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Die kleine Kammer befasste sich als Erstrat mit der im Vorjahr von der Regierung vorgelegten Teilrevision des Bundesgesetzes über Erfinderpatente. Da sich diese weitgehend auf technische Bestimmungen beschränkt und insbesondere die Regelung der Gentechnologie ausklammert, blieb sie unbestritten und wurde ohne Änderungen gutgeheissen.

Revision des Patentgesetzes (BRG 93.061)
Dossier: Patentschutz in der Gentechnologie
Dossier: Revision des Patentgesetzes

Die WAK war mit diesem Ratschlag nicht einverstanden und beantragte dem Nationalrat in der Junisession, an ihrer eigenen Initiative als Übergangslösung festzuhalten, und damit Zeit für eine eingehende Beurteilung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuorientierung des Bonny-Beschlusses zu gewinnen. Grundsätzlich gegen eine Weiterführung der staatlichen Unterstützung privater Unternehmen in bestimmten Regionen wandten sich nur die FP und Minderheiten der FDP und der SVP. Zuerst lehnte der Rat mit 128:22 Stimmen einen Nichteintretensantrag Stucky (fdp, ZG) ab. In der Detailberatung trug er dann dem auch in der bundesrätlichen Botschaft erwähnten Umstand Rechnung, dass das für die Unterstellung unter den Bonny-Beschluss erforderliche Kriterium der industriellen Monokultur heute für keine Region mehr zutrifft. Eine Streichung dieser Bestimmung und eine ausschliessliche Ausrichtung auf die Beschäftigungslage schien dem Rat jedoch nicht opportun, da dies die Subventionierung von Privatbetrieben in reichen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, wie etwa Genf oder Basel, zur Folge gehabt hätte. Der Nationalrat folgte deshalb einem Antrag Zwahlen (cvp, BE), – analog zum Projekt des Bundesrates – anstelle der monostrukturellen Ausrichtung einen erheblich unter dem Landesmittel liegenden Entwicklungsstand verlangt. Um diese Weiterführung des revidierten Bonny-Beschlusses als Übergangslösung zu kennzeichnen, reduzierte der Rat die Gültigkeitsdauer auf zwei Jahre und erklärte ihn für dringlich.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats (WAK-NR) war inzwischen davon ausgegangen, dass der Bundesrat möglicherweise auf die Vorlage einer Botschaft verzichten würde und verabschiedete deshalb am 26. April eine parlamentarische Initiative für eine Weiterführung des Bonny-Beschlusses um maximal drei Jahre. Einen Tag später legte der Bundesrat seine Botschaft über «Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Standortattraktivität der Schweiz» vor. Allgemein stellte er darin fest, dass im internationalen Vergleich das Ausmass der staatlichen Beihilfen an private Unternehmer in der Schweiz sehr niedrig ist. In den vergangenen 15 Jahren hatte der Bund insgesamt CHF 54 Mio. im Rahmen des Bonny-Beschlusses ausgegeben (CHF 25 Mio. für Bürgschaftsverluste und CHF 29 Mio. für Zinskostenbeiträge). Damit hatte er mehr als 500 Vorhaben mit einer Investitionssumme von rund CHF 2,5 Mia. gefördert. Eine Evaluation der Auswirkungen dieser relativ bescheidenen Massnahmen habe günstige Resultate ergeben, weshalb eine an die Entwicklung angepasste Weiterführung angezeigt sei. Die Vorlage orientiert sich weitgehend am Vernehmlassungsentwurf; die Massnahmen sollen während zehn Jahren wirksam sein. Wie bisher sollen in bestimmten Regionen private Neuansiedlungen und -gründungen von Unternehmungen sowie innovative Investitionen ansässiger Firmen unterstützt werden.

Als Instrumente sind dabei Bürgschaften und Steuererleichterungen, im Gegensatz zu den alten Bestimmungen aber keine Zinskostenbeiträge vorgesehen. Der örtliche Gültigkeitsbereich wurde neu definiert: Es sollen nicht mehr nur Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und wirtschaftlichen Monokulturen - die es, bezüglich der Monokultur, ohnehin praktisch nicht mehr gibt - von den Massnahmen profitieren, sondern sogenannte "wirtschaftliche Erneuerungsgebiete". Als Hauptkriterium zur Bestimmung dieser Gebiete dient wie in der EU die über eine längere Periode ausgewiesene Arbeitslosenquote; dazu kommen noch die Beschäftigungsentwicklung und das Pro-Kopf-Einkommen. Mit diesen beiden Zusätzen soll verhindert werden, dass Firmen in Grossstadtagglomerationen, die wirtschaftlich hoch entwickelt sind, aber hohe Arbeitslosenraten aufweisen, unterstützt werden. Im Rahmen derselben Botschaft beantragte die Regierung zudem zwei weitere Bundesbeschlüsse. Der erste soll es dem Bund erlauben, bei der Werbung im Ausland für die Ansiedlung von Unternehmen eine Informations- und Koordinationsrolle zu übernehmen. Der zweite regelt die Unterstützung der für kleine und mittlere Unternehmen konzipierten Informations- und Beratungsstellen über den Zugang zum europäischen Binnenmarkt (Euro-Info-Centres). Bezüglich des Vorgehens empfahl der Bundesrat, die parlamentarische Initiative der WAK des Nationalrats fallenzulassen und seinen eigenen Vorschlag in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln, damit er auf Anfang 1995 in Kraft gesetzt werden kann.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

In der 1993 durchgeführten Vernehmlassung war der Vorentwurf für eine Neufassung des Bundesbeschlusses über die Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (der nach dem damaligen Direktor des BIGA benannten Bonny-Beschluss) namentlich von Unternehmerseite (Vorort und SGV), aber auch von der FDP und der SVP mit ordnungspolitischen Argumenten arg zerzaust worden. Auf der anderen Seite protestierten insbesondere die welschen Kantone dagegen, die seit 1978 gültigen Bestimmungen Ende Februar ersatzlos auslaufen zu lassen. Nach Gesprächen mit den Kantonen und den Wirtschaftsverbänden beauftragte der Bundesrat das EVD, den Vorentwurf zu überarbeiten und ihn noch im Frühjahr vorzulegen.

Neufassung des Bundesbeschlusses über die Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Unmittelbar nach der Abstimmung gingen beim Bundesrat über 40 Gesuche für die Konzessionierung eines Spielkasinos ein. Bevor diesbezügliche Entscheide getroffen werden können, bedarf es freilich noch einer entsprechenden Gesetzgebung. Der Bundesrat beauftragte eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs.

über 40 Gesuche für die Konzessionierung eines Spielkasinos
Dossier: Spielbankenverbot

Im Anschluss an die kritischen Voten anlässlich der Parlamentsdebatte über die Beiträge an die Schweizerische Verkehrszentrale (SVZ) veranlasste das EVD eine Evaluation dieser schwergewichtig mit der Tourismuswerbung befassten Organisation. Die Evaluation diagnoszierte insbesondere zu komplizierte Führungsstrukturen und empfahl neben einer Reorganisation auch eine Konzentration auf den Marketingauftrag im Ausland. Die Leitung der SVZ übernahm diese Empfehlungen und leitete die nötigen Reformschritte ein.

Beiträge an die Schweizerische Verkehrszentrale

Die CVP-Fraktion unternahm einen neuen Anlauf, die 1985 vom Volk abgelehnte Innovationsrisikogarantie sowie zusätzlich auch steuerliche Erleichterungen für Investitionen einzuführen. Nachdem sich der Bundesrat dazu skeptisch geäussert hatte, wandelte der Nationalrat den Vorstoss in ein Postulat um.

Innovationsrisikogarantie

Im Sommer gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Neufassung des 1994 auslaufenden Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen in die Vernehmlassung. Als Neuerung ist vorgesehen, dass der Bund in den neu definierten Regionen die Umstrukturierung und Neugründung von privaten Unternehmen mit der Gewährung von Bürgschaften und Steuererleichterungen – hingegen nicht mehr mit Zinsverbilligungen – unterstützen kann. Zudem soll der Zugang von kleinen und mittleren Betrieben zu Informationen über den europäischen Binnenmarkt und über technologische Innovationen erleichtert und die Werbung für den Wirtschaftsstandort Schweiz im Ausland unterstützt werden. In ersten Reaktionen lehnten die SVP und der Gewerbeverband den Entwurf als unnötigen Interventionismus ab, die SP, die CVP und auch die meisten Kantone beurteilten ihn hingegen vorwiegend positiv. Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat (92.3545) Zwahlen (cvp, BE) für eine Ausdehnung des Geltungsbereichs dieses Bundesbeschlusses auf die ganze französischsprachige Schweiz und das Tessin, da diese Regionen eine viel höhere Arbeitslosenrate aufwiesen als die Deutschschweiz.

Neufassung des Bundesbeschlusses über die Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Nachdem das Parlament 1991 die Beratungen über die Revision des Patentgesetzes abgebrochen hatte, um zuerst die Entwicklungen im Bereich der Gentechnologie und den Volksentscheid zu diesbezüglichen Volksinitiativen abzuwarten, unternahm der Bundesrat nun einen neuen Anlauf. Dabei verschob er den Erlass von Regelungen zur Patentierung von gentechnologischen Erfindungen auf eine spätere Phase. Sonst übernahm er eine Anzahl von technischen Regelungen aus dem seinerzeitigen Entwurf. Zudem schlug er die rechtliche Verankerung von sogenannten Schutzzertifikaten für Arzneimittel vor. Diese weitgehend von der EU übernommene Neuerung erlaubt eine zeitliche Ausdehnung der Patentschutzdauer.

Revision des Patentgesetzes (BRG 93.061)
Dossier: Patentschutz in der Gentechnologie
Dossier: Revision des Patentgesetzes

Der Nationalrat überwies oppositionslos sowohl die vom Ständerat im Vorjahr verabschiedete Motion Bloetzer (cvp, VS) für eine umfassende Revision des regionalpolitischen Instrumentariums als auch eine ähnliche Motion Brügger (sp, FR). Um die Auswirkungen der regionalpolitischen Massnahmen besser abschätzen zu können, verabschiedete der Nationalrat eine Motion der WAK, welche vom Bundesrat verlangt, alle vier Jahre einen Bericht über die Entwicklung der regionalen Disparitäten vorzulegen und einem Anwachsen von Ungleichheiten mit einer Revision des regionalpolitischen Instrumentariums zu begegnen. Der Ständerat lehnte diesen Vorstoss ohne Diskussion ab. Zustimmen konnte er hingegen einer im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissenen Motion Etique (fdp, JU), welche eine regional gegliederte Ubersicht über die durch öffentliche und halböffentliche Aktivitäten und Geldströme ausgelösten volkswirtschaftlichen Impulse fordert.

Forderung nach umfassender Revision von den Instrumenten der bisherigen Regionalpolitik
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Wie zuvor bereits mehrere Parlamentarier hatte 1992 auch der Kanton Wallis den Bund aufgefordert, den Finanzausgleich zugunsten der ärmeren Kantone zu verbessern, die Förderungsmassnahmen für das Berggebiet auszubauen und die Tourismuswerbung im Ausland stärker zu subventionieren. Da der Bundesrat bereits entsprechend beauftragt ist, beschlossen sowohl der National- als auch der Ständerat, dieser Standesinitiative zwar keine Folge zugeben, aber ein gleichlautendes Postulat zuhanden des Bundesrates zu verabschieden. Im Ständerat bekämpften mehrere Abgeordnete aus sogenannt reichen Kantonen die Initiative mit dem Argument, dass angesichts der Aufgabenlast und der schlechten Finanzlage der grossen Städte weitere Forderungen der Berggebiete unangebracht seien.

Verbesserter Finanzausgleich zugunsten der ärmeren Kantone
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Für eine offenere Informationspolitik der Bundesverwaltung setzte sich Nationalrat Hess (cvp, ZG) ein. Mit einer Motion verlangte er die Ersetzung des heute geltenden Vertraulichkeitsprinzips durch den Grundsatz Öffentlichkeit mit Geheimnisvorbehalt, wie ihn Schweden, Frankreich, die Niederlande, die USA, Kanada, Australien und — mit der neuen Verfassung — auch der Kanton Bern kennen. Nachdem Arnold Koller angekündigt hatte, dass der Bundesrat noch in dieser Legislatur über ein Modell für eine verbesserte Transparenz über Verwaltungsvorgänge entscheiden werde, wandelte der Rat den Vorstoss in eine Postulat um.

Motion für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips mit Geheimhaltungsvorbehalt (91.3303)
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Der Bundesrat schlug dem Parlament eine Teilrevision des Gesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und -metallwaren vor. Er entsprach damit dem Wunsch der Edelmetall- und der Uhrenbranche, das aus dem Jahre 1933 stammende Gesetz vollständig an die Entwicklung der internationalen Normierung anzupassen. Der Nationalrat hiess die vorgeschlagenen Änderungen gut.

Teilrevision des Gesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und -metallwaren

Der Entscheid, ob die Schweiz als eines der letzten Länder Europas Spielbanken zulassen solle, fiel an der Urne eindeutig aus: mit einem Ja-Stimmenanteil von insgesamt 72,5% wurde die Vorlage in allen Kantonen angenommen. Am deutlichsten stimmten die Genfer zu (81,1%), am schwächsten die Jurassier (66,7). Die Vox-Umfrage ergab, dass die Verbotsaufhebung von beiden Geschlechtern, aber auch allen Altersklassen und sozialen Schichten (mit Ausnahme der etwas skeptischeren Landwirte) gleich gut unterstützt wurde; in bezug auf Parteisympathie waren die Befürworter bei der SP – trotz Stimmfreigabe dieser Partei – und dem Freisinn etwas häufiger als bei der CVP und der SVP.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen eine weder vom Plenum noch vom Bundesrat bestrittene Motion der CVP-Fraktion für eine durchgängige Anerkennung internationaler technischer Normen durch die Schweiz. Der Nationalrat stimmte ebenfalls einem Postulat zu, das verlangt, im Rahmen des neuen, auf den 1. April in Kraft gesetzten Markenschutzgesetzes ein Konzept für den Schutz von typischen Produkten der Bergregionen auszuarbeiten.

Schutz von typischen Produkten der Bergregionen

Am 7. März stimmte das Volk über die Aufhebung des in der Bundesverfassung verankerten Spielbankenverbots ab. Die Kampagne warf keine hohen Wellen. Das gegnerische Komitee, das sich vor allem aus Vertretern der SP und der EVP zusammensetzte, begründete seine Haltung hauptsächlich damit, dass es verwerflich sei, wenn der Staat aus der Spielsucht Profit zu ziehen versuche, und dass zudem Spielbanken zur Geldwäscherei missbraucht würden. Die Befürworter legten das Schwergewicht ihrer Propaganda auf die Tatsache, dass spielfreudige Schweizer heute ihr Geld in den zahlreichen grenznahen ausländischen Kasinos verspielen und dem Bund somit wichtige Einnahmen entgingen. Zudem begrüssten sie — mit dem Verweis auf Österreich — die Zulassung von Kasinos auch als wichtige Erweiterung des touristischen Angebots. Von den politischen Parteien unterstützten FDP, CVP, SVP, die AP, die LP und der LdU die Vorlage; die SP entschied sich ebenso für Stimmfreigabe wie die GP und die PdA, während die EVP und die SD Ablehnung empfahlen.

Abstimmung vom 7. März 1993 zur Aufhebung Spielbankenverbot.
Beteiligung: 51,2%
Ja: 1 665 247 (72,5%) / 20 6/2 Stände
Nein: 633 203 (27,5%) / 0 Stände
Parolen: Ja: FDP, CVP, SVP (1*), LP, LdU, AP, Lega; ZSAO, SGV / Nein: EVP, SD
Stimmfreigabe: SP (2*), GP (1 *), PdA; SGB
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Ausgehend von der Feststellung, dass eine Angleichung der Pro-Kopf-Einkommen zwischen den Berggebieten und den städtischen Agglomerationen des Mittellandes mit den Instrumenten der bisherigen Regionalpolitik nicht erreicht worden ist, forderte der Walliser Ständerat Bloetzer (cvp) mit einer Motion «eine umfassende Revision» dieser Politik. Dabei sollte zwar das bisherige Konzept der Investitionshilfe für den Ausbau der Infrastruktur beibehalten, jedoch die Grenzen für beitragsberechtigte Vorhaben weiter gezogen und vor allem die Mittel aufgestockt werden. Obwohl nicht nur Bundesrat Delamuraz, sondern auch der Bündner Gadient (svp) für die Umwandlung in ein Postulat plädierten, überwies der Rat die Motion mit 19 zu 1 Stimme. Der Ständerat forderte zudem den Bundesrat mit einem Postulat auf, einen Bericht über die längerfristigen Entwicklungschancen der Berggebiete vorzulegen. Der Nationalrat überwies eine Motion der CVP-Fraktion für ein regionalpolitisches Aktionsprogramm mit den Schwerpunkten Förderung der Infrastruktur und der Ausbildung sowie Verstärkung des Finanzausgleichs lediglich als Postulat.

Forderung nach umfassender Revision von den Instrumenten der bisherigen Regionalpolitik
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Die Schweizerische Verkehrszentrale (SVZ) ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft, deren Hauptaktivität die Organisation und Durchführung der touristischen Werbung für die Schweiz ist. Sie wurde dabei bisher vom Bund finanziell unterstützt; der auf Ende 1992 auslaufende Finanzierungsbeschluss von 1987 hatte eine Steigerung dieser Beiträge auf 31 Mio Fr. pro Jahr erlaubt. Damit deckte der Bund rund 60% der Kosten der SVZ; dieser Anteil blieb aber deutlich unter demjenigen anderer wichtiger Fremdenverkehrsländer (Frankreich : 92%, Osterreich, Spanien und Italien: 100%). Angesichts des verschärften Wettbewerbs auf dem internationalen Tourismusmarkt hatte die SVZ eine Erhöhung dieses Beitrags auf 52 Mio Fr. verlangt. Die schlechte Finanzlage veranlasste den Bundesrat, darauf nicht einzutreten, sondern dem Parlament zu beantragen, die Subvention für 1993 und 1994 auf 31 Mio Fr. einzufrieren. Obwohl seine Kommission eine Erhöhung auf 39 Mio Fr. und Bühler (fdp, LU) eine solche auf 35 Mio Fr. beantragt hatten, stimmte der Ständerat diesem Vorschlag zu. Auch im Nationalrat wurde eine Aufstockung auf 35 Mio Fr. abgelehnt, immerhin aber eine teuerungsbedingte Erhöhung auf 32,6 Mio Fr. beschlossen, was auch die Zustimmung der Ständekammer fand.

Schweizerische Verkehrszentrale Erhöhung dieses Beitrags auf 52 Mio Fr. verlangt

Die schlechten Aussichten für die Entwicklung der Bundesfinanzen hatten den Bundesrat etwa gleichzeitig veranlasst, seine bisher eher ablehnende Haltung zur Zulassung von Spielbanken zu korrigieren. Im Rahmen der "Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt" schlug er vor, Art. 35 BV in dem Sinn zu ändern, dass das Spielbankenverbot aufgehoben und die Gesetzgebung – insbesondere auch über maximale Einsätze – und Konzessionierung zur Bundessache erklärt werden, wobei die Kantone für die Zulassung von Geldspielautomaten zuständig bleiben. Von den Bruttospielerträgen der Kasinos müssten 80% an den Bund abgeliefert werden, welcher sie zur Finanzierung der AHV zu verwenden hat. Beide Parlamentskammern stimmten diesem Vorschlag zu, im Nationalrat gegen die von Vertretern der SP, den Grünen, der LdU-EVP-Fraktion und der SD getragene grundsätzliche Opposition. In der Detailberatung fand auch ein Antrag Aguet (sp, VD), einen zulässigen Höchsteinsatz von 20 Fr. in der Verfassung festzuschreiben, keine Mehrheit. Nicht durchzusetzen vermochte sich aber auch ein Antrag Cotti (cvp, TI), der den von den Kasinobetreibern an den Bund abzuliefernden Ertragsanteil von 80% auf 50% senken wollte. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Verfassungsänderung mit 113:58, der Ständerat mit 34 gegen 1 Stimme gut.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Um für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein, welche an die parlamentarische Oberaufsicht der Verwaltung gestellt werden, haben sich die Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte ein neues Leitbild gegeben.

Um für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein, welche an die parlamentarische Oberaufsicht der Verwaltung gestellt werden, haben sich die Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte ein neues Leitbild gegeben [36]

Der Bundesrat veröffentlichte im September einen Bericht über die "Technologiepolitik des Bundes". Gestützt auf die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe sprach er sich darin gegen eine interventionistische Industrie- und Technologiepolitik aus und lehnte namentlich auch die Schaffung eines Bundesamtes für Technologie ab. Die Experten hatten in ihrer Analyse der Exportindustrie gute Wettbewerbsfähigkeit im technologischen Bereich bescheinigt. Schwachstellen und staatlicher Handlungsbedarf wurden hingegen beim Arbeitsmarkt (Zulassung von ausländischen Spezialisten) und der inländischen Wettbewerbsordnung (Kartelle sowie öffentliches Beschaffungswesen) ausgemacht. Im eigentlichen Technologiebereich soll sich der Staat gemäss Bundesrat weiterhin mit einer subsidiären Rolle, namentlich in der Weiterbildung und bei der Förderung spezieller Forschungsbereiche (z.B. Mikroelektronik) begnügen.

Bericht über die "Technologiepolitik des Bundes

Der Nationalrat nahm eine parlamentarische Initiative Bonny (fdp, BE) an, welche den Rechtsschutz für Personen, welche von Ermittlungen durch parlamentarische Untersuchungskommissionen in ihren Interessen unmittelbar betroffen sind, präziser formulieren will.

Pa. IV Bonny zum Rechtsschutz für von PUK-Verfahren betroffene Personen

Der Abbau von Arbeitsplätzen veranlasste den SMUV, vom Bund Massnahmen zur Stützung der Innovations- und Risikobereitschaft der Industrie zu fordern und das 1985 vom Volk abgelehnte Projekt einer Innovationsrisikogarantie neu ins Gespräch zu bringen.

Innovationsrisikogarantie

Knappheit im Fonds der Investitionskredite für das Berggebiet hatte seit einiger Zeit zu Verzögerungen bei der Behandlung der Gesuche geführt. Die Walliser Darbellay und Delalay (beide cvp) forderten den Bundesrat mit gleichlautenden Motionen in beiden Räten auf, für diese zurückgestellten Gesuche vor allem die Instrumente der Bürgschaft für Darlehen auf dem Kapitalmarkt resp. der Übernahme der Zinskosten einzusetzen, und den im Budget 1992 vorgesehenen Betrag von CHF 68 Mio für neue Anträge zu reservieren. Diese Vorstösse wurden vom Bundesrat akzeptiert und von den jeweiligen Parlamentskammern überwiesen.

Knappheit im Fonds der Investitionskredite für das Berggebiet sorgt für Verzögerungen
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Mit dem Einverständnis des Bundesrats überwiesen National- und Ständerat auch eine Motion von Nationalrat Matthey (sp, NE), welche verlangt, dass der 1994 auslaufende Bundesbeschluss von 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen verlängert wird. Gemäss einem von Nationalrat Maître (cvp, GE) eingereichten Postulat sollte der Beschluss allerdings in dem Sinn revidiert werden, dass nicht nur Regionen mit wirtschaftlichen Strukturproblemen davon profitieren könnten, sondern alle Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit.

Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen verlängert
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen