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Nachdem sich die Konjunkturlage im Sommer und Herbst eindeutig verbessert hatte, erhöhte die Nationalbank im Dezember den Leitzins um einen Viertelpunkt auf eine Bandbreite von 0,5 Prozent bis 1,5 Prozent (Dreimonats-Libor). Sie rechtfertigte das geringe Ausmass der Zinserhöhung mit dem Fehlen einer Inflationsgefahr einerseits und der Zaghaftigkeit des Wirtschaftsaufschwungs andererseits.

Dreimonats-Libor

Nachdem im Sommer und Herbst die Konjunkturkennzahlen nach der Flaute von Ende 2004 und zu Jahresbeginn wieder eindeutig nach oben zeigten, erhöhte die Nationalbank im Dezember den Leitzins um einen Viertelpunkt auf eine Bandbreite zwischen 0,5% und 1,5% (Dreimonats-Libor). Sie rechtfertigte das geringe Ausmass der Zinserhöhung mit dem Fehlen einer Inflationsgefahr und der Zaghaftigkeit des Wirtschaftsaufschwungs.

Nationalbank erhöht den Leitzins

Der reale exportgewichtete Kurs des Schweizerfrankens zeigte keinen eindeutigen Trend; er war zu Beginn und am Ende des Berichtsjahres praktisch gleich hoch. Anfangs und ab Mitte Jahr schwächte er sich etwas ab, dazwischen und im Herbst nahm er hingegen wieder zu.

Kurs des Schweizer Frankens
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Am 17. Juni erhöhte die Nationalbank den Leitzins um 0,25% auf 0,5%. Diese sowohl von der SP und den Gewerkschaften als auch den Unternehmerverbänden kritisierte Straffung ihres geldpolitischen Kurses begründete sie mit der Robustheit des konjunkturellen Aufschwungs bei gleichzeitigen ersten Anzeichen einer Inflationstendenz. Als sie im September mit der gleichen Begründung eine Erhöhung um weitere 0,25% vornahm, blieben die Proteste weitgehend aus. Obwohl nach Ansicht der Nationalbank die langfristige Teuerungsprognose eine weitere Verknappung der Geldmenge verlangt hätte, verzichtete sie wegen der wieder ungünstiger gewordenen Konjunkturaussichten auf erneute Zinserhöhungen.

Dreimonats-Libor

Das Parlament verabschiedete das neue Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe. Die aus dem letzten Jahr verbliebene Differenz bestand darin, dass der Nationalrat den Kreditrahmen auf eine Laufzeit von fünf Jahren beschränken wollte. Für den Ständerat schien dies nicht nötig, da es sich nicht um echte Ausgaben, sondern um eine Verpflichtungszusage handelt, und zudem die Bestimmung aufgenommen worden war, dass der Bundesrat dem Parlament über die Verwendung der Mittel jedes Jahr Rechenschaft ablegen muss. In einer ersten Runde hielten beide Kammern an ihrer Version fest, in der zweiten Runde gab der Ständerat nach. Trotz dieses zusammen mit der SP errungenen Erfolgs lehnte die SVP das neue Bundesgesetz in der Schlussabstimmung ab.

Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe

Am 17. Juni erhöhte die Nationalbank den Leitzins um 0,25% auf 0,5%. Diese sowohl von der SP und den Gewerkschaften als auch den Unternehmerverbänden kritisierte Straffung ihres geldpolitischen Kurses begründete sie mit der Robustheit des konjunkturellen Aufschwungs bei gleichzeitigen ersten Anzeichen einer Inflationstendenz. Als sie im September mit der gleichen Begründung eine Erhöhung um weitere 0,25% vornahm, blieben die Proteste weitgehend aus. Obwohl nach Ansicht der Nationalbank die langfristige Teuerungsprognose eine weitere Verknappung der Geldmenge verlangt hätte, verzichtete sie wegen der in der zweiten Jahreshälfte wieder ungünstiger gewordenen Konjunkturaussichten auf erneute Zinserhöhungen.

Nationalbank erhöht den Leitzins

Der reale exportgewichtete Kurs des Schweizerfrankens veränderte sich im Jahresmittel nicht. Gegenüber dem US-Dollar gewann er zwar mit 13% nochmals soviel an Wert wie im Vorjahr, gegenüber dem Euro büsste er jedoch fast 4% ein.

Kurs des Schweizer Frankens
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Im Gleichschritt mit der Europäischen Zentralbank senkte die Nationalbank im März den Leitzins. Das Zielband für den Dreimonate-Libor wurde um 0,5 Prozentpunkte auf 0-0,75% reduziert; der Abbau innerhalb von zwei Jahren betrug damit 3,25 Prozentpunkte. Für das Jahr 2004 prognostizierte die Nationalbank eine leichte Wiederbelebung der Konjunktur. Für eine restriktivere Geldmengenpolitik sah sie jedoch keinen Anlass, da einerseits keine Inflationsgefahr drohe und andererseits der erwartete Aufschwung noch unsicher und wenig stabil sei.

Dreimonats-Libor

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, mit einem neuen Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe eine klare und umfassende Grundlage für die entsprechenden Finanzierungsverpflichtungen zu schaffen. Bisher bestanden nur für einen Teil dieser Verpflichtungen klare rechtliche Grundlagen (Währungshilfebeschluss), während Entscheide für eher spontane Aktionen wie z.B. die Beteiligung an Spezialfonds des IWF oder Darlehen an Staaten, welche in den internationalen Gremien besonders eng mit der Schweiz zusammenarbeiten, zum Teil direkt auf die verfassungsrechtliche Kompetenz des Bundesrates abgestützt werden mussten. An der Kompetenzverteilung zwischen Regierung und Parlament soll dabei aber nicht gerüttelt werden. Das Parlament wird auch in Zukunft nur über die Rahmenkredite, nicht aber über die einzelnen Hilfeleistungen und ihre Finanzierung entscheiden. Gegen den grundsätzlichen Widerstand der SVP stimmten beide Kammern dem neuen Gesetz und dem darauf basierenden Rahmenkredit zu. Da aber im Nationalrat eine aus der SP und der SVP gebildete Mehrheit die Laufzeit des dazugehörenden Rahmenkredits auf fünf Jahre beschränkt hatte, entstand eine Differenz zum Ständerat, welche bis zum Ende des Jahres nicht ausgeräumt werden konnte.

Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe

Im August legte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft vor. Er beantragte, auf Verfassungsstufe festzulegen, dass die rund 20 Mia Fr. betragenden Erlöse aus dem Goldverkauf in einen Fonds zu legen sind. Die Erträge aus der Bewirtschaftung dieses Fonds sollen, ohne Vorgaben über die Verwendung, zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund fallen.

Bundesrätlicher Vorschlag zur Verwendung der Gewinne des Goldverkaufs & Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (BRG 03.049)

Das Parlament hiess die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds von Ende 2003 bis Ende 2008 mit einer Darlehenszusage von rund 2 Mia Fr. gut. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung diskussions- und oppositionslos. Im Nationalrat unterlag Schlüer (svp, ZH) mit seinem von der SVP-Fraktion unterstützten Nichteintretensantrag deutlich (116:35). Schlüer befürwortete einen Austritt der Schweiz aus dem IWF, da dieser nichts zur Verhinderung von Währungskrisen beitrage und nur den Interessen der USA diene.

Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds Einbezug der nationalen Parlamente in die Politik der Bretton Woods-Institutionen

In einem Grundsatzentscheid beschloss der Bundesrat zu Jahresbeginn, dass die Erträge aus dem überschüssigen Gold der Nationalbank nach dem selben Schlüssel verteilt werden sollen wie die normalen Jahresgewinne der Nationalbank: also zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone. Dabei sprach er sich gegen eine Zweckbindung des Bundesanteils, also etwa zugunsten der AHV oder der Bildung und Forschung aus. Er blieb überdies bei seiner Ansicht, dass für diese Regelung eine Verfassungsbestimmung nötig sei. Der Ständerat befasste sich mit der Frage anlässlich der Behandlung der im Vorjahr eingereichten Motion Merz (fdp, AR) für die Verwendung der Erträge aus dem Verkaufserlös für den Schuldenabbau. Mit 18:9 Stimmen stimmte er dieser Motion zu. Später gab er auch noch vier Standesinitiativen Folge, welche den Anspruch der Kantone auf einen Anteil von zwei Dritteln unterstrichen. Im Juni vereinbarten das Finanzdepartement und die Nationalbank, dass ab Frühling 2004 die Erträge aus den in einem Fonds aufbewahrten Erlösen vorläufig, d.h. bis zum Vorliegen einer Verfassungsgrundlage, nach der Zweidrittel-Regelung auf den Bund und die Kantone verteilt werden sollen.

Bundesrätlicher Vorschlag zur Verwendung der Gewinne des Goldverkaufs & Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (BRG 03.049)

Der reale exportgewichtete Kurs des Schweizerfrankens nahm 2002 im Jahresmittel um 4,1% zu. Markant war die Verbesserung des Frankens gegenüber dem US-Dollar (nominell 12,7%) und dem japanischen Yen (9,1%), während der Wertgewinn gegenüber dem Euro nur geringfügig war (0,4%).

Kurs des Schweizer Frankens
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Das Ausbleiben einer konjunkturellen Belebung, aber auch der anhaltende Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken und das Absinken der Inflationsrate unter die Einprozentmarke veranlasste die Nationalbank, ihre expansive Geldpolitik weiter zu führen. Sie reduzierte in zwei Schritten (Mai und Juli) das Zielleitband für den Dreimonats-Libor von 1,25%-2,25% auf 0,25%-1,25%.

Dreimonats-Libor

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Verlängerung der Teilnahme an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds von Ende 2003 bis Ende 2008 mit einer Darlehenszusage von rund 2 Mia Fr. Dieses Sicherheitsdispositiv für schwere Währungskrisen ist 1998 zum letzten Mal beansprucht worden. Zusammen mit diesem Beschluss schlug die Regierung vor, dass in Zukunft sie und nicht mehr das Parlament für derartige Verlängerungsbeschlüsse zuständig sein soll. Eine analoge Regelung besteht bereits für die Verlängerungsbeschlüsse betreffend die Neuen Kreditvereinbarungen des IWF, an welchen die Schweiz seit 1998 teilnimmt. Der von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats in Motionsform eingebrachte Wunsch, dass sich der Bundesrat für einen stärkeren Einbezug der nationalen Parlamente in die Politik der Bretton Woods-Institutionen (Weltbank und IWF) einsetzen soll, wurde von diesem als Grundprinzip geteilt. Für die Weltbank bestehe seit zwei Jahren ein aus Vertretern nationaler Parlamente gebildetes Gremium zur Pflege des Kontakts zu deren Organen. Der Bundesrat gab allerdings auch zu bedenken, dass insbesondere von den Regierungen der Entwicklungsländer grosse Widerstände gegen die Schaffung einer institutionalisierten Parlamentsvertretung angemeldet werden, da sie davon Machteinbussen befürchten. Nachdem der Bundesrat zugesagt hatte, das Anliegen zu unterstützen, überwies der Nationalrat den Vorstoss als Postulat.

Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds Einbezug der nationalen Parlamente in die Politik der Bretton Woods-Institutionen

Das Ausbleiben einer konjunkturellen Belebung, aber auch der anhaltende Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken und das Absinken der Inflationsrate unter die Einprozentmarke veranlasste die Nationalbank, ihre expansive Geldpolitik weiter zu führen. Sie reduzierte in zwei Schritten (Mai und Juli) das Zielleitband für den Dreimonats-Libor von 1,25%-2,25% auf 0,25%-1,25%.

Weiterführung der expansiven Geldpolitik

Der reale exportgewichtete Kurs des Schweizerfrankens lag im Jahresmittel um 2,1% über dem Vorjahreswert, wobei der Anstieg erst im zweiten Halbjahr und insbesondere nach der Verunsicherung der Finanzmärkte nach dem 11. September stattfand. Gegenüber dem US-Dollar blieb der Franken im Jahresmittel stabil, gegenüber dem Euro gewann er weiter an Wert.

Kurs des Schweizer Frankens
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Da im ersten Halbjahr der Inflationsdruck nachliess und sich zudem eine Abschwächung der Konjunktur abzeichnete, lockerte die Nationalbank ihre Zügel und senkte im Frühjahr das Leitzinszielband um 0,25 Prozentpunkte. Die namentlich nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September akut gewordene Angst vor einem Konjunktureinbruch und die rasche Aufwertung des Frankens veranlasste sie zu weiteren Massnahmen. Das Zielband wurde im Herbst in zwei Schritten um ein, und im Dezember um ein weiteres halbes Prozentpunkt gesenkt. Damit hatte sich das Zinszielband für den Dreimonate-Libor von Anfang bis Ende Jahr von 3-4% auf 1,25-2,25% reduziert.

Dreimonats-Libor

Der reale exportgewichtete Kurs des Schweizer Frankens nahm in der ersten Jahreshälfte weiter ab und stabilisierte sich dann weitgehend. Im Jahresmittel lag er um 1,6% unter dem Vorjahreswert. Der US-Dollar gewann gegenüber dem Franken noch einmal an Wert (+6,3% im Jahresmittel). Einen deutlichen Kursgewinn verzeichnete der Franken gegenüber dem Euro: der Anstieg betrug im Jahresdurchschnitt 5,8%.

Kurs des Schweizer Frankens
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Die Nationalbank kündigte gegen Jahresende an, dass sie den geldpolitischen Kurs im Jahr 2001 nicht weiter straffen werde. Sie rechne zwar mit einer leichten Steigerung der Inflationsrate auf 2,1%, gehe aber davon aus, dass es nicht zu einer konjunkturellen Überhitzung kommen werde. Obwohl es für eine grundsätzliche Beurteilung noch zu früh sei, lasse sich zudem festhalten, dass sich das im Berichtsjahr erstmals angewendete neue Konzept der Geldpolitik bewährt habe.

Dreimonats-Libor

Ende Oktober reichte die SVP ihre Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ mit 125'372 gültigen Unterschriften ein. Die Initiative verlangt, dass die Erträge aus den 1'300 Tonnen Gold, welche die Nationalbank für ihre Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigt, der AHV zugute kommen. Laut SVP stünden bei der Annahme der Initiative der AHV Goldreserven von rund CHF 20 Mrd. zur Verfügung; daraus liesse sich ein jährlicher Erlös von CHF 1,5 bis 2 Mrd. erzielen. Der Bundesrat möchte 500 Tonnen Gold für die Solidaritätsstiftung reservieren und die restlichen 800 Tonnen vorerst alternativ für den Schuldenabbau oder für eine Bildungsinitiative einsetzen. Später sollen seiner Auffassung nach mit den Erträgen Härten aus der 11. AHV-Revision abgefedert werden.

Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ (BRG 01.020)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Mit der restriktiveren Geldmengenpolitik der SNB im Frühjahr und den darauf folgenden Kursgewinnen gegenüber dem Euro zeigte sich, dass das nach der Einführung des Euro Anfang 1999 entstandene Bild einer quasi automatischen Koppelung des Frankens an die neue Einheitswährung der EU nicht zutreffend war. Eine Studie von ökonomischen Experten der UBS stellte fest, dass während der Zeit der faktischen engen Bindung des Frankens an den Euro die Nachfrage nach Frankenanlagen massiv gesunken war und sich die Zinsdifferenz zum Euro-Raum stark reduziert hatte. Die Experten kamen zum Schluss, dass eine Aufgabe der währungspolitischen Unabhängigkeit weder für den Finanzplatz noch für die Gesamtwirtschaft der Schweiz, die bisher beide von den im internationalen Vergleich niedrigen Zinsen profitiert hatten, vorteilhaft wäre.

Euro

Angesichts der boomenden Konjunktur sah sich die Nationalbank im ersten Halbjahr veranlasst, die geldpolitischen Zügel etwas anzuziehen. In mehreren Schritten wurde das Zielband des für die Steuerung der Geldversorgung relevanten Zinssatzes (Dreimonats-Libor) von 1,25-2,25% auf 3-4% angehoben.

Dreimonats-Libor

Die auf Jahresbeginn vorgenommene Einführung des Euro als rechtlich eigenständige Währung und die Übergabe der Führung der Geldpolitik von den Notenbanken der elf beteiligten EU-Staaten an die Europäische Zentralbank ging ohne Turbulenzen vor sich. Der reale exportgewichtete Kurs des Schweizerfrankens blieb im Jahresverlauf weitgehend stabil, nahm aber insgesamt leicht ab. Höher bewertet im Vergleich zum Franken wurden vor allem der US$, das englische Pfund und der japanische Yen, im Vergleich zum Euro veränderte sich der Frankenkurs praktisch nicht.

Einheitswährung in der EU

Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Änderung des Beschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen. Der aufgrund dieses Beschlusses für Stützungsmassnahmen zugunsten anderer Währungen garantierte Kreditplafonds von CHF 1 Mia. soll damit auf CHF 2 Mia. erhöht werden. Die Regierung begründete ihren Antrag mit dem grossen Interesse des Exportlandes Schweiz an stabilen und geordneten Währungsverhältnissen. Effektive Verluste seien der Schweiz aus diesen verzinsbaren Darlehen bisher nicht erwachsen. Als Konsequenz der Globalisierung der Handelsbeziehungen und des Einbezugs neuer Staaten in die Weltwirtschaft sei aber in den letzten Jahren das Risiko von Finanz- und Währungskrisen gewachsen. Ende 1998 hatte die Schweiz Kreditverpflichtungen von knapp CHF 930 Mio. ausstehend, womit der seit 1984 unverändert belassene Plafonds praktisch ausgeschöpft war. Das Parlament verabschiedete den Beschluss in der Sommersession. Im Ständerat erfolgte dies einstimmig. Im Nationalrat wurde zuerst ein von der SVP-Fraktion unterstützter Nichteintretensantrag Schlüer (svp, ZH) mit 109:15 Stimmen abgelehnt. Schlüer hatte angeführt, dass mit einer ständigen Heraufsetzung des Kreditplafonds keine Anreize für die Krisenländer bestehen würden, ihre Finanz- und Währungsprobleme selbst zu lösen. In der Schlussabstimmung votierten neben Abgeordneten der SVP und der FP auch einige Linke gegen den Beschluss.

die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen