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Das Parlament befasste sich im Berichtsjahr mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Regionalpolitik. Als Erstrat musste der Ständerat in der Frühjahrssession zur Kenntnis nehmen, dass seine vorberatende Kommission nicht in der Lage gewesen war, das Ende 2005 vom Bundesrat vorgelegte Paket vollständig zu beraten. Er hiess deshalb zuerst einmal, als Übergangslösung bis zur Inkraftsetzung des neuen Gesetzes, die Verlängerung der Geltungsdauer für die bestehenden Instrumente gut. Der Nationalrat folgte ihm in der Sommersession. Im Einzelnen handelte es sich dabei um folgende Programme: Interreg III der EU, Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum, Unterstützung von Investitionsvorhaben und überbetriebliche Investitionen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten sowie Massnahmen zugunsten von wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten.

BRG 05.080: Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Das neue Bundesgesetz über die Regionalpolitik, das die Mitfinanzierung von infrastrukturellen Einzelprojekten durch die Unterstützung von Massnahmen ersetzen will, welche die Konkurrenzfähigkeit einer Region insgesamt stärken, kam dann in der Sommersession vor den Ständerat. Dieser nahm es ohne bedeutende Änderungen an. Im Nationalrat, der die Vorlage ebenfalls noch in der Sommersession verabschiedete, beantragte eine von Gysin (sp, BS) angeführte Kommissionsminderheit die Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, alle Regionen, das heisst auch die grossen Städte, in die Regionalpolitik einzubeziehen. Gysin fand für seinen Antrag im ganzen Rat nur bei vier anderen Abgeordneten Unterstützung. In der Detailberatung wurden Anträge der Linken abgelehnt, welche die Ziele der nachhaltigen Entwicklung und der Schonung der Ressourcen stärker gewichten wollten. Nicht besser erging es auch einem Antrag aus ihren Reihen, eine bessere Zusammenarbeit unter den Gemeinden, den Kantonen und dem Bund mit der Einrichtung einer Tripartiten Konferenz anzustreben.

BRG 05.080: Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Beide Parlamentskammern stimmten einer Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens, wie sie die WAK des Nationalrats mit einer parlamentarischen Initiative vorgeschlagen hatte, zu. Für die Absicherung von eventuellen Bürgschaftsverlusten und nachrangigen Darlehen bewilligte das Parlament einen Rahmenkredit von 40 Mio Fr. für die Periode 2007-2010.

Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens

Bei einigen der im alpinen Tourismusgebiet konzessionierten Spielbanken entsprachen die Umsätze und Gewinne bei weitem nicht den Erwartungen. Diejenigen von Arosa (GR) und Zermatt (VS) hatten ihren Betrieb mangels ausreichender Rendite bereits 2003 eingestellt; diejenigen in Davos und St. Moritz (beide GR) kämpfen bis heute mit grossen wirtschaftlichen Problemen. Andere wie Crans-Montana (VS) und Interlaken (BE) erwirtschafteten hingegen von Anfang an Gewinne. Zwei Parlamentarier aus Graubünden verlangten jetzt mit parlamentarischen Initiativen eine Lockerung der Konzessionsbestimmungen. Diese sehen heute vor, dass der an den Bund abzuliefernde Abgabesatz während einer Startphase von vier Jahren auf bis zu 20% reduziert werden kann. Ständerat Brändli (svp) forderte in seiner Initiative, dass diese Erleichterung für sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindende Spielbanken nicht nur für die Startphase, sondern unbeschränkt gelten soll. Nationalrat Bezzola (fdp; 05.424) ging etwas weniger weit und verlangte, diese Startphase auf acht Jahre zu verlängern. Nachdem die Rechtskommissionen beider Räte diesen Initiativen Folge gegeben hatten, arbeitete diejenige des Ständerats eine Vorlage aus. Diese sieht eine Verlängerung der Startphase auf sieben Jahre vor. Der Bundesrat sprach sich gegen diesen Antrag aus, da damit die Gleichbehandlung der Casinos verletzt würde. Es sei zudem grundsätzlich nicht Aufgabe des Bundes, die beiden privaten Aktiengesellschaften der Kasinos Davos und St. Moritz mit zusätzlichen Steuerermässigungen zu fördern. Dies gelte umso mehr, als die Existenz dieser Spielbanken entgegen den Erwartungen offenbar keine positiven Auswirkungen auf den Tourismus in den beiden Regionen gehabt hätten.

Steuerliche Erleichterungen für Casinos mit einer B-Konzession in Tourismusgebieten

Als Zweitrat hiess der Nationalrat die Vereinheitlichung und Vereinfachung des Verfahrens für die Bewilligung von Luftseilbahnen zur Personenbeförderung gut. Ein Antrag, den Bund mit dem Gesetz auch auf die Förderung der Seilbahnen zu verpflichten, scheiterte deutlich. Obwohl die Grünen mit mehreren Anträgen unterlagen, welche umweltschutzpolitische Aspekte stärker betonen wollten, hiessen schliesslich in der Gesamtabstimmung alle Fraktionen das revidierte Gesetz gut. Die wenigen Differenzen zwischen den beiden Kammern waren rasch bereinigt.

Bewilligung von Luftseilbahnen zur Personenbeförderung

Das Parlament verabschiedete das neue Seilbahngesetz. Dieses konzentriert die Konzessionserteilung, Plangenehmigung, Baubewilligung und umweltrechtliche Spezialbewilligungen in einem einzigen Verfahren. Zuständige Behörde ist neu erstinstanzlich alleine das Bundesamt für Verkehr, für Skilifte und Kleinluftseilbahnen sind es weiterhin die Kantone. Die Räte nahmen nur geringfügige Änderungen an der Vorlage des Bundesrates vor: Der Seilbahnbauer und -betreiber ist für die angemessene Ausbildung des sicherheitsrelevanten Personals verantwortlich. Die Bedürfnisse von Behinderten sind generell und nicht nur bei neuen Seilbahnen zu berücksichtigen. Anders als Schifffahrtsgesellschaften und Eisenbahnen müssen Seilbahnunternehmen bei der Verlängerung der Konzession nicht jedes Mal die Gewährleistung der Sicherheit nachweisen, ihre Betriebsbewilligung wird unter Vorbehalt der Erfüllung der Sorgfaltspflicht verlängert.

Bewilligung von Luftseilbahnen zur Personenbeförderung

Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion für eine Berücksichtigung der Anliegen der KMU bei der rechtlichen Umsetzung