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In den Jahren 1995 bis 1997 hatte das Parlament den Bundesrat mit einer Reihe von Vorstössen beauftragt, sich mit dem Problem der Überbelastung der KMU durch neue Gesetze und administrative Vorschriften auseinanderzusetzen. Die Regierung antwortete im Berichtsjahr mit einer Darstellung der Massnahmen, welche in den letzten Jahren zugunsten einer Beschleunigung resp. einem Abbau der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren für die KMU eingeleitet oder realisiert worden sind. Der Bundesrat publizierte zudem, in Erfüllung eines Postulats David (cvp, SG) die bereits im Vorjahr hier erwähnten Studien zu den von der Bundesgesetzgebung vorgeschriebenen für die Wirtschaft relevanten Verfahren.

Überbelastung der KMU durch neue Gesetze und administrative Vorschriften

Der Bundesrat beantragte dem Parlament einen Rahmenkredit von CHF 39 Mio. für den Zeitraum 2000-2006, um eine Beteiligung der Schweiz an der Initiative INTERREG III der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten. Die von der Europäischen Kommission zum Zeitpunkt der Publikation der Botschaft noch nicht definitiv verabschiedete Initiative stellt eine Fortsetzung der 1999 auslaufenden INTERREG II dar. Die grenzüberscheitende Zusammenarbeit im regionalen Rahmen hat sich nach Ansicht des Bundesrates sowohl aus raumordnungs- als auch als integrationspolitischen Gründen derart gut bewährt, dass sich die Schweiz unbedingt weiterhin daran beteiligen sollte. Der Nationalrat stimmte dem Antrag bei einer Gegenstimme (Steinemann, fp, SG) zu; in der Schlussabstimmung sprachen sich auch noch einige Vertreter der Zürcher SVP dagegen aus. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung einhellig.

BRG 99.016: INTERREG III in den Jahren 2000 bis 2006
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Der Bundesbeschluss zur Förderung von Risikokapitalanlagen kam im Rahmen der Differenzbereinigung zuerst vor den Nationalrat. Dieser konnte sich mit der vom Ständerat vorgenommenen Zusammenstutzung nicht einverstanden erklären. Auf Antrag seiner Kommission hielt er ohne Gegenstimmen am Grundprinzip fest, dass die Geldgeber mit steuerlichen Anreizen zu Investitionen in Risikokapitalanlagen ermuntert werden sollen. Da die kleine Kammer an ihrer Version festhielt, reduzierte der Nationalrat sein Projekt weiter. Er beschloss, dass wenigstens diejenigen Investoren in neue innovative Unternehmen mit international vermarktbaren Produkten von Steuernachlässen sollen profitieren können, welche sich mit nachrangigen Darlehen bereits in der Vorbereitungsphase einer Unternehmensgründung beteiligen (sogenannte „business angels“). Nachdem der Ständerat diesem Antrag zugestimmt hatte, konnte der Bundesbeschluss über Risikokapitalgesellschaften verabschiedet werden. Der Nationalrat überwies in diesem Zusammenhang auch eine Motion, welche vom Bundesrat verlangt, nach Konsultation mit den Kantonen Massnahmen zu treffen, damit diese neuen Bestimmungen auch ins Steuerrecht der Kantone übernommen werden.

Förderung von Risikokapitalanlagen
Dossier: Förderung von KMU

Im Mai legte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft über die Finanzhilfe an den Schweizer Tourismus für die Jahre 2000 bis 2004 vor. Der vorgesehene Betrag wurde im Vergleich zur ablaufenden Fünfjahresperiode um 22 Mio Fr. auf 190 Mio Fr. aufgestockt. Damit sollen vermehrte Werbeanstrengung zur Zurückeroberung verlorener Marktanteile finanziert werden. Die Bundeshilfe bewegt sich damit etwa im Rahmen derjenigen von Ländern wie Belgien und Holland, erreicht aber nur etwa die Hälfte der österreichischen Subventionen. Beide Parlamentskammern hiessen den Beschluss gut. Im Ständerat, wo es keine grundsätzliche Kritik gab, beantragte die Kommissionsmehrheit gar, den Beitrag um weitere 30 Mio auf 220 Mio Fr. aufzustocken. Sie unterlag damit aber mit 19:15 Stimmen. Im Nationalrat war Eintreten ebenfalls unbestritten. Die SP übte jedoch heftige Kritik an diesem „klassischen Strukturerhaltungs-Subventionsprogramm“ (Votum Strahm, sp, BE). Sie stellte den Antrag, nur die ersten beiden Jahrestranchen zu bewilligen und die weiteren Zahlungen erst dann vorzunehmen, wenn ein Massnahmeplan zur Aufwertung der Schweiz als Tourismusstandort mit einem Ausbildungskonzept zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen vorliegt. Dieser auch von den Grünen unterstützte Vorschlag wurde mit 106:60 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat den Beschluss einstimmig, der Nationalrat mit 142:3 Stimmen. Der Nationalrat stimmte allerdings im Anschluss an diese Beratungen einer Motion seiner WAK zu, welche die Forderungen der SP in Bezug auf einen Massnahmenplan aufnahm und einen entsprechenden Bericht bis Ende 2001 verlangt.

Finanzhilfe an den Schweizer Tourismus für die Jahre 2000 bis 2004

Der Ständerat hatte anlässlich seiner Beratungen dieser Vorlage eine Motion und ein Postulat für die Erleichterung von Unternehmensgründungen verabschiedet. Die von seiner WAK eingereichte Motion, welche auch vom Nationalrat überwiesen wurde, verlangt Erleichterungen im Steuerrecht (Besteuerung von Optionsrechten erst im Zeitpunkt der Ausübung), eine Reduktion des minimalen Nennwerts von Aktien und die Schaffung einer neuen Gesellschaftsform („limited partnership“). Das Postulat nahm den Beschluss des Nationalrats für die Steuerbegünstigung von „business angels“ auf und regte zudem eine Lockerung der Anlagevorschriften für Pensionskassen und des AHV/IV-Fonds bezüglich Anlagen in Risikokapital an.

Erleichterung von Unternehmensgründungen
Dossier: Förderung von KMU

Nicht wenige KMU hatten in den Jahren der Rezession unter ernsthaften Problemen bei der Kreditbeschaffung gelitten. Als Gegenmassnahme schlug die SP-Fraktion mit einer Motion vor, eine staatliche Bank für KMU zu schaffen. Der Bundesrat teilte zwar die Lageeinschätzung, dass die im Rahmen der Internationalisierung erfolgte Neuorientierung der Geschäftspolitik der Grossbanken die Position der KMU auf dem Kreditmarkt erschwert hat. Die Gründung einer Bundesbank lehnte er aber aus ordnungspolitischen Gründen ab. Es sei nicht Sache des Staates, über die Kreditwürdigkeit von privaten Unternehmen und ihrer Projekte zu urteilen und die daraus entstehenden Risiken zu tragen. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und war auch nicht bereit, den Vorstoss wenigstens in Postulatsform zu überweisen.

staatliche Bank für KMU
Dossier: Förderung von KMU

Die schlechte Ertragslage im Tourismusgewerbe und die verschärfte Kreditpolitik der Banken machen es den Hotelbetrieben zunehmend schwer, Finanzierungsmittel für notwendige Modernisierungen aufzubringen. Beide Parlamentskammern überwiesen Motionen, welche vom Bund Vorschläge zur Verbesserung dieser Situation fordern (beispielsweise über eine Revision des Bundesgesetzes über die Förderung des Hotel- und Kurortkredits oder durch die Begünstigung von in diesem Bereich tätigen Risikokapitalgesellschaften) in Postulatsform.

Hotelbetrieben Finanzierungsmittel

Der Ständerat befasste sich in der Dezembersession mit dem im Vorjahr vom Nationalrat verabschiedeten Bundesbeschluss zur Förderung von Risikokapitalanlagen. Gemäss dem Kommissionssprecher hatte sich in der Zwischenzeit die Situation grundlegend verändert. Da inzwischen von der Wirtschaft verschiedene Risikokapitalfonds und andere Beteiligungsgesellschaften geschaffen worden waren – unter anderem eine Tochterfirma der Bank UBS, welche sich am Kapital von innovativen KMU beteiligt –, dränge sich eine steuerliche Unterstützung der Kapitalgeber nicht mehr auf. Diese Steuererleichterungen würden zudem auch den Sparbeschlüssen des „Runden Tisches“ widersprechen. Die Kommission schlug deshalb vor, lediglich eine Minimalvorlage zu verabschieden, welche gewisse steuerlichen Anreize für Kapitalgesellschaften bringt, die einen bestimmten Teil ihrer Mittel in neue Unternehmungen investieren (z.B. Befreiung von der eidgenössischen Emissionsabgabe). Im Anschluss an diesen Entscheid überwies der Ständerat die Motion des Nationalrats für eine Lockerung der Anlagevorschriften für Pensionskassen zugunsten eines grösseren Engagements in Wagniskapitalanlagen in Postulatsform.

Förderung von Risikokapitalanlagen
Dossier: Förderung von KMU

In der Differenzbereinigung beschloss der Ständerat, den im Bundesbüchlein vom Bundesrat gemachten Versprechen höheres Gewicht zuzumessen als einer engen Auslegung des Verfassungstextes. Er hielt fest, dass die erwarteten Bundeseinnahmen zusätzlich zu den bisherigen Beiträgen in die AHV-Kasse fliessen sollen. Bei der Zahl der in Kursälen zugelassenen Tischspielen beharrte er auf seinem ursprünglichen Beschluss von drei. Der Nationalrat übernahm diese beiden Beschlüsse. Das Darlehensverbot für Spielkasinos lehnte der Ständerat zuerst ab, da dies die Schweizer Einrichtungen im Vergleich zu ihrer internationalen Konkurrenz benachteiligen würde. Nachdem aber der Nationalrat darauf bestanden hatte, gab die kleine Kammer in dieser Frage nach. Sie fügte sich ebenfalls dem Entscheid des Nationalrats, keine vom Mündigkeitsalter abweichende Alterslimite einzuführen. In der Schlussabstimmung passierte das neue Spielbankengesetz im Ständerat einstimmig, im Nationalrat bei 8 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen, wobei die Gegnerschaft vorwiegend aus dem SP-Lager kam.

Gesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken zwei Kategorien von Spielbanken
Dossier: Spielbankenverbot

Das neue Gesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken wurde in der Dezembersession vom Parlament verabschiedet. Der Nationalrat folgte bei seinen Beratungen in der Herbstsession weitgehend den Beschlüssen des Ständerates. Er reduzierte jedoch die Zahl der in Kursälen zugelassenen Tischspiele von drei auf zwei. Dieser von Vertretern der Tourismusregionen bekämpfte Entscheid soll die Attraktivität der Kursäle zugunsten der Grands Casinos, von denen der Hauptbeitrag der Gewinnablieferung an die AHV erwartet wird, verringern. Die vom Ständerat in Abweichung vom Mündigkeitsalter 18 festgelegte Alterslimite von 20 Jahren fand in der grossen Kammer keine Mehrheit. Ein vor allem von der Linken unterstützter Antrag, dass Kantone auf ihrem Gebiet das Aufstellen von Glücksspielautomaten verbieten können – wie dies 1991 die Zürcher beschlossen hatten –, unterlag mit 87 zu 71 Stimmen. Ein ebenfalls von der SP unterstützter Antrag für ein Verbot der Darlehensgewährung durch die Spielbanken setzte sich hingegen knapp durch. Bei der Bemessung des minimalen Abgabesatzes obsiegte die Version des Ständerates (40%) gegen Anträge der Linken für 60% und von bürgerlichen Abgeordneten für 20%. Eine weitere Niederlage erlitt die SP bei der Zweckbestimmung der Bundeseinnahmen. Unter Berufung auf die Erläuterungen des Bundesrates an die Stimmberechtigten anlässlich der Verfassungsabstimmung von 1993 im sogenannten Bundesbüchlein verlangte sie, dass die erwarteten rund 150 Mio Fr. zusätzlich zu den bestehenden Bundesbeiträgen in die AHV-Kasse fliessen. Die bürgerliche Mehrheit verwies auf den Wortlaut des damals angenommenen Verfassungsartikels, der nur von der Deckung des Bundesbeitrags und nicht von zusätzlichen Mitteln spricht. Nachdem sie mit allen ihren Anträgen unterlegen waren, sprachen sich die Sozialdemokraten und die Grünen in der Gesamtabstimmung gegen das neue Gesetz aus.

Gesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken zwei Kategorien von Spielbanken
Dossier: Spielbankenverbot

Da der Bundesrat eine Tendenz sah, dass einige Kantone sein 1996 erlassenes Verbot für die Bewilligung von neuen Boule-Spielbetrieben bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit der Zulassung von Geldspielautomaten unterlaufen würden, zog er die Notbremse. Er revidierte am 22. April die Verordnung über Geldspielautomaten. Indem er bisher als Geschicklichkeitsspiele bezeichnete sogenannte Automaten (Slotmachines, Jackpot etc.) zu Geldspielautomaten erklärte unterstellte er sie dem Moratorium aus dem Jahre 1996. Vor allem Kantone, wo derartige Geldspielautomatenkasinos unmittelbar vor der Eröffnung standen (Graubünden, Obwalden und Schwyz) reagierten auf das Verbot sehr unwirsch. In Sarnen (OW) eröffneten die Betreiber ihren Ende 1997 vom Kanton bewilligten Betrieb trotzdem; eine Woche später wurde er von der Bundespolizei wieder geschlossen und die Automaten versiegelt.

Gesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken zwei Kategorien von Spielbanken
Dossier: Spielbankenverbot

Das Anliegen der im Vorjahr vom Nationalrat überwiesenen Motion Cavadini (fdp, TI), mit der Setzung von Fristen die Bewilligungsverfahren der Bundesverwaltung zu beschleunigen, fand auch in der kleinen Kammer Zustimmung. Aus formalen Gründen wurde die Motion aber abgelehnt und an ihrer Stelle eine gleichlautende Empfehlung überwiesen. Aus der im Vorjahr vom Nationalrat überwiesenen Motion Widrig (cvp, SG) übernahm der Ständerat die beiden Punkte, welche verlangen, dass neue Bewilligungsverfahren nur auf dem Gesetzesweg eingeführt werden dürfen resp. der Instanzenweg abschliessend und mit klaren Fristsetzungen für die Behandlung zu regeln ist. Den Rest des Vorstosses überwies er als Postulat. Der Bundesrat war inzwischen in der Frage der Konzentration und Beschleunigung des bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens bereits selber aktiv geworden. Im Februar unterbreitete er dem Parlament eine Botschaft mit einer Reihe von Gesetzesänderungen zu diesem Zweck. Im Herbst präsentierte er zudem diverse Studien zu administrativen Hindernissen für die Wirtschaft und beauftragte das EVD und das EFD, konkrete Verbesserungsmassnahmen, namentlich zur Verkürzung der Behandlungsfristen für Gesuche und Bewilligungen vorzuschlagen.

Bewilligungsverfahren zu beschleunigen

Der Nationalrat überwies gegen den Widerstand von Moser (fp, AG) eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission, welche verlangt, dass die Erhaltung und Förderung der KMU zu einer der Aufgaben der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik gemacht wird. Als Massnahmen dazu gehören nach Ansicht der APK insbesondere der Abschluss von bilateralen Verträgen mit der EU, um deren Märkte für schweizerische KMU zu öffnen, sowie Bemühungen, ausländische KMU zu Betriebsgründungen in der Schweiz zu veranlassen. Der Ständerat unterstützte zwar die Ziele dieses Antrags ebenfalls, war aber der Überzeugung, dass entsprechende Massnahmen bereits ergriffen oder eingeleitet worden seien. Er beschloss deshalb, den Vorstoss lediglich als Postulat zu überweisen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben.

Aufgaben der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik
Dossier: Förderung von KMU

Als Erstrat befasste sich der Ständerat in der Wintersession mit dem Geschäft. In der Eintretensdebatte wiesen mehrere Kommissionsmitglieder darauf hin, dass die Fassung des Bundesrates mit den Abänderungsanträgen der Kommission das Optimum sei, was sich im Rahmen des 1993 vom Volk gutgeheissenen Verfassungsartikels realisieren lasse. In der Detailberatung nahm der Rat eine Namensänderung vor, indem er im Gesetz die technischen Bezeichnungen "Spielbanken der Kategorien A und B" ersetzte durch die Namen "Grands Casinos" und "Kursäle". In materieller Hinsicht beschloss er auf Antrag seiner Kommission, die in den Kursälen erlaubten Tischspiele nicht wörtlich zu nennen (Boule und Roulette), sondern maximal drei zuzulassen. Er strich ferner die vom Bundesrat vorgeschlagene Höchstzahl von sieben Konzessionen für "Grands Casinos", allerdings nicht, weil er vom Bundesrat mehr Konzessionen erwartet, sondern auch, um ihn vom Druck zu entlasten, diese Höchstzahl voll auszuschöpfen. Bei den sozialen Schutzbestimmungen beschloss der Ständerat strengere Regeln. Er erhöhte die Alterslimite für die Zutrittsberechtigung von 18 auf 20 Jahre und schrieb vor, dass eine Identitätsüberprüfung auch bei Spielern an räumlich von den Tischspielen getrennten Spielautomaten vorzunehmen ist. Bei den Massnahmen zum Schutz vor kriminellen Aktivitäten strich er die Vorschrift, dass die Spielbanken nur Schweizer Währung annehmen dürfen mit dem Argument, dass dies eine unnötige Schikane sei, da die Spielbanken ja ohnehin der neuen Gesetzgebung über die Geldwäscherei im Finanzbereich unterstehen würden.
Bei der Besteuerung der Spielbanken erweiterte der Ständerat den Spielraum der Regierung, indem er den normalen Minimalsatz von 60% auf 40% und den für das erste Betriebsjahr möglichen reduzierten Sondersatz von 40% auf 20% senkte. Ein Antrag Maissen (cvp, GR), dass der Bundesrat die Abgabesätze für Kursäle in stark von saisonalem Tourismus abhängigen Regionen nicht nur um 30%, sondern um die Hälfte kürzen kann, unterlag mit 19 zu 10 Stimmen. Hingegen setzte sich ein Antrag durch, der es den Kantonen mit einer eigenen Spielbankenabgabe erlaubt, von den Kursälen maximal 40% und nicht bloss 30% des Bruttospielertrags einzuziehen und den Bundesertrag entsprechend zu schmälern. Auch bei den Bestimmungen über die vom Bundesrat als Aufsichtsgremium einzusetzende Spielbankenkommission verstärkte der Ständerat die Position der Kantone, indem er explizit festhielt, dass eines der fünf bis sieben Mitglieder auf Vorschlag der Kantone ernannt wird. Schliesslich beschloss er auch noch eine Übergangsbestimmung für die mit dem neuen Gesetz lediglich in konzessionierten Spielbanken zugelassenen Glücksspielautomaten, die in einigen Kantonen heute in Restaurants und anderen Lokalen aufgestellt sind. Sofern diese vor dem 31. Dezember 1997 in Betrieb waren, sollen die Kantone sie bis zu einer Höchstzahl von fünf Automaten je Etablissement während weiteren fünf Jahren zulassen dürfen. In der Gesamtabstimmung passierte das neue Gesetz mit 23 zu einer Stimme.

Gesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken zwei Kategorien von Spielbanken
Dossier: Spielbankenverbot

Das BIGA orientierte die Öffentlichkeit zu Jahresbeginn über die Umsetzung des 1995 vom Parlament verabschiedeten Bundesbeschlusses über die Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz. Gemeinsam mit den Kantonen will es in Europa und den Vereinigten Staaten mit Werbekampagnen und in persönlichen Gesprächen mit Investoren die Vorzüge des Wirtschaftsstandortes Schweiz propagieren. In einer gemeinsamen Erklärung zur Wirtschaftsförderung verpflichteten sich die Mitglieder der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, keine Firmen abzuwerben, die bereits in einem anderen Kanton steuerpflichtig sind. Insbesondere wollen sie auch das Steuerharmonisierungsgesetz und ein Konkordat von 1948 beachten, welche spezielle Steuerabkommen nur für neugegründete Firmen zulassen.

Unternehmensstandort Schweiz

Das Parlament verabschiedete einen auf fünf Jahre befristeten Bundesbeschluss über die
Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus. Im Ständerat blieben die beiden Freisinnigen Büttiker (SO) und Schoch (AR) mit ihrer ordnungspolitischen Kritik an dieser Staatsintervention allein. Der Rat hiess den Beschluss mit einigen Detailkorrekturen gut. Die nationalrätliche Kommission beantragte zwar ebenfalls Zustimmung, drückte aber doch gewisse Vorbehalte ordnungspolitischer Natur sowie Skepsis gegenüber der Wirksamkeit der Massnahmen angesichts der geringen zur Verfügung stehenden Mittel (18 Mio Fr. verteilt auf fünf Jahre) aus. Ihr aus dieser Skepsis heraus formulierter Antrag, den grössten Teil des Kredits auf die Unterstützung einiger weniger Projekte zu konzentrieren, wurde mit 88 zu 51 Stimmen angenommen und fand in der Differenzbereinigung auch die Zustimmung der kleinen Kammer.

Bericht über die Tourismuspolitik des Bundes drittwichtigste Exportbranche

Vertreter der SVP erkannten in der in der USA gebräuchlichen sogenannten Sunset-Legislation, d. h. in Gesetzen und Verordnungen die, falls sie nicht explizit erneuert werden, nach einer bestimmten Frist ausser Kraft treten, ein nachahmenswertes Beispiel. Sie mussten sich vom Bundesrat allerdings aufklären lassen, dass diese Art Gesetzgebung auch in der Schweiz mit den befristeten Bundesbeschlüssen seit langem praktiziert wird. Ein Postulat der SVP für ein institutionalisiertes Gesprächsforum zwischen den zuständigen Stellen der Bundesverwaltung und Vertretern der KMU wurde vom Nationalrat überwiesen. Der Ständerat wandelte eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Tschopp (fdp, GE) für die Vergabe eines bestimmten Teils der Forschungs- und Entwicklungsaufträge des Bundes an KMU aus formalen Gründen in ein Postulat um.

Sunset-Legislation Forschungs- und Entwicklungsaufträge des Bundes an KMU
Dossier: Förderung von KMU

Der Bundesrat erklärte sich mit den vorgeschlagenen Massnahmen weitgehend einverstanden. Er wies aber auch auf Definitionsprobleme im Bereich der Risikokapitalgesellschaften hin und schlug einige Detailkorrekturen vor. Der Nationalrat stimmte in der Sommersession dem Bundesbeschluss ohne Gegenstimme zu. Im Anschluss daran überwies er die Motion betreffend Lockerung der Anlagevorschriften für Pensionskassen, lehnte jedoch die Verpflichtung, einen Mindestanteil ihres Vermögens in Risikokapitalgesellschaften anzulegen (Motion der linken Kommissionsminderheit) ab. Die Motion seiner WAK für Kurse in Unternehmensgründung an Hochschulen wandelte er in ein Postulat um.

Förderung von Risikokapitalanlagen
Dossier: Förderung von KMU

Das Parlament behandelte wie bereits im Vorjahr eine Vielzahl von Vorstössen, welche forderten, durch eine Straffung und Vereinfachung der Verfahrensvorschriften und Bewilligungen die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern. Der Ständerat überwies mit 16 zu 13 Stimmen eine Motion Forster (fdp, SG), welche verlangt, dass bei Botschaften zu neuen Gesetzesprojekten jeweils auch die Auswirkungen auf die KMU dargestellt werden. Der Bundesrat hatte vergeblich auf den zusätzlichen Aufwand - auch für die KMU - hingewiesen, den diese Vorabklärungen verursachen würden; seiner Ansicht nach wäre es ausreichend, wenn die Wirtschaft weiterhin ihre Interessen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens artikulieren kann. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat zudem, innert Jahresfrist einen Bericht vorzulegen, der auflistet, welche Gesetze und Verordnungen er revidieren will, um die KMU administrativ zu entlasten. Der Nationalrat stimmte dieser Motion in der Wintersession ebenfalls zu. Ähnliches verlangte auch ein überwiesenes Postulat von Nationalrat David (cvp, SG), indem es vom Bundesrat eine Aufzählung aller eidgenössischen Bewilligungsverfahren verlangt; er soll diese dann in Hinsicht auf ihre Nützlichkeit bewerten und Vorschläge zu ihrer Ersetzung durch andere Instrumente (z.B. Lenkungsabgaben) machen. Der Nationalrat hiess auch denjenigen Teil einer Motion Cavadini (fdp, TI) gut, der für Bewilligungsverfahren der Bundesverwaltung zeitlich definierte Fristen einführen will; weitere Vorschläge dieser Motion für eine Beschleunigung der Prozeduren (z.B. Einrichtung von Zentralstellen oder Expressverfahren für bestimmte Fälle von Gesuchen) wurden in Postulatsform umgewandelt. Der Nationalrat überwies ferner eine Motion Widrig (cvp, SG), welche unter anderem Fristen bei der erstinstanzlichen Behandlung von Gesuchen fordert, und eine Motion Loeb (fdp, BE) in Postulatsform, welche verlangt, dass bei der Formulierung von Gesetzen und Verordnungen mehr auf leichte Verständlichkeit und Anwendbarkeit geachtet wird. Im Rahmen der Beratungen über das Massnahmenpaket zur Ankurbelung der Wirtschaft verlangten die WAK beider Räte mit Motionen eine Beschleunigung der Abwicklung blockierter oder verzögerter Bewilligungsverfahren sowie die dazu notwendige Anpassung der gesetzlichen Vorschriften. Der Ständerat überwies die Motion seiner WAK zum Teil als Motion, zum Teil als Empfehlung. Der Nationalrat akzeptierte auf Antrag seiner WAK die ganze Motion.

Straffung und Vereinfachung der Verfahrensvorschriften und Bewilligungen Beschleunigung der Abwicklung blockierter oder verzögerter Bewilligungsverfahren
Dossier: Förderung von KMU

Der vom Bundesrat im März vorgelegte Entwurf für eine Reform der Unternehmensbesteuerung hat das Ziel, die Schweiz für Unternehmen attraktiver zu machen. Die in der Botschaft als ersten Schritt deklarierten Massnahmen sollen vor allem die Bedingungen für Holdinggesellschaften, wo ein starker internationaler Steuerwettbewerb besteht, sowie für neugegründete KMU verbessern.

Reform der Unternehmensbesteuerung

Als Zweitrat stimmte auch der Nationalrat der Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (IHG) sowie dem neuen Bundesbeschluss zur Förderung des Strukturwandels im ländlichen Raum (Regio Plus) zu. Ein von Schlüer (svp, ZH) eingebrachter Nichteintretensantrag zu Regio Plus wurde mit 107 zu 14 Stimmen abgelehnt. Ebenso erfolglos blieb ein von der Linken unterstützter Antrag Gysin (sp, BS), der bundesstaatliche finanzielle Hilfe nicht auf ländliche Nichtbergregionen begrenzen, sondern auch auf Kernstädte ausdehnen wollte. Gysin begründete sein Vorhaben mit den in den letzten Jahren stark angewachsenen Lasten der Städte namentlich im Sozial-, aber auch im Verkehrsbereich. Der Rat lehnte diese Ausweitung des Geltungsbereichs - welche sich seiner Ansicht nach im Rahmen der bewilligten Ausgabensumme von 70 Mio Fr. für zehn Jahre ohnehin nicht hätte umsetzen lassen - mit 88 zu 30 Stimmen ab. Er überwies jedoch ein Postulat seiner WAK, welches vom Bundesrat bis Ende 1998 einen Bericht über den Umfang der Zentrumslasten der Städte und gegebenenfalls Vorschläge für Ausgleichsmassnahmen verlangt. In der Differenzbereinigung schloss sich die kleine Kammer den wenigen Korrekturen des Nationalrats an. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die beiden Vorlagen mit 162:0 (bei 7 Enthaltungen aus dem LdU- und FP-Lager) resp. 137:22 Stimmen gut. Die Opposition zum zweiten Beschluss (Regio Plus) kam namentlich aus der Zürcher SVP und der FP. Im Ständerat gab es in der Schlussabstimmung keine Gegenstimmen.

Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (BRG 96.021)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Ende Februar legte der Bundesrat seine Botschaft zu einem Gesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken vor. Als oberstes Ziel dieser Gesetzgebung werden in dieser Botschaft die Verhinderung von Kriminalität und sozial schädlichen Auswirkungen in Zusammenhang mit Geldspielen bezeichnet. Die Belebung des Tourismus und die Erschliessung neuer Einnahmequellen für den Bund zugunsten der AHV/IV - welche gemäss Vox-Analyse für die Stimmbürger die Hauptargumente für die 1993 erfolgte Aufhebung des Spielbankenverbots waren - werden nur als zweitrangige Ziele bezeichnet. Das neue Gesetz regelt generell das Glücksspiel (soweit es nicht vom Bundesgesetz über Lotterien und gewerbsmässige Wetten erfasst ist). Es formuliert dazu insbesondere Vorschriften über die Konzessionierung, den Betrieb und die Besteuerung von Spielbanken sowie die Zulassung von Geldspielautomaten. Wie im Vernehmlassungsentwurf vom Herbst 1996 vorgesehen, möchte der Bundesrat zwischen zwei Kategorien von Spielbanken unterscheiden: solchen mit einem umfassenden Angebot an Tischspielen und Spielautomaten mit hohen Einsätzen (Kategorie A) und solchen, welche wie die heutigen Kursäle nur Boule- und Roulettespiele sowie Spielautomaten mit niedrigen Einsätzen und Gewinnmöglichkeiten anbieten (Kategorie B). Ausserhalb von Spielbanken sollen die Glücksspiele um Geld verboten sein. In der Kompetenz der Kantone blieben demnach nur noch Spielautomaten, bei denen die Gewinnmöglichkeiten nicht vom Glück, sondern von der Geschicklichkeit der Spieler abhängen.
Die Standort- und Betriebskonzession für Spielbanken beider Kategorien wird laut Botschaft vom Bundesrat erteilt, wobei für die Kategorie A im Gesetz eine Höchstzahl festgelegt wird. Für eine Konzessionserteilung müssen bestimmte Vorschriften erfüllt werden. So muss insbesondere Transparenz in Bezug auf Trägerschaft und Herkunft der investierten Mittel herrschen. Im weiteren haben die Betreiber ein Sicherheits- und Sozialkonzept zur Bekämpfung von Kriminalität und von sozial schädlichen Auswirkungen auf die Spieler vorzulegen und zu realisieren.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bundesrat die für die AHV/IV zweckgebundene Spielbankensteuer zwischen minimal 60% und der verfassungsmässigen Höchstgrenze von 80% des Bruttoertrags (Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den ausbezahlten Gewinnen) selbst festlegen kann. Für neue Spielbanken soll während vier Jahren ein auf 40% reduzierter Satz möglich sein. Falls die Standortkantone für Spielbanken der Kategorie B selbst eine Bruttospielabgabe einziehen, reduziert sich die eidgenössische Abgabe um maximal 30%. Für diese Betriebe soll der vom Bundesrat festgelegte Steuersatz auch reduziert werden können, wenn ihr Ertrag zu einem guten Teil entweder gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken zukommt, oder wenn die Standortregion stark von saisonalem Tourismus geprägt ist.
Damit war der Bundesrat in einigen Punkten auf die Kritik der Kantone in der Vernehmlassung von 1996 eingegangen. So hat er insbesondere darauf verzichtet, bei der Besteuerung den Maximalsatz von 80% - der von einigen Kantonen als prohibitiv bezeichnet worden war - automatisch in Anwendung zu bringen; zudem beteiligte er die Kantone an den Abgaben der Spielbanken der Kategorie B. Diese letztere Konzession bildete politisch gesehen den Preis für die Unterstellung der bisher in die Kompetenz der Kantone fallenden Glücksspielautomaten unter das neue Gesetz. Zum Entwurf selbst fielen erste Reaktionen der FDP und der SVP negativ aus; sie kritisierten neben der zu detaillierten Regulierung namentlich die Absicht, die Zahl der Spielbanken der Kategorie A auf sieben zu beschränken. Während Tourismuskantone die vorgeschlagenen Steuersätze immer noch als zu hoch empfanden, verlangte die SP, dass diese möglichst nahe beim verfassungsmässigen Höchstsatz von 80% liegen sollten.

Gesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken zwei Kategorien von Spielbanken
Dossier: Spielbankenverbot

Die WAK des Nationalrats reichte eine parlamentarische Initiative zur Förderung von Risikokapitalanlagen ein. Hintergrund dazu bildete ein Bericht des Bundesrates aus dem Jahre 1995, an welchem die WAK bemängelt hatte, dass darin keine konkreten Massnahmen vorgeschlagen werden. Im Verlaufe ihrer Studien kam die WAK zum Schluss, dass öffentlich-rechtliche Fonds oder gemischtwirtschaftliche Investitionsbanken nicht der geeignete Weg seien. Sie beantragte deshalb einen Bundesbeschluss, der Anlagen in Risikokapitalgesellschaften, welche mindestens 60% ihrer Mittel in neue schweizerische Unternehmungen mit innovativen Produkten investieren, steuerlich privilegiert. Eine Steuerprivilegierung dieser Gesellschaften selbst sei nicht sinnvoll, da diese normalerweise in den Startjahren ohnehin kaum Gewinne ausweisen würden. Hingegen sollen Risikokapitalgeber einen Teil ihrer Anlage im ersten Jahr zu einem höheren Satz als üblich abschreiben (juristische Personen) resp. von der Einkommenssteuer abziehen dürfen. Diese Abzüge sind freilich Höchstgrenzen unterworfen und müssen, falls der Anleger später seine Beteiligung mit Gewinn verkauft, zu diesem Zeitpunkt versteuert werden. Daneben formulierte die WAK drei weitere Vorschläge in Form von Motionen. Die erste fordert, dass die Anlagevorschriften für Pensionskassen in dem Sinne gelockert werden, dass diese vermehrt auch in Risikokapitalgesellschaften investieren dürfen. Eine aus SP-Abgeordneten gebildete Kommissionsminderheit möchte noch weiter gehen. Sie schlug vor, die Pensionskassen zu verpflichten, einen bestimmten Minimalanteil ihrer Gelder in Risikokapitalgesellschaften anzulegen. Die zweite Motion verlangt vom Bundesrat, Schritte einzuleiten, die Risikokapitalgesellschaften, neugegründeten Unternehmungen und anderen KMU den Zugang zu den Börsen erleichtern. Die dritte Motion schliesslich betrifft die Bildungspolitik. Hier werden Massnahmen gefordert, um Studierenden an den Eidgenössischen Hochschulen, den Universitäten und den Fachhochschulen die für eine Unternehmensgründung erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln.

Förderung von Risikokapitalanlagen
Dossier: Förderung von KMU

Der Bundesrat tat sich weiterhin schwer mit dem 1993 vom Volk mit deutlichem Mehr erteilten Auftrag, Spielbanken zuzulassen. Nachdem die 1995 durchgeführte Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein Gesetz über Spielkasinos sehr kontroverse Resultate ergeben hatte, beauftragte der Bundesrat eine inzwischen anstelle der Expertenkommission eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe mit einer grundlegenden Überarbeitung. Die in den letzten Jahren aufgetretene starke Vermehrung der bewilligten Kursäle und der darin aufgestellten Glücksspielautomaten bewog den Bundesrat im April zu einem Stop bei der Bewilligung neuer Kursäle. Zudem beschloss er eine Ausweitung des im Gesetz vorgesehenen Spielbankenbegriffs. Im neuen Entwurf, den er im September den Kantonen zur Stellungnahme vorlegte, schlug er vor, nicht wie ursprünglich vorgesehen dreizehn, sondern lediglich noch sieben eigentliche Spielbanken zu konzessionieren. Nur in diesen wären Tischspiele wie Roulette und Glücksspielautomaten mit hohen Einsätzen zulässig. Daneben sind Spielkasinos mit beschränkten Einsätzen und Gewinnmöglichkeiten vorgesehen, welche wie bisher neben Automaten nur das Tischspiel Boule anbieten dürfen. Beide Kategorien von Casinos sollen an den Bund Steuern zuhanden der AHV-Kasse abliefern. Bei den Spielbanken soll der Satz 80% des Bruttospielertrags ausmachen, die Trinkgelder aber von einer Besteuerung ausgenommen sein; bei den Kursälen würden auch die Kantone an den Einnahmen partizipieren. Die Tourismuskantone waren auch mit diesem zweiten Vorentwurf überhaupt nicht zufrieden. Sie kritisierten sowohl die vorgesehenen Bundeskompetenzen bei den Kursälen als auch den als viel zu hoch beurteilten Steuersatz. Bundesrat Koller schloss grundsätzliche Änderungen am Vorentwurf aus, kündigte aber Verhandlungsbereitschaft beim Steuersatz für Kursäle an.

Gesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken zwei Kategorien von Spielbanken
Dossier: Spielbankenverbot

Gestützt auf diesen Bericht legte der Bundesrat dem Parlament gegen Jahresende einen auf fünf Jahre befristeten Bundesbeschluss über die
Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus vor. Er möchte damit Projekte begünstigen, welche überbetriebliche neue und qualitativ hochstehende Angebote entwickeln. Diese Angebote können sowohl Produkte (z.B. ein Paket mit verschiedenen, dem Gast angebotenen Aktivitäten) als auch Informationen (z.B. gemeinsame Reservationssysteme) umfassen. Die geförderten Projekte sollen beispielhaft sein und andere Anbieter zur Nachahmung anregen. Die Subventionierung darf maximal 50% der Kosten ausmachen, wobei die gesamte Finanzhilfe für fünf Jahre auf maximal 18 Mio Fr. beschränkt ist. In der Vernehmlassung hatten einzig die SP und die FDP grössere Bedenken angemeldet. Erstere, weil ihr das Programm zu vage war, letztere aus ordnungspolitischen Gründen.

Bericht über die Tourismuspolitik des Bundes drittwichtigste Exportbranche