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Die ausserparlamentarische, sprich gesellschaftliche Debatte im Sektor Wohnwesen des Jahres 2019 drehte sich in den Printmedien vor allem um den immer schwerer zu verwirklichenden Traum vom Eigenheim. Den Anfang machte im Januar der Blick mit einer vierteiligen Serie zum «Traum vom Eigenheim». Im März folgten Berichte über zu hohe Mieten bzw. den Umstand, dass zwei Drittel aller Mieterinnen und Mieter trotz tiefem Referenzzinssatz keine Mietzinsreduktion forderten, obwohl sie dazu eigentlich berechtigt wären. Eine im März publizierte Studie des Immobiliendienstleisters IAZI bezifferte den so entstandenen «Verlust» auf rund CHF 800 Mio. Gleichzeitig wurde im September bekannt, dass seit 20 Jahren nicht mehr so viele Wohnungen leer standen, nämlich schweizweit mehr als 75'000. Obwohl dadurch die Mieten grundsätzlich sinken würden, sei die Verteilung sehr ungleich über das Schweizer Territorium verteilt, berichtete die Presse. Gemäss einer anderen Studie von IAZI betrugen die durchschnittlichen Mietausgaben in 28 von 159 untersuchten Gemeinden mit mehr als 10’000 Einwohnerinnen und Einwohnern mehr als einen Drittel des Einkommens. Dies vor allem in den Städten Zürich, Genf, Lausanne und Winterthur. Umso schwerer wiege deshalb die Tatsache, dass sich immer weniger Menschen den Kauf eines Eigenheims leisten könnten. Zwar befanden sich im Jahr 2019 die Zinsen auf einem historischen Tiefststand, was Hypotheken besonders erschwinglich machte. Allerdings sei der Häusermarkt wegen der tiefen Zinsen als Anlageobjekt besonders beliebt – unter anderem bei Pensionskassen, die ihre Gelder anlegen wollten und auch müssten, um der zukünftigen Generation ihre Rente zu garantieren –, was die Preise in die Höhe treibe. Dazu kämen spezifische Vorgaben zur langfristigen Tragbarkeit einer Hypothek (wozu Banken einen Referenzpreis von 4–5 Prozent verwendeten) und den aufzuwendenden Eigenmitteln (20 Prozent des Kaufpreises). Gemäss Studie der Zürcher Kantonalbank vom November erfülle nur gerade jeder zehnte Mietshaushalt diese beiden Bedingungen, die auf das Einkommen bzw. das Vermögen abstützen, und könne den Traum vom Eigenheim zumindest weiterträumen.

Gesellschaftliche Debatte

Im Juni 2017 gab das BWO bekannt, dass der Referenzzinssatz um 0.25 Prozentpunkte auf 1.5 Prozent gesenkt werde. Letztmals war der Referenzzinssatz im Juni 2015 angepasst worden. Damit erreichte die Messgrösse ihren niedrigsten Stand seit Beginn ihrer Existenz im Jahr 2008 (3.5%). Sofern der Mietzins bereits bei der letzten Senkung angepasst worden war, ergibt sich daraus für die Mietenden ein Senkungsanspruch des Mietzinses im Umfang von bis zu 2.91 Prozent. Ein Anspruch auf Senkung des Mietzinses besteht jedoch nur dann, wenn der Vermieter oder die Vermieterin mit dem Mietzins einen übersetzten Ertrag erzielt. Die Vermieterschaft kann gestiegene Unterhalts- und Betriebskosten sowie 40 Prozent der seit der letzten Mietzinsanpassung erfolgten Teuerung vom Senkungsanspruch abziehen.
Im März desselben Jahres berichtete die Luzerner Zeitung über eine Studie der Raiffeisen-Bank, die von einer steigenden Entwicklung bei den Mietpreisen ausging und folgerte, dass die Mietzinse gemäss der Entwicklung des Referenzzinssatzes im Vergleich zum Ist-Zustand rund 40 Prozent tiefer liegen müssten. Dieser Schluss sei «völlig aus der Luft gegriffen», befand Ansgar Gmür, Direktor des Hauseigentümerverbandes. Die Steigerung der Mietzinse sei begründbar und unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Baukosten aufgrund strengerer Bauvorschriften stark gestiegen seien. Auf Seiten des Mieterinnen- und Mieterverbandes sah sich Generalsekretär Michael Töngi indes durch die Befunde der Studie in der Forderung nach einem griffigeren Mietrecht bestärkt.

Referenzzinssatz sinkt 2017 auf 1.5%
Dossier: Entwicklung des Referenzzinssatzes

Im Dezember genehmigte der Bundesrat einen Bericht über die Regulierungskosten, die auf Stufe der Unternehmungen anfielen. Die höchsten Kosten von über einer Milliarde Franken pro Jahr wurden in den Bereichen Mehrwertsteuer, Rechnungslegung und Revisionsaufsicht, Baurecht, Umweltrecht und Arbeitssicherheit ausgemacht. Tiefe Kosten verzeichneten dagegen die Unternehmensstatistik sowie die Zulassung von ausländischen Erwerbstätigen. Der Bundesrat präsentierte 32 Massnahmen, die eine Senkung der Regulierungskosten beabsichtigten, ohne den Nutzen der verschiedenen Regulierungen in Frage zu stellen. Ein hohes Einsparpotential von mehreren 100 Millionen Franken sah die Landesregierung in der Etablierung eines Einheitssteuersatzes bei der Mehrwertsteuer sowie in der Harmonisierung der Baurechtsvorschriften.

Regulierungskosten

Basierend auf einem Bericht über das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen zog der Bundesrat im November eine positive Bilanz zur Wirkung dieses KMU-Förderinstruments. Ende 2012 konnten 1660 kleine und mittlere Unternehmen von einer Bürgschaft und damit von einem erleichterten Zugang zu Bankkrediten profitieren, was einem Volumen von 218 Millionen Franken entsprach. Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) schufen Unternehmen mit Bürgschaften nach dem Antrag im Durchschnitt knapp 4,5 Arbeitsplätze. Aufgrund dieser Resultate gab der Bundesrat bekannt, dass er am bestehenden System festhalten wollte.

Gewerbeorientiertes Bürgschaftswesen

Aufgrund der Ergebnisse einer externen Evaluation zu den Steuererleichterungen im Bereich der Regionalpolitik beauftragte der Bundesrat im Oktober das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), eine entsprechende Reform auf Verordnungsstufe vorzubereiten. Der Bund hatte von 2000 bis 2012 rund 450 Verfügungen für Steuererleichterungen von Firmen erlassen. Der Evaluationsbericht kam zum Schluss, dass jene Projekte, die im Jahre 2010 in den Genuss des Förderinstruments kamen, insgesamt 12'000 Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen geschaffen hatten. Für die betroffenen Regionen war die damit verbundene Wertschöpfung bedeutsam. Der Bericht empfahl jedoch, eine betragsmässige Obergrenze einzuführen, um übermässige Steuererleichterungen pro Arbeitsplatz zu vermeiden. In der Tat sparten drei Unternehmungen insgesamt über drei Milliarden Franken Bundessteuern, womit sie 70% der Rabatte abschöpften, die im Rahmen der direkten Bundessteuer gewährt wurden.

Steuererleichterungen im Bereich der Regionalpolitik

Der Bundesrat kündigte Ende Juni an, den Schweizer Tourismus mit einem Impulsprogramm für die Periode 2016-2019 zu unterstützen. Ein Bericht über die strukturelle Situation zeigte, dass die Branche mit einer deutlich schwächeren Nachfrage konfrontiert war. Zwischen 2008 und 2012 nahm die Zahl der Hotelübernachtungen um sieben, im Alpenraum gar um 13 Prozent ab. Der Bericht kam zum Schluss, dass die Schweizer Tourismusbranche im internationalen Vergleich zu teuer, zu wenig ausgelastet und zu kleinräumig organisiert war. 90 Prozent der Hotels beherbergten weniger als 50 Betten, und um die Tourismusförderung kümmerten sich landesweit 561 Organisationen. Der Bundesrat widersetzte sich der Idee, eine staatliche Tourismusbank nach österreichischem Vorbild aufzubauen. Nicht zuletzt aufgrund der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahre 2012, welche die strukturellen Schwierigkeiten im Tourismus verschärft hätten, wollte er dem Parlament jedoch ein Massnahmenpaket vorlegen. Das gewichtigste Element des Impulsprogramms betraf die Verwendung von 200 Millionen Franken aus der Neuen Regionalpolitik (NRP). Darüber hinaus schlug der Bundesrat vor, die Mittel der Agentur “Innotour“, welche Innovationen und Wissensaufbau im Tourismus unterstützte, um 10 auf 30 Millionen Franken aufzustocken. Zusätzlich zum Impulsprogramm gab der Bundesrat bekannt, dass er im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsinitiative den finanziellen Spielraum der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) vergrössern wollte, indem das vom Parlament im Jahre 2011 bewilligte und auf Ende 2015 befristete Zusatzdarlehen von 100 Millionen Franken bis Ende 2019 verlängert werden sollte. Die Branchenorganisationen (Schweizer Tourismus-Verband, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz und die Seilbahnen Schweiz) begrüssten die Stossrichtung der bundesrätlichen Vorschläge.

Impulsprogramm für die Periode 2016-2019

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) führte zur Beobachtung der administrativen Belastung der Unternehmen ein Bürokratiemonitor ein. Im November wurden 1'340 repräsentativ ausgewählte UnternehmerInnen befragt. Während 49,5 % der befragten Personen die subjektive Belastung als gering oder eher gering empfanden, beklagten sich 50,5 % über eine hohe oder eher hohe administrative Belastung. Auf Ebene der gesetzlichen Vorschriften gab mehr als die Hälfte der Befragten eine hohe oder eher hohe Belastung in den Bereichen Lebensmittelhygiene (60 %), Bauvorhaben (56 %) sowie Berufsbildung/Lehrlingswesen (55 %) an. Bei der Mehrwertsteuer (50%) und im Bereich Rechnungslegung/Revision (46 %) bestand ebenfalls eine eher hohe bis hohe subjektive Belastung. Als gering oder eher gering wurde die Belastung von drei Vierteln der befragten Unternehmen in den Bereichen 2. Säule, Unfallversicherung/SUVA und Handelsregister empfunden. Im Allgemeinen wurde die wahrgenommene Belastung als zunehmend beurteilt. Insbesondere bei der Berufsbildung (56 %) und bei den Umweltvorschriften (52 %) war eine Mehrheit der Befragten der Ansicht, dass die Belastung in den vergangenen drei Jahren zugenommen hatte. Um Trendaussagen zu erlauben, wurde eine Wiederholung des Bürokratiemonitors ins Auge gefasst.

Einführung des Bürokratiemonitors

Der Tourismus litt im Berichtsjahr unter dem starken Schweizer Franken. Gegenüber 2010 ging die Anzahl der Logiernächte um 2% zurück, wobei die Destinationen im Alpenraum überdurchschnittlich viele Gäste einbüssten. Die vom Bundesrat im August in Aussicht gestellten Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke weckten die Begehrlichkeiten der Tourismusbranche. Deren Vertreter setzten sich insbesondere für eine temporäre Senkung des Mehrwertsteuersatzes ein. Die entsprechenden Vorstösse scheiterten jedoch im Parlament. Im Rahmen des Abfederungspakets gegen die Stärke des Schweizer Frankens wurde der Tourismussektor einzig mit einem bis 2015 befristeten Darlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) in der Höhe von 100 Millionen Franken unterstützt. Diese Gelder kamen erst dann zum Tragen, falls Hoteliers mit zukunftsträchtigen Projekten keine Kredite von Banken mehr erhalten und die regulären Mittel der SGH ausgeschöpft waren.

Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Im August legte der Bundesrat einen Bericht über die administrative Entlastung von Unternehmen vor. Dabei zog er eine positive Bilanz bezüglich der Umsetzung der 125 Massnahmen, welche 2006 mit dem Ziel angesetzt wurden, die Wirtschaft um ca. 1 Milliarde zu entlasten. Die Regierung gab bekannt, dass 99 Massnahmen voll realisiert und weitere 16 teilweise vollzogen oder zumindest eingeleitet wurden. Von den wichtigsten Reformprojekten waren mit Ausnahme der Revision der Mehrwertsteuer, welche das Parlament bis dato abgelehnt hatte, alle umgesetzt worden. Dazu zählten insbesondere die Schaffung eines KMU-Portals, die Einheitsnummer für Firmenidentifikation, Erleichterungen im elektronischen Geschäfts- und Amtsverkehr sowie die elektronische Veröffentlichung des schweizerischen Handelsamtsblattes (SHAB). Auch wenn die Schweiz im internationalen Vergleich dank ihrer schlanken Verwaltung gut dastand, gab sich der Bundesrat damit nicht zufrieden. Im Rahmen der Wachstumspolitik erachtete er es weiterhin als zentral, Unternehmen auf administrativer Ebene zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Zu diesem Zweck enthielt der Bericht 20 neue Massnahmen. Unter anderem wurden Harmonisierungen im Planungs- und Baurecht, Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und eine Weiterentwicklung von E-Government angestrebt. Der Bundesrat prüfte ausserdem die Einführung eines sogenannten Bürokratiebarometers. Mit dieser regelmässig stattfindenden Umfrage von UnternehmerInnen erhoffte sich der Bundesrat, weitere reformbedürftige Bereiche zu identifizieren.

Einführung des Bürokratiemonitors

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) erfolgte 2008 ein Paradigmenwechsel in der Regionalpolitik des Bundes. Die wirtschaftliche Entwicklung von ländlichen Regionen und Berggebieten wurde nicht mehr nur durch direkte Investitionen in die Infrastruktur, sondern in Form einer Stimulierung der Wertschöpfung auch auf indirekte Weise gefördert. Die Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) evaluierte diese Neuausrichtung des Bundes. Die Ergebnisse wurden im Januar im Rahmen einer Regionalentwicklungs-Konferenz in Chur präsentiert. Die OECD stellte der Schweiz insgesamt ein gutes Zeugnis für ihre neue Regionalpolitik aus. Dennoch wies der Bericht auf verschiedene Verbesserungspotentiale hin. Die OECD kritisierte die Beschränkung der NRP auf ländliche Gebiete. Aus zwei Gründen riet sie zu einer Ausdehnung auf die Zentren. Zum einen verwies der Bericht auf die geringen entwicklungspolitischen Herausforderungen der Schweiz. In der Peripherie stellten im Urteil der OECD weder die Abwanderung noch die Überalterung ein akutes Problem dar. Zum anderen gab der Bericht zu bedenken, dass der Nichteinbezug der urbanen Gebiete Synergieeffekte zwischen den forschungsintensiven Zentren und den anwendungsorientierten Betrieben in den ländlichen Regionen verunmögliche. Der Bericht der OECD war darüber hinaus der Ansicht, dass die Kluft zwischen den politischen Einheiten und der wirtschaftlich-soziografischen Realität die Effizienz der Standortpolitik erschwere. Schliesslich ortete er Doppelspurigkeiten mit der Agglomerationspolitik des Bundes.

Neue Regionalpolitik (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Der Initiative vorausgegangen war die 2001 in Angriff genommene Revision des Lotteriegesetzes. Diese wurde 2004 auf Wunsch der Kantone sistiert, welche die festgestellten Mängel mit interkantonal koordinierten Massnahmen angingen. Der Evaluationsbericht zum Konkordat vom Oktober 2010 empfahl dem Bundesrat, trotz der eingeleiteten interkantonalen Massnahmen an der Revision des Lotteriegesetzes festzuhalten. Spätestens ein Jahr nach der Abstimmung über die Geldspielinitiative und/oder den Gegenentwurf soll, in Kenntnis des dannzumal gültigen Verfassungsartikels, der Handlungsbedarf im Bereich des Lotteriegesetztes neu beurteilt werden.

Revision des Lotteriegesetzes

Das 1999 beschlossene neue Bundesgesetz über Risikokapitalgesellschaften hat nur wenig Wirkung erzielt. Das Seco leitete deshalb eine Evaluation ein und gab seine Absicht bekannt, zusammen mit Experten einen Revisionsvorschlag auszuarbeiten.

Risikokapitalgesellschaften

Laut einer Studie soll sich in Zukunft die Nachfrage nach Eigenheimen und Grosswohnungen stark erhöhen. Diese Prognose wird mit demographischen und gesellschaftlichen Trends begründet. Das Wohnen werde ausserdem wieder teurer. Die Talfahrt der Immobilienpreise habe ihren Tiefpunkt erreicht und die Hypothekarzinsen würden bald eine Trendwende erleben. Im Berichtsjahr sanken die Hypothekarzinsen allerdings noch einmal. Im April kündigte sich eine neue Senkungsrunde an. Zahlreiche Kantonalbanken gaben nach der Diskontsatzsenkung der Nationalbank bekannt, den Zinssatz für variable Hypotheken per 1. August von 4% auf 3,75% zu senken, ein Tiefstand, der zuletzt 1958 erreicht worden war. Sie folgten damit dem Beispiel der Migrosbank, die bereits Ende 1998 den Zinssatz auf ein historisches Tief von 3,625% gesenkt hatte.

Hypothekarzinsen auf Rekordtief (1999)

Der Schweizer Mieterinnen und Mieterverband (MV) überprüfte im Mai rund 1'500 Mietverhältnisse auf die Weitergabe von Hypothekarzinssenkungen. Gemäss den vom MV veröffentlichten Ergebnissen wurden die der Mieterschaft zustehenden Mietzinssenkungen nur teilweise oder gar nicht vorgenommen. Im Durchschnitt der untersuchten Mietverhältnisse resultierte ein Mietsenkungs-Guthaben von 8,2% oder CHF 1'356 pro Jahr. Die Erhebung des MV wurde vom Hauseigentümerverband als nicht repräsentativ und unseriös kritisiert, weil sich die Zahlen einseitig auf die Hypothekarzinsen stützten und dabei andere Kostenfaktoren völlig ignorierten. Zwei Wochen später reichte der MV eine wissenschaftliche Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) nach, dessen Ergebnisse auf offiziellen Daten (Mietpreisindex, nationale Mietpreiserhebung, Gebäude- und Wohnungserhebung, Konsumentenpreisindex, Hypothekarzinsen der ZKB) basierten. Gemäss BASS-Studie stiegen die Hauseigentümer-Kosten seit 1989 um vier Prozent, die Mieten jedoch um über 30%. Laut MV-Vizepräsidentin Thanei wurden die Hypothekarzinserhöhungen den Mietern voll überwälzt, während die Hypothekarzinssenkungen seit 1993 nicht oder nur teilweise weitergegeben worden seien. Insgesamt seien den Mietern CHF 11,2 Mrd. oder CHF 6400 pro Haushalt vorenthalten worden.

Mangelhafte Weitergabe der Hypothekarzinssenkungen an die Mieter

Gemäss einer im Auftrag des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes erstellten Studie geben Hauseigentümer Hypothekarzinssenkungen nur unzureichend weiter. Seit 1990 seien die Mieten um über 30% gestiegen. Hätten sich die Mietzinse in dieser Zeit nach den im Mietrecht zulässigen relativen Anpassungsgründen entwickelt, so wären die Mieten um lediglich 14% gestiegen. Die Studie errechnete, dass Hauseigentümer seit 1990 kumuliert CHF 5,9 Mrd. zuviel kassierten. Der Präsident des Mieterverbandes, Nationalrat Rudolf Strahm (sp, BE), sah sich durch die Studie in seiner Meinung bestätigt, dass die von einer Parlamentsmehrheit geforderte „Marktmiete“ in der Realität gar nicht zum Tragen komme. Der Hauseigentümerverband bezeichnete die Berechnungen als unseriös.

Mangelhafte Weitergabe der Hypothekarzinssenkungen an die Mieter

Die Ersthypotheken lagen während dem ganzen Berichtsjahr stabil bei durchschnittlich 5,5%, die Althypotheken reduzierten sich von 5,9% auf ebenfalls 5,5%.
Auch die Mieten blieben 1994 im Schweizerischen Landesdurchschnitt auf stabilem Niveau. Ein Vergleich des Landesindex für Wohnungsmiete zwischen Dezember 1993 und Dezember 1994 ergibt eine leichte Erhöhung der Wohnmieten von 0,1%. Damit wirkte sich das wachsende Angebot auf dem Wohnungsmarkt, von einigen Teilmärkten und Wohnungssegmenten abgesehen, noch nicht auf die Entwicklung der Wohnkosten aus.

Landesindex der Wohnungsmiete (1991-1998)

Die Zinssätze auf dem Kapitalmarkt bildeten sich ebenfalls weiter zurück. Die Durchschnittsrendite eidgenössischer Obligationen fiel von 5.5 Prozent auf 4 Prozent zu Jahresende. Relativ stark war die Zinssenkung auch bei den sozialpolitisch wichtigen Hypothekarsätzen; diese sanken im Jahresverlauf für Neuanlagen um zwei, für Althypotheken um einen Prozentpunkt.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1993
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Der Hypothekarzinssatz geriet während des ganzen Jahres ins Rutschen. Nachdem zu Beginn des Jahres die Schweizerische Bankgesellschaft — grösste Schweizer Bank und Leaderin im Hypothekargeschäft — sowie einige Kantonalbanken den Zins für Neuhypotheken im Wohnungsbau um ein halbes auf 7% gesenkt hatten, lag er Ende des Jahres generell bei 5,5%.

Hypothekarzinsen 1992-1993

Die schweizerischen Kapitalmarktsätze blieben im Jahresdurchschnitt im Vergleich zum Vorjahr nahezu stabil. Ähnlich wie die Geldmarktzinsen setzten sie in der ersten Jahreshälfte ihre Aufwärtsbewegung fort, und sanken zuerst langsam, dann schneller auf einen Wert ab, der zu Jahresende rund 1 Prozent unter dem Vorjahresstand lag. Die Rendite eidgenössischer Obligationen stieg zuerst auf den seit 1975 nicht mehr erreichten Höchststand von 7.0 Prozent (Mai) und ermässigte sich dann wieder auf 5.5 Prozent im Dezember. Von dieser Entspannung auf dem Kapitalmarkt wurden die Hypothekarzinsen noch wenig erfasst; aber auch die Vergütungen für Sparhefte blieben während des ganzen Jahres praktisch konstant.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1992
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Nachdem im Sommer schon von einer weiteren Erhöhung der Hypothekarzinsen gemunkelt worden war, gerieten die Zinssätze im Spätherbst ins Rutschen. Als erstes führendes Institut senkte der Schweizerische Bankverein anfangs Oktober die Zinsen für Neuhypotheken um ein Viertel Prozent auf 7.75 Prozent. Der Zinssatz für Althypotheken blieb vorläufig unverändert bei 7 Prozent. Gut eine Woche später doppelte die Bankgesellschaft, und in ihrer Folge die Zürcherische als erste grosse Kantonalbank, mit einer Reduktion der Zinsen für Neuhypotheken auf 7.5 Prozent nach. Ende Jahr überraschte die Berner Kantonalbank, indem sie einen einheitlichen Hypothekarzinssatz von Alt- und Neuhypotheken von 6.75 Prozent festlegte. Den gleichen Einheitssatz hatte zuvor bereits die Migros-Bank eingeführt. (Siehe auch hier.)

Hypothekarzinsen 1992-1993

Die Zinsen auf dem Kapitalmarkt bildeten sich in den ersten fünf Monaten zurück und stiegen dann wieder fast auf den Ausgangswert an. Die Rendite eidgenössischer Obligationen sank von 6.9 Prozent anfangs Januar bis 6.3 Prozent Ende Mai, stieg dann bis Ende November wieder auf 6.8 Prozent und betrug zu Jahresende 6.7 Prozent. Die Sparheftzinsen zogen zwar zu Jahresbeginn noch leicht an, blieben dann aber bis Jahresende konstant auf durchschnittlich knapp 5.1 Prozent. Bei den Hypotheken verlief die Entwicklung insgesamt ähnlich: die Althypotheken erhöhten sich bis zum Sommer im Mittel um 0.25 Prozentpunkte auf 6.9 Prozent und blieben bis Jahresende auf diesem Stand; der durchschnittliche Satz für Neuhypotheken reduzierte sich im Jahresverlauf von 8.0 Prozent auf 7.8 Prozent.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1991
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Ende Oktober trat das Bundesamt für Konjunkturfragen mit einer im Auftrag des Bundesrates erstellten Studie über Wohnungsmieten und Teuerung an die Öffentlichkeit. Darin wird hinsichtlich einer erleichterten Bekämpfung der Inflation die Lockerung der bestehenden mietrechtlichen Bindung zwischen der Höhe der Hypothekarzinsen und den Mietpreisen gefordert. Den vollständigen Übergang von der Kosten- zur Marktmiete wagt das Amt allerdings noch nicht zu fordern, da die dazu notwendige Akzeptanz seiner Meinung nach zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhanden ist. In einer Kompromisslösung wird daher vorgeschlagen, innerhalb des bestehenden Mietrechts mehr Spielraum zur Anpassung der Preise zu schaffen, um so von der reinen Kosten- allmählich zu einer Marktmiete zu gelangen.

Studie über Wohnungsmieten und Teuerung (1991)
Dossier: Marktmiete

Die Zinsen auf dem Kapitalmarkt stiegen ebenfalls weiter an. Die Rendite eidgenössischer Obligationen verbesserte sich von 5.75 Prozent zu Jahresbeginn auf 6.7 Prozent im April. Nach einer Reduktion auf 6.0 Prozent stieg sie im August mit dem Ausbruch der Golfkrise abrupt an und pendelte sich gegen Jahresende auf 6.6 Prozent ein. Auch die Zinsvergütungen auf Sparheften wurden laufend nach oben angepasst: von knapp 4 Prozent im Januar auf knapp 4.8 Prozent im Dezember. Die Hypothekarzinsen stiegen ebenfalls weiter an. Die Monatsdurchschnitte der Sätze für Althypotheken erhöhten sich von 5.92 Prozent im Januar auf 6.48 Prozent im Dezember, diejenige für Neuhypotheken von 6.65 Prozent auf 7.97 Prozent.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die Verlangsamung des wirtschaftlichen Wachstums wirkte sich auf die Bilanzen der Banken aus. Nach mehreren Jahren mit Gewinnsteigerungen reduzierten sich 1990 die ausgewiesenen Reingewinne der drei grössten Banken um Werte zwischen 9 Prozent und 31 Prozent. Verantwortlich dafür war vor allem die Flaute im Wertpapierhandel. Die Bilanzsumme der 68 von der Nationalbank in der Statistik berücksichtigten Banken erhöhte sich gleich wie im Vorjahr um 7 Prozent. Dabei fiel das Wachstum der Kredite mit 9 Prozent (Dezember 1990) deutlich schwächer aus, als im gleichen Monat des Vorjahres (16%). Der Bestand an Hypotheken, welche volumenmässig die grösste Kreditposition bilden, nahm trotz des Hypothekarzinsanstiegs nochmals um 8 Prozent zu. Da der Zufluss an Publikumsgeldern wie bereits im Vorjahr hinter der Nachfrage nach Krediten zurückblieb, mussten die Banken ihre Finanzanlagen weiter abbauen. Das Total der Publikumsgelder nahm um 6 Prozent zu, wobei sich die Umschichtung von den Sichteinlagen auf die besser verzinsten Termingelder fortsetzte. Im Ausserbilanzgeschäft blieb das Volumen der Treuhandgelder praktisch stabil (-1 %).

Die Entwicklung der Bankbilanzsumme 1990

Obwohl einige Banken ihre Hypothekarzinssätze um 0.25 Prozent auf 5.25 Prozent senkten, erhöhte sich der Mietpreisindex gegenüber der Vorjahresperiode um 2,7 Prozent und blieb damit weiterhin über dem Niveau der allgemeinen Teuerung. Rund 3 Prozent der Wohnungen erfuhren einen Mietpreisaufschlag von über 20 Prozent; massiv von der Teuerung betroffen waren mit rund 16 Prozent sodann die neu erstellten Wohnungen, auch wenn sie mit einem Anteil von nur 0.5 Prozent der erfassten Wohnungen bei der Mietpreiserhebung nicht stark ins Gewicht fielen. Zwar ergab eine UNIVOX-Umfrage einen hohen Anteil an Befragten, die mit ihrer Wohnsituation zufrieden sind, doch wurde in der Studie auch darauf aufmerksam gemacht, dass weniger privilegierte Bevölkerungsschichten oft einen grossen Teil ihres Einkommens für eine Wohnung ausgeben müssen, mit deren Lage und Qualität sie jedoch nur beschränkt zufrieden sind.

Senkung der Hypothekarzinssätze um 0.25 Prozent auf 5.25 Prozent, Erhöhung der Mietpreisindex (1987)