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Zur Übernahme von Funktionen im Zivilschutz will der Bundesrat vermehrt Offiziere von der Wehrpflicht dispensieren. Trotz derartigen Bestrebungen bestätigte sich aber die bereits oben erwähnte Tatsache, dass die Aufwendungen für diesen Verteidigungsbereich in den letzten Jahren ständig zurückgehen. Der Verzicht auf Bundesbeiträge an private Schutzraumbauten wurde deshalb auch als weiterer Schritt in diese Richtung bekämpft. Eine entsprechende Anderung des Schutzbautengesetzes, die jährliche Einsparungen von rund CHF 20 Mio. ermöglicht, wurde aber gleichwohl und gegen den Willen des Bundesrates vom Parlament ins Sparprogramm 80 eingefügt. Opposition gab es auch gegen ein nationales Zivilschutz-Ausbildungszentrum in Schwarzenburg (BE). Ungeachtet hauptsächlich finanzieller Einwände hiessen jedoch die eidgenössischen Räte den auf CHF 24.4 Mio. veranschlagten Kredit für die erste Bauetappe gut.

Änderungen beim Zivilschutz 1980

Das Auftreten neuer weltpolitischer Krisenherde brachte eine wesentliche Belebung der Diskussion über die Landesverteidigung. Die dadurch verstärkten Rüstungsanstrengungen führten angesichts der weiterhin defizitären Bundesfinanzen zu einer Akzentuierung parteipolitischer Gegensätze. Verstärktes Interesse beanspruchte überdies das Verhältnis der Frau zur Gesamtverteidigung. Besonderes Aufsehen erregte in der Öffentlichkeit freilich vor allem die Affäre um den Nachrichtenoffizier A. Bachmann.

Verschiedene Themen der Landesverteidigung

Sicherheitspolitische Alternativen wurden auch in anderen Kreisen lediglich sporadisch erwogen. Immerhin gab namentlich das Schicksal Afghanistans Anlass, das schweizerische Abwehrdispositiv grundsätzlicher zu erörtern. Der Schweizerische Zivilschutzverband sah in der zielstrebigen Unterwanderung des Staates mit anschliessender Machtübernahme durch die Sowjetunion eine nachträgliche Rechtfertigung des umstrittenen, 1969 veröffentlichten Zivilverteidigungsbuches «zweite Form des Krieges», und die Schweizerische Offiziersgesellschaft forderte eine der Bedrohung angemessene Ausrüstung der Armee. Verschiedene Wehrverantwortliche demonstrierten am Beispiel Afghanistan, dass die schweizerische Landesverteidigung weder mit einem gewaltlosen Widerstand noch mit einem auf den Kleinkrieg abgestützten Kampfkonzept zu bewerkstelligen sei. Das im Entstehen begriffene Armeeleitbild 90 halte demgegenüber am bisherigen Abwehrkonzept mit einem stufenweisen Ausbau der Armee fest. Im Hinblick auf den verschärften Kampf um die Verteilung der verfügbaren Mittel komme aber auch ein vollmechanisiertes Modell «Konzeption Stelzer» nicht in Frage. Bereits für den Vollausbau der bisherigen Konzeption sei für die Periode 1984-95 mit einem jährlichen Finanzbedarf von CHF 2'500-3'000 Mio. zu rechnen.

Sicherheitspolitik Schweiz 1980

Im November wurde der bereits vor Jahresfrist abgeschlossene Bericht über «Die Mitwirkung der Frau in der Gesamtverteidigung» veröffentlicht. Die im Auftrag des EMD von der ehemaligen Leiterin des Frauenhilfsdienstes (FHD), Andrée Weitzel, verfasste Studie weist auf die veränderte gesellschaftliche Stellung der Frau hin und hebt deren Mitverantwortung auch in der Gesamtverteidigung hervor. Es werden daher verschiedene denkbare Lösungen dargestellt, die grundsätzliche Frage eines allfälligen Obligatoriums bleibt jedoch einem politischen Entscheid überlassen. Da nach Frau Weitzel die geltenden Rechtsgrundlagen nicht mehr ausreichen, um eine zweckmässige Mitarbeit der Frau in möglichen Krisenlagen sicherzustellen, regt sie die Schaffung eines neuen Verfassungsartikels an. Ohne die Totalrevision der Bundesverfassung abzuwarten, seien in einem solchen Artikel die Rechte und Pflichten sowie die Ausbildung der Frau im Bereich der Gesamtverteidigung zu regeln. Die bereits vor der Veröffentlichung des «Weitzel-Berichtes» einsetzende Diskussionsphase zeitigte unterschiedliche Positionen. So bezeichnete der Direktor der Zentralstelle für Gesamtverteidigung, A. Wyser, einen Dienst der Frau an der Waffe als absurd. In Frauenkreisen schienen die Befürworterinnen einer freiwilligen und nicht in den Militärapparat eingegliederten Lösung zu dominieren. Das Meinungsspektrum reichte aber trotzdem von der Ablehnung jeglichen Einsatzes in der Gesamtverteidigung über differenzierte Vorschläge bis zur Forderung nach Chancengleichheit der Frau auch für die höchsten Armeechargen. Eine engagierte Frauenorganisation kritisierte darüberhinaus bestimmte, gegen die Würde der Frau gerichtete Schiessausbildungspraktiken in einer Truppeneinheit, die auf bedenkliche Vorstellungen von den Geschlechterrollen schliessen lassen.

Frau im Gesamtverteidigungskonzept

Dass das neue, bereits 1979 erlassene Dienstreglement (DR 80) für den Wachtdienst scharfe Munition vorsieht, erregte weiterhin Unmut. Nebst zahlreichen Einsprachen und Petitionen bewirkte vor allem die Protestaktion einer Gruppe von Wehrmännern, die ihre Waffe im Basler Rathaus abgaben, einiges Aufsehen.

Armeeleitbild 80

Um die grossen Rüstungsbeschaffungen finanzieren zu können, begnügte sich der Bundesrat im Bereich der Infrastrukturanlagen mit einer Investitionsumme, die mit CHF 186.5 Mio. deutlich unter derjenigen der Vorjahre lag. Die Vorlage über militärische Bauten und Landerwerbe gab denn auch zu keinen grossen Diskussionen Anlass und wurde mit geringfügigen Änderungen von den eidgenössischen Räten gutgeheissen.

Infrastrukturanlagen

Vergleichsweise zahm nahm sich die parlamentarische Debatte zum bereits im Dezember 1979 vorgelegten Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände aus. Nur vereinzelt wurde ein Überdenken der Grundlagen der Konzeption gefordert. Allgemein ging man mit dem Bundesrat einig, dass das geltende Abwehrkonzept auch unter den heutigen Umständen noch Gültigkeit habe. Die Einsatzdoktrin der Panzerverbände könne nach der Mängelbehebung beim Panzer 68 weiterhin erfüllt werden.

Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände (79.084)

Weitgehend mit dem Expertengutachten einig gingen die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat. In ihrem gemeinsam zum selben Thema verfassten Bericht wird namentlich auch ein Abbau des Gewichts der nicht unumstrittenen Gruppe für Rüstungsdienste im EMD angeregt. Nach Kenntnisnahme des Berichts überwies die Ständekammer, welche bereits Stellung nehmen konnte, je zwei Kommissionsmotionen und -postulate. Der Bundesrat soll danach Massnahmen zur Reorganisierung der Rüstungsbeschaffung einleiten, mögliche Vereinfachungen der Gruppe für Rüstungsdienste prüfen und nach zwei Jahren über den Stand der getroffenen Vorkehren berichten.

Gutachten über verschiedene Rüstunsabläufe 1979

Enttäuscht zeigten sich die Promotoren der neuen Initiative für einen Zivildienst auf Grund des sogenannten Tatbeweises: Der Bundesrat will das im Vorjahr eingereichte Begehren ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Stattdessen soll die wiederholt geforderte Neuregelung des waffenlosen Militärdienstes offenbar zielstrebiger vorangetrieben werden. Dies wohl nicht zuletzt im Hinblick auf die verurteilten Dienstverweigerer, deren Zahl wieder etwas zunahm.
1980: insgesamt 354 Urteile (1979: 340). wovon 182 (161) aus religiösen oder ethischen Gründen, wobei nur 23 (27) Verweigerern dieser Untergruppe nicht schwere Gewissensnot zuerkannt wurde.

Volksinitiative «für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises» (82.058)
Dossier: Einführung des Zivildienstes

Nach wie vor bleibt die Frage der Dienstverweigerer aktuell. Mit rund 113'000 gültigen Unterschriften wurde im Dezember eine Initiative für einen echten Zivildienst eingereicht. Absicht dieses Volksbegehrens ist es, die Gewissensprüfung durch den «Tatbeweis» zu ersetzen, indem der Verweigerer die Ernsthaftigkeit seiner Motive dadurch glaubwürdig macht, dass er einen Ersatzdienst auf sich nimmt, der um die Hälfte länger dauert als die Militärpflicht. Die Urheber des Vorstosses erachten diese Lösung als gangbaren Kompromiss zwischen den Bedürnissen der Armee und den Wünschen der Betroffenen. Auf eine Entschärfung des Problems der Dienstverweigerer, deren Zahl sich 1979 von 391 im Vorjahr auf 340 verringerte, zielten neben der Volksinitiative auch zwei Motionen, mit denen die FDP (Mo. 77.487) und die SP (Mo. 77.493) die Regierung ersuchten, die Möglichkeit des waffenlosen Militärdienstes auszubauen. Nachdem der Vorsteher des EMD ausdrücklich zugesichert hatte, dem Parlament im kommenden Jahr eine Vorlage zu diesem Geschäft zu unterbreiten, stimmten die Unterzeichner einer Umwandlung in ein Postulat zu. Das Militärdepartement versuchte jedoch, dem Widerstand gegen die Armee auch dadurch beizukommen, dass es einen Bericht ausarbeiten liess, der sich mit der Frage befasste, wie die Lehrer vermehrt von der Notwendigkeit der Streitkräfte überzeugt und zu einer entsprechenden Beeinflussung der Schüler veranlasst werden könnten. Dieser Versuch erntete auf der Linken scharfe Kritik.

Volksinitiative «für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises» (82.058)
Dossier: Einführung des Zivildienstes

Der Verwirklichung des lange umstrittenen Waffenplatzes Rothenthurm steht nunmehr rechtlich nichts mehr entgegen, nachdem vorerst das Schwyzer Verwaltungsgericht und danach das Bundesgericht die Beschwerden gegen die 1978 von der Oberallmeindkorporation erteilte Zustimmung zum Landverkauf ans EMD abgewiesen hatten.

Streit um den Waffenplatz in Rothenthurm (SZ)
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Die Revision der Rechtsgrundlagen für die innere Ordnung der Armee fand ihren Abschluss, indem der Bundesrat 1979 das neue Dienstreglement erliess. Im EMD bezeichnete man dieses als wichtigen Meilenstein, als «Charta des Soldaten». Das Dienstreglement 80 bringt an sich keine grossen Neuerungen, unternimmt jedoch den Versuch, die Stellung des Soldaten, seine Rechte und seine Pflichten genauer zu umschreiben, weshalb auch auf die Schaffung der Stelle eines Ombudsmanns verzichtet wurde. Zwei wesentliche Anordnungen, das Verbot der Teilnahme an politischen Aktionen im Militärtenue und die Vorschrift, den Wachdienst mit scharfer Munition zu versehen, wurden von sozialdemokratischer Seite unter Beschuss genommen. Neu ist die Umschreibung des Anforderungsprofils für das Kader, wie der Oberbegriff für Unteroffiziere und Offiziere jetzt lautet. Umstritten war die im Dienstreglement 80 enthaltene Regelung der Dienstbeschwerde. In einer Motion, der vom Nationalrat allerdings keine Folge gegeben wurde, verlangte NR Muheim (sp, LU) eine Neuregelung derselben, indem auch die Möglichkeit geschaffen werden sollte, letztinstanzlich an eine ausserhalb der Militärhierarchie stehende, unabhängige Stelle zu gelangen. Der Bundesrat trat diesem Begehren mit der Bemerkung entgegen, eine derartiger Schritt brächte es mit sich, dass die Kommandogewalt in die Hände der Gerichte gelegt würde.

Armeeleitbild 80

Neugeregelt wurde 1979 der Militärpflichtersatz. Die Vorlage des Bundesrates von 1978, die in der Veranlagung verschiedene Erleichterungen brachte, anderseits aber den Steuersatz erhöhte, vermochte nicht alle Kreise zu befriedigen. Insbesondere die Invalidenverbände zeigten sich von der Vorlage enttäuscht, weil sie keine Befreiung aller geistig und körperlich Behinderten vorsah, während gleichzeitig die aus beruflichen Gründen nicht militärdienstpflichtigen SBB-Beamten davon ausgenommen wurden. Sozialdemokratische Vorstösse, die sich die Forderungen der Invaliden zu eigen machten, wurden in beiden Kammern, im Nationalrat allerdings nur knapp, abgelehnt. Die Mehrheit stellte sich auf den Standpunkt, auch unter den Behinderten gebe es Gutgestellte, die zur Leistung des Beitrags imstande seien. Sie versuchte immerhin der Kritik die Spitze zu nehmen, indem sie, über die Anträge des Bundesrates weit hinausgehend, den grössten Teil der Invaliden von der Leistung der Abgabe entband.

Reform des Militärpflichtersatzgesetzes (78.060)

Über die Spionageaffäre Jeanmaire wurde mit der Vorlage eines ausführlichen Berichts über die zu ziehenden Konsequenzen der Schlussstrich gezogen. Obschon man erkannte, dass es auch in Zukunft unmöglich sein wird, fremden Nachrichtendienst generell zu verhindern, so erachteten die Geschäftsprüfungs- und die Militärkommission des Nationalrates in ihrem Rapport doch in zwei Punkten Reformen für angebracht. Einerseits soll der personell unterdotierte schweizerische Nachrichtendienst ausgebaut werden, anderseits aber auch das in der Armee herrschende Beförderungssystem, dessen Mängel gerade in dieser Angelegenheit offen zu Tage getreten sind, neu überprüft werden. Die Dringlichkeit von diesbezüglichen Reformen wurde vor allem auch durch das an Peinlichkeit kaum mehr zu übertreffende Vorgehen Oberst Bachmanns unterstrichen, der es für nötig erachtete, einen Untergebenen zum Auskundschaften der österreichischen Armee, die hohe schweizerische Offiziere zu ihren Manövern eingeladen hatte, abzuordnen. Das EMD, das Bachmann sofort in seinem Dienst einstellte, versuchte die Angelegenheit als Einzelfall darzustellen, es wurde jedoch bekannt, dass der Nachrichtenoffizier bereits früher ähnliche Aufträge erteilt hatte.

Affäre Jeanmaire

Unter dem Eindruck wachsender Schwierigkeiten, für alle Armeefunktionen genügend Personal zu finden, gewinnt der Einsatz von Frauen erhöhtes Interesse. Deren gestärkte gesellschaftliche Position stellt aber eine blosse Hilfsdienstrolle mehr und mehr in Frage. Vertreterinnen des Frauenhilfsdienstes fordern deshalb ein eigenes Statut für die weiblichen Armeeangehörigen. Generalstabschef H. Senn zeigte für das Anliegen Verständnis und zog auch eine Unterstellung von Männern unter weibliches Kommando in Betracht. Von feministischer Seite wurde demgegenüber für die Frau eine pazifistische Rolle beansprucht.

Frau im Gesamtverteidigungskonzept

Obwohl es in den Richtlinien der Regierungspolitik von 1976 nicht vorgesehen war, wurde die bereits 1974 zur Vernehmlassung unterbreitete Reform des Militärpflichtersatzes nun dem Parlament zugeleitet. Der Bundesrat schlug darin verschiedene Entlastungen vor, so für Hilfsdienstpflichtige, für Landesabwesende und für in der Ausbildung Stehende. Ferner sollen für die Sozialabzüge die Ansätze der Wehrsteuer übernommen und die Einkünfte der Ehefrau von der Besteuerung ausgenommen werden. Zum Ausgleich der zu erwartenden Ausfälle ist eine Erhöhung des Steuersatzes vorgesehen.

Reform des Militärpflichtersatzgesetzes (78.060)

Die Frage, wie Dienstverweigerer zu behandeln seien, blieb auch nach der Volksabstimmung vom 4. Dezember 1977 aktuell. Eine parlamentarische Initiative (Pa.lv. 77.230) Heimann, die Verweigerern aus religiösen oder ethischen Gründen einfach die Entrichtung von Militärpflichtersatz auferlegen wollte, lehnte der Ständerat ab, da sie weiter gehe als die verworfene Zivildienstvorlage. Das EMD erwog eine klarere Regelung für die Zuteilung zum waffenlosen Militärdienst, nachdem in zwei Motionen ein Ausbau dieser Möglichkeit gewünscht worden war. Die Zahl der Verweigerungsfälle nahm wieder etwas zu. Für die auf den sogenannten Tatbeweis ausgerichtete neue Zivildienstinitiative waren bis Jahresende 85'000 Unterschriften gesammelt. Zu einer Art geistigen Dienstverweigerung schritten zwei Feldprediger: sie teilten der Abteilung Adjutantur ihre Auffassung mit, dass Waffendienst der Bergpredigt widerspreche, und wurden darauf in ihren Funktionen eingestellt.
Der Priesterrat der Diözese Lausanne-Genf-Freiburg anerkannte das Recht auf Dienstverweigerung, empfahl aber den demokratischen Rechtsweg.
1978: 391 Urteile (1977: 345; 1976: 367), davon 194 (161 bzw. 181) Fälle aus religiösen oder ethischen Gründen.

Volksinitiative «für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises» (82.058)
Dossier: Einführung des Zivildienstes

Es wird immer schwieriger die zur Ausbildung der Truppen erforderlichen Infrastrukturanlagen bereitzustellen. So begegnete eine Vorlage des Bundesrates für militärische Bauten und Landerwerbe im Parlament einer gewissen Opposition; diese entsprang weniger finanziellen Erwägungen als der Rücksicht auf die betroffene Bevölkerung. Umstritten waren namentlich das Vorhaben eines Waffenplatzes bei Rothenthurm (SZ) und ein Ausbau der Anlagen im Gebiet des Schwarzsees (FR). In beiden Fällen meldeten sich Anliegen des Landschaftsschutzes und des Tourismus. Gegen das Projekt Rothenthurm hatten die Mehrheit der Ortsbewohner sowie am Landbesitz beteiligte Korporationen Stellung genommen, während sich die Schwyzer Kantonsregierung mit ungewöhnlichen Massnahmen (Amtsenthebung des Fachbeamten für Natur- und Heimatschutz) dafür einsetzte. Der Freiburger Staatsrat intervenierte indessen für einen Aufschub der Bauten in der Schwarzseegegend. Die eidgenössischen Räte liessen sich jedoch nicht davon abhalten, den Sammelkredit von CHF 431 Mio. zu bewilligen; im Nationalrat wandten sich 30-40 Stimmen gegen die umstrittenen Posten. Im Oktober ergab sich dann an der Landsgemeinde der Oberallmeindkorporation Schwyz, der grössten Grundbesitzerin auf dem beanspruchten Gelände bei Rothenthurm, eine knappe Mehrheit für den Landverkauf; der Entscheid wurde aber gerichtlich angefochten.

Bereitstellung der zur Ausbildung der Truppen erforderlichen Infrastrukturanlagen

Die öffentlichen Auseinandersetzungen um die Affäre Jeanmaire fanden im Frühjahr mit weiteren Parlamentsdebatten ihren Abschluss. Beide Räte stimmten dem Bericht der 1976 gebildeten Arbeitsgruppe zu und ebenso den Beschlüssen der Geschäftsprüfungs- und Militärkommissionen, sie würden die wesentlichen Punkte weiter verfolgen, insbesondere Organisation von Nachrichtendienst und Spionageabwehr, Kontakte von Geheimnisträgern mit Ausländern, Qualifikations- und Beförderungswesen in der Armee sowie erforderliche militärische Massnahmen. Der Nationalrat verlangte überdies in einer Motion, dass man die Spionagebekämpfung auf die Höhe der Zeit bringe. Bundesrat Furgler sicherte dies zu, versäumte dabei aber nicht, auf eine Lockerung des Personalstopps zu dringen. Ein Rückweisungsantrag J. Schwarzenbachs (Rep. ZH), der präzisere Auskünfte forderte, erntete wenig Echo. In bezug auf die Beförderungspraxis herrschte im Parlament die Meinung vor, die nötigen Verbesserungen seien zur Hauptsache schon getroffen. Das Gerichtsurteil gegen Jeanmaire wurde mit der Abweisung der Kassationsbeschwerde rechtskräftig.

Affäre Jeanmaire

In der Affäre Jeanmaire fällte das zuständige Divisionsgericht im Juni ein überraschend hartes Urteil: mit 18 Jahren Zuchthaus ging es weit über den Strafantrag hinaus. In der Presse wurde die Strenge im allgemeinen anerkannt, wenn es auch an Rufen nicht fehlte, man müsse aus dem Fall Konsequenzen für die militärische Beförderungspraxis ziehen. Verbreitete Kritik erntete die äusserst restriktive Information durch das Gericht. Über den Inhalt des Geheimnisverrats erfuhr man nichts Neues. Die schon im Vorjahr verbreitete These, der Verurteilte habe über geheime Beziehungen der Schweiz zur NATO Auskunft gegeben, trat wieder auf und gab Anlass zu einem neuen Dementi des EMD. Von offizieller Seite wurde festgestellt, man bereite sich zwar in den Führungsstäben intern auf ein Zusammengehen mit einer Drittmacht im Fall eines Angriffs auf die Schweiz vor, schliesse aber eine vorsorgliche Verständigung aus. Dass es allerdings in den Bereichen der Waffenbeschaffung und des Besuchs von Militärschulen aus verschiedenen Gründen Beziehungen zu Mitgliedern der NATO, nicht aber zu solchen des Ostblocks gibt, wurde in der Presse vermerkt. Immerhin konnten im Juli erstmals schweizerische Beobachter – aufgrund der Vereinbarungen der Europäischen Sicherheitskonferenz von 1975 – sowjetischen Manövern beiwohnen.

Affäre Jeanmaire

Die parlamentarische Arbeitsgruppe, die sich mit der Abklärung politischer und administrativer Aspekte der Affäre zu beschäftigen hatte, legte im Herbst ihren Bericht vor. Dieser bestätigt das Ungenügen des Auswahlverfahrens, das J.-L. Jeanmaire bis in den Generalsrang steigen liess, betont jedoch, dass Bundesrat Gnägi nach seinem Amtsantritt Verbesserungen einführte. Er verlangt aber weitere Reformen, namentlich eine sorgfältige Charakteranalyse. Insbesondere soll auch die Qualität des Instruktionskorps gehoben werden, damit die Instruktorenlaufbahn an Attraktivität gewinnt und sich die Auswahl für die höchsten Posten verbreitert. Zur Verstärkung der Spionageabwehr schlägt der Bericht einen Ausbau der zuständigen Organe und eine bessere Kontrolle der Kontakte zwischen Geheimnisträgern und ausländischen Funktionären vor, ebenso eine offenere Information über Spionagefälle trotz möglichen Vergeltungsmassnahmen der betroffenen Staaten gegenüber schweizerischen Missionen. Konkrete Anträge werden jedoch den Geschäftsprüfungs- und Militärkommissionen überlassen.

Affäre Jeanmaire

Bereits im Sommer verfügte das EMD Einschränkungen für die Ausländerkontakte von Militärpersonen. Gleichzeitig beunruhigten Funktionäre des Nachrichtendienstes die Öffentlichkeit, indem sie durch die Presse Verdächtigungen gegen leitende Beamte ihres Dienstzweiges verbreiten liessen. Während die Angelegenheit departementsintern untersucht wurde, äusserten Vertreter des EMD die Ansicht, dass der Wirbel im wesentlichen auf Unzufriedenheit über administrative Umdispositionen zurückzuführen sei. Von verschiedener Seite wurde überdies eine Reduktion des Personals überdotierter ausländischer Botschaften gewünscht; der Chef des EPD bezeichnete solche Begehren jedoch als unangebracht. Zur Beförderungspraxis der Armee veröffentlichte ein Journalist eine pointierte Kritik, die sich auf Aussagen militärischer und politischer Persönlichkeiten berief, von diesen aber als zu einseitig zurückgewiesen wurde.

Affäre Jeanmaire

In Bezug auf Organisation und Struktur der Armee setzte man die im Armeeleitbild 80 vorgesehenen Umstellungen fort. Nach der Neugestaltung der Versorgungsformationen unterbreitete der Bundesrat dem Parlament nun eine zweite Revision der Truppenordnung, die vor allem die Grenzdivisionen durch beweglichere Formationen verstärken und an die Felddivisionen angleichen will. Die Vorlage, die noch keine politisch brisanten Gewichtsverlagerungen enthält und relativ geringfügige Mehrkosten nach sich zieht, wurde von beiden Räten diskussionslos genehmigt. Die Opposition der Gebirgskantone, die schon im Vorjahr laut geworden war, richtete sich namentlich gegen die geplante dritte Revision, welche die Umrüstung von Infanterieverbänden auf Panzerabwehrwaffen vorsieht. Ein teilweises Entgegenkommen des EMD brachte immerhin eine gewisse Entschärfung.

Armeeleitbild 80

Die Willensbildung im Nationalrat, wo die Vorlage im Herbst zur Debatte stand, gestaltete sich schwierig. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission die sich vor allem auf CVP- und SVP-Kreise stützte, sekundierte den Bundesrat. Die Linksparteien griffen demgegenüber auf den Expertenentwurf zurück, der keine Differenzierung des Gewissens vorgenommen hatte. Aus bürgerlichen Kreisen wurden dagegen zusätzliche Einschränkungen für die Zulassung zum Ersatzdienst gewünscht; ein republikanischer Antrag wollte vollends die grundsätzliche Zustimmung zur Initiative wieder rückgängig machen. Gegen alle diese Varianten setzte sich jedoch mit 92 : 86 Stimmen eine Fassung durch, die der Präsident der Expertenkommission, Dürrenmatt, mit dem christlichdemokratischen Psychiater Condrau ausgearbeitet hatte und die den Gewissensentscheid an ein Bekenntnis zur Gewaltlosigkeit knüpfte; dieses sollte die Ernsthaftigkeit der Gewissensnot zuverlässiger dartun als andere Kriterien. Der Beschluss der Grossen Kammer, der in der Presse ein gutes Echo fand und auch vom Initiativkomitee begrüsst wurde, stiess jedoch im Dezember bei den Ständevertretern auf Ablehnung; hier drang die Formel des Bundesrates durch. Der starke Rückgang der Dienstverweigerungsfälle mochte das Problem weniger dringlich erscheinen lassen. Anderseits äusserten sich bei einer gesamtschweizerischen Meinungsumfrage 73 Prozent positiv zur Einführung eines zivilen Ersatzdienstes.
1976 wurden 367 Dienstverweigerer verurteilt (1975: 520), davon beriefen sich 181 (227) auf ethische oder religiöse und 35 (59) auf politische Gründe.

Bundesbeschluss über die Einführung eines zivilen Ersatzdienstes auf der Basis der Volksinitiative «für die Schaffung eines Zivildienst (Münchensteiner Initiative)» (76.060)
Dossier: Einführung des Zivildienstes

Die Weiterentwicklung der Armee, insbesondere die Verstärkung der mechanisierten Truppen und der Panzerabwehr, bringt auch neue Bedürfnisse nach Infrastrukturanlagen. Wie schon zweimal seit 1966 legte der Bundesrat dem Parlament einen Bericht über den Ausbau der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze vor, der den erreichten Stand festhält und über die Planung für das bevorstehende Jahrzehnt orientiert. Wie der Bericht ausführt, begegnen die Militärbehörden in dieser Aufgabe zunehmenden Schwierigkeiten: einerseits wegen der stärkeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Beeinträchtigungen der Umwelt, anderseits wegen des Wachstums von Besiedlung, Verkehr und Tourismus. So kam es im Centovalli (TI) während einer sommerlichen Grenadierübung im Fremdenverkehrsgebiet zu Zwischenfällen mit den Anwohnern. Durch Entgegenkommen konnte das EMD einen langjährigen Streitfall beilegen: es verkaufte das für einen Waffenplatz und dann für ein Pferdezentrum vorgesehene Gelände in den Freibergen zu einem reduzierten Preis an die betroffenen Gemeinden. Eine Kreditvorlage für militärische Bauten und Landerwerbe in der Höhe von CHF 429.5 Mio. erlitt im Parlament eine Kürzung um CHF 29.4 Mio., da die Errichtung einer unterirdischen pharmazeutischen Fabrik mit Lagerräumen in einer ehemaligen Munitionskaverne des Kandertals nicht als dringlich empfunden wurde.

Ausbau der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze.