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In der Wintersession 2023 widmete sich der Ständerat der von der SVP-Fraktion eingereichten Motion zur Wiedereinführung des Subventionsberichtes. Die FK-SR hatte zuvor mit 9 zu 0 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) die Ablehnung der Motion beantragt. Die Kommission war der Ansicht, dass das Motionsanliegen mit dem derzeitigen System bereits erfüllt sei und dass «ein kürzeres Intervall für die Prüfung der Subventionen die Höhe der gewährten Subventionen nicht verringern» würde. Stattdessen verursache es lediglich Mehrarbeit, ohne einen Mehrwert zu schaffen. Stillschweigend lehnte der Ständerat die Motion ab, womit sie erledigt war.

Wiedereinführung des Subventionsberichtes (Mo. 22.3966)

Als Zweitrat diskutierte der Ständerat in der Wintersession 2023 den Entwurf für einen zwingenden Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sowie für eine Änderung der Behandlung des Bundesbeschlusses über die Planungsgrössen des Voranschlags. Die Kommissionssprecherin Johanna Gapany (fdp, FR) empfahl dem Rat, im ersten Teilprojekt zu den Planungsgrössen den Änderungen des Nationalrats zu folgen, was der Ständerat auch stillschweigend tat. Im zweiten Teilprojekt zur Einbeziehung der Finanzkommission empfahl sie ebenfalls dem Nationalrat zu folgen und somit der Streichung der Kompetenzerweiterungen für die Finanzkommission zuzustimmen. Der Ständerat folgte der Empfehlung der Kommissionssprecherin auch hier stillschweigend. Uneinigkeit herrschte jedoch bezüglich des Verfahrens bei Erlassentwürfen von Kommissionen, wobei die FK-SR vorschlug, dem Nationalrat zu folgen, welcher vorsah, die Finanzkommission bei Erlassentwürfen der Kommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen stärker einzubeziehen und zeitgleich mit dem Bundesrat zur Stellungnahme einzuladen. Ein Gegenantrag der SPK-SR beantragte hingegen, bei geltendem Recht zu bleiben und den stärkeren Einbezug der Finanzkommission nicht gesetzlich zu verankern. Daniel Fässler (mitte, AI) begründete den Antrag der SPK-SR damit, dass Finanzkommissionen bereits heute das Recht hätten, Mitberichte zu erlassen, und die finanzpolitische Bewertung nicht nur Aufgabe der Finanzkommissionen, sondern auch der Sachbereichskommissionen sei. Ausserdem seien im Ständerat alle Mitglieder der Finanzkommissionen ebenfalls in Sachbereichskommissionen vertreten, womit die finanzpolitische Kompetenz in den Sachbereichskommissionen bereits sichergestellt sei. Peter Hegglin (mitte, ZG) hingegen argumentierte für die Finanzkommission, dass es im Nationalrat selten bis nie vorkomme, dass ein Mitglied sowohl in einer Sachbereichskommission als auch in der Finanzkommission vertreten sei. Daher könne es passieren, dass Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, die in Sachbereichskommissionen vorbereitet werden, der Finanzkommission nicht zur Kenntnis gebracht würden. Der Antrag der SPK-SR wurde schliesslich mit 20 zu 17 Stimmen gegenüber dem Antrag der Finanzkommission, dem Nationalrat zu folgen, angenommen. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Ständerat mit 36 zu 1 Stimmen deutlich für den veränderten Entwurf aus, womit das Geschäft zurück an den Nationalrat ging.

Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sicherstellen (Pa.Iv. 22.483)

La motion de la conseillère nationale Christa Markwalder (plr, BE) propose de simplifier la réglementation de l'auto-comparaison dans l'ordonnance sur l'indication des prix (OIP). En modifiant l'ordonnance sur l'indication des prix (OIP), l'élue bernoise veut permettre l'affichage d'un prix comparatif pour une auto-comparaison, sans limite de temps, lorsque les articles concernés ont été proposés à un prix plus élevé pendant au moins quatre semaines d'affilée.
Après l'adoptopn de la motionau Conseil national par 139 voix contre 42 et 6 abstentions, la Commission des affaires juridiques du Conseil des États (CAJ-CE) recommande, par 5 voix contre 3 et 2 abstentions, de rejeter la motion.
Dans son rapport, la commission rappelle tout d'abord que la justification de la motion repose sur la complexité actuelle des règles d'auto-comparaison dans l'ordonnance, qui sont considérées comme dépassées. Une règle plus simple, exigeant que les marchandises soient proposées au prix normal pendant au moins quatre semaines avant de bénéficier d'une réduction, serait plus adaptée à la réalité du commerce de détail, notamment pour les articles saisonniers. Cependant, le Conseil fédéral, dans son avis, exprime des réserves quant à une modification des règles actuelles. D'un côté. l'exécutif souligne la nécessité de prévenir la tromperie des consommateurs et estime que permettre une auto-comparaison illimitée dans le temps accroîtrait le risque d'abus et compromettrait la protection des consommateurs. D'un autre côté, le Conseil fédéral estime que les règles existantes sont claires, faciles à appliquer, et qu'elles garantissent la transparence des prix.
Se basant sur ces considérations, la CAJ-CE recommande finalement de rejeter la motion, argumentant que les règles actuelles sont suffisantes et bien connues des acteurs du marché, et qu'une comparaison des prix illimitée dans le temps pourrait prêter à confusion sans apporter d'avantages significatifs aux consommateurs et consommatrices. Au tour du Conseil des Etats de se pencher sur le sujet.

Preisbekanntgabeverordnung: Selbstvergleich vereinfachen (Mo. 21.4161)

In der Herbstsession 2023 beriet der Nationalrat als Erstrat den Entwurf für einen zwingenden Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sowie für eine Änderung der Behandlung des Bundesbeschlusses über die Planungsgrössen des Voranschlags. Die beiden Kommissionssprecher Jean-Paul Gschwind (mitte, JU) und Roland Fischer (glp, LU) präsentierten dem Rat die beiden Teilprojekte, wobei sie die besseren Einflussmöglichkeiten für die Finanzkommissionen respektive den grösseren Handlungsspielraum für das Parlament bei den Planungsgrössen hervorhoben. Während die Änderungen zu den Planungsgrössen wenig umstritten waren und stillschweigend angenommen wurden, beantragte eine Minderheit Gysi (sp, SG) die Ablehnung der Kompetenzerweiterungen für die Finanzkommissionen. Barbara Gysi sprach dabei auch als Vizepräsidentin der SGK-NR, die ebenfalls eine Streichung dieser Neuerung forderte. Man wehre sich dagegen, dass die Finanzkommissionen mehr Rechte erhielten als die Sachbereichskommissionen, erklärte sie. Die Finanzkommissionen könnten sich bereits jetzt gegenüber den Sachbereichskommissionen äussern und hätten zudem bereits teilweise die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Eine Formalisierung dieser Kompetenzen lehne man aus Zeitgründen und zur Verhinderung einer «Übersteuerung der Sachpolitik durch die Finanzpolitik» ab. Mit 92 zu 86 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) setzte sich die Minderheit auf Streichung dieser neuen Bestimmung in der folgenden Abstimmung durch, wobei der Minderheitsantrag von Mehrheiten der SP, FDP, Mitte und Grünen sowie von einer Minderheit der SVP unterstützt wurde. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 127 zu 53 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) für den so veränderten Entwurf aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von einer Mehrheit der SP-Fraktion sowie von Minderheiten der SVP-, Mitte- und Grünen-Fraktionen. Das SP-Votum auf Ablehnung des Entwurfs hatte Samuel Bendahan (sp, VD) zuvor damit begründet, dass auch die weniger umstrittenen Punkte des Entwurfs die Parlamentsarbeit administrativ verkomplizieren würden.

Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sicherstellen (Pa.Iv. 22.483)

Die SVP-Fraktion verlangte im September 2022 eine Wiedereinführung des Subventionsberichtes, der bis 2008 alle vier Jahre veröffentlicht worden war. Die darin vorgenommene Überprüfung der Subventionen werde seither von den Departementen selbst übernommen, die SVP verlange aber wieder eine striktere Prüfung und damit eine «umfassende Vergleichs- und Diskussionsbasis». Bereits jetzt sei der Bundesrat gemäss Subventionsgesetz verpflichtet, Subventionen mindestens alle sechs Jahre zu überprüfen, erläuterte der Bundesrat. Daneben würden diese im Rahmen des Voranschlags diskutiert, regelmässig von der EFK evaluiert und zudem finde die Subventionsüberprüfung noch immer statt. Da der Subventionsbericht schliesslich grossen Verwaltungsaufwand mit sich bringe und man davon keinen Zusatznutzen erwarte, beantrage der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. In der Herbstsession 2023 nahm der Nationalrat die Motion jedoch mit 97 zu 93 Stimmen an; die Fraktionen der SVP, FDP und Grünliberalen hatten sich für Annahme ausgesprochen.

Wiedereinführung des Subventionsberichtes (Mo. 22.3966)

Im Juni 2023 forderte Erich Ettlin (mitte, OW) den Bundesrat in einem Postulat auf, Möglichkeiten für eine Flexibilisierung der gebundenen Ausgaben sowie ihre Vor- und Nachteile in einem Bericht darzulegen. Da gebundene Ausgaben kurzfristig kaum steuerbar seien, müssten Entlastungsprogramme immer auf die kurzfristigen oder ungebundenen Ausgaben – etwa in den Bereichen Bildung und Forschung, Landwirtschaft, Armee oder Entwicklungshilfe – fokussieren, wodurch diese Bereiche einseitig belastet würden. Folglich solle der Bundesrat prüfen, ob es etwa möglich wäre, bestimmte gebundene Kosten über einen beschränkten Zeitraum zu reduzieren. Der Bundesrat beantragte das Postulat zur Annahme und gab an, es im Rahmen des Postulats 21.4337 zu beantworten. In der Herbstsession 2023 nahm der Ständerat den Vorstoss stillschweigend an.

Einfacherer Haushaltsausgleich durch die Flexibilisierung gebundener Ausgaben (Po. 23.3605)

Im Juni 2023 präsentierte die FK-NR ihren Entwurf für einen zwingenden Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen in Umsetzung ihrer parlamentarischen Initiative. Damit sollen die Finanzkommissionen zwischen Ausarbeitung eines Entwurfs und Behandlung durch den Erstrat mehr Einflussmöglichkeiten erhalten. Bei Erlassentwürfen «mit erheblichen finanziellen Auswirkungen» sollten sie zukünftig zwingend zum Mitbericht eingeladen werden und dabei auch finanzpolitische Anträge an die Räte stellen dürfen – bisher war die Einladung an sie freiwillig, ausser bei Entwürfen für Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen. Stammen entsprechende Erlassentwürfe von anderen Kommissionen, müssten zukünftig nicht nur der Bundesrat, sondern auch die Finanzkommissionen zur Stellungnahme eingeladen und ihre Änderungsvorschläge vor der Debatte im Erstrat beraten werden. Gleichzeitig soll die FK-interne Schwelle für «Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen» erhöht werden: Neu sollen sich die Kommissionen zu Erlassentwürfen mit wiederkehrenden Ausgaben, Mehr- oder Mindereinnahmen von über CHF 50 Mio. (anstelle der bisherigen CHF 25 Mio.) oder zu Erlassentwürfen mit neuen einmaligen Ausgaben, Mehr- oder Mindereinnahmen von CHF 200 Mio. (anstelle der bisherigen CHF 100 Mio.) äussern dürfen.
Also zweiter Bestandteil des vorgelegten Entwurfs schlug die FK-NR in Übereinstimmung mit einer zweiten durch sie lancierten parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 21.503) eine Änderung des Differenzbereinigungsverfahrens bei den Planungsgrössen vor: Neu sollte die Einigungskonferenz nicht mehr nur bei den Bundesbeschlüssen über die Legislaturplanung und über den Finanzplan, sondern auch beim Bundesbeschluss über die Planungsgrössen im Voranschlag «zu jeder Differenz einen Einigungsantrag» stellen können, über welche die Räte anschliessend einzeln abzustimmen hätten. Bisher konnte der Vorschlag der Einigungskonferenz zu den Planungsgrössen nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden, wobei bei Ablehnung auch die übereinstimmenden Entscheide der beiden Räte entfielen und stattdessen die vom Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagenen Planungsgrössen galten. Um aber zukünftig inkohärente Beschlüsse etwa zwischen Planungsgrössen und Voranschlag zu verhindern, sollten nun neu auch bei den Planungsgrössen einzelne Anträge gestellt werden können.

Im August 2023 veröffentlichte der Bundesrat seine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag. Er verzichtete darauf, die Änderungen zum Einbezug der Finanzkommissionen beim Mitberichtsverfahren oder den Stellungnahmen zu kommentieren, da diese «parlamentsinterne Prozesse» beträfen. Hingegen befürwortete er die Änderung der Einigungsregeln bei den Planungsgrössen, da damit in umstrittenen Fällen eine Ablehnung des ganzen Bundesbeschlusses verhindert werden könne. Dadurch werde auch «das Instrument der Planungsgrössen sowie der Ziele, Messgrössen und Sollwerte zu Leistungsgruppen» gestärkt.

Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sicherstellen (Pa.Iv. 22.483)

Auf die Einführung eines Online-Preisrechners für Treibstoffe nach österreichischem Vorbild wollte der Ständerat in der Sommersession 2023 verzichten. Entgegen dem äusserst knappen nationalrätlichen Entscheid stimmte der Ständerat mit 32 zu 9 Stimmen klar gegen eine entsprechende Motion der WAK-NR. In der vorberatenden WAK-SR war die Entscheidung noch deutlich knapper ausgefallen. Während sich sechs Mitglieder gegen die Motion ausgesprochen hatten, plädierten fünf (bei einer Enthaltung) für eine Annahme. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass es nicht Aufgabe des Staates sei, eine solche Vergleichsplattform aufzugleisen. Kommissionssprecher Martin Schmid (fdp, GR) verwies im Rat zudem auf die inzwischen wieder gesunkenen Treibstoffpreise sowie auf die entsprechende private Lösung, welche vom TCS lanciert worden war. Beat Rieder (mitte, VS), der mit seinem Einzelantrag die Minderheit aufgenommen hatte, war von der staatlichen Lösung nach österreichischem Vorbild hingegen überzeugt und plädierte für mehr Wettbewerb im Treibstoffmarkt. Die TCS-Plattform weise noch erhebliche Mängel auf, etwa in Bezug auf Echtzeitdaten und Vollständigkeit, weshalb es einer Intervention des Bundes bedürfe. Während eine gleichlautende Motion Bischof (Mo. 22.3804; mitte, SO) im Ständerat im Herbst 2022 noch angenommen worden war, war die vorliegende Motion mit dem ablehnenden Votum erledigt.

Einführung eines Online-Preisrechners für Treibstoffe (Mo. 22.3884)

In der Sommersession 2023 setzte sich der Nationalrat mit der Motion der FK-SR zur Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen auseinander. Die FK-NR hatte zuvor mit 16 zu 9 Stimmen Annahme der Motion beantragt, da gemäss Prognosen ab dem Jahr 2025 bei den Bundesfinanzen ein hohes strukturelles Defizit zu erwarten sei. Die Erhebung des Sparpotenzials «bei ungebundenen wie auch bei schwach und mittel gebundenen Aufgaben» könne zur Sanierung der Bundesfinanzen beitragen. Eine Kommissionsminderheit Fehlmann Rielle (sp, GE) sprach sich gegen den Vorstoss aus, da der Bund die ordnungsgemässe Verwendung der Finanzmittel sowieso überprüfe. Zudem verwies sie auf die strukturellen Überschüsse seit 2008 in der Höhe von CHF 20 Mrd. sowie auf die vom Bundesrat geplanten Ausgabenkürzungen um 2 Prozent für das Jahr 2024. Gegen den Willen der SP- und der Grünen-Fraktionen sprach sich der Nationalrat mit 121 zu 67 Stimmen für Annahme des Vorstosses aus.

Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen (Mo. 22.4273)

In der Sommersession 2023 befasste sich der Nationalrat mit einer Motion von Christa Markwalder (fdp, BE) für eine Vereinfachung der Regelung des Selbstvergleichs in der Preisbekanntmachungsverordnung. Die FDP-Nationalrätin bemängelte im geltenden Recht insbesondere die Komplexität der Halbierungs- und Zweimonatsregel, wenn bei Waren der reduzierte und der eigene ursprüngliche Preis angegeben wird. Diese Regelungen, die dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor irreführenden Preisen dienten, verlangen, dass Waren nur halb so lange zum reduzierten Preis angeboten werden dürfen wie zuvor zum normalen Preis – maximal aber während zwei Monaten. Gemäss Markwalder sei diese Regelung zeitlich überholt und führe bei den Unternehmen und bei den Aufsichtsbehörden zu hohem bürokratischem Aufwand. Auf Ansinnen Markwalders sollte der Bundesrat deshalb dazu angehalten werden, die entsprechende Verordnung so anzupassen, dass der Selbstvergleich zeitlich unbeschränkt praktiziert werden darf, sofern die Ware – vornehmlich Saisonware – vorab während mindestens vier Wochen zum angegeben höheren Preis angeboten worden war. Der Bundesrat sprach sich gegen Annahme der Motion aus, da er bei der bewährten bestehenden Regel bleiben wollte, was er bereits im Bericht zum themenähnlichen Postulat Lombardi (cvp, TI; Po. 18.3237) kundgetan hatte. Des Weiteren sei eine mögliche Beschränkung auf Saisonware aufgrund von Abgrenzungsproblemen nicht praktikabel. Nichtsdestoweniger erteilte der Nationalrat mit 139 zu 42 Stimmen bei 6 Enthaltungen der Motion grünes Licht. Die Gegenstimmen stammten dabei aus der geschlossen stimmenden SP-Fraktion sowie von einigen Vertreterinnen und Vertretern der Mitte- und der Grünen-Fraktion.

Preisbekanntgabeverordnung: Selbstvergleich vereinfachen (Mo. 21.4161)

Im April 2023 veröffentlichte der Preisüberwacher eine Analyse zur Entwicklung der Margen von Raffinerien und Tankstellen im Zuge der gestiegenen Energiepreise im ersten Halbjahr 2022. In den Medien war die Vermutung geäussert worden, dass sich die Treibstoffpreise von den Rohölpreisen abgekoppelt hätten, weshalb sich der Preisüberwacher des Marktes annahm. Insbesondere die im Frühjahr 2023 publizierten hohen Gewinne der weltgrössten Ölunternehmen liessen die Vermutung aufkommen, dass Händler und Lieferanten das verringerte Angebot an fossilen Energieträgern aufgrund des Ukraine-Kriegs in ungerechtfertigter Weise ausgenutzt hätten. In einem vorläufigen Fazit kam der Preisüberwacher zum Schluss, dass sich die gestiegenen Treibstoffpreise «nicht vollumfänglich» mit den höheren Preisen für Rohöl erklären liessen. Die höheren Margen der Raffinerien könnten «mindestens» einen Teil der damals hohen Preise an der Zapfsäule erklären. Ob auch die Tankstellen systematisch höhere Margen erzielt hätten, konnte Preisüberwacher Stefan Meierhans nicht abschliessend feststellen, da die Datenlage dazu nicht ausreichend vorhanden war. Er konnte jedoch erkennen, dass Tankstellenbetreiber beim Anstieg der Rohstoffpreise ihre Benzin- und Dieselpreise rasch erhöht, Preissenkungen aber nur zögerlich an ihre Endkundinnen und Endkunden weitergegeben hatten.

Untersuchung von Wettbewerbsproblemen bei Brenn- und Treibstoffen durch den Preisüberwacher

Die SVP-Fraktion beantragte im September 2022 in einer parlamentarischen Initiative, die Schuldenbremse um eine Obergrenze für das Ausgabenwachstum zu ergänzen, so dass das Ausgabenwachstum das Wirtschaftswachstum über einen Konjunkturzyklus hinweg nicht übersteigen darf. Mit der aktuellen Regelung dürften die Ausgaben in einem Konjunkturzyklus die Einnahmen nicht übersteigen – neu solle aber eben auch das Ausgabenwachstum unter dem Wirtschaftswachstum zu liegen kommen. Die FK-NR beantragte mit 17 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Heute sei ein Ausgabenwachstum möglich, wenn gleichzeitig die Einnahmen stiegen, zudem schränke die vorgeschlagene Regelung die Flexibilität des Bundes in Krisenzeiten ein. Eine Minderheit Guggisberg (svp, BE) beantragte hingegen Folgegeben.
In der Frühjahrssession 2023 debattierte der Nationalrat die Vorlage. Minderheitensprecher Guggisberg kritisierte, dass die Staatsausgaben seit 1990 deutlich stärker gewachsen seien als die Wirtschaft, was man mit dieser neuen Regel korrigieren wolle. Alois Gmür (mitte, SZ) erachtete die neue Regelung im Namen der Kommissionsmehrheit dennoch nicht für nötig, zumal die «ordentlichen Ausgaben seit der Einführung der Schuldenbremse in etwa gleich stark gewachsen sind wie die Wirtschaft». Mit 137 zu 53 Stimmen – Letztere stammten gänzlich von Mitgliedern der SVP-Fraktion – sprach sich der Nationalrat gegen Folgegeben aus. Damit ist die parlamentarische Initiative erledigt.

Ergänzung der Schuldenbremse, damit das Ausgabenwachstum über einen Konjunkturzyklus hinweg das Wirtschaftswachstum nicht übersteigt (Pa.Iv. 22.458)

Die WAK-NR zeigte sich im Januar 2023 gespalten in der Frage, ob der Bund einen Preisrechner für Treibstoffpreise nach österreichischem Vorbild einführen soll. Eine Mehrheit der Kommission beantragte mit 12 zu 10 Stimmen, der Motion in angepasster Form Folge zu geben, wonach der Bund die Plattform auch in Zusammenarbeit mit privaten Anbietern betreiben könne. Die Kommission reagierte damit auf den vom TCS im November 2022 lancierten Benzinpreisradar.
In der Frühjahrssession 2023 war eine Mehrheit des Nationalrates mit 95 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen jedoch der Ansicht, dass kein Bedarf an einer staatlichen Lösung mehr bestehe, wobei die grosse Kammer der Kommissionsminderheit folgte. Minderheitensprecher Beat Walti (fdp, ZH) erklärte im Rat, dass einerseits eine privatwirtschaftliche Lösung geschaffen worden sei und sich andererseits die Spritpreise eingependelt hätten. Mit einer Ablehnung könne man «etwas Gutes gegen die Bürokratie tun» – bei einer Annahme hätten die Tankstellenbetreiber ihre aktuellen Preise beim Bund melden müssen – und auf die Einführung eines «neuen Molochs» sei zu verzichten, führte der freisinnige Nationalrat weiter aus. Die geschlossenen Fraktionen der SVP, der FDP.Liberalen, eine Mehrheit der Grünliberalen-Fraktion sowie wenige Stimmen aus der Mitte-Fraktion setzten sich schliesslich mit dieser Meinung durch und lehnten die Motion ab. Kommissionssprecher Fabio Regazzi (mitte, TI) hatte vergebens versucht, eine Ratsmehrheit vom Handlungsbedarf und der Idee der Zusammenarbeit zwischen Staat und Privatwirtschaft in der Kontrolle der Benzinpreise zu überzeugen. Mit der Ablehnung im Nationalrat war die Motion erledigt.

Treibstoffpreise. Einen Preisrechner nach österreichischem Vorbild einführen (Mo. 22.3804)
Dossier: Ausserordentliche Session 2022 zum Thema «Kaufkraft»
Dossier: Entwicklung der Energiepreise

Im November 2022 wollte die FK-SR den Bundesrat in einer Motion mit einer Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen beauftragen. Im gleichzeitig mit dem Voranschlag 2023 behandelten Finanzplan 2024–2026 konnte der Bundesrat die Schuldenbremse aufgrund steigender Ausgaben – unter anderem für die Armee, für die Horizon Europe-Überbrückung und für die indirekten Gegenvorschläge zur Gletscherinitiative und zur Prämienentlastungsinitiative – nicht mehr einhalten. Für die fehlenden CHF 3 Mrd. jährlich sollte der Bundesrat daher das Sparpotenzial der bisherigen gebundenen und ungebundenen Ausgaben untersuchen. Der Bundesrat sprach sich für Annahme der Motion aus, zumal er sowieso ein entsprechendes Bereinigungskonzept für den Voranschlag 2024 und die Finanzplanjahre am Erarbeiten sei. Gleichzeitig forderte er das Parlament aber auch zu «Zurückhaltung» bei zukünftigen Ausgaben auf. In der Frühjahrssession 2023 nahm der Ständerat die Motion stillschweigend an.

Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen (Mo. 22.4273)

Die Ankündigung der ersten von insgesamt vier von-Wattenwyl-Gesprächen im Jahr 2022 im Februar 2022 glich derjenigen des Vorjahres. Nicht nur der Ort war aufgrund der Covid-19-Pandemie noch immer nicht das namengebende Von-Wattenwyl-Haus, sondern erneut der Bernerhof, sondern auch die hauptsächlichen Traktanden der Gespräche zwischen den Parteispitzen und einer Bundesratsdelegation – im Februar bestehend aus dem frisch gekürten Bundespräsidenten und Aussenminister Ignazio Cassis, Gesundheitsminister Alain Berset und Energieministerin Simonetta Sommaruga sowie dem Bundeskanzler Walter Thurnherr – waren gleich wie im Vorjahr. Diskutiert wurde nämlich über die sich langsam entspannende gesundheitspolitische Lage sowie das in seiner neuen Stossrichtung formulierte Ziel der Regierung, die bilateralen Beziehungen zur EU zu stabilisieren. Einen weiteren aussenpolitischen Diskussionspunkt stellte der geplante Sitz der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat (2023–2024) dar. Simonetta Sommaruga informierte über die geplanten Vorhaben zur Senkung der Treibhausgasemissionen auf Netto-Null bis 2050 (Revision des CO2-Gesetzes und Schaffung des Bundesgesetzes über sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien).
Im Mai 2022 fanden die Gespräche nach über zwei Jahren wieder im Von-Wattenwyl-Haus statt. Und auch die Themen hatten sich innert Monaten aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage mit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs stark verschoben. Bundespräsident Ignazio Cassis, Simonetta Sommaruga, Guy Parmelin sowie Walter Thurnherr diskutierten mit den Vertretungen der Bundesratsparteien über die aussenpolitischen, wirtschaftlichen und energiepolitischen Auswirkungen des Konflikts. Konkrete Diskussionsgegenstände waren die neutralitätspolitische Ausrichtung der Schweiz, die Konferenz zum Wiederaufbau der Ukraine in Lugano, der weltweite Teuerungsdruck und die Energieversorgungssicherheit – neben dem bereits im Februar diskutierten Stromversorgungsgesetz, dessen Umsetzung beschleunigt werden sollte, informierte die Energieministerin dabei über die geplanten Massnahmen zur Gasversorgungssicherheit.
Wie vor der Covid-19-Pandemie üblich traf sich die Landesregierung für die Von-Wattenwyl-Gespräche im Herbst in corpore und in Klausur mit den Parteispitzen. Neben dem Krieg und seinen Auswirkungen standen die Versorgungssicherheit, die Finanzplanung, wirtschaftspolitische Folgen der Inflation, die gesundheitspolitische Lage sowie einmal mehr die Europapolitik auf der Traktandenliste. In der bundesrätlichen Bilanz zu sechs Monaten Krieg nahm Justizministerin Karin Keller-Sutter Stellung zu den Migrationsbewegungen und dem Schutzstatus S, der rund 62'000 Personen gewährt worden sei; Verteidigungsministerin Viola Amherd betonte ihrerseits den Wandel der «europäischen Sicherheitsarchitektur» und die Bedeutung multilateraler Organisationen auch für die Schweiz; Aussenminister Ignazio Cassis berichtete über die Lugano-Konferenz. Die energetische Versorgungssicherheit wurde von Energieministerin Simonetta Sommaruga erörtert. Massnahmen seien etwa eine Wasserkraftreserve, Einrichtung von Reservekraftwerken und Plänen zur Bewältigung einer möglichen Gasmangellage; die Stromversorgung sei momentan aber sichergestellt. Wirtschaftsminister Guy Parmelin erklärte die steigenden Energiepreise zur Hauptursache für die ansteigende Inflation, die zwar mit 3.4 Prozent unter dem europäischen Mittel liege, aber auch in der Schweiz auf die Kaufkraft drücke. Über die schwierige Lage der Bundesfinanzen, denen ab 2024 strukturelle Defizite in Milliardenhöhe drohten, berichtete Finanzminister Ueli Maurer. Auch in der sich momentan beruhigenden Situation in der Covid-19-Pandemie gehe es weiterhin darum, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, gab Gesundheitsminister Alain Berset zu bedenken. Schliesslich informierte Aussenminister Ignazio Cassis auch über die Sondierungsgespräche mit der EU: Es bestünden weiterhin erhebliche Differenzen.
Die vierte Gesprächsrunde der Von-Wattenwyl-Gespräche fand am 11. November statt. Die Bundesratsparteispitzen liessen sich dabei über die Reise von Bundespräsident Ignazio Cassis in die Ukraine und die Weiterführung des Schutzstatus S informieren. Erneut wurde auch über die Massnahmen zur Verhinderung einer Strommangellage diskutiert, darunter etwa das Reservekraftwerk in Birr oder der Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmungen, aber auch über den Verzicht, Unternehmen oder Private aufgrund der hohen Energiepreise oder der Inflation zu unterstützen. Auch die laufenden Sondierungsgespräche mit der EU, die «besorgniserregende Haushaltsentwicklung» und die nach wie vor angespannte gesundheitspolitische Lage waren wie schon im Herbst Gegenstand der Diskussionen.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

Analog zur Motion Bischof (mitte, SO; Mo. 22.3804) forderte auch die WAK-NR im August 2022 die Einführung eines Online-Preisrechners für Treibstoffe. Eine solche Plattform wirke gegen willkürliche Preiserhöhungen an der Zapfsäule, da der Wettbewerb zwischen den Tankstellen besser spielen könne, und sei effizient. Die Kommission wies auch auf die Ausführungen von Preisüberwacher Stefan Meierhans hin, wonach die Benzinpreise an der Tankstelle bis zu ihrem Spitzenwert im Juni 2022 stärker gestiegen und danach langsamer gesunken seien als der Rohölpreis.
Eine Kommissionsminderheit um Thomas Aeschi (svp, ZG) beantragte die Ablehnung der Motion, und auch der Bundesrat trat mit einer sehr allgemein gehaltenen Stellungnahme zu den Energiepreisen und zur allgemeinen Teuerung für eine Ablehnung der Motion ein.
In der Wintersession 2022 befasste sich der Nationalrat mit dem Vorstoss. Nachdem Kommissionssprecherin Michaud Gigon (gp, VD) das Anliegen der Motion vorgestellt hatte, merkten Minderheitssprecher Aeschi und einige weitere Nationalräte an, dass der TCS unterdessen einen Online-Preisrechner eingerichtet habe, der täglich aktualisiert werde. Es sei nicht sinnvoll, ein private Lösung nun durch ein staatliches Angebot zu konkurrenzieren, zumal diese staatliche Lösung auch nicht ohne Kostenfolgen für den Staat bleiben werde. Wirtschaftsminister Parmelin erläuterte die ablehnende Haltung des Bundesrates und betonte, dass ein solcher Preis-Rechner kein geeignetes Mittel darstelle, um Haushalte gezielt zu entlasten. So sei die Wirkung eines solchen Rechners ungewiss und es werde von einer langen Umsetzungsdauer ausgegangen, da die gesetzliche Grundlage für einen solchen Preisvergleich fehle. Parmelin rechnete auch mit einem gewissen bürokratischen Aufwand für die Tankstellen und die öffentliche Hand. Zudem verwies auch der Wirtschaftsminister auf die erwähnten privaten Angebote.
Anschliessend schritt der Rat zur Abstimmung. Nach einer Pattsituation (91 zu 91 Stimmen bei 8 Enthaltungen) wurde die Motion mit Stichentscheid der Präsidentin Irène Kälin (gp, AG) angenommen. Während sich die Fraktionen der SP, der GLP und der Grünen geschlossen für die Motion aussprachen, stimmten die SVP- und die FDP.Liberale-Fraktion geschlossen dagegen. Die Mitte-Fraktion zeigte sich gespalten.

Einführung eines Online-Preisrechners für Treibstoffe (Mo. 22.3884)

Auch im Nationalrat stiess die Immobilienbotschaft 2022 in der Wintersession 2022 nicht auf Widerstand. Die FK-NR hatte sie zuvor einstimmig zur Annahme empfohlen, Kommissionssprecher Andrey (gp, FR) bezeichnete sie in der Folge als «alljährliches Ritual». Nach Voten der beiden Kommissionssprecher und von Finanzminister Maurer nahm der Nationalrat den Entwurf mit 175 zu 1 Stimmen an.

Immobilienbotschaft 2022 (BRG 22.037)

Im November 2022 reichte die FK-NR eine parlamentarische Initiative ein mit der Forderung, dass die Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen zwingend einbezogen werden müssen. Dies sollte es ihnen erlauben, ihren Auftrag, «sich mit allen grundlegenden Fragen der finanziellen Führung des Bundes zu befassen», wahrzunehmen. Als Begründung führte die Kommission zahlreiche finanzpolitisch wirksame Entscheide des Parlaments an, bei denen die Finanzkommissionen zuvor nicht immer angehört worden waren – etwa die Aufstockung der Armeeausgaben oder die indirekten Gegenvorschläge zur Gletscher- und zur Prämienentlastungsinitiative. Einstimmig hiess die FK-SR die Initiative ihrer Schwesterkommission gut, woraufhin diese nun einen Erlassentwurf erarbeiten wird.

Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sicherstellen (Pa.Iv. 22.483)

Pirmin Bischof (mitte, SO) forderte im Juni 2022 mit einer Motion die Einführung eines Online-Preisrechners für Treibstoffe. Ständerat Bischof argumentierte, dass nur ein Teil der jüngsten Steigerung der Treibstoffpreise auf die internationale Lage zurückzuführen sei; ein guter Teil liege an der fehlenden Transparenz über die Treibstoffpreise in der Schweiz, die es laut Preisüberwacher Stefan Meierhans den Erdölfirmen ermögliche, grosse Gewinne zu erzielen. Abhilfe schaffen würde gemäss Bischof ein Preisrechner, wie ihn beispielsweise Österreich bereits vor einigen Jahren eingeführt habe. Dort gebe es für alle Tankstellen eine Preismeldepflicht, die es den Konsumentinnen und Konsumenten erlaube, rasch und unkompliziert die günstigste Tankstelle in der Umgebung zu finden.
Der Bundesrat lehnte die Motion mit einer allgemein gehaltenen Begründung zur Teuerungsthematik ab. Der Vorstoss wurde im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Kaufkraft in der Herbstsession 2022 behandelt. Motionär Bischof bewarb sein Anliegen mit dem Hinweis, dass ein Preisrechner keine Mehrausgaben oder Mindereinnahmen bedeute, sondern lediglich mehr Transparenz schaffe. Der Bund müsse höchstens die Kosten für die Bereitstellung dieses Rechners zahlen, diese seien aber sehr niedrig. Wirtschaftsminister Parmelin hingegen sah keinen Anlass für die Einführung eines solchen Preisrechners. Zum einen würde die Einführung dieses Instruments eine Gesetzesänderung bedingen, welche Zeit brauche. Der Preisrechner würde demnach nichts gegen die aktuell hohen Preise nützen. Zum anderen bringe die Verpflichtung zur Meldung der tagesaktuellen Treibstoffpreise einen grossen administrativen Mehraufwand für die Tankstellen mit sich. Zudem habe eine Studie von Ecoplan ergeben, dass der entsprechende Handlungsbedarf nicht offensichtlich sei und dass die Spareffekte für die Autofahrenden marginal ausfallen würden. Die kleine Kammer nahm die Motion jedoch mit 25 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Die Mitte-, die Grüne- und die SP-Fraktionen stimmten für das Anliegen.

