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Im Sommer nahm in Luzern das erste der sieben Spielcasinos der Klasse A den Spielbetrieb auf. Damit konnten in der Schweiz zum ersten Mal seit dem Verbot vor 125 Jahren wieder Glücksspiele mit grossem Einsatz gewagt werden.

Erstes Grand Casino nimmt in Luzern den Betrieb auf
Dossier: Konzessionen für die neu zugelassenen Spielcasinos

Das Ausbleiben einer konjunkturellen Belebung, aber auch der anhaltende Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken und das Absinken der Inflationsrate unter die Einprozentmarke veranlasste die Nationalbank, ihre expansive Geldpolitik weiter zu führen. Sie reduzierte in zwei Schritten (Mai und Juli) das Zielleitband für den Dreimonats-Libor von 1,25%-2,25% auf 0,25%-1,25%.

Weiterführung der expansiven Geldpolitik

Die nach dem weltweiten Konjunktureinbruch des Vorjahres erhoffte Wiederbelebung trat nicht ein. Nachdem bis zu den Sommermonaten noch einige positive Anzeichen ausgemacht werden konnten, verlor die Wirtschaftsentwicklung in der zweiten Jahreshälfte wieder an Schwung. Beigetragen haben dazu die aufgedeckten Unregelmässigkeiten in der Rechnungsführung grosser Unternehmen und die dadurch ausgelösten massiven Kurseinbrüche an der Börse. Daneben führte die Verschlechterung der weltpolitischen Lage mit der sich abzeichnenden Intervention der USA im Irak einerseits zu einer Verunsicherung der Investoren und der Konsumenten und andererseits zu einer massiven Verteuerung der Erdölpreise.

Nicht alle Regionen waren im gleichen Masse von dieser flauen Konjunkturentwicklung betroffen. So lagen die Wachstumsraten der USA und – nach dem massiven Einbruch im Vorjahr – auch der meisten Industrie- und Schwellenstaaten Asiens (mit Ausnahme Japans) über dem weltweiten Durchschnitt; die Mehrzahl der europäischen Volkswirtschaften erreichten hingegen nicht einmal die schwachen Zuwachsraten des Vorjahres. Das reale Bruttoinlandprodukt stieg in den USA um 2,3%, in Grossbritannien um 1,5% und im Euro-Raum um 0,8% an; besonders schwach fiel das Wachstum in Deutschland und in Italien mit 0,4% resp. 0,3% aus. Eine ähnlich bescheidene Zunahme verzeichnete Japan mit 0,3%. In Lateinamerika verschärfte sich die Wirtschaftskrise in Argentinien, während die Entwicklung in den anderen Staaten uneinheitlich verlief.

Die Teuerung auf Konsumentenstufe bildete sich in den meisten Industriestaaten zurück: massiv in den USA (von 2,8% auf 1,6%) hingegen nur schwach im Euro-Raum (von 2,5% auf 2,4%) und in Grossbritannien (von 2,1% auf 2,0). In Japan verzeichnete man zum vierten Mal hintereinander ein rückläufiges Preisniveau. Das Ausbleiben einer wirtschaftlichen Erholung wirkte sich negativ auf die Beschäftigung aus. Die Arbeitslosenquote stieg im Jahresmittel sowohl in den USA (auf 5,8%) als auch im Euro-Raum (8,3%), im Vereinigten Königreich (5,2%) und in Japan (5,5%) an.

Weltwirtschaft, Arbeitslosigkeit und Inflation 2002

Die schweizerische Konjunktur bewegte sich im Gleichschritt mit derjenigen des Euro-Raumes. Die im ersten Halbjahr gehegte Hoffnung auf einen Wiederaufschwung verflüchtigte sich vom Sommer an. Das reale Brutto-Inlandprodukt stagnierte nach ersten Schätzungen mit einer Zuwachsrate von 0,1% beinahe (2001: 0,9%). Die Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung hatte eine weitere Schrumpfung der Ausrüstungsinvestitionen zur Folge (-10,7%), und die im Vorjahr stark angewachsenen Exporte von Waren und Dienstleistungen nahmen nur noch um 0,4% zu. Die Exportwirtschaft litt stark unter der eingebrochenen Nachfrage aus dem Euro-Raum und dabei insbesondere aus dem wirtschaftlich stagnierenden Deutschland. Noch stärker als die Ausfuhren gingen allerdings die realen Importe zurück (-2,6%). Als Konjunkturstützen wirkten weiterhin der private und der öffentliche Konsum (+0,9% resp. 1,9%), wobei deren Zuwachsraten deutlich unter dem Vorjahreswert blieben. Die Handelsbilanz schloss mit einem geschätzten Überschuss von 4,5 Mia Fr. ab. Gemäss ersten Schätzungen erreichte der Aktivsaldo der Dienstleistungsbilanz 24,9 Mia Fr. und der Überschuss in der Ertragsbilanz stieg auf 49,6 Mia Fr. (2001: 38 Mia Fr.).

Die anhaltende Konjunkturflaute verschärfte die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Der Stellenabbau, welcher im dritten Quartal 2001 eingesetzt hatte, hielt weiter an. Die Zahl der Beschäftigten schrumpfte im Jahresmittel um 0,4%. Hart davon betroffen war die verarbeitende Industrie (-2,5%), während der Dienstleistungssektor eine im Vergleich zum Vorjahr zwar kleinere, aber immerhin noch positive Wachstumsrate auswies (0,4%). Die Zahl der registrierten Arbeitslosen stieg kontinuierlich an, um im Dezember den Höchststand von 129'000 zu erreichen (Ende 2001: 79'500). Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote erhöhte sich im Jahresmittel auf 2,8% (2001: 1,9%); im Dezember betrug sie 3,3% (Dezember 2001: 2,2%). Da vor allem im Kanton Zürich eine starke Zunahme der Arbeitslosigkeit registriert wurde, glichen sich die Unterschiede zwischen den Sprachregionen etwas aus. Die Quoten waren mit 4,6% resp. 4,8% im Dezember in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin aber immer noch deutlich höher als in der Deutschschweiz (3,2%). Bei den ausländischen Erwerbstätigen war sie mehr als doppelt so hoch als bei den schweizerischen. In dieser Zahl sind die in Weiterbildungs- und Arbeitsprogrammen integrierten Arbeitslosen nicht enthalten. Die für internationale Vergleiche konzipierte Sake-Erhebung, welche diese Personen auch berücksichtigt, wies für das 2. Quartal 2002 eine Arbeitslosenquote von 2,9% aus.

Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung nahm 2002 im Jahresmittel um 0,6% zu und war damit tiefer als im Vorjahr, wo sie 1,0% betragen hatte. Erneut hatten ausschliesslich die Preise der inländischen Waren und Dienstleistungen zur Inflation beigetragen (+1,4%), der Konsumentenpreisindex für Importgüter bildete sich nicht zuletzt wegen des gestiegenen Frankenkurses um weitere 1,7% zurück. Der Index der Produzenten- und Importpreise sank um durchschnittlich 1,2%. Das BfS publizierte im Dezember zum ersten Mal Indexzahlen, welche dem unterschiedlichen Konsumverhalten einzelner sozialer Gruppen (Rentner, Alleinerziehende, Familien mit Kindern etc.) Rechnung tragen. Ein derartiger differenzierter Teuerungsindex war im Jahr 2000 vom Parlament mit der Überweisung einer Motion Cottier (cvp, FR) gefordert worden. Obwohl bei der Zusammensetzung des Warenkorbs zwischen den einzelnen sozialen Gruppen durchaus Differenzen bestehen, blieben die Auswirkungen auf die Entwicklung des Teuerungsindexes gering.

Schweizer Volkswirtschaft, Arbeitsmarkt und Teuerung 2002

Da der Ständerat im Vorjahr einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Lombardi (cvp, TI) Folge gegeben hatte, musste seine Kommission eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, welche den beiden Spielkasinos Herisau (AR) und Mendrisio (TI) die provisorische Wiederaufnahme des vom Bundesrat untersagten Betriebs bis zum Entscheid über die definitive Konzessionserteilung ermöglicht hätte. Der Ständerat hiess dieses Ausnahmegesetz gut, der Nationalrat trat aber auf Antrag seiner Rechtskommission nicht darauf ein. Nachdem der Bundesrat seinen Entscheid über die Konzessionen gefällt hatte (Mendrisio erhielt eine Kursaalbewilligung), schloss sich der Ständerat dem Nichteintretensentscheid der grossen Kammer an.

Ausnahmegesetz zu den Casinos Mendrisio und Herisau mit Konzessionsentscheid hinfällig
Dossier: Konzessionen für die neu zugelassenen Spielcasinos

Der Bundesrat traf im Berichtsjahr seinen Entscheid über die Konzessionen der neu zugelassenen Spielbanken. Im Mai reduzierte er die Liste der Anwärter von 63 auf 41. Im Oktober bewilligte er dann sieben Gesuche für Spielbanken mit einem umfassenden Angebot (in Baden (AG), Basel, Bern, Lugano, Luzern, Montreux (VD) und St. Gallen) und vierzehn Gesuche für Kursäle. Während die Grand Casinos vor allem in der Nähe von grossen Agglomerationen oder in Grenznähe liegen, befinden sich acht der vierzehn Standorte der Kursäle in Tourismusgebieten und können damit einen Beitrag zu deren Attraktivitätssteigerung leisten. Der Kanton Zürich, aus dem insgesamt acht Gesuche stammten, wurde nicht berücksichtigt.

Bundesrat bewilligt Gesuche für sieben Grand Casinos
Dossier: Konzessionen für die neu zugelassenen Spielcasinos

Das im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegte neue Gesetz über den Schutz des Designs fand im Parlament oppositionslos Zustimmung und wurde, mit einigen Detailänderungen, in der Herbstsession verabschiedet. Gegen Jahresende gab der Bundesrat eine Teilrevision des Patentgesetzes in die Vernehmlassung. Angestrebt wird eine Anpassung der Bestimmungen über den Patentschutz für Erfindungen aus dem Bereich der Biotechnologie an die neuen Normen der EU. Konkret geht es darum, auch lebende Produkte (z.B. Zellen), welche sich laufend verändern, dauerhaft vor Nachahmung zu schützen. Der Schutz soll allerdings für bestimmte Prozesse wie etwa das Klonen oder die Verwendung menschlicher Embryonen für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen sein.

Bundesgesetz über den Schutz von Design

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) Folge, welche ein schweizerisches Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten im Outdoorbereich sowie das Bergführerwesen verlangt. Namentlich Unfälle bei gewerbsmässig durchgeführten Flussfahrten (River-Rafting) und Schluchtbegehungen (Canyoning) hatten das Bedürfnis nach einer einheitlichen Regelung geweckt. Wichtigstes Element des neuen Gesetzes sollen klare Anforderungen an den Ausbildungsstand der Führer sein. Dieser neue eidgenössische Standard ist nach Ansicht des Initianten auch deshalb wichtig, weil mit der Einführung der Personenfreizügigkeit jede Person mit einem von der EU anerkannten Führerausweis derartige Aktivitäten in der Schweiz wird anbieten können. Der Antrag der vorberatenden Nationalratskommission, auf ein Rahmengesetz zu verzichten und vom Bund aus nur die Bemühungen der Branchenverbände um einheitliche Sicherheitsbestimmungen zu koordinieren und zu unterstützen, fand im Plenum keine Mehrheit.

Rahmengesetz für Risikoaktivitäten (Pa.Iv. 00.431)
Dossier: Risikoaktivitäten

Après le Conseil des Etats l’année précédente, le Conseil national refusait à son tour par 77 voix contre 66 la création d’un fond de cohésion nationale pour venir en aide aux régions touchées par la libéralisation de Swisscom, de La Poste et des CFF. Avec leurs initiatives cantonales, le Valais (00.305), les Grisons, le Tessin (00.313) et Schaffhouse (00.316) réclamaient qu’une partie des bénéfices des ex-régies soient versés dans un fonds qui serve à financer les projets de reconversion professionnelle et à encourager l’innovation des services publics. En contre-courant des Chambres, le Conseil fédéral décidait en septembre d’accorder aux régions périphériques CHF 19 millions pour adoucir les restructurations. Cette somme s’ajoutait aux CHF 80 millions déjà libérés pour 2003-2004 et affectés aux projets de coopération touristique, inter-entreprises et inter-régionales. Le parlement devra toutefois se prononcer en 2002 sur la question.

Initiatives cantonales pour la création d’un fond de cohésion nationale
Dossier: Vorstösse für einen nationalen Kohäsionsfonds

Als Zweitrat stimmte auch der Nationalrat der Verlängerung um fünf Jahre und der Modernisierung des Mitte 2001 auslaufenden Beschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (ehemaliger „Bonny-Beschluss“) zu. Ein von einer knappen Mehrheit der SVP-Fraktion gestellter Nichteintretensantrag war deutlich abgelehnt worden. In der Detailberatung bestätigte der Rat den Beschluss der kleinen Kammer, weiterhin Zinskostenbeiträge auszurichten. Dank einer aus SP und SVP gebildeten Koalition wurde die Bestimmung aufgenommen, dass nur Unternehmen von der staatlichen Hilfe profitieren können, welche mittelfristig auch Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Diese Auflage fand in der Differenzbereinigung beim Ständerat keine Gnade. Der Nationalrat forderte mit zwei Postulaten (01.3003; 00.3656) den Bundesrat auf, einen Bericht auszuarbeiten, der vor allem auch die Auswirkungen des technologischen Wandels, der Wirtschaftsliberalisierung und der Globalisierung auf die schweizerische Regionalpolitik und deren Instrumente aufzeigt. Der Ständerat überwies ebenfalls ein Postulat mit dieser Stossrichtung.

Verlängerung des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

Der Ständerat übernahm die Beschlüsse der grossen Kammer aus dem Vorjahr bezüglich der Gewährung der zweiten Tranche des Rahmenkredits (10 Mio Fr.) für die Teilnahme der Schweiz an internationalen Informationsprogrammen für KMU. Bewilligt wurden allerdings nur 6 Mio Fr. für die nächsten drei Jahre. Anschliessend sollen diese Ausgaben in den Kredit für die Exportförderung integriert werden. Der Ständerat stimmte auch der vom Nationalrat im Vorjahr überwiesenen Motion Durrer (cvp, OW; 99.3284) zu, welche verlangt, dass vor der Einführung von neuen staatlichen Vorschriften und Verfahren ein Vollzugstauglichkeitstest bei einer Anzahl von KMU durchgeführt werden muss.

Teilnahme der Schweiz an internationalen Informationsprogrammen für KMU

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession mit den Forderungen nach der Einrichtung eines aus den Gewinnen der Swisscom gespiesenen sogenannten Kohäsionsfonds. Diese Mittel sollten in besonders vom Arbeitsplatzabbau der SBB, der Post und der Swisscom betroffen Randregionen eingesetzt werden, um Umschulungen und Innovationsprojekte zu fördern. Der Rat gab den von der SP unterstützten entsprechenden Standesinitiativen der Kantone Graubünden, Schaffhausen, Tessin und Wallis keine Folge. Keinen Widerstand gab es gegen die Überweisung der Motion des Ständerats aus dem Jahr 2000, welche eine flächendeckende Versorgung des Landes mit öffentlichen Infrastrukturen fordert. Das Parlament hatte im Vorjahr (siehe oben) einen auf vier Jahre befristeten und mit 80 Mio Fr. dotierten Aktionsplan für die Abfederung von wirtschaftlichen Härten in Randregionen infolge von Arbeitsplatzreduktionen bei den staatsnahen Betrieben beschlossen. Diese Mittel dienen zur Aufstockung der im Rahmen der bestehenden Regionalförderungsprogramme zur Verfügung stehenden Gelder.

Motion für eine flächendeckende Versorgung durch öffentliche Infrastrukturen
Dossier: Vorstösse für einen nationalen Kohäsionsfonds

Das weltwirtschaftliche Wachstum schwächte sich im Berichtsjahr stark ab. Das sich bereits seit dem Sommer 2000 abzeichnende Erlahmen der Konjunktur in den USA, welche in den vorangegangenen Jahren als Wachstumslokomotive gegolten hatte, wirkte sich auf den Rest der Weltwirtschaft aus. Zusätzlich zur schlechten Börsenstimmung als Folge der Krise im Technologiesektor gingen auch von der 2000 eingeleiteten restriktiveren Geldpolitik der Notenbanken dämpfende Effekte aus. Nach den Terroranschlägen vom 11. September kam es zudem zu einem massiven Einbruch im Flugverkehr und im Tourismusgeschäft. In den USA nahm das reale Bruttoinlandprodukt lediglich noch um 1,2% (2000: 4,1%) zu. Ähnlich schwach verlief die Entwicklung im Euro-Raum (1,2%), wobei der Einbruch vor allem in Deutschland (0,6%) ausgeprägt war, während in Frankreich und Italien das reale Wachstum rund 2% erreichte. Grosse Probleme kannte weiterhin Japan, wo das reale BIP sich sogar um 0,5% zurückbildete.

Die Teuerung ging in der zweiten Jahreshälfte nach dem Sinken des Erdölpreises in den meisten OECD-Staaten wieder zurück. In den USA belief sich die Inflationsrate der Konsumentenpreise zu Jahresende noch auf 1,6%, im Euro-Raum auf 2,1%. Der Konjunktureinbruch wirkte sich sofort auf die Beschäftigung aus. Die Arbeitslosenquote stieg in den USA und in Japan (hier zum erstmals seit den frühen fünfziger Jahren) auf über 5%. Im Euro-Raum nahm sie in der zweiten Jahreshälfte zwar ebenfalls zu, blieb aber im Jahresmittel mit 8,5% noch unter dem Vorjahreswert.

Weltwirtschaft, Arbeitslosigkeit und Inflation 2001

Parallel zur weltwirtschaftlichen Entwicklung verlor auch die schweizerische Konjunktur im Berichtsjahr an Elan. Das reale Bruttoinlandprodukt nahm gemäss ersten Schätzungen im Jahresmittel nur noch um 1,3% zu (2000: 3,0%). Der private Konsum hielt sich zwar mit einem Zuwachs von 2,3% (2000: 2%) gut, die Exporte von Gütern und Dienstleistungen erreichten hingegen mit einer Steigerung um 1,0% die Expansionsrate des Vorjahres (10%) bei weitem nicht mehr. Die in den letzten Jahren sehr stark angewachsenen Ausrüstungsinvestitionen nahmen im Berichtsjahr sogar ab (-3,4%); die Bauinvestitionen verzeichneten demgegenüber einen Zuwachs (1,3%). Die Handelsbilanz schloss mit einem Überschuss von 1,7 Mia Fr. ab. Der Aktivsaldo der Dienstleistungsbilanz erreichte nach ersten Schätzungen 22,0 Mia Fr. Da die Kapitaleinkommen aus dem Ausland infolge schlechter Erträge stark rückläufig waren, bildete sich der Überschuss in der Ertragsbilanz gemäss ersten Schätzungen auf 42 Mia Fr. zurück (2000: 52 Mia Fr.).

Die gedämpfte Konjunkturentwicklung reduzierte die Nachfrage nach zusätzlichen Arbeitskräften. Die Zahl der Beschäftigten nahm nur noch um 1,1% zu und erreichte damit bloss die Hälfte der Wachstumsrate des Vorjahres (2,2%). Die Verlangsamung machte sich vor allem im Dienstleistungsbereich (+1,3%) bemerkbar, während die Lage im Industriesektor (+1%) weitgehend stabil blieb. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen bildete sich in der ersten Jahrshälfte weiterhin zurück, nahm dann aber wieder zu, um im Dezember den Höchststand von 79'500 zu erreichen (Ende 2000: 69'724). Trotz dieser negativen Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte ging die Arbeitslosenquote im Jahresmittel auf 1,9% zurück (2000: 2,0%); im Dezember betrug sie freilich wieder 2,2% (Dezember 2000: 1,9%). In der französischsprachigen Schweiz und im Tessin war sie weiterhin fast doppelt so hoch wie in der Deutschschweiz (1,5%), und bei den ausländischen Beschäftigten war sie nahezu dreimal so hoch als bei den schweizerischen. In dieser Zahl sind die in Weiterbildungs- und Arbeitsprogrammen integrierten Arbeitslosen nicht enthalten. Die für internationale Vergleiche konzipierte Sake-Erhebung, welche diese Personen auch berücksichtigt, wies für das 2. Quartal 2001 eine Arbeitslosenquote von 2,5% aus.

Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung nahm 2001 im Jahresmittel nur noch um 1,0% zu (2000: 1,6%). Im Gegensatz zum Vorjahr haben im Berichtsjahr vor allem die inländischen Waren und Dienstleistungen zur Inflation beigetragen (+1,7%), die Importgüter verbilligten sich hingegen um 1,2%, namentlich infolge des Preiseinbruchs bei den Erdölprodukten.

Schweizer Volkswirtschaft, Arbeitsmarkt und Teuerung 2001

Im Herbst schlug der Bundesrat eine Verlängerung und Modernisierung des Mitte 2001 auslaufenden Beschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (ehemaliger „Bonny-Beschluss“) vor. In einer Evaluation strich er den Wert dieser staatlichen Hilfe (Zinskostenbeiträge, Bürgschaften und Steuererleichterungen) für die Ansiedlung von namentlich ausländischen Betrieben in Randregionen heraus. Rund 100 Investitionsvorhaben seien auf diese Weise seit 1996 gefördert worden. Diese Massnahmen seien um so wichtiger, als die Deregulierung wichtiger Infrastrukturmärkte (Post, Telekommunikation, öffentlicher Verkehr) für die strukturschwachen Regionen zusätzliche Probleme bringen könnte. Als neues Element soll die Förderung von überbetrieblichen und überregionalen Projekten und Institutionen aufgenommen werden. In der Vernehmlassung hatten sich die SVP sowie die Unternehmerverbände aus ordnungspolitischen Gründen gegen eine Verlängerung dieses Programms ausgesprochen. Die Westschweizer Kantone inkl. Bern und Solothurn hatten sich in einer gemeinsamen Eingabe für eine Weiterführung eingesetzt. Der Ständerat hiess das Geschäft einstimmig gut. Dabei nahm er die vom Bundesrat gestrichenen Zinskostenbeiträge wieder in den Beschluss auf. Während der Debatte gab der Bundesrat bekannt, dass in Zukunft weniger die aktuelle Arbeitslosenzahl als vielmehr die Unterversorgung einer Region mit modernen Infrastrukturen ein Kriterium für die Begünstigung sein werde.

Verlängerung des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

Um die zunehmende Integration der schweizerischen KMU in die internationalen Märkte zu erleichtern, hatte das Parlament 1995 die Teilnahme der Schweiz an internationalen Informationsprogrammen für KMU beschlossen. Das wichtigste Element davon bildet die Partizipation am Netz der „Euro Info Center“ der EU. Die Finanzierung dieser auf zehn Jahre beschlossenen Massnahmen wurde auf zwei Fünfjahresetappen verteilt. Der Bundesrat beantragte nun die Gewährung der zweiten Tranche des Rahmenkredits (10 Mio Fr.). Vorangehend hatte er die Arbeit des durch die Schweizerische Handelszentrale geführten „Euro Info Center Schweiz“ (EICS) evaluieren lassen. Die Beurteilung ergab zwar eine eher geringe Wirksamkeit des EICS, aber keine Gründe für einen Verzicht auf dessen Weiterführung. Im Nationalrat gab es einige Kritiken an der jetzigen Art der Informationsaufbereitung zuhanden der KMU, grundsätzlich wurde aber die Unterstützung der Informationsbeschaffung und -vermittlung nicht bestritten. In Abweichung zum Regierungsantrag beschloss der Rat, den Kredit nicht für fünf, sondern nur für drei Jahre zu gewähren und die Informationstätigkeit zukünftig in das Ressort der Export- und Standortpromotion beim seco zu integrieren.

Teilnahme der Schweiz an internationalen Informationsprogrammen für KMU

Mit dem Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes mussten die Casinos Herisau (AR) und Mendrisio (TI) ihre Tore schliessen. Da sie beim Erlass des Moratoriums 1996 noch nicht im Besitz einer vom Bund genehmigten kantonalen Bewilligung gewesen waren, konnten sie nicht von der Übergangsregelung für den Erhalt einer provisorischen B-Konzession profitieren. Dies wurde besonders im Fall Mendrisio nicht nur von den Direktinteressierten, sondern auch von vielen nationalen Parlamentariern als ungerecht empfunden, da dieses Gesuch mehrere Monate vor dem Moratorium beim Bund eingereicht, aber – im Gegensatz zu gleichzeitig eingereichten anderen Gesuchen – nicht entschieden worden war. Nachdem der Bundesrat einem Ersuchen der GPK des Nationalrats nicht entsprochen hatte, wegen dieser von der GPK der Bundesverwaltung angelasteten Verzögerung auch Mendrisio eine provisorische Konzession zu erteilen, reichte Nationalrat Stamm (fdp, AG) eine von 100 Abgeordneten unterzeichnete parlamentarische Initiative (00.423) ein. Diese wollte Mendrisio und Herisau mit einer Teilrevision des Spielbankengesetzes zu einer Gleichbehandlung mit den anderen provisorisch konzessionierten Casinos verhelfen. Eine derartige auf den Vollzug eines Einzelfalls beschränkte Gesetzesrevision ging der Rechtskommission des Nationalrats jedoch zu weit. Ihr Antrag, der Initiative keine Folge zu geben, setzte sich knapp durch. Mehr Glück hatte eine analoge parlamentarische Initiative Lombardi (cvp, TI) in der kleinen Kammer. Namentlich mit dem Argument, damit einen Grund für eine vertiefte Abklärung des kritisierten Verwaltungshandelns zu haben, beantragte die Rechtskommission erfolgreich, der Initiative Folge zu geben.

Ausnahmegesetz zu den Casinos Mendrisio und Herisau mit Konzessionsentscheid hinfällig
Dossier: Konzessionen für die neu zugelassenen Spielcasinos

Die Liberalisierung der früheren Staatsmonopolbereiche Eisenbahnverkehr, Post und Telekommunikation und die damit verbundenen Anpassungen der dort tätigen staatlichen Betriebe an die verschärfte Wettbewerbssituation wirkt sich tendenziell negativ auf die Randgebiete aus. Vorläufig waren die Auswirkungen vor allem beim in diesen Regionen ohnehin prekären Arbeitsplatzangebot spürbar, später könnte es auch Nachteile bei der Einrichtung neuer Infrastrukturen im Kommunikationsbereich und eine Differenzierung der Preisstruktur (sprich Verteuerung der Leistungen in peripheren oder dünn besiedelten Gebieten) geben. Von verschiedener Seite wurde deshalb die Idee eines sogenannten nationalen Kohäsionsfonds ins Spiel gebracht. Gemäss einer parlamentarischen Initiative Tschäppät (sp, BE; 99.449) soll dieser Fonds aus den Dividenden des Bundes aus seinen Anteilen bei SBB, Swisscom und Post gespiesen werden und Konversions- und Innovationsprojekte im Infrastrukturbereich in den Randregionen finanzieren. Der Nationalrat lehnte diesen von der Linken und etwa der Hälfte der CVP-Fraktion unterstützten Vorschlag mit 88:84 Stimmen ab. Standesinitiativen mit ähnlichem Inhalt hatten auch die Kantone Graubünden, Schaffhausen, Tessin und Wallis eingereicht. Auf Antrag seiner Kommission gab ihnen der Ständerat keine Folge. Eine wichtige Begründung war die, dass ein solcher Fonds mit seiner Zweckbindung zu starr wäre. Da der Rat dem Anliegen der peripheren Kantone aber seine Berechtigung zuerkannte, überwies er eine Motion für die flächendeckende Versorgung des Landes mit öffentlichen Infrastrukturen (sogenannter Service public). Der Nationalrat hatte bereits vorher, im Rahmen der Debatte über die Legislaturplanung 1999-2003, eine ähnliche, auch vom Ständerat übernommene Kommissionsmotion (00.3215) gutgeheissen. Der Bundesrat reagierte im Sommer mit der Ankündigung, dass er dem Parlament einen Kredit von 80 Mio Fr. für vier Jahre zugunsten von Regionen beantragen werde, welche durch die Privatisierung der öffentlichen Betriebe besonders stark von Arbeitsplatzabbau betroffen sind. Die Mittel sollen gezielt zur verbesserten Stellenvermittlung und Umschulung, zur Förderung von Unternehmensgründungen, zur Vermittlung von Gebäuden und zur Ankurbelung von innovativen Tourismusprojekten eingesetzt werden. Nach den Plänen der Regierung soll aber kein neues regionalpolitisches Instrumentarium geschaffen, sondern die Kassen der bestehenden (IHG, Nachfolge des Bonny-Beschlusses, Innovation im Tourismus) belastet werden. Der Nationalrat überwies nach dieser Ankündigung ein Postulat Robbiani (cvp, TI; 00.3442), welches den Bundesrat auffordert, eine Strategie zur Unterstützung dieser Regionen vorzulegen.

Motion für eine flächendeckende Versorgung durch öffentliche Infrastrukturen
Dossier: Vorstösse für einen nationalen Kohäsionsfonds

Der Bundesrat veröffentlichte einen Bericht über die Erleichterung von Unternehmensgründungen, wie er 1999 vom Parlament verlangt worden war. Dieser zählt die getroffenen und eingeleiteten Massnahmen auf (z.B. Steuererleichterungen, Aktiennennwertsenkung, Vereinfachung von Bewilligungsverfahren). Nach Ansicht der Regierung habe sich die Situation in den letzten Jahren zwar gebessert, aber die Schweiz befinde sich immer noch bloss im europäischen Mittelfeld. Allerdings gebe es im Ausland auch keine grundsätzlich andere Massnahmen als jene, die in der Schweiz ergriffen worden seien. Mit der Zustimmung des Ständerats zu einer Motion des Nationalrats beauftragte das Parlament den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die im Vorjahr beschlossenen Steuererleichterungen im Bereich Risikokapital ohne Verzögerung auch von den Kantonen übernommen werden.

Unternehmensgründungen Risikokapital

Die Kantone Waadt und Wallis traten dem „Espace Mittelland“ bei, welcher sich um eine Verbesserung der Zusammenarbeit und um die Koordination der Aktivitäten der beteiligten Kantone sowie um die Realisierung gemeinsamer Projekte bemüht. Die Organisation umfasst damit sieben Kantone (BE, SO, FR, NE, VD, VS und JU) und zählt dank dieser Erweiterung jetzt etwa gleich viele französisch- wie deutschsprachige Bewohner.

Espace Mittelland

Neue staatliche Vorschriften und Verfahren können die Administration von Kleinbetrieben übermässig belasten. Der Nationalrat überwies eine Motion Durrer (cvp, OW), welche verlangt, dass vor deren Einführung ein Vollzugstauglichkeitstest bei einer Anzahl von KMU durchgeführt werden muss. Bundesrat Couchepin gab dabei bekannt, dass mit derartigen Tests auf Versuchsbasis bereits Erfahrungen gesammelt werden. Eine von Speck (svp, AG; 99.3495) übernommene Motion Gusset (fp, TG), welche für bestimmte administrative Aufwendungen (z.B. Erhebung der MWSt) eine finanzielle Entschädigung für die Unternehmen forderte, fand hingegen keine Mehrheit. Der Ständerat überwies in Postulatsform eine Motion (00.3595) seiner WAK, welche eine Entlastung der Unternehmen bei den bundesrechtlichen Verfahren forderte. Insbesondere werden darin Rechenschaftsberichte und Statistiken über Bewilligungs- und andere Verwaltungsverfahren und die Einrichtung einer zentralen elektronischen Geschäftsstelle für den Verkehr mit der Bundesverwaltung verlangt. In seiner Antwort gab der Bundesrat bekannt, dass für einen guten Teil der Motionsforderungen entsprechende Massnahmen bereits eingeleitet resp. im Projekt e-Schweiz enthalten seien (z. B. Rechenschaftsberichte und Evaluation der Verfahren, elektronische Zentralstelle (guichet virtuel)). Das seco gab bekannt, dass es ein Internet-Portal für KMU plane, auf dem Informationen über Bewilligungsverfahren und die dazugehörenden Formulare zentralisiert angeboten werden könnten.

Einführung eines Vollzugstauglichkeitstests bei neuen staatlichen Vorschriften und Verfahren

Die 1999 im Anschluss an den Entscheid über die Finanzhilfe für die Tourismuswerbung vom Nationalrat gutgeheissene Motion des Nationalrats für einen Massnahmenplan zugunsten der Verbesserung der Struktur und der Angebotsqualität im Tourismus fand auch in der kleinen Kammer Zustimmung. Im Rahmen der Beratung der Legislaturziele überwies der Ständerat zudem eine Kommissionsmotion (00.3202) für die Schaffung eines speziellen Tourismusgesetzes in Postulatsform.

Motion des Nationalrats für einen Massnahmenplan zur Tourismusförderung gutgeheissen

Auf den 1. April setzte der Bundesrat das neue Gesetz über Spielbanken und Kursäle in Kraft. Insgesamt 56 bestehende und neue Casinos reichten bis Ende September ein Konzessionsgesuch ein; dazu machten weitere acht bestehende Kursäle von der ihnen eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, ihr Gesuch bloss anzukündigen. Von den eingereichten Gesuchen bewarben sich 16 um eine A-Konzession, 28 um eine B-Konzession und 12 um beide Bewilligungen. Damit überstieg die Zahl der Gesuche die vom Bundesrat im Vorjahr in seinen Leitlinien fixierten Vorstellungen über die wünschenswerte Anzahl zugelassener Betriebe (4-8 Spielbanken vom Typus A und 15-20 vom Typus B) deutlich.

Bundesrat bewilligt Gesuche für sieben Grand Casinos
Dossier: Konzessionen für die neu zugelassenen Spielcasinos

Mit der Überweisung eines Postulats seiner WAK regte der Nationalrat an, das Instrument der steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven für Unternehmen attraktiver zu gestalten. Die Erfahrung der letzten Rezession hatte gezeigt, dass die zurückgelegten Gelder weit unter den Erwartungen geblieben waren, und deshalb ihre Freigabe keine nachhaltigen konjunkturbelebenden Impulse hatte auslösen können.

Attraktivere Gestaltung von steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven

Die im Vorjahr von der kleinen Kammer überwiesene Motion Cottier (cvp, FR) für einen nach sozialen Gruppen differenzierten Konsumentenpreisindex fand auch im Nationalrat Zustimmung. Zu einer Panne bei der Indexberechnung kam es beim Bundesamt für Statistik. Ende November musste dieses bekannt geben, dass wegen zu hoher Gewichtung von Heizöl im Warenkorb, die Teuerung von Juni bis Oktober um einige Promillepunkte zu hoch ausgewiesen worden war (im Oktober 1,9% statt 1,3%). Dieser Fehler hat nach Angabe des Bundesrates weder seine Budget- noch seine Lohnpolitik beeinflusst, welche von einer Jahresteuerung von 2% ausgegangen war. Da der Teuerungsausgleich auch bei anderen öffentlichen und privaten Arbeitgebern in der Regel deutlich unter der 2%-Marke blieb, dürfte der Irrtum des BfS ohne gravierende wirtschaftliche Folgen geblieben sein.

Einführung eines nach sozialen Gruppen differenzierten Konsumentenpreisindex