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Ausgehend von der Feststellung, dass eine Angleichung der Pro-Kopf-Einkommen zwischen den Berggebieten und den städtischen Agglomerationen des Mittellandes mit den Instrumenten der bisherigen Regionalpolitik nicht erreicht worden ist, forderte der Walliser Ständerat Bloetzer (cvp) mit einer Motion «eine umfassende Revision» dieser Politik. Dabei sollte zwar das bisherige Konzept der Investitionshilfe für den Ausbau der Infrastruktur beibehalten, jedoch die Grenzen für beitragsberechtigte Vorhaben weiter gezogen und vor allem die Mittel aufgestockt werden. Obwohl nicht nur Bundesrat Delamuraz, sondern auch der Bündner Gadient (svp) für die Umwandlung in ein Postulat plädierten, überwies der Rat die Motion mit 19 zu 1 Stimme. Der Ständerat forderte zudem den Bundesrat mit einem Postulat auf, einen Bericht über die längerfristigen Entwicklungschancen der Berggebiete vorzulegen. Der Nationalrat überwies eine Motion der CVP-Fraktion für ein regionalpolitisches Aktionsprogramm mit den Schwerpunkten Förderung der Infrastruktur und der Ausbildung sowie Verstärkung des Finanzausgleichs lediglich als Postulat.

Forderung nach umfassender Revision von den Instrumenten der bisherigen Regionalpolitik
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

In der Oktobersession lösten Dringliche Interpellationen der Fraktionen der SP, von LdU/EVP, der GP und der SVP im Nationalrat eine weitere Debatte über die Wirtschaftslage, vor allem aber über die Arbeitslosigkeit aus. Der Bundesrat bekräftigte dabei seine Meinung, dass ein Abweichen von der geldwertstabilitätsorientierten Geldmengenpolitik — wie dies von der SP gefordert wurde — ein schlechtes Mittel zu einer dauerhaften Wiederbelebung der Wirtschaft wäre. Weniger ablehnend war seine Haltung zu der ebenfalls von der SP vorgebrachten Forderung nach einem Förderungsprogramm zur Sanierung von Altbauten im Rahmen des Programms "Energie 2000" und einer Neuauflage des 1975/76 eingesetzten Instruments des Investitionsbonus zur Belebung der Bauwirtschaft. Er machte aber auch darauf aufmerksam, dass der Bundesrat für 1993 eine Steigerung der Investitionsausgaben um 19% budgetiert hat und dass zusätzliche staatliche Investitionsprogramme erstens nur mit grosser zeitlicher Verzögerung beschäftigungswirksam würden und zweitens nur über öffentliche Anleihen finanziert werden könnten, was unerwünschte Zins- oder, bei einer expansiven Geldmengenpolitik, Preiserhöhungen zur Folge hätte. An einer vom Vorsteher des EVD einberufenen nationalen Wirtschaftskonferenz anfangs November stiess die auch vom Baugewerbe unterstützte Idee eines Investitionsbonus für Gemeinden und Kantone bei letzteren allerdings auf wenig Interesse, da bei ihnen das Geld für das Vorziehen von Investitionen nicht vorhanden sei.

Dringliche Interpellationen

Die Schweizerische Verkehrszentrale (SVZ) ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft, deren Hauptaktivität die Organisation und Durchführung der touristischen Werbung für die Schweiz ist. Sie wurde dabei bisher vom Bund finanziell unterstützt; der auf Ende 1992 auslaufende Finanzierungsbeschluss von 1987 hatte eine Steigerung dieser Beiträge auf 31 Mio Fr. pro Jahr erlaubt. Damit deckte der Bund rund 60% der Kosten der SVZ; dieser Anteil blieb aber deutlich unter demjenigen anderer wichtiger Fremdenverkehrsländer (Frankreich : 92%, Osterreich, Spanien und Italien: 100%). Angesichts des verschärften Wettbewerbs auf dem internationalen Tourismusmarkt hatte die SVZ eine Erhöhung dieses Beitrags auf 52 Mio Fr. verlangt. Die schlechte Finanzlage veranlasste den Bundesrat, darauf nicht einzutreten, sondern dem Parlament zu beantragen, die Subvention für 1993 und 1994 auf 31 Mio Fr. einzufrieren. Obwohl seine Kommission eine Erhöhung auf 39 Mio Fr. und Bühler (fdp, LU) eine solche auf 35 Mio Fr. beantragt hatten, stimmte der Ständerat diesem Vorschlag zu. Auch im Nationalrat wurde eine Aufstockung auf 35 Mio Fr. abgelehnt, immerhin aber eine teuerungsbedingte Erhöhung auf 32,6 Mio Fr. beschlossen, was auch die Zustimmung der Ständekammer fand.

Schweizerische Verkehrszentrale Erhöhung dieses Beitrags auf 52 Mio Fr. verlangt

Die schlechten Aussichten für die Entwicklung der Bundesfinanzen hatten den Bundesrat etwa gleichzeitig veranlasst, seine bisher eher ablehnende Haltung zur Zulassung von Spielbanken zu korrigieren. Im Rahmen der "Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt" schlug er vor, Art. 35 BV in dem Sinn zu ändern, dass das Spielbankenverbot aufgehoben und die Gesetzgebung – insbesondere auch über maximale Einsätze – und Konzessionierung zur Bundessache erklärt werden, wobei die Kantone für die Zulassung von Geldspielautomaten zuständig bleiben. Von den Bruttospielerträgen der Kasinos müssten 80% an den Bund abgeliefert werden, welcher sie zur Finanzierung der AHV zu verwenden hat. Beide Parlamentskammern stimmten diesem Vorschlag zu, im Nationalrat gegen die von Vertretern der SP, den Grünen, der LdU-EVP-Fraktion und der SD getragene grundsätzliche Opposition. In der Detailberatung fand auch ein Antrag Aguet (sp, VD), einen zulässigen Höchsteinsatz von 20 Fr. in der Verfassung festzuschreiben, keine Mehrheit. Nicht durchzusetzen vermochte sich aber auch ein Antrag Cotti (cvp, TI), der den von den Kasinobetreibern an den Bund abzuliefernden Ertragsanteil von 80% auf 50% senken wollte. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Verfassungsänderung mit 113:58, der Ständerat mit 34 gegen 1 Stimme gut.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Der Bundesrat veröffentlichte im September einen Bericht über die "Technologiepolitik des Bundes". Gestützt auf die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe sprach er sich darin gegen eine interventionistische Industrie- und Technologiepolitik aus und lehnte namentlich auch die Schaffung eines Bundesamtes für Technologie ab. Die Experten hatten in ihrer Analyse der Exportindustrie gute Wettbewerbsfähigkeit im technologischen Bereich bescheinigt. Schwachstellen und staatlicher Handlungsbedarf wurden hingegen beim Arbeitsmarkt (Zulassung von ausländischen Spezialisten) und der inländischen Wettbewerbsordnung (Kartelle sowie öffentliches Beschaffungswesen) ausgemacht. Im eigentlichen Technologiebereich soll sich der Staat gemäss Bundesrat weiterhin mit einer subsidiären Rolle, namentlich in der Weiterbildung und bei der Förderung spezieller Forschungsbereiche (z.B. Mikroelektronik) begnügen.

Bericht über die "Technologiepolitik des Bundes

Der Vorentwurf zu einem Gesetz für eine "ausgeglichene Entwicklung der Wirtschaft" (Stabilitätsgesetz), welches das Krisengesetz von 1954 ersetzen soll, kam in der Vernehmlassung unter massiven Beschuss. Der Gewerbeverband und der Vorort kritisierten den Entwurf als überflüssig und warfen ihm vor, zuviel Spielraum für staatlichen konjunktur- und strukturpolitischen Aktivismus zu enthalten. Auch die Nationalbank schloss sich dieser Kritik an und warf dem Projekt zusätzlich vor, die Autonomie der Notenbank zu untergraben. Ähnlich wurde der Expertenentwurf von der FDP und der SVP beurteilt. Grundsätzlich positiv, wenn auch nicht ohne Kritik, waren die Reaktionen demgegenüber bei der CVP, der SP und dem SGB. Auch im Parlament wurde ordnungspolitische Kritik an diesem Entwurf artikuliert. Anlässlich der Diskussion über die Legislaturplanung stimmte der Nationalrat gegen den Widerstand der Linken einer Kommissionsmotion zu, welche forderte, dass dieses Gesetz aus den Richtlinien gestrichen, d.h. nicht prioritär behandelt wird. Der Ständerat korrigierte diesen Entscheid mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat, um dem Bundesrat zumindest die verwaltungsinterne Weiterarbeit an diesem Projekt zu erlauben.

Die Schaffung eines Stabilitätsgesetzes scheitert (1991-1993)

Réunissant plus de trente mille personnes, 185 pays, 57 chefs d'Etat et 31 chefs de gouvernement, la Conférence des Nations Unies sur l'environnement et le développement (CNUED) s'est déroulée au mois de juin à Rio de Janeiro. Elle avait pour but de produire une déclaration fixant les grands principes d'une gestion commune et durable de la terre et un plan d'action, l'Agenda 21, établissant, en quelque 800 pages, les moyens d'y parvenir. Ceci devait être accompagné d'une convention sur le climat et d'une convention sur la diversité biologique.
Les travaux préparatoires pour l'élaboration d'une convention sur le climat touchant à une réduction des émissions de CO2 pour les pays industrialisés se sont achevés autour d'un projet minimal ne comportant ni limitations, ni calendrier. Ce faible résultat fut notamment dû à une opposition des Etats-Unis à toute mesure limitative et contraignante. Les autres pays industrialisés (principalement CE et AELE) se sont prononcés pour une stabilisation au niveau de 1990 des émissions de CO2 d'ici l'an 2000, afin d'aller ensuite dans le sens d'une réduction. Des divergences sont également apparues en ce qui concernait le mode et le montant du financement des projets d'aide au Tiers-monde en matière d'environnement, les pays riches ayant eu quelque réticence à délier leur bourse: les 125 milliards de dollars par an nécessaires ont été considérés comme une somme impossible à débloquer en période de conjoncture difficile. L'élaboration d'un texte sur le respect de la diversité biologique fut également problématique et donna lieu à d'âpres négociations; l'impasse fut complète puisque les Etats-Unis déclarèrent qu'ils ne la signeraient pas, prétextant leur opposition au système de financement prévu. Au vu de ces divergences, c'est donc sur un constat d'échec partiel que débuta (et s'acheva) la Conférence de Rio.

1992: Conférence des Nations Unies sur l'environnement et le développement (Rio de Janeiro)
Dossier: UNO: Nachhaltige Entwicklung

Gewisse Massnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur wurden aber auch von wirtschaftsliberaler Seite verlangt: die LP-Fraktion verlangte mit einer Motion einen Nachtragskredit von 100 Mio Fr., um den Nationalstrassenbau in der Westschweiz verstärkt voranzutreiben. Der Nationalrat folgte jedoch Bundesrat Stich, der argumentiert hatte, dass diese Investitionen konjunkturpolitisch wenig bringen würden, da in der Westschweiz nicht der Tief- sondern der Hochbau in der Krise sei, und überwies den Vorstoss lediglich als Postulat.

Gewisse Massnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur wurden aber auch von wirtschaftsliberaler Seite verlangt: die LP-Fraktion verlangte mit einer Motion einen Nachtragskredit von 100 Mio Fr., um den Nationalstrassenbau in der Westschweiz verstärkt voranzutreiben

Der Abbau von Arbeitsplätzen veranlasste den SMUV, vom Bund Massnahmen zur Stützung der Innovations- und Risikobereitschaft der Industrie zu fordern und das 1985 vom Volk abgelehnte Projekt einer Innovationsrisikogarantie neu ins Gespräch zu bringen.

Innovationsrisikogarantie

Knappheit im Fonds der Investitionskredite für das Berggebiet hatte seit einiger Zeit zu Verzögerungen bei der Behandlung der Gesuche geführt. Die Walliser Darbellay und Delalay (beide cvp) forderten den Bundesrat mit gleichlautenden Motionen in beiden Räten auf, für diese zurückgestellten Gesuche vor allem die Instrumente der Bürgschaft für Darlehen auf dem Kapitalmarkt resp. der Übernahme der Zinskosten einzusetzen, und den im Budget 1992 vorgesehenen Betrag von CHF 68 Mio für neue Anträge zu reservieren. Diese Vorstösse wurden vom Bundesrat akzeptiert und von den jeweiligen Parlamentskammern überwiesen.

Knappheit im Fonds der Investitionskredite für das Berggebiet sorgt für Verzögerungen
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Mit dem Einverständnis des Bundesrats überwiesen National- und Ständerat auch eine Motion von Nationalrat Matthey (sp, NE), welche verlangt, dass der 1994 auslaufende Bundesbeschluss von 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen verlängert wird. Gemäss einem von Nationalrat Maître (cvp, GE) eingereichten Postulat sollte der Beschluss allerdings in dem Sinn revidiert werden, dass nicht nur Regionen mit wirtschaftlichen Strukturproblemen davon profitieren könnten, sondern alle Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit.

Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen verlängert
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Auf wenig Gegenliebe stiess im Nationalrat eine im Vorjahr vom Ständerat diskussionslos überwiesene Motion Jelmini (cvp, TI), welche ein neues Gesetz für die Sicherstellung einer wirksamen konjunkturpolitischen Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Wirtschaft und Nationalbank gefordert hatte. Auf Antrag von Binder (svp, ZH), der davon eine zusätzliche und kontraproduktive Regulierung der Wirtschaft befürchtete, lehnte der Rat die Motion mit 75 zu 50 Stimmen ab.

Ohne Diskussion überwies der Ständerat eine Motion Jelmini (cvp, TI), welche die Ausarbeitung eines konjunkturpolitischen Instrumentariums fordert

Die sich weiter verschlechternde Wirtschaftslage und vor allem der damit verbundene steile Anstieg der Arbeitslosenzahl führten bei den Gewerkschaften und der SP, welche noch im Vorjahr traditionellen staatlichen Konjunkturförderungsprogrammen wenig abgewinnen konnten, zu einer Kehrtwendung. Die Gewerkschaften forderten bereits zu Jahresbeginn vom Bund Investitionsprogramme zur Belebung der Bauwirtschaft. Im Nationalrat reichten die Fraktionen der SP, der CVP und der GP Dringliche Interpellationen zur Wirtschaftslage ein, bei deren Beantwortung sich in der Märzsession eine konjunkturpolitische Debatte entwickelte. Die SP sah zwar den Zeitpunkt für ein umfassendes Konjunkturförderungsprogramm noch nicht gekommen, sie regte jedoch eine zusätzliche staatliche Förderung des Wohnungsbaus in den besonders stark betroffenen Regionen der West- und Südschweiz an und forderte zudem den Bundesrat auf, sich bei der Nationalbank für eine Lockerung der Geldpolitik einzusetzen. Die CVP sprach sich ebenfalls für eine Stützung des Baugewerbes durch Wohnbauprogramme, aber auch durch eine Beschleunigung des Nationalstrassen- und Eisenbahnbaus aus. Gerade letztere Forderung rief die Grünen auf den Plan, die sich gegen Beschäftigungsprogramme für den Tiefbau wandten und verlangten, dass staatliche Förderungsmassnahmen auf jeden Fall ökologischen Kriterien genügen müssten.
In seiner ausführlichen Antwort wies Bundesrat Delamuraz darauf hin, dass kurzfristig eigentlich nur eine Verbesserung der Arbeitslosenversicherung sinnvoll sei. Eine expansivere Geldmengenpolitik lehnte er wegen den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Teuerungsbekämpfung ab. Skeptisch zeigte er sich auch gegenüber zusätzlichen — über die 1991 beschlossene Aufstockung der Mittel für die Wohnbau- und Eigentumsförderung hinausgehende — Stimulierungsmassnahmen für das Baugewerbe, dessen Kapazitäten seiner Ansicht nach in der vergangenen Hochkonjunkturphase zu stark ausgeweitet worden waren. Grundsätzlich hielt Delamuraz fest, dass für die schweizerische Wirtschaft keine staatlichen Stützungsprogramme nötig seien, sondern die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Standorts Schweiz. Dazu gehörten insbesondere ein zukunftgerichtetes Berufsbildungssystem, der Abbau von Wettbewerbsbeschränkungen, eine gut ausgebaute Infrastruktur und eine Reduktion von staatlichen Regelungen namentlich im Bauwesen. Daneben kündigte er eine Verbesserung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung, insbesondere durch eine Verlängerung der Bezugsberechtigung, an. Diese Antwort des Bundesrats vermochte die meisten Parteien zu befriedigen. Die Vertreter der FDP, der SVP, der Liberalen und insbesondere der AP nutzten die Gelegenheit, um auf ihre Forderung nach einem Abbau staatlicher Reglementierung im Planungs-, Bau- und Mietwesen aufmerksam zu machen und den Interpellanten, also der CVP, der SP und den Grünen, die Schuld an diesen "wirtschaftsfeindlichen" Vorschriften anzulasten.

Gewerkschaften forderten bereits zu Jahresbeginn vom Bund Investitionsprogramme (1992)

Die sich weiter verschlechternde Konjunkturlage veranlasste die Gewerkschaften, in die Offensive zu gehen und vom Staat Massnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft, vor allem des Baugewerbes, zu fordern. Den Anfang machte im Februar der CNG, der SGB folgte wenige Tage später und verlangte zusätzlich auch noch eine Lockerung der Geldpolitik der Nationalbank.

Gewerkschaften erwarten Massnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft

Die Aufhebung des in der Bundesverfassung verankerten Spielbankenverbots war bisher vor allem von Vertretern des Tourismusgewerbes gefordert worden, welche sich davon eine Attraktivitätssteigerung ihres Angebots versprachen. Zu Jahresbeginn hatte der Nationalrat eine derart begründete Motion Cotti (cvp, TI) mit 85 zu 50 Stimmen überwiesen. Gianfranco Cotti hatte unter anderem auch geltend gemacht, dass der angestrebte Schutz der einheimischen Bevölkerung vor den negativen Folgen von Glücksspielen angesichts der heutigen Mobilität und des dichten Netzes von Spielbanken, welches ausländische Unternehmen entlang der Landesgrenzen aufgebaut haben, ohnehin illusorisch geworden sei. Aus moralischen, sozialpolitischen und ethischen Gründen wurde die Motion namentlich von Zwygart (evp, BE), Zisyadis (pda, VD), Ziegler (sp, GE) und Scherrer (edu, BE) erfolglos bekämpft.

Aufhebung des Spielbankenverbots
Dossier: Spielbankenverbot

Die vom Bundesrat 1990 vorgeschlagene Revision des Markenschutzgesetzes passierte das Parlament ohne grundlegende Änderungen. Es ging dabei um eine Anpassung der aus dem Jahre 1890 stammenden Bestimmungen an die Realitäten des heutigen Wirtschaftslebens und gleichzeitig um eine Harmonisierung mit dem EG-Markenrecht. Die wesentlichsten Neuerungen betreffen die Ausweitung des Markenbegriffs auf Dienstleistungen, die Einführung einer Garantiemarke und der Übergang vom bisherigen Gebrauchsrecht zur expliziten Registrierung von Marken.

Totalrevision des Markenschutzgesetzes

In den OECD-Staaten setzte sich 1991 die Verringerung des wirtschaftlichen Wachstums fort. Insgesamt wurde nach ersten Schätzungen noch ein reales Wachstum von 1,1% verzeichnet. In den USA, Kanada und Grossbritannien bildete sich wie bereits im Vorjahr das Bruttosozialprodukt zurück. In den meisten westeuropäischen Industriestaaten flaute die Konjunktur ab, wobei es aber nur in wenigen Ländern (u.a. Schweden und die Schweiz) zu negativen Zuwachsraten kam. Einzig noch Japan und die alten Bundesländer der BRD wiesen weiterhin ein starkes, wenn auch im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls reduziertes Wachstum auf (+4,5% resp. +3,2%). Die wirtschaftliche Abkühlung führte zu einer Zunahme der Arbeitslosigkeit; deren Quote stieg in den grossen OECD-Ländern von 5,6% auf 6,7% an. Die restriktive Geldpolitik und die rezessiven Tendenzen wirkten sich hingegen positiv auf die Teuerung aus. Der Anstieg der Konsumentenpreise verringerte sich in den OECD-Ländern (ohne Türkei) von 5,2% auf 4,5%.
In den ehemals kommunistischen Ländern Mittel- und Osteuropas setzte sich die Anpassungskrise fort, welche durch die politischen Umwälzungen (Auflösung des COMECON und der UdSSR und durch den 1990 eingeleiteten Übergang zur Marktwirtschaft ausgelöst worden war. Die asiatischen Schwellenländer und die erdölexportierenden Staaten erzielten hingegen wie bereits im Vorjahr überdurchschnittliche Expansionsraten. Weiter verschlechtert hat sich die Situation der übrigen Entwicklungsländer, deren ohnehin ungenügendes Wirtschaftswachstum sich nochmals abgeschwächt hat.

In den ehemals kommunistischen Ländern Mittel- und Osteuropas setzte sich die Anpassungskrise fort, welche durch die politischen Umwälzungen (Auflösung des COMECON und der UdSSR) und durch den 1990 eingeleiteten Übergang zur Marktwirtschaft ausgelöst worden war

Die Schweiz geriet im Berichtsjahr in eine leichte Rezession bei anhaltend hoher Teuerung. Allerdings zeichnete sich im letzten Quartal sowohl bei den wirtschaftlichen Aktivitäten als auch bei der Teuerung eine Besserung ab. Das Bruttosozialprodukt war 1991 mit einer realen Veränderung um -0,5% zum erstenmal seit 1982 rückläufig. Wachstumsimpulse gingen einzig noch vom privaten Konsum und den laufenden Käufen des Staates und der Sozialversicherungen aus. Von den Privaten waren vor allem Dienstleistungen, namentlich im Tourismussektor gefragt, die Nachfrage nach Gütern stagnierte hingegen. Die erlahmende Nachfrage führte bei den Investitionen zu einem Einbruch (—2,8%), von dem nicht nur wie im Vorjahr das Baugewerbe, sondern auch die Ausrüstungsinvestitionen betroffen waren. Sowohl die Importe als auch die Exporte gingen in realen Werten leicht zurück (-1,4% resp. -1,3%). Nach ersten Schätzungen hat sich der Uberschuss der Ertragsbilanz um 0,8 Mia Fr. auf 12,8 Mia Fr. erhöht.

Schweizerische Konjunkturlage 1991
Dossier: Wirtschaftswachstum in der Schweiz 1990-1999

Der Arbeitsmarkt reagierte schnell auf die verschlechterte wirtschaftliche Lage. Während im ersten Quartal die Beschäftigung im Vergleich zum Vorjahresquartal noch leicht anstieg und im zweiten Quartal stagnierte, setzte in der zweiten Jahreshälfte ein Rückgang ein, welcher im vierten Quartal -0,9% ausmachte. Im Jahresmittel zählte man 0,3% weniger Beschäftigte als im Vorjahr. Damit wurde eine siebenjährige Wachstumsperiode beendet, während der rund 300 000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden waren. Im Dienstleistungsbereich setzte sich die Expansion zwar noch in abgeschwächter Form fort, im 2. Sektor kam es jedoch zu einem Abbau um 1,9%. Davon war nicht nur das Baugewerbe (—2,3%), sondern auch die verarbeitende Produktion (—1,7%) betroffen. Diese branchenmässige Verteilung bildet wahrscheinlich den Hintergrund für die Tatsache, dass der Beschäftigungsrückgang sich nur bei den Männern auswirkte (—0,7%), während bei den Frauen im Jahresmittel eine weitere Zunahme um 0,5% registriert wurde. Auch in bezug auf die regionale Verteilung wirkte sich der Konjunktureinbruch unterschiedlich aus. Die Kantone Schaffhausen (—2,1 %), Genf (—1,5%) und Neuenburg (—1,3%) waren vom Beschäftigungsrückgang am meisten betroffen; in Teilen der Ostschweiz (St. Gallen, Thurgau, Graubünden) und in der Innerschweiz wuchs demgegenüber die Beschäftigtenzahl nochmals an. Trotz der verschlechterten Arbeitsmarktlage nahm die Zahl der beschäftigten Ausländer weiter zu, wenn auch schwächer als im Vorjahr. Einem leichten Abbau bei den Saisonniers und den Grenzgängern stand eine starke Zunahme bei den Niedergelassenen (+6,7% zu Jahresende) gegenüber. Die Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich kontinuierlich auf 58 580 im Dezember, was einer Arbeitslosenquote von 1,9% entspricht; im Jahresdurchschnitt betrug diese Quote 1,3% (1990: 0,6%). Diese im internationalen Vergleich tiefe Rate stellt für die Schweiz einen Rekordwert für die Nachkriegszeit dar.

Beschäftigungslage 1991
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

Das Wachstum der industriellen Produktion schwächte sich auf 1 % ab. Eine deutliche Zunahme um 7% verzeichnete die Maschinenindustrie, welche bereits im Vorjahr die höchste Zuwachsrate erzielt hatte. Starke Einbrüche erlitten hingegen die baunahen Industrien Holz bzw. Steine und Erden mit -5% bzw. -12%. Die Investitionen bildeten sich um 2,8% zurück, wobei der Rückgang bei den Bauinvestitionen (—3,6%) spürbar deutlicher ausfiel als bei den Ausrüstungsinvestitionen (—1,6%). Die Rezession im Baugewerbe drückte sich auch in einer Schrumpfung des Auftragsbestands um 9% aus.

Industriellen Produktion 1991
Dossier: Industrielle Produktion 1990-1995

Die Teuerung blieb auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Der jährliche Anstieg des Index der Konsumentenpreise erreichte im Juni und Juli mit jeweils 6,6% einen Höchststand. Anschliessend verflachte sich die Kurve wieder auf 5,1 % (Oktober); nach einem vor allem mietzinsbedingten Anstieg auf 5,5% im November betrug die Teuerung zu Jahresende 5,2%. Im Jahresmittel wurde mit einem Anstieg der Konsumentenpreise um 5,9% der höchste Wert seit 1981 (6,5%) erreicht. Die Schweiz lag damit deutlich über dem westeuropäischen Mittelwert von etwa 4,5%. Erneut war die Teuerung weitgehend hausgemacht: die Inflationsrate betrug bei den Inlandwaren 6,8%, bei den Importen hingegen bloss 3,2%. Wie bereits im Vorjahr fiel der Anstieg bei den Wohnungsmieten mit 9,9% weit überdurchschnittlich aus. Die Inflationsrate der Grosshandelspreise bildete sich weiter zurück: sie betrug im Jahresmittel noch 0,4%.

Teuerung 1991
Dossier: Teuerung 1990-1999

Auf den 1. Dezember gab der Bundesrat die freiwillig gebildeten steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen frei. Damit wurden rund 700 Unternehmen ermächtigt, blockierte Mittel im Betrag von rund 400 Mio Fr. für Investitionen einzusetzen. In den von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen (v.a. französische Schweiz und Tessin) verlängerte er die Anspruchsberechtigung für den Bezug von Arbeitslosengeldern.

Freigabe der steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen (1991)

Noch nicht von rezessiven Tendenzen berührt war die schweizerische Tourismusbranche. Dank einer vermehrten Nachfrage sowohl von inländischen als auch von ausländischen Gästen stieg der Umsatz auf eine neue Rekordhöhe von 20,9 Mia Fr. Die Einnahmen aus dem internationalen Tourismus erhöhten sich um 7,4% auf 12,8 Mia Fr., wovon rund 40% auf die Hotellerie entfielen. Damit konnte die Tourismusbranche ihre Stellung als drittwichtigste Devisenverdienerin hinter der Maschinenindustrie und der Chemie festigen. Da die Ausgaben von Schweizer Touristen im Ausland nur um 1,3% zunahmen, verbesserte sich der Aktivsaldo der Tourismusbilanz um mehr als einen Drittel auf 2,9 Mia Fr.

Umsatz der Tourismusbranche 1991

Im Oktober 1989 hatten die Umweltschutzminister der sieben Staaten mit Alpenanteil (Frankreich, Italien,. Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Osterreich und Jugoslawien) beschlossen, unter dem Namen Alpenkonvention ein völkerrechtliches Vertragswerk zwischen den erwähnten Staaten und der EG zum Schutz der Alpen zu realisieren. Darin sollen die Grundlagen für eine langfristige Erhaltung der Alpen als Naturraum, aber auch als Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bewohner festgelegt werden. Die vom EDI im Frühjahr eingeleitete Vernehmlassung ergab bei den grossen Parteien und auch in Umweltschutzkreisen Zustimmung. Die Mehrheit der Alpenkantone, insbesondere Graubünden und Wallis, äusserten sich hingegen skeptisch bis ablehnend. Sie befürchten, dass die sehr allgemein gehaltene Konvention die Grundlage zu Fremdbestimmung und zu Einschränkungen für die lokale Wirtschaft bilden könnte. Trotz diesem Widerstand beschloss der Bundesrat, die Konvention am 7. November in Salzburg zu unterzeichnen. Er will sie dem Parlament allerdings erst dann zur Ratifizierung vorlegen, wenn die zu ergreifenden Massnahmen für die einzelnen Politikbereiche ebenfalls vorliegen.

Alpenkonvention
Dossier: Alpenkonvention

Einen Tag nach dieser Debatte überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat Leuenberger (sp, SO), welches den Bundesrat aufforderte, für den Fall einer Rezession Beschäftigungsprogramme vorzubereiten. Diese sollten den Hauptakzent nicht auf die traditionellen Aufträge in den Bereichen Strassenbau und militärische Ausrüstung legen, sondern — neben der Förderung der beruflichen Umschulung und Weiterbildung — beschäftigungswirksame Massnahmen in den Gebieten Energiesparen und öffentlicher Verkehr enthalten. Der einzige Ruf im Parlament nach dem sofortigen Einsatz eines staatlichen Investitionsprogramms kam von einem Vertreter der Zürcher SVP. Bundesrat Delamuraz lehnte jedoch in der Dezembersession das in der Fragestunde vorgetragene Begehren des neu in den Nationalrat gewählten Präsidenten des kantonalen Gewerbeverbandes Neuenschwander ab.

Vorbereitung eines Beschäftigungsprogramms (Po. 91.3061)