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Rétrospective annuelle 2020: Crédit et monnaie

Face à la pandémie mondiale de Covid-19, le Conseil fédéral a imposé des mesures sanitaires strictes, comme par exemple le semi-confinement du printemps 2020. Cette pandémie et ces mesures ont mis en évidence le rôle prépondérant des banques comme garant de la stabilité du système économique. Dans un délai record, le Conseil fédéral, la Banque nationale suisse (BNS), l'Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers (Finma), la Délégation des finances des chambres fédérales et surtout les banques helvétiques ont mis sur pied un accès facilité à des crédits-relais pour permettre aux entreprises de traverser la crise économique et financière du Covid-19. Au 31 juillet 2020, 136'548 demandes pour un montant total de CHF 16.9 milliards ont été déposées. L'enveloppe de CHF 40 milliards, initialement budgétisé, n'a donc pas été atteinte. Si quelques fraudes ont été signalées, le bilan global de cette opération de sauvetage est largement positif. Ensuite, dans le cadre du transfert de cette ordonnance d'urgence dans le droit ordinaire à la fin septembre 2020, de nombreux objets ont été déposés au Parlement pour adapter certains aspects des cautionnements solidaires liés au Covid-19. Trois éléments majeurs ont été pris en compte lors des discussions en chambre: le délai d'amortissement, le taux d'intérêt et le versement de dividendes.
En lien avec la pandémie de Covid-19, la publication du bénéfice de 2019 de CHF 49 milliards de la BNS, en pleine crise sanitaire et économique, a fortement alimenté les discussions. La clé de répartition de cette manne financière a été au cœur des débats. Des voix de plusieurs horizons politiques se sont élevées pour préconiser une utilisation du bénéfice pour réduire la dette engendrée par la crise du Covid-19. Néanmoins, l'argument de l'indépendance de la BNS, et l'absence de causalité entre le bénéfice de 2019 et la crise du Covid-19 qui sévit en 2020 ont contrecarré cette volonté.
Finalement, le Covid-19 a également influencé la politique monétaire helvétique. Si les Etats-Unis ont accusé la Suisse de manipulation des taux de change, la BNS a continué d'intervenir sur les marchés afin de compenser l'appréciation progressive du Franc suisse par rapport à l'Euro, induite notamment par la crise économique mondiale du Covid-19.

Les évolutions sociétales et technologiques ont également marqué le secteur de la finance en 2020. Tout d'abord, la médiatisation des thématiques du réchauffement climatique et de l'environnement a placé la finance durable au coeur de l'agenda politique. La volonté de positionner la place financière helvétique comme pôle mondial de référence en terme de finance durable a mené à l'adoption de plusieurs objets et à la publication du rapport sur le développement durable dans le secteur financier. Ensuite, le développement de nouvelles technologies financières, et notamment de la technologie des registres distribués (TRD), a forcé l'adaptation du cadre juridique helvétique.

L'année 2020 a été également le théâtre de plusieurs modifications ou révisions de législations majeures de la finance helvétique. Premièrement, la modification de la loi sur le blanchiment d'argent (LBA) a été mise en difficulté. Si le Conseil national a refusé d'entrée en matière, pointant du doigt l'obligation de communiquer pour les avocats et avocates, le Conseil des Etats a remis le projet sur les rails en biffant cet élément. Il a rappelé l'importance, pour la Suisse, de s'aligner sur les normes internationales préconisées par le GAFI. Le débat est en cours. Deuxièmement, la révision partielle de la loi sur l'échange automatique de renseignements (LEAR) a été adoptée par les deux chambres. Troisièmement, les dernières divergences sur la révision de la loi sur le contrat d'assurance (LCA) ont été supprimées. Cette révision a été adoptée par le Parlement.

En 2020, la légendaire stabilité du secteur bancaire helvétique a été mise à rude épreuve. En début d'année, la démission du directeur général du Credit Suisse, Tidjane Thiam, a défrayé la chronique. Les tensions avec le conseil d'administration de la banque ont été relayées dans la presse. Il a été remplacé par Thomas Gottstein, issu du sérail zurichois de la banque. Puis, Sergio Ermotti a annoncé la transmission, d'ici la fin de l'année 2020, de la direction de la banque UBS à Ralph Hamers. Le bilan de Sergio Ermotti a été salué par le monde de la finance. Finalement, des rumeurs de fusion entre le Crédit Suisse et l'UBS ont animé les discussions en fin d'année.

Le Fonds monétaire international (FMI) a été au centre des discussions. La réforme des Nouveaux accords d'emprunt (NAE) du FMI a été adoptée par les deux chambres. En parallèle, le Conseil national a validé l'octroi d'une garantie de la BNS et les nouvelles contributions financières au FMI.

Pour conclure, la thématique crédit et monnaie a largement occupé la presse helvétique en 2020. D'un côté, la thématique de la politique monétaire a représenté 1 pourcent des articles dans la presse helvétique. Ce chiffre est stable depuis 2017. D'un autre côté, la thématiques des commerces et services a représenté 6.3 pourcent des articles dans la presse. Ce chiffre est supérieur aux statistiques de 2019 (4.4%) et 2017 (4.5%), mais identique à la statistique de 2018 (6.2%). Cette augmentation est principalement à mettre à l'actif sur les crédit-relais Covid-19 qui ont dopé la rédaction d'articles liés aux banques helvétiques.

Rétrospective annuelle 2020: Crédit et monnaie
Dossier: Jahresrückblick 2020

La suppression du taux plancher a créé énormément de remous au sein de l’Assemblée fédérale. Plusieurs postulats, notamment sur les taux négatifs, la gouvernance de la BNS, le rôle du franc suisse ou encore le tourisme d’achat ont été déposés. Le Conseil fédéral a adopté un rapport sur la politique monétaire qui traite ces différentes questions. La conclusion est simple: la politique monétaire de la BNS est efficace. En effet, la BNS possède les instruments nécessaires pour garantir la stabilité des prix et les bases légales qui régissent sa gouvernance sont adéquates.

Adoption du rapport sur la politique monétaire
Dossier: Bericht zur Geldpolitik

Zwecks Erfüllung des Postulats Leutenegger Oberholzer (sp, BL), das 2012 vom Nationalrat angenommen worden war und die Überprüfung des geldpolitischen Instrumentariums der SNB forderte, publizierte der Bundesrat einen Bericht, in dem er die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit von Kapitalverkehrskontrollen und einem Spekulationsverbot für Banken erörterte.
Gegenüber einem Spekulationsverbot nahm der Bundesrat eine dezidiert ablehnende Haltung ein. Da der Devisenhandel global organisiert ist, würde ein solches Verbot die Spekulation mit Schweizer Franken nicht unterbinden, sondern nur dazu führen, dass betroffene Banken aus der Schweiz abwandern könnten, um die Spekulationsrestriktion zu umgehen. Ein Spekulationsverbot brächte laut dem Bericht kaum einen positiven Effekt in Form einer Abwertung des Schweizer Frankens, sondern fast ausschliesslich Kosten durch den Verlust von Arbeitsplätzen mit sich.
Hinsichtlich Kapitalverkehrskontrollen hielt der Bundesrat in seinem Bericht fest, dass es die gegenwärtige Gesetzesgrundlage weder dem Bund noch der SNB erlauben würde, den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr, sei es über Steuern oder über ein Verbot, einzuschränken. Abgesehen davon verursachten laut Bericht auch Kapitalverkehrskontrollen erhebliche volkswirtschaftliche Kosten, so etwa in Form eines allgemein höheren Zinsniveaus mit entsprechenden Auswirkungen auf die Konjunktur, in Form von Wettbewerbsnachteilen der Finanzindustrie im Vergleich zu ausländischen Mittbewerbern und des damiteinhergenden Risikos für eine Bankenkrise oder in Form von Verlusten der Standortattraktivität für ausländische Unternehmungen, die auf eine rasche und unkomplizierte Finanzierung angewiesen sind. Die gewonnen Erfahrungen aus den 1970er-Jahren, als die Schweiz auf das Mittel von Kapitalverkehrskontrollen zurückgegriffen hatte, um die übermässige Aufwertung des Schweizer Frankens zu bekämpfen, zeigten überdies, dass dieses Instrument relativ leicht zu umgehen und seine Wirkung deshalb beschränkt war. Der Bundesrat kam in seinem Bericht zum Schluss, dass Kapitalverkehrskontrollen nur in besonders schweren Krisen als "ultima ratio" sinnvoll sein können, in der gegenwärtigen Situation das Zurückgreifen auf solche Massnahmen jedoch nicht zielführend wäre.

Negativzinsen auf ausländischen Frankenguthaben, Spekulationsverbote für Banken und Kapitalverkehrskontrollen

In Erfüllung des Postulats Schwaab (sp, VD) und des Postulats Weibel (glp, ZH) publizierte der Bundesrat im Juni 2014 einen Bericht, der die Chancen und Risiken der Online-Währung Bitcoin evaluiert. Bezüglich seiner Funktion als Zahlungsmittel wurde dem Bitcoin sowohl gegenwärtig als auch in näherer Zukunft keine grosse Bedeutung beigemessen. Gemäss dieser Einschätzung sind die Auswirkungen der virtuellen Währung auf den Zahlungsverkehr und die Finanzstabilität nur sehr gering. Ein grösseres Risiko besteht laut Bericht für einzelne Nutzer des Bitcoin, einerseits durch die Ausbildung von Spekulationsblasen und andererseits durch die Verwendung dieser Währung zwecks Verüben von Vermögensdelikten. Ganz generell hielt der Bericht fest, dass der Bitcoin für eine Vielzahl von kriminellen Handlungen verwendet werden könne und die strafrechtliche Verfolgung und Beschlagnahmung von Vermögenswerten aufgrund der dezentralen Organisationsstruktur der virtuellen Währung erschwert sei. Um dieser Gefahr zu begegnen, setzte der Bundesrat zum einen auf eine länderübergreifende Kooperation, zum anderen auf eine erhöhte Selbstverantwortung des einzelnen Konsumenten. Der Bericht hielt jedoch auch fest, dass sich die Verwendung des Bitcoin nicht in einem rechtsfreien Raum befindet, sondern je nach ihrer Art und Weise unter das Obligationenrecht, das Geldwäschereigesetz oder die Finanzmarktgesetze fällt.
Angesichts dieser Tatsache und der momentan noch relativ geringen Bedeutung der virtuellen Währung Bitcoin sieht der Bundesrat laut Bericht keinen Handlungsbedarf und will sich darauf beschränken, die künftige Entwicklung im Auge zu behalten.

Risiken der Online-Währung Bitcoin
Dossier: Kryptowährungen und Blockchain

Die auf Jahresbeginn vorgenommene Einführung des Euro als rechtlich eigenständige Währung und die Übergabe der Führung der Geldpolitik von den Notenbanken der elf beteiligten EU-Staaten an die Europäische Zentralbank ging ohne Turbulenzen vor sich. Der reale exportgewichtete Kurs des Schweizerfrankens blieb im Jahresverlauf weitgehend stabil, nahm aber insgesamt leicht ab. Höher bewertet im Vergleich zum Franken wurden vor allem der US$, das englische Pfund und der japanische Yen, im Vergleich zum Euro veränderte sich der Frankenkurs praktisch nicht.

Einheitswährung in der EU

Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Änderung des Beschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen. Der aufgrund dieses Beschlusses für Stützungsmassnahmen zugunsten anderer Währungen garantierte Kreditplafonds von CHF 1 Mia. soll damit auf CHF 2 Mia. erhöht werden. Die Regierung begründete ihren Antrag mit dem grossen Interesse des Exportlandes Schweiz an stabilen und geordneten Währungsverhältnissen. Effektive Verluste seien der Schweiz aus diesen verzinsbaren Darlehen bisher nicht erwachsen. Als Konsequenz der Globalisierung der Handelsbeziehungen und des Einbezugs neuer Staaten in die Weltwirtschaft sei aber in den letzten Jahren das Risiko von Finanz- und Währungskrisen gewachsen. Ende 1998 hatte die Schweiz Kreditverpflichtungen von knapp CHF 930 Mio. ausstehend, womit der seit 1984 unverändert belassene Plafonds praktisch ausgeschöpft war. Das Parlament verabschiedete den Beschluss in der Sommersession. Im Ständerat erfolgte dies einstimmig. Im Nationalrat wurde zuerst ein von der SVP-Fraktion unterstützter Nichteintretensantrag Schlüer (svp, ZH) mit 109:15 Stimmen abgelehnt. Schlüer hatte angeführt, dass mit einer ständigen Heraufsetzung des Kreditplafonds keine Anreize für die Krisenländer bestehen würden, ihre Finanz- und Währungsprobleme selbst zu lösen. In der Schlussabstimmung votierten neben Abgeordneten der SVP und der FP auch einige Linke gegen den Beschluss.

die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen

Die Nationalbank vollzog den letzten Schritt auf dem Weg zur Abkehr vom klassischen Konzept der Geldmengenpolitik mit Angabe einer Zielgrösse für das Geldmengenwachstum. Infolge diverser Veränderungen auf den Finanzmärkten und bei den Zahlungsgebräuchen waren Geldmengenaggregate in den letzten Jahren als Indikator und als Steuerungsinstrumente zusehends unzuverlässig geworden. Die SNB gab bekannt, dass sie in Zukunft ihre Entscheide auf eine Inflationsprognose stützen werde. Als Grundlage dafür soll eine jeweils zu Jahresende erstellte Dreijahresprognose dienen. Weiterhin oberstes Ziel der Geldpolitik bleibt dabei die Preisstabilität, wobei die Nationalbank als obere Stabilitätsgrenze eine Inflationsrate von zwei Prozent angab. Bei der Umsetzung werde sie sich am Geldmarktzins  orientieren und nicht mehr an Geldmengenaggregaten. Für das Jahr 2000 plante sie eine leicht restriktivere Politik, um eine allfällige, durch den guten Konjunkturverlauf begünstigte Inflation zu verhindern.

Geld-, Geldmengenpolitik 1990-1999

Der exportgewichtete reale Wert des Schweizer Frankens blieb im Vergleich zu wichtigen anderen Währungen im Jahresdurchschnitt weitgehend stabil. In der ersten Jahreshälfte verlor er etwas an Wert, ab Ende August legte er wieder zu.

Wert des Schweizer Franken im Vergleich zu anderen Währungen 1990-1999

Die Nationalbank gab bekannt, dass sie auch 1999 ihren grosszügigen und (in bezug auf Reaktionen auf Wechselkursschwankungen) pragmatischen Kurs in der Geldpolitik beibehalten werde. Nicht zuletzt mit dem Verweis, dass die Interpretation des zentralen Steueraggregats Notenbankgeldmenge immer schwieriger werde und man sich deshalb an kurzfristig weniger genau prognostizierbare Aggregate wie die Geldmenge M³ halten müsse, verzichtete die SNB auch dieses Jahr auf die Angabe eines exakt bezifferten Geldmengenziels für 1999.

Geld-, Geldmengenpolitik 1990-1999

Die Einführung der Gemeinschaftswährung der EU, des Euro, auf den 1.1.1999 beschäftigte die Medien und auch die Unternehmen des Finanzmarktes während des ganzen Jahres. Grosse kurzfristige Auswirkungen auf die schweizerische Währungspolitik wurden von dieser Neuerung von Fachleuten aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft kaum erwartet. Eine Repräsentativumfrage wies jedoch in der schweizerischen Bevölkerung eine recht grosse Skepsis in bezug auf die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Einheitswährung sowohl in der EU als auch in der Schweiz aus.

Einheitswährung in der EU

Der Bundesrat beantragte dem Parlament drei Bundesbeschlüsse über die Beteiligung der Schweiz an den Institutionen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Es handelte sich um die Fortführung der Beteiligung an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen sowie um den Beitritt zu den Neuen Kreditvereinbarungen (NVK) und zum Neuen Treuhandfonds. Das Parlament stimmte dem Beitritt zu den NVK noch im Berichtsjahr zu.

Internationalen Währungsfonds IWF

Die Nationalbank kündigte an, dass sie auch 1998 ihren geldpolitischen Kurs nicht straffen werde, da nur eine geringe Inflationsgefahr bestehe. Man wolle auf jeden Fall nicht das Risiko eingehen, mit einer Geldverknappung und den sich daraus ergebenden Zinssteigerungen die sich abzeichnende Konjunkturerholung abzuwürgen. Auf ein näher definiertes Geldmengenziel legte sie sich nicht fest. SNB-Präsident Meyer wies aber darauf hin, dass bei allfälligen Wechselkursturbulenzen, wie sie namentlich in Zusammenhang mit der Einführung der gemeinsamen europäischen Währung Euro nicht auszuschliessen seien, die Nationalbank kurzfristig auch währungspolitische Ziele verfolgen werde.

Geld-, Geldmengenpolitik 1990-1999

Bundesrat Villiger sprach sich vor allem aus politischen Gründen, das heisst, um die nur mit einer Verfassungsrevision zu schaffende Finanzierungsgrundlage für die geplante Solidaritätsstiftung nicht zu gefährden, für eine offenere, das heisst weniger ausschliesslich auf die Wahrung der Preisstabilität ausgerichtete Zielformulierung aus. Nach einigem Zögern schloss sich ihm das SNB–Direktorium an. Zudem äusserte sich Villiger auch skeptisch zum Vorschlag, Goldbestände, welche für die Geldpolitik nicht mehr benötigt werden, an Dritte abzutreten. Seiner Ansicht nach soll die Nationalbank diese Bestände – mit Ausnahme der für die Solidaritätsstiftung vorgesehenen CHF 7 Mia. – selbst bewirtschaften und den Bund und die Kantone im Rahmen der bisherigen Gewinnausschüttung von den erhöhten Erträgen profitieren lassen. Im Dezember kündigte der Bundesrat an, dass er anfangs 1998 einen Entwurf für einen Verfassungsartikel in die Vernehmlassung geben werde, welcher der Nationalbank vorschreibt, eine Geldpolitik im Dienste der Landesinteressen zu praktizieren, wobei die Priorität auf die Geldwertstabilität zu legen sei.

Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Frankens & neuer Währungsartikel in der Bundesverfassung (BRG 98.032)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Die sich immer deutlicher abzeichnende Einführung einer Einheitswährung in der EU beschäftigte in der Schweiz weiterhin sowohl Experten als auch die Medien. Nachdem im Vorjahr das Bundesamt für Konjunkturfragen im Auftrag des Bundesrates und der Nationalbank verschiedene Szenarien ausgearbeitet hatte, setzte die Regierung im Berichtsjahr eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein. Ihre Aufgabe ist es, die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro zu beobachten und in bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schweiz zu untersuchen.

Einheitswährung in der EU

Die Kommission für Konjunkturfragen kam in ihrer Studie zu ähnlichen Schlüssen wie der Bundesrat. Sie forderte zudem die Beibehaltung der autonomen, das heisst nicht auf die EWU ausgerichteten Geldpolitik der Nationalbank und den Verzicht auf eine Anbindung des Frankens an die DM oder den Euro.

europäische Währungsunion

Die Erfolgsrechnung der Nationalbank war erneut gekennzeichnet durch einen hohen Verlust auf dem Konto Devisenbestand als Folge der Tieferbewertung des amerikanischen Dollars. Der Abschreibungsbedarf von 3.7 Mia. konnte nur noch zum Teil durch die Auflösung von Rückstellungen für Währungskorrekturen aufgebracht werden. Mehr als die Hälfte musste aus den laufenden Erträgen und aus der Position Rückstellung für Währungsrisiken, die sich am Jahresende noch auf CHF 13.1 Mia. belief, finanziert werden.

Erfolgsrechnung Nationalbank

Im Berichtsjahr setzte sich auf dem schweizerischen Geld- und Kapitalmarkt der Zinsabbau fort. Trotzdem ergab sich für die Realverzinsung dank der niedrigen Teuerungsrate ein seit langem nicht mehr erreichter Höchstwert. Der massive Kurszerfall des Dollars gegenüber dem Franken und anderen wichtigen Währungen hielt, zumindest in der ersten Jahreshälfte, an. Das Parlament übernahm die Forderungen der Banken nach einem Abbau der steuerlichen Belastung von Bankgeschäften und verpflichtete den Bundesrat zur Ausarbeitung entsprechender Vorlagen. Für die Regierung lassen sich die meisten dieser Begehren, die für den Bund Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe bringen könnten, nur dann verwirklichen, wenn es gelingt, neue fiskalische Einnahmequellen innerhalb des Bankensektors zu erschliessen. Nach dem vorläufigen Scheitern der Teilrevision des Bankengesetzes will die Eidgenössische Bankenkommission die ihr vom Gesetz eingeräumten Kompetenzen umfassender auslegen. Gelegenheit dazu bot sich ihr im Berichtsjahr im Zusammenhang mit der in einer ersten Phase auf Notrecht abgestützten Blockierung der Konten des ehemaligen philippinischen Staatspräsidenten Marcos.

Geld- und Kapitalmarkt 1986.

Die Aufwertung der amerikanischen Währung setzte sich im ersten Quartal 1985 noch fort. Am 6. März erreichte der Dollar mit CHF 2.937 einen neuen Höchststand seit Oktober 1974. Bis zum Jahresende ermässigte sich der Kurs massiv auf CHF 2.072 Die wichtigste Ursache für diese Abschwächung bildete vorerst die sich verringernde Differenz zwischen amerikanischen und europäischen Zinssätzen. In einer zweiten Phase wirkte sich dann auch die Absichtserklärung der Finanzminister und Notenbankleiter der fünf führenden Industriestaaten (USA, Japan, BRD, Frankreich und Grossbritannien) vom 22. September in New York aus, gemeinsam den Yen und die europäischen Währungen gegenüber dem Dollar zu stärken. Trotz des Kurszerfalls lag der Wert der amerikanischen Währung gegenüber dem Franken im Jahresmittel noch um 4.5 Prozent über dem Vorjahresstand. Obwohl sich die Nationalbank nicht an den am Treffen der Fünfergruppe vereinbarten Devisenmarktinterventionen zur Schwächung des Dollars beteiligt hatte, bewegte sich der Frankenkurs im grossen und ganzen im Gleichschritt mit den Währ Ingen der übrigen Industriestaaten. Der mit den Exporten in die 15 wichtigsten Handelspartnerländer gewichtete Index der Fremdwährungskurse des Schweizer Frankens stieg nach einem Rückgang im 1. Quartal regelmässig leicht an. Im Jahresdurchschnitt lag er nominal um 2.0 Prozent unter dem Vorjahreswert; infolge der geringeren Teuerung in der Schweiz sank er real etwas stärker (–2.8%). Die schweizerischen Währungsbehörden sahen ihre Politik, sich so gut wie möglich von Devisenmarktinterventionen fernzuhalte, von der internationalen Entwicklung bestärkt. An der erwähnten Konferenz der Fünfergruppe wurden zwar noch konzertierte Eingriffe in Aussicht gestellt, das Schwergewicht lag jedoch eindeutig bei einer verbesserten Abstimmung der Wirtschaftspolitik; insbesondere verpflichteten sich einerseits die USA zu einem Abbau ihres Budgetdefizits und anderseits Japan zu einer Nachfragestimulierung.

Schweizerische Währung 1980-1989

Als Zweitrat stimmte 1985 auch der Ständerat diskussionslos der Verlängerung des leicht revidierten Bundesbeschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Massnahmen zur Verhütung oder Behebung ernsthafter Störungen des Währungssystems um weitere zehn Jahre zu.

Beitritt der Schweiz zu den Allgemeinen Kreditvereinbarungen.

Die Nationalbank setzte in Berichtsjahr ihre Bemühungen fort, die Entwicklung der Geldmenge mit dem realen Wirtschaftswachstum in Übereinstimmung zu bringen. Dabei geht es ihr weniger um momentane Schwankungen in der Preisentwicklung, die beispielsweise von Wechselkursveränderungen induziert sein können, als vielmehr um eine relative Stabilhaltung über mehrere Jahre hinweg. In Anbetracht der noch ungewissen Konjunkturaussichten zu Beginn des Jahres 1985 war das Geldmengenziel mit 3 Prozent recht grosszügig festgelegt worden. Das kräftige Wirtschaftswachstum erlaubte es jedoch den Bankbehörden, eine restriktivere Politik einzuschlagen und sich der mittelfristig angepeilten Zielgrösse von 2 Prozent anzunähern. Die als Indikator dienende bereinigte Notenbankgeldmenge nahm 1985 um 2.2 Prozent zu (1984: 2.6%). Im Einvernehmen mit dem Bundesrat beschloss das Direktorium der SNB, im Jahr 1986 die Zügel noch etwas mehr anzuziehen und eine lediglich zweiprozentige Expansion der bereinigten Notenbankgeldmenge anzustreben. Diverse Kommentatoren aus Banken- und Wissenschaftskreisen erachteten allerdings auch diese 2 Prozent noch als zu hoch, um langfristig ein inflationsfreies Wachstum zu gewährleisten.

Geldmenge 1984.

Der Devisenmarkt war auch 1984 durch den Höhenflug der amerikanischen Währung gekennzeichnet. Der durch das hohe reale Zinsniveau in den USA induzierte Kapitalfluss liess den Dollar gegenüber dem Schweizerfranken, jedoch auch gegenüber allen andern nationalen Währungen (mit Ausnahme Japans) relativ kontinuierlich weiter ansteigen. Nach einer kurzen Beruhigungsphase im Frühjahr stieg der Dollarkurs bis Ende Jahr auf Fr. 2.597, was zugleich einen seit 1976 nicht mehr erreichten Höchstwert bedeutete. Im. Mittel lag die amerikanische Währung gegenüber dem Franken um 11.8 Prozent über dem Vorjahreswert. Eine ähnlich ausgeprägte Aufwärtsentwicklung kennzeichnete den japanischen Yen. Nur von geringfügiger Natur waren hingegen die Wertveränderungen des Frankens in bezug auf die übrigen Währungen. Die für den Aussenhandel besonders wichtige Deutsche Mark gewann im Jahresdurchschnitt leicht an Wért (+ 0.4%), während die Währungen Frankreichs, Italiens und Grossbritanniens ähnlich kleine Einbussen erlitten. Der nominale exportgewichtete Wechselkursindex lag 1984 im Mittel um 2.2 Prozent tiefer als im Vorjahr. Da die Teuerung in der Schweiz kleiner ausfiel als in den meisten andern Staaten, bildete sich der reale exportgewichtete Wechselkursindex noch etwas deutlicher zurück (– 3.3%). Im Gegensatz zum Vorjahr — als es galt, die Deutsche Mark zu stützen — verzichtete diesmal die Nationalbank auf Aktionen am Devisenmarkt zur Kurspflege. Derartige Interventionen hätten wohl, abgesehen von einer Gefährdung der Ziele der Geldmengenpolitik, auch wenig Wirkung gezeigt: die Gründe für die gegenwärtige Stärke des Dollars sind gemäss allgemeiner Einschätzung in den USA selbst, und nicht auf den Devisenmärkten zu suchen. Die früher als in den andern Industrieländern erholte Konjunktur sowie das hohe Staatshaushaltsdefizit bei gleichzeitig restriktiver Geldmengenpolitik haben im internationalen Vergleich hohe Realzinsen zur Folge, was zu einer besonderen Attraktivität von Dollaranlagen führt. Da sich der Dollaranstieg einerseits für die schweizerische Exportwirtschaft und das Tourismusgewerbe positiv auswirkte und sich andererseits infolge sinkender Rohstoffnotierungen (auf Dollarbasis) der Anstieg der Preise für Importgüter in relativ engen Grenzen hielt, blieb das abwartende Verhalten der Währungsbehörde auch politisch unbestritten.

Schweizerische Währung 1980-1989

Wie bereits in den beiden vorangegangenen Jahren gelang es der Nationalbank auch 1984, das Wachstum der Geldmenge im Bereich der angepeilten Zielgrösse zu halten. Mit der Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge um 2.6 Prozent wurde einerseits der konjunkturellen Erholung Rechnung getragen und andererseits der Aufbau eines Inflationspotentials weitgehend vermieden. Dass das effektive Wachstum dieser Richtgrösse geringfügig unter dem angekündigten Wert von 3 Prozent blieb, wurde mit Blick auf die Teuerungsbekämpfung sowohl von der verantwortlichen Behörde als auch von Wissenschaftern positiv beurteilt. Nach Ansicht eines prominenten Vertreters der letztgenannten Kreise hätte die Expansion sogar noch restriktiver erfolgen müssen. Im Einvernehmen mit der Landesregierung beschloss das Direktorium der Nationalbank, auch für 1985 eine dreiprozentige Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge anzustreben, wobei es dieses Ziel ausdrücklich als Richtgrösse verstanden haben möchte.

Geldmenge 1984.

Die Frage, ob die Nationalbank einen Gewinnanteil an den Staat abliefern soll, hat sich in den letzten Jahren zu einem Dauerthema der helvetischen Politik entwickelt. Nachdem die grosse Kammer im Vorjahr in diese Richtung zielende Postulate überwiesen hatte, führte die Landesregierung mit der Nationalbankleitung diesbezügliche Gespräche. Von seiten der Nationalbank wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eine zusätzliche Gewinnausschüttung geldmengenpolitische Auswirkungen hätte, die durch Restriktionen im Geldschöpfungsprozess für die private Wirtschaft kompensiert werden müssten. Ferner wurde betont, dass damit die Budgetdisziplin der politischen Behörden untergraben würde, und die Nationalbank eines Teils ihrer Autonomie verlustig ginge. Dies namentlich deshalb, weil, wie Beispiele aus andern Ländern (BRD) bzw. andern Bereichen (PTT) zeigen, die Politiker in der Regel dahin tendierten, Gewinnablieferungen nicht als einmaligen Zuschuss zu betrachten, sondern vielmehr als feste Grösse in die Budgetplanung aufzunehmen. Trotz ihrer grundsätzlichen Gegnerschaft erklärte die Nationalbank schliesslich, dass sie es verantworten könnte, dem politischen Druck nachzugeben und für CHF 1'984'300 auszuschütten. Die Bundesbehörden zeigten an diesem Angebot allerdings wenig Interesse. Dazu beigetragen hat sicher nicht zuletzt die Verfassungsbestimmung (Art. 39 BV), dass von einem allfällig zu verteilenden Überschuss lediglich ein Drittel an den Bund, zwei Drittel hingegen an die Kantone auszurichten sind. Somit konnte die Nationalbank den Ertragsüberschuss von rund CHF 2.3 Mia. (ohne Buchgewinne aus Währungsrelationsverschiebungen) zum Grossteil dem Konto «Rückstellungen für Währungsrisiken» gutschreiben, dessen Stand sich auf CHF 10.8 Mia. erhöhte.

Diskussionen um die Verwendung des Gewinns der Schweizerischen Nationalbank (1982–1985)

Auf Ende 1984 trat Fritz Leutwiler als Präsident des Direktoriums der Nationalbank zurück. Während seiner zehnjährigen Amtszeit hatte der im In- und Ausland angesehene Leutwiler nicht nur die Nationalbankpolitik wesentlich geprägt, sondern auch versucht, sie einem breiteren Publikum verständlich zu machen. Die Wahl von Vizepräsident Pierre Languetin zu seinem Nachfolger entsprach den Erwartungen und erregte höchstens insofern Aufsehen, als damit erstmals ein Romand auf diesen Posten gelangte. Umstrittener gestaltete sich jedoch die Wahl eines neuen Mitglieds des dreiköpfigen Direktoriums. Von den beiden bankinternen Kandidaten erhielt schliesslich der dem Freisinn nahestehende Hans Meyer den Vorzug vor dem Sozialdemokraten Kurt Schiltknecht. Dies führte bei der SPS, die noch nie einen Vertreter im höchsten Nationalbankgremium stellen konnte, aber auch bei einem Teil der Presse zu Mutmassungen, dass parteipolitische Überlegungen den Ausschlag gegeben hätten.

Fritz Leutwiler Pierre Languetin

Der geldpolitische Kurs der Nationalbank erfuhr keine grundsätzliche Änderung. Hauptzielsetzung blieb trotz des Sinkens der Teuerung und der Zunahme der Arbeitslosigkeit die Inflationsbekämpfung. Auf eine massive Ausdehnung der Geldversorgung der Wirtschaft im Hinblick auf eine Ankurbelung der Beschäftigung wurde verzichtet. Das weitgehende Festhalten an der bisherigen Politik gründete auf der Überzeugung, dass sich Arbeitslosigkeit auf lange Sicht nicht durch eine monetäre Expansion beseitigen lässt. Ihren wichtigsten Beitrag zur Dämpfung konjunktureller Schwankungen sah die Nationalbank nach wie vor in der Herbeiführung eines stabilen Preisniveaus. Zur Sicherstellung eines inflationsfreien Wirtschaftswachstums strebt sie längerfristig eine jährliche Vergrösserung der bereinigten Notenbankgeldmenge von höchstens zwei bis drei Prozent an.

Der geldpolitische Kurs der Nationalbank erfuhr keine grundsätzliche Änderung