Zur Übernahme von Funktionen im Zivilschutz will der Bundesrat vermehrt Offiziere von der Wehrpflicht dispensieren. Trotz derartigen Bestrebungen bestätigte sich aber die bereits oben erwähnte Tatsache, dass die Aufwendungen für diesen Verteidigungsbereich in den letzten Jahren ständig zurückgehen. Der Verzicht auf Bundesbeiträge an private Schutzraumbauten wurde deshalb auch als weiterer Schritt in diese Richtung bekämpft. Eine entsprechende Anderung des Schutzbautengesetzes, die jährliche Einsparungen von rund CHF 20 Mio. ermöglicht, wurde aber gleichwohl und gegen den Willen des Bundesrates vom Parlament ins Sparprogramm 80 eingefügt. Opposition gab es auch gegen ein nationales Zivilschutz-Ausbildungszentrum in Schwarzenburg (BE). Ungeachtet hauptsächlich finanzieller Einwände hiessen jedoch die eidgenössischen Räte den auf CHF 24.4 Mio. veranschlagten Kredit für die erste Bauetappe gut.
Änderungen beim Zivilschutz 1980- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 1980
- Prozesstyp
- Bericht
- Geschäftsnr.
- 79.040
- Quellen
-
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- AB NR, 1980, S. 1711
- AB NR, 1980, S. 428 ff.
- AB NR, 1980, S. 572 ff.
- AB NR, 1980, S. 804
- AB NR, 1980, S. 812
- AB SR, 1980, S. 306 f.
- AB SR, 1980, S. 32 ff.
- AB SR, 1980, S. 404
- AS, 1980, S. 1768
- BBl, 1980 II, S. 652
- SGT, 07.05.80; Vat., 07.05.80; LNN, 20.05.80; NZZ, 06.06.80
- Verhandl. B. vers., 1980, I, S. 50
von François Da Pozzo
Aktualisiert am 29.04.2020
Aktualisiert am 29.04.2020