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Als Zweitrat stimmte der Ständerat auch der Teilrevision des Gesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und -metallwaren zu.

Teilrevision des Gesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und -metallwaren

Die konjunkturelle Lage verbesserte sich in den meisten OECD-Ländern. In den USA und in Grossbritannien wuchs das reale Bruttoinlandprodukt noch stärker als vor Jahresfrist; in den übrigen Staaten der EU verzeichnete es - nach dem leichten Rückgang im Vorjahr - überall wieder positive Wachstumsraten. Im Mittel nahm es in den EU-Staaten um 2,5% zu. In Japan stagnierte hingegen die Wirtschaft weiterhin, wobei sich in der zweiten Jahreshälfte eine Besserung andeutete. In einigen ost- und mitteleuropäischen Ländern (Tschechien, Slowakei und Ungarn) konnte erstmals seit der politischen Wende wieder ein Wirtschaftswachstum verzeichnet werden; in Polen und Albanien stieg das Bruttosozialprodukt weiter an. In Bulgarien und Rumänien sowie in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion (mit Ausnahme des Baltikums) dauerte die Krise hingegen an. Die südostasiatischen Schwellen- und Entwicklungsländer standen nach wie vor im Zeichen eines Wirtschaftsbooms. Auch in den lateinamerikanischen Staaten hielt der Aufschwung - allerdings auf bescheidenerem Niveau - an, und sogar in Afrika verbesserte sich die wirtschaftliche Situation.

Weltwirtschaft 1994
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Trotz der Belebung der Wirtschaftstätigkeit reduzierte sich die Inflationsrate in den meisten OECD-Staaten; im Mittel betrug sie 2,4% gegenüber 2,8% im Vorjahr. Auf dem Arbeitsmarkt war von der anziehenden Konjunktur noch wenig zu spüren. Dabei bestanden allerdings grosse regionale Unterschiede: In den USA, Kanada und Grossbritannien bildete sich die Arbeitslosenquote weiter zurück, während sie auf dem europäischen Festland in den meisten Staaten weiter zunahm (in der EU von 11,2% auf 11,8%).

Weltwirtschaft 1994
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Der Konjunkturaufschwung, der sich ab Mitte des Vorjahres abgezeichnet hatte, verstärkte sich im Berichtsjahr. Das reale Bruttoinlandprodukt stieg erstmals seit 1990 wieder an (+2,1%); damit ging die längste - allerdings nicht die markanteste - Rezessionsphase der Nachkriegszeit zu Ende. Wie in anderen europäischen Staaten kamen die wichtigsten Wachstumsimpulse von den Exporten und den Investitionen; der private und auch der öffentliche Konsum nahmen nur schwach zu (+1,3% resp. +1,2%). Die Anlageinvestitionen wuchsen im Vergleich zum Vorjahr real um 6,5%. Die verbesserte Konjunkturlage in Europa und den USA, vor allem aber die grosse Nachfrage aus den sich dynamisch entwickelnden Staaten Südostasiens und Lateinamerikas liessen die Güterausfuhren real um 4,8% anwachsen. Das Ende der Rezession wirkte sich auch auf die Einfuhren aus (real +9,4%, nominal +4,2%). Dank der verbesserten Terms of trade resultierte ein Handelsbilanzüberschuss von 3,2 Mia Fr. Trotzdem konnte der Saldo aus der Ertragsbilanz den Rekordbetrag aus dem Vorjahr nicht mehr ganz erreichen. Der leicht rückgängige Überschuss aus den Kapital- und Arbeitseinkommen liessen ihn auf 24,8 Mia Fr. schrumpfen.

Schweizerische Konjunkturlage 1994
Dossier: Wirtschaftswachstum in der Schweiz 1990-1999

Der wirtschaftliche Aufschwung wirkte sich noch nicht voll auf den Arbeitsmarkt aus. Die Zahl der Beschäftigten sank um weitere 1,7%, wobei der Abbau im 2. Sektor weiterhin markanter ausfiel als im Dienstleistungssektor (-2,4% resp. -1,4%); in der Baubranche nahm die Beschäftigtenzahl nur noch um 0,4% ab. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg erst in den Kantonen Aargau, Basel-Land, Nidwalden und Appenzell-Innerrhoden wieder an. Die Zahl der erwerbstätigen Frauen ging etwas stärker zurück als diejenige der Männer (-2,0% resp. -1,6%). Im Gegensatz zum Vorjahr waren die Ausländer vom Beschäftigungsabbau weniger betroffen als die Schweizer (-0,8% resp. -2,1%). Die Zahl der beim BIGA gemeldeten Arbeitslosen hatte im November des Vorjahres mit 181 400 ihren Höchststand erreicht. Sie sank im Verlaufe des Berichtsjahres stetig bis auf 161 000 im Dezember. Die Arbeitslosenquote reduzierte sich damit von 5,0% im Januar auf 4,4% zu Jahresende; im Jahresmittel lag sie bei 4,7%. Wie bei der Beschäftigungsentwicklung waren auch bei den Arbeitslosenzahlen grosse regionale Unterschiede auszumachen. Überdurchschnittlich hoch blieb die Quote weiterhin in der französischen Schweiz und im Tessin. Gemäss der von der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) verwendeten Definition lag die Erwerbslosenquote um einiges tiefer, nämlich bei 3,8% im 2. Quartal 1994.

Beschäftigungslage 1994
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

Die industrielle Produktion nahm im Berichtsjahr um 8% zu. Am grössten war der Zuwachs in der Chemie (+11%), aber auch im Maschinen- und Apparatebau lag der Ausstoss um 6% höher als im Vorjahr. Die Uhrenindustrie, welche die allgemeine Rezession unbeschadet überstanden hatte, erlitt jetzt mit -11% einen kräftigen Einbruch. Bei den Investitionen, welche real insgesamt um 6,2% zunahmen, war die Steigerungsrate bei den Ausrüstungsinvestitionen mit +10,1% besonders ausgeprägt. Die Bauinvestitionen entwickelten sich schwächer (+4,6%), wobei sich hier das Wachstum auf den Wohnungsbau konzentrierte.

Industrielle Produktion 1994
Dossier: Industrielle Produktion 1990-1995

Die Teuerung bildete sich weiter zurück. Bis im Mai fiel sie auf 0,4%; dann bewegte sie sich bis in den Dezember ungefähr auf diesem Niveau (Stand Ende 1994: 0,4%); im Jahresmittel betrug sie 0,9%. Die Preise für inländische Waren und Dienstleistungen stiegen um 1,3%, jene für Importgüter sanken - begünstigt durch den besseren Frankenkurs und tiefere Energiepreise - um 0,5%. Der Index der Produzenten- und Importpreise reduzierte sich um 0,3%.

Teuerung 1994
Dossier: Teuerung 1990-1999

Der Ständerat konnte sich mit der vom Nationalrat beschlossenen politischen Verknüpfung der beiden Geschäfte nicht anfreunden. Zudem lehnte er eine Neuauflage des Investitionsbonus ohnehin ab. Begründet wurde dieser mit 23:16 Stimmen gefällte Entscheid mit den Argumenten, dass die Finanzlage des Bundes keine zusätzlichen Subventionen zulasse und sich der Bonus jetzt bereits prozyklisch auswirken würde. Die nationalrätliche Kommission beantragte darauf, die Vorlage ebenfalls fallen zu lassen. Im Plenum konnte sich aber die vom gewerkschaftlichen Flügel der CVP unterstützte Linke, welche am ursprünglichen Beschluss festhalten wollte, mit knappem Mehr (66:63) durchsetzen. Als sich der Ständerat in der Sommersession wieder mit der Angelegenheit befassen musste, hatte der Bundesrat bereits entschieden, den Vorsteuerabzug nicht auf den 1. Juli vorzuziehen. Damit war die vom Nationalrat formulierte politische Voraussetzung für eine Weiterführung des Investitionsbonus nicht mehr gegeben. Der Ständerat hielt an seinem Nichteintretensentscheid fest, womit das Geschäft begraben war.

