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Im August verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG). Im Hinblick auf eine mögliche Lücke bezüglich des Zugriffs auf die Datenbank ISAS, ortete der Bundesrat Handlungsbedarf. ISAS beinhaltet sicherheitspolitisch bedeutsame Auslanddaten, war als Pilotprojekt angedacht und 2012 verlängert worden. Die Änderung des ZNDG ist eine vorsorgliche gesetzliche Grundlage, damit das Datenbearbeitungssystem ISAS lückenlos weiterbetrieben werden kann. Bis anhin stützte sich die Datenbearbeitung durch ISAS auf Verordnungsrecht. Nach einer positiv bewerteten Testphase sollten die entsprechenden Regelungen fortan auf Gesetzesstufe verankert werden. Die Struktur des ZNDG musste dahingehend angepasst werden. Mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage für ISAS sollen vor allem grundsätzliche Aspekte um den Zweck, den Inhalt und die Struktur des Informationssystems, Zugriffsrechte sowie Regelungen über die Weitergabe von sensiblen Personendaten an in- und ausländische Behörden geregelt werden. Der Ständerat befasste sich Anfang Dezember mit der Vorlage. Einziger Diskussionspunkt war eine Norm über die Archivierungspflicht von Unterlagen. Diese im Archivierungsgesetz ausgeführte Maxime wurde vom Bundesrat unterminiert, als er auf Verordnungsstufe beschlossen hatte, Daten von ausländischen Diensten zu vernichten, statt zu archivieren. Die Geschäftsprüfungsdelegation hatte dies moniert und zuhanden der SiK des Ständerates interveniert. Auf Antrag der Kommission sollte der Ständerat eine diesbezügliche Regelung erlassen. Der Vorschlag der GPDel wurde von der SiK mit einer entscheidenden Änderung aufgenommen. Auf Antrag von Paul Niederberger (cvp, NW) muss der Bundesrat über die Verlängerung der Schutzfrist für die Einsicht in Geheimdienstdokumente befinden und nicht der zuständige Geheimdienst. Bundesrat Maurer gab zu bedenken, es sei umständlich „jede Historikeranfrage“ der Regierung unterbreiten zu müssen, wehrte sich jedoch nicht gegen den Vorschlag. In der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft einstimmig dem Nationalrat überwiesen. Dieser wird es 2014 behandeln.

Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) (BRG 13.064)

Der im sicherheitspolitischen Bericht und im Armeebericht (beide 2010) skizzierte Prozess der Weiterentwicklung der Armee (WEA), wurde im Berichtsjahr von Mitte Juni bis Mitte Oktober in die Vernehmlassung gegeben. Bis 2016 soll die Weiterentwicklung die Rahmenbedingungen setzen, unter jenen die Armee fortan funktionieren soll. Wichtigste Anpassungen betreffen die Einsatzbereitschaft, die Ausbildung sowie die Ausrüstung. Weiter steht das ausgewogene Verhältnis zwischen Mittelaufwand und Leistung im Zentrum der Umsetzung. Wichtigste Eckwerte der Armee ab 2016 sind ein Bestand von 100'000 Armeeangehörigen mit einem Budget von CHF 5 Mrd. jährlich. Neu sollen nur noch zwei und kürzere Rekrutenschulen pro Jahr beginnen und nicht mehr drei. Zudem wird die Gesamtanzahl an Diensttagen reduziert (von 260 auf 225). Für die dienstleistenden Milizsoldaten sollen die Wiederholungskurse noch 13 Tage dauern, statt bisher drei Wochen. Daraus erhofft sich die Armeeführung eine bessere Verträglichkeit zwischen Militärdienst und Arbeitspensum, wie sie in früheren parlamentarischen Vorstössen wiederholt gefordert worden war (siehe hier, hier und hier). Weiter wird in der WEA aufgezeigt, dass zum Erreichen der Ziele in den Bereichen Immobilien, Ausrüstung, Bewaffnung sowie beim Berufspersonal grössere Einschnitte unausweichlich seien. So müssen mehrere Flughäfen aufgegeben, rund ein Dutzend Waffenplätze geschlossen und mehrere Waffensysteme ausser Dienst gestellt werden. Das Leistungsprofil der Armee in Erfüllung des verfassungsmässigen Auftrags wird mit verbesserter Bereitschaft auf die Verteidigungskompetenz fokussiert. Dabei wird zwischen Leistungen für nicht vorhersehbare Einsätze (z.B. Katastrophen oder Terrorbedrohung), Leistungen für vorhersehbare Einsätze (z.B. Konferenzschutz) und Leistungen, die permanent zu erbringen sind (z.B. Wahrung der Lufthoheit) unterschieden. Diese Leistungsziele sollen in absehbarer Zeit auch im Rahmen der Unterstützung ziviler Behörden erfolgen. Hinzu kommt die generelle Absicht, die Kapazität hinsichtlich friedensfördernder Einsätze qualitativ zu erhöhen. Die WEA erfordert eine Reihe von Änderungen in Rechtsgrundlagen über die Armee (das Militärgesetz, das Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme, die Verordnung über die Verwaltung der Armee sowie die Verordnung über die Organisation der Armee). Das Vernehmlassungsverfahren dokumentierte eine grundsätzliche Offenheit gegenüber dem Vorhaben, wenngleich von der Mehrzahl der teilnehmenden Akteure Änderungswünsche geäussert wurden. Eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von 93 Einzelpersonen reichte eine von der konservativen Gruppe Giardino entworfene Vernehmlassungsantwort ein, in welcher die WEA vollumfänglich abgelehnt wird. Parteien und Kantone stehen jedoch im Grundsatz hinter der WEA. Die Ämterkonsultation sowie die Publikation der Botschaft des Bundesrates werden 2014 erwartet. Die Umsetzung der WEA wird mit dem politischen Entscheid angestossen und bis 2021 abgeschlossen sein, so die Erwartung des Bundesrates. Für die Zeit danach soll ein für Ende 2014 angekündigter, neuer sicherheitspolitsicher Bericht die allgemeine Richtung aufzeigen.

Weiterentwicklung der Armee
Dossier: Weiterentwicklung der Armee

Zur Finanzierung der Armee stand die Behandlung einer Motion Müller Leo (cvp, LU) aus, die den Bundesrat auffordert, eine gesetzliche Grundlage vorzuschlagen, welche einen Zahlungsrahmen für die Armee über mehrere Jahre ermöglichen soll. Damit wurde die oft monierte Planungssicherheit für die Armeeführung thematisiert. Im Sinne einer Vereinheitlichung der mehrjährigen Finanzbeschlüsse analog anderer Aufgabenbereiche, soll ein Zahlungsrahmen für z. B. vier Jahre festgelegt und jeweils periodisch beschlossen werden. Dieses Modell soll die bis anhin jährlich gefasste Plafondfinanzierung ablösen. Müller sprach damit eine ähnliche Lösung an, wie sie bereits Ständerat Bieri Anfang 2012 vorgeschlagen hatte. Müller griff dieses Thema auf, weil die im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) vorgesehenen Massnahmen in der Schwebe standen, da dieses Programm von den Räten an den Bundesrat zurückgewiesen worden war. Diese Geschäfte und die daraus folgenden Diskussionen waren ein Ringen um eine konsensfähige Armeefinanzierung. Der Bundesrat stand dabei zwischen der Umsetzung der vom Parlament geforderten Rahmenbedingungen und dem ebenfalls vom Parlament evozierten Spardruck. Die Suche nach Lösungen erwies sich in Zeiten gewichtiger Rüstungsbeschaffungen, wie dem anstehenden Gripen-Kauf, als zäh.

Zahlungsrahmen für die Armee über mehrere Jahre (Mo. 13.3568)

Die Immobilienbotschaft 2013 des VBS wurde Ende Februar publiziert und im Juni erstmals beraten. Der Bundesrat beantragte Kredite im Gesamtbetrag von rund CHF 505,5 Mio. Der grösste Anteil davon (CHF 150 Mio.) soll für den Umbau des Rechenzentrums des VBS verwendet werden. Kleinere Posten decken Projekte an Bauten in Monteceneri (TI), Steffisburg (BE) und Payerne (VD) ab. Weiter sollen Arbeiten am Einsatznetz Verteidigung vorgenommen werden. Gut CHF 239 Mio. sollen in einen Rahmenkredit für Vorhaben bis CHF 10 Mio. zugunsten der Eigentümervertreter und Mieter fliessen. Dabei handelt es sich um Objekte in der Verantwortung von armasuisse Immobilien, sprich Bauten für Einsatz, Ausbildung und Logistik der Landesverteidigung sowie der nationalen Sicherheit. Der Ständerat befasste sich in der Sommersession mit dem Geschäft. Die Botschaft wurde gemäss Entwurf und Antrag des Bundesrates einstimmig mit 34 Stimmen angenommen und an die grosse Kammer überwiesen. In der Herbstsession stand das Geschäft auf der Tagesordnung des Nationalrates. Die positive Einstellung aus der Ständekammer wurde von den Volksvertretern nicht vollends geteilt: Zwar hatte die vorberatende Kommission mit 21 zu null Stimmen die Vorlage eindeutig gutgeheissen, im Raum stand aber ein Einzelantrag Gysi (sp, SG) auf Genehmigung von lediglich CHF 400 Mio. Die SP-Fraktion hiess den Antrag des Bundesrates insgesamt gut, merkte jedoch an, dass dieser weit höher sei, als in den vergangenen Jahren (2012: CHF 407 Mio.). Weil zusätzlich in der Immobilienbotschaft angemerkt worden war, dass die Beträge mit den gegenwärtigen finanzpolitischen Planungen (Voranschlag 2013 und im Finanzplan 2014-2016) nicht finanzierbar seien, rief die SP zu Zurückhaltung auf. CHF 100 Mio. würden voraussichtlich ohnehin nicht beansprucht, begründeten die Genossen ihren Antrag. Die Grüne Partei war allerdings die Einzige, welche den Antrag unterstützte, die bürgerlichen Fraktionen waren allesamt für eine bedingungslose Unterstützung der Botschaft. Auch die Finanzpolitische Kommission sprach sich in einem Mitbericht für die Vorlage aus, so dass schliesslich die wohlwollenden Kräfte überwogen und das Geschäft entsprechend mit 132 zu 49 Stimmen verabschiedet wurde. Mit der Lösung der Ausgabenbremse auch im Nationalrat wurde das Geschäft abgeschlossen.

Immobilienbotschaft 2013
Dossier: Immobilienbotschaften des VBS

Die Anfang Januar 2012 von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) lancierte Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» kam am 22. September 2013 an die Urne. Ziel der Initiative war es, die Militärdienstpflicht aufzuheben und das gegenwärtige Modell durch eine Freiwilligenmiliz zu ersetzen. Nachdem der Nationalrat Ende 2012 darüber beraten hatte und die Vorlage mit 121 zu 56 Stimmen zur Ablehnung empfahl, folgte im Frühjahr 2013 die Debatte in der kleinen Kammer. Die SiK des Ständerates hatte mit einer Mehrheit von neun zu vier Stimmen die Ablehnung der Initiative beantragt. Eine Minderheit Zanetti (sp, SO) beantragte die Empfehlung auf Annahme der Initiative und bedauerte zugleich, dass der Bundesrat mit der Botschaft keinen Gegenvorschlag mit einem alternativen Dienstpflichtmodell ausgearbeitet hatte. Die Positionen waren bezogen und während der Debatte im bürgerlich dominierten Ständerat kamen lediglich zwei Befürworter der Initiative zu Wort. Die Initiativgegner sprachen von einer „gefährlichen Initiative“, welche die Schweiz schwäche und davon, dass die Aufhebung der Wehrpflicht der erste Schritt zur Abschaffung der Schweizer Armee bedeute. Die Diskussion über verschiedene, allenfalls neue Wehrpflichtmodelle sei unnötig. Die grösste Sorge galt allerdings dem Rekrutierungserfolg einer Freiwilligenarmee. Mit 34 zu sieben Stimmen folgte der Ständerat dem Beschluss des Nationalrates und empfahl die Initiative zur Ablehnung. In ziemlicher Deutlichkeit sprachen sich beide Kammern in ihren Schlussabstimmungen gegen die Initiative aus.

Nach der Parlamentsdebatte standen die Initianten der GSoA, zusammen mit SP, Juso und den Grünen als Befürworter einer breiten bürgerlichen Front gegenüber. Der Abstimmungskampf wurde intensiv geführt. Das Gegenkomitee „Gemeinsam für Sicherheit“ mit seiner Losung „Nein zur Unsicherheitsinitiative“ hatte grossen Rückhalt in rechtskonservativen Gruppierungen wie der AUNS, armeefreundlichen Vereinen wie der Gruppe Giardino, Pro Militia, Pro Tell oder der Schweizerischen Offiziersgesellschaft. Die zentralen Argumente waren aus der Parlamentsdebatte bekannt: Eine Annahme der Initiative bedeute den Grundstein zur Abschaffung der Armee. Weiter sei eine freiwillige Milizarmee eine „Illusion“ und sie gefährde das „Erfolgsmodell Schweiz“. Damit wurde auch mit weniger militärisch angehauchten Argumenten um Stimmen gerungen. Das Pro Komitee um die GSoA verteidigte stets den eigentlichen Wortlaut ihres Ansinnens, nämlich nicht die Armee abschaffen zu wollen, sondern lediglich die Wehrpflicht aufzuheben, um das gegenwärtige Modell durch eine kleinere Freiwilligenmiliz abzulösen. Einer Inserateanalyse der Schweizer Zeitungen ist zu entnehmen, dass von insgesamt 164 publizierten Inseraten nur ein einziges für die Abschaffung der Wehrpflicht warb. Die Gegner der Initiative haben also auch auf dieser Ebene mehr Mittel investiert und entsprechend mehr Raum einnehmen können.


Abstimmung vom 22. September 2013

Beteiligung: 46,4%
Ja: 646'106 (26,8%) / Stände: 0
Nein: 1'761'063 (73,2%) / Stände: 20 6/2

Parolen:
– Ja: SP, GPS, CSP, Juso; GSoA.
– Nein: FDP, SVP, CVP, GLP, EVP, EDU, BDP; Economiesuisse, SGV, AUNS, SOG.

Der VOX Analyse ist zu entnehmen, dass die Abstimmung auf der Ebene einer grundsätzlichen Haltung gegenüber der Armee entschieden wurde. Obwohl lediglich das Rekrutierungsmodell Gegenstand der Vorlage war, zeigte sich in der Stimmbürgerschaft der Graben zwischen Armeegegnern und -befürwortern. Die geringe Unterstützung für die Initiative liess sich auch durch eine kritische Haltung selbst im gemässigten linken Lager erklären, wo die Ablehnungsrate 57% betrug. Lediglich in der Gruppe der ArmeegegnerInnen erzielte die Vorlage hohe Zustimmungsraten (über 70%), wobei die Kombination dieser links und eher links gerichteten Stimmbürgerschaft nicht ausreichte, um der Initiative zu einem Achtungserfolg zu verhelfen. Entsprechend liessen sich die Stimmmotive ermitteln. Die Ja-Stimmenden waren entweder einer generellen armeekritischen Klientel zuzuordnen oder wollten die Entscheidung, Militärdienst zu leisten, im Sinne des Initiativtexts dem einzelnen Stellungspflichtigen übertragen. Im ablehnenden Lager überwog das Bekenntnis zum herrschenden Milizsystem mit dem Hinweis auf Tradition, Bewährung oder dem Gedanken, die Armee trage zu einer kollektiven Identität bei. Ebenfalls oft geäussert wurde das Argument, die Armee stelle eine gute Lebensschule für junge Männer dar. Gut ein Drittel der Stimmenden lehnte die Initiative ab, weil sie die Armee nicht schwächen wollten. Damit griff eines der zentralen Contra-Argumente im Abstimmungskampf, nämlich das Milizprinzip als Pfeiler der Gesellschaft zu betrachten. Überdies schienen Bedenken über zu wenig freiwillige Dienstleistende gross gewesen zu sein. Aus beiden Lagern wurde indes vermutet dass eine Reform der Wehrpflicht ein erster Schritt zur Armeeabschaffung sei. Zentrales Pro- Argument blieb die Haltung, dass ein Massenheer nicht zeitgemäss sei. Sogar Initiativgegner teilten diese Ansicht, stimmten aus genannten, stärker verankerten Werthaltungen, dennoch gegen die Vorlage. Ein Kostenargument konnte, wie auch die Überzeugung, der Militärdienst erschwere den Dienstleistenden den Einstieg ins Berufsleben, nicht genügend mobilisieren. Dass die Initiativgegner das Ansinnen auf die Grundsatzfrage für oder gegen die Armee herunterbrechen konnten, dürfte entscheidend gewesen zu sein.

Zwei grüne Parlamentarier traten im Verlauf des Abstimmungsjahres hinsichtlich des Urnenganges mit kritischen Fragen an den Bundesrat: Balthasar Glättli (gp, ZH) (Frage 13.5197) vermutete, dass in Wiederholungskursen der Armee gegen die Wehrpflicht-Initiative geworben wurde. Regula Rytz (gp, BE) (Frage 13.5227) wiederum sah im eidgenössischen Feldschiessen eine Plattform, die Wehrpflicht-Initiative zu bekämpfen. In beiden Fällen dementierte der Bundesrat jedoch jegliche Propaganda, womit die Sache als erledigt galt.

Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» Abstimmungskampf Abstimmung vom 22. September 2013 grundsätzlichen Haltung gegenüber der Armee

Der Bundesrat gab kleinere Anpassungen hinsichtlich der Personalstruktur innerhalb der Armee bekannt. Mit einer Änderung der Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV) sollen die Bedürfnisse der Praxis besser erfüllt werden. Um von der Truppen- und Stabsarbeitserfahrung der Berufsunteroffiziere, die in einer Milizfunktion eingeteilt sind, besser profitieren zu können, soll die Alterslimite für Berufsunteroffiziere in der Milizfunktion erhöht werden. Diese sollen fortan durchschnittlich rund fünf Jahre länger in einer Milizfunktion bleiben. Auch die Ausbildungsgrundsätze sollen neu geregelt werden. Mit der Bologna-Reform in der Hochschulpolitik war es beispielsweise bei Militärärzten zu Abweichungen gegenüber der universitären Ausbildung gekommen.

Personalstruktur

Die Finanzierung der Armee war Gegenstand mehrerer weiterer Vorstösse. Bereits im Vorjahr wurde der Bundesrat durch die Postulate Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) (Po. 12.3744) und Eichenberger-Walther (fdp, AG) (Po. 12.3745) aufgefordert, aufzuzeigen, wo beabsichtigte Kosteneinsparungen ansetzen sollten. Durch die Kurskorrektur mittels SiK-Motion wurde dies hinfällig. Noch offen blieb eine Motion Bieri (cvp, ZG), in welcher der Bundesrat aufgefordert wurde, die finanziellen Eckwerte der Armee anzupassen. Diese im März 2012 eingereichte Motion ist durch zwischenzeitlich getätigte Schritte bereits teilweise erfüllt worden. Einzig eine vom Motionär eingebrachte, neue Finanzierungslösung für die Armee blieb Gegenstand der Diskussion. Er rief nach Einrichtung eines permanenten Fonds, welcher durch diverse Positionen der Armeefinanzierung (Immobilien, Rüstung, Verkauf nicht mehr benötigter Einrichtungen) geäufnet werden soll. Dieser grundsätzliche und materielle Unterschied zur von der Regierung vorgeschlagenen und später im Parlament genehmigten Fondsfinanzierung der neuen Kampfflugzeuge müsse vertieft behandelt werden. Diese Debatte wurde vorerst vertagt. Anfang 2013 wurde im Ständerat beschlossen, die Motion zu sistieren, bis die Botschaft über die WEA vorliegen werde.

Leistungsprofil der Armee

Am 5. Januar 2012 reichte die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) die Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» ein. Ziel der Initiative ist es, die Militärdienstpflicht aufzuheben und das gegenwärtige Modell durch eine Freiwilligenmiliz zu ersetzen. Der Bundesrat beantragte den Räten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative ist das dritte Vorhaben dieser Art, nachdem 1989 die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik» und 2001 die Volksinitiative «Für eine glaubwürdige Sicherheitspolitik und eine Schweiz ohne Armee» beide an der Urne abgelehnt wurden. Anfang Dezember 2012 äusserten sich die Nationalräte zum Begehren. Vier Varianten standen zur Diskussion: Eine Kommissionsmehrheit unterstützte die Position der Regierung und wollte die Initiative zur Ablehnung empfehlen, eine Minderheit I Allemann (sp, BE) wollte die Abstimmung mit Empfehlung auf Annahme und ohne Gegenentwurf vors Volk bringen, eine Minderheit II von Graffenried (gp, BE) schlug als Gegenvorschlag eine allgemeine Dienstpflicht für alle Schweizerinnen und Schweizer vor (10 wöchiger Dienst bei der Armee oder der Feuerwehr) und eine Minderheit III Hiltpold (fdp, GE) schlug ebenfalls einen Bürgerdienst vor. Dieser wäre für Schweizer obligatorisch und für Schweizerinnen freiwillig und könnte ebenfalls bei Armee oder Feuerwehr, aber auch bei der Polizei, beim Grenzwachtkorps, bei der Sanität oder gar beim Strafvollzug geleistet werden.Der Nationalrat hatte sich einer langen Diskussion mit vielen Rednern zu stellen. Die Positionen waren allerdings deutlich:Bürgerliche Politiker lehnten die Initiative klar ab und die Ratslinke stand für die Initiative ein. Die häufigsten Pro-Argumente fügten sich in die generelle Debatte um die Reduktion der Armeebestände, wie sie im Armeebericht 2010 skizziert und beschlossen wurde, ein. Zudem wurde wiederholt auf die seit dem Ende des Kalten Krieges veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa verwiesen. So sei es nicht mehr zeitgemäss ein Massenheer zu betreiben und vielmehr angebracht, die Streitkräfte nach Vorbild zahrleicher OECD-Staaten zu redimensionieren. Die Gegner der Initiative hoben dagegen den Verfassungsauftrag der Armee hervor und befürchteten eine zu starke Beschneidung der Einsatzfähigkeit. Eine Freiwilligenmiliz verkäme zu einem Auffangbecken für Arbeitslose oder Rambos. Zudem sei die Armee gegenwärtig in der Bevölkerung gut verankert und die gesellschaftliche Durchmischung des Landes sei in der Armee gut widerspiegelt. Bundesrat Maurer stellte zum Schluss der zweitägigen Debatte fest, dass die abzulehnende Initiative sicherheitspolitisch in keiner Art und Weise genüge und dass sie staatspolitisch in die falsche Richtung gehe. Der Rat folgte schliesslich dem Bundesrat und empfahl die Abstimmung zur Ablehnung. Die Ratslinke unterlag den bürgerlichen Kräften mit 56 zu 121 Stimmen. Die bereits von der SiK-NR abgelehnten Minderheitsanträge hatten auch im Rat keine Chance. Der Ständerat wird sich 2013 mit der Vorlage befassen.

Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» Abstimmungskampf Abstimmung vom 22. September 2013 grundsätzlichen Haltung gegenüber der Armee

Im Frühjahr wurde im Ständerat eine Motion Kuprecht (svp, SZ) eingereicht, welche die militärische Motorfahrerausbildung betrifft. Diese soll so angepasst werden, dass sie lückenlos für den zivilen Gebrauch verwendbar wird. Der militärische Lastwagenführerausweis reichte seit Inkrafttreten der revidierten Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) Anfang September 2009 nicht mehr aus, um für zivile Unternehmen als Berufschauffeur tätig zu sein, da fortan neben der Fahrerlaubnis auch ein Fähigkeitsnachweis erbracht werden musste. Der Motionär sah in der Erweiterung der militärischen Fahrerausbildung eine Chance, den Bedarf an Berufschauffeuren zu decken, was auch der Wirtschaft zugute kommen würde. Der Fähigkeitsausweis sollte als Abschluss der militärischen Fahrerausbildung während der Rekrutenschule erworben werden. In diesem Punkt sah der Bundesrat Schwierigkeiten: Die Zeit während der RS sei einerseits zu knapp und andererseits koste der Fahrausweis pro Rekrut rund CHF 1'000, was in der Summe CHF 1 Mio. übersteigen würde. Entgegen dem ablehnenden Votum von Bundesrat Maurer wurde die Motion im Rat deutlich angenommen. Die SiK des Nationalrates empfahl die Motion in der Folge ebenfalls zur Annahme. Dabei wurden vor allem die Synergien hervorgehoben, welche durch den Vorstoss genutzt werden können. Viel genanntes Argument war die Validierung militärischer Ausbildungen im Zivilleben. In der Schlussabstimmung wurde die Motion schliesslich auch im Nationalrat mit 105 zu 42 Stimmen angenommen.

militärische Motorfahrerausbildung

Le ministre des affaires étrangères et le ministre de la défense ont rencontré le secrétaire général de l’OTAN, Anders Fogh Rasmussen. La politique de sécurité, les priorités des deux parties et l’engagement de la Suisse au Kosovo étaient sur la liste des sujets de discussion.

Visite du secrétaire général de l’OTAN, Anders Fogh Rasmussen

Mit einer Motion zum Thema Armeewaffen gelangte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates im März an den Bundesrat. Unter dem Titel Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch will die Kommission erreichen, dass bei Verdacht auf Waffenmissbrauch innert kürzerer Frist reagiert werden kann. Dabei soll bereits bei Androhung von Waffengewalt eine Schusswaffe eingezogen werden können. Nachdem bei Gewaltdelikten, aber auch Suiziden, immer wieder Armeewaffen zum Einsatz gekommen waren, strebte die SiK eine bessere Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen an und beauftragte den Bundesrat, rasch mit der Konferenz der kantonalen Polizei- und JustizdirektorInnen (KKJPD) eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten. Die Motion wurde im Ständerat auf Antrag des Bundesrates angenommen und im September auch vom Nationalrat diskussionslos bestätigt.

Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch (Mo. 11.4047)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Gleich zweifach wurde ein Postulat Ende September im Nationalrat eingereicht. Die Postulierenden Eichenberger-Walther (fdp, AG) (Po. 12.3745) und Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) (Po. 12.3744) forderten den Bundesrat auf, einen Bericht vorzulegen, wie das Leistungsprofil der Armee unter Berücksichtigung geplanter Budgetkürzungen aussehen soll. Mit dem Armeebericht 2010 hatten sich Parlament und Regierung auf einen Armee Soll-Bestand von 100 000 Armeeangehörigen geeinigt. Der vom Parlament auf 5 Mia. CHF gesetzte Plafond wurde im Nachgang der Verhandlungen vom Bundesrat auf 4,7 Mia. CHF redimensioniert. Der Bundesrat solle schildern, in welchen Bereichen die 300 Mio. CHF eingespart werden. Aus der Stellungnahme des Bundesrates ging hervor, dass das VBS in der Erarbeitung dieser Fragen bereits aktiv geworden war. Die Regierung empfahl die Postulate zur Annahme und die Räte folgten Ende Jahr dieser Empfehlung stillschweigend.

Leistungsprofil der Armee

Im Juni des Berichtsjahres wurden zwei ähnlich lautende Vorstösse aus dem Jahr 2010 im Parlament besprochen. Ein Postulat Malama (fdp, BS) (Po. 10.3570) und eine Motion Stump (sp, AG) (Mo. 10.3832) sollten den Bundesrat dazu bewegen, das Nebeneinander von Militärdienst und ziviler Ausbildung besser zu koordinieren. Beide Begehren problematisieren die der Bologna Reform geschuldete Verschiebung der Semesterdaten: Maturanden könnten keine vollständige RS zwischen Schulabschluss und Studienbeginn mehr absolvieren. Die resultierende Situation sei für alle Beteiligten, Armee und Wirtschaft, aber insbesondere für die betroffenen Stellungspflichtigen unbefriedigend. Malama fordert deswegen bessere Beratungsangebote und Stump verlangt eine bessere Koordination. Der Bundesrat anerkannte die Problematik, sah aber durch das bestehende Angebot mit drei RS-Starts pro Jahr die zivilen Bedürfnisse als erfüllt an. Einen akuten Handlungsbedarf erkannte die Regierung nicht. Dennoch werde sie die Anliegen im Zuge der Weiterentwicklung der Armee berücksichtigen. In der Sommersession wurde das Postulat Malama diskussionslos mit 115 zu 40 Stimmen angenommen. Gleichentags wurde über die Motion Stump befunden, die von Chantal Galladé (sp, ZH) übernommen worden war. Die Zürcher Sozialdemokratin unterstrich die Wichtigkeit der Koordination der Ausbildungen. Man dürfe den künftigen Studenten nicht zumuten, ein Zwischenjahr einlegen zu müssen. Bundesrat Maurer anerkannte in seinem Votum die Anliegen, verwies aber auf das bereits früher überwiesene Postulat Berberat. Der Bundesrat sei bereits mit der Lösungssuche beauftragt und deswegen sei dieser Vorstoss abzulehnen. Entgegen dieser Aufforderung wurde die Motion angenommen (82 zu 71 Stimmen). Im September kam das Geschäft in den Ständerat, dessen SiK sich kritisch dazu geäussert hatte: Erstens liege es nicht in der Kompetenz des Bundes, Vorschriften über den Semesterbeginn zu erlassen und zweitens reiche die Zeit zwischen Schulabschluss und Mitte September ohnehin nicht, um eine vollständige Rekrutenschule durchzuführen. Auch Bundesrat Maurer setzte sich erneut gegen die Motion ein und betonte, dass es einen Dialog zwischen Bund und Hochschulen brauche und nicht einseitige Forderungen an die Armee. Der Ständerat folgte der Kommission und dem Bundesrat und lehnte die Motion ab.

Nebeneinander von Militärdienst und ziviler Ausbildung

Die VBS Immobilienbotschaft 2012 wurde Ende Februar vom Bundesrat publiziert und Anfang Juni im Nationalrat als Erstrat beraten. Der Bundesrat beantragte dem Parlament Kredite in der Höhe von insgesamt rund 407 Mio. CHF. Damit sollen Gebäudesanierungen, Instandhaltungen und ein Infrastrukturprojekt umgesetzt werden können. Namentlich sollen Kasernenbauten auf dem Waffenplatz Bure (JU) sowie eine Militärische Radarstation in den Alpen saniert werden, worunter die Erneuerung einer Seilbahn und die Renovation einer Truppenunterkunft fällt. Auf dem Flugplatz von Payerne (VD) sollen die Rollbahnen und weitere Flugbetriebsflächen verbessert und dem Jura Südfuss entlang und über die Gemmi Breitbandübertragungsleitungen verlegt werden, um das militärische Datenübertragungssystem vom öffentlichen (Swisscom) loszulösen. Überdies wurde ein Rahmenkredit über 287 Mio. CHF beantragt, um den allgemeinen Immobilienbestand zu erhalten. Die Botschaft und damit die beantragten Mittel wurden im Nationalrat grösstenteils anerkannt und gutgeheissen. Einzig die Grüne Fraktion hatte einen Rückweisungsantrag gestellt. Die Partei begrüsste zwar grundsätzlich die Stossrichtung der Regierung und die Anpassung der Gebäude an deren Nutzung und Qualität. Es wurde jedoch argumentiert, dass mit dem rückläufigen Truppenbestand Kosten eingespart werden sollten und verlangt, dass das VBS die Kosten des Rahmenkredits für Vorhaben zugunsten von Eigentümervertretern und Mietern um 100 Mio. CHF reduziere. Die anderen Parteien standen weitestgehend hinter dem Antrag des Bundesrates und stellten sich gegen den Rückweisungsantrag der Grünen. Diesem wurde entsprechend nicht Folge gegeben. Der Nationalrat nahm die Immobilienbotschaft einstimmig an, wobei auch die nötigen Abstimmungen über die Ausgabenbremse einstimmig ausfielen. Der Ständerat befasste sich Mitte September mit der Immobilienbotschaft, folgte den Anträgen diskussionslos und nahm die Botschaft ebenfalls einstimmig an.

Immobilienbotschaft 2012
Dossier: Immobilienbotschaften des VBS

Im Juli 2012 teilte die Bundeskanzlei mit, dass für die Anfang 2011 lancierte Volksinitiative «Unsere Armee benötigt eine klare Kompetenzregelung für den Einsatz im Ernstfall!» die nötige Unterschriftenzahl nicht zusammengetragen werden konnte. Mit Ablauf der Sammelfrist wurde dieses Volksbegehren hinfällig.

Volksinitiative “Unsere Armee benötigt eine klare Kompetenzregelung für den Einsatz im Ernstfall!“

Ende Juni legte der Bundesrat eine nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken vor. Eine neu geschaffene Koordinationsstelle innerhalb des eidgenössischen Finanzdepartementes soll die Umsetzung begleiten. In der Strategie wird dargelegt, wie die Bedrohungslage im Cyber-Bereich aussieht, wie die Schweiz, beziehungsweise die Betreiber der kritischen Infrastrukturen, dagegen gerüstet sind, wo die Mängel liegen und wie diese am effizientesten und wirksamsten zu beheben sind. Die Massnahmen reichen dabei von Risikoanalysen zu kritischen ICT-Infrastrukturen bis zu einer stärkeren Einbringung der Schweizer Interessen in diesem Bereich auf internationaler Ebene. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass via elektronische Netzwerke ausgeführte Störungen, Manipulationen und gezielte Angriffe tendenziell zunehmen werden. Der Krisenfall wird durch einen gelungenen Angriff mit erheblichen Konsequenzen beschrieben und verlangt von den involvierten und betroffenen Akteuren ein spezifisches Krisenmanagement. Bis Ende 2017 sollen die verantwortlichen Bundesstellen die Massnahmen im Rahmen ihres Grundauftrags umsetzen.

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Im Mai 2012 wurde im Ständerat ein Postulat Berberat (sp, NE) überwiesen, welches auf die bessere Koordination zwischen Rekrutenschule und Hochschulstudium abzielt. Dies wurde damit begründet, dass nach dem Bologna-System die Semester bereits Mitte September beginnen und damit eine 21 wöchige Rekrutenschule nicht im Sommer absolviert werden kann, ohne dass ein Studienbeginn oder dessen Fortsetzung dadurch tangiert wird. Früher war das mit der kürzeren RS-Dauer noch möglich. Um den Studierenden die Einbusse eines Semesters oder gar eines Studienjahres zu ersparen, wurde der Bundesrat beauftragt, zusammen mit den Kantonen und den Hochschulen Lösungen zu suchen, welche den Studenten zugute kommen. Denkbar sei eine Verkürzung der RS um zwei bis drei Wochen unter gleichzeitiger Verschiebung des Semesterstartes um einige Wochen. Nach einem unterstützenden Votum durch Bundesrat Maurer – der Bundesrat führe bereits entsprechende Gespräche – wurde das Postulat diskussionslos angenommen. Ein genau gleich lautendes Postulat Maire (sp, NE) (Po. 12.3210) überwies der Nationalrat Mitte Juni.

Koordination zwischen Rekrutenschule und Hochschulstudium

Die Verhandlungen zum Übereinkommen über Streumunition und den damit zusammenhängenden Änderungen des Schweizerischen Kriegsmaterialgesetzes (KMG) wurden im März des Berichtsjahres wieder aufgenommen. Das Übereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition. Der Bundesrat hatte es Ende 2008 ratifiziert. Die Umsetzung des Verbots von Streumunition hat allerdings Auswirkungen auf das KMG, da noch Bestände von Streumunition in der Schweiz vorhanden sind und Streumunition in der Artillerie noch als Bewaffnung verwendet werden kann. 2011 wurde die Botschaft mit marginalen Änderungen, vorwiegend Wortpräzisierungen, vom Ständerat angenommen und dem Nationalrat überwiesen. Der Nationalrat war Ende 2011 auf das Geschäft eingetreten, hatte dieses jedoch zur Detailberatung zurück an seine SiK übertragen. Diese hatte sich Anfang 2012 damit auseinander gesetzt und im März gelangte das Geschäft wieder in den Nationalrat. Die Ratifizierung des Übereinkommens über Streumunition war weder im Vorjahr noch im Berichtsjahr umstritten. Diskutierte Anpassungen betrafen jeweils nur das KMG. Ein Änderungsantrag betraf das Verbot der Finanzierung von Entwicklung, Herstellung oder Erwerb dieser verbotenen Munition. Der betreffende Artikel im KMG regelte unter anderem die indirekte Finanzierung. Die indirekte Finanzierung sollte verboten werden, wenn damit eine direkte Finanzierung umgangen werden soll. Eine Minderheit Hiltpold (fdp, GE) verlangte, die indirekte Finanzierung gänzlich zu verbieten, unabhängig davon, ob damit eine direkte Finanzierung umgangen werden soll. Nach einigen Wortmeldungen wurde allerdings der Antrag der Mehrheit der SiK-NR angenommen und damit der Beschluss des Ständerates bestätigt. Eine redaktionelle Anpassung im französischen Text wurde in der Differenzbereinigung vom Ständerat ebenfalls diskussionslos akzeptiert. Die Schlussabstimmungen zur Annahme des Übereinkommens über Streumunition sowie über das Kriegsmaterialgesetz fielen deutlich aus: Das KMG wurde mit 153 zu 31 im Nationalrat und einstimmig im Ständerat angenommen, das Übereinkommen über Streumunition wurde mit 151 zu 32 und ebenfalls einstimmig (SR) angenommen. Damit wurden beide Geschäfte angenommen und abgeschlossen.

Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition (BRG 11.036)
Dossier: Übereinkommen über Streumunition

Eine von beiden Räten überwiesene Motion Niederberger (cvp, NW), fordert, dass der Bundesrat die Stelle eines Truppenombudsmanns schaffen soll. Der Motionär sieht in Ombudsstellen ein modernes Führungsinstrument unserer Gesellschaft, welches sich schon mehrfach bewährt habe. Zudem wurde in diesem Vorstoss die Chance gesehen, den Ruf der Armee zu verbessern. Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion, da diese Frage erst innerhalb des umfassenderen Prozesses der Militärgesetzrevision aufgegriffen werden soll und in der Institution der Dienstbeschwerde bereits ein Mittel zur Unmutsäusserung bereit stehe. Die Motion war 2011 vom Ständerat bereits überwiesen worden. Der Nationalrat, welcher sich Ende 2011 mit dem Geschäft befasst hatte, unterstützte das Vorhaben, fügte allerdings eine Änderung an: Der militärische Rang des Ombudsmanns sollte nicht vorgegeben werden. Mit dieser moderaten Änderung wurde die Motion angenommen und damit zurück an den Ständerat geschickt wo sie akzeptiert und im Februar 2012 an den Bundesrat überwiesen wurde.

Truppenombudsmanns

Die Jahresstudie „Sicherheit“, die von der Militärakademie an der ETH Zürich und dem Center for Security Studies (CSS) jeweils gemeinsam publiziert wird, dient der Ermittlung der Meinungsbildung in den Bereichen Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Schweiz. Aus der Studie 2011 ging hervor, dass sich die Schweizerinnen und Schweizer überwiegend sicher fühlen. Der Anteil jener, die sich «sehr» sicher fühlen, betrug 34% und nahm damit gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozentpunkte zu. Weitere 56% der Befragten fühlen sich «eher» sicher. Die grösste Veränderung liess sich jedoch in der generellen Zukunftszuversicht feststellen. Der Optimismus im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Schweiz stieg im Berichtsjahr stark an. Eine grosse Mehrheit von 84% beurteilte die Zukunft des Landes als positiv - 15 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Dies ist der höchste ermittelte Wert seit Beginn dieser Erhebungsreihe. Eine militärische Bedrohung der Schweiz wurde von den befragten Schweizerinnen und Schweizern kaum befürchtet: Auf einer Zehnerskala (1= überhaupt keine militärische Bedrohung und 10 = sehr grosse Bedrohung) lag die Wahrnehmung einer Bedrohung im Februar 2011 im Mittel bei 2.6. 61% der Befragten gaben an, keine (1) oder kaum eine (2) militärische Bedrohung wahrzunehmen. Darüber hinaus wurde auch das Vertrauen in Behörden und Institutionen erhoben. Dabei lag, wie in den Jahren zuvor, die Polizei an der Spitze, während beispielsweise das Vertrauen in die Armee mittlere Werte erreichte. Die Einstellungen variierten aber je nach Geschlecht, Alter und politischer Einstellung der Befragten. Das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Armee lässt sich zu einem gewissen Grad auch am Kenntnisstand der Stimmbevölkerung in Bezug auf die Auslandeinsätze der Streitkräfte abbilden. Dieser erwies sich laut dem Jahresbericht als gering. Der Swisscoy-Einsatz im Kosovo war der bekannteste, wobei 33% der Befragten angaben, wichtige oder einige Fakten zu kennen. Dieser Einsatz wurde positiv wahrgenommen (48% beurteilten diesen als Erfolg). Andere Einsätze der Schweizer Armee waren hingegen weniger bekannt. Als weiterer Indikator zur Messung des Verhältnisses der Schweizerinnen und Schweizer gegenüber der Armee wurde im Bericht „Sicherheit 2011“ die Einschätzung der Notwendigkeit und Bedeutsamkeit der Armee erhoben. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zustimmung zur Notwendigkeit der Armee um 5 Prozentpunkte auf 79% an. Bemerkenswert war auch die Beurteilung seitens der 20 bis 29-Jährigen: Deren Meinung, die Armee sei «eher» oder «unbedingt» notwendig, stieg gegenüber 2010 um 15 Prozentpunkte an. In eine ähnliche Richtung ging die erstmals erhobene Einschätzung der Relevanz der Armee. 60% der Bevölkerung erachten es als wichtig, eine starke Armee zu haben. Ebenfalls zum ersten Mal wurde die Zufriedenheit mit der Armee erhoben. Auf einer Skala von 1 bis 10 erreichte die Armee im Schnitt eine Bewertung von 6. Dabei gaben sich am meisten Personen mit der Katastrophenhilfe im Inland zufrieden (84%). Demgegenüber glaubten jedoch bloss 43% der Befragten an die Verteidigungsfähigkeit der Armee und lediglich 35% vertrauten auf einen erfolgreichen Schutz vor Terroranschlägen durch die Armee. Über die Frage, ob die Armee als Milizarmee oder als reine Berufsarmee ausgestaltet werden sollte, herrschte keine Einigkeit: 48% sprachen sich für eine Milizarmee aus, während 43% die Landesverteidigung eher in den Händen einer Berufsarmee sehen würden. In der Gruppe der 18 bis 29-Jährigen waren 57% eher für eine Berufsarmee. Das Prinzip der Wehrpflicht wurde mehrheitlich akzeptiert. Immerhin 38% der Schweizerinnen und Schweizer sprachen sich allerdings gegen die Wehrpflicht aus. 12% der Befragten sprachen sich für eine Abschaffung der Armee aus.

Jahresstudie „Sicherheit 2011“
Dossier: Jahresstudien «Sicherheit»

Die Verhandlungen zur Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition wurden nach der Publikation einer Botschaft des Bundesrates Anfang Juni 2011 neu aufgenommen. Das im Übereinkommen festgesetzte Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition hatte in den Räten keine Diskussionen verursacht. Doch durch die Vorgaben in der internationalen Konvention musste das schweizerische Kriegsmaterialgesetz (KMG) revidiert werden. Als Erstrat widmete sich die kleine Kammer dem Geschäft. Die vom Bundesrat beantragten Änderungen, die von der SiK-SR den Ratsmitgliedern allesamt zur Annahme empfohlen wurden, wurden angenommen. Für einige Verwirrung sorgten unklare Definitionen über die indirekte und direkte Finanzierung von Gesellschaften oder Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder der Entwicklung von Streumunition stehen. Diese konnte die SiK-SR jedoch mit einer präziseren Terminologie in den betreffenden Gesetzesartikeln beheben, so dass sowohl dem Übereinkommen zugestimmt wurde als auch die Änderungen am KMG genehmigt wurden. Damit wurde das Geschäft an den Nationalrat überwiesen, der sich im Dezember damit befasste. Vor der Beratung wurde im Nationalrat ein Ordnungsantrag auf Absetzung des Geschäfts bis zum Eintreffen des Berichtes zur Zukunft der Artillerie (Po. 11.3752) abgewiesen. Der Sprecher der SiK-NR, Walter Müller (fdp, SG), trug im Nationalrat die Standpunkte der Kommission vor, deren Mehrheit Nichteintreten auf die Vorlage beantragt hatte. Einer langen, emotional geführten Diskussion, vorwiegend um die Rolle der Armee und deren Verteidigungsauftrag, folgte die Abstimmung, in der sich eine Koalition der Linken und bürgerlichen Mitteparteien gegen die SVP für ein Eintreten durchsetzte. Das Geschäft wurde zur Detailberatung in die SiK-NR zurückgewiesen. Diese fand nicht mehr im Berichtjahr statt.

Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition (BRG 11.036)
Dossier: Übereinkommen über Streumunition

Im Juni 2011 wurde im Ständerat als Erstrat der Armeebericht 2010 besprochen (vgl. auch Berichterstattung zu den neuen Kampfflugzeugen). Der Bundesrat hatte in seinem Bericht eine Armee skizziert, die 80'000 Angehörige umfasste und 4.4 Mia. CHF kosten dürfte. Auf das Geschäft einzutreten war unumstritten, obwohl Luc Recordon (gp, VD) Nichteintreten beantragt hatte, da er weder mit dem Vorschlag des Bundesrates noch mit jenem der SiK-Mehrheit einverstanden war. In der Detailberatung standen sich drei Varianten gegenüber: Jene der Kommissionsmehrheit mit 100'000 Armeeangehörigen und Kosten von 5.1 Mia. CHF, ein Antrag der Kommissionsminderheit I mit 120'000 Armeeangehörigen und Kosten von 5.3 Mia. CHF sowie der Antrag einer zweiten Kommissionsminderheit, die den Antrag des Bundesrates unterstützte. Der Ständerat folgte mit 24 zu 10 Stimmen dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Für die Kampfjetfinanzierung sah der Ständerat eine Sonderfinanzierung vor. Im Nationalrat stand zunächst die Finanzierung der Armee insgesamt sowie die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge im Zentrum der Diskussion. Dem Nationalrat wurde von der SiK vorgeschlagen, einen Ausgabenplafond von 5 Mia. CHF zu sprechen, wovon sämtliche Armeeausgaben finanziert werden sollten, also inklusive der Kampfjet-Beschaffung. Diesem Antrag folgte die grosse Kammer. Den Armeebestand setzte der Nationalrat auf 100'000 Angehörige fest. Die entstandene Differenz zum Ständerat belief sich somit auf die Finanzierung der Flugzeugbeschaffung. Dieser Aspekt wird im betreffenden Abschnitt genauer dargelegt. In der erneuten Beratung senkte die kleine Kammer das Kostendach auf 4 Mia. CHF und beharrte auf einer Sonderfinanzierung für den Flugzeugkauf. Da in der erneuten Differenzbereinigung auch der Nationalrat an seinem Beschluss festhielt, die Ausgaben auf 5 Mia. CHF aufzustocken und die Flugzeuge über das ordentliche Budget zu beschaffen, folgte eine erneute Diskussion im Ständerat. Dieser beugte sich dem Entscheid der grossen Kammer.

Armeebericht 2010
Dossier: Weiterentwicklung der Armee
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Im September des Berichtsjahres reichte die SiK-SR ein Postulat zu den Immobilienverkäufen des VBS ein. Der Bundesrat wurde beauftragt, bis Mitte 2012 einen Bericht vorzulegen, in dem präzisiert wird, welche Liegenschaften des VBS veräussert werden könnten, die Zeiträume dafür zu skizzieren und Angaben zum möglichen Verkaufserlös zu machen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie der erzielte Erlös dem VBS über die Erhöhung des Ausgabenplafonds der Armee für Rüstungsbeschaffungen wiederum zur Verfügung gestellt werden könnte. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats mit der Anmerkung, erst nach Behandlung des Armeeberichts die Anforderungen des Begehrens erfüllen zu können. Der Ständerat nahm das Postulat diskussionslos an.

Finanzierung über Immobilienverkäufe des VBS (Po. 11.3753)
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Armeeimmobilien
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Zu Beginn des Berichtjahres wurden Details aus dem Bereich der Armeeimmobilien publik. So wurde befürchtet, das die Schliessung von Waffenplätzen Konsequenzen für die jeweiligen Standorte hätten. An verschiedenen Jahresrapporten in den Kasernen stand dies auf der Traktandenliste. Grössere Reaktionen hatte auch ein interner Bericht des VBS hervorgerufen, welcher ein Versagen des Baumanagements der Armee aufzeigte. In einer Vielzahl von Umbauprojekten hatte man sich im VBS in Bezug auf die Kosten bisweilen um mehrere Millionen Franken verschätzt. Schuld daran seien konfuse Abläufe innerhalb des VBS, urteilte etwa die SonntagsZeitung. Zu einem ähnlichen Schluss kam ein Prüfungsbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle, der festhielt, dass die Armeebauten mit zu wenig Mitteln unterhalten würden und damit in einem schlechten Zustand seien. Die Bewirtschaftungs- und Investitionsplanung der Immobilien des VBS wurden in der Immobilienbotschaft des VBS (Bundesratsgeschäft 11.017) festgehalten. Diese hiessen die Räte im September gut.

Armeeimmobilien 2011
Dossier: Immobilienbotschaften des VBS

Ein im Juli von der SiK des Ständerates eingereichtes Postulat zur Zukunft der Artillerie wurde im September beraten. Darin wird der Bundesrat beauftragt, sich bis Ende 2013 in einem Bericht zu äussern, wie die Zukunft der Artillerie und des indirekten Feuers im Allgemeinen ausgestaltet werden soll. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Frage nach der Art und Menge der zu beschaffenden Munition. Das Geschäft stand in engem Zusammenhang mit dem „Übereinkommen über Streumunition“ der UNO. Darin wurde festgehalten, dass konventionelle Streumunition verboten wird. Solche ist in der Schweiz jedoch in Form von sogenannter Kanistermunition in grossen Mengen vorhanden. Über die Genehmigung dieses Übereinkommens hatte sich der Bundesrat in seinem Bericht vom 6. Juni 2011 geäussert. In diesem Zusammenhang stand auch eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Das Postulat wurde trotz dem Hinweis von Bundespräsidentin Calmy-Rey, dass diese Fragen bereits im Prozess der Revision des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung und der dazu gehörenden Verordnung über die Organisation der Armee beantwortet würden, angenommen.

Bericht zur Zukunft der Artillerie (Po. 11.3752)
Dossier: Übereinkommen über Streumunition