Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Geldpolitik

Akteure

Prozesse

239 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Die Entwicklung des Frankenkurses ermöglichte es, auch die letzten noch verbleibenden Abwehrmassnahmen gegen ausländische Gelder rückgängig zu machen. Ende August hob der Bundesrat – im Einvernehmen mit der Nationalbank – das Verzinsungsverbot für ausländische Bankeinlagen auf. Auch die Kapitalexportbestimmungen erfuhren eine Liberalisierung, insbesondere im Bereich der privaten Schuldverschreibungen (Notes). Die Nationalbank hofft dadurch zu erreichen, dass Frankengeschäfte, die bisher im Ausland getätigt worden sind, wieder über Schweizer Banken abgewickelt werden. Die aus solchen Geschäften anfallenden Informationen sollen die Führung der Geldpolitik erleichtern. Insbesondere erstrebt die Nationalbank eine bessere Kontrolle über die internationale Verwendung der schweizerischen Währung. Die zunehmende Funktion des Frankens als Reservewährung – in Ergänzung zum Dollar – ist für unser Land nicht unproblematisch. Unvorhergesehene Schwankungen der internationalen Frankennachfrage könnten in der Schweiz deflationäre oder inflationäre Prozesse hervorrufen.

Abwehrmassnahmen gegen ausländische Gelder rückgängig zu machen

Als Nachfolger von L. Schürmann wurde der Direktor der Bankiervereinigung, M. Lusser, als neues Mitglied des Nationalbankdirektoriums gewählt. Die SPS kritisierte, dass in diesem Gremium, das eine konjunkturpolitisch äusserst wichtige Funktion innehat, die Arbeitnehmerschaft weiterhin nicht vertreten sein wird.

Als Nachfolger von L

Das geldpolitische Konzept der Nationalbank erfuhr 1980 eine Modifikation. Anders als in den Jahren 1975 bis 1978 wurde als monetäre Zielgrösse nicht die Geldmenge M1 (Bargeldumlauf plus Sichtguthaben der Nichtbanken) gewählt, sondern nur der von der Nationalbank geschaffene Teil davon, also die Notenbankgeldmenge (Notenumlauf plus Giroguthaben der Wirtschaft bei der Nationalbank). Die Nationalbank betont, dass dies keine grundlegende Änderung ihrer Politik bedeute. Sie nimmt an, mittelfristig wachse M1 ungefähr im Ausmass des Anstiegs der Notenbankgeldmenge. Kurzfristig jedoch können veränderte Erwartungen über den Verlauf des Wechselkurses zu nicht voraussehbaren Schwankungen von M1 führen. Der Vorteil des Übergangs zur Steuerung der Notenbankgeldmenge besteht darin, dass sich dadurch die Gefahr einer stabilitätspolitisch falschen Reaktion auf solche Bewegungen von M1 verringert. Nach Ansicht der Nationalbank hat sich die Modifikation des geldpolitischen Konzeptes 1980 als richtig erwiesen. M1 verminderte sich nämlich weit stärker als Ende 1979 angenommen worden war; hätte die Nationalbank eine Vorgabe für M1 erreichen wollen, so wäre sie demnach zu einer expansiven Geldpolitik gezwungen gewesen; dies hätte die Inflation begünstigt und den Frankenkurs noch mehr geschwächt.

geldpolitische Konzept der Nationalbank erfuhr 1980 eine Modifikation Notenbankgeldmenge

Obwohl den Entscheiden über die angestrebte Geldmengenentwicklung überragende Bedeutung für Beschäftigung und Geldwertstabilität zukommt, werden diese in der breiten Öffentlichkeit wenig diskutiert. Eine Kontroverse über die Art und Weise, wie die Nationalbank ihre Stabilitätspolitik zu führen habe, ergab sich, als Nationalbank-Direktor Leutwiler erklärte, im Interesse der Inflationsbekämpfung sollten die Lohnsteigerungen 1980 hinter denjenigen des Vorjahres zurückbleiben. Von gewerkschaftlicher Seite wurde dies als Einmischung in die Beziehung zwischen den Sozialpartnern gewertet. Es sei der Nationalbank unbenommen, auf Inflationsgefahren hinzuweisen und eine vorab auf Geldwertstabilität ausgerichtete Politik zu betreiben. Die Empfehlung Leutwilers laufe aber auf eine Schützenhilfe zugunsten der Arbeitgeber hinaus.

Angestrebte Geldmengenentwicklung hat überragende Bedeutung für Beschäftigung und Geldwertstabilität

Die Erfahrungen seit der Einführung flexibler Wechselkurse hatten gezeigt, dass es für eine kleine, extrem aussenhandelsabhängige Volkswirtschaft unmöglich ist, ausschliesslich mit Hilfe der Steuerung der Geldmenge eine taugliche Konjunkturpolitik zu betreiben. Die massive Aufwertung des Frankens und die davon ausgehende Gefährdung der Konkurrenzfähigkeit der Exportwirtschaft hatten die Behörden Ende 1978 bewogen, die Geldmengensteuerung zugunsten einer aktiven Wechselkurspflege kurzfristig in den Hintergrund zu rücken. Diese Marschrichtung wurde auch in den ersten Monaten des Berichtsjahres beibehalten. Als Konsequenz aus den zur Kursstabilisierung erforderlichen Dollarkäufen der Notenbank ergab sich aber eine erhebliche Ausdehnung der Geldmenge in Franken. Durchschnittlich nahm die Geldmenge M1 (Bargeldumlauf und Sichteinlagen) in den ersten drei Monaten gegenüber dem Vorjahr um 19.7 Prozent zu. Die Nationalbank hatte zwar auf die Formulierung eines Geldmengenziels für 1979 verzichtet, es war aber klar, dass sie im Interesse der Preisstabilität eine derart umfangreiche Geldschöpfung auf die Dauer nicht zulassen konnte. Die Beruhigung des Geschehens auf den Devisenmärkten und die von der erhöhten Geldschöpfung ausgehende Inflationsgefahr veranlassten die Nationalbank im April zu einer Änderung ihrer Strategie. Als Folge der restriktiveren Geldpolitik bildeten sich die Zuwachsraten der Geldmenge M1 gemessen am Vorjahresstand im zweiten und dritten Quartal auf je 9 Prozent, im vierten Quartal gar auf -3.2 Prozent zurück. Im Jahresdurchschnitt nahm M1 1979 um 8.7 Prozent zu (1978: 16.2%). Die Behörden, welche damit rechnen, in naher Zukunft nicht durch heftige Wechselkursausschläge zu einer erneuten Prioritätenänderung gezwungen zu werden, beabsichtigen die Notenbankgeldmenge 1980 um vier Prozent ansteigen zu lassen.

Die Erfahrungen seit der Einführung flexibler Wechselkurse hatten gezeigt, dass es für eine kleine, extrem aussenhandelsabhängige Volkswirtschaft unmöglich ist, ausschliesslich mit Hilfe der Steuerung der Geldmenge eine taugliche Konjunkturpolitik zu betreiben

Das Abflauen des Aufwertungsdrucks gegenüber dem Franken erlaubte es den Behörden, einen guten Teil des gegen den Zufluss ausländischer Gelder und gegen Devisenspekulationen aufgebauten Abwehrdispositivs rückgängig zu machen. Als diesbezüglich wichtigste Entscheide sind zu erwähnen die Aufhebung des Anlageverbots für Ausländer auf den 24. Januar und die Reduktion und schliessliche Sistierung des Negativzinses, welcher auf Frankeneinlagen von Ausländern bei schweizerischen Banken erhoben wurde. Ebenfalls aufgehoben wurden die Bewilligungspflicht für die Aufnahme von Geldern im Ausland, die Einfuhrbeschränkung für fremde Banknoten und die Vorschrift, dass die Fremdwährungsverbindlichkeiten der Banken täglich durch entsprechende Aktivpositionen gedeckt sein müssen. Da die Nationalbank nicht mehr im Ausmass früherer Jahre auf dem Devisenmarkt mit Dollarkäufen zu intervenieren brauchte und auch der Liquiditätsüberhang erheblich abgebaut war, sistierte sie im Sommer die Konversionspflicht für Frankenerlöse aus bewilligungspflichtigen Kapitalexporten.

Das Abflauen des Aufwertungsdrucks gegenüber dem Franken erlaubte es den Behörden, einen guten Teil des gegen den Zufluss ausländischer Gelder und gegen Devisenspekulationen aufgebauten Abwehrdispositivs rückgängig zu machen

Das Währungsgeschehen liess den Zielkonflikt der Geldpolitik unserer Behörden offen zutage treten. Inmitten einer inflationierenden Umwelt scheint es für eine kleine, offene Volkswirtschaft unmöglich zu sein, gleichzeitig den Binnenwert und den Aussenwert ihrer Währung einigermassen konstant zu halten. Entgegen den Erwartungen der Kaufkraftparitätentheorie, dass sich der Wechselkurs auf mittlere Sicht nur entsprechend der Inflationsdifferenz zu anderen Ländern – also nur nominal – verschieben werde, erfuhr der Schweizer Franken in mehreren Schüben zusätzlich eine reale Aufwertung erheblichen Umfangs. Wie die nun auch wissenschaftlich ausgewerteten Erfahrungen mit dem Floating zeigen, lässt sich das für amerikanische Verhältnisse entwickelte monetaristische Konzept der Geldmengensteuerung mit fester Zielvorgabe nicht unbesehen auf die Schweizübertragen, die weitgehend vom Export abhängig ist und – im Missverhältnis zu ihrer realwirtschaftlichen Grösse – der Weltwirtschaft zugleich als drittwichtigster Finanzplatz dient.

Das Währungsgeschehen liess den Zielkonflikt der Geldpolitik unserer Behörden offen zutage treten.

Die massive Aufwertung des Frankens rief der Kritik mancher besorgter Ökonomen und mobilisierte sowohl die kleinen und mittleren Exporteure, welche die Konkurrenzfähigkeit ihrer Produkte auf den Weltmärkten schwinden sahen, als auch die politische Linke, die um die Sicherheit der Arbeitsplätze bangte. Einflussreiche Wirtschaftskreise, die aufgrund ihrer multinationalen Interessenstruktur der Höherbewertung des Frankens im Hinblick auf ihre Auslandsinvestitionen auch positive Seiten abzugewinnen vermochten, plädierten indes für ein Festhalten an der preisorientierten Stabilisierungspolitik. Die Behörden sahen sich schliesslich gezwungen, eine Umorientierung ihrer Geldpolitik vorzunehmen und mittels einer aktiven Währungspolitik dem Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken entgegenzutreten. Die Höherbewertung hatte bereits im zweiten Semester 1977 eingesetzt und hielt – abgesehen von einer Stabilisierung im Januar – bis ins Frühjahr hinein an. Ende Februar beschlossene Massnahmen, die neben der Reduktion des Diskont- und Lombardsatzes eine Verschärfung der Negativzinsregelung, ein Anlageverbot für ausländische Gelder in inländischen Wertpapieren sowie die Ermächtigung der Nationalbank zum Abschluss längerfristiger Devisentermingeschäfte brachten, vermochten den Aussenwert des Frankens deutlich abzuschwächen und hatten eine Phase ruhiger Kursentwicklung zur Folge.

Aufwertung des Frankens

Das Parlament verlängerte das gesetzlich nicht definitiv verankerte Banknotenmonopol der Nationalbank um weitere 20 Jahre. Von der neuen Notenserie wurden im Frühjahr die 100 Fr.- Scheine in Umlauf gebracht, die den Tessiner Barockarchitekten Borromini und die von ihm gebaute Kirche San Ivo della Sapienza in Rom zeigen. Die Verwendung eines Motivs, das über die eidgenössischen Gemarkungen hinausweist, strapazierte das ausgeprägte Heimatgefühl gewisser Kreise.

Das Parlament verlängerte das gesetzlich nicht definitiv verankerte Banknotenmonopol der Nationalbank um weitere 20 Jahre.

Den Willen zur Mitarbeit auf multilateraler Ebene dokumentierte der Bundesrat auch mit Vorschlägen für konkrete Massnahmen und das Parlament mit meist oppositionsloser Zustimmung. Verabschiedet wurde zunächst die Verlängerung eines Bundesbeschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen. Damit behielt der Bundesrat die Kompetenz, bei Währungskrisen an internationalen Stützungsaktionen teilzunehmen, wobei der hierfür vorgesehene Betrag von bisher CHF 865 Mio. auf CHF 1.5 Mia. erhöht wurde. Im Rahmen eines weiteren Bundesbeschlusses wurden die Behörden überdies ermächtigt, einen à fonds perdu-Beitrag von insgesamt CHF 25 Mio. an den Zinsverbilligungsfonds der Weltbank und des IWF zugunsten der von den gestiegenen Erdölpreisen am meisten betroffenen Entwicklungsländer zu leisten. Im Einvernehmen mit dem Bundesrat kam es im weiteren zu Sondierungsgesprächen der Nationalbank mit den Vertretern des Europäischen Währungsverbundes («Währungsschlange») über einen Beitritt der Schweiz, der eine begrenzte Wechselkursstabilisierung gegenüber einigen wichtigen Handelspartnern erlaubt hätte. Die entsprechenden Verhandlungen wurden jedoch gegen Ende des Jahres eingestellt, weil namentlich der Widerstand Frankreichs eine Teilnahme der Schweiz verunmöglichte.

Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen

Schon im November drängten sich jedoch infolge des immer massiveren Kursanstiegs des Schweizerfrankens wieder neue Abwehrmassnahmen gegen den Zustrom von Auslandgeldern auf. Die währungspolitischen Instanzen unseres Landes setzten daher das einen Monat zuvor aufgehobene Verzinsungsverbot für ausländische Frankenguthaben wieder in Kraft und verfügten gleichzeitig eine Kommissionsbelastung (Negativzins) von drei Prozent pro Quartal. Die Nationalbank auferlegte ausserdem den Banken die Pflicht, den Umfang der in Schweizerfranken getätigten Terminverkäufe an Ausländer nicht über den Ende Oktober erreichten Stand zu erhöhen. Nachdem das Parlament einer Verlängerung des Bundesbeschlusses zum Schutze der Währung um drei Jahre zugestimmt hatte, stellte der Bundesrat in Aussicht, dass er im Hinblick auf eine konsequente Fortführung der Massnahmen die Erstreckung des Erlasses Volk und Ständen so rasch als möglich zur Genehmigung unterbreiten werde.

neue Abwehrmassnahmen gegen den Zustrom von Auslandgeldern

Die weitgehende Erholung des Dollarkurses bewog die Währungsbehörden der Vereinigten Staaten, anfangs 1974 die seit Jahren bestehenden Beschränkungen auf Kapitalexporten aufzuheben. Parallel dazu entschlossen sich die Schweiz, die Bundesrepublik Deutschland und die Niederlande zu einer Lockerung ihrer Abwehrmassnahmen gegen unerwünschte Kapitalzuflüsse aus dem Ausland. Der Bundesrat hob zunächst im Einvernehmen mit der Nationalbank die Verordnung über die Anlage ausländischer Gelder auf den 1. Februar auf. Gleichzeitig verzichtete die Nationalbank auf die Konversion genehmigungspflichtiger Kapitalexporte der Banken. In der Folge begann sich jedoch der Kurs des Dollars gegenüber dem Schweizerfranken und einigen andern starken Währungen Europas wieder abzuschwächen. Der aus diesen Kursbewegungen für den Franken resultierende Aufwertungseffekt nahm ständig zu und erreichte Ende April im Verhältnis zu den 15 wichtigsten Handelspartnern der Schweiz eine durchschnittliche Höherbewertung von 24 Prozent. Die veränderte Wechselkurssituation blieb indessen vorerst noch ohne Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsstellung unseres Landes. Angesichts dieser Tatsache und im Hinblick auf die relativ ruhige Entwicklung an den Devisenmärkten beschlossen Bundesrat und Nationalbank im Oktober, das Verzinsungsverbot für ausländische Gelder ebenfalls aufzuheben. Damit blieb von den ursprünglichen Massnahmen zum Schutze der Währung nur noch die Verordnung über die Bewilligungspflicht für die Aufnahme von Geldern im Ausland in Kraft.

Erholung des Dollarkurses

Die internationale Währungsordnung wurde 1973 von äusserst schweren Krisen erschüttert. Im Januar sah sich Italien veranlasst, der zunehmenden Kapitalflucht und der ungünstigen Entwicklung der Zahlungsbilanz durch eine Spaltung des Devisenmarktes in einen finanziellen und einen kommerziellen Sektor zu begegnen. Der freie Finanzkurs der Lira löste sogleich beträchtliche Kapitalbewegungen nach dem Ausland aus. Angesichts der traditionell engen Beziehungen zwischen Italien und der Schweiz flossen bedeutende Dollarmengen in unser Land. Gleichzeitig setzte eine starke, zum grössten Teil spekulative Nachfrage nach Schweizerfranken ein, was zusätzliche enorme Dollarzuflüsse bewirkte. Nachdem die Schweizerische Nationalbank an einem einzigen Tag Stützungskäufe von über 1 Mia. Dollar hatte vornehmen müssen, entschloss sie sich am 23. Januar im Einvernehmen mit dem Bundesrat, ihre Interventionen am Devisenmarkt bis auf weiteres einzustellen. Die regionale Störung der internationalen Währungsbeziehungen breitete sich in der Folge rasch zu einer schweren Dollar– und Weltwährungskrise aus, welche die amerikanische Regierung veranlasste, den Dollar nach rund einem Jahr ein zweites Mal abzuwerten. Die überraschende Abwertung des Dollars um 10 Prozent vermochte jedoch die Währungslage nur momentan zu beruhigen. Die Schweiz, die grundsätzlich die Wünschbarkeit neuer fester Währungsrelationen befürwortete, hielt den Zeitpunkt für die Rückkehr zu festen Wechselkursen noch nicht für gekommen. Bundesrat und Nationalbank entschlossen sich dennoch zum Versuch, einer allzu starken wechselkursbedingten Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsstellung unseres Landes durch gezielte Dollarkäufe entgegenzuwirken. Entsprechende Interventionen blieben aber erfolglos und mussten nach wenigen Tagen wieder eingestellt werden.

Internationale Währungsortnung 1973 von Krisen erschüttert

Zu einer weiteren Währungskrise kam es im August. Zunächst erlitt der Dollar einen neuen Schwächeanfall, als der Unterausschuss für Währungsfragen des amerikanischen Kongresses vorschlug, den Dollar abzuwerten. Ausgelöst wurde die Krise durch das von Präsident Nixon angekündigte Sanierungsprogramm für die amerikanische Wirtschaft. Dieses sah insbesondere eine zehnprozentige Importsteuer vor. Gleichzeitig wurde die Einlösungspflicht von Dollars in Gold suspendiert. Diese Massnahme hatte eine Schliessung der internationalen Devisen– und Goldmärkte zur Folge. Die EWG–Länder konnten sich wiederum nicht auf gemeinsame Gegenmassnahmen einigen. Die Schweizerische Nationalbank ihrerseits stellte vorübergehend die Dollarankäufe ein, was einer inoffiziellen Freigabe des Dollarkurses gleichkam. Die Banken beschränkten freiwillig den Devisenhandel; dieser kam aber nicht ganz zum Erliegen. Den dollarwechselnden Touristen wurden einige Erleichterungen eingeräumt. Die Krise zeigte erneut, in welch starkem Ausmass die währungspolitische Handlungsfreiheit durch die internationale Entwicklung beeinträchtigt wird.

Zu einer weiteren Währungskrise kam es im August