Förderung der öffentlichen Investitionen (Pa.Iv. 93.400)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Die von der SP und den Gewerkschaften in mehreren Kantonen eingereichten Volksinitiativen für staatliche Beschäftigungsprogramme (sog. Solidaritätsinitiativen), welche mit Steuerzuschlägen auf mittleren und hohen Einkommen und Vermögen finanziert werden sollten, fanden bei den Stimmbürgern keine Gnade. Sowohl in St. Gallen als auch in Schaffhausen wurden sie deutlich (je 81%) abgelehnt.

Kantonale Volksinitiativen für staatliche Beschäftigungsprogramme (1994)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Die Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn, zu denen sich später auch noch der Jura gesellte, beschlossen, einen "Wirtschaftsraum Mittelland" zu gründen. In diesem Rahmen soll die Zusammenarbeit v.a. im Bildungs-, Wirtschaftsförderungs- und Verkehrsbereich verbessert und administrative Hindernisse zwischen den beteiligten Kantonen abgebaut werden. Davon erhoffen sich die Initianten eine strukturelle und wirtschaftliche Stärkung ihrer Region, welche ihre Chancen im Konkurrenzkampf mit den besser gestellten Wirtschaftszentren Genf/Lausanne und Zürich vergrössern würde. Das Projekt "Wirtschaftsraum Mittelland" fand nicht uneingeschränkte Zustimmung. Regierungsvertreter aus dem Kanton Waadt meldeten ihre Befürchtungen an, dass mit dieser, die Sprachgrenzen überschreitenden Zusammenarbeit die Solidarität der Romandie geschwächt würde. Eine Beitrittseinladung beantworteten sie ablehnend; immerhin bekundeten sie Interesse, sich an speziellen Projekten zu beteiligen. Einen ähnlich ausgerichteten Zusammenarbeitsvertrag schlossen gegen Jahresende die sechs Innerschweizer Kantone Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz, Uri und Zug ab. (Zur Regionalpolitik siehe hier.)

Espace Mittelland

Die im Vorjahr aufgrund einer vom EVD in Auftrag gegebenen Evaluation eingeleitete Reform der Schweizerischen Verkehrszentrale fand ihren Niederschlag auch auf gesetzgeberischer Ebene. Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Teilrevision des aus dem Jahre 1955 stammenden Bundesbeschlusses über diese Tourismusförderungsorganisation. Er schlug dabei eine modernere, marketingkonformere Aufgabenumschreibung und eine straffere Leitungsorganisation vor; die Institution soll den Namen "Tourismus Schweiz" erhalten. Der Grundsatz der finanziellen Unterstützung durch den Bund soll dauerhaft festgeschrieben werden; über deren Höhe wird in Zukunft das Parlament mit einem einfachen, nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschluss entscheiden. Für die Periode 1995-1999 beantragte die Regierung, die Subvention real auf dem Stand von 1993 zu belassen. Das Parlament stimmte diesen Vorschlägen zu. Im Ständerat fiel die Schlussabstimmung einstimmig aus, im Nationalrat votierte nur Blocher (svp, ZH) dagegen.

Schweizerischen Verkehrszentrale

Nach der Aufhebung des Verfassungsartikels über das Spielbankenverbot im Vorjahr setzte der Bundesrat eine Kommission für die Ausarbeitung eines Spielbankengesetzes ein. Die Interessengegensätze innerhalb dieses Gremiums erwiesen sich jedoch als so gross, dass es aufgelöst werden musste. Die von einer kleineren Expertenkommission weitergeführten Arbeiten konnten aber noch vor Jahresende abgeschlossen werden.

Spielbankengesetzes
Dossier: Spielbankenverbot

Im Zusammenhang mit der Ratifikation des neuen Welthandelsabkommens (GATT-WTO) legte der Bundesrat auch eine Reihe von kleineren, vor allem die Verfahren betreffende Gesetzesanpassungen in den Bereichen geistiges Eigentum, Markenschutz, Muster und Modelle sowie Erfinderpatente vor. Die drei erstgenannten Vorlagen wurden von der Bundesversammlung in der Dezembersession diskussionslos verabschiedet; dagegen stimmten nur die beiden PdA-Vertreter, welche das WTO-Abkommen grundsätzlich ablehnten. Grösser war die Opposition gegen die Anpassung des Gesetzes über Erfinderpatente, wo im Nationalrat die SP und die Grünen vergeblich versuchten, ein Verbot für die Patentierung von genetisch veränderten Pflanzen und Tieren in die Bestimmungen aufzunehmen.

GATT-WTO Teilrevision Bankengesetz
Dossier: GATT-Verhandlungen: die Uruguay-Runde

Gegen Ende des Berichtsjahres kritisierte die SP die Geldpolitik der Nationalbank. Die Auswirkungen der von ihr betriebenen Inflationsbekämpfung (steigende Zinssätze und Höherbewertung des Frankens) würgten die Binnenkonjunktur ab und verstärkten die Arbeitslosigkeit. Die SP verlangte neben finanzpolitischen Massnahmen auch einen Beitrag der Nationalbank an die von ihr mitverursachten Kosten im Sozialbereich.

Kritik an der Geldpolitik der Nationalbank von der SP

Die WAK des Ständerats fällte im Herbst erste Entscheide zur bundesrätlichen Vorlage. Mit knapper Mehrheit stimmte sie der Neufassung des Bonny-Beschlusses und der Unterstützung des Standortmarketings im Ausland zu. Sie lehnte jedoch die Beiträge an die Informationsstellen für kleine und mittlere Unternehmen zum europäischen Binnenmarkt ab.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Das EJPD führte im Herbst eine Vernehmlassung über eine Teilrevision des Markenschutzgesetzes durch. Diese soll - eventuell ergänzt durch Anpassungen beim Landwirtschaftsgesetz und beim Weinbeschluss - die Herkunftsbezeichnungen typischer Produkte aus den Bergregionen aufwerten und besser schützen.

Herkunftsbezeichnungen

Der Bundesrat setzte den Beschluss auf Anfang Juli in Kraft und definierte in einer Verordnung die für die Begünstigung erforderlichen Kriterien: eine im Mittel der letzten drei Jahre um 10% über dem Landesmittel liegende Arbeitslosenquote oder eine unterdurchschnittliche Beschäftigungsentwicklung oder Anzeichen, dass eine dieser Bedingungen in naher Zukunft erfüllt sein könnte. Diese Kriterien sind alternativ und nicht kumulativ; Regionen mit hohem Volkseinkommen und verkehrsgünstiger Lage werden jedoch auch dann nicht berücksichtigt, wenn sie eines dieser Kriterien erfüllen. Diese Neudefinition hatte zur Folge, dass der geografische Geltungsbereich gegenüber der alten Regelung ungefähr verdoppelt wurde; in ihm wohnt knapp ein Viertel der Landesbevölkerung. Zu den Nutzniessern zählt praktisch die gesamte französischsprachige Schweiz mit Ausnahme der Agglomerationen Genf und Lausanne sowie weite Teile des Tessins. In der Deutschschweiz fanden nur ein Grossteil des Kantons Solothurn, die grösseren Talorte des Oberwallis, die Regionen Biel und Thun, der östliche Teil der Bodenseeregion sowie einige industrialisierte Berggebiete in den Kantonen Uri, Glarus, Graubünden und St. Gallen Berücksichtigung.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Im Ständerat wandten sich namentlich die beiden Appenzeller Vertreter gegen die als ordnungspolitischen Sündenfall bezeichnete staatliche finanzielle Unterstützung von Privatfirmen; sie fanden aber kaum Gehör. Die Kammer schloss sich dem Nationalrat an, fügte jedoch hinzu, dass die für maximal zwei Jahre vorgesehene Übergangslösung bei Inkrafttreten des vom Bundesrat beantragten neuen Beschlusses vorzeitig auslaufen soll. In der Schlussabstimmung verabschiedete der Nationalrat die Weiterführung des adaptierten Bonny-Beschlusses mit 127 gegen 28 aus dem rechtsbürgerlichen Lager stammenden Stimmen; im Ständerat lautete das Stimmenverhältnis 30 zu 5.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Im Auftrag der nationalrätlichen GPK hatte die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle die regionalpolitische Koordination der Politik des Bundes untersucht. Diese kam in ihrem Bericht zum Schluss, dass eine Koordination weitgehend fehlt oder nicht funktioniert. Zudem konstatierte sie eine fehlende Kohärenz und Zielorientierung bei der bundesstaatlichen Regionalpolitik. Der Ständerat überwies die im Vorjahr von der grossen Kammer gutgeheissene Motion Brügger (sp, FR) für eine umfassende Überprüfung der Regionalpolitik ebenfalls. Der Nationalrat verabschiedete in der Sommersession eine Motion Seiler (svp, BE) für eine umfassende Überprüfung der eidgenössischen Regionalpolitik und für darauf abgestützte Verbesserungsmassnahmen.

Überprüfung der eidgenössischen Regionalpolitik
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Der Nationalrat wandte sich mit der Überweisung eines Postulats Columberg (cvp, GR) gegen den Beschluss des Bundesrates, im Rahmen der Sparmassnahmen die Erhebungen des Bundesamtes für Statistik über die Übernachtungen in der Parahotellerie (v.a. Ferienwohnungen und Campingplätze) nicht mehr weiterzuführen.

Statistik Parahotellerie

Die kleine Kammer befasste sich als Erstrat mit der im Vorjahr von der Regierung vorgelegten Teilrevision des Bundesgesetzes über Erfinderpatente. Da sich diese weitgehend auf technische Bestimmungen beschränkt und insbesondere die Regelung der Gentechnologie ausklammert, blieb sie unbestritten und wurde ohne Änderungen gutgeheissen.

Revision des Patentgesetzes (BRG 93.061)
Dossier: Patentschutz in der Gentechnologie
Dossier: Revision des Patentgesetzes

Die WAK war mit diesem Ratschlag nicht einverstanden und beantragte dem Nationalrat in der Junisession, an ihrer eigenen Initiative als Übergangslösung festzuhalten, und damit Zeit für eine eingehende Beurteilung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuorientierung des Bonny-Beschlusses zu gewinnen. Grundsätzlich gegen eine Weiterführung der staatlichen Unterstützung privater Unternehmen in bestimmten Regionen wandten sich nur die FP und Minderheiten der FDP und der SVP. Zuerst lehnte der Rat mit 128:22 Stimmen einen Nichteintretensantrag Stucky (fdp, ZG) ab. In der Detailberatung trug er dann dem auch in der bundesrätlichen Botschaft erwähnten Umstand Rechnung, dass das für die Unterstellung unter den Bonny-Beschluss erforderliche Kriterium der industriellen Monokultur heute für keine Region mehr zutrifft. Eine Streichung dieser Bestimmung und eine ausschliessliche Ausrichtung auf die Beschäftigungslage schien dem Rat jedoch nicht opportun, da dies die Subventionierung von Privatbetrieben in reichen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, wie etwa Genf oder Basel, zur Folge gehabt hätte. Der Nationalrat folgte deshalb einem Antrag Zwahlen (cvp, BE), – analog zum Projekt des Bundesrates – anstelle der monostrukturellen Ausrichtung einen erheblich unter dem Landesmittel liegenden Entwicklungsstand verlangt. Um diese Weiterführung des revidierten Bonny-Beschlusses als Übergangslösung zu kennzeichnen, reduzierte der Rat die Gültigkeitsdauer auf zwei Jahre und erklärte ihn für dringlich.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Der Bundesrat veröffentlichte im Juni einen Bericht über weitere in Angriff zu nehmende Reformen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung der Schweiz. Er legte darin Rechenschaft ab über die im Rahmen von Swisslex bereits im Vorjahr beschlossenen wirtschaftspolitischen Reformen und stellte ergänzende Neuerungen namentlich in den Bereichen Infrastruktur, Sozialpolitik, Landwirtschaft und Finanzen in Aussicht. Der Ständerat überwies die letztes Jahr vom Nationalrat verabschiedeten Teile der Motion der CVP-Fraktion für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenfalls.

marktwirtschaftlichen Erneuerung

Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats (WAK-NR) war inzwischen davon ausgegangen, dass der Bundesrat möglicherweise auf die Vorlage einer Botschaft verzichten würde und verabschiedete deshalb am 26. April eine parlamentarische Initiative für eine Weiterführung des Bonny-Beschlusses um maximal drei Jahre. Einen Tag später legte der Bundesrat seine Botschaft über «Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Standortattraktivität der Schweiz» vor. Allgemein stellte er darin fest, dass im internationalen Vergleich das Ausmass der staatlichen Beihilfen an private Unternehmer in der Schweiz sehr niedrig ist. In den vergangenen 15 Jahren hatte der Bund insgesamt CHF 54 Mio. im Rahmen des Bonny-Beschlusses ausgegeben (CHF 25 Mio. für Bürgschaftsverluste und CHF 29 Mio. für Zinskostenbeiträge). Damit hatte er mehr als 500 Vorhaben mit einer Investitionssumme von rund CHF 2,5 Mia. gefördert. Eine Evaluation der Auswirkungen dieser relativ bescheidenen Massnahmen habe günstige Resultate ergeben, weshalb eine an die Entwicklung angepasste Weiterführung angezeigt sei. Die Vorlage orientiert sich weitgehend am Vernehmlassungsentwurf; die Massnahmen sollen während zehn Jahren wirksam sein. Wie bisher sollen in bestimmten Regionen private Neuansiedlungen und -gründungen von Unternehmungen sowie innovative Investitionen ansässiger Firmen unterstützt werden.

Als Instrumente sind dabei Bürgschaften und Steuererleichterungen, im Gegensatz zu den alten Bestimmungen aber keine Zinskostenbeiträge vorgesehen. Der örtliche Gültigkeitsbereich wurde neu definiert: Es sollen nicht mehr nur Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und wirtschaftlichen Monokulturen - die es, bezüglich der Monokultur, ohnehin praktisch nicht mehr gibt - von den Massnahmen profitieren, sondern sogenannte "wirtschaftliche Erneuerungsgebiete". Als Hauptkriterium zur Bestimmung dieser Gebiete dient wie in der EU die über eine längere Periode ausgewiesene Arbeitslosenquote; dazu kommen noch die Beschäftigungsentwicklung und das Pro-Kopf-Einkommen. Mit diesen beiden Zusätzen soll verhindert werden, dass Firmen in Grossstadtagglomerationen, die wirtschaftlich hoch entwickelt sind, aber hohe Arbeitslosenraten aufweisen, unterstützt werden. Im Rahmen derselben Botschaft beantragte die Regierung zudem zwei weitere Bundesbeschlüsse. Der erste soll es dem Bund erlauben, bei der Werbung im Ausland für die Ansiedlung von Unternehmen eine Informations- und Koordinationsrolle zu übernehmen. Der zweite regelt die Unterstützung der für kleine und mittlere Unternehmen konzipierten Informations- und Beratungsstellen über den Zugang zum europäischen Binnenmarkt (Euro-Info-Centres). Bezüglich des Vorgehens empfahl der Bundesrat, die parlamentarische Initiative der WAK des Nationalrats fallenzulassen und seinen eigenen Vorschlag in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln, damit er auf Anfang 1995 in Kraft gesetzt werden kann.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

In der 1993 durchgeführten Vernehmlassung war der Vorentwurf für eine Neufassung des Bundesbeschlusses über die Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (der nach dem damaligen Direktor des BIGA benannten Bonny-Beschluss) namentlich von Unternehmerseite (Vorort und SGV), aber auch von der FDP und der SVP mit ordnungspolitischen Argumenten arg zerzaust worden. Auf der anderen Seite protestierten insbesondere die welschen Kantone dagegen, die seit 1978 gültigen Bestimmungen Ende Februar ersatzlos auslaufen zu lassen. Nach Gesprächen mit den Kantonen und den Wirtschaftsverbänden beauftragte der Bundesrat das EVD, den Vorentwurf zu überarbeiten und ihn noch im Frühjahr vorzulegen.

Neufassung des Bundesbeschlusses über die Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen