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Malgré la crise Covid-19 et la fermeture des frontières, le commerce extérieur helvétique est resté dans les chiffres noirs en mars 2020. Les secteurs de la chimie et pharmaceutique ont maintenu les exportations à flot. Ces deux secteurs ont notamment contrebalancé la chute des exportations dans le secteur de l'horlogerie (-21.9 pour cent). A l'inverse, les importations ont diminué de 2.8 pour cent.

Covid-19 – Balance commerciale mars 2020
Dossier: Covid-19 – Wirtschaftliche und finanzielle Folgen

Die schweizerische Geldpolitik war 2014 massgeblich durch die 2011 eingeführte Wechselkursuntergrenze gegenüber dem Euro geprägt. Dieser wertete sich im Jahresverlauf stetig ab, was die Schweizerische Nationalbank (SNB) ab September 2014 dazu veranlasste, ihre Kommunikation leicht anzupassen. Neu wurde nicht nur bekräftigt, den Mindestkurs mit „unbeschränkten“ Devisenkäufen verteidigen zu wollen, sondern auch „unverzüglich“ weitere Massnahmen zu ergreifen, sollte dies nötig sein. Am 18.12.14 (eine Woche nach der geldpolitischen Lagebeurteilung vom Dezember) entschied sich die Nationalbankspitze zur Einführung von Negativzinsen auf den Girokonten, die Geschäftsbanken und andere Finanzmarktintermediäre bei der SNB hielten. Der entsprechende Zinssatz wurde auf -0.25% festgelegt und sollte ab dem 22.1.15 erhoben werden. Hohe Freibeträge (das 20-fache der Mindestreserven bei mindestreservepflichtigen Banken oder CHF 10 Mio. andernfalls) führten dazu, dass nur vereinzelt Finanzinstitute mit tatsächlichen Belastungen zu rechnen hatten (darunter die ZKB, nicht aber die UBS, die CS und die Raiffeisen). In den Medien wurde die Vermutung geäussert, dass der Entscheid hauptsächlich auf die Währungsturbulenzen in Russland wenige Tage zuvor zurückzuführen war. Der Präsident des Direktoriums bestätigte, dass im Vorfeld der Entscheidung Währungsinterventionen nötig geworden waren, um den Mindestkurs zu verteidigen.
Ökonomen beurteilten die Massnahme an sich als wenig überraschend, den Zeitpunkt jedoch schon. Die NZZ fragte in ihrer Ausgabe vom 20.12.14 rhetorisch „Und was kommt nach den Negativzinsen?“ und nahm damit eine weit verbreitete Befürchtung auf, dass die SNB ihr Pulver im Angesicht der absehbaren geldpolitischen Lockerung im Euroraum (erwartet per 22.1.15) zu früh verschossen habe. Andere Kommentatoren äusserten Bedenken, wonach der Entscheid zur Einführung von Negativzinsen von den Märkten dahingehend interpretiert werden könnte, dass die SNB entgegen ihrer Kommunikation nicht bereit sei, „unbeschränkt“ Devisen zu kaufen. Die Reaktionen der politischen Parteien waren mehrheitlich positiv. Der Mindestkurs sei nach wie vor zentral für die Exportwirtschaft, weshalb die ergriffene Massnahme zur Verteidigung der Wechselkursuntergrenze zu begrüssen sei. Einzig die SVP äusserte sich skeptisch. Die SNB habe sich mit der Anbindung an den Euro in eine „unglückliche“ Situation gebracht, so Thomas Aeschi (svp, ZG).

Schweizer Geldpolitik 2014

Im Dezember genehmigte der Bundesrat einen Bericht über die Regulierungskosten, die auf Stufe der Unternehmungen anfielen. Die höchsten Kosten von über einer Milliarde Franken pro Jahr wurden in den Bereichen Mehrwertsteuer, Rechnungslegung und Revisionsaufsicht, Baurecht, Umweltrecht und Arbeitssicherheit ausgemacht. Tiefe Kosten verzeichneten dagegen die Unternehmensstatistik sowie die Zulassung von ausländischen Erwerbstätigen. Der Bundesrat präsentierte 32 Massnahmen, die eine Senkung der Regulierungskosten beabsichtigten, ohne den Nutzen der verschiedenen Regulierungen in Frage zu stellen. Ein hohes Einsparpotential von mehreren 100 Millionen Franken sah die Landesregierung in der Etablierung eines Einheitssteuersatzes bei der Mehrwertsteuer sowie in der Harmonisierung der Baurechtsvorschriften.

Regulierungskosten

Basierend auf einem Bericht über das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen zog der Bundesrat im November eine positive Bilanz zur Wirkung dieses KMU-Förderinstruments. Ende 2012 konnten 1660 kleine und mittlere Unternehmen von einer Bürgschaft und damit von einem erleichterten Zugang zu Bankkrediten profitieren, was einem Volumen von 218 Millionen Franken entsprach. Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) schufen Unternehmen mit Bürgschaften nach dem Antrag im Durchschnitt knapp 4,5 Arbeitsplätze. Aufgrund dieser Resultate gab der Bundesrat bekannt, dass er am bestehenden System festhalten wollte.

Gewerbeorientiertes Bürgschaftswesen

Aufgrund der Ergebnisse einer externen Evaluation zu den Steuererleichterungen im Bereich der Regionalpolitik beauftragte der Bundesrat im Oktober das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), eine entsprechende Reform auf Verordnungsstufe vorzubereiten. Der Bund hatte von 2000 bis 2012 rund 450 Verfügungen für Steuererleichterungen von Firmen erlassen. Der Evaluationsbericht kam zum Schluss, dass jene Projekte, die im Jahre 2010 in den Genuss des Förderinstruments kamen, insgesamt 12'000 Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen geschaffen hatten. Für die betroffenen Regionen war die damit verbundene Wertschöpfung bedeutsam. Der Bericht empfahl jedoch, eine betragsmässige Obergrenze einzuführen, um übermässige Steuererleichterungen pro Arbeitsplatz zu vermeiden. In der Tat sparten drei Unternehmungen insgesamt über drei Milliarden Franken Bundessteuern, womit sie 70% der Rabatte abschöpften, die im Rahmen der direkten Bundessteuer gewährt wurden.

Steuererleichterungen im Bereich der Regionalpolitik

Der Bundesrat kündigte Ende Juni an, den Schweizer Tourismus mit einem Impulsprogramm für die Periode 2016-2019 zu unterstützen. Ein Bericht über die strukturelle Situation zeigte, dass die Branche mit einer deutlich schwächeren Nachfrage konfrontiert war. Zwischen 2008 und 2012 nahm die Zahl der Hotelübernachtungen um sieben, im Alpenraum gar um 13 Prozent ab. Der Bericht kam zum Schluss, dass die Schweizer Tourismusbranche im internationalen Vergleich zu teuer, zu wenig ausgelastet und zu kleinräumig organisiert war. 90 Prozent der Hotels beherbergten weniger als 50 Betten, und um die Tourismusförderung kümmerten sich landesweit 561 Organisationen. Der Bundesrat widersetzte sich der Idee, eine staatliche Tourismusbank nach österreichischem Vorbild aufzubauen. Nicht zuletzt aufgrund der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahre 2012, welche die strukturellen Schwierigkeiten im Tourismus verschärft hätten, wollte er dem Parlament jedoch ein Massnahmenpaket vorlegen. Das gewichtigste Element des Impulsprogramms betraf die Verwendung von 200 Millionen Franken aus der Neuen Regionalpolitik (NRP). Darüber hinaus schlug der Bundesrat vor, die Mittel der Agentur “Innotour“, welche Innovationen und Wissensaufbau im Tourismus unterstützte, um 10 auf 30 Millionen Franken aufzustocken. Zusätzlich zum Impulsprogramm gab der Bundesrat bekannt, dass er im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsinitiative den finanziellen Spielraum der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) vergrössern wollte, indem das vom Parlament im Jahre 2011 bewilligte und auf Ende 2015 befristete Zusatzdarlehen von 100 Millionen Franken bis Ende 2019 verlängert werden sollte. Die Branchenorganisationen (Schweizer Tourismus-Verband, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz und die Seilbahnen Schweiz) begrüssten die Stossrichtung der bundesrätlichen Vorschläge.

