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Das Wachstum der industriellen Produktion schwächte sich auf 1 % ab. Eine deutliche Zunahme um 7% verzeichnete die Maschinenindustrie, welche bereits im Vorjahr die höchste Zuwachsrate erzielt hatte. Starke Einbrüche erlitten hingegen die baunahen Industrien Holz bzw. Steine und Erden mit -5% bzw. -12%. Die Investitionen bildeten sich um 2,8% zurück, wobei der Rückgang bei den Bauinvestitionen (—3,6%) spürbar deutlicher ausfiel als bei den Ausrüstungsinvestitionen (—1,6%). Die Rezession im Baugewerbe drückte sich auch in einer Schrumpfung des Auftragsbestands um 9% aus.

Industriellen Produktion 1991
Dossier: Industrielle Produktion 1990-1995

Die Teuerung blieb auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Der jährliche Anstieg des Index der Konsumentenpreise erreichte im Juni und Juli mit jeweils 6,6% einen Höchststand. Anschliessend verflachte sich die Kurve wieder auf 5,1 % (Oktober); nach einem vor allem mietzinsbedingten Anstieg auf 5,5% im November betrug die Teuerung zu Jahresende 5,2%. Im Jahresmittel wurde mit einem Anstieg der Konsumentenpreise um 5,9% der höchste Wert seit 1981 (6,5%) erreicht. Die Schweiz lag damit deutlich über dem westeuropäischen Mittelwert von etwa 4,5%. Erneut war die Teuerung weitgehend hausgemacht: die Inflationsrate betrug bei den Inlandwaren 6,8%, bei den Importen hingegen bloss 3,2%. Wie bereits im Vorjahr fiel der Anstieg bei den Wohnungsmieten mit 9,9% weit überdurchschnittlich aus. Die Inflationsrate der Grosshandelspreise bildete sich weiter zurück: sie betrug im Jahresmittel noch 0,4%.

Teuerung 1991
Dossier: Teuerung 1990-1999

Die anhaltende Konjunkturschwäche führte dazu, dass im Oktober die Arbeitslosenquote mit 45 692 Personen oder 1,5% der aktiven Bevölkerung den höchsten Wert seit dem Zweiten Weltkrieg erreichte. Ende Jahr betrugen die Zahlen gemäss Biga 58 580 Frauen und Männer oder 1,9%, was gegenüber dem Vorjahr (25 141 Personen oder 0,8%) einer Zunahme um 133% entspricht. Frauen und Ausländer waren überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. Praktisch sämtliche Kantone registrierten eine Erhöhung der Arbeitslosenzahlen. Allerdings verzeichneten jene Kantone in der West- und Südschweiz (Genf, Neuenburg, Tessin) einen besonders ausgeprägten Anstieg, die bereits früher überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquoten kannten. Unter dem Durchschnitt lag die Arbeitslosigkeit.weiterhin in der Inner- und Ostschweiz, aber auch Bern und Zürich wiesen noch relativ günstige Werte aus.

Arbeitslosenquote mit 45 692 Personen oder 1,5% der aktiven Bevölkerung

Die verschlechterte wirtschaftliche Lage zeigte rasch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Während im ersten Quartal die Beschäftigung im Vergleich zum Vorjahr noch leicht anstieg und im zweiten Quartal stagnierte, setzte in der zweiten Jahreshälfte ein Rückgang ein, welcher im vierten Quartal -0,9% erreichte. Im Jahresmittel zählte man 0,3% weniger Beschäftigte als im Vorjahr. Damit ging eine siebenjährige Wachstumsperiode zu Ende, während der rund 300 000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden waren. Der Dienstleistungsbereich konnte zwar noch einen leichten Zuwachs der Beschäftigung verzeichnen, im 2. Sektor kam es jedoch zu einem Abbau von 1,9%. Am stärksten war dabei das Baugewerbe (-2,3%) betroffen, aber auch in der verarbeitenden Produktion (-1,7%) kam es zu einem spürbaren Rückgang der Beschäftigung.

0,3% weniger Beschäftigte

Keine Partei verlangte im Berichtsjahr konkrete Beschäftigungsprogramme. Im Parlament auf deren eventuelle Opportunität angesprochen, zeigte sich der Bundesrat betont optimistisch. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die momentane Arbeitslosigkeit – seiner Meinung nach in erster Linie eine Folge der längst nötigen Strukturbereinigungen – im Frühjahr 1992 ihren Kulminationspunkt erreichen und weitgehend durch Kurzarbeit aufgefangen werde, zu deren sozialer Bewältigung das 1990 revidierte Gesetz über die Arbeitslosenversicherung beste Voraussetzungen biete.

Keine Partei verlangte im Berichtsjahr konkrete Beschäftigungsprogramme

Auf den 1. Dezember gab der Bundesrat die freiwillig gebildeten steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen frei. Damit wurden rund 700 Unternehmen ermächtigt, blockierte Mittel im Betrag von rund 400 Mio Fr. für Investitionen einzusetzen. In den von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen (v.a. französische Schweiz und Tessin) verlängerte er die Anspruchsberechtigung für den Bezug von Arbeitslosengeldern.

Freigabe der steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen (1991)

Noch nicht von rezessiven Tendenzen berührt war die schweizerische Tourismusbranche. Dank einer vermehrten Nachfrage sowohl von inländischen als auch von ausländischen Gästen stieg der Umsatz auf eine neue Rekordhöhe von 20,9 Mia Fr. Die Einnahmen aus dem internationalen Tourismus erhöhten sich um 7,4% auf 12,8 Mia Fr., wovon rund 40% auf die Hotellerie entfielen. Damit konnte die Tourismusbranche ihre Stellung als drittwichtigste Devisenverdienerin hinter der Maschinenindustrie und der Chemie festigen. Da die Ausgaben von Schweizer Touristen im Ausland nur um 1,3% zunahmen, verbesserte sich der Aktivsaldo der Tourismusbilanz um mehr als einen Drittel auf 2,9 Mia Fr.

Umsatz der Tourismusbranche 1991

Im Oktober 1989 hatten die Umweltschutzminister der sieben Staaten mit Alpenanteil (Frankreich, Italien,. Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Osterreich und Jugoslawien) beschlossen, unter dem Namen Alpenkonvention ein völkerrechtliches Vertragswerk zwischen den erwähnten Staaten und der EG zum Schutz der Alpen zu realisieren. Darin sollen die Grundlagen für eine langfristige Erhaltung der Alpen als Naturraum, aber auch als Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bewohner festgelegt werden. Die vom EDI im Frühjahr eingeleitete Vernehmlassung ergab bei den grossen Parteien und auch in Umweltschutzkreisen Zustimmung. Die Mehrheit der Alpenkantone, insbesondere Graubünden und Wallis, äusserten sich hingegen skeptisch bis ablehnend. Sie befürchten, dass die sehr allgemein gehaltene Konvention die Grundlage zu Fremdbestimmung und zu Einschränkungen für die lokale Wirtschaft bilden könnte. Trotz diesem Widerstand beschloss der Bundesrat, die Konvention am 7. November in Salzburg zu unterzeichnen. Er will sie dem Parlament allerdings erst dann zur Ratifizierung vorlegen, wenn die zu ergreifenden Massnahmen für die einzelnen Politikbereiche ebenfalls vorliegen.

Alpenkonvention
Dossier: Alpenkonvention

Per 1. November machte der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch und erhöhte für die Kantone Genf, Neuenburg und Tessin die Bezugsdauer der ungekürzten Arbeitslosentaggelder von 85 auf 170 Tage. Mit über 3% lag die Arbeitslosigkeit in diesen Kantonen Ende September deutlich über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Durch die Verlängerung der Bezugsdauer wird der Versicherungsschutz verbessert. Gleichzeitig erhalten die Behörden mehr Zeit, um geeignete Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten bereitzustellen.

erhöhte für die Kantone Genf, Neuenburg und Tessin die Bezugsdauer der ungekürzten Arbeitslosentaggelder

Einen Tag nach dieser Debatte überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat Leuenberger (sp, SO), welches den Bundesrat aufforderte, für den Fall einer Rezession Beschäftigungsprogramme vorzubereiten. Diese sollten den Hauptakzent nicht auf die traditionellen Aufträge in den Bereichen Strassenbau und militärische Ausrüstung legen, sondern — neben der Förderung der beruflichen Umschulung und Weiterbildung — beschäftigungswirksame Massnahmen in den Gebieten Energiesparen und öffentlicher Verkehr enthalten. Der einzige Ruf im Parlament nach dem sofortigen Einsatz eines staatlichen Investitionsprogramms kam von einem Vertreter der Zürcher SVP. Bundesrat Delamuraz lehnte jedoch in der Dezembersession das in der Fragestunde vorgetragene Begehren des neu in den Nationalrat gewählten Präsidenten des kantonalen Gewerbeverbandes Neuenschwander ab.

Vorbereitung eines Beschäftigungsprogramms (Po. 91.3061)

Nachdem Ende August die Zahl der Arbeitslosen auf 40 000 und diejenige der Kurzarbeitenden auf 20 000 angestiegen war, reichten die Fraktionen der SP und der FDP sowie CVP-Nationalrat Widrig (SG) dringliche Interpellationen zur Wirtschaftspolitik ein. Diese boten dem Nationalrat anfangs Oktober Gelegenheit, die sich rapide verschlechternde Wirtschaftsund Beschäftigungslage zu diskutieren. Alle Parteien waren sich einig, dass der Zeitpunkt für ein konjunkturpolitisches Ankurbelungsprogramm noch nicht gekommen sei; immerhin verlangten die Sozialdemokraten diesbezügliche Vorbereitungen. Während die SP neben verstärkten Bemühungen auf dem Ausbildungssektor auch eine Lockerung der Geldpolitik anregte, betonten sowohl der freisinnige Fraktionssprecher Schüle (SH) als auch Widrig für die CVP und Fischer(AG) für die SVP die Bedeutung von Massnahmen zur Belebung des Wettbewerbs und forderten zudem den Staat zum Masshalten sowohl bei den Ausgaben als auch bei der Produktion von gesetzlichen Vorschriften auf. Konkret kritisierte die FDP namentlich die relativ schlechter gewordenen Rahmenbedingungen für den Finanzplatz. Vertreter der CVP und der SVP prangerten insbesondere die zeitraubenden Baubewilligungsverfahren an, welche verantwortlich seien, dass investitionswillige Unternehmen ins Ausland abwandern würden.
Der Bundesrat verteidigte seinen bisherigen Kurs, der darin besteht, trotz des wirtschaftlichen Einbruchs weiterhin der Teuerungsbekämpfung das Primat einzuräumen. Eine Lockerung der Geldpolitik lehnte er deshalb als kontraproduktiv ab. Gestützt auf die Annahme, dass sich die Konjunktur im Jahre 1992 wieder erholen werde, lehnte er auch spezielle Beschäftigungsprogramme, die in der Debatte allerdings auch von niemandem gefordert worden waren, ab. Er verwies zudem auf die positiven Wirkungen der vom Bund bereits beschlossenen Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und die auf Anfang 1992 in Kraft tretenden Verbesserungen bei der Arbeitslosenversicherung, welche es den Unternehmen erleichtern werde, konjunkturelle Schwächen mit Kurzarbeit statt mit Entlassungen zu überbrücken. Überdies kündigte er eine Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven an.

Teuerungsbekämpfung das Primat

Ohne Diskussion überwies der Ständerat eine Motion Jelmini (cvp, TI), welche die Ausarbeitung eines konjunkturpolitischen Instrumentariums fordert. Dabei soll auf die Institutionalisierung der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden, der Wirtschaft und der Nationalbank besonderes Gewicht gelegt werden.

Ohne Diskussion überwies der Ständerat eine Motion Jelmini (cvp, TI), welche die Ausarbeitung eines konjunkturpolitischen Instrumentariums fordert

Mit Unterstützung der PTT hatten Organisationen aus der Tourismusbranche ein ausführungsreifes Projekt für ein nationales elektronisches Informations- und Reservationssystem mit dem Namen Swissline entwickelt. Diese im In- und Ausland abrufbare Dienstleistung soll allen touristischen Anbietern offenstehen und die internationale Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen Fremdenverkehrs verbessern. Mit der Überweisung von Postulaten Dietrich (cvp, BE) resp. Lauber (cvp, VS) regten beide Räte än, die Einführung dieses neuen Systems mit Bundesmitteln zu unterstützen. Der vom Bundesrat im Rahmen des Budgets 1992 beantragte einmalige Beitrag von 3,5 Mio Fr. wurde jedoch gegen den Widerstand des Ständerates — der erst in der zweiten Runde der Differenzbereinigung nachgab — von der Volkskammer als ordnungspolitisch unerwünschte Subvention an die Privatwirtschaft gestrichen.

Tourismusbranche elektronisches Informations- und Reservationssystem

Das EVD gab im September den Vorentwurf für ein Stabilitätsgesetz in die Vernehmlassung. Dieser war von einer Expertengruppe unter der Leitung des im Oktober neu in den Nationalrat gewählten Genfer Wirtschaftsprofessors Tschopp (fdp) erarbeitet worden. Der als Rahmengesetz konzipierte Entwurf orientiert sich am Primat der Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft und will die Aktivitäten des Bundes vor allem auf die Gewährleistung von günstigen Rahmenbedingungen und die Förderung der Innovations- und Anpassungsfähigkeit konzentrieren. Nur in aussergewöhnlichen Situationen soll der Bund mit kurzfristigen Massnahmen wie z.B. Arbeitsbeschaffungsprogrammen und Sonderabgaben zur Abwehr drohender Gefahren oder zur Bekämpfung eingetretener Störungen eingreifen dürfen.

Die Schaffung eines Stabilitätsgesetzes scheitert (1991-1993)

Der Landesindex der Konsumentenpreise soll bis Ende 1992 auf eine neue Basis gestellt werden. Der Bundesrat stimmte im März einem Grobkonzept zu, welches vorsieht, die Erhebungsgrundlage zu erweitern und sich nicht mehr ausschliesslich an den Ausgabenstrukturen der Arbeitnehmer-Haushalte zu orientieren. Als zweite wichtige Neuerung ist geplant, in Zukunft von den effektiv vom Konsumenten bezahlten Preisen (sogenannte Transaktionspreise) auszugehen. Darin wären auch alle indirekten Steuern enthalten. Gerade im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung von Lenkungsabgaben im Energie- und Umweltbereich wird dieses Konzept jedoch kritisiert. Da der Konsumentenpreisindex in der Regel als Basis für die Berechnung von vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen automatischen Teuerungsausgleichen auf Löhnen und Renten dient, besteht die Gefahr, dass sich Lenkungsabgaben bloss inflationär auswirken und die mit ihnen beabsichtigte Steuerung des Konsumverhaltens nicht erreicht wird. Der Freisinnige Hunziker (AG) plädierte deshalb in einem von der Hälfte des Ständerats unterzeichneten und ohne Gegenstimme überwiesenen Postulat für eine Ausklammerung. Bundesrat Cotti stellte sich nicht gegen die Überweisung des Vorstosses, erinnerte jedoch daran, dass sich die mit der Neugestaltung der Berechnungsgrundlagen für den Index beauftragte Expertenkommission gegen eine Ausklammerung entschieden hatte.

Überarbeitung des Landesindex der Konsumentenpreise (1991)

Mit Genugtuung nahm der Bundesrat zur Kenntnis, dass die Schweiz für ihre erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahrzehnte den deutschen Carl-Bertelsmann-Preis 1991 erhielt. Er verdoppelte die Preissumme von 100 000 Mark (rund 85 000 Fr.) aus Bundesmitteln, um damit zwei Schweizer Projekte in der Tschechoslowakei zu unterstützen.

Mit Genugtuung nahm der Bundesrat zur Kenntnis, dass die Schweiz für ihre erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahrzehnte den deutschen Carl-Bertelsmann-Preis 1991 erhielt

Eine Eingabe des Konsumentinnenforums Schweiz an den Bundesrat, welche angesichts der ungebremsten Teuerung die Einführung einer allgemeinen konjunkturpolitischen Preisüberwachung mittels dringlichem Bundesbeschluss forderte, wurde von der Regierung abschlägig beantwortet. Ständerätin Weber (ldu, ZH) hatte in einer im Juni eingereichten Interpellation ebenfalls eine derartige Intervention angeregt, erwähnte diese jedoch bei der mündlichen Begründung ihres Vorstosses anfangs Oktober nicht mehr.

konjunkturpolitischen Preisüberwachung

Am 1. Juli trat das 1989 beschlossene neue Arbeitsvermittlungsgesetz in Kraft, dessen zentrales Anliegen die Erfassung des Personalverleihs ist. Temporärbeschäftigte sollen damit besser geschützt werden. Diese Form der privaten Arbeitsvermittlung wird künftig einer kantonalen Bewilligung unterstehen.

Erfassung des Personalverleihs

Die Bestrebungen, den Patentschutz auch für Erfindungen auf dem Gebiet der Biotechnologie zu ermöglichen, sind – zumindest in der Schweiz – einstweilen zum Stillstand gekommen. Der Nationalrat sanktionierte den Beschluss seiner vorberatenden Kommission, die Beratung der vom Bundesrat 1989 vorgeschlagenen Teilrevision des Patentgesetzes zu sistieren. Als Hauptgrund für diesen Beschluss wurde geltend gemacht, dass – unter Voraussetzung seiner Annahme in der Volksabstimmung – mit dem Gegenvorschlag zur Beobachter-Initiative über die Gen- und Fortpflanzungstechnologie in Kürze neue verfassungsrechtliche Grundlagen in Kraft treten werden. Da sich die angestrebte Patentrechtsrevision an diesen neuen Gegebenheiten orientieren soll, wurde der Bundesrat eingeladen, dem Parlament zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Vorlage zu unterbreiten.

Revision des Patentgesetzes (BRG 89.051)
Dossier: Patentschutz in der Gentechnologie
Dossier: Revision des Patentgesetzes

Der Bundesrat reagierte rasch auf die im Vorjahr überwiesenen Motionen Gadient (svp, GR) und Steinegger (fdp, UR) für eine Aufstockung des Fonds für Investitionshilfe an die Berggebiete. Da seit 1987 sowohl die Anzahl der Unterstützungsgesuche als auch die in ihnen beantragten Beiträge stark angestiegen waren, hatten die vorhandenen Mittel nicht mehr ausgereicht, um allen begründeten Begehren fristgerecht zu entsprechen. Die aus diesem Grund zurückgestellten Gesuche hatten bis Ende 1990 einen Gesamtbetrag von rund CHF 240 Mio erreicht. Der Bundesrat beantragte nun dem Parlament, den Fonds bis zum Jahr 2000 in variablen Jahresraten um insgesamt CHF 670 Mio zu erhöhen. Angesichts der als positiv beurteilten Wirkungen des Investitionshilfegesetzes und der akuten Finanzknappheit des Fonds war das Anliegen unbestritten. Der Ständerat bezweifelte aber, dass die von der Regierung genannte Summe ausreichen würde. Er stimmte deshalb mit 17 zu 6 Stimmen der von der Kommissionsmehrheit beantragten Heraufsetzung auf CHF 900 Mio zu. Im Nationalrat sprachen sich die Grünen, die Liberalen und die LdU/EVP-Fraktion sowie eine Minderheit der Freisinnigen und der Sozialdemokraten für ein Festhalten am bundesrätlichen Vorschlag von CHF 670 Mio aus. Mit äusserst knappem Mehr setzte sich diese Ansicht durch. In der Differenzbereinigung fand jedoch der Kompromissvorschlag der kleinen Kammer, den Fonds um CHF 800 Mio aufzustocken, auch im Nationalrat deutliche Zustimmung.

Im Anschluss an dieses Geschäft lehnten beide Räte Motionen ab, welche eine grundlegende Überprüfung und gegebenenfalls eine Revision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete verlangt hatten. Darin war vor allem eine vermehrte Berücksichtigung von Aspekten der Ökologie und der europäischen Integration sowie der Ausschluss von einigen Städten (z.B. Thun, Ascona und Locarno) aus den Berggebietsregionen gefordert worden. Nach Ansicht der nationalrätlichen Kommissionsmehrheit waren diese Motionen auch deshalb überflüssig, weil die Geschäftsprüfungskommission die Durchführung entsprechender Abklärungen bereits vorher beschlossen hatte.

Aufstockung des Fonds für Investitionshilfe im Rahmen des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

In den OECD-Staaten bot die Konjunktur sowohl im zeitlichen Verlauf als auch im geografischen Vergleich ein uneinheitliches Bild. Das reale Wirtschaftswachstum sank gemäss ersten Schätzungen gegenüber dem Vorjahr von 3,4% auf 2,8 %. Die Abschwächung erfolgte vor allem in der zweiten Jahreshälfte. Sie war zu einem guten Teil auf die restriktive Geldpolitik der Jahre 1988 und 1989 zurückzuführen, welche verschiedene Notenbanken zur Dämpfung der damaligen Konjunkturüberhitzung betrieben hatten. Der Konflikt in der Region des persischen Golfes und die damit verbundene Verteuerung des Erdöls wirkte sich zwar auf die Inflationsraten, aber noch nicht auf das wirtschaftliche Wachstum aus.

Von der konjunkturellen Abschwächung waren allerdings nicht alle Staaten betroffen. In den USA und Grossbritannien reduzierte sich das Wirtschaftswachstum auf rund 1 % und auch in Frankreich und Italien verlor die Konjunktur an Schwung. Auf der anderen Seite konnten Japan und Westdeutschland (Gebiet der alten BRD) ihr reales Wachstum aufgrund der lebhaften Binnennachfrage noch steigern. Die Arbeitslosigkeit ging im OECD-Raum im Jahresmittel leicht zurück, in der zweiten Jahreshälfte zeichnete sich jedoch eine Trendumkehr ab. Die Teuerung blieb auf einem hohen Niveau und erhielt durch die massiven Preissteigerungen beim Erdöl in der zweiten Jahreshälfte sogar noch zusätzlichen Auftrieb.

Das in den Entwicklungsländern erzielte reale Wachstum von durchschnittlich gut 2% wurde in Anbetracht des niedrigen Ausgangsniveaus und des starken Bevölkerungswachstums als unbefriedigend bezeichnet. Zudem verlief die Entwicklung regional sehr unterschiedlich. Während im asiatischen Raum und in den erdölexportierenden Ländern überdurchschnittliche Wachstumsraten erzielt wurden, stagnierte die Entwicklung in den Ländern südlich der Sahara und in Lateinamerika.

Weltwirtschaft 1990
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

In der Schweiz hielt die Hochkonjunktur auch 1990 an, aber das reale Wirtschaftswachstum schwächte sich leicht ab. Gemäss ersten Schätzungen nahm das reale Bruttoinlandprodukt noch um 2,6% zu. Die Warenexporte und die Ausrüstungsinvestitionen erreichten die Steigerungsraten des Vorjahres nicht mehr, sie bildeten aber trotzdem die Hauptstützen des Wachstums. Besonders markant fiel die Abschwächung bei den Bauinvestitionen aus, wo sich die hohen Kapitalkosten und die allgemeinen Lohn- und Preissteigerungen im Jahresverlauf immer stärker auswirkten. Mit Ausnahme der laufenden Käufe des Staates und der Sozialversicherungen sowie dem privaten Konsum, welche etwas anstiegen resp. konstant blieben (3,1 % resp. 2,0%), schwächte sich bei allen Komponenten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung das Wachstum ab; die Dienstleistungsexporte bildeten sich sogar leicht zurück. Die Abschwächung akzentuierte sich im letzten Quartal, als Bau und Ausrüstungsinvestitionen, aber auch die Exporte von Gütern und Dienstleistungen die realen Werte der entsprechenden Vorjahresperiode nicht mehr erreichten. Die Zunahme der realen Güter- und Dienstleistungsimporte blieb mit 3,5% ebenfalls unter dem Vorjahreswert, sie übertraf allerdings das Wachstum der Exporte (2,7%).

Nach provisorischen Schätzungen hat sich 1990 der Überschuss der Ertragsbilanz, welcher 1989 rückläufig war, um 1,3 Mia. auf 13,5 Mia. Fr. erhöht. Diese Entwicklung hatte ihre Ursache vor allem in der unterschiedlichen Preisentwicklung im Aussenhandel: der erstarkte Franken führte zu grösseren Erlösen bei den Exporten und damit zu einer deutlichen Reduktion des Defizits im Warenverkehr.

Schweizerische Konjunkturlage 1990
Dossier: Wirtschaftswachstum in der Schweiz 1990-1999

Die Abschwächung des wirtschaftlichen Wachstums wirkte sich auf die Beschäftigungslage noch nicht negativ aus. Im Gegenteil, die Zahl der Beschäftigten stieg mit 1,4% sogar noch etwas stärker als in den vergangenen Jahren. Die Wachstumsrate war in der Industrie etwas höher, im Dienstleistungsbereich etwa gleich gross und im Baugewerbe markant tiefer als im Vorjahr. In der verarbeitenden Produktion erzielte wiederum die Uhrenindustrie ein Spitzenwachstum, während sich der Beschäftigungsabbau in der Textil- und Bekleidungsindustrie fortsetzte. Im Dienstleistungssektor verzeichneten für einmal nicht die Banken und Versicherungen die höchsten Zuwachsraten, sondern der Bereich der sozialen Heime, Institutionen und Kirchen. Die Frauen haben, sowohl prozentual wie auch absolut, stärker zum Beschäftigungszuwachs beigetragen als die Männer. Die neu Beschäftigten rekrutierten sich auch 1990 per saldo aus ausländischen Personen, wobei wiederum vor allem die Zahl der Grenzgänger zunahm. Die Zahl der Arbeitslosen blieb im Jahresdurchschnitt mit 18'133 praktisch konstant, wobei allerdings im 4. Quartal eine deutliche Zunahme festzustellen war. Ihr Anteil am Total der Beschäftigten machte im Jahresmittel 0,7% und im Dezember 0,8% aus.

Beschäftigungslage 1990
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

Der Index der industriellen Produktion nahm mit 2% etwa gleich stark zu wie im Vorjahr. Die 1989 stagnierende Maschinenindustrie konnte ihre Produktion um 8% steigern. Auf der Verliererseite stand erneut die Textilindustrie. Die Investitionen wuchsen nur noch um 2,6%, obwohl die Wachstumsrate bei den Ausrüstungsinvestitionen leicht anstieg. Die Verflachungstendenz in der Bauwirtschaft liess sich nicht allein am geringen Wachstum der Bauinvestitionen ablesen, sondern auch an der Stagnation bei Auftragsbestand und -eingang.

Industrielle Produktion 1990
Dossier: Industrielle Produktion 1990-1995