Die Entwicklung des Frankenkurses ermöglichte es, auch die letzten noch verbleibenden Abwehrmassnahmen gegen ausländische Gelder rückgängig zu machen. Ende August hob der Bundesrat – im Einvernehmen mit der Nationalbank – das Verzinsungsverbot für ausländische Bankeinlagen auf. Auch die Kapitalexportbestimmungen erfuhren eine Liberalisierung, insbesondere im Bereich der privaten Schuldverschreibungen (Notes). Die Nationalbank hofft dadurch zu erreichen, dass Frankengeschäfte, die bisher im Ausland getätigt worden sind, wieder über Schweizer Banken abgewickelt werden. Die aus solchen Geschäften anfallenden Informationen sollen die Führung der Geldpolitik erleichtern. Insbesondere erstrebt die Nationalbank eine bessere Kontrolle über die internationale Verwendung der schweizerischen Währung. Die zunehmende Funktion des Frankens als Reservewährung – in Ergänzung zum Dollar – ist für unser Land nicht unproblematisch. Unvorhergesehene Schwankungen der internationalen Frankennachfrage könnten in der Schweiz deflationäre oder inflationäre Prozesse hervorrufen.
Abwehrmassnahmen gegen ausländische Gelder rückgängig zu machen- Schlagworte
- Datum
- 26. Juli 1980
- Prozesstyp
- Bericht
- Akteure
- Quellen
-
anzeigen
- W. Rein (1980). Die volkswirtschaftlichen Konsequenzen einer Internationalisierung des Schweizer Frankens.
- AS, 1980, I, S. 1110. f.
- F. Leutwiler (1980). The Swiss Franc as a Subsidiary Reserve Currency: Problems and Prospects.
- NZZ, 11.3.80; BaZ, 2.2.80, 26.7.80; TA, 14.7.80.
- SNB, Geschäftsbericht, 1980, S. 39 ff.
von Regina Escher
Aktualisiert am 02.04.2020
Aktualisiert am 02.04.2020