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Der Erlass spezieller Vorschriften für den Fall einer Übernahme der Aktienmehrheit schweizerischer Firmen durch im Ausland domilizierte Personen oder Gesellschaften wird vom Parlament nicht für opportun gehalten. Der Nationalrat lehnte eine entsprechende Motion Meizoz (sp, VD) ab, in der unter anderem die Genehmigungspflicht durch die Belegschaft und die Bevölkerung der Region sowie eine Garantieerklärung für die Erhaltung der Arbeitsplätze gefordert worden war.

Vorschriften zur Übernahme der Aktienmehrheit schweizerischer Firmen durch im Ausland domilizierte Personen oder Gesellschaften abgehlehnt

Bei real leicht gesunkenen Umsätzen (-1.5%) hat der Konkurrenzkampf im Detailhandel eher zugenommen. Gemäss den Ausführungen des Bundesrates in seiner Botschaft zu der von den Republikanern 1980 eingereichten Volksinitiative «zur Sicherung der Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und gegen das Ladensterben», ist die Versorgungslage der Bevölkerung trotz des eingetretenen Strukturwandels keineswegs kritisch. Von den Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern verfügen nur zwanzig über kein eigenes Lebensmittelgeschäft. Massive interventionistische Massnahmen, wie etwa die geforderte Entflechtung der grossen Geschäftsketten und der Konsumgenossenschaften liessen sich daher nicht rechtfertigen (der Anteil des grössten Detailhändlers, der Migros, beläuft sich auf knapp 14%). Daneben gewährten aber bereits die bestehenden Gesetze Handhaben, um eine übermässige Expansion gewisser Detailhandelsgesellschaften zu bremsen. Die Landesregierung verwies dabei namentlich auf die Bestimmungen bezüglich der Raumplanung, der kartellähnlichen Organisationen und des unlauteren Wettbewerbs. Aus den angeführten Gründen empfiehlt sie, das Volksbegehren abzulehnen und ihm keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Eine freiwillige Vereinbarung im Detailhandel in Form einer «Charta des fairen Wettbewerbs», wie dies auch der Bundesrat begrüsst hätte, kam einstweilen nicht zustande, da man sich auf den Verzicht bestimmter Verkaufsformen (z.B. Lockvogelangebote, Rabatte) nicht einigen konnte.

Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (BRG 83.038)
Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb

Trotz der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage wurde kein radikaler Kurswechsel in der Konjunkturpolitik vorgenommen. Zu einer über das angestrebte Ziel von drei Prozent hinausgehenden Expansion der Geldmenge, wie dies der SGB in einer Eingabe angeregt hatte, kam es nicht. Auch 1983 will die Nationalbank die bereinigte Notenbankgeldmenge im selben Rahmen wachsen lassen. Das Hauptaugenmerk der Behörden galt weiterhin der Inflationsbekämpfung. Dies geschah mit der Begründung, dass langfristig nur in einem stabilen Klima eine gesunde Wirtschaftsentwicklung möglich sei. Insbesondere sprach sich die Landesregierung gegen die staatliche Unterstützung notleidender Betriebe aus, da mit derartigen Hilfsaktionen der erforderliche Strukturwandel nur hinausgeschoben würde. Einen sinnvollen Beitrag zur Bewältigung der sich in Gang befindlichen Anpassungsprozesse könne die öffentliche Hand hingegen mittels einer zielgerichteten Förderung der Ausbildung und Forschung leisten. Das zu diesem Zweck vom Bundesrat konzipierte Massnahmenpaket stellen wir unter dem Stichwort Strukturpolitik vor.

konjunkturpolitische Massnahmen 1980er

Die notwendige Anpassung an den technologischen Fortschritt bereitet Klein- und Mittelbetrieben oft spezielle Mühe, da sie mit der Aufnahme von Risikokapital Schwierigkeiten haben. Während Wirtschaftskreise eher steuerrechtliche Lösungsversuche zu bevorzugen scheinen, empfiehlt eine vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe die Bildung einer gemischtwirtschaftlichen Innovationsrisikogarantie nach dem Vorbild der in den Bereichen Export und Investitionen in Entwicklungsländern bereits bestehenden Fonds. Der Nationalrat überwies seinerseits ein Postulat der Sozialdemokratin Deneys (NE), mit dem die Gründung einer derartigen Institution angeregt wird.

Rahmenbedingungen kleiner und mittelgrosser Unternehmen

Für die Juraregion, wo die einem ausgeprägten Strukturwandel unterworfene Uhrenindustrie vielerorts dominierender Erwerbszweig ist, drängten sich zusätzliche Massnahmen auf. Das bernische Parlament hiess die Gewährung von Kostenbeiträgen an Investitionsvorhaben von Kleinbetrieben im Seeland und Jura gut und hofft, damit rund 400 Arbeitsplätze zu erhalten oder neu zu schaffen. Zudem werden in den Kantonen Bern, Jura, Neuenburg und Solothurn gezielte Ausbildungsprogramme für Arbeitslose angeboten; der Bund seinerseits verlängerte für Stellenlose dieser Region die Bezugsdauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Im Aargau sprach sich die Regierung gegen die staatliche Förderung der Industrieansiedlung aus und empfahl eine entsprechende sozialdemokratische Volksinitiative zur Ablehnung.

Kantonale Wirtschaftsförderung/Strukturpolitik

Die bundesstaatliche Strukturpolitik, deren wichtigste Ziele die Verbesserung der Infrastruktur in den Berggebieten und die Förderung der Diversifizierung und Innovation in industriell einseitig geprägten Räumen sind, nahm ihren gewohnten Fortgang. Längerfristig wird mit diesen Massnahmen die wirtschaftliche Erstarkung der Randgebiete und die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen den einzelnen Regionen angestrebt. Diese heute zum Teil noch beträchtlichen Differenzen liegen nach neuesten Untersuchungen weniger in der unterschiedlichen Höhe der Arbeitnehmerlöhne als vielmehr in der Wirtschaftsstruktur begründet. So wirkt sich insbesondere ein hoher Anteil der Selbständigerwerbenden (Gewerbetreibende, Landwirte) sowie eine relativ geringe Anzahl Kapitalgesellschaften negativ auf das Niveau des Volkseinkommens aus. Ein anderer wichtiger Bestimmungsgrund für den materiellen Entwicklungsstand stellt die Quote der im Erwerbsleben Stehenden dar.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Der kleingewerbliche Detailhandel sieht seit Jahren seine Existenz durch die Verkaufs- und Preispolitik der Grossverteiler bedroht. In der Vernehmlassung erntete der Vorentwurf für ein revidiertes Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG), der unter anderem rechtliche Handhaben gegen die im Gewerbe Anstoss erregenden «Lockvogelpreise» (Verkaufspreise, die aus werbepolitischen Gründen sehr tief angesetzt sind) enthält, bei den grösseren politischen Parteien weitgehend Zustimmung. Das Bundesgericht entschied, dass aufgrund der bestehenden Rechtslage gegen sogenannte Lockvogelpreise nicht vorgegangen werden kann. Äusserst kontrovers fiel hingegen die Reaktion der Wirtschaftsverbände aus. Während der Gewerbeverband, die selbständigen Detaillisten und die Konsumentenverbände den Vorschlag begrüssten, erhob der Vorort prinzipielle Einwände. Seine Opposition richtet sich sowohl gegen die erwähnte Intervention in die Preispolitik als auch gegen die ebenfalls angestrebte Regelung der Nachfragemacht, welche seiner Ansicht nach ins Kartellgesetz gehört. Angesichts dieser Uneinigkeit im bürgerlichen Lager erteilte der Bundesrat dem EVD den Auftrag, innerhalb eines Jahres Antrag zu stellen, ob – und wenn ja in welcher Form – das Revisionsprojekt weiter verfolgt werden soll.

Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (BRG 83.038)
Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb

Die schweizerische Volkswirtschaft gedieh 1981 beinahe ebenso erfreulich wie im Vorjahr. Das reale Wirtschaftswachstum hielt in abgeschwächtem Mass an, und die Arbeitslosigkeit blieb unbedeutend. Zu Beunruhigung gab hingegen die Teuerung Anlass, erhöhte sich doch die Inflationsrate auf einen Stand, der zwar im internationalen Vergleich noch als tief gilt, in der Schweiz aber als auf die Dauer unakzeptabel beurteilt wird. Nicht zu verkennen war, dass sich gegen Jahresende die weltweite Rezession auch im Inland spürbar machte und die Konjunktur sich deutlich verflachte. Zu konjunkturpolitischen Eingriffen, welche über die Geldmengensteuerung hinausgingen, sahen sich die Behörden aber nicht veranlasst.

Bei dem gesamthaft guten Wirtschaftsverlauf und dem Ausbleiben grösserer Beschäftigungseinbrüche konzentrierte sich die politische Diskussion weiterhin auf die Struktur- und Wettbewerbspolitik. Neben der Revision des ordnungspolitisch wichtigen Wettbewerbsrechts und der Verbesserung des Konsumentenschutzes steht hier wieder vermehrt auch der von vielen als negativ empfundene Strukturwandel im Detailhandel im Vordergrund.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Nachdem sich die Republikaner mit ihrer Volksinitiative «gegen das Ladensterben» der Anliegen der Kleinhändler erfolgreich angenommen hatten, wurden nun auch andere bürgerliche Parteien aktiver. Die FDP erarbeitete ein Konzept, welches das Heil der Detaillisten allerdings nicht in staatlicher Intervention, sondern in Selbsthilfe und Kooperation erblickt. Eine Verbesserung seiner Lage verspricht sich der gewerbliche Detailhandel von einer stärkeren Besteuerung der als Genossenschaften organisierten Grossverteiler. Der Nationalrat lehnte zwar die vom Gewerbevertreter Schärli (cvp, LU) eingebrachte Forderung nach einer Minimalsteuer für Grossgenossenschaften ab. In beiden Räten stimmte aber die bürgerliche Mehrheit einer von der zuständigen Nationalratskommission ausgearbeiteten Motion zu, worin die Revision der Berechnungsgrundlagen für den steuerbaren Reinertrag der Genossenschaften gefordert wird. Insbesondere sollten Zuwendungen der beiden Grossverteiler Migros und Coop an Institutionen im Bereich von Kultur und Freizeitgestaltung vollständig dem steuerbaren Ertrag zugeschlagen werden. Mit einem Postulat wird zudem angeregt, diese Subventionen auch noch durch die Begünstigten versteuern zu lassen. Das von Vertretern der SP und des Landesring vorgebrachte Gegenargument, dass die den Genossenschaften steuerlich gleichgestellten Kapitalgesellschaften derartige Leistungen als Werbeaufwand und ähnliches deklarieren und ebenfalls nicht voll versteuern, vermochte in den Räten ebensowenig zu überzeugen wie die Tatsache, dass die besonders erfolgreiche Migros-Genossenschaft bereits heute, gemessen am Umsatz, höhere Abgaben entrichtet als die Mehrzahl der andern Detailhandelsgesellschaften.

Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (BRG 83.038)
Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb

Eher ungewöhnlich ist hingegen, dass sich der Bund in die Belange einer einzelnen Industriebranche einmischt. Trotz ordnungspolitischer Bedenken stimmte das Parlament auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Industrie einer Verlängerung der staatlichen Garantie der Uhrenqualitätskontrolle um weitere zehn Jahre zu. Zugunsten dieser seit längerer Zeit krisengeschüttelten Branche leistete übrigens auch ein Konsortium von Privat- und Kantonalbanken namhafte Strukturhilfe; konnte doch mit dem Einsatz von rund CHF 300 Mio der Fortbestand des zweitgrössten Uhrenkonzerns (SSIH) einstweilen gesichert werden.

Uhrenqualitätskontrolle

Weitern Zuwachs erhielten diejenigen Kantone, welche ihre Wirtschaft gezielt fördem. Mit Steuerermässigungen, Bereitstellung von billigem Bauland und zusätzlichen Erleichterungen will man die Ansiedlung neuer Betriebe begünstigen. Im Berichtsjahr gab sich Appenzell Innerrhoden ein derartiges Instrumentarium.

Kantonale Wirtschaftsförderung/Strukturpolitik

Der Detailhandel profitierte von der guten Konjunkturlage und steigerte seinen Umsatz real um zwei Prozent. Dies konnte aber nicht ausreichen, die Existenzängste der Kleinladenbesitzer zum Verschwinden zu bringen. Eine gewisse Verbesserung in ihrem Kampf mit den Discountgeschäften und den Grossverteilern erhoffen sie sich von der Totalrevision des Bundesgesetzes über den unlautern Wettbewerb (UWG). Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Entwurf sieht insbesondere Massnahmen gegen – sogenannten Lockvogelpreise vor. Da eine allgemeine Festlegung von Minimalverkaufspreisen schon aus ordnungspolitischen Gründen kaum in Frage kommt, wird sich die Frage stellen, unter welchen Bedingungen jeweils ein Preis als Lockvogelpreis zu gelten hat. Die im Detaillistenverband zusammengeschlossenen Händler wurden aber auch selbst politisch aktiv und trugen wesentlich bei zum Zustandekommen der von der Republikanischen Bewegung lancierten Volksinitiative gegen das Ladensterben. Dem Gewerbeverband hingegen, dem auch die Detaillisten angehören, ist das als allgemeine Anregung formulierte Begehren mit seiner Forderung nach einem Bedarfsnachweis für Einkaufszentren und nach der Entflechtung von Grossbetrieben zu interventionistisch. Wie diese Volksinitiative ist auch die parlamentarische Initiative von Nationalrat Schärli (cvp, LU) in erster Linie gegen die beiden grössten Detailhändler, die als Konsumentengenossenschaften organisierten Migros und Coop, gerichtet. Der vorberatenden Nationalratskommission geht zwar die von Schärli geforderte Sondersteuer für Grossgenossenschaften zu weit, sie kündigte aber eine Motion an, mit der die Veränderung der Besteuerungsprinzipien für Genossenschaften angestrebt wird. Nach dem Willen einer knappen Kommissionsmehrheit sollen in Zukunft die Ausgaben für Vergünstigungen an Genossenschafter dem versteuerbaren Reingewinn zugeschlagen werden.

Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (BRG 83.038)
Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb

In Anbetracht der positiven Entwicklung sahen sich die politischen Behörden zu keinen über die Regulierung der Geldmenge durch die Nationalbank hinausgehenden konjunkturpolitischen Eingriffen veranlasst. Da sämtliche Regionen und Branchen, auch die Uhrenindustrie, am Wachstum teilhatten, drängten sich keine neuen strukturpolitischen Massnahmen auf. Das aktuelle wirtschaftspolitische Interesse verlagerte sich weitgehend von der Produktions- zur Distributionssphäre. Es geht dabei zum einen um die für das Funktionieren des marktwirtschaftlichen Systems grundlegende Wettbewerbsordnung, welcher durch Kartelle und marktmächtige Organisationen Gefahr droht. Zum andern steht der Schutz des Konsumenten vor Täuschung und Übervorteilung im Zentrum der Diskussion.

konjunkturpolitische Massnahmen 1980er

Die Massnahmen der Strukturpolitik sehen sich in der Regel weniger grossen Einwänden ausgesetzt als die konjunkturpolitisch motivierten Staatsinterventionen. Die Notwendigkeit der teilweisen Behebung der Standortnachteile von Berg- und Randregionen wird aus staats- und raumordnungspolitischen Gründen in weiten Kreisen anerkannt. Von den Bundesunterstützungen für Diversifikationsvorhaben in wirtschaftlich einseitig strukturierten Gegenden profitiert nun auch das südöstliche Bodenseeufer (Teile der Kantone St. Gallen und Thurgau). Das Schwergewicht dieser Massnahmen entfällt aber immer noch auf die Uhrenregionen, befinden sich doch mehr als drei Viertel der 41 bisher unterstützten Projekte in diesem Raum. Eine direkte Massnahme zur Förderung der Uhrenindustrie – die den Bund allerdings nichts kostet – besteht in der staatlich verbürgten Qualitätskontrolle, deren Fortführung um zehn Jahre der Bundesrat dem Parlament vorschlägt. Weitere acht Bergregionen erhielten durch die Genehmigung ihrer Entwicklungskonzepte die Berechtigung, finanzielle Beihilfe gemäss dem Investitionshilfegesetz für Berggebiete (IHG) zu beziehen.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Ende 1979 besassen 34 Regionen ein vom EVD genehmigtes Entwicklungskonzept und waren damit berechtigt, Finanzierungsunterstützung für Infrastrukturprojekte gemäss dem Investitionshilfegesetz für Berggebiete (IHG) zu beziehen. Innerhalb des Berichtsjahres hat sich die Anzahl Bergregionen, die ständige Sekretariate unterhalten, von fünf auf zwanzig erhöht. Die Ausdehnung der Leistungen des IHG – zum Beispiel auf die Finanzierung von Wohnbauten –, wie sie der Freisinnige Pini (TI) gefordert hatte, lehnte der Nationalrat ab.

Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (BRG 11652)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Die Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen für Betriebe in wirtschaftlich bedrohten Regionen erlaubt es dem Bund, nun auch eine auf Behebung wirtschaftlicher Einseitigkeiten gerichtete Strukturpolitik zu betreiben. In den Genuss der Finanzierungsbeihilfen an Diversifizierungs- und Innovationsinvestitionen sollen Unternehmen in denjenigen Gebieten kommen, in welchen mindestens 20 Prozent der Erwerbstätigen in einer einzigen industriell-gewerblichen Branche beschäftigt sind und überdies gewisse Kriterien des Arbeitsmarktes und der Bevölkerungsentwicklung erfüllt sind. Die Liste der Bezugsberechtigten umfasste am Jahresende elf Regionen, darunter die Kantone Neuenburg und Jura in ihrer Gesamtheit. Die Uhrenregionen sind zwar in der Mehrzahl, aber es befinden sich unter den bezeichneten Gebieten auch solche mit dominierender Textil-, bzw. Metallindustrie. Für Kantone, die über ein eigenes Wirtschaftsförderungsgesetz verfügen, bringt dieser Beschluss nichts grundlegend Neues, sondern eine Verbesserung der bereits bisher gewährten Unterstützungen an Investitionswillige. In den Kantonen Bern und Graubünden verabschiedeten die Parlamente Teilrevisionen der Förderungsgesetze und stimmten damit einem Ausbau des Instrumentariums zu. Überdies stimmten die Bündner mit 14'415 Ja: 8'057 Nein einem Fremdenverkehrsgesetz zu, das unter anderem grössere staatliche Unterstützung für die Tourismuswerbung bringt. Die Regierung von Basel-Land legte als Gegenvorschlag zu den 1978 eingereichten Volksinitiativen der Linksparteien und Gewerkschaften den Entwurf zu einem kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetz vor.

Eine Motion (79.320) der Sozialdemokratin Heidi Deneys (NE), welche die Gründung einer eidgenössischen Investitionsbank zur Finanzierung der Entwicklung von Randregionen forderte, überwies der Nationalrat nicht einmal in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Postulatsform.

Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (BRG 78.012)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Immer mehr Kantone versuchen, mit Wirtschaftsförderungsgesetzen die Errichtung neuer Betriebe auf ihrem Gebiet zu begünstigen. In Neuenburg stimmte der Grosse Rat oppositionslos einem entsprechenden Gesetz zu. Mit dem Einverständnis der Landsgemeinde erhielt ebenfalls der Kanton Glarus ein Wirtschaftsförderungsgesetz. In Basel-Land reichte die durch die Betriebschliessung der Firestone in Pratteln aufgeschreckte Linke (SP und Gewerkschaften, bzw. POCH) gleich zwei Volksinitiativen für eine aktive staatliche Industrieansiedelungspolitik ein. Die Regierung handelte ebenfalls und legte dem Landrat einen eigenen Entwurf vor. Im Schaffhauser Parlament war man sich über die Notwendigkeit der kantonalen Wirtschaftsförderung zwar einig; da aber in verschiedenen Detailfragen keine Verständigung möglich war, scheiterte eine von freisinniger Seite eingebrachte Motion. Im Kanton Solothurn stand die 1977 eingereichte Wirtschaftsförderungsinitiative der POCH zur Debatte. Die Regierung und die Parlamentsmehrheit vertraten die Meinung, dass die bereits ergriffenen Sofortmassnahmen ausreichend seien und dass sich zudem einige Forderungen des Volksbegehrens (so zum Beispiel die Mitbestimmung der Arbeiter in staatlich unterstützten Betrieben) kontraproduktiv auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze auswirken würden. Der Souverän lehnte die Initiative mit 13'896 Ja : 45'161 Nein deutlich ab.

Kantonale konjunkturpolitische Initiativen der POCH

Insgesamt 35 Bergregionen haben bis Ende 1978 ihre Entwicklungskonzepte beim EVD eingereicht. Da von diesen im Berichtsjahr neun weitere, gutgeheissen wurden, gelangen nun 28 Regionen in den Genuss der durch das Investitionshilfegesetz (IHG) zugesicherten Entwicklungsbeihilfen.

Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (BRG 11652)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Die Strukturpolitik der Schweiz ist im Berichtsjahr um ein Instrument reicher geworden. Nachdem der Vorentwurf in der Vernehmlassung auf keine prinzipielle Einwände gestossen war, präsentierte die Regierung einen Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen. Dieser sieht vor, dass der Bund Diversifizierungs- und Innovationsinvestitionen sowie die Ansiedelung neuer Industrien in wirtschaftlich einseitig geprägten und von Arbeitslosigkeit bedrohten Regionen mit der Gewährung von Bürgschaften, Zinskostenbeiträgen und Steuererleichterungen unterstützen kann. Die Hilfe ist an die Bedingung geknüpft, dass ebenfalls eine Bank Zinskostenbeiträge leistet. Damit ist eine Sicherung eingebaut, welche verhindern soll, dass der Staat völlig unrentable Vorhaben mitfinanziert. Im weitern ist das Engagement des Bundes abhängig von einer entsprechenden Beteiligung des Standortkantons. Die Vorlage wurde von den Vertretern der Uhrenkantone, deren Regionen wohl am ehesten, wenn auch nicht als einzige, daraus Nutzen ziehen können, lebhaft unterstützt. Opposition erwuchs ihr aber von den Vertretern der Gebirgsbevölkerung. Sie befürchteten von dem neuen Instrument eine Konkurrenzierung ihrer eigenen Anstrengungen um die Ansiedelung von Industriebetrieben. Dies führte im Ständerat zu einer Abschwächung der Vorlage. Der Antrag der Kommissionsmehrheit auf Streichung der Zinskosten drang zwar nicht durch; die Kantonsvertreter entschieden aber – und die Volkskammer schloss sich ihnen an – dass Zinskostenverbilligungen nur in äussersten Notfällen auszurichten seien.

Wie bereits der Ständerat, stimmte nun auch der Nationalrat der Fortführung der amtlichen Qualitätskontrolle für Schweizer Uhren bis 1981 zu.

Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (BRG 78.012)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Weitere zwölf Entwicklungskonzepte für Bergregionen wurden durch das EVD genehmigt, so dass ab Ende 1977 insgesamt 19 Regionen Entwicklungsbeiträge auf Grund des Investitionshilfegesetzes (IHG) beziehen können. Die beitragsberechtigten Gebiete umfassen 428 Gemeinden mit rund 430'000 Einwohnern und bedecken 28 Prozent der Fläche der Schweiz. Für Regionen, welche in ihrer wirtschaftlichen Existenz deshalb gefährdet sind, weil in ihnen eine strukturschwache Branche vorherrschend ist, bereitet der Bund ein zusätzliches Förderungsinstrument vor. Vorgesehen ist ein Finanzierungsfonds, aus dem auf ähnliche Weise wie beim IHG (d.h. mit Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen) Innovations- und Diversifikationsbestrebungen strukturschwacher Industrien begünstigt werden sollen. Das Projekt, dessen Vernehmlassung noch vor Jahresende abgeschlossen werden konnte, fand im allgemeinen Zustimmung, wenngleich Banken und Wirtschaftskreise vor der Gefahr der Wettbewerbsverzerrung durch diese Beihilfen warnten. Der noch im Vorjahr diskutierte Unterstützungsplan für die Uhrenindustrie, welcher unter anderem die Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Förderungsgesellschaft in Erwägung zog, scheint nun zugunsten dieses allgemeineren Fonds, von dem nach Ansicht von Bundesrat Brugger nötigenfalls auch Regionen mit dominierender Textilindustrie profitieren könnten, fallengelassen worden zu sein. Zur Steigerung der Exportchancen der Uhrenindustrie hiess der Ständerat die vom Bundesrat beantragte Fortführung der offiziellen Qualitätskontrolle für Schweizer Uhren (BRG 77.033) bis 1981 gut.

Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (BRG 78.012)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Bei den Bemühungen um bessere Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Entleerungsräume mittels des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete konnten weitere Fortschritte erzielt werden: zwanzig Regionen legten das verlangte Entwicklungskonzept vor; davon wurden bis Ende 1976 sieben bewilligt, was den entsprechenden Regionen Anrecht auf staatliche Unterstützung ihrer Infrastrukturvorhaben gibt. Als flankierende Massnahme dazu stimmte nun auch der Nationalrat dem Bundesgesetz über die Förderung der Bürgschaftsgewährung in Berggebieten zu. Dass durch diese Vorkehrungen die benachteiligten Zonen für die erhofften privaten Investitionen genügend attraktiv gemacht werden können, wurde allerdings vom Freiburger Volkswirtschafter Prof. W. Wittmann bestritten. Er propagierte deshalb eine Lenkung der privaten Investitionen über fiskalische Massnahmen, um der gerade in den letzten Jahren merklich stärker gewordenen Tendenz zu einer immer grösseren Diskrepanz zwischen den Volkseinkommen der reichen und der armen Kantone entgegenzusteuern. Da sich die Westschweiz durch die Krise besonders geschädigt und bei der regionalen Aufteilung der Arbeitsbeschaffungskredite benachteiligt fühlte, fand eine Untersuchung grosses Interesse, welche belegte, dass das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in diesem Landesteil ziemlich genau dem schweizerischen Durchschnitt entspricht, wobei aber auch hier grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen bestehen.

Bürgschaftsgewährung in Berggebieten (BRG 75.077)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Bei der sektoralen Strukturpolitik zeigten sich die Behörden bedeutend zurückhaltender als bei der regionalen. Wohl profitierte die Bauwirtschaft nach wie vor von den durch die Arbeitsbeschaffungsprogramme ausgelösten Aufträgen der öffentlichen Hand; zu irgendwelchen Erklärungen über Besitzstandgarantien, wie diese bereits 1975 vom Baugewerbe postuliert worden waren, liess sich die Regierung nicht bewegen. Im Gegenteil bekannte sie sich eher zu der von Wissenschaftern und Spitzenvertretern der Wirtschaft geäusserten Ansicht, dass die gegenwärtigen Strukturkrisen voll durchzustehen seien, da sonst die Probleme der gefährdeten Branchen nur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben würden. Mehr als von der Stützung gefährdeter Betriebe versprachen sich die Behörden von Massnahmen zur Linderung sozialer Härten einerseits, von der Förderung von Diversifikations- und Forschungsbestrebungen andererseits. Bereits konnten Grundzüge eines Konzepts für die Gesundung der Uhrenindustrie von einer unter der Leitung des BIGA-Direktors J. P. Bonny stehenden Arbeitsgruppe der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Der ausgearbeitete Plan sieht insbesondere die Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft zur Koordination und Unterstützung von Selbsthilfeaktionen vor; in diesem Zusammenhang beklagte sich allerdings Bundesrat Brugger, dass gerade in der Uhrenbranche ein bedauerliches Manko an Willen zu überbetrieblicher Zusammenarbeit festzustellen sei. Im Rahmen der zweiten Arbeitsbeschaffungsaktion hatte der Bund bereits einen Beitrag von CHF 2 Mio für die praxisorientierte Forschung der Uhrenindustrie bewilligt, der in der Folge vom Kanton Neuenburg noch verdoppelt worden war.

Konzepts für die Gesundung der Uhrenindustrie

Der Beschäftigungseinbruch brachte ebenfalls der regionalen Strukturpolitik neue Probleme und Aufgaben: neben die Besorgnis über das durch die Rezession noch verschärfte Wohlstandsgefälle zwischen den verschiedenen Landesteilen trat das Interesse an der Erhaltung der Arbeitsplätze in den Entleerungsgebieten. Trotz mannigfacher Schwierigkeiten, die zum Teil mit der traditionellen Gemeindeautonomie zusammenhingen, waren die politisch Verantwortlichen um eine rasche Verwirklichung der regionalen Entwicklungskonzepte bemüht, wie sie im Rahmen des Investitionshilfegesetzes für die Berggebietsförderung zu erarbeiten sind. Die ersten drei (Goms (VS), Oberes Emmental (BE), Sarner Aatal (OW)) dieser Konzepte konnten bereits eingereicht und zum Teil genehmigt werden. Als flankierende Massnahme zum in Kraft gesetzten Investitionshilfegesetz verabschiedete der Bundesrat den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Förderung der Bürgschaftsgewährung in Berggebieten. Dieses soll vor allem Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern, indem der Bund Bürgschaften bis zu CHF 500'000 je Einzelfall gewährt. Die Vorlage passierte einstweilen die Kleine Kammer oppositionslos.

Bürgschaftsgewährung in Berggebieten (BRG 75.077)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

In der für die Strukturpolitik zentralen Berggebietsförderung konnten 1974 konkrete Fortschritte registriert werden. Nachdem der Ständerat 1973 einem neu geschaffenen Bundesgesetz über die Investitionshilfe für Berggebiete zugestimmt hatte, oblag es nun dem Nationalrat, über die gleiche Vorlage zu befinden. Die zugunsten der direkt betroffenen Regionen recht einseitig zusammengesetzte vorberatende Kommission der Volkskammer hielt generell an den Beschlüssen des Ständerates fest. Dagegen beantragte sie dem Plenum, anstelle eines mit dem Voranschlag zu sprechenden Rahmenkredites von CHF 400 Mio. einen Fonds de roulement in der Höhe von CHF 500 Mio. als Finanzierungsbasis zu schaffen. Obwohl die Kommission betonte, dass auf keine andere Weise eine sofortige Unterstützung der Berggebiete garantiert werden könne, erwuchs ihrem Antrag in den Ratsverhandlungen vehemente Kritik. So wurde mit der Unterstützung von Bundespräsident Brugger vor allem seitens des Landesrings geltend gemacht, dass die Einführung eines Fonds zur Finanzierung der Investitionshilfe einer Beschneidung der parlamentarischen Budgethoheit gleichkomme und zudem dem Finanzhaushaltgesetz widerspreche. In der Abstimmung obsiegte indessen klar die von der Kommission vorgeschlagene Lösung, der sich in der Folge auch der Ständerat anschloss. Im Sinne einer flankierenden Massnahme zum Investitionshilfegesetz billigten beide Räte eine Teilrevision des Hotel- und Kurortkreditgesetzes (BRG 11995). Der Geltungsbereich dieses Erlasses wurde auf das ganze entwicklungsbedürftige Berggebiet ausgedehnt und die erforderliche finanzielle Basis durch die Ermächtigung des Bundesrates zur Gewährung zusätzlicher Darlehen erweitert.

Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (BRG 11652)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Im Bereiche der Strukturpolitik stand auch 1973 die Förderung ökonomisch zurückgebliebener Regionen, namentlich der Berggebiete, im Vordergrund. Eine zunehmende Konkretisierung erfuhren die Bestrebungen zugunsten entwicklungsbedürftiger Gebiete zunächst durch die Veröffentlichung weiterer Grundlagenberichte. In Ergänzung der landesplanerischen Leitbilder von 1972, die der besonderen Problematik der Randregionen wenig Rechnung trugen, legte das Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung eine Studie mit sozio-ökonomischen Leitbildern für das Berggebiet vor. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des allzu früh verstorbenen Prof. P. Stocker präsentierte ihrerseits einen Bericht mit Leitlinien für die Berggebietsförderung. Neben diesen verheissungsvollen Ansätzen zeigten sich aber auch gewisse negative Aspekte, welche die inländische Entwicklungshilfe vorübergehend beeinträchtigten. So brachten die im Rahmen der Konjunkturdämpfungsmassnahmen erlassenen Kreditrestriktionen die wirtschaftlich benachteiligten Gebiete in eine schwierige Lage, stellten sie doch vielfach die Finanzierung von dringend notwendigen Infrastrukturvorhaben in Frage. Die hauptsächlich betroffenen Kantone protestierten in der Folge gegen die für sie zu rigorosen Massnahmen und verlangten entsprechende Ausnahmeregelungen. Es handelte sich dabei um die Kantone Graubünden, Obwalden, Schwyz, Uri und Freiburg. In einem Postulat forderte ausserdem der Berner Freiburghaus die Regierung auf, bei der Anwendung der dringlichen Bundesbeschlüsse zur Bekämpfung der Teuerung vermehrt die besondere Situation der Randregionen zu berücksichtigen. Der Bundesrat ordnete in der Folge die Freigabe von Kreditsonderquoten zur Sicherstellung des preisgünstigen Wohnungsbaus sowie unaufschiebbarer Bauten der Infrastruktur an und setzte diese gezielt zur Verhinderung struktureller Beschäftigungseinbrüche in den wirtschaftlich benachteiligten Gebieten ein.

Studie mit sozio-ökonomischen Leitbildern für das Berggebiet
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren