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In der Herbstsession 2015 beschäftigte sich dann auch der Ständerat mit dem Thema der Standortförderung 2016-2019. Die beiden vom Nationalrat in der Sommersession geschaffenen Differenzen fanden weder in der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR), noch in der kleinen Kammer Unterstützung. Die Kürzung der Finanzierung von E-Government-Aktivitäten für KMU lehnte der Ständerat einstimmig ab, um, so die WAK-SR, den Bürokratieabbau voranzutreiben. Auch der neu geschaffene Artikel 5a, mit dem die nachhaltige Innovation gestärkt werden sollte, wurde wieder aus dem Mehrjahresprogramm zur neuen Regionalpolitik gestrichen. Einen Antrag Recordon (gp, VD), der dem Nationalrat folgen wollte, lehnte die kleine Kammer mit 12 zu 27 Stimmen ab. Dafür schuf der Ständerat seinerseits neue Differenzen zum Vorschlag des Bundesrates. Beim Bundesbeschluss über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus folgte er dem Vorschlag der WAK-SR, den Zahlungsrahmen um CHF 9.5 Mio. auf CHF 230 Mio. zu erhöhen. Eine Minderheit Fetz (sp, BS), die sich gegen eine Erhöhung aussprach, und ein Antrag Minder (parteilos, SH), der sich für einen Zahlungsrahmen von CHF 270 Mio. stark machte, blieben ohne Erfolg. Zudem war der Ständerat der Meinung, dass die Exportförderung nicht nur mit knapp CHF 90 Mio., sondern mit CHF 94 Mio. unterstützt werden sollte. Wiederum waren eine Minderheit Fetz, die dem Beschluss des Nationalrates zustimmen und damit dem Bundesrat folgen wollte, und ein Antrag Minder, der die Exportförderung auf CHF 120 Mio. ausbauen wollte, unterlegen. Damit schickte der Ständerat, der in allen anderen Punkten mit dem Nationalrat übereinstimmte, das Geschäft zur zweiten Lesung zurück in die grosse Kammer.

Standortförderung 2016-2019

Der Ständerat sprach sich in der Sommersession 2015 bei vier Enthaltungen mit 25 zu 13 Stimmen dagegen aus, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Swissness vor Inkraftsetzung des revidierten Markenschutzgesetzes (MSchG) und der entsprechenden Verordnung prüfen zu lassen. Dies hatte ein Postulat Germann (svp, SH) gefordert. Aufwand und Ertrag der beantragten Untersuchungen stünden, so der Bundesrat, der sich gegen eine Annahme des Postulats ausgesprochen hatte, in keinem Verhältnis.

volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Swissness

Im Sommer 2015 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem bundesrätlichen Vorschlag zur Standortförderung 2016-2019, der acht Bundesbeschlüsse umfasste und Finanzierungsbeschlüsse im Umfang von knapp CHF 374 Mio. vorsah. Beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten von KMU schuf die grosse Kammer auf Antrag der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) eine Differenz zum Bundesrat, indem sie mit 179 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung den Verpflichtungskredit von CHF 17.7 Mio. auf CHF 12.4 Mio. kürzte. Über die Hälfte der Gegenstimmen kamen dabei aus dem Lager der Grünen. Deutlich umstrittener war dagegen die Beschlussfindung über die Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus. Ein Minderheitsantrag Maier (glp, ZH) wollte diese von 30 Mio. Fr. auf CHF 20 Mio. reduzieren, scheiterte jedoch mit 85 zu 98 Stimmen knapp an einer Koalition aus SP, CVP, Grünen und BDP, die dank 11 Stimmen aus der FDP-Liberalen-Fraktion siegreich war. Gleich drei Minderheitsanträge lagen beim Bundesbeschluss über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus auf dem Tisch. Der Bundesrat selbst hatte knapp über CHF 220 Mio. für die Periode von 2016-2019 gefordert. Eine Minderheit de Buman (cvp, FR) wollte ihrerseits CHF 270 Mio. bewilligen und versuchte sich mit einem zweiten Antrag über CHF 240 Mio. abzusichern. Indes versuchte eine Minderheit Maier den Zahlungsrahmen auf CHF 210 Mio. einzugrenzen. Weder die sanftere der beiden Erhöhungen (53 Stimmen), noch die Sparvariante (45 Stimmen) vermochte sich jedoch gegen den Vorschlag des Bundesrates durchzusetzen. Auch der Vorstoss einer Kommissionsminderheit Leutenegger Oberholzer (sp, BL), die Filmproduktion in der Schweiz während der kommenden vier Jahre mit CHF 4.5 Mio. zu unterstützen, sowie ein Antrag Semadeni (sp, GR), der ein unentgeltliches nationales Buchungsportal zur Vermietung aller in der Schweiz vermietbaren Hotelzimmer und Ferienwohnungen anregen wollte, blieben ohne Erfolg. Sie stiessen ausserhalb des links-grünen Lagers kaum auf Gegenliebe. Unbestritten war indes der Bundesbeschluss über die Verlängerung des Zusatzdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, von dem noch rund CHF 70 Mio. übriggeblieben waren. Mit 185 zu 4 Stimmen sprach sich der Nationalrat für eine Verlängerung des Darlehens bis 2019 aus. Dem Mehrjahresprogramm des Bundes 2016-2023 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik, welches die Förderinhalte, die Förderschwerpunkte sowie die flankierenden Massnahmen zur Neuen Regionalpoltik (NRP) definiert, fügte der Nationalrat auf Vorschlag der WAK-NR eine Bestimmung zur Förderung nachhaltiger Innovation an. Ein Minderheitsantrag Aeschi (svp, ZG) gegen die Aufnahme des Artikels blieb ohne Erfolg und wurde bei 4 Enthaltungen mit 123 zu 66 abgelehnt. Beim Thema der Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung folgte die grosse Kammer dann aber wieder dem Bundesrat und sprach sich dafür aus, diesen mit maximal CHF 230 Mio. zu speisen. Der Antrag einer neuerlichen Minderheit Aeschi (svp, ZG), diesen Maximalbeitrag um CHF 10 Mio. zu kürzen, vermochte ausserhalb der SVP nur einzelne FDP-Exponenten zu begeistern und war entsprechend chancenlos. Beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung, für die der Bundesrat CHF 89.6 Mio. bereitstellen wollte, empfahl die WAK-NR dem Nationalrat, den Zahlungsrahmen um etwas mehr als CHF 5 Mio. zu senken. Über einen Einzelantrag Bourgeois (fdp, FR), der den bundesrätlichen Vorschlag unterstützte, musste nach einem Ordnungsantrag Meier-Schatz (cvp, SG) ein zweites Mal abgestimmt werden. Am Ende folgte der Nationalrat mit 105 zu 86 Stimmen auch hier dem Bundesrat. Nur die SVP und die Grünliberalen hatten geschlossen hinter der Reduktion bei der Exportförderung gestanden. Diskussionslos ging die Abstimmung zum achten und letzten Bundesbeschluss des Standortförderungspakets über die Bühne. Wie der Bundesrat will auch die grosse Kammer in den kommenden vier Jahren CHF 16.4 Mio. in die Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz stecken. Für die Medien kam der "Erfolg" des Bundesrates wenig überraschend. Die NZZ fand in der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative und in der Aufhebung der Mindestkurses die Erklärung für die Hemmungen bei bürgerlichen Politikern, grössere Kürzungen bei Fördergeldern durchzusetzen.

Standortförderung 2016-2019

In der Sommersession 2015 nahm der Nationalrat ein Postulat de Courten (svp, BL) an, welches den Bundesrat auffordert, eine KMU-gerechte Ausgestaltung und Umsetzung von Zulassungsgebühren zu prüfen. Das Postulat, das die vom Bundesrat in der Verordnung über die Krankenversicherung beschlossenen Gebührenerhöhungen bei der Zulassung für die Kassenerstattung im Arzneimittelbereich anprangerte, sieht in den "massiven" Zulassungsgebühren eine erhebliche Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer KMU der Pharamindustrie. Der Bundesrat lehnte das Postulat mit der Begründung ab, dass vor der Erhöhung nur ein Teil der für die Prozessbeschleunigung im Bereich der Zulassung für die Kassenerstattung im Arzneimittelbereich eingesetzten Personalressourcen durch die Gebühren gedeckt waren. Die Argumente des Bundesrats fanden ausserhalb der sozialdemokratischen, der grünen und der grünliberalen Fraktion aber kaum Gehör. Entsprechend deutlich wurde das Postulat bei 3 Enthaltungen mit 114 zu 68 Stimmen angenommen.

Unverhältnismässige Gebührenerhöhungen als Marktzutrittsschranken für KMU (Po. 13.3543)

Der Ständerat folgte der Empfehlung seiner Kommission, welche mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung für die Ablehnung der Motion Bugnon (svp, VD) zur Aufhebung der Schlechterstellung von gewissen Arten von Genossenschaften bei landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen plädiert hatte. Seit der Einreichung der Motion sei die entsprechende Regelung bereits eingeschränkt worden, hatte die Kommission erklärt: Produzenten müssten heute im leitenden Organ der Gemeinschaft bereits nicht mehr in der Mehrheit sein. Weitergehende Änderungen seien nicht angezeigt und würden zudem eine Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft – nicht nur eine Verordnungsänderung – erfordern.

Verordnung zu landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen, welche Genossenschaften benachteiligen

Im Juni 2014 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zu vier Ausführungsverordnungen, die auf die Swissness-Gesetzesvorlage zurückgingen. Diese hatte das Parlament zwölf Monate zuvor verabschiedet. Das Verordnungsrecht soll die vom Parlament beschlossene Verbesserung des Schutzes der Bezeichnung "Schweiz" und des Schweizerkreuzes mit präzisierenden Regeln weiter konkretisieren und zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit führen. So hält die angepasste Markenschutzverordnung fest, wie die 60% Herstellungskosten berechnet werden, die zur Bestimmung der geografischen Herkunft von Industrieprodukten massgeblich sind. Der Entwurf für eine Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe "Schweiz" für Lebensmittel legt die Einzelheiten zur Berechnung des Mindestanteils an schweizerischen Rohstoffen bei Lebensmitteln fest. Der Entwurf für eine Registerverordnung regelt die Eintragung und den Schutz von Herkunftsangaben für nichtlandwirtschaftliche Produkte beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) und der Revisionsentwurf zur Wappenschutzverordnung definiert, wie das elektronische Verzeichnis der geschützten öffentlichen Zeichen von Bund, Kantonen und Gemeinden zu führen ist. Die Inkraftsetzung des Swissness-Gesamtpakets ist auf den 1. Januar 2017 vorgesehen.

Swissness-Vorlage (BRG 09.086)
Dossier: Swissness - Schutz der Marke Schweiz

Nachdem der Bundesrat im Vorjahr die Eckwerte des künftigen Geldspielgesetzes festgelegt hatte, schickte er im April 2014 den Entwurf des Bundesgesetzes über Geldspiele in die Vernehmlassung. Der Gesetzesentwurf sieht eine Aufhebung des Verbots von Online-Geldspielen vor. Zudem sollen Geldspielturniere ausserhalb der Spielbanken, wie beispielsweise Pokerturniere, unter engen Voraussetzungen, die vom Bundesrat noch nicht bis ins Detail ausgearbeitet worden waren, wieder erlaubt und sämtliche Geldgewinnspiele von Steuern befreit werden. Bis anhin mussten Gewinne aus Lotterien und Sportwetten versteuert werden, während Spielgewinne, die in Spielbanken erzielt wurden, steuerfrei blieben. Der Bundesrat erhoffte sich durch den Attraktivitätsgewinn der Geldspiele eine Kompensation der unmittelbar anfallenden Steuerausfälle. Die Änderungen bei den Spielen müssten, so der Bundesrat, von angemessenen Massnahmen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Spiel begleitet werden. Er setzte dabei auf eine Drei-Säulen-Strategie, die Schutzmassnahmen vorsieht, welche erstens die Veranstalterinnen und Veranstalter von Geldspielen zu erbringen haben, die zweitens die Kantone verpflichtet, Präventionsmassnahmen durchzuführen sowie Beratungen und Behandlungen anzubieten, und die drittens die Schaffung einer Konsultativkommission zur Unterstützung und Begleitung der Präventionsbemühungen beinhaltet. Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung war zum Jahresende noch ausstehend.

Geldspielgesetz (BRG 15.069)
Dossier: Das Geldspielgesetz und seine Vorgeschichte

Im März 2014 überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat Derder (fdp, VD), das auf eine bessere Entwicklung innovativer Jungunternehmen abzielt. Der Bundesrat hat einen Bericht vorzulegen, der untersucht, weshalb es in der Schweiz kaum wachstumsstarke Startup-Unternehmen gibt. Zudem hat er zu evaluieren, ob und wie Unterstützungsprogramme, wie sie andere OECD-Ländern kennen, zur Förderung von Schweizer Jungunternehmen beitragen können. Der Bundesrat unterstützte das Postulat und beabsichtigte die im 2012 veröffentlichten Bericht über das Risikokapital in der Schweiz enthaltenen Analysen von rasch wachsenden, jungen Unternehmen weiter zu vertiefen.

Entwicklung innovativer Jungunternehmen (Po. 13.4237)

Le protocole n°3, issu de l'accord de libre-échange de 1972 entre la Suisse et la Communauté européenne, garantit un accès préférentiel aux produits originaires de l'Union Européenne (UE) sur le marché helvétique. Néanmoins, un accès préférentiel n'est autorisé qu'en cas de remise d'une déclaration sur facture ou d'un certificat de circulation des marchandises. Face à la rigidité du système, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a déposé un postulat qui vise un assouplissement de cette réglementation en permettant à d'autres documents d'attester de l'origine du produit. Le postulat mentionne comme exemple une facture issue d'un pays de l'UE. Bien que le Conseil fédéral se soit prononcé en faveur du postulat, il a précisé qu'une modification du protocole n°3 entraînerait des complications pratiques et juridiques. Par contre, il s'est montré favorable à un rapport sur les entraves aux importations parallèles. Le Conseil national a adopté le postulat. Il a été débattu en même temps que la motion 14.3011.

Simplifier les formalités douanières et favoriser les importations parallèles grâce à la reconnaissance d'autres documents permettant d'attester de l'origine d'un produit (Po. 14.3014)
Dossier: Abbau von Handelshemmnissen. Parallelimporte

National- und Ständerat nahmen im März und Juni 2014 eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) an. Das Begehren verlangte vom Bundesrat, in Verhandlungen mit der EU darauf hinzuwirken, die Auslegung der Definition von Kleinstunternehmen im Bauproduktegesetz möglichst KMU-freundlich zu gestalten. Es sollte erreicht werden, dass ein Unternehmen als Kleinstunternehmen gilt, wenn der Jahresumsatz mit Bauprodukten unter CHF 3 Mio. liegt. Die Höhe der Jahresbilanz sowie die Anzahl beschäftigter Personen sollten nicht in Betracht gezogen werden. Auf diese Weise sollten die KMU der Bauindustrie möglichst von administrativen Auflagen entlastet werden.

Auslegung der Definition von Kleinstunternehmen im Bauproduktegesetz (Mo. 14.3016)

Im Rahmen der Wintersession überwies der Nationalrat ein Postulat Lehmann (cvp, BS), das den Bundesrat beauftragte, in der Botschaft zum neuen Geldspielgesetz den in der Schweiz geltenden Schutz vor Spielsucht mit jenem des grenznahen Auslands zu vergleichen.

Schutz vor Spielsucht

Im Dezember genehmigte der Bundesrat einen Bericht über die Regulierungskosten, die auf Stufe der Unternehmungen anfielen. Die höchsten Kosten von über einer Milliarde Franken pro Jahr wurden in den Bereichen Mehrwertsteuer, Rechnungslegung und Revisionsaufsicht, Baurecht, Umweltrecht und Arbeitssicherheit ausgemacht. Tiefe Kosten verzeichneten dagegen die Unternehmensstatistik sowie die Zulassung von ausländischen Erwerbstätigen. Der Bundesrat präsentierte 32 Massnahmen, die eine Senkung der Regulierungskosten beabsichtigten, ohne den Nutzen der verschiedenen Regulierungen in Frage zu stellen. Ein hohes Einsparpotential von mehreren 100 Millionen Franken sah die Landesregierung in der Etablierung eines Einheitssteuersatzes bei der Mehrwertsteuer sowie in der Harmonisierung der Baurechtsvorschriften.

Regulierungskosten

Basierend auf einem Bericht über das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen zog der Bundesrat im November eine positive Bilanz zur Wirkung dieses KMU-Förderinstruments. Ende 2012 konnten 1660 kleine und mittlere Unternehmen von einer Bürgschaft und damit von einem erleichterten Zugang zu Bankkrediten profitieren, was einem Volumen von 218 Millionen Franken entsprach. Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) schufen Unternehmen mit Bürgschaften nach dem Antrag im Durchschnitt knapp 4,5 Arbeitsplätze. Aufgrund dieser Resultate gab der Bundesrat bekannt, dass er am bestehenden System festhalten wollte.

Gewerbeorientiertes Bürgschaftswesen

Aufgrund der Ergebnisse einer externen Evaluation zu den Steuererleichterungen im Bereich der Regionalpolitik beauftragte der Bundesrat im Oktober das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), eine entsprechende Reform auf Verordnungsstufe vorzubereiten. Der Bund hatte von 2000 bis 2012 rund 450 Verfügungen für Steuererleichterungen von Firmen erlassen. Der Evaluationsbericht kam zum Schluss, dass jene Projekte, die im Jahre 2010 in den Genuss des Förderinstruments kamen, insgesamt 12'000 Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen geschaffen hatten. Für die betroffenen Regionen war die damit verbundene Wertschöpfung bedeutsam. Der Bericht empfahl jedoch, eine betragsmässige Obergrenze einzuführen, um übermässige Steuererleichterungen pro Arbeitsplatz zu vermeiden. In der Tat sparten drei Unternehmungen insgesamt über drei Milliarden Franken Bundessteuern, womit sie 70% der Rabatte abschöpften, die im Rahmen der direkten Bundessteuer gewährt wurden.

Steuererleichterungen im Bereich der Regionalpolitik

Der Bundesrat kündigte Ende Juni an, den Schweizer Tourismus mit einem Impulsprogramm für die Periode 2016-2019 zu unterstützen. Ein Bericht über die strukturelle Situation zeigte, dass die Branche mit einer deutlich schwächeren Nachfrage konfrontiert war. Zwischen 2008 und 2012 nahm die Zahl der Hotelübernachtungen um sieben, im Alpenraum gar um 13 Prozent ab. Der Bericht kam zum Schluss, dass die Schweizer Tourismusbranche im internationalen Vergleich zu teuer, zu wenig ausgelastet und zu kleinräumig organisiert war. 90 Prozent der Hotels beherbergten weniger als 50 Betten, und um die Tourismusförderung kümmerten sich landesweit 561 Organisationen. Der Bundesrat widersetzte sich der Idee, eine staatliche Tourismusbank nach österreichischem Vorbild aufzubauen. Nicht zuletzt aufgrund der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahre 2012, welche die strukturellen Schwierigkeiten im Tourismus verschärft hätten, wollte er dem Parlament jedoch ein Massnahmenpaket vorlegen. Das gewichtigste Element des Impulsprogramms betraf die Verwendung von 200 Millionen Franken aus der Neuen Regionalpolitik (NRP). Darüber hinaus schlug der Bundesrat vor, die Mittel der Agentur “Innotour“, welche Innovationen und Wissensaufbau im Tourismus unterstützte, um 10 auf 30 Millionen Franken aufzustocken. Zusätzlich zum Impulsprogramm gab der Bundesrat bekannt, dass er im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsinitiative den finanziellen Spielraum der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) vergrössern wollte, indem das vom Parlament im Jahre 2011 bewilligte und auf Ende 2015 befristete Zusatzdarlehen von 100 Millionen Franken bis Ende 2019 verlängert werden sollte. Die Branchenorganisationen (Schweizer Tourismus-Verband, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz und die Seilbahnen Schweiz) begrüssten die Stossrichtung der bundesrätlichen Vorschläge.

Impulsprogramm für die Periode 2016-2019

Der Nationalrat setzte sich in der Frühjahrssession erneut mit der Swissness-Vorlage auseinander. Im Vordergrund der Differenzbereinigung des Markenschutzgesetzes standen die genauen Kriterien, die zur Anwendung gelangen sollten, damit bestimmte Produkte in den Genuss der geographischen Herkunftsbezeichnung kamen. Im Bereich der Lebensmittel räumte die grosse Kammer eine gewichtige Differenz aus, indem sie auf die Linie des Ständerats einschwenkte: Mit einer Mehrheit von 107 zu 80 Stimmen entschied der Nationalrat, dass mindestens 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen musste, damit Lebensmittel als Schweizer Produkte galten. Ausgenommen von dieser Regelung waren Rohstoffe, die nicht in der Schweiz produziert werden konnten (z. B. Kakao) oder temporär nicht zur Verfügung standen. Somit verabschiedete sich der Nationalrat von seinem im Vorjahr beschlossenen Modell, das von der verarbeitenden Nahrungsmittelindustrie bevorzugt wurde. Dieses sah eine Unterscheidung zwischen wenig und stark verarbeiteten Lebensmitteln vor, wobei für Letztere ein Mindestanteil von lediglich 60 Prozent vorgesehen war. Für Aufsehen sorgte eine Sonderregelung in Bezug auf die Milchprodukte. Der Nationalrat entschied sich mit 128 zu 56 Stimmen, dass diese nur dann als einheimisch gelten würden, wenn die verwendete Milch ausschliesslich aus der Schweiz stammte. Bei den Industrieprodukten hielt der Nationalrat an seiner ursprünglichen Forderung nach einem Schwellenwert von 60 Prozent der Herstellungskosten fest, wobei die Kosten für Qualitätssicherung und Zertifizierung darin berücksichtigt werden konnten. Der Ständerat hatte sich im vergangenen Jahr für einen Anteil von 50 Prozent entschieden, der auch die Forschungs- und Entwicklungskosten einschloss. Diese Schwellenwerte gaben Anlass zu erbitterten Auseinandersetzungen zwischen den betroffenen Industriezweigen. So drohte die Fédération horlogère (FH), der Dachverband der Uhrenindustrie, anfangs März aus der Economiesuisse auszutreten, da sich Letztere für die weniger strikte Variante von 50 Prozent eingesetzt hatte. In der Sommersession folgte der Ständerat bezüglich der Industrieprodukte der strikteren Version des Nationalrats. Mit 22 zu 21 Stimmen kam dieser Entscheid hauchdünn zu Stande. Somit konnte die letzte bedeutende Differenz bereinigt werden. Zudem sprach sich die kleine Kammer bei den Milchprodukten in Übereinstimmung mit dem Nationalrat zu Gunsten der einheimischen Landwirtschaft aus. Demnach mussten 100 Prozent des Rohstoffs Milch Schweizerischer Herkunft sein. Im Rahmen der Schlussabstimmungen wurde das Markenschutzgesetz im Nationalrat mit 135 zu 47 und im Ständerat mit 26 zu 13 Stimmen angenommen. Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), der dazu aufgerufen hatte, die Vorlage abzulehnen, verzichtete darauf, das Referendum zu ergreifen. Weit weniger umstritten erwies sich mit der Revision des Wappenschutzgesetzes der zweite Bestandteil der Swissness-Vorlage. Diese bezweckt eine Legalisierung der Verwendung der Schweizer Fahne und des Schweizerkreuzes auf Produkten von Unternehmen, welche die im Rahmen des Markenschutzgesetzes festgelegten Herkunftskriterien erfüllten. In der Schlussabstimmung wurde das Wappenschutzgesetz im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit nur einer einzigen Gegenstimme gutgeheissen.

Swissness-Vorlage (BRG 09.086)
Dossier: Swissness - Schutz der Marke Schweiz

Der Nationalrat überwies in der Sommersession eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SiK-SR), die den Bundesrat mit der Registrierung der Marken „Swiss Army“, „Swiss Military“ und „Swiss Air Force“ sowie anderer Bezeichnungen der Truppengattungen der Schweizer Armee beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE) beauftragte. Der Ständerat hatte sich bereits im Dezember des Vorjahres für diesen Vorstoss ausgesprochen.

„Swiss Army“, „Swiss Military“ und „Swiss Air Force“

Gemäss einer im Juni des Berichtsjahres von der Credit Suisse veröffentlichten Studie mussten sich in den kommenden fünf Jahren 22 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) mit einer Nachfolgeregelung befassen. Vor diesem Hintergrund überwiesen die eidgenössischen Räte im Verlauf der Sommersession zwei Motionen, die im Rahmen des Firmenrechts eine entsprechende Vereinfachung bezweckten. Nach der Zustimmung der kleinen Kammer im vergangenen Jahr fand eine Motion Rime (svp, FR) auch im Ständerat eine Mehrheit. Um den Fortbestand vor allem der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) zu erleichtern, zielte der Vorstoss auf eine Lockerung der Firmennamenregelung ab. Bis anhin musste bei Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Kommanditaktiengesellschaften der Namen der Inhaberin oder des Inhabers der Einzelfirma bzw. die Namen der unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Personengesellschaften Teil des Firmennamens sein. Die Motion forderte, dass der Firmenname ungeachtet der Änderungen, die den Kreis der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder die Rechtsform betraf, fortbestehen konnte. Der Nationalrat nahm seinerseits eine Motion Bischof (cvp, SO; Mo. 12.3769) an, welche die identische Zielsetzung verfolgte. Der Ständerat hatte sich bereits im Vorjahr für dieses Geschäft ausgesprochen.

Nachfolgeregelung

Die Schweizerische Bundeskanzlei gab im Mai bekannt, dass die im November 2011 lancierte Volksinitiative „für eine Wirtschaft zum Nutzen aller“ nicht zu Stande gekommen war. Das Begehren hätte eine radikale Wende zu Gunsten einer Wirtschaftsordnung vorgeschlagen, welche die Umwelt und die lokalen gesellschaftlichen Strukturen berücksichtigen sollte.

Volksinitiative «für eine Wirtschaft zum Nutzen aller».

Mitte März wurde eine neue wirtschaftsfreundliche Plattform ins Leben gerufen: „Succèsuisse“ soll sich laut deren Gründer, Nationalrat Ruedi Noser (fdp, ZH), für die Verteidigung des schweizerischen Erfolgsmodells einsetzen. Dieses werde zurzeit durch verschiedenste Volksbegehren infrage gestellt; als Beispiele nannte Noser die linke 1:12- und die Mindestlohn-Initiative sowie die immigrationskritischen Anliegen Ecopop und die Initiative gegen Masseneinwanderung. Es stünden bereits 200 bis 500 Unternehmen hinter Succèsuisse, man wolle sich künftig mit Economiesuisse und dem Gewerbeverband koordinieren.

Succèsuisse

Das Parlament überwies eine Motion Abate (fdp, TI), die eine Anpassung der zweiten Verordnung zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs verlangte. Dadurch sollten die Bestimmungen über die Sonntagsarbeit für Einkaufszentren in Tourismusgebieten gelockert werden. Hintergrund war ein Streit um den Outlet “Fox Town“ in Mendrisio (TI), wo der Kanton und die Gewerkschaften 16 Jahre lang rechtswidrig Sonntagsarbeit zuliessen. Nach der Zustimmung durch den Ständerat im Vorjahr vereinigte der Vorstoss auch im Nationalrat eine Mehrheit auf sich. Dabei setzten sich in der Frühjahrssession die Bürgerlichen gegen den Widerstand der Ratslinken mit 121 zu 56 Stimmen durch.

Anpassung der zweiten Verordnung zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs

Im Zusammenhang mit den Beratungen über die Swissness-Vorlage nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession eine Motion der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-SR) zur geographischen Herkunftsbezeichnung im Rahmen von internationalen Verträgen an. Die kleine Kammer schwächte den Text des Vorstosses, der im vergangenen Jahr vom Ständerat gutgeheissen wurde, allerdings ab, indem sie an Stelle einer zwingenden eine dispositive Formulierung wählte. Demnach hatte der Bundesrat beim Abschluss von Freihandelsabkommen sowie von bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträgen „nach Möglichkeit“ die Verwendung von geografischen Herkunftsbezeichnungen zu regeln. Dieser Modifikation stimmte im Juni des Berichtsjahrs der Ständerat zu.

Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen in internationalen Verträgen

Im Februar des Berichtsjahres legte der Bundesrat die Eckwerte des künftigen Geldspielgesetzes fest. Nachdem im Vorjahr der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative „für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“ von Volk und Ständen angenommen worden war, nahm das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zusammen mit den Kantonen, der Geldspielbranche sowie der Suchtprävention die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung in Angriff. Dabei sollte das Lotteriegesetz aus dem Jahre 1923 totalrevidiert und mit dem Spielbankengesetz zusammengeführt werden. Ein zentrales Anliegen betraf eine wirksamere Bekämpfung der Spielsucht. Die Veranstalter von Geldspielen sollten dazu verpflichtet werden, geeignete Schutzmassnahmen vorzusehen, um die Wahrscheinlichkeit einer Spielsucht zu verringern. Dabei sollte ein neues, unabhängiges und aus Fachleuten bestehendes Organ die Veranstalter beraten und die Aufsichtsbehörden in ihrer Arbeit unterstützen. Ausserdem wollte die Landesregierung unter gewissen Bedingungen das bestehende Verbot von Online-Casinospielen lockern. Geldspiele sollten also auch im Internet angeboten werden dürfen. Schliesslich setzte sich der Bundesrat zum Ziel, die Ungleichbehandlung der Besteuerung von Geldspielgewinnen zu beseitigen. Während Gewinne aus Lotterien und Wetten bisher versteuert werden mussten, waren Spielgewinne, die in Casinos erzielt wurden, steuerfrei. Der Bundesrat schlug vor, die Besteuerung von Geldspielgewinnen generell aufzuheben. Dank des daraus entstehenden Attraktivitätsgewinns der Geldspiele in der Schweiz erhoffte er sich eine Kompensation der unmittelbar anfallenden Steuerausfälle. Entgegen der ursprünglichen Planung schickte der Bundesrat den Vorentwurf nicht mehr im Jahre 2013 in die Vernehmlassung.

Geldspielgesetz (BRG 15.069)
Dossier: Das Geldspielgesetz und seine Vorgeschichte

Mit der Annahme eines Postulats Schneider-Schneiter (cvp, BS) beauftragte der Nationalrat die Landesregierung in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Schweiz langfristig die von der Industrie benötigten Ressourcen an Metallen der Seltenen Erden sichern wollte.

Seltene Erden

Eine Studie der Credit Suisse war im Jahre 2009 zum Ergebnis gekommen, das bis 2014 rund 77'000 Unternehmen vor einer Nachfolgeregelung stehen würden, was einem beträchtlichen Anteil von 26% der in der Schweiz ansässigen Unternehmen entsprach. Von dieser Herausforderung waren hochgerechnet 975'000 Arbeitsplätze betroffen – die meisten davon in den kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU). Um deren Fortbestand zu erleichtern, nahm der Nationalrat in der Berichtsperiode eine Motion Rime (svp, FR) an. Diese bezweckte eine Lockerung in Bezug auf die Bestimmungen betreffend Firmennamen (Artikel 944ff. des Obligationenrechts). Der Motionär erachtete die geltenden Bestimmungen als zu strikt, da im Firmennamen von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Kommanditaktiengesellschaften bisher einzig der Name der Inhaberin oder des Inhabers der Einzelfirma bzw. die Namen der unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Personengesellschaften aufgeführt werden durfte. Der Vorstoss forderte, dass der Firmenname ungeachtet der Änderungen, die den Kreis der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder die Rechtsform betraf, fortbestehen konnte. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Geschäft stand noch aus. In der Wintersession nahm der Ständerat eine Motion Bischof (cvp, SO; Mo. 12.3769) an, welche die identische Zielsetzung verfolgte. Hier wiederum war der Beschluss des Nationalrats im Berichtsjahr noch hängig.

Nachfolgeregelung