Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Preisüberwachung

Akteure

Prozesse

  • Volksinitiative
17 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

L'objectif de l'initiative pour des prix équitables est de lutter contre l'îlot de cherté helvétique. En effet, selon les dépositaires, les helvètes souffrent d'une discrimination par les prix. Si le Conseil fédéral juge que la problématique existe, il estime que la solution avancée est trop extrême. En effet, les mesures préconisées toucheraient, non seulement les entreprises en position dominante sur le marché, mais également les entreprises en position relativement dominante. Par conséquent, de nombreuses entreprises étrangères et indigènes seraient concernées, ce qui altérerait les relations commerciales en Suisse. Le Conseil fédéral estime que la liberté économique et l'emploi serait alors compromis. Il a ainsi soumis un contre-projet indirect à l'initiative populaire. Ce contre-projet indirect modifie la loi sur les cartels (LCart) et prévoit que les entreprises qui possèdent un pouvoir de marché relatif puissent être obligées à également fournir des entreprises en Suisse par le biais de canaux de distribution à l'étranger. Le Conseil fédéral mise donc sur le renforcement de la concurrence, et notamment les importations parallèles, pour diminuer les prix.

Stop à l’îlot de cherté – pour des prix équitables. Initiative populaire et contre-projet indirect (MCF 19.037)
Dossier: Fair-Preis-Initiative

Alors que de nombreuses mesures ont déjà été prises pour lutter contre l'îlot de cherté suisse, l'Initiative pour des prix équitables va plus loin et demande une adaptation de la loi sur les cartels (LCart). Le Conseil fédéral propose de rejeter l'initiative populaire. Il estime qu'elle mettrait en danger la sécurité juridique, la liberté économique et, finalement, l'emploi. Mais, étant donné qu'elle considère l'objectif visé comme légitime, elle soumettra un contre-projet indirect au Parlement.

Stop à l’îlot de cherté – pour des prix équitables. Initiative populaire et contre-projet indirect (MCF 19.037)
Dossier: Fair-Preis-Initiative

L'initiative populaire "Stop à l'îlot de cherté - pour des prix équitables" (Initiative pour des prix équitables) a été déposée auprès de la Chancellerie fédérale. L'objectif de cette initiative est d'introduire des mesures légales afin de lutter contre des prix trop élevés en Suisse. Une semaine plus tard, le Conseil fédéral adoptait un train de mesures qui visait un objectif similaire. Plus précisément, le Conseil fédéral a décidé de supprimer certains droits de douane à l'importation, notamment sur les denrées alimentaires et les produits agricoles. En outre, il souhaite réduire la liste des exceptions qui échappent au principe du "Cassis de Dijon". D'un côté, ces mesures devraient garantir des économies substantielles pour les consommateurs et l'économie helvétique. D'un autre côté, une telle suppression grève forcément les recettes de la Confédération.

Stop à l’îlot de cherté – pour des prix équitables. Initiative populaire et contre-projet indirect (MCF 19.037)
Dossier: Fair-Preis-Initiative

Nachdem die wenigen noch verbliebenen Differenzen rasch ausgeräumt waren, verabschiedeten beide Räte die Revision des Preisüberwachungsgesetzes. Damit sind Zinsen in kartellierten oder wettbewerbsschwachen Märkten sowie von der Verwaltung festgelegte oder genehmigte Preise, Prämien und Tarife ebenfalls der Preisüberwachung unterstellt. Da mit diesem indirekten Gegenvorschlag die Hauptanliegen der zweiten Preisüberwachungsinitiative erfüllt waren, wurde diese zurückgezogen. Die neuen Bestimmungen wurden auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt.

2. Preisüberwachungsinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 89.078)

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession als Erstrat mit der zweiten Preisüberwachungsinitiative und dem dazu vom Bundesrat vorgelegten indirekten Gegenvorschlag. Dabei geht es primär um den Einbezug der Zinsen und der administrierten, d.h. von politischen Behörden festgelegten oder bewilligten Preise in die bestehende Uberwachung der Preise, auf kartellierten oder sonst wettbewerbsschwachen Märkten. Im Vorfeld der Debatte hatten sich die Banken und der Vorort gegen einen Ausbau der Preisüberwachung ausgesprochen. Pikanterweise hatte der Nationalrat unmittelbar vor dieser Beratung einer dringlichen, aber zeitlich befristeten wettbewerbspolitischen Kontrolle der Hypothekarzinsen zugestimmt. Mit diesem Zugeständnis gegenüber den Mietern war die Annahme des Gegenentwurfs bereits vorgespurt. Obwohl sich die vorberatende Kommission nur äusserst knapp für Eintreten auf den Gegenvorschlag ausgesprochen hatte, wurde ein von der SVP, der LP und einer Minderheit der FDP unterstützter Nichteintretensantrag deutlich abgelehnt. In der Detailberatung setzten sich durchwegs die Formulierungen des Bundesrates durch. Da damit die Anliegen der Initiantinnen praktisch vollständig erfüllt waren, erwuchs dem Antrag, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, auch von seiten der Linken und des LdU keine Opposition. Der Ständerat schloss sich ohne grosse Diskussion dem Nationalrat an und schuf nur einige unbedeutende Differenzen, welche im Berichtsjahr noch nicht bereinigt worden sind.

2. Preisüberwachungsinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 89.078)

Die zuständige Nationalratskommission schloss die Vorberatung der Teilrevision des Obligationenrechts, auf welche 1987 der Ständerat gar nicht erst eingetreten war, ab. Sie sprach sich für einen besseren Schutz der Konsumenten vor aggressiven Verkaufsmethoden aus. So sollen die Käufer bei Vertragsabschlüssen ausserhalb von Geschäftslokalitäten (sog. Haustürgeschäfte, Werbefahrten etc.) unter bestimmten Umständen ein Widerrufsrecht erhalten; Ferner sollen Empfänger unbestellter Waren nicht mehr verpflichtet sein, diese zurückzuschicken oder aufzubewahren. Die von der Kommission vorgeschlagene Fassung entspricht weitgehend den EG-Richtlinien über den Verbraucherschutz.

Vorlagen zur Verbesserung der Stellung der Konsumenten (BRG 86.030)

Ende November veröffentlichte der Bundesrat seine Stellungnahme zur Volksinitiative zur Überwachung der Preise und der Kreditzinsen bei marktmächtigen Organisationen (sogenannte 2. Preisüberwachungsinitiative). Dieses Begehren war im September 1987 von den Konsumentinnenverbänden, die mit der legislatorischen Realisierung der 1. Initiative durch das Parlament nicht einverstanden waren, eingereicht worden. Der Bundesrat sprach sich gegen die Initiative aus, da seiner Ansicht nach derart detaillierte Bestimmungen nicht in die Verfassung gehören. Er hielt allerdings fest, dass die Anliegen der Initiantinnen in materieller Hinsicht weitgehend seinen eigenen, vom Parlament abgelehnten Vorschlägen im Entwurf zum Preisüberwachungsgesetz entsprächen.

Er beantragte deshalb, im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags, eine Revision des Preisüberwachungsgesetzes. Damit sollen praktisch alle Anliegen der Volksinitiative verwirklicht werden. Wichtigster Revisionspunkt ist die Ausdehnung der Preisüberwachung auf die Kredite. Im weitern ist vorgesehen, dass der Preisüberwacher bei sogenannt administrierten Preisen ein Empfehlungsrecht erhält und dass er seine Empfehlungen publizieren darf. In der anfangs Jahr durchgeführten Vernehmlassung hatten sich von den Regierungsparteien die FDP und die CVP gegen, die SP und die SVP für die Unterstellung der Zinsen unter die Preiskontrolle ausgesprochen. Von den massgeblichen Verbänden hatten sich der Vorort, der Gewerbeverband und die Bankiervereinigung gegen, die Gewerkschaften, die Mieter- und die Konsumentenverbände hinter den Revisionsentwurf gestellt.

2. Preisüberwachungsinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 89.078)

Der Bundesrat nahm Stellung zur 2. Preisüberwachungsinitiative bei Kartellen und kartellähnlichen Organisationen und beauftragte das EVD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft. Er beschloss, die von den Konsumentinnenorganisationen eingereichte Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, ihr jedoch als indirekten Gegenvorschlag eine Teilrevision des Preisüberwachungsgesetzes gegenüberzustellen. Damit soll eines der Hauptanliegen der Initiative, die Unterstellung der Kredite und damit der Zinsen unter das Gesetz, verwirklicht werden.

2. Preisüberwachungsinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 89.078)

Die west- und südschweizerischen Konsumentinnenverbände konnten mit einiger Mühe die erforderlichen Unterschriften für eine zweite Preisüberwachungsinitiative bei Kartellen und kartellähnlichen Organisationen fristgerecht zusammenbringen. Die positive Stellungnahme des Preisüberwachers Guntern zum Hauptanliegen der Volksinitiative, der expliziten Unterstellung der Kredite und der staatlich administrierten Preise, erregte einiges Aufsehen und, bei Gegnern des Begehrens, auch Unmut.

2. Preisüberwachungsinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 89.078)

Eine wesentlich härtere wettbewerbspolitische Gangart wird für gewisse Teilmärkte von der im Berichtsjahr eingereichten «Konsumentenschutz-Initiative» verlangt. Dieses im Alleingang vom Lebensmitteldiscountgeschäft Denner AG lancierte und innert Rekordzeit zustandegekommene Volksbegehren verlangt nichts weniger als ein Verbot sämtlicher kartellistischer Praktiken und gesetzlicher Mindestpreisvorschriften im Bereich des Handels mit Lebensmitteln und anderen Konsumgütern. Der Auslöser für diese Aktion war eingestandenermassen die Verärgerung von Denner über den Bundesgerichtsentscheid, die Preisbindung im Tabakwarenhandel als zulässig zu erklären. Dass sich die kleingewerblichen Detaillisten von dieser Initiative des mit wesentlich günstigeren Kostenstrukturen arbeitenden Discounters bedroht fühlen, liegt auf der Hand. Aber auch die Konsumentenorganisationen konnten sich bisher für diesen radikalen Vorstoss nicht erwärmen.

Konsumentenschutzinitiative des Grossdiscounters Denner AG
Dossier: Kartellgesetz

Obwohl die Gegner in der Abstimmungskampagne die dem Laien schwer verständlichen ordnungspolitischen Einwände in den Hintergrund rückten, um umsomehr die Gefahr einer Bürokratisierung der Wirtschaft heraufzubeschwören, hatten sie gegen die äusserst populäre Idee der Preisüberwachung keine Chance. Bei einer Stimmbeteiligung von nur 33% obsiegte die Initiative mit 727'394 Ja zu 529'221 Nein; der Gegenvorschlag unterlag mit 238'162 Ja zu 847'762 Nein. Es war der rund 22% der Stimmenden ausmachenden Minderheit, welche jegliche Preisüberwachung ablehnte, also nicht gelungen, das Begehren mit Hilfe des doppelten Nein zu bezwingen. Die aussergewöhnliche Beliebtheit der staatlichen Eingriffe in den Preisbildungsmechanismus geht auch daraus hervor, dass dies die erste siegreiche Volksinitiative seit 1949 ist. Nur gerade in den ländlichen Kantonen AI, AR, NW, OW, SZ, TG, UR und VS fand die Preisüberwachungsinitiative keine Zustimmung; der Gegenvorschlag vermochte in keinem Stand durchzudringen. In der Westschweiz und im Tessin fiel die Zustimmung zur Initiative etwas deutlicher aus als in der Deutschschweiz. Eine nach der Abstimmung durchgeführte Meinungsumfrage ergab, dass – entgegen ersten Vermutungen – Männer dem Begehren ebenso häufig zustimmten wie Frauen. Gemäss dieser Analyse votierten praktisch alle Sympathisanten der SP und des LdU, rund die Hälfte derjenigen der CVP und immerhin ein Drittel der Anhänger von FDP und SVP für die Initiative. Der Bundesrat beschloss, die nun in die Verfassung aufgenommene Preiskontrolle für Kartelle und marktmächtige Unternehmen nicht in das revidierte Kartellgesetz zu integrieren, sondern mit einem eigenen Gesetz zu regeln.

Abstimmung vom 28.11.1982 (Initiative)

Beteiligung: 33%
Ja: 727'394 (56.13%) / Stände: 18
Nein: 529'221 (43.87%) / Stände: 5

Parolen:
- Ja: EVP (1*), LdU, PdA, POCH, SD, SPS; SGB, TravS, VSA
- Nein: EDU, FDP, LPS, REP, SVP (1*); Vorort, SAV, SBV, SGV
- Stimmfreigabe: CVP
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Abstimmung vom 28.11.1982 (Gegenvorschlag)

Beteiligung: 33%
Ja: 238'162 (21.59%) / Stände: 0
Nein: 847'762 (78.41%) / Stände: 23

Parolen:
- Ja: FDP (17*), SVP (5*); SBV
- Nein: EDU, LdU, LPS, PdA, POCH, REP, SPS; Vorort, SAV, SGB, SGV, TravS
- Leer einlegen: EVP (1*), SD
- Stimmfreigabe: CVP
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Bei real leicht gesunkenen Umsätzen (-1.5%) hat der Konkurrenzkampf im Detailhandel eher zugenommen. Gemäss den Ausführungen des Bundesrates in seiner Botschaft zu der von den Republikanern 1980 eingereichten Volksinitiative «zur Sicherung der Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und gegen das Ladensterben», ist die Versorgungslage der Bevölkerung trotz des eingetretenen Strukturwandels keineswegs kritisch. Von den Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern verfügen nur zwanzig über kein eigenes Lebensmittelgeschäft. Massive interventionistische Massnahmen, wie etwa die geforderte Entflechtung der grossen Geschäftsketten und der Konsumgenossenschaften liessen sich daher nicht rechtfertigen (der Anteil des grössten Detailhändlers, der Migros, beläuft sich auf knapp 14%). Daneben gewährten aber bereits die bestehenden Gesetze Handhaben, um eine übermässige Expansion gewisser Detailhandelsgesellschaften zu bremsen. Die Landesregierung verwies dabei namentlich auf die Bestimmungen bezüglich der Raumplanung, der kartellähnlichen Organisationen und des unlauteren Wettbewerbs. Aus den angeführten Gründen empfiehlt sie, das Volksbegehren abzulehnen und ihm keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Eine freiwillige Vereinbarung im Detailhandel in Form einer «Charta des fairen Wettbewerbs», wie dies auch der Bundesrat begrüsst hätte, kam einstweilen nicht zustande, da man sich auf den Verzicht bestimmter Verkaufsformen (z.B. Lockvogelangebote, Rabatte) nicht einigen konnte.

Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (BRG 83.038)
Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb

Die Preisüberwachung ist in den Augen der Mehrzahl der Nationalökonomen nicht nur ein wenig wirksames, sondern zudem ein systemwidriges Mittel zur Inflationsbekämpfung. Erneut zeigte sich aber, dass sie beim Stimmbürger sehr, hohes Ansehen geniesst. Der Bundesrat hatte der von den Konsumentinnenorganisationen eingereichten Volksinitiative für die Einführung der Preiskontrolle bei Kartellen und marktmächtigen Unternehmen einen Gegenvorschlag gegenübergestellt, der die Möglichkeit einer allgemeinen Preisüberwachung in Zeiten starker Teuerung vorsieht. Da auf eidgenössischer Ebene ein doppeltes Ja zu Initiative und Gegenvorschlag nicht zulässig, ein doppeltes Nein hingegen erlaubt ist, sprachen die Initianten, die Linke, aber auch einige liberale Parlamentarier von einem taktischen Manöver mit dem Zweck, die Stimmen der Befürworter aufzuspalten. Sie betonten, dieser Verdacht sei umso naheliegender, als die Lösungsvariante des Gegenvorschlags – Preisüberwachung in Ausnahmesituationen – sich auch auf den Notrechtsartikel 89 bis BV abstützen lasse. Die Angst, dass ihr Begehren trotz mehrheitlicher Bejahung des Anliegens am doppelten Nein scheitern könnte, entbehrte nicht der Berechtigung. Bereits dreimal war in den vergangenen zwölf Jahren dieser Fall eingetreten. Im Parlament setzten sich die Sozialdemokraten, der Landesring und die extreme Linke für die Initiative, die bürgerlichen Fraktionen mit Ausnahme der Liberalen für den Gegenvorschlag ein. Beide Kammern sprachen sich für den Gegenvorschlag aus und empfahlen die Initiative zur Ablehnung. In der Volkskammer verlief die Ausmarchung allerdings äusserst knapp; dies vor allem bei der Schlussabstimmung, wo die CVP Stimmfreigabe beschlossen hatte, und rund ein Drittel ihrer Abgeordneten die Initiative unterstützten.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Über die von der aktuellen wirtschaftlichen Situation geprägte Diskussion hinaus musste sich der Bundesrat auch mit der Forderung nach einer dauerhaften Institutionalisierung der Preisüberwachung auseinandersetzen. Mit einer 1979 eingereichten Volksinitiative verlangte das Konsumentinnenforum, dass wenigstens in denjenigen Bereichen eine Preiskontrolle eingerichtet werde, in welchen Kartelle und marktmächtige Unternehmungen das normale Funktionieren des Preisbildungsmechanismus behindern. Dieses ebenfalls von der Expertenkommission für die Kartellgesetzrevision vorgebrachte Anliegen war bereits auf heftigen Widerstand seitens der Wirtschaftsverbände gestossen. Der Bundesrat empfahl deshalb – und auch mit der Begründung, dass der Marktmechanismus in den für die privaten Haushalte wichtigsten Bereichen voll funktioniert – das Volksbegehren zur Ablehnung, nachdem er bereits vorher den strittigen Artikel aus dem Kartellgesetzentwurf gestrichen hatte. Die Initiative für die im Volk sehr beliebte Preisüberwachung will er mit einem Gegenvorschlag bekämpfen. Dieser sieht eine Ergänzung des Konjunkturartikels in der Bundesverfassung durch einen Zusatz vor, der die Einführung der allgemeinen Preisüberwachung in Zeiten starker Teuerung und beim Scheitern der üblichen konjunkturpolitischen Instrumente ermöglicht.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die Forderung nach Wiedereinführung der Preisüberwachung passt zwar nicht in die aktuelle konjunkturpolitische Landschaft, scheint aber bei vielen Stimmbürgern unvermindert populär zu sein. In einer ersten Stellungnahme zu der 1979 von den Konsumentinnenverbänden eingereichten Volksinitiative lehnte der Bundesrat die dauerhafte Preiskontrolle für Kartelle und andere marktmächtige Anbieter ab. Er beauftragte indessen das EVD mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags, der die Möglichkeit bieten soll, die Preisüberwachung als befristete Massnahme in Ausnahmesituationen und in bestimmten Konjunkturphasen einzuführen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Zugunsten der Wiedereinführung der staatlichen Preisüberwachung kam es im Berichtsjahr zu weiteren Vorstössen. Die Konsumentinnenverbände reichten im Juni ihre mit 133'082 gültigen Unterschriften versehene Initiative für die Preisüberwachung bei Kartellen und andern marktmächtigen Organisationen ein. Die Kommission des Nationalrates zur Konsumentenpolitik stellte ihrerseits den Antrag, die Preiskontrolle als notfalls anzuwendendes Instrument der Konjunkturpolitik in die Verfassung aufzunehmen. Die grosse Kammer beschloss, mit der Behandlung dieses Vorschlags sowie der beiden im Vorjahr in dieser Sache eingereichten parlamentarischen Initiativen zu warten bis der Bundesrat zur erwähnten Volksinitiative Stellung genommen hat. Die Wirksamkeit der Preiskontrolle zur Inflationsbekämpfung wird von Nationalökonomen nach wie vor angezweifelt; immerhin dürfte ihr aber der auch vom ehemaligen Preisüberwacher Leon Schlumpf in einem Rechenschaftsbericht attestierte psychologische Effekt kaum abzusprechen sein.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Ein wesentlich schärferes Instrumentarium, welches nicht nur wie der Konjunkturartikel dazu dienen soll, die Ausschläge des Konjunkturbarometers zu dämpfen, sondern darüber hinaus auf eine radikale Umgestaltung der bestehenden Wirtschaftsordnung abzielt, hatte die PdA mit ihrer 1975 eingereichten Volksinitiative „gegen Teuerung und Inflation“ vorgeschlagen. Die einschneidendsten der in Aussicht gestellten Massnahmen beinhalten eine staatliche Lenkung des Wirtschaftslebens (Kontrolle der Preise und Gewinne, der Kapitalbewegungen und des Aussenhandels) sowie die Möglichkeit der Verstaatlichung von Monopolunternehmungen. Als Novum in der Geschichte des Bundesstaates stellte die Regierung den Antrag, diese Initiative wegen Verletzung der Vorschrift der Einheit der Materie ungültig zu erklären. Sie beurteilte es als unzulässig und verantwortungslos, wenn der Stimmbürger veranlasst werde, sich mit einem einzigen Votum gleichzeitig über die Einführung von Sozialrechten (Recht auf Arbeit), über Besitzstandgarantien für einzelne Berufsstände (Landwirtschaft und Kleingewerbe) sowie über Verstaatlichungen und neue Besteuerungsprinzipien auszusprechen. Im Ständerat stiess der doch recht spektakuläre Entscheid auf wenig Opposition, der Nationalrat hingegen zeigte sich skeptischer. Seine Kommission war — nach Kenntnisnahme der Uneinigkeit der Staatsrechtler — mit knappem Mehr zum Schluss gekommen, die PdA-Initiative für gültig zu erklären. Die Befürworter der Fortsetzung der bisherigen liberalen Praxis (sie rekrutierten sich vorwiegend aus den Reihen der Sozialdemokraten und des Landesrings) wiesen darauf hin, dass auch in den Abstimmungsvorlagen der Bundesversammlung der Stimmbürger oft keine Einheit der Materie vorfinden könne. Darüber hinaus wurde von der Linken auch die Grundsatzfrage nach der Veränderbarkeit unseres komplexen System aufgeworfen; diese sei ernsthaft gefährdet, wenn nur noch zu genau umrissenen Teilaspekten Initiativen eingereicht werden dürften. Trotz dieser von der Kommissionsmehrheit vorgetragenen Argumentation obsiegte auch in der Volkskammer schliesslich der bundesrätliche Ungültigkeitsantrag. Der Entscheid erzeugte nicht nur Empörung bei den Initianten, sondern auch ein gewisses Bedauern in Kreisen, welche den Zielen der PdA alles andere als freundlich gegenüberstehen. Diese hätten eine Auseinandersetzung über die Absichten des Volksbegehrens sowie eine wuchtige Verwerfung durch den Stimmbürger dem getroffenen staatsrechtlichen Urteil vorgezogen.

Volksinitiative „Gegen Teuerung und Inflation“ (77.036)