Treibstoffpreise. Einen Preisrechner nach österreichischem Vorbild einführen (Mo. 22.3804)
Dossier: Ausserordentliche Session 2022 zum Thema «Kaufkraft»
Dossier: Entwicklung der Energiepreise

In der Ständeratsdebatte in der Herbstsession 2022 war die Immobilienbotschaft 2022 wenig umstritten. Kommissionssprecherin Herzog (sp, BS) und Finanzminister Maurer erläuterten dem Rat die verschiedenen zur Finanzierung anstehenden Projekte und beantragten diese im Namen der FK-SR respektive des Bundesrates zur Annahme. Eine Minderheit Knecht (svp, AG) schlug vor, die CHF 50 Mio., welche der Bundesrat zur Umsetzung des Klimapakets sowie der Motionen Français (fdp, VD; Mo. 19.3750) und Jauslin (fdp, AG; Mo. 19.3784) vorgesehen hatte, auf CHF 40 Mio. zu reduzieren. Er störe sich daran, dass der Bund bei einer drohenden Strommangellage den Ersatz von Ölheizungen durch Wärmepumpen mit CHF 10 Mio. finanzieren solle, erklärte Hansjörg Knecht. Nachdem Kommissionssprecherin Herzog darauf hingewiesen hatte, dass man den Kredit flexibel einsetzen und zuerst auch die anderen Projekte durchführen könne, lehnte der Ständerat den Minderheitsantrag mit 32 zu 4 Stimmen ab und nahm die Immobilienbotschaft 2022 anschliessend einstimmig (38 zu 0 Stimmen) an.

Immobilienbotschaft 2022 (BRG 22.037)

2015 hatten die eidgenössischen Räte das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) angenommen, das seit 2017 in Kraft ist. Voranschläge mit integrierten Aufgaben- und Finanzplänen, Leistungsgruppen in Amtsstellen, Globalbudgets und jährliche Ziele mit Messgrössen sind seit damals zentrale Elemente in der Bundesverwaltung. In der Gesetzesänderung war vorgesehen worden, dass das NFB nach rund vier Jahren Laufzeit evaluiert werden soll, weshalb der Bundesrat im November 2021 den Bericht zur 2021 durchgeführten Wirkungsanalyse vorlegte. Die Erwartungen seien «über weite Strecken erfüllt» worden, so die Zusammenfassung des Berichts. Die drei übergeordneten Ziele – die Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit durch Globalbudgets, die Weiterentwicklung der Verwaltungsführung und -kultur mittels Leistungsvereinbarungen sowie eine Verbesserung und stärkere Transparenz der Haushaltsteuerung dank integrierten Aufgaben- und Finanzplänen – seien erreicht worden und die neuen Instrumente in der Verwaltung mehrheitlich auf Unterstützung gestossen. Der Bericht sah jedoch bei zwei Instrumenten noch Möglichkeiten zur Optimierung: Angestrebt werden soll eine Verwesentlichung der Ziele und Messgrössen und die Ermöglichung einer freieren Gestaltung der Leistungsvereinbarungen.

Der Nationalrat nahm in der Sommersession 2022 Kenntnis vom Bericht. Die Kommissionssprecher Felix Wettstein (gp, SO) und Jean-Pierre Grin (svp, VD) erläuterten, dass die Meinung in der FK-NR zum Bericht gespalten sei: Der Bericht erfasse die Sicht der Verwaltung, nicht aber die möglichen Verbesserungen für das Parlament. Innerhalb der Kommission sei man sich einig gewesen, dass die Definition von Leistungsgruppen insbesondere bei der parlamentarischen Diskussion von Staatsrechnung und Finanzplan nützlich sei. Während ein Teil der Kommissionsmitglieder zudem klare Vorteile aufgrund der besseren Übersichtlichkeit der Darstellungen sah, beurteilten andere, dass das Parlament mit dem NFB keine besseren Steuerungsmöglichkeiten erhalten habe. Kontrovers diskutiert worden sei auch die Nützlichkeit von Zielen und Messgrössen. Man sei zum Schluss gekommen, dass Ziele, die erwünschte Wirkungen formulierten, besser seien als Leistungsziele, die lediglich das Eintreffen bestimmter Ereignisse anstreben würden. Die Kommission beantragte Kenntnisnahme des Berichts. Auch Finanzminister Ueli Maurer meldete sich zu Wort. Es stehe fest, dass das NFB «wesentlich mehr Inhalt und Informationen» verschaffe, dies aber vom Parlament noch zu wenig genutzt werde. Weil man innerhalb der Verwaltung noch Verbesserungspotenzial sehe, gebe es «auf beiden Seiten noch Lernbedarf».

Im Ständerat, der vom Bericht in der Herbstsession 2022 Kenntnis nahm, fasste Johanna Gapany (fdp, FR) die Position der FK-SR, die ebenfalls Kenntnisnahme beantragte, zusammen. Der Bericht zeige auf, dass sich sowohl der Bundesrat als auch die Verwaltung nicht einfach auf dem Bestehenden ausruhen wollten, sondern noch Verbesserungspotenzial sähen und dieses angehen wollten. Diesen konstruktiven Ansatz, ein gutes Modell noch besser und nachhaltig zu machen, unterstütze die FK-SR. Besonders positiv sei in der Kommission die Flexibilität aufgenommen worden, die für die einzelnen Verwaltungseinheiten herrsche, wobei aber die Informationen trotzdem vergleichbar geblieben seien. Freilich wurde die Nützlichkeit einzelner Detailinformationen hinterfragt. Auch die FK-SR bemängelte zudem, dass einzelne formulierte Ziele nicht wirklich ambitioniert und ab und zu nur sehr schwer messbar seien. Auch in der kleinen Kammer ergriff Bundesrat Maurer das Wort. Er erinnere sich an die Zeit, als er noch in der Finanzkommission gewesen sei: «Es bleibt immer ein gewisses Unbehagen zurück, nicht alles verstanden zu haben, vielleicht nicht überall Einfluss genommen zu haben, wo man hätte Einfluss nehmen können.» Deshalb sei es wichtig, die Instrumente weiter zu verbessern und noch mehr Transparenz zu schaffen – ein Ziel, das Bundesrat und Verwaltung ernst nehmen würden.

Evaluationsbericht zum neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (BRG 21.071)

Die Errichtung eines souveränen, gemeinwohl- und ertragsorientierten Staatsfonds verlangte Beat Rieder (mitte, VS) im März 2022 in einer Motion. Dieser solle durch einen Teil der Währungsreserven der SNB geäufnet werden, wobei die SNB im Gegenzug Obligationen des Staatsfonds als Sicherheit erhalten würde. Die Gewinne des Fonds sollten Bund und Kantonen zugutekommen, welche sie für Beteiligungen an systemrelevanten Schweizer Unternehmen oder an strategischen Sachwerten sowie zur Finanzierung von Investitionsprogrammen zur Konjunkturbelebung einsetzen könnten. Der Motionär störte sich daran, dass die SNB ihre Währungsreserven in ausländische Aktien anlegte, und erachtete einen ähnlichen Staatsfonds wie in Norwegen oder Singapur als Möglichkeit, die Gelder «vorteilhafter, strategischer und unabhängiger» einzusetzen.
Der Bundesrat lehnte die Motion als «Eingriff in die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit der SNB» ab. Die SNB müsse uneingeschränkt über ihre Währungsreserven verfügen können, um eine übermässige Aufwertung des Frankens verhindern zu können. Zudem kritisierte der Bundesrat unter anderem die fehlende Berücksichtigung der Möglichkeit eines Anlageverlustes sowie die sehr heterogenen Einsatzzwecke des Fonds.
In der Sommersession 2022 entschied sich der Ständerat auf Antrag von Roberto Zanetti (sp, SO) mit 19 zu 16 Stimmen (bei 1 Enthaltung), die Motion der zuständigen Kommission zur Vorberatung zuzuweisen.

Errichtung eines souveränen Staatsfonds (Mo. 22.3153)

Im Mai 2022 präsentierte der Bundesrat seine Immobilienbotschaft für das laufende Jahr 2022. Darin beantragte er Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt CHF 296.1 Mio., den grössten Teil davon für die Sanierung und den Umbau eines Verwaltungsgebäudes in Ittigen (CHF 55.4 Mio.) sowie für die Umsetzung des Klimapakets und der Motionen Français (fdp, VD; Mo. 19.3750) und Jauslin (fdp, AG; Mo. 19.3784) zum Bau von Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Bundesgebäuden (CHF 50.0 Mio.). Neben weiteren spezifisch ausgeführten Projekten zum Neubau der Kanzlei und der Residenz in Addis Abeba (CHF 23.7 Mio.) sowie zum Neubau eines Bundesasylzentrums in Rümlang (CHF 17.0 Mio.) sollten CHF 150.0 Mio. für weitere Projekte gesprochen werden.

Immobilienbotschaft 2022 (BRG 22.037)

Anfang Mai 2020 reichte Nationalrätin Tamara Funiciello (sp, BE) eine Motion zur geschlechtergerechten Verteilung der Gelder zur Bewältigung der Coronakrise ein. Um diese Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, sei das Gender Budgeting, also «das finanzpolitische Instrumentarium der gleichstellungspolitischen Strategie des Gender Mainstreaming», eine geeignete Budgetierungsmethode. Insbesondere die Verteilung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit müsse bei der Verteilung staatlicher Gelder während Krisenzeiten vermehrt in den Fokus rücken, was durch Gender Budgeting gewährleistet werden könne. Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronakrise geschlechterunabhängig und aufgrund der individuellen Betroffenheit ausgezahlt würden. Des Weiteren sei eine Forderung nach Gender Budgeting in der Bundesverwaltung bereits 2013 abgelehnt worden. Dies unter anderem, da der Ansatz einen höheren Erhebungsaufwand für Kantone, Städte und Gemeinden nach sich ziehen würde, der Bund den Kantonen bei der Verteilung der Bundesmittel keine Vorgaben machen könne und viele Bundesmittel einen hohen gesetzlichen Bindungsgrad aufwiesen. In der Frühjahrssession 2022 bemängelte Nationalrätin Funiciello im Ratsplenum, dass unterschätzt werde, wie geschlechterspezifisch Bundesinvestitionen seien. Bundesrat Ueli Maurer verwies darauf, dass das Parlament das Bundesbudget aufgrund des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung mitbestimme und diese Forderung am besten in diesem Rahmen eingebracht werde. Auch die Mehrheit der Nationalratsmitglieder lehnte die Forderung und somit die Motion mit 119 zu 70 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) ab, befürwortet wurde sie von den Mitgliedern der SP- und der Grünen-Fraktionen.

Gender-Budgeting. Für eine gerechte Bewältigung der Krise (Mo. 20.3397)

Nachdem das Parlament in der Sondersession im Mai 2020 Corona-bedingte Kredite über CHF 16 Mrd. und Verpflichtungskredite über CHF 40 Mrd. gutgeheissen hatte, machten sich verschiedene Parlamentarierinnen und Parlamentarier Gedanken darüber, wie diese und die noch erwarteten Covid-19-Ausgaben finanziert werden könnten. Lorenzo Quadri (lega, TI) betonte in einer Motion, dass «das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in der Pandemie mehr denn je den Bedürfnissen der Schweizer Bürgerinnen und Bürger dienen» solle und man deshalb die zweite Kohäsionsmilliarde an die EU streichen sowie für das Ausland bestimmte Beiträge, Ausgaben im Asylbereich und die auf ausländische Personen zurückzuführenden Sozialausgaben deutlich reduzieren solle. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, zumal eine nachhaltige Eindämmung der Pandemie sowie ein handlungsfähiges multilaterales System für die exportorientierte Schweiz wichtig seien. Die Kohäsionsmilliarde sei im Moment gesperrt, Massnahmen im Ausland seien wichtig, da ansonsten unter anderem das Fluchtrisiko steige. Im Asylbereich finanziere der Bund hauptsächlich die Massnahmen der Kantone, weshalb eine Streichung hier nur zu einer Mehrbelastung der Kantone führen würde, und die Ansprüche ausländischer Staatsangehöriger auf Sozialversicherungsleistungen seien in Abkommen und Gesetzen geregelt, wodurch die entsprechenden Ausgaben nicht einfach reduziert werden könnten. In der Frühjahrssession 2022 behandelte der Nationalrat die Motion zusammen mit anderen Vorstössen zu demselben Thema und lehnte sie mit 137 zu 51 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ab. Die befürwortenden Stimmen und Enthaltungen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler muss mehr denn je den Bedürfnissen der Schweizer Bürgerinnen und Bürger dienen (Mo. 20.3272)
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits