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Die Schweizerische Verkehrszentrale (SVZ) ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft, deren Hauptaktivität die Organisation und Durchführung der touristischen Werbung für die Schweiz ist. Sie wurde dabei bisher vom Bund finanziell unterstützt; der auf Ende 1992 auslaufende Finanzierungsbeschluss von 1987 hatte eine Steigerung dieser Beiträge auf 31 Mio Fr. pro Jahr erlaubt. Damit deckte der Bund rund 60% der Kosten der SVZ; dieser Anteil blieb aber deutlich unter demjenigen anderer wichtiger Fremdenverkehrsländer (Frankreich : 92%, Osterreich, Spanien und Italien: 100%). Angesichts des verschärften Wettbewerbs auf dem internationalen Tourismusmarkt hatte die SVZ eine Erhöhung dieses Beitrags auf 52 Mio Fr. verlangt. Die schlechte Finanzlage veranlasste den Bundesrat, darauf nicht einzutreten, sondern dem Parlament zu beantragen, die Subvention für 1993 und 1994 auf 31 Mio Fr. einzufrieren. Obwohl seine Kommission eine Erhöhung auf 39 Mio Fr. und Bühler (fdp, LU) eine solche auf 35 Mio Fr. beantragt hatten, stimmte der Ständerat diesem Vorschlag zu. Auch im Nationalrat wurde eine Aufstockung auf 35 Mio Fr. abgelehnt, immerhin aber eine teuerungsbedingte Erhöhung auf 32,6 Mio Fr. beschlossen, was auch die Zustimmung der Ständekammer fand.

Schweizerische Verkehrszentrale Erhöhung dieses Beitrags auf 52 Mio Fr. verlangt

Die schlechten Aussichten für die Entwicklung der Bundesfinanzen hatten den Bundesrat etwa gleichzeitig veranlasst, seine bisher eher ablehnende Haltung zur Zulassung von Spielbanken zu korrigieren. Im Rahmen der "Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt" schlug er vor, Art. 35 BV in dem Sinn zu ändern, dass das Spielbankenverbot aufgehoben und die Gesetzgebung – insbesondere auch über maximale Einsätze – und Konzessionierung zur Bundessache erklärt werden, wobei die Kantone für die Zulassung von Geldspielautomaten zuständig bleiben. Von den Bruttospielerträgen der Kasinos müssten 80% an den Bund abgeliefert werden, welcher sie zur Finanzierung der AHV zu verwenden hat. Beide Parlamentskammern stimmten diesem Vorschlag zu, im Nationalrat gegen die von Vertretern der SP, den Grünen, der LdU-EVP-Fraktion und der SD getragene grundsätzliche Opposition. In der Detailberatung fand auch ein Antrag Aguet (sp, VD), einen zulässigen Höchsteinsatz von 20 Fr. in der Verfassung festzuschreiben, keine Mehrheit. Nicht durchzusetzen vermochte sich aber auch ein Antrag Cotti (cvp, TI), der den von den Kasinobetreibern an den Bund abzuliefernden Ertragsanteil von 80% auf 50% senken wollte. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Verfassungsänderung mit 113:58, der Ständerat mit 34 gegen 1 Stimme gut.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Der Bundesrat veröffentlichte im September einen Bericht über die "Technologiepolitik des Bundes". Gestützt auf die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe sprach er sich darin gegen eine interventionistische Industrie- und Technologiepolitik aus und lehnte namentlich auch die Schaffung eines Bundesamtes für Technologie ab. Die Experten hatten in ihrer Analyse der Exportindustrie gute Wettbewerbsfähigkeit im technologischen Bereich bescheinigt. Schwachstellen und staatlicher Handlungsbedarf wurden hingegen beim Arbeitsmarkt (Zulassung von ausländischen Spezialisten) und der inländischen Wettbewerbsordnung (Kartelle sowie öffentliches Beschaffungswesen) ausgemacht. Im eigentlichen Technologiebereich soll sich der Staat gemäss Bundesrat weiterhin mit einer subsidiären Rolle, namentlich in der Weiterbildung und bei der Förderung spezieller Forschungsbereiche (z.B. Mikroelektronik) begnügen.

Bericht über die "Technologiepolitik des Bundes

Der Vorentwurf zu einem Gesetz für eine "ausgeglichene Entwicklung der Wirtschaft" (Stabilitätsgesetz), welches das Krisengesetz von 1954 ersetzen soll, kam in der Vernehmlassung unter massiven Beschuss. Der Gewerbeverband und der Vorort kritisierten den Entwurf als überflüssig und warfen ihm vor, zuviel Spielraum für staatlichen konjunktur- und strukturpolitischen Aktivismus zu enthalten. Auch die Nationalbank schloss sich dieser Kritik an und warf dem Projekt zusätzlich vor, die Autonomie der Notenbank zu untergraben. Ähnlich wurde der Expertenentwurf von der FDP und der SVP beurteilt. Grundsätzlich positiv, wenn auch nicht ohne Kritik, waren die Reaktionen demgegenüber bei der CVP, der SP und dem SGB. Auch im Parlament wurde ordnungspolitische Kritik an diesem Entwurf artikuliert. Anlässlich der Diskussion über die Legislaturplanung stimmte der Nationalrat gegen den Widerstand der Linken einer Kommissionsmotion zu, welche forderte, dass dieses Gesetz aus den Richtlinien gestrichen, d.h. nicht prioritär behandelt wird. Der Ständerat korrigierte diesen Entscheid mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat, um dem Bundesrat zumindest die verwaltungsinterne Weiterarbeit an diesem Projekt zu erlauben.

Die Schaffung eines Stabilitätsgesetzes scheitert (1991-1993)

Der Abbau von Arbeitsplätzen veranlasste den SMUV, vom Bund Massnahmen zur Stützung der Innovations- und Risikobereitschaft der Industrie zu fordern und das 1985 vom Volk abgelehnte Projekt einer Innovationsrisikogarantie neu ins Gespräch zu bringen.

Innovationsrisikogarantie

Knappheit im Fonds der Investitionskredite für das Berggebiet hatte seit einiger Zeit zu Verzögerungen bei der Behandlung der Gesuche geführt. Die Walliser Darbellay und Delalay (beide cvp) forderten den Bundesrat mit gleichlautenden Motionen in beiden Räten auf, für diese zurückgestellten Gesuche vor allem die Instrumente der Bürgschaft für Darlehen auf dem Kapitalmarkt resp. der Übernahme der Zinskosten einzusetzen, und den im Budget 1992 vorgesehenen Betrag von CHF 68 Mio für neue Anträge zu reservieren. Diese Vorstösse wurden vom Bundesrat akzeptiert und von den jeweiligen Parlamentskammern überwiesen.

Knappheit im Fonds der Investitionskredite für das Berggebiet sorgt für Verzögerungen
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Mit dem Einverständnis des Bundesrats überwiesen National- und Ständerat auch eine Motion von Nationalrat Matthey (sp, NE), welche verlangt, dass der 1994 auslaufende Bundesbeschluss von 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen verlängert wird. Gemäss einem von Nationalrat Maître (cvp, GE) eingereichten Postulat sollte der Beschluss allerdings in dem Sinn revidiert werden, dass nicht nur Regionen mit wirtschaftlichen Strukturproblemen davon profitieren könnten, sondern alle Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit.

Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen verlängert
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Auf wenig Gegenliebe stiess im Nationalrat eine im Vorjahr vom Ständerat diskussionslos überwiesene Motion Jelmini (cvp, TI), welche ein neues Gesetz für die Sicherstellung einer wirksamen konjunkturpolitischen Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Wirtschaft und Nationalbank gefordert hatte. Auf Antrag von Binder (svp, ZH), der davon eine zusätzliche und kontraproduktive Regulierung der Wirtschaft befürchtete, lehnte der Rat die Motion mit 75 zu 50 Stimmen ab.

Ohne Diskussion überwies der Ständerat eine Motion Jelmini (cvp, TI), welche die Ausarbeitung eines konjunkturpolitischen Instrumentariums fordert

Die Aufhebung des in der Bundesverfassung verankerten Spielbankenverbots war bisher vor allem von Vertretern des Tourismusgewerbes gefordert worden, welche sich davon eine Attraktivitätssteigerung ihres Angebots versprachen. Zu Jahresbeginn hatte der Nationalrat eine derart begründete Motion Cotti (cvp, TI) mit 85 zu 50 Stimmen überwiesen. Gianfranco Cotti hatte unter anderem auch geltend gemacht, dass der angestrebte Schutz der einheimischen Bevölkerung vor den negativen Folgen von Glücksspielen angesichts der heutigen Mobilität und des dichten Netzes von Spielbanken, welches ausländische Unternehmen entlang der Landesgrenzen aufgebaut haben, ohnehin illusorisch geworden sei. Aus moralischen, sozialpolitischen und ethischen Gründen wurde die Motion namentlich von Zwygart (evp, BE), Zisyadis (pda, VD), Ziegler (sp, GE) und Scherrer (edu, BE) erfolglos bekämpft.

Aufhebung des Spielbankenverbots
Dossier: Spielbankenverbot

Die vom Bundesrat 1990 vorgeschlagene Revision des Markenschutzgesetzes passierte das Parlament ohne grundlegende Änderungen. Es ging dabei um eine Anpassung der aus dem Jahre 1890 stammenden Bestimmungen an die Realitäten des heutigen Wirtschaftslebens und gleichzeitig um eine Harmonisierung mit dem EG-Markenrecht. Die wesentlichsten Neuerungen betreffen die Ausweitung des Markenbegriffs auf Dienstleistungen, die Einführung einer Garantiemarke und der Übergang vom bisherigen Gebrauchsrecht zur expliziten Registrierung von Marken.

Totalrevision des Markenschutzgesetzes

Die Schweiz geriet im Berichtsjahr in eine leichte Rezession bei anhaltend hoher Teuerung. Allerdings zeichnete sich im letzten Quartal sowohl bei den wirtschaftlichen Aktivitäten als auch bei der Teuerung eine Besserung ab. Das Bruttosozialprodukt war 1991 mit einer realen Veränderung um -0,5% zum erstenmal seit 1982 rückläufig. Wachstumsimpulse gingen einzig noch vom privaten Konsum und den laufenden Käufen des Staates und der Sozialversicherungen aus. Von den Privaten waren vor allem Dienstleistungen, namentlich im Tourismussektor gefragt, die Nachfrage nach Gütern stagnierte hingegen. Die erlahmende Nachfrage führte bei den Investitionen zu einem Einbruch (—2,8%), von dem nicht nur wie im Vorjahr das Baugewerbe, sondern auch die Ausrüstungsinvestitionen betroffen waren. Sowohl die Importe als auch die Exporte gingen in realen Werten leicht zurück (-1,4% resp. -1,3%). Nach ersten Schätzungen hat sich der Uberschuss der Ertragsbilanz um 0,8 Mia Fr. auf 12,8 Mia Fr. erhöht.

Schweizerische Konjunkturlage 1991
Dossier: Wirtschaftswachstum in der Schweiz 1990-1999

Der Arbeitsmarkt reagierte schnell auf die verschlechterte wirtschaftliche Lage. Während im ersten Quartal die Beschäftigung im Vergleich zum Vorjahresquartal noch leicht anstieg und im zweiten Quartal stagnierte, setzte in der zweiten Jahreshälfte ein Rückgang ein, welcher im vierten Quartal -0,9% ausmachte. Im Jahresmittel zählte man 0,3% weniger Beschäftigte als im Vorjahr. Damit wurde eine siebenjährige Wachstumsperiode beendet, während der rund 300 000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden waren. Im Dienstleistungsbereich setzte sich die Expansion zwar noch in abgeschwächter Form fort, im 2. Sektor kam es jedoch zu einem Abbau um 1,9%. Davon war nicht nur das Baugewerbe (—2,3%), sondern auch die verarbeitende Produktion (—1,7%) betroffen. Diese branchenmässige Verteilung bildet wahrscheinlich den Hintergrund für die Tatsache, dass der Beschäftigungsrückgang sich nur bei den Männern auswirkte (—0,7%), während bei den Frauen im Jahresmittel eine weitere Zunahme um 0,5% registriert wurde. Auch in bezug auf die regionale Verteilung wirkte sich der Konjunktureinbruch unterschiedlich aus. Die Kantone Schaffhausen (—2,1 %), Genf (—1,5%) und Neuenburg (—1,3%) waren vom Beschäftigungsrückgang am meisten betroffen; in Teilen der Ostschweiz (St. Gallen, Thurgau, Graubünden) und in der Innerschweiz wuchs demgegenüber die Beschäftigtenzahl nochmals an. Trotz der verschlechterten Arbeitsmarktlage nahm die Zahl der beschäftigten Ausländer weiter zu, wenn auch schwächer als im Vorjahr. Einem leichten Abbau bei den Saisonniers und den Grenzgängern stand eine starke Zunahme bei den Niedergelassenen (+6,7% zu Jahresende) gegenüber. Die Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich kontinuierlich auf 58 580 im Dezember, was einer Arbeitslosenquote von 1,9% entspricht; im Jahresdurchschnitt betrug diese Quote 1,3% (1990: 0,6%). Diese im internationalen Vergleich tiefe Rate stellt für die Schweiz einen Rekordwert für die Nachkriegszeit dar.

Beschäftigungslage 1991
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

Das Wachstum der industriellen Produktion schwächte sich auf 1 % ab. Eine deutliche Zunahme um 7% verzeichnete die Maschinenindustrie, welche bereits im Vorjahr die höchste Zuwachsrate erzielt hatte. Starke Einbrüche erlitten hingegen die baunahen Industrien Holz bzw. Steine und Erden mit -5% bzw. -12%. Die Investitionen bildeten sich um 2,8% zurück, wobei der Rückgang bei den Bauinvestitionen (—3,6%) spürbar deutlicher ausfiel als bei den Ausrüstungsinvestitionen (—1,6%). Die Rezession im Baugewerbe drückte sich auch in einer Schrumpfung des Auftragsbestands um 9% aus.

Industriellen Produktion 1991
Dossier: Industrielle Produktion 1990-1995

Die Teuerung blieb auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Der jährliche Anstieg des Index der Konsumentenpreise erreichte im Juni und Juli mit jeweils 6,6% einen Höchststand. Anschliessend verflachte sich die Kurve wieder auf 5,1 % (Oktober); nach einem vor allem mietzinsbedingten Anstieg auf 5,5% im November betrug die Teuerung zu Jahresende 5,2%. Im Jahresmittel wurde mit einem Anstieg der Konsumentenpreise um 5,9% der höchste Wert seit 1981 (6,5%) erreicht. Die Schweiz lag damit deutlich über dem westeuropäischen Mittelwert von etwa 4,5%. Erneut war die Teuerung weitgehend hausgemacht: die Inflationsrate betrug bei den Inlandwaren 6,8%, bei den Importen hingegen bloss 3,2%. Wie bereits im Vorjahr fiel der Anstieg bei den Wohnungsmieten mit 9,9% weit überdurchschnittlich aus. Die Inflationsrate der Grosshandelspreise bildete sich weiter zurück: sie betrug im Jahresmittel noch 0,4%.

Teuerung 1991
Dossier: Teuerung 1990-1999

Le net recul de la conjoncture amorcé dans les pays industrialisés au second semestre 1990 s'est poursuivi en 1991. Alors que la croissance économique atteignait encore 2,6% en 1990 pour l'ensemble des pays de l'OCDE, elle est tombée à près de 1 % en 1991. Parallèlement, les différences conjoncturelles entre les principales économies nationales se sont accentuées. Ainsi, les pays anglo-saxons et scandinaves ont connu une récession plus ou moins marquée; dans le même temps, la croissance des économies japonaise et allemande est restée vigoureuse. L'activité économique a atteint son seuil le plus bas au cours du premier semestre, lorsque les conséquences de l'application de politiques monétaires restrictives, prises en vue de combattre l'inflation, ont été renforcées par les retombées de la crise du Golfe.

La Suisse n'a pas été épargnée par le recul de la conjoncture. L'activité économique a connu une baisse continue depuis la fin de l'automne 1990 jusqu'au milieu de 1991. Le bâtiment a été le secteur le plus touché. Le produit intérieur brut réel a diminué de 0,5% par rapport au résultat de l'année 1990.

La Suisse n'a pas été épargnée par le recul de la conjoncture

Noch nicht von rezessiven Tendenzen berührt war die schweizerische Tourismusbranche. Dank einer vermehrten Nachfrage sowohl von inländischen als auch von ausländischen Gästen stieg der Umsatz auf eine neue Rekordhöhe von 20,9 Mia Fr. Die Einnahmen aus dem internationalen Tourismus erhöhten sich um 7,4% auf 12,8 Mia Fr., wovon rund 40% auf die Hotellerie entfielen. Damit konnte die Tourismusbranche ihre Stellung als drittwichtigste Devisenverdienerin hinter der Maschinenindustrie und der Chemie festigen. Da die Ausgaben von Schweizer Touristen im Ausland nur um 1,3% zunahmen, verbesserte sich der Aktivsaldo der Tourismusbilanz um mehr als einen Drittel auf 2,9 Mia Fr.

Umsatz der Tourismusbranche 1991

Im Oktober 1989 hatten die Umweltschutzminister der sieben Staaten mit Alpenanteil (Frankreich, Italien,. Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Osterreich und Jugoslawien) beschlossen, unter dem Namen Alpenkonvention ein völkerrechtliches Vertragswerk zwischen den erwähnten Staaten und der EG zum Schutz der Alpen zu realisieren. Darin sollen die Grundlagen für eine langfristige Erhaltung der Alpen als Naturraum, aber auch als Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bewohner festgelegt werden. Die vom EDI im Frühjahr eingeleitete Vernehmlassung ergab bei den grossen Parteien und auch in Umweltschutzkreisen Zustimmung. Die Mehrheit der Alpenkantone, insbesondere Graubünden und Wallis, äusserten sich hingegen skeptisch bis ablehnend. Sie befürchten, dass die sehr allgemein gehaltene Konvention die Grundlage zu Fremdbestimmung und zu Einschränkungen für die lokale Wirtschaft bilden könnte. Trotz diesem Widerstand beschloss der Bundesrat, die Konvention am 7. November in Salzburg zu unterzeichnen. Er will sie dem Parlament allerdings erst dann zur Ratifizierung vorlegen, wenn die zu ergreifenden Massnahmen für die einzelnen Politikbereiche ebenfalls vorliegen.

Alpenkonvention
Dossier: Alpenkonvention

Mit Unterstützung der PTT hatten Organisationen aus der Tourismusbranche ein ausführungsreifes Projekt für ein nationales elektronisches Informations- und Reservationssystem mit dem Namen Swissline entwickelt. Diese im In- und Ausland abrufbare Dienstleistung soll allen touristischen Anbietern offenstehen und die internationale Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen Fremdenverkehrs verbessern. Mit der Überweisung von Postulaten Dietrich (cvp, BE) resp. Lauber (cvp, VS) regten beide Räte än, die Einführung dieses neuen Systems mit Bundesmitteln zu unterstützen. Der vom Bundesrat im Rahmen des Budgets 1992 beantragte einmalige Beitrag von 3,5 Mio Fr. wurde jedoch gegen den Widerstand des Ständerates — der erst in der zweiten Runde der Differenzbereinigung nachgab — von der Volkskammer als ordnungspolitisch unerwünschte Subvention an die Privatwirtschaft gestrichen.

Tourismusbranche elektronisches Informations- und Reservationssystem

Der Landesindex der Konsumentenpreise soll bis Ende 1992 auf eine neue Basis gestellt werden. Der Bundesrat stimmte im März einem Grobkonzept zu, welches vorsieht, die Erhebungsgrundlage zu erweitern und sich nicht mehr ausschliesslich an den Ausgabenstrukturen der Arbeitnehmer-Haushalte zu orientieren. Als zweite wichtige Neuerung ist geplant, in Zukunft von den effektiv vom Konsumenten bezahlten Preisen (sogenannte Transaktionspreise) auszugehen. Darin wären auch alle indirekten Steuern enthalten. Gerade im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung von Lenkungsabgaben im Energie- und Umweltbereich wird dieses Konzept jedoch kritisiert. Da der Konsumentenpreisindex in der Regel als Basis für die Berechnung von vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen automatischen Teuerungsausgleichen auf Löhnen und Renten dient, besteht die Gefahr, dass sich Lenkungsabgaben bloss inflationär auswirken und die mit ihnen beabsichtigte Steuerung des Konsumverhaltens nicht erreicht wird. Der Freisinnige Hunziker (AG) plädierte deshalb in einem von der Hälfte des Ständerats unterzeichneten und ohne Gegenstimme überwiesenen Postulat für eine Ausklammerung. Bundesrat Cotti stellte sich nicht gegen die Überweisung des Vorstosses, erinnerte jedoch daran, dass sich die mit der Neugestaltung der Berechnungsgrundlagen für den Index beauftragte Expertenkommission gegen eine Ausklammerung entschieden hatte.

Überarbeitung des Landesindex der Konsumentenpreise (1991)

Die Bestrebungen, den Patentschutz auch für Erfindungen auf dem Gebiet der Biotechnologie zu ermöglichen, sind – zumindest in der Schweiz – einstweilen zum Stillstand gekommen. Der Nationalrat sanktionierte den Beschluss seiner vorberatenden Kommission, die Beratung der vom Bundesrat 1989 vorgeschlagenen Teilrevision des Patentgesetzes zu sistieren. Als Hauptgrund für diesen Beschluss wurde geltend gemacht, dass – unter Voraussetzung seiner Annahme in der Volksabstimmung – mit dem Gegenvorschlag zur Beobachter-Initiative über die Gen- und Fortpflanzungstechnologie in Kürze neue verfassungsrechtliche Grundlagen in Kraft treten werden. Da sich die angestrebte Patentrechtsrevision an diesen neuen Gegebenheiten orientieren soll, wurde der Bundesrat eingeladen, dem Parlament zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Vorlage zu unterbreiten.

Revision des Patentgesetzes (BRG 89.051)
Dossier: Patentschutz in der Gentechnologie
Dossier: Revision des Patentgesetzes

Der Bundesrat reagierte rasch auf die im Vorjahr überwiesenen Motionen Gadient (svp, GR) und Steinegger (fdp, UR) für eine Aufstockung des Fonds für Investitionshilfe an die Berggebiete. Da seit 1987 sowohl die Anzahl der Unterstützungsgesuche als auch die in ihnen beantragten Beiträge stark angestiegen waren, hatten die vorhandenen Mittel nicht mehr ausgereicht, um allen begründeten Begehren fristgerecht zu entsprechen. Die aus diesem Grund zurückgestellten Gesuche hatten bis Ende 1990 einen Gesamtbetrag von rund CHF 240 Mio erreicht. Der Bundesrat beantragte nun dem Parlament, den Fonds bis zum Jahr 2000 in variablen Jahresraten um insgesamt CHF 670 Mio zu erhöhen. Angesichts der als positiv beurteilten Wirkungen des Investitionshilfegesetzes und der akuten Finanzknappheit des Fonds war das Anliegen unbestritten. Der Ständerat bezweifelte aber, dass die von der Regierung genannte Summe ausreichen würde. Er stimmte deshalb mit 17 zu 6 Stimmen der von der Kommissionsmehrheit beantragten Heraufsetzung auf CHF 900 Mio zu. Im Nationalrat sprachen sich die Grünen, die Liberalen und die LdU/EVP-Fraktion sowie eine Minderheit der Freisinnigen und der Sozialdemokraten für ein Festhalten am bundesrätlichen Vorschlag von CHF 670 Mio aus. Mit äusserst knappem Mehr setzte sich diese Ansicht durch. In der Differenzbereinigung fand jedoch der Kompromissvorschlag der kleinen Kammer, den Fonds um CHF 800 Mio aufzustocken, auch im Nationalrat deutliche Zustimmung.

Im Anschluss an dieses Geschäft lehnten beide Räte Motionen ab, welche eine grundlegende Überprüfung und gegebenenfalls eine Revision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete verlangt hatten. Darin war vor allem eine vermehrte Berücksichtigung von Aspekten der Ökologie und der europäischen Integration sowie der Ausschluss von einigen Städten (z.B. Thun, Ascona und Locarno) aus den Berggebietsregionen gefordert worden. Nach Ansicht der nationalrätlichen Kommissionsmehrheit waren diese Motionen auch deshalb überflüssig, weil die Geschäftsprüfungskommission die Durchführung entsprechender Abklärungen bereits vorher beschlossen hatte.

Aufstockung des Fonds für Investitionshilfe im Rahmen des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

In der Schweiz hielt die Hochkonjunktur auch 1990 an, aber das reale Wirtschaftswachstum schwächte sich leicht ab. Gemäss ersten Schätzungen nahm das reale Bruttoinlandprodukt noch um 2,6% zu. Die Warenexporte und die Ausrüstungsinvestitionen erreichten die Steigerungsraten des Vorjahres nicht mehr, sie bildeten aber trotzdem die Hauptstützen des Wachstums. Besonders markant fiel die Abschwächung bei den Bauinvestitionen aus, wo sich die hohen Kapitalkosten und die allgemeinen Lohn- und Preissteigerungen im Jahresverlauf immer stärker auswirkten. Mit Ausnahme der laufenden Käufe des Staates und der Sozialversicherungen sowie dem privaten Konsum, welche etwas anstiegen resp. konstant blieben (3,1 % resp. 2,0%), schwächte sich bei allen Komponenten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung das Wachstum ab; die Dienstleistungsexporte bildeten sich sogar leicht zurück. Die Abschwächung akzentuierte sich im letzten Quartal, als Bau und Ausrüstungsinvestitionen, aber auch die Exporte von Gütern und Dienstleistungen die realen Werte der entsprechenden Vorjahresperiode nicht mehr erreichten. Die Zunahme der realen Güter- und Dienstleistungsimporte blieb mit 3,5% ebenfalls unter dem Vorjahreswert, sie übertraf allerdings das Wachstum der Exporte (2,7%).

Nach provisorischen Schätzungen hat sich 1990 der Überschuss der Ertragsbilanz, welcher 1989 rückläufig war, um 1,3 Mia. auf 13,5 Mia. Fr. erhöht. Diese Entwicklung hatte ihre Ursache vor allem in der unterschiedlichen Preisentwicklung im Aussenhandel: der erstarkte Franken führte zu grösseren Erlösen bei den Exporten und damit zu einer deutlichen Reduktion des Defizits im Warenverkehr.

Schweizerische Konjunkturlage 1990
Dossier: Wirtschaftswachstum in der Schweiz 1990-1999

Die Abschwächung des wirtschaftlichen Wachstums wirkte sich auf die Beschäftigungslage noch nicht negativ aus. Im Gegenteil, die Zahl der Beschäftigten stieg mit 1,4% sogar noch etwas stärker als in den vergangenen Jahren. Die Wachstumsrate war in der Industrie etwas höher, im Dienstleistungsbereich etwa gleich gross und im Baugewerbe markant tiefer als im Vorjahr. In der verarbeitenden Produktion erzielte wiederum die Uhrenindustrie ein Spitzenwachstum, während sich der Beschäftigungsabbau in der Textil- und Bekleidungsindustrie fortsetzte. Im Dienstleistungssektor verzeichneten für einmal nicht die Banken und Versicherungen die höchsten Zuwachsraten, sondern der Bereich der sozialen Heime, Institutionen und Kirchen. Die Frauen haben, sowohl prozentual wie auch absolut, stärker zum Beschäftigungszuwachs beigetragen als die Männer. Die neu Beschäftigten rekrutierten sich auch 1990 per saldo aus ausländischen Personen, wobei wiederum vor allem die Zahl der Grenzgänger zunahm. Die Zahl der Arbeitslosen blieb im Jahresdurchschnitt mit 18'133 praktisch konstant, wobei allerdings im 4. Quartal eine deutliche Zunahme festzustellen war. Ihr Anteil am Total der Beschäftigten machte im Jahresmittel 0,7% und im Dezember 0,8% aus.

Beschäftigungslage 1990
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

Der Index der industriellen Produktion nahm mit 2% etwa gleich stark zu wie im Vorjahr. Die 1989 stagnierende Maschinenindustrie konnte ihre Produktion um 8% steigern. Auf der Verliererseite stand erneut die Textilindustrie. Die Investitionen wuchsen nur noch um 2,6%, obwohl die Wachstumsrate bei den Ausrüstungsinvestitionen leicht anstieg. Die Verflachungstendenz in der Bauwirtschaft liess sich nicht allein am geringen Wachstum der Bauinvestitionen ablesen, sondern auch an der Stagnation bei Auftragsbestand und -eingang.

Industrielle Produktion 1990
Dossier: Industrielle Produktion 1990-1995