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Mit CHF 65.5 Mio. beantragte der Bundesrat dem Parlament die tiefste Investitionssumme für militärische Bauten seit Jahrzehnten. In ihrer Botschaft unterstrich die Landesregierung, das Bauprogramm 1993 entspreche nicht den ausgewiesenen Bedürfnissen, sondern ausschliesslich den im Zuge der Sparmassnahmen mehrfach gekürzten Zahlungskrediten. Der Hauptanteil des neuen Bauprogramms war mit CHF 42.5 Mio. erneut für Ausbildungsbauten reserviert, um den Rückstand bei den sanierungsbedürftigen Kasernenanlagen, Truppenunterkünften und Schiessplätzen weiter zu verringern. Beide Kammern stimmten dem Bauprogramm praktisch diskussionslos zu, wobei aber die Sprecher der jeweiligen Sicherheitskommission vor weiteren Sparübungen im Bereich der militärischen Bauten warnten.

Bauprogramm 1993 (BRG 93.031)
Dossier: Jährliches militärisches Bauprogramm 1990-1999

Ende Oktober inspizierten vier deutsche Offiziere im Rahmen der KSZE die Übungstätigkeit der Schweizer Armee. Dies war die erste Inspektion dieser Art auf schweizerischem Territorium.

Inspektion der Übungstätigkeiten der Schweizer Armee durch vier deutsche Offiziere im Rahmen der KSZE

Den Angehörigen der «Armee 95» soll ein neues Dienstreglement abgegeben werden. Im Oktober gab das EMD seinen 112 Artikel umfassenden Entwurf in eine erste Vernehmlassung. Ziel dieser revidierten Charta ist es, neben den Pflichten auch die Rechte der Wehrmänner zu betonen. Selbständigkeit und Eigenverantwortung werden als unverzichtbare Gegenstücke zu Befehl und Disziplin verstanden.

Neues Dienstreglement im Rahmen der «Armee 95»
Dossier: Armee 95

Da die relativ geringen Einkünfte über die Erwerbsersatzordnung (EO) oftmals als Grund für die Verweigerung des "Weitermachens" im Militär angeführt werden, überwies der Nationalrat eine Motion Allenspach (fdp; ZH), welche den Bundesrat ersucht, eine Revision der EO in dem Sinn einzuleiten, dass Wehrmänner bei Beförderungsdiensten mindestens so viel an Erwerbsausfallentschädigung erhalten, wie sie im Falle von Arbeitslosigkeit an Arbeitslosengeldern beziehen könnten, als Postulat.

Motion Wehrmänner bei Beförderungsdiensten mindestens so viel an Erwerbsausfallentschädigung erhalten, wie sie im Falle von Arbeitslosigkeit an Arbeitslosengeldern beziehen könnten

In Ausführung einer 1991 von beiden Kammern angenommenen Standesinitiative des Kantons Jura betreffend Abschaffung des Militärpflichtersatzes für Invalide legte der Bundesrat dem Parlament seinen Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesrevision vor. Anders als der Initiativtext wollte er die Befreiung jedoch nicht generell gewähren, sondern nur grosszügigere Berechnungskriterien einführen. So sollte der Militärpflichtersatz entfallen, wenn die Einkünfte des Behinderten das betreibungsrechtliche Minimum um nicht mehr als 100% übersteigen (bisher 50%). Für die weiterhin ersatzpflichtigen Behinderten wollte der Bundesrat die Abgabe um die Hälfte reduzieren, das Minimum jedoch von CHF 120 auf 150 anheben.
Die Argumentation des Bundesrates, eine völlige Befreiung der Invaliden würde de facto zur Aufgabe des Militärpflichtersatzes führen, da damit jede Dienstuntauglichkeit im weitesten Sinn als Invalidität qualifiziert werden könnte, stiess bei den Behindertenorganisationen auf Unverständnis. Sie verlangten, dass für die Erlassung des Militärpflichtersatzes nicht eine Einkommenslimite festgesetzt, sondern eine Liste jener Gebrechen erstellt werde, die Anrecht auf Befreiung geben. Schliesslich sei es ja das Militär, welches die Invaliden aufgrund ihrer Behinderung ausgrenze. Stossend sei auch, dass Gruppen wie Parlamentarier, Bahn-, Zoll- und Polizeibeamte, Spital- und Gefängnisverwalter sowie Pfarrer ohne Massgabe ihres Einkommens befreit seien, die Forderung der Behinderten aber mit Verweis auf den Wehr- und Gleichheitsartikel der Verfassung abgeschlagen werde.
Der Ständerat schlug einen Mittelweg ein. Er lehnte eine generelle Befreiung, wie sie ein Antrag Plattner (sp, BS) verlangte, zwar ebenfalls ab, wählte als Abgrenzungskriterium jedoch zusätzlich den Bezug einer Invalidenrente oder Hilflosenentschädigung, um sicherzustellen, dass inskünftig nur noch leichter Behinderte in gutsituierten Verhältnissen eine Ersatzabgabe leisten müssen. Für Bund und Kantone würde die neue Regelung jährliche Mindereinnahmen von CHF fünf bis zehn Mio. bedeuten.

Revision des Bundesgesetzes über den Militärpflichtersatz (BRG 93.045)
Dossier: Abschaffung des Militärpflichtersatzes für Schwerbehinderte

In Locarno-Magadino (TI) wurden erstmals Frauen zu einer Militärpiloten-RS inklusive Unteroffiziersschule zugelassen. Die Frauen erhielten innerhalb von 18 Wochen die gleiche Fliegerausbildung auf PC-7-Maschinen wie ihre männlichen Kollegen. Nach einer weiteren Ausbildungsphase werden die Frauen vorerst nur Transporthelikopter fliegen, da sie laut Militärgesetz nicht bei Kampfhandlungen eingesetzt werden dürfen.

Introduction d'écoles de recrues mixtes
Dossier: Militärischer Frauendienst (MFD)

Eine Motion Brügger (sp, FR), welche den Bundesrat aufforderte, aus ökologischen Gründen auf den Ausbau des Schiessplatzes Kaisereggalp (BE) zu verzichten, wurde vom Nationalrat abgelehnt. Der Bundesrat argumentierte, es handle sich bei diesem Projekt nicht um einen Ausbau, sondern lediglich um die bessere Erschliessung des Schiessplatzes, wobei nach Möglichkeiten auf die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes Rücksicht genommen werde.

Motion Brügger: Ausbau des Schiessplatzes Kaisereggalp (Mo. 92.3540)

Anfangs September entstand einiger Wirbel, als bekannt wurde, dass die Schweiz künftig auf die Erdkampfeinsätze ihrer Flugwaffe verzichten will. Der Entscheid wurde im Zusammenhang mit der vorzeitigen Liquidierung der Hunter-Kampfflugzeuge gefasst, die bisher für diese Aufgabe vorgesehen waren. Vor dem Ständerat verteidigte Bundesrat Villiger diese Massnahme. Er bekundete dabei den Willen des EMD, der Luftraumverteidigung absolute Priorität einzuräumen, da damit nicht nur Bevölkerung und Objekte geschützt werden, sondern auch die Armee an sich, die dadurch erst die Voraussetzungen für den terrestrischen Einsatz der neuen mechanisierten Verbände erhält.

Entscheid der Armee zum Verzicht auf die Erdkampfeinsätze ihrer Flugwaffe

Nach einjährigem Bestehen konnte das «RS-Sorgentelefon» eine erste Bilanz ziehen. Rund 150 Rekruten oder Angehörige ersuchten in diesem Zeitraum um Hilfe und Auskunft. Bei den geschilderten Problemen stand offenbar der Zwang zum «Weitermachen» im Vordergrund. Das Sorgentelefon soll bis zur Errichtung einer Ombudsstelle weitergeführt werden. Im April bekam das «RS-Sorgentelefon» zivile Konkurrenz, als kirchliche Kreise, Jugendorganisationen und Beratungsstellen für Militärverweigerer ein eigenes Kontakttelefon einrichteten.

RS-Sorgentelefon

Primär aus gesundheitlichen Gründen reichte Divisionär Walter Keller, Waffenchef und Direktor des Bundesamtes für Mechanisierte und Leichte Truppen, seinen vorzeitigen Rücktritt ein. In der Vergangenheit hatte Keller verschiedentlich seine Skepsis gegenüber dem Truppenabbau im Rahmen von Armee 95 ausgedrückt. Der Bundesrat bestimmte Divisionär Claude Weber, bisher Kommandant der Mechanisierten Division 1, zu seinem Nachfolger.

Ernennung von Divisionär Claude Weber zum Waffenchef und Direktor des Bundesamtes für Mechanisierte und Leichte Truppen

Bei der Initiative «40 Waffenplätze sind genug – Umweltschutz auch beim Militär» erwies sich die generelle Auflage des künftigen Verbots weiterer Waffenplatzbauten als Fallstrick für das konkrete Anliegen des Schutzes der Landschaft von Neuchlen-Anschwilen (SG). Die Initiativgegner behaupteten, mit der Annahme der Initiative würde jede Sanierung eines alten Waffenplatzes in Zukunft ausgeschlossen, womit man der Armee die Grundlage entziehe, ihre Soldaten zeitgemäss auszubilden. Dem hielten die Initianten entgegen, gemäss Initiativtext sollten nur Erweiterungen der bestehenden Waffenplätze verboten werden, worunter eine Ausdehnung des Waffenplatzareals oder eine mit einer stärkeren Belastung der Umwelt verbundene Änderung der Nutzung gemeint sei. Die unpräzise Formulierung des Verbots künftiger Waffenplatzbauten sowie die starke Anlehnung der Initianten an die GSoA während der Abstimmungskampagne erlaubten den Initiativgegnern, auch dieses Begehren als verkappte Schwächung der Armee darzustellen und in die emotionsgeladene Atmosphäre des Abstimmungskampfes über die Flugzeugbeschaffung einzubeziehen.
Die mit über 55% Nein-Stimmen erfolgte Ablehnung fiel überraschend klar aus, hatten doch zu Jahresbeginn noch fast zwei Drittel der Stimmberechtigten ihre Sympathie für die Initiative bekundet. Diese konnte zudem recht nahtlos an die erfolgreiche Rothenthurm-Initiative von 1987 anknüpfen. Unter dem Sperrfeuer der bürgerlichen Gegnerschaft verlor sie aber zusehends an Boden und wurde schliesslich nur knapp weniger deutlich als die Flugzeugbeschaffungs-Initiative abgelehnt. Lediglich die fünf Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Neuenburg, Freiburg und Jura, das Tessin und die beiden Basler Halbkantone stimmten dem Volksbegehren zu, der Kanton Jura mit 73.3% am deutlichsten, Freiburg mit 50.3% der Stimmen nur ganz knapp. Auffallend war, dass die Ostschweizer Kantone St. Gallen, Thurgau, beide Appenzell und Schaffhausen die Waffenplatz-Initiative – im Gegensatz zur restlichen Deutschschweiz – stärker verwarfen als die Flugzeug-Initiative.


Volksinitiative «40 Waffenplätze sind genug – Umweltschutz auch beim Militär». Abstimmung vom 6. Juni 1993

Beteiligung: 55.6%
Nein: 1'390'812 (55.2%) / 14 4/2 Stände
Ja: 1'124'893 (44.8%) / 6 2/2 Stände

Parolen:
– Nein: FDP, CVP (1*), SVP, LP, EVP, AP, SD, EDU; Vorort, SGV, SBV, CNG, VSA
– Ja: SP, LdU (3*), GP, PdA; SGB
– Stimmfreigabe: Lega
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Die Vox-Analyse dieses Urnenganges zeigte bei den Motiven der Nein-Stimmenden ein deutliches Muster. Für die grosse Mehrheit der Befragten waren armeepolitische und gefühlsmässige, undifferenzierte Beweggründe mit eher armeefreundlichem Charakter ausschlaggebend. Die Behauptung der Initiativgegner, eine Annahme der Initiative würde inskünftig eine sinnvolle Modernisierung der militärischen Ausbildung verhindern, wog dabei schwerer als das Argument, mit dem Waffenplatz Neuchlen-Anschwilen gelte es dringenden Ersatz für die Kaserne von St. Gallen zu schaffen. Die Begründungspalette der Ja-Stimmenden war mit drei ausgeprägten Motivgruppen etwas breiter als diejenige der Gegnerschaft. Aber auch hier überwogen jene, welche armeepolitische Überlegungen – etwa die Verkleinerung der Armee im Rahmen der Reform Armee 95 – in den Vordergrund stellten, gefolgt von jenen, die als tendenziell armeekritisch einzustufen sind. Überraschenderweise standen umweltpolitische Motive erst abgeschlagen an dritter Stelle. Anders als seinerzeit bei der Rothenthurm-Initiative war es den Initianten offenbar nicht gelungen, den Natur- und Umweltschutz zu einem zentralen Thema zu machen.

Initiative populaire «40 places d'armes, ça suffit! L'armée doit aussi se soumettre à la législation sur la protection de l'environnement» (votation le 6 juin 1993)
Dossier: Waffenplatz Neuchlen-Anschwilen (SG)

Zeitungsmeldungen, wonach die Armee inskünftig die Rekruten in leistungsfähige und -willige A- und weniger begabte bzw. motivierte B-Soldaten einzuteilen gedenke, wurden vom Ausbildungschef der Armee, Jean-Rodolphe Christen, dementiert. Dennoch will die Armee analog zum zivilen Ausbildungsbereich in Zukunft gute Leistungen besser honorieren und Spezialisten vermehrt fördern. Als Beispiel nannte Christen das Pilotprojekt «Gebirgsspezialisten-RS», welches Ende Winter in Andermatt anlief.

Pilotprojekt «Gebirgsspezialisten-RS»

Erstmals wurden an verschiedenen Orten in der Schweiz gemischtgeschlechtliche Rekrutenschulen durchgeführt. In Burgdorf (BE) wurden junge Frauen an der Seite ihrer männlichen Kameraden zu Fahrerinnen für leichte Motorfahrzeuge ausgebildet, in Bülach (ZH) rückten weibliche Übermittlungstruppen ein. Zudem können die MFD-Angehörigen seit dem Berichtsjahr das Tragen einer Waffe beantragen. 50% der diensttuenden Frauen und 90% der Rekrutinnen stellten einen entsprechenden Antrag. Ab 1994 sollen auch gemischte Unteroffiziersschulen eingeführt werden.

Introduction d'écoles de recrues mixtes
Dossier: Militärischer Frauendienst (MFD)

Als Vorleistung zum Umbau der «Armee 61» zur «Armee 95» gab das Parlament dem Bundesrat einstimmig die Kompetenz, ab dem 31. Dezember des Berichtsjahres die frühzeitige Entlassung von 200'000 Angehörigen der Armee im Landsturmalter und deren Übertritt in den Zivilschutzdienst gestaffelt vorzunehmen. Ausgenommen von der vorzeitigen Entlassung bleiben Stabs- und Fachoffiziere.

Bundesbeschluss über die vorzeitige Entlassung aus der Wehrpflicht und den Übertritt in den Zivilschutz (BRG 93.006)
Dossier: Armee 95

Im März ereigneten sich erneut zwei Unfälle mit einer EUHG 85, einer davon mit tödlichem Ausgang für einen WK-Soldaten. Der andere Unfall geschah während eines Theoriekurses für Berufsmilitär. Einer der Teilnehmer manipulierte eine EUHG 85 in der Meinung, es handle sich um ein inaktives Ausstellungsmodell. Der Ausbildungschef der Armee verbot daraufhin die Verwendung der EUHG 85 für die theoretische Ausbildung. Von einem generellen Moratorium für den Einsatz dieser Granate, wie dies die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates diskutiert hatte, wollte er allerdings absehen. Die Kommission für militärische Landesverteidigung stützte den Entscheid des Ausbildungschefs. Auch die Sicherheitspolitische Kommission der grossen Kammer schloss sich schliesslich dieser Sicht der Dinge an.

Handgranatenunfälle mit der EUGH 85

Im dritten Anlauf wurde dem geplanten Ausbau des Gebirgsschiessplatzes auf der Wendenalp (Susten, BE) die Umweltverträglichkeit attestiert. Gegen das vom EMD als Minimalvariante bezeichnete Projekt erhoben Natur- und Umweltschützer dennoch Einsprache, da die Wendenalp als wertvolles Brutgebiet von Birkwild und anderen seltenen Vogelarten gilt und eines der wichtigsten Reptilienvorkommen der Schweiz beherbergt.

Ausbau des Gebirgsschiessplatzes auf der Wendenalp (BE)

Der schwere Handgranatenunfall vom Juli 1992 in einer RS in Luzern, bei dem zwei Korporale das Leben verloren, ist auf menschliches Versagen zurückzuführen. Der militärische Untersuchungsrichter schloss in seinem Schlussbericht technische Defekte aus. Direkt nach dem Unfall hatte der Ausbildungschef der Armee den Einsatz der beiden beteiligten Granaten EUHG 85 (Übungsmunition) und HG 85 (Kriegsmunition) gestoppt und die EUHG 85 erst nach einem Zwischenbericht, welcher einen technischen Defekt mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschloss, wieder freigegeben. Die HG 85 wird aber auch nach Vorliegen des Schlussberichts in der Ausbildung nicht mehr verwendet.

Handgranatenunfälle mit der EUGH 85

Der Bundesrat berief den St. Galler CVP-Ständerat Paul Gemperli zum neuen Präsidenten des Rates für Gesamtverteidigung. Er löste alt Ständerat François Jeanneret (lp, NE) an der Spitze dieses 21-köpfigen Beratungsorgans zu Fragen der Sicherheitspolitik ab.

Ernennung von Paul Gemperli zum Präsidenten des Rates für Gesamtverteidigung

Unter dem Motto «Armee schützt Lebensraum» lancierte die Gruppe für Ausbildung des EMD eine Kampagne zur Förderung des Umweltbewusstseins bei allen Armeeangehörigen. Seit 1992 enthält das Ausbildungsreglement einen Artikel, der den Umweltschutz erstmals als zentralen Aspekt der Landesverteidigung bezeichnet.

Kampagne «Armee schützt Lebensraum»

Le Conseil national a transmis le postulat Keller (pdc, AG) priant le gouvernement de prendre des mesures en vue de promouvoir auprès des jeunes l'avancement dans l'armée.

Postulat Keller: Avancement dans l'armée. Mesures de promotion (Po. 92.3305)

La grande chambre a transmis un postulat de sa commission demandant que le gouvernement présente rapidement les bases légales pour la réduction de la durée de l'obligation de servir selon la conception d'Armée 95.

Plan directeur de l'Armée 95 (MCF 92.009)
Dossier: Armee 95

Si le Conseil des Etats a adopté ce projet à l'unanimité, le débat au Conseil national fut plus problématique; trois textes ont été présentés qui visaient à réaliser certaines économies supplémentaires; le premier, du groupe socialiste, désirait le renvoi au gouvernement avec mandat de limiter les dépenses aux seuls travaux de rénovation des locaux destinés à la troupe. Les deux autres, de Max Dünki (pep, ZH) et Cyrill Brügger (ps, FR), entendaient procéder à des coupes de CHF 12 et, respectivement, 34 millions. Toutes ces propositions ont cependant été repoussées et le projet du gouvernement assez facilement accepté.

Programme des constructions 1992 (MCF 92.028)
Dossier: Jährliches militärisches Bauprogramm 1990-1999

La construction du bunker secret du Conseil fédéral a encore une fois soulevé les passions et suscité de nombreuses critiques au parlement, où beaucoup de députés considéraient cette construction trop chère et inutile. Les députés bourgeois, en soutenant ce projet, ont cependant permis que, par une courte majorité, un crédit de CHF 138 millions soit débloqué pour son achèvement.
La rubrique concernant les fonds destinés au bunker secret du gouvernement est passée du programme des constructions militaires en 1991 à celui des construction civiles en 1992.

Constructions civiles 1992 (MCF 92.055)

Le Conseil national s'est attaché à réaliser quelques substantielles économies lors de l'examen du budget militaire 1993. Il a ainsi décidé d'amputer ce dernier d'une somme de CHF 150 millions (dont 97 concernent l'armement). De la sorte, le budget total a atteint CHF 5.9 milliards, c'est-à-dire 330 millions de moins qu'en 1992 et 10% de moins en valeur nominale que celui de 1991. La gauche avait demandé une réduction de 250 millions, faisant remarquer que, depuis 1987, le DMF avait pu adapter son budget au renchérissement sans avoir de nouvelles tâches à assumer, et en conservant intacts ses effectifs en personnel. Les écologistes, pour leur part, désiraient une diminution de 480 millions. La Chambre a cependant largement rejeté ces propositions, tout comme celles de l'UDC qui demandait qu'aucune coupe ne soit pratiquée, et de Walter Frey (udc, ZH) proposant que l'on se limite à CHF 100 millions. De son côté, la protection civile n'a pas échappé aux réductions budgétaires puisque le Conseil national a supprimé CHF 30 millions sur un total de 147, alors que les socialistes en demandaient 50.

Voranschlag 1993

Dans le cadre du programme d'assainissement des finances fédérales, Otto Stich a annoncé que le DMF devra supprimer, d'ici à 1995, 800 emplois dans les secteurs de la maintenance et de l'administration (Armée 95 demandant un encadrement réduit, étant donné la baisse future des effectifs). Cette mesure ira de concert avec un blocage des dépenses (diminution de 15% en termes réels) et une baisse des investissements. Selon le DMF, cette réduction du nombre de postes, vu son ampleur, sera difficile à mettre en oeuvre sans licenciements. Notons qu'à cela s'ajoute environ un millier de suppressions d'emplois dans les usines d'armement (notamment dues à un usage accru des simulateurs). En outre, il est prévu que, après 1995, 1200 postes soient encore éliminés en raison de la situation financière de la Confédération et de la réforme Armée 95.
Face à cette situation, les syndicats FTMH et SSP ont demandé un arrêté fédéral urgent afin que la Confédération consacre plus de CHF 200 millions pour garantir la reconversion de tous les emplois, privés ou publics, menacés de disparition.

Perte d'emploi au DMF dans le cadre du programme d'assainissement des finances fédérales et de la réforme «Armée 95»
Dossier: Armee 95