Sicherheit zu etablieren. Ferner sollen sogenannte Cyber-Vorfälle fortan systematisch registriert werden, wofür die Einführung einer Meldepflicht geprüft werden soll. Auch diese Strategie wird in regelmässigen Abständen überprüft, nötigenfalls angepasst und spätestens 2022 aktualisiert. Nur falls es die Bedrohungslage erfordert, wird eine vorzeitige Aktualisierung ins Auge gefasst, nicht jedoch ohne die betroffenen Stellen vorgängig anzuhören. Für die Realisierung und Anwendung der neuen Strategie soll ein Umsetzungsplan erarbeitet werden. Fünf Herausforderungen wurden bereits erkannt: Es braucht zunächst eine klare Verteilung der Verantwortlichkeiten und Kompetenzen innerhalb der Bundesverwaltung. Zweitens muss geprüft werden, ob die geltende Rechtsetzung allenfalls angepasst werden muss, und falls dem so ist, müssen Gesetzesrevisionen über die üblichen Prozesse in die Wege geleitet werden, was unter Umständen viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Als drittes gilt es, die Zusammenarbeit mit den Partnern aus der Wirtschaft und den Hochschulen, aber auch den Kantonen, zu definieren. Viertens braucht es messbare Leistungsziele, um den Umsetzungsfortschritt der Strategie nachvollziehen und transparent beurteilen zu können. Die allfällige vorzeitige Aktualisierung bedarf, fünftens, klarer Vorgaben und Kriterien: Die Umstände für eine Anpassung müssen ebenso wie die Verantwortlichkeiten festgelegt werden.

Zweite Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Cyber Defence

Seit einigen Jahren arbeitet der Bund, gemeinsam mit mehreren weiteren Akteuren, an verschiedenen Programmen zur Bewältigung neuer Bedrohungen aus dem digitalen Raum. Diesen als „Cyber-Risiken” umschriebenen, im Zuge der Digitalisierung vermehrt auftretenden Komplikationen und/oder Angriffen wird unter anderem auch mit einer Cyber-Strategie begegnet. Diese Strategie wird dezentral umgesetzt, wobei die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) eine zentrale Rolle innehat. Damit ist aufgrund des Kooperationsmodells bei MELANI zwischen ISB und NDB direkt auch der Nachrichtendienst des Bundes involviert. Innerhalb des VBS hat aber auch die Armee den Auftrag, sensible IT-Infrastrukturen und Systeme zu schützen. Dafür wurde bis anhin auf die Nutzung sicherer Netze vertraut, gerade auch im militärischen Tagesbetrieb. Zur Informations- und Objektsicherheit wurde zudem innerhalb des Verteidigungsdepartementes eine gleichnamige Stelle eingerichtet. Um nun der weiteren Entwicklung im Cyberbereich zu begegnen, wurde ein Aktionsplan Cyber-Defence ausgearbeitet. Diese auf Anregung von Departementsvorsteher Guy Parmelin 2016 lancierte Massnahme soll bis 2020 umgesetzt werden und die bereits laufenden Vorgänge im Rahmen der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken ergänzen.

Der Aktionsplan Cyber-Defence ist ein rein auf das VBS bezogenes Strategiepapier, das mit einer Standortbestimmung im Sommer 2016 angestossen worden war und im folgenden Herbst eine Strategie hervorgebracht hatte, deren Umsetzungsplan im Sommer 2017 verabschiedet wurde. Gemäss dem Aktionsplan ist dieser vorerst als Orientierungshilfe anzusehen, er bedeute jedoch einen zwingenden ersten Schritt, weil eine Anpassung an neue „Herausforderungen im Cyber-Raum ein wichtiges Thema unserer Sicherheitspolitik geworden ist.”
Als operative Ziele wurden drei Bereiche definiert. Das VBS soll erstens seine eigenen Systeme und Infrastrukturen jederzeit schützen und verteidigen können. Zweitens soll es möglich werden, militärische und nachrichtendienstliche Operationen im Cyber-Raum durchzuführen. Ferner sollen drittens zivile Behörden im Falle von Cyber-Angriffen unterstützt werden können. Diese Zielvorgaben verlangen jedoch eine genügende Ausstattung mit finanziellen, aber auch personellen Ressourcen – ein Unterfangen, das auf der politischen Bühne auszutragen sein wird.

Die Rekrutierung von geeignetem Milizpersonal beispielsweise mittels neu zu schaffender Cyber-RS, wie im Parlament inzwischen gefordert wurde, wurde im Aktionsplan als nicht zielführend beschrieben. Im Papier ist von einem Bedarf von 166 Stellen die Rede, wovon etwa 100 neu zu schaffen wären. Bezüglich Finanzierung wurden keine präzisen Zahlen genannt, eine Schätzung geht jedoch von etwa 2 Prozent des Jahresbudgets des VBS aus. Ob der gesamte Bereich der Cyber-Abwehr, also auch ausserhalb des VBS und der Armee, durch ein Cybersecurity-Kompetenzzentrum organisiert werden könnte, wurde im Aktionsplan nicht genauer ausgeführt. Unter der Bezeichnung „CYD-Campus” wurde jedoch eine Plattform zur vertieften Zusammenarbeit skizziert, deren Entwicklung noch abgewartet werden muss.

Aktionsplan Cyber-Defence
Dossier: Cyber Defence

Gut ein Jahr nach der ersten Stellungnahme des Bundesrates zur Zukunft der Dienstpflicht, respektive zum entsprechenden Bericht der Studiengruppe, äusserte sich die Regierung ausführlicher zum Stand der Arbeiten und zu den nächsten Schritten. Es ging dabei um die langfristige Entwicklung der personellen Alimentierung von Armee und Zivilschutz. Im Fokus stand nach wie vor das «norwegische Modell» mit einer Ausweitung der grundsätzlichen Militärdienst- und Schutzdienstpflicht auf Schweizer Frauen. Effektiv Dienst leisten müssten in diesem Modell aber nur diejenigen Personen, die in Armee und Zivilschutz tatsächlich gebraucht würden. Die Inklusion von Frauen – so die Argumentation des Bundesrates – sei jedoch sowohl von sicherheitspolitischer als auch von gesellschaftspolitischer Relevanz und sie müsse vertieft geprüft werden. Die Dienstpflicht auf junge Schweizerinnen auszudehnen, kam für die Regierung also grundsätzlich in Frage. Gleichzeitig hielt der Bundesrat fest, dass keine unmittelbare Notwendigkeit bestehe, die Dienstpflicht anzupassen. Das Prinzip des freiwilligen Dienstes der Frauen soll zu diesem Zeitpunkt nicht angetastet werden. Frauen, die Dienst leisten wollen, sollen dennoch verstärkt gefördert werden.
Im Vordergrund stand vorerst die personelle Sicherung des Armeebedarfs mit dem Ziel, die Quote der Dienstleistenden pro Jahrgang möglichst hoch zu halten. Dazu gehören auch Massnahmen, wie die Abgänge von der Armee hin zum Zivildienst zu verhindern oder die Zahl der medizinischen Abgänge aus Rekrutenschulen zu verringern.
Bezüglich der zur Disposition stehenden Dienstpflicht-Modelle setzte die Regierung vorerst auf das sogenannte Modell «Status quo plus», wobei jedoch nicht sämtliche von der Studiengruppe vorgeschlagenen Empfehlungen zur Umsetzung gebracht werden sollen. Damit wollte man eine Verfassungsänderung umgehen, oder zumindest noch hinausschieben. Einige Hoffnung setzte die Regierung ins norwegische Modell, respektive wurde dieses als «innovativ und zukunftsweisend» bezeichnet.
Bis 2020 sollen weitere Schritte erfolgen, namentlich wurde das VBS beauftragt, die langfristige Entwicklung der Alimentierung von Armee und Zivilschutz mit qualifizierten Dienstpflichtigen aufzuzeigen. Ebenfalls berücksichtigt werden sollen die Auswirkungen der WEA. Erst auf diesen Erkenntnissen beruhend soll in puncto Zukunft der Dienstpflicht weitergemacht werden.

Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems
Dossier: Weiterentwicklung der Dienstpflicht

Die Kantone prüfen einen obligatorischen Orientierungstag für Frauen. Dies wurde am Jahrestreffen 2017 der Regierungskonferenz Militär Zivilschutz Feuerwehr (RK MZF) in Lugano bekannt gegeben. Jungen Frauen steht es bereits offen, sich freiwillig an den Orientierungstagen zu beteiligen, neu sollte dieser Anlass jedoch obligatorisch erklärt werden. Der Militärdienst selbst wäre weiterhin fakultativ. Man wolle so das Potenzial junger Schweizerinnen besser ausschöpfen, hiess es seitens der Militärdirektorenkonferenz. Dafür soll eine Studie in Auftrag gegeben werden.
Mit dem Projekt sollen die personelle und finanzielle Umsetzbarkeit geprüft werden sowie die rechtlichen Bedingungen abgeschätzt werden, die eine Einführung eines obligatorischen Orientierungstages für Schweizerinnen bedingen würden. Eine mögliche Umsetzung war nicht für früher als 2020 erwartet worden.
Kritik liess nicht lange auf sich warten. In der NZZ äusserte Edith Graf-Litscher (sp, TG) ihr Unverständnis über «dieses verwässerte Obligatorium». Auch die GSoA äusserte sich gegen dieses Vorhaben. Die Armeegegner sahen darin die Absicht des VBS, «längerfristig auf eine Ausweitung der Wehrpflicht auf Frauen» hinzuarbeiten.
Der Vorschlag, der vom Verteidigungsminister unterstützt wurde, tangiert auch Fragen bezüglich der künftigen Ausgestaltung des Dienstpflichtsystems sowie auch genereller die Attraktivität des Militärdienstes. Eine Anfang Jahr von der SiK-NR eingereichte Motion «auch Frauen zu den Orientierungstagen der Armee einladen» (17.3005) war im April zurückgezogen worden.

Die Kantone prüfen einen obligatorischen Orientierungstag für Frauen

Der Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) hat im ersten Halbjahr 2017 zwei Veranstaltungen durchgeführt. Anfang April fand zum fünften Mal die Cyber-Landsgemeinde statt. In Bern trafen sich etwa 100 Vertrererinnen und Vertreter von Bund und Kantonen, um über die NCS zu diskutieren. Im Fokus standen dabei die Cyberkriminalität und Cybersicherheit.

Die NCS stand auch bei der dritten Konferenz des SVS im Zentrum der Aufmerksamkeit. Rund 400 Personen waren für diesen Anlass zusammengekommen, bei dem ebenfalls der Schutz vor Cyberrisiken sowie die Sicherheit im Cyberbereich thematisiert wurden. Da die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken Ende 2017 auslief, stellte sich die Frage nach der künftigen Ausgestaltung der Cyber-Abwehr. Der Verteidigungsminister hatte dabei Gelegenheit, die neue Cyberverteidigungsstrategie vorzustellen, die das VBS erarbeitete.

Cyber-Landsgemeinden und Konferenzen des Sicherheitsverbunds Schweiz
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Cyber Defence

Nach der Veröffentlichung der Wirksamkeitsüberprüfung der ersten nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken beschloss der Bundesrat, dass er eine Nachfolgestrategie ausarbeiten möchte. Noch während des letzten Jahres im Zyklus der ersten NCS wurde also die 2. NCS-Strategie lanciert. Der Schutz vor Cyberkriminalität aller Art sei nach wie vor wichtig, so die Regierung in ihrer Medienorientierung. Vorfälle sowohl in der Schweiz als auch im Ausland zeigten, dass auch kritische Strukturen angegriffen würden und dass Cyber-Angriffe auch für politische Zwecke eingesetzt würden. Die Beurteilung der ersten Strategie 2012–2017 habe gemäss Bundesrat zur Erkenntnis geführt, dass erst ein Fundament habe gelegt werden können, der Schutz jedoch noch ausgebaut werden müsse.
So wurde die Verwaltung beauftragt, eine Nachfolgestrategie für die Jahre 2018 bis 2023 auszuarbeiten, die innert eines Jahres der Regierung unterbreitet werden sollte. Aufbauend auf geschaffenen Strukturen und Prozessen soll der Schutz vor Cyber-Risiken weiter verstärkt werden. Dafür sollen die 30 Stellen weiterhin finanziert und unbefristet verlängert werden. Die Federführung der Arbeiten lag beim ISB.

Zweite Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Cyber Defence

Ein halbes Jahr nach Bekanntwerden des Rücktritts von Armeechef Blattmann gab der Bundesrat bekannt, Philippe Rebord zum neuen CdA gewählt zu haben. Unter Beförderung zum Korpskommandanten werde der Divisionär das Amt per 1. Januar 2017 antreten. Rebord trat 1985 in die Armee ein, wo er zunächst als Instruktor tätig war, ehe er Stabschef der Generalstabsschulen wurde. Ab 2009 kletterte der Romand weiter die armeeinterne Karriereleiter hoch und war seit April 2016 bereits stellvertretender CdA.
Die Besetzung dieser Schlüsselposition rief unterschiedliche mediale Resonanz hervor. Deutschschweizer Medien schrieben über eine Übernahme der Armee durch Westschweizer (weil mit VBS-Chef Parmelin ebenfalls ein Romand en Charge ist) und kolportierten Kritik aus (Deutschschweizer) Armeekreisen. Grundsätzlich stiess der Personalentscheid jedoch auf positiven Widerhall, gerade auch in Westschweizer Medien. Der Verteidigungsminister sah sich jedoch gleichwohl bemüssigt, zu betonen, dass der Entscheid auf die Kompetenzen des Kandidaten und nicht auf die Sprachen-Frage zurückzuführen sei. Einig war sich die Tagespresse am Folgetag der Ernennung darüber, dass der neue CdA zahlreiche Hürden zu meistern haben werde.

Neuer CdA
Dossier: Chefs der Armee

Ende März 2016 trat der Chef der Armee (CdA), Korpskommandant André Blattmann zurück. Seine vorzeitige Demission wurde auf Ende März 2017 festgelegt. Blattmann war seit 2009 CdA und davor seit zwei Jahrzehnten in der Armeeorganisation engagiert, zunächst als Kommandant einer Rekrutenschule, später in diversen Stabsfunktionen. Als Grund für seinen Rücktritt wurde die anstehende Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) genannt, die durch eine andere Person angetrieben werden solle. Etwas anders wurde der Abgang Blattmanns in der Presse kommentiert, wo unter anderem auch das Verhältnis zum neuen VBS-Vorsteher Parmelin angesprochen wurde („Parmelin räumt auf”). Der Wechsel erfolgte in gegenseitigem Einvernehmen, wie beide Herren stets betonten. Der Zeitpunkt sei geeignet, weil so eine neue Armeespitze die WEA umsetzen könne und nicht jene dies tun würde, welche die WEA auch geplant habe. Ein neuer CdA soll durch eine Findungskommission gesucht werden.


Neuer CdA
Dossier: Chefs der Armee

Der Einsatzbilanz der Armee 2014 ist zu entnehmen, dass die Zahl der von der Armee geleisteten Diensttage 2014 insgesamt erneut rückläufig war. In Einsätzen und für Unterstützungsleistungen wurden jedoch mit 250‘028 Tagen rund 20‘000 Diensttage mehr erbracht - vorwiegend aufgrund der Syrien-Konferenz in Montreux (VD) und anlässlich der OECD-Ministerkonferenz in Basel Ende Jahr. Die Gesamtzahl geleisteter Diensttage nahm dagegen um rund 200‘000 auf 6.05 Mio. Tage ab. Das ist vor allem tieferen Einrückungsbeständen bei den Fortbildungsdiensten der Truppe geschuldet. Der Leistungsumfang bei den Friedensförderungsdiensten im Ausland blieb mit 102'169 Diensttagen beinahe unverändert. Einsätze im Rahmen militärischer Katastrophenhilfe wurden 2014 keine geleistet, die Armee hat aber im Nachgang zu Naturereignissen Unterstützungsleistungen erbracht, unter anderem im Tessin und im Emmental. Pro Tag standen durchschnittlich 685 Armeeangehörige im Einsatz (2013: 626), davon 59% im Inland und 41% im Ausland.

Jahresbilanzen der Einsätze der Armee 2014-2016
Dossier: Jahresbilanzen der Einsätze der Armee

Die seit 2012 gängige Pflicht, sich bei Dienstantritt aus Sicherheitsgründen mittels eines gültigen amtlichen Dokuments auszuweisen, wurde ins Dienstreglement aufgenommen. Mit der Revision wurden neu einerseits die Ausweispflicht der Angehörigen der Armee sowie andererseits die Identitätskontrollpflicht der Schweizer Armee im Dienstreglement geregelt. Dies hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. November 2014 beschlossen.

Dienstreglement

Nicht nur die Militärakademie MILAK an der ETH Zürich wird vom VBS unterstützt, sondern auch das CSS, das Center for Security Studies. Im November 2014 hat der Bundesrat entschieden, die Unterstützung des CSS in der Periode 2016 bis 2019 weiterzuführen und hat dafür einen Rahmenkredit von CHF 15.4 Mio. beim Parlament beantragt. Ein kleiner Teil dieser Ausgaben ist für Projekte des Verteidigungsdepartements zur zivilen Friedensförderung vorgesehen. Das Institut hat sich zu einem Kompetenzzentrum für nationale und internationale Sicherheitspolitik entwickelt und leistet im Auftrag des VBS diverse Beiträge an die sicherheitspolitische Forschung, Ausbildung und Diskussion im In- und Ausland; so die Ausführungen der Regierung. Zwar ist der beantragte Umfang der Unterstützung etwas geringer als bisher, jedoch bleibt sichergestellt, dass das CSS die für das VBS wesentlichsten Aufgaben weiterführen kann. Aufgrund des 2014 beschlossenen Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets muss jedoch auch hier auf gewisse Dienstleistungen in Zukunft verzichtet werden.

Center for Security Studies

Im August 2014 gab die Armee bekannt, ab Anfang 2015 grundsätzlich Schweizer Lebensmittel zur Verpflegung der Armeeangehörigen verwenden zu wollen. Dazu wurde der Verpflegungskredit um CHF 0.25 pro Person und Tag erhöht, was einem Gesamtvolumen von CHF 1.5 Mio. entspricht. Ab 2015 stehen pro Person und Tag neu CHF 8.75 statt 8.50 zur Verfügung. Vor allem für Brot, Eier, Käse und weitere Milchprodukte wird auf eine regionale Herkunft geachtet, für Fleisch sollen die Labels „Suisse Garantie“ und „Schweizer Geflügel“ massgeblich werden und Fisch soll aus nachhaltiger Fischerei bezogen werden, wofür die Gütezeichen “MSC“ und „ASC“ als Referenz gelten sollen. Zwar seien bisher schon vorwiegend Lebensmittel schweizerischer Provenienz auf die Teller der Armeeangehörigen gekommen, jedoch sah sich die Armeeführung in der Pflicht, Lösungen zu suchen: Zusammen mit dem Schweizer Tierschutz STS, dem Schweizer Bauernverband, der Proviande sowie dem Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verband fand man zu Gesprächen zusammen. Auslöser waren Beobachtungen, dass vor allem im Geflügelbereich vermehrt ungarische Produkte verwendet wurden, welche in Aufzucht und Haltung nicht den in Tierschutzverordnungen gesetzlich vorgeschriebenen Standards entsprachen.

Schweizer Lebensmittel zur Verpflegung der Armeeangehörigen

En août, Ueli Maurer a présenté sa vision des réformes à mener dans l’armée. Il a dit vouloir réduire les effectifs à 80'000 hommes contre les 120'000 du moment. Cette annonce pouvait paraître surprenante car sa propre vision et celle de son parti poussait plutôt à une augmentation du nombre de militaire au sein d’une armée de milice traditionnelle. Il a également souhaité cibler les interventions internationales sur les compétences spécifiques de l’armée suisse (sanitaire, sauvetage et protection atomique et chimique) et réduire les moyens octroyés aux armes lourdes (artillerie et chars).

vision des réformes

Suite aux accidents de la Kander et de la Jungfrau qui ont vu 11 militaires se tuer (voir ici), l’armée a mis en place des cours de formation de gestion du risque pour les cadres de l’armée. Les partis de gauche ont estimé que cette réaction n’était pas suffisante ou était sous-développée.

cours de formation de gestion du risque

Dix militaires d'une compagnie de sûreté du transport aérien ont été victimes d'un accident de canot sur la rivière Kander, à Wimmis (BE) au mois de juin. Quatre soldats ont été repêchés morts et un porté disparu. Afin d’éviter qu’un tel événement ne se reproduise, le chef de l’armée, Roland Nef, a décidé trois jours plus tard d’interdire avec effet immédiat tous les exercices n’ayant pas de lien direct avec la mission centrale de l’instruction.

accident de canot sur la rivière Kander

Le nombre de vols militaires et le bruit occasionné par ceux-ci aux abords des aérodromes de Payerne (VD) et de Sion (VS) ont continué de susciter de vives oppositions de la part des riverains. Le conseiller fédéral Samuel Schmid, qui s’est rendu à Sion pour discuter avec les différentes parties au mois d’avril, a annoncé que la piste serait rallongée pour limiter les décollages des F/A-18 par postcombustion et que des travaux seraient entrepris de suite pour lutter contre les nuisances sonores. Suite aux oppositions des riverains au développement civil de l’aérodrome de Payerne, l’armée est revenue sur sa décision d’augmenter le nombre de vols de 11'000 par an à 13'900, d’ici à 2010. Si elle a ainsi supprimé quelque 3'000 mouvements de Tiger, elle n’a pas baissé le nombre de vols prévus pour les F/A-18.

le bruit aux abords des aérodromes de Payerne (VD) et de Sion (VS)

Les chambres ont approuvé à une quasi unanimité le projet de loi fédérale sur le transfert à la Caisse nationale d’assurance accidents (CNA ou Suva en allemand) de la gestion de l’assurance militaire. L’Office fédéral de l’assurance militaire a ainsi été dissout au 1er juillet et son personnel repris par la Suva. Les synergies escomptées devraient permettre de réaliser des économies de l’ordre de 20%, soit plus de CHF 5 millions par an.

Loi fédérale sur le transfert à la CNA de la gestion de l’assurance militaire (MCF 04.025)

Nach den Attentaten vom 11. September in den USA beteiligte sich die Schweiz an den weltweiten Versuchen, die logistischen und organisatorischen Netzwerke der Terroristen aufzudecken und zu zerschlagen. Erste Abklärungen ergaben, dass bedeutsame Verbindungen zur Schweiz und namentlich dem schweizerischen Finanzplatz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bestanden hatten. Konten von Organisationen, welche den US-Behörden verdächtig erschienen, wurden von der Bundesanwaltschaft gesperrt, und eine im Tessin angesiedelte islamische Finanzgesellschaft wurde polizeilich durchsucht. Obwohl sich von der für die Anschläge in den USA verantwortlich gemachten islamischen Organisation Al-Quaida in der Schweiz keine Spuren finden liessen, wurde sie und eventuelle Nachfolgeorganisationen sowie Unterstützungsaktionen zu ihren Gunsten vom Bundesrat verboten. Interpellationen von Ständerat Fünfschilling (fdp, BL) sowie der FDP-Fraktion im Nationalrat gaben dem Bundesrat Gelegenheit, sein Konzept und die bestehenden und geplanten Vorkehrungen zu einer wirksamen Bekämpfung des internationalen Terrorismus darzulegen. Eine umfassende Lagebeurteilung kündigte er für das Frühjahr 2002 an. Eine Motion Merz (fdp, AR) für einen Ausbau des Instrumentariums der Staatsschutzorgane namentlich im Bereich der Nutzung von elektronischen Datenbanken und Informationssystemen bei gleichzeitiger Verstärkung der parlamentarischen Aufsicht überwies die kleine Kammer in Postulatsform. Die CVP reichte ihrerseits Motionen für mehr Überwachungskompetenzen und eine Lockerung der Datenschutzbestimmungen für den Nachrichtendienst ein.

Vorstösse und Beschlüsse zur Terrorbekämpfung nach 2001

Pour la première fois, des formations militaires suisses et françaises ont accompli un exercice commun de lutte contre les catastrophes naturelles destiné à développer la coopération et la coordination transfrontalières. Le scénario envisagé à cette occasion a porté sur un séisme dans la région d'Annecy nécessitant des actions dans les domaines du sauvetage de personnes ensevelies et de la protection face à la montée des eaux du Rhône. Quelque 500 militaires helvétiques ont été engagés dans cet exercice.

Exercice militaire commun de lutte contre les catastrophes naturelles
Dossier: Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren