Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Militärorganisation
  • Polizei

Akteure

Prozesse

  • Postulat
46 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Mit einem im September 2019 eingereichten Postulat verlangte Nationalrat Aebischer (sp, BE) die Anpassung der Bussen bei Blaulichtfahrern im Notfalleinsatz. Der Postulant bemängelte eine unverhältnismässige Bussenpraxis bei Fahrzeuglenkenden im Notfalleinsatz. Wer im Notfall ein Einsatzfahrzeug lenke, müsse sich darauf verlassen können, bei der Ausübung dieser Tätigkeit keine drakonischen Strafen zu riskieren. Der Bundesrat wird mit dem Postulat aufgefordert, die Bestimmungen zur Höhe der Strafen sowie zur Strafbarkeit der Blaulicht-Fahrzeuglenker zu evaluieren. Der Bundesrat stimmte diesem Anliegen zu und der Nationalrat nahm das Postulat im Dezember 2019 diskussionslos an.

Anpassung der Bussen bei Blaulichtfahrern im Notfalleinsatz (Po. 19.4113)

Priska Seiler Graf (ps, ZH) aimerait que le Conseil fédéral évalue des mesures exemplaires de promotion des droits et des opportunités des femmes dans les organisations militaires, au regard de sa politique d'égalité. Dans les stratégies d'égalité destinées à l'armée, il faudrait d'abord privilégier cette démarche avant d'imposer de nouvelles obligations aux femmes. Le groupe de travail chargé d'analyser le système de l'obligation de servir préconisait d'ailleurs le modèle norvégien, selon lequel tant les femmes que les hommes accomplissent leur service au sein de l'armée ou de la protection civile. Le Conseil fédéral partage l'avis de la parlementaire. Il juge pertinent de s'intéresser à la pratique étrangère dans le cadre du rapport sur le renouvellement des effectifs de l'armée attendu pour fin 2020. Le postulat sera adopté par le Conseil national.

Renforcement des droits et des opportunités des femmes dans l'armée (Po. 19.3789)
Dossier: Weiterentwicklung der Dienstpflicht
Dossier: Alimentierung der Armee

Im Ergebnis der Anhörungen zum Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen sah die SiK-SR Handlungsbedarf bei der Bekämpfung des Hooliganismus in der Schweiz. Mittels Postulat forderte sie vom Bundesrat einen Bericht darüber, wie die Kantone, Verbände und Vereine diesbezüglich stärker in die Pflicht genommen werden können und wie der Bund deren Anstrengungen zur Bekämpfung des Hooliganismus koordinieren, unterstützen und fördern sowie die Umsetzung des Hooligan-Konkordats kontrollieren kann. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, da er im geforderten Bericht keinen Mehrwert sah. Die innere Sicherheit sei grundsätzlich Aufgabe der Kantone und es gebe «keinen Hebel, um die Kantone irgendwie zu zwingen, besser zu arbeiten», gab Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Herbst 2019 vor dem Ständeratsplenum zu bedenken. Sie plädierte auch dafür, die von der KKJPD in Auftrag gegebene Evaluation des Hooligan-Konkordats abzuwarten, um zu sehen, welche Massnahmen die Kantone daraus ableiteten. Der Ständerat nahm das Postulat mit 31 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen dennoch an.

Bekämpfung des Hooliganismus (Po. 19.3533)

Armee 2.0 – unter dieses Schlagwort setzte Postulant Dobler (fdp, SG) die Forderungen aus seinem Vorstoss. Die Schweiz müsse das Technologie-Know-how fördern und sichern und entsprechend auch im Bereich der Landesverteidigung Modifikationen vornehmen, erklärte er. Fünf Punkte wurden vom St. Galler umschrieben: Das Armeepersonal müsse in Anbetracht des technologischen und wissenschaftlichen Kompetenzbedarfs rekrutiert werden; der Personalbedarf im Bereich Cyberabwehr müsse abgeklärt werden; der Bundesrat solle prüfen, inwiefern mit Bildungsinstitutionen und der Wirtschaft zusammengearbeitet werden könne; Armeeangehörigen sollten diverse neue Typen von Ausbildungen und Einsätzen angerechnet werden können; sowie, fünftens, sollten neue Kriterien der Diensttauglichkeit formuliert werden („differenzierte Tauglichkeit”). Dobler reihte sich damit in eine Gruppe von Parlamentariern ein, welche die Armee bezüglich neuerer Bedrohungsszenarien aus dem Cyberspace und durch computergestützte Systeme besser aufstellen möchte. Technologie und Wissenschaft seien immer wichtiger für die Armee und solch hoch innovativer Themen müsse sich das Militär zuwenden, so der Postulant in seiner Begründung. Einzelne Möglichkeiten zur Anrechenbarkeit von Praktika bei Bundesbetrieben oder Hochschulen an die Dienstleistung seien zwar bereits gegeben, man müsse aber noch weitere Anreize schaffen. Im Fokus stünden dabei Projekte, die für das Militär einen Verwendungszweck haben. Der Bundesrat teilte offensichtlich die Stossrichtung des Postulats und beantragte dessen Annahme. Als es im Sommer 2017 im Nationalrat behandelt wurde, gab es keine Debatte, das Geschäft wurde diskussionslos angenommen.

Armee 2.0. Die Schweiz muss das Technologie-Know-how fördern und sichern (Po. 17.3106)

Die SiK des Nationalrates wollte den Militärdienst attraktiver machen und hierfür die Regierung mit einem Postulat beauftragen, in einem Bericht mögliche Wege aufzuzeigen, wie ihr Ansinnen umgesetzt werden könnte. Vier Eckpfeiler sind dabei von der Kommission vorgegeben worden. Zunächst sollte die differenzierte oder qualifizierte Diensttauglichkeit gezielt gefördert werden: Auch Personen mit leichten körperlichen Einschränkungen sollen zum Militärdienst zugelassen werden können, sofern sie dies wollen. Zweitens sollte „unnötige Bürokratie” für Milizoffiziere abgebaut werden. Damit wurden ausserdienstliche Verpflichtungen angesprochen, die mitunter grosse zeitliche Ressourcen binden und mit alternativen Instrumenten effizienter angegangen werden könnten. Als dritter Punkt regte die Kommission an, Militärausbildungen anzuerkennen, wobei die Sicherheitspolitiker insbesondere auf eine Ausweitung der Anerkennungen abzielten. Diese Idee war wiederholt – auch bereits erfolgreich – vorgebracht worden. Als vierte Anregung sollten Weiterbildungskurse („WKs”) in puncto Qualität und Attraktivität einer Kur unterzogen werden.
In seiner Stellungnahme berief sich der Bundesrat, einmal mehr, auf die WEA, die auch diese Herausforderungen zu lösen im Stande sein soll. Deren Auswirkungen lassen sich jedoch noch nicht einschätzen, weil viele Massnahmen erst 2018 in Kraft treten werden. Erst dann könne man entsprechende Schlüsse ziehen, das vorgelegte Postulat sei daher verfrüht – so wollte die Regierung den Auftrag zur Berichterstattung abwenden.
Der Nationalrat zeigte sich jedoch unbeeindruckt: Das Postulat wurde mit einer komfortablen Mehrheit von 122 zu 40 Stimmen und 7 Enthaltungen angenommen. Die Debatte zog sich nicht sehr lange hin und die Kommissionssprecher verdeutlichten, was dem Postulat zugrunde lag: Es war der Attraktivitätszuwachs beim Zivildienst, der gemäss Golay (mcg, GE) dazu führe, dass weniger Stellungspflichtige in den Militärdienst eintreten. Statt nun den Zivildienst unattraktiver zu machen, presche man in die andere Richtung und strebe an, den Militärdienst in ein besseres Licht zu stellen – wie es Dobler (fdp, SG) seitens der Kommission verdeutlichte. Der Verteidigungsminister blieb bei seinem Votum weitgehend bei den Ausführungen aus der früheren Stellungnahme. Im Wesentlichen verwies er dabei auf bestehende Prozesse, denen man noch einige Zeit zur Bewährung geben möge. Mit der Annahme des Postulats durch das Ratsplenum wurde der Auftrag der Berichterstattung dennoch erteilt.

Den Militärdienst attraktiver machen. Bericht
Dossier: Offiziersbestand und Attraktivität des Militärdienstes

Wie kann der Mangel an Offizieren behoben werden?”, fragte die SiK des Nationalrates Anfang 2017 den Bundesrat mit einem Postulat. Die Kommission ortete einen „notorischen Offiziersmangel”, der behoben werden müsse. Aufzeigen solle der Bundesrat mit einem Bericht, welche Massnahmen in Frage kämen, damit die Attraktivität einer Offizierskarriere gesteigert werden könne. Mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) und der Verkleinerung des Armeebestandes sei in absehbarer Zeit eine Akzentuierung des Offiziersmangels zu erwarten, gerade weil viele Zeitoffiziers- und Fachoffiziersstellen abgebaut würden.
Das aufgeworfene Problem sei dem Bundesrat bekannt und es fänden Prozesse statt, um es zu entschärfen, so die Landesregierung. Namentlich im Bereich der besseren Vereinbarkeit der Militärkarriere mit dem Erwerbsleben gebe es Bestrebungen, mehr Leute für eine Offizierslaufbahn zu gewinnen. Dazu sind verkürzte Dienste zu zählen, Spezialregelungen mit den Hochschulen zum Semestereintritt sowie auch Kompetenznachweise, die auch im zivilen Leben ihren Stellenwert haben. Die zusätzliche Neuerung der Anrechenbarkeit von ECTS-Punkten an diverse Studiengänge sei ebenso zu den Bestrebungen zu zählen, die sich in der Umsetzung befänden. Im Lichte der sich noch in einer Realisierungsphase befindlichen Massnahmen und der neuen WEA-Bestimmungen, die anfangs 2018 in Kraft treten werden, wollte der Bundesrat mit der Berichterstattung noch zuwarten. Der Nationalrat liess sich aber nicht auf die Entgegnungen der Regierung ein und nahm das Postulat mit 153 Stimmen ohne Gegenstimmen an (vier Enthaltungen).

Wie kann der Mangel an Offizieren behoben werden?
Dossier: Offiziersbestand und Attraktivität des Militärdienstes

In einem Bericht muss der Bundesrat darlegen, wie die Kommunikation und der Datenaustausch zwischen dem Grenzwachtkorps, der Bundespolizei und den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen den kantonalen Polizeibehörden untereinander verbessert werden kann. Im Frühjahr 2017 nahm der Nationalrat ein entsprechendes Postulat Schläfli (cvp, SO) entgegen der bundesrätlichen Empfehlung an. Im Rat erklärte Bundesrätin Sommaruga, es sei für sie unverständlich, warum der Bundesrat einen Bericht über eine sich bereits in Gang befindende Arbeit verfassen müsse; durch das laufende Programm „Harmonisierung der Polizeiinformatik“ würden ja neue Projekte gemeinsam realisiert und bestehende Systeme schrittweise harmonisiert.

Po. Schläfli: Datenaustausch zwischen dem Grenzwachtkorps und den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen den kantonalen Polizeibehörden

Mit der Überweisung eines Postulats seiner SiK beauftragte der Nationalrat den Bundesrat im Frühling 2016, eine Gesamtschau über die Rolle und den zukünftigen Bestand des Grenzwachtkorps zu erstellen. Er soll darin darlegen, wie sich die sich verändernden Rahmenbedingungen wie die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen seitens einzelner EU-Staaten, die sich verändernden Flüchtlingsrouten, die Entwicklung der Bundesfinanzen, die Anforderungen an den Zoll infolge der zusammenwachsenden Wirtschaftsräume in den Grenzregionen, Rekrutierungsschwierigkeiten und die Möglichkeit der Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Armee auf die Aufgaben des Grenzwachtkorps auswirken.

Rolle und zukünftiger Bestand des Grenzwachtkorps (Po. 16.3005)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Nationalrätin Yvonne Feri (sp, AG) reichte im Juni 2013 ein Postulat ein, das den Bundesrat beauftragte, einen Grundlagenbericht zum Bedrohungsmanagement bei häuslicher Gewalt in der Schweiz zu verfassen, mit besonderem Fokus auf den rechtlichen Aspekt des für ein koordiniertes Vorgehen notwendigen Datenaustauschs. Der Bundesrat empfahl das Postulat zu Annahme.
In der Herbstsession 2013 wurde fälschlicherweise die Annahme des Postulats festgehalten, obwohl Andrea Geissbühler (svp, BE) es bekämpft hatte. In der Sondersession vom Mai 2015 debattierte der Nationalrat deshalb über das Postulat. Geissbühler argumentierte dabei, der geforderte Bericht sei unnötig, da die Kantone in dieser Sache zuständig und sich des Problems sehr wohl bewusst seien. Laut Bundesrätin Simonetta Sommaruga könne der Bericht hingegen bundesrechtliche Hindernisse beim Datenaustausch der Kantone in diesem Bereich beleuchten, was den Kantonen helfen würde, ein Bedrohungsmanagement aufzubauen und Eskalationen bei häuslicher Gewalt zu verhindern. Der Nationalrat nahm das Postulat schliesslich mit 133 zu 52 Stimmen an. Als einzige Fraktion stimmte diejenige der SVP geschlossen dagegen.

Bedrohungsmanagement bei häuslicher Gewalt. Überblick über die rechtliche Situation und Schaffen eines nationalen Verständnisses (Po. 14.4204)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

Staatsangestellte – insbesondere Polizeibehörden – sollten besser vor Gewalt geschützt werden. Der Nationalrat überwies mit 122 zu 37 Stimmen bei 13 Enthaltungen ein entsprechendes Postulat seiner Kommission für Rechtsfragen an den Bundesrat und beauftragte diesen damit, die Notwendigkeit von zusätzlichen Massnahmen zu prüfen. In der Folge wurden die Standesinitiativen des Kantons Genf (Kt.Iv. 12.306) und des Kantons Waadt (Kt.Iv. 11.312), die beide einen Gesetzeserlass zum besseren Schutz der Polizeibeamten im Sinne der Petition «Stopp der Gewalt gegen die Polizei» des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter forderten, sistiert.

Besserer strafrechtlicher Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt (Po. 13.4011)
Dossier: Stopp der Gewalt gegen die Polizei
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Armee (WEA), hat die Finanzkommission des Nationalrates ein Postulat eingereicht. Die Kommission verlangte einen Bericht, in dem der Bundesrat aufzeigen soll, welche Armeeimmobilien im Sinne einer öffentlichen Nutzung veräussert werden können. Mit der WEA steht eine erneute Reduktion der Anzahl Armeeangehöriger im Raum, wobei die Armee und ihre Verwaltung entsprechend weniger Platz brauchen. Der Bericht soll gegenüber dem Parlament mehr Transparenz schaffen und unter anderem aufzeigen, welche Immobilien sich für welche Zwecke eignen (öffentliche Zwecke von Kantonen und Gemeinden, Wohnraum oder auch gewerbliche Nutzungen). Dabei soll fallweise auch eruiert werden, ob die Bundesinteressen besser durch den Verkauf oder durch die Abgabe der Objekte im Baurecht gesichert werden. Darüber hinaus hinterfragt die Kommission auch die derzeitige Organisation der Immobilienverwaltung beim Bund mit zwei in unterschiedlichen Departementen angesiedelten Ämtern (BBL im EFD, armasuisse Immobilien im VBS). Dem bundesrätlichen Antrag auf Annahme der Vorlage entsprechend, war diese auch im Rat unbestritten.

Armeeimmobilien im Sinne einer öffentlichen Nutzung (Po. 13.4015)
Dossier: Armeeimmobilien

Da der Beitritt zu Schengen und Dublin mit einer erhöhten Komplexität der Grenzarbeit einherging, begrüsste der Bundesrat das Anliegen des überwiesenen Postulats der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates, welches im Rahmen des Geschäftsberichts 2013 Auskunft über Auftragserfüllung und Personalbedarf des Grenzwachtkorps wünschte.

Grenzwachtkorps. Aufgabenerfüllung und Bestand (Po. 13.3666)

Gleich zweifach wurde ein Postulat Ende September im Nationalrat eingereicht. Die Postulierenden Eichenberger-Walther (fdp, AG) (Po. 12.3745) und Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) (Po. 12.3744) forderten den Bundesrat auf, einen Bericht vorzulegen, wie das Leistungsprofil der Armee unter Berücksichtigung geplanter Budgetkürzungen aussehen soll. Mit dem Armeebericht 2010 hatten sich Parlament und Regierung auf einen Armee Soll-Bestand von 100 000 Armeeangehörigen geeinigt. Der vom Parlament auf 5 Mia. CHF gesetzte Plafond wurde im Nachgang der Verhandlungen vom Bundesrat auf 4,7 Mia. CHF redimensioniert. Der Bundesrat solle schildern, in welchen Bereichen die 300 Mio. CHF eingespart werden. Aus der Stellungnahme des Bundesrates ging hervor, dass das VBS in der Erarbeitung dieser Fragen bereits aktiv geworden war. Die Regierung empfahl die Postulate zur Annahme und die Räte folgten Ende Jahr dieser Empfehlung stillschweigend.

Leistungsprofil der Armee

Im Juni des Berichtsjahres wurden zwei ähnlich lautende Vorstösse aus dem Jahr 2010 im Parlament besprochen. Ein Postulat Malama (fdp, BS) (Po. 10.3570) und eine Motion Stump (sp, AG) (Mo. 10.3832) sollten den Bundesrat dazu bewegen, das Nebeneinander von Militärdienst und ziviler Ausbildung besser zu koordinieren. Beide Begehren problematisieren die der Bologna Reform geschuldete Verschiebung der Semesterdaten: Maturanden könnten keine vollständige RS zwischen Schulabschluss und Studienbeginn mehr absolvieren. Die resultierende Situation sei für alle Beteiligten, Armee und Wirtschaft, aber insbesondere für die betroffenen Stellungspflichtigen unbefriedigend. Malama fordert deswegen bessere Beratungsangebote und Stump verlangt eine bessere Koordination. Der Bundesrat anerkannte die Problematik, sah aber durch das bestehende Angebot mit drei RS-Starts pro Jahr die zivilen Bedürfnisse als erfüllt an. Einen akuten Handlungsbedarf erkannte die Regierung nicht. Dennoch werde sie die Anliegen im Zuge der Weiterentwicklung der Armee berücksichtigen. In der Sommersession wurde das Postulat Malama diskussionslos mit 115 zu 40 Stimmen angenommen. Gleichentags wurde über die Motion Stump befunden, die von Chantal Galladé (sp, ZH) übernommen worden war. Die Zürcher Sozialdemokratin unterstrich die Wichtigkeit der Koordination der Ausbildungen. Man dürfe den künftigen Studenten nicht zumuten, ein Zwischenjahr einlegen zu müssen. Bundesrat Maurer anerkannte in seinem Votum die Anliegen, verwies aber auf das bereits früher überwiesene Postulat Berberat. Der Bundesrat sei bereits mit der Lösungssuche beauftragt und deswegen sei dieser Vorstoss abzulehnen. Entgegen dieser Aufforderung wurde die Motion angenommen (82 zu 71 Stimmen). Im September kam das Geschäft in den Ständerat, dessen SiK sich kritisch dazu geäussert hatte: Erstens liege es nicht in der Kompetenz des Bundes, Vorschriften über den Semesterbeginn zu erlassen und zweitens reiche die Zeit zwischen Schulabschluss und Mitte September ohnehin nicht, um eine vollständige Rekrutenschule durchzuführen. Auch Bundesrat Maurer setzte sich erneut gegen die Motion ein und betonte, dass es einen Dialog zwischen Bund und Hochschulen brauche und nicht einseitige Forderungen an die Armee. Der Ständerat folgte der Kommission und dem Bundesrat und lehnte die Motion ab.

Nebeneinander von Militärdienst und ziviler Ausbildung

Im Mai 2012 wurde im Ständerat ein Postulat Berberat (sp, NE) überwiesen, welches auf die bessere Koordination zwischen Rekrutenschule und Hochschulstudium abzielt. Dies wurde damit begründet, dass nach dem Bologna-System die Semester bereits Mitte September beginnen und damit eine 21 wöchige Rekrutenschule nicht im Sommer absolviert werden kann, ohne dass ein Studienbeginn oder dessen Fortsetzung dadurch tangiert wird. Früher war das mit der kürzeren RS-Dauer noch möglich. Um den Studierenden die Einbusse eines Semesters oder gar eines Studienjahres zu ersparen, wurde der Bundesrat beauftragt, zusammen mit den Kantonen und den Hochschulen Lösungen zu suchen, welche den Studenten zugute kommen. Denkbar sei eine Verkürzung der RS um zwei bis drei Wochen unter gleichzeitiger Verschiebung des Semesterstartes um einige Wochen. Nach einem unterstützenden Votum durch Bundesrat Maurer – der Bundesrat führe bereits entsprechende Gespräche – wurde das Postulat diskussionslos angenommen. Ein genau gleich lautendes Postulat Maire (sp, NE) (Po. 12.3210) überwies der Nationalrat Mitte Juni.

Koordination zwischen Rekrutenschule und Hochschulstudium

Im September des Berichtsjahres reichte die SiK-SR ein Postulat zu den Immobilienverkäufen des VBS ein. Der Bundesrat wurde beauftragt, bis Mitte 2012 einen Bericht vorzulegen, in dem präzisiert wird, welche Liegenschaften des VBS veräussert werden könnten, die Zeiträume dafür zu skizzieren und Angaben zum möglichen Verkaufserlös zu machen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie der erzielte Erlös dem VBS über die Erhöhung des Ausgabenplafonds der Armee für Rüstungsbeschaffungen wiederum zur Verfügung gestellt werden könnte. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats mit der Anmerkung, erst nach Behandlung des Armeeberichts die Anforderungen des Begehrens erfüllen zu können. Der Ständerat nahm das Postulat diskussionslos an.

Finanzierung über Immobilienverkäufe des VBS (Po. 11.3753)
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Armeeimmobilien
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Ein im Juli von der SiK des Ständerates eingereichtes Postulat zur Zukunft der Artillerie wurde im September beraten. Darin wird der Bundesrat beauftragt, sich bis Ende 2013 in einem Bericht zu äussern, wie die Zukunft der Artillerie und des indirekten Feuers im Allgemeinen ausgestaltet werden soll. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Frage nach der Art und Menge der zu beschaffenden Munition. Das Geschäft stand in engem Zusammenhang mit dem „Übereinkommen über Streumunition“ der UNO. Darin wurde festgehalten, dass konventionelle Streumunition verboten wird. Solche ist in der Schweiz jedoch in Form von sogenannter Kanistermunition in grossen Mengen vorhanden. Über die Genehmigung dieses Übereinkommens hatte sich der Bundesrat in seinem Bericht vom 6. Juni 2011 geäussert. In diesem Zusammenhang stand auch eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Das Postulat wurde trotz dem Hinweis von Bundespräsidentin Calmy-Rey, dass diese Fragen bereits im Prozess der Revision des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung und der dazu gehörenden Verordnung über die Organisation der Armee beantwortet würden, angenommen.

Bericht zur Zukunft der Artillerie (Po. 11.3752)
Dossier: Übereinkommen über Streumunition

Im Berichtsjahr kamen im Nationalrat zwei Postulate zur Abstimmung, die sich mit der Vereinbarkeit von Beruf und militärischer Laufbahn befassten. Das Postulat Landolt (bdp, GL) beauftragte den Bundesrat, Lösungen zu finden, mit denen die Attraktivität der Offizierslaufbahn innerhalb der Armee gesteigert werden könnte. Im Gegensatz zu früher seien Offiziere nicht mehr gefragte Führungskräfte und der für die Wirtschaft nutzbringende Transfer der erlangten Kompetenzen gelinge nicht mehr in vergleichbarem Ausmass. Zusammen mit Mitunterzeichnenden aus vorwiegend bürgerlichen Kreisen forderte Landolt unter anderem eine Attraktivitätssteigerung der Offizierslaufbahn, indem beispielsweise eine Harmonisierung mit der beruflichen Laufbahn vorgenommen wird. Das „vielversprechende Zielpublikum“, das der Armee im Moment fehle, soll damit wieder erreicht werden. Im zweiten Postulat, welches 2010 von Sylvie Perrinjaquet (fdp, NE) (Po. 10.4049) eingereicht wurde, wird der Bundesrat zu einer Evaluation beauftragt, mit der festgestellt werden soll, wie die innerhalb des Militärdienstes erworbenen Fähigkeiten im Berufsleben validiert werden könnten. Zivilen Arbeitgebern sollte ermöglicht werden, sich über im Militärdienst erworbene berufliche Kompetenzen, Qualifikationen und entsprechendes Fachwissen der Arbeitnehmer zu informieren. Umgekehrt sollten damit aber auch spezifische Fähigkeiten von Armeeangehörigen innerhalb derer Diensttätigkeit besser eingesetzt werden können. Diese doppelte berufliche Anerkennung dürfte den Gehalt der Diensttage in den Augen der Unternehmen aufwerten und gleichzeitig die Rolle der Weiterbildung innerhalb der Armee stärken. Beide Postulate wurden diskussionslos angenommen.

Vereinbarkeit von Beruf und militärischer Laufbahn

Le Conseil des Etats a transmis un postulat Konrad Graber (pdc, LU) qui invite le gouvernement à énumérer les dysfonctionnements de l’armée qui ne seraient pas supprimés par le rapport sur la sécurité. Il demande également de déterminer les modifications à apporter ainsi que les scenarii permettant à l’armée de remplir sa mission sans augmentation de budget et tout en maintenant l’obligation de servir. Le conseiller aux Etats a effectivement estimé qu’il y a un manque de volonté politique pour résoudre les problèmes rencontrés.

Conseil des Etats dysfonctionnements de l’armée

Contre l’avis du Conseil fédéral, le Conseil national a adopté, par 138 voix contre 48, un postulat Wasserfallen (prd, BE), qui demandait au gouvernement de procéder à l'examen de la planification des périodes de service militaire en tentant d’organiser les école de recrues et les cours de répétition en fonction du calendrier des hautes écoles et en introduisant un maximum de flexibilité, afin d’atténuer les inconvénients qui en résultent pour les entreprises et les haute écoles. Le postulat a été classé dans le cadre de l'examen de développement de l'armée (voir ici).

planification des périodes de service militaire

Suite à l’«affaire Nef», le Conseil national a adopté un postulat de sa commission de la politique de sécurité (CPS-CN), qui chargeait le Conseil fédéral d'examiner quelles procédures et quelles dispositions il y avait lieu de modifier en ce qui concerne l'élection du chef de l'armée. Le postulat demandait au Conseil fédéral de s’attacher en particulier à répondre à la question de savoir à quel moment le contrôle de sécurité devait être effectué.

élection du chef de l'armée

Le Conseil national a adopté, contre l’avis du Conseil fédéral, un postulat du député socialiste Hans Widmer (ps, LU), qui demandait au gouvernement de présenter au parlement un rapport sur un code de conduite des personnels militaires, la Suisse étant un des rares pays à ne pas disposer d’un tel code.

code de conduite des personnels militaires

Dans la lignée de ces débats, le Conseil national a examiné un postulat de sa commission de la politique de sécurité, qui demandait au Conseil fédéral d'étudier les avantages et les inconvénients d'une éventuelle augmentation de la proportion maximale légale de militaires en service long, et d’étudier notamment les effets de celle-ci sur le profil de prestations et la structure de l'armée, les conséquences sur le système de milice et les coûts d’un tel engagement. Le groupe UDC a proposé de rejeter le postulat. Le plénum a néanmoins adopté celui-ci par 104 voix contre 51.

augmentation de la proportion maximale légale de militaires en service long

Par 116 voix contre 26, le Conseil national a adopté, en fin d’année, un postulat de sa commission de la politique de sécurité, qui demandait au Conseil fédéral d’étudier quelles mesures devaient être prises afin de faciliter une éventuelle montée en puissance de l’armée. Le gouvernement a été chargé de mettre l’accent en particulier sur deux dispositions. La première touchait à la création de conditions favorables au développement d’une politique industrielle et technologique en Suisse permettant d’occuper des niches indispensables ou importantes pour les autres nations productrices d’armement, afin que la Suisse soit en bonne position pour négocier, le cas échéant, la production de l’équipement dont elle aurait besoin dans des délais raisonnables. La seconde concernait l’amélioration de la formation de spécialistes pour des fonctions clés, par l’intermédiaire d’une intensification de la professionnalisation et de l’instruction en coopération, afin que l’armée puisse disposer en permanence de compétences garantissant un déroulement aussi efficace que possible de toute montée en puissance.

Postulat CPS-CN: Préparer les conditions d'une éventuelle montée en puissance de l'armée (Po. 06.050)