Impulsprogramm für die Periode 2016-2019

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) führte zur Beobachtung der administrativen Belastung der Unternehmen ein Bürokratiemonitor ein. Im November wurden 1'340 repräsentativ ausgewählte UnternehmerInnen befragt. Während 49,5 % der befragten Personen die subjektive Belastung als gering oder eher gering empfanden, beklagten sich 50,5 % über eine hohe oder eher hohe administrative Belastung. Auf Ebene der gesetzlichen Vorschriften gab mehr als die Hälfte der Befragten eine hohe oder eher hohe Belastung in den Bereichen Lebensmittelhygiene (60 %), Bauvorhaben (56 %) sowie Berufsbildung/Lehrlingswesen (55 %) an. Bei der Mehrwertsteuer (50%) und im Bereich Rechnungslegung/Revision (46 %) bestand ebenfalls eine eher hohe bis hohe subjektive Belastung. Als gering oder eher gering wurde die Belastung von drei Vierteln der befragten Unternehmen in den Bereichen 2. Säule, Unfallversicherung/SUVA und Handelsregister empfunden. Im Allgemeinen wurde die wahrgenommene Belastung als zunehmend beurteilt. Insbesondere bei der Berufsbildung (56 %) und bei den Umweltvorschriften (52 %) war eine Mehrheit der Befragten der Ansicht, dass die Belastung in den vergangenen drei Jahren zugenommen hatte. Um Trendaussagen zu erlauben, wurde eine Wiederholung des Bürokratiemonitors ins Auge gefasst.

Einführung des Bürokratiemonitors

Der Tourismus litt im Berichtsjahr unter dem starken Schweizer Franken. Gegenüber 2010 ging die Anzahl der Logiernächte um 2% zurück, wobei die Destinationen im Alpenraum überdurchschnittlich viele Gäste einbüssten. Die vom Bundesrat im August in Aussicht gestellten Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke weckten die Begehrlichkeiten der Tourismusbranche. Deren Vertreter setzten sich insbesondere für eine temporäre Senkung des Mehrwertsteuersatzes ein. Die entsprechenden Vorstösse scheiterten jedoch im Parlament. Im Rahmen des Abfederungspakets gegen die Stärke des Schweizer Frankens wurde der Tourismussektor einzig mit einem bis 2015 befristeten Darlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) in der Höhe von 100 Millionen Franken unterstützt. Diese Gelder kamen erst dann zum Tragen, falls Hoteliers mit zukunftsträchtigen Projekten keine Kredite von Banken mehr erhalten und die regulären Mittel der SGH ausgeschöpft waren.

Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Im August legte der Bundesrat einen Bericht über die administrative Entlastung von Unternehmen vor. Dabei zog er eine positive Bilanz bezüglich der Umsetzung der 125 Massnahmen, welche 2006 mit dem Ziel angesetzt wurden, die Wirtschaft um ca. 1 Milliarde zu entlasten. Die Regierung gab bekannt, dass 99 Massnahmen voll realisiert und weitere 16 teilweise vollzogen oder zumindest eingeleitet wurden. Von den wichtigsten Reformprojekten waren mit Ausnahme der Revision der Mehrwertsteuer, welche das Parlament bis dato abgelehnt hatte, alle umgesetzt worden. Dazu zählten insbesondere die Schaffung eines KMU-Portals, die Einheitsnummer für Firmenidentifikation, Erleichterungen im elektronischen Geschäfts- und Amtsverkehr sowie die elektronische Veröffentlichung des schweizerischen Handelsamtsblattes (SHAB). Auch wenn die Schweiz im internationalen Vergleich dank ihrer schlanken Verwaltung gut dastand, gab sich der Bundesrat damit nicht zufrieden. Im Rahmen der Wachstumspolitik erachtete er es weiterhin als zentral, Unternehmen auf administrativer Ebene zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Zu diesem Zweck enthielt der Bericht 20 neue Massnahmen. Unter anderem wurden Harmonisierungen im Planungs- und Baurecht, Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und eine Weiterentwicklung von E-Government angestrebt. Der Bundesrat prüfte ausserdem die Einführung eines sogenannten Bürokratiebarometers. Mit dieser regelmässig stattfindenden Umfrage von UnternehmerInnen erhoffte sich der Bundesrat, weitere reformbedürftige Bereiche zu identifizieren.

Einführung des Bürokratiemonitors

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) erfolgte 2008 ein Paradigmenwechsel in der Regionalpolitik des Bundes. Die wirtschaftliche Entwicklung von ländlichen Regionen und Berggebieten wurde nicht mehr nur durch direkte Investitionen in die Infrastruktur, sondern in Form einer Stimulierung der Wertschöpfung auch auf indirekte Weise gefördert. Die Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) evaluierte diese Neuausrichtung des Bundes. Die Ergebnisse wurden im Januar im Rahmen einer Regionalentwicklungs-Konferenz in Chur präsentiert. Die OECD stellte der Schweiz insgesamt ein gutes Zeugnis für ihre neue Regionalpolitik aus. Dennoch wies der Bericht auf verschiedene Verbesserungspotentiale hin. Die OECD kritisierte die Beschränkung der NRP auf ländliche Gebiete. Aus zwei Gründen riet sie zu einer Ausdehnung auf die Zentren. Zum einen verwies der Bericht auf die geringen entwicklungspolitischen Herausforderungen der Schweiz. In der Peripherie stellten im Urteil der OECD weder die Abwanderung noch die Überalterung ein akutes Problem dar. Zum anderen gab der Bericht zu bedenken, dass der Nichteinbezug der urbanen Gebiete Synergieeffekte zwischen den forschungsintensiven Zentren und den anwendungsorientierten Betrieben in den ländlichen Regionen verunmögliche. Der Bericht der OECD war darüber hinaus der Ansicht, dass die Kluft zwischen den politischen Einheiten und der wirtschaftlich-soziografischen Realität die Effizienz der Standortpolitik erschwere. Schliesslich ortete er Doppelspurigkeiten mit der Agglomerationspolitik des Bundes.

Neue Regionalpolitik (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Der Initiative vorausgegangen war die 2001 in Angriff genommene Revision des Lotteriegesetzes. Diese wurde 2004 auf Wunsch der Kantone sistiert, welche die festgestellten Mängel mit interkantonal koordinierten Massnahmen angingen. Der Evaluationsbericht zum Konkordat vom Oktober 2010 empfahl dem Bundesrat, trotz der eingeleiteten interkantonalen Massnahmen an der Revision des Lotteriegesetzes festzuhalten. Spätestens ein Jahr nach der Abstimmung über die Geldspielinitiative und/oder den Gegenentwurf soll, in Kenntnis des dannzumal gültigen Verfassungsartikels, der Handlungsbedarf im Bereich des Lotteriegesetztes neu beurteilt werden.

Revision des Lotteriegesetzes

Das 1999 beschlossene neue Bundesgesetz über Risikokapitalgesellschaften hat nur wenig Wirkung erzielt. Das Seco leitete deshalb eine Evaluation ein und gab seine Absicht bekannt, zusammen mit Experten einen Revisionsvorschlag auszuarbeiten.

Risikokapitalgesellschaften

Von der vor allem durch das starke Wachstum in den Vereinigten Staaten ausgelösten Verbesserung der weltwirtschaftlichen Lage vermochte 1984 auch die Schweiz zu profitieren. Dabei gelang es mittels der Fortführung der geldpolitischen Stabilitätspolitik, das niedrige Inflationsniveau beizubehalten. Ähnlich wie in den andern europäischen Staaten führte jedoch der konjunkturelle Aufschwung lediglich zu einer Abschwächung des Beschäftigungsrückgangs. Das Weiterbestehen einer im internationalen Vergleich freilich geringen Arbeitslosigkeit deutet darauf hin, dass dieses Problem in erster Linie strukturelle Ursachen hat. Die wichtigsten wirtschaftspolitischen Kontroversen in der Schweiz drehten sich denn auch um die Wahl der optimalen Strategien zur Überwindung dieser strukturellen Schwierigkeiten sowie um die ordnungspolitischen Implikationen dieser Konzepte. Daneben dauerten – namentlich im Zusammenhang mit der Ausführungsgesetzgebung zum Verfassungsartikel über die Preiskontrolle in kartellisierten Märkten – die Diskussionen über die Gestaltung der Wettbewerbspolitik an.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Le bilan économique 1984 atteste une nouvelle érosion de l'emploi encore que ce repli du marché du travail soit toutefois moins marqué que celui de l'exercice précédent. Si le nombre moyen des chômeurs s'était accru de près de 100 pour cent en 1983, une progression supplémentaire de 25.8 pour cent a été enregistrée en 1984. Au-delà des fluctuations saisonnières, il passe ainsi de 27'980 à 35'185 pour se répartir entre 31'061 chômeurs complets et 3'124 personnes partiellement sans emploi. Contrairement aux quatre dernières années, la situation sur le marché du travail à temps partiel s'est donc améliorée, bénéficiant de la reprise conjoncturelle de la demande. En revanche et pour la deuxième année consécutive, le secteur tertiaire n'a pu résorber l'hémorragie des licenciements intervenus principalement dans les branches de la construction, de l'horlogerie, des machines et de la métallurgie. Cette évolution constitue par ailleurs l'un des facteurs explicatifs de l'accroissement du chômage complet observé en 1984. Comparé à l'effectif de la population active, la proportion la plus élevée des sans-emploi a été recensée dans les cantons du Jura (2.9 %), de Neuchâtel (2.8 %), de Bâle-Ville (2.7 %) et du Tessin (2.1 %). Enfin, pour l'ensemble de la Suisse, le taux de chômage s'est élevé à 1.1 pour cent (1983: 0.9 %).
La part des femmes au chômage total a augmenté, passant de 39.9 pour cent en 1983 à 44 pour cent en 1984. En 1984, en moyenne des quatre relevés effectués en janvier, avril, juillet et octobre, 25.3 pour cent des chômeurs avaient moins de 25 ans (26.6 % en 1983). Le nombre moyen de places vacantes, répertorié auprès des offices du travail, a suivi une progression presque identique à la courbe de la demande avec une augmentation annuelle de 28 pour cent. L'OFIAMT a par ailleurs précisé que le niveau du chômage à fin janvier, niveau jamais atteint depuis la seconde guerre mondiale, était attribuable avant tout à l'entrée en vigueur (au 1er janvier) de la nouvelle loi sur l'assurance-chômage ainsi qu'à une modification de la statistique du chômage. Pour la première fois en 1984, celle-ci a incorporé dans ses calculs l'évolution du nombre des personnes partiellement sans emploi.

Conscient de la situation préoccupante des personnes sans emploi, dont le droit aux prestations de l'assurance-chômage arrive à terme, le Conseil fédéral a usé à deux reprises de sa compétence pour élever le nombre maximum des indemnités journalières de l'assurance. Ainsi, pour les salariés des régions jugées économiquement menacées, il a étendu ce droit de 85 à 170 jours par année et supprimé le principe contesté de la dégressivité des allocations. Il a également porté à 250 le nombre d'indemnités que pourront désormais percevoir les chômeurs d'un certain âge ou handicapés, ayant cotisé pendant au moins six mois. Les différents comités régionaux de chômage, notamment ceux des villes de Bâle, de Genève et de l'arc horloger, avaient revendiqué une amélioration durable pour toutes les victimes des mutations économiques et technologiques en cours. Ils ont donc déploré le caractère partiel de ces concessions. Du point de vue gouvernemental, le redressement conjoncturel ne motivait pas un relèvement généralisé des prestations, mais justifiait toutes les mesures dites préventives, prévues par la nouvelle loi, pour la réinsertion des chômeurs. Le groupe parlementaire socialiste a toutefois exprimé la déception des laissés-pour-compte en déposant une motion au Conseil national. Elle propose divers remèdes, principalement pour venir en aide aux chômeurs ayant épuisé leurs droits à l'indemnisation.

Les différences enregistrées dans l'évolution de l'emploi selon les régions, les catégories professionnelles et les secteurs économiques caractérisent la persistance de problèmes structurels, contribuant pour une bonne part à la détérioration progressive du marché du travail. Pour tenter d'enrayer les effets de ce processus, le parlement a approuvé – nous l'avons exposé ailleurs – l'extension des moyens d'actions, proposée par le Conseil fédéral en 1983 en faveur des régions de montagne et de zones particulièrement touchées par la récession. Essentiellement dirigé vers un réaménagement de l'infrastructure régionale et l'octroi d'une aide appropriée dans les domaines de l'innovation et de la diversification, ce plan d'intervention devrait accélérer les restructurations et par là même dynamiser la création de postes de travail.

Le Conseil national a de son côté accepté un postulat de Silvio Bircher (ps, AG) (Po. 82.507) sollicitant à nouveau du gouvernement qu'il améliore les données statistiques du chômage et la recherche sur la situaiton de l'emploi. Pour le conseiller national Werner Carobbio (psa, TI) (Mo. 82.574), la vague des licenciements et l'introduction toujours plus fréquente des horaires réduits nécessiteraient un contrôle étatique du marché du travail plus soutenu, notamment la possiblité d'obliger les employeurs à annoncer les postes vacants. Jugée pour l'essentiel trop contraignante; cette motion a en revanche été repoussée.

Arbeitsmarkt 1971 - 1986

Im Vergleich zum Ausland erfreute sich die Schweiz zwar nach wie vor eines hohen Masses an wirtschaftlicher Stabilität; aber auch in unserem Lande mehrten sich die struktur- und konjunkturbedingten Schwierigkeiten. Bei stagnierendem Sozialprodukt nahm die Arbeitslosigkeit zu und übertraf den Stand von 1975/76. Demgegenüber gelang es, die Inflation in engen Grenzen zu halten.

Vor diesem Hintergrund fand in der Finanzpolitik ein vorsichtiger Kurswechsel statt. Anders als im Vorjahr begnügte sich der Bund nicht mehr mit dem blossen Geben von «Impulsen» zur Förderung der unternehmerischen Eigeninitiative; mit einem Beschäftigungsprogramm unternahm er vielmehr einen Schritt in Richtung einer antizyklischen Fiskalpolitik. Die Landesregierung schlug zudem eine Serie von Massnahmen vor, welche die notwendigen strukturellen Anpassungen erleichtern sollen.

Weitere das Wirtschaftssystem betreffende Themen waren die Kartellgesetzgebung sowie die Preisüberwachung. Wir werden im Zusammenhang mit der Wettbewerbspolitik auf sie zurückkommen

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Die betont marktwirtschaftlich orientierten Kreise halten die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für wünschenswerter als die Durchführung von Beschäftigungsprogrammen: Zu ihrer Stärkung bedürfe die Wirtschaft hauptsächlich einer spürbaren Entlastung von administrativen Auflagen und ertragsschmälernden Abgaben. Insbesondere lehnen die genannten Kreise aber wettbewerbsverfälschende staatliche Eingriffe ab. Eine solche systemwidrige Intervention sehen sie beispielsweise im – hier unter dem Stichwort Strukturpolitik zu behandelnden – Plan des Bundesrates, eine staatliche Innovationsrisikogarantie einzurichten. Demgegenüber forderte die weniger auf die Selbstheilungskräfte des marktwirtschaftlichen Systems vertrauende politische Linke die Vorbereitung weitergehender Beschäftigungsprogramme und stufte die staatliche Innovationsrisikogarantie als sinnvolle Massnahme ein.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Im Berichtsjahr begann sich die in praktisch allen Industriestaaten herrschende Rezession auch auf die Schweiz auszuwirken. Der wirtschaftliche Einbruch fiel bis Ende 1982 allerdings bedeutend glimpflicher aus als 1975/76, und die Arbeitslosigkeit blieb auf einem verhältnismässig niedrigen Niveau. Zu breitangelegten Beschäftigungsprogrammen kam es daher noch nicht, der Hauptakzent der staatlichen Wirtschaftspolitik lag weiterhin auf der Inflationsbekämpfung. Der durch die technologische Entwicklung ausgelöste wirtschaftliche Strukturwandel soll nach Ansicht der Behörden nicht gebremst, sondern vielmehr mittels der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen möglichst reibungslos vollzogen werden. Im Bereich der Wettbewerbspolitik standen die Revision des Kartellgesetzes und die vom Volk beschlossene Einführung der Preisüberwachung für Kartelle und marktmächtige Unternehmen im Vordergrund.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Trotz der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage wurde kein radikaler Kurswechsel in der Konjunkturpolitik vorgenommen. Zu einer über das angestrebte Ziel von drei Prozent hinausgehenden Expansion der Geldmenge, wie dies der SGB in einer Eingabe angeregt hatte, kam es nicht. Auch 1983 will die Nationalbank die bereinigte Notenbankgeldmenge im selben Rahmen wachsen lassen. Das Hauptaugenmerk der Behörden galt weiterhin der Inflationsbekämpfung. Dies geschah mit der Begründung, dass langfristig nur in einem stabilen Klima eine gesunde Wirtschaftsentwicklung möglich sei. Insbesondere sprach sich die Landesregierung gegen die staatliche Unterstützung notleidender Betriebe aus, da mit derartigen Hilfsaktionen der erforderliche Strukturwandel nur hinausgeschoben würde. Einen sinnvollen Beitrag zur Bewältigung der sich in Gang befindlichen Anpassungsprozesse könne die öffentliche Hand hingegen mittels einer zielgerichteten Förderung der Ausbildung und Forschung leisten. Das zu diesem Zweck vom Bundesrat konzipierte Massnahmenpaket stellen wir unter dem Stichwort Strukturpolitik vor.

konjunkturpolitische Massnahmen 1980er

Die schweizerische Volkswirtschaft gedieh 1981 beinahe ebenso erfreulich wie im Vorjahr. Das reale Wirtschaftswachstum hielt in abgeschwächtem Mass an, und die Arbeitslosigkeit blieb unbedeutend. Zu Beunruhigung gab hingegen die Teuerung Anlass, erhöhte sich doch die Inflationsrate auf einen Stand, der zwar im internationalen Vergleich noch als tief gilt, in der Schweiz aber als auf die Dauer unakzeptabel beurteilt wird. Nicht zu verkennen war, dass sich gegen Jahresende die weltweite Rezession auch im Inland spürbar machte und die Konjunktur sich deutlich verflachte. Zu konjunkturpolitischen Eingriffen, welche über die Geldmengensteuerung hinausgingen, sahen sich die Behörden aber nicht veranlasst.

Bei dem gesamthaft guten Wirtschaftsverlauf und dem Ausbleiben grösserer Beschäftigungseinbrüche konzentrierte sich die politische Diskussion weiterhin auf die Struktur- und Wettbewerbspolitik. Neben der Revision des ordnungspolitisch wichtigen Wettbewerbsrechts und der Verbesserung des Konsumentenschutzes steht hier wieder vermehrt auch der von vielen als negativ empfundene Strukturwandel im Detailhandel im Vordergrund.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Der Detailhandel profitierte von der guten Konjunkturlage und steigerte seinen Umsatz real um zwei Prozent. Dies konnte aber nicht ausreichen, die Existenzängste der Kleinladenbesitzer zum Verschwinden zu bringen. Eine gewisse Verbesserung in ihrem Kampf mit den Discountgeschäften und den Grossverteilern erhoffen sie sich von der Totalrevision des Bundesgesetzes über den unlautern Wettbewerb (UWG). Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Entwurf sieht insbesondere Massnahmen gegen – sogenannten Lockvogelpreise vor. Da eine allgemeine Festlegung von Minimalverkaufspreisen schon aus ordnungspolitischen Gründen kaum in Frage kommt, wird sich die Frage stellen, unter welchen Bedingungen jeweils ein Preis als Lockvogelpreis zu gelten hat. Die im Detaillistenverband zusammengeschlossenen Händler wurden aber auch selbst politisch aktiv und trugen wesentlich bei zum Zustandekommen der von der Republikanischen Bewegung lancierten Volksinitiative gegen das Ladensterben. Dem Gewerbeverband hingegen, dem auch die Detaillisten angehören, ist das als allgemeine Anregung formulierte Begehren mit seiner Forderung nach einem Bedarfsnachweis für Einkaufszentren und nach der Entflechtung von Grossbetrieben zu interventionistisch. Wie diese Volksinitiative ist auch die parlamentarische Initiative von Nationalrat Schärli (cvp, LU) in erster Linie gegen die beiden grössten Detailhändler, die als Konsumentengenossenschaften organisierten Migros und Coop, gerichtet. Der vorberatenden Nationalratskommission geht zwar die von Schärli geforderte Sondersteuer für Grossgenossenschaften zu weit, sie kündigte aber eine Motion an, mit der die Veränderung der Besteuerungsprinzipien für Genossenschaften angestrebt wird. Nach dem Willen einer knappen Kommissionsmehrheit sollen in Zukunft die Ausgaben für Vergünstigungen an Genossenschafter dem versteuerbaren Reingewinn zugeschlagen werden.

Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (BRG 83.038)
Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb