Der Bundesrat selbst sprach sich im Nationalrat aus formalen Gründen gegen eine Verknüpfung eines Parlamentsbeschlusses (Investitionsbonus) mit dem in seine eigene Kompetenz fallenden Entscheid über den Vorsteuerabzug aus. Er lehnte aus materiellen Gründen aber auch die Weiterführung des Investitionsbonus ab. Dieser habe sich zwar in seiner Erstauflage bewährt, angesichts der schlechten Finanzlage und den günstigeren Prognosen für die Konjunkturentwicklung sei eine Verlängerung aber nicht angebracht. Im Nationalrat fand eine von Blocher (svp, ZH) angeführte Kommissionsminderheit, welche sich aus ordnungspolitischen Gründen gegen den Investitionsbonus aussprach, zwar bei der SVP, den Liberalen und der FP Unterstützung, unterlag aber mit 113 zu 50 Stimmen. Nachdem die von Baumberger (cvp, ZH) beantragte Entkoppelung der beiden Vorlagen auch keine Mehrheit fand, stimmte der Nationalrat dem Paket zu. Gleich anschliessend lehnte der Rat eine Motion des Zürcher Bauwirtschaftsvertreters Hegetschweiler (fdp) ab, welche verlangte, dass der Investitionsbonus auch dann verlängert werde, wenn der Bundesrat den Vorsteuerabzug nicht vorzieht.
Förderung der öffentlichen Investitionen (Pa.Iv. 93.400)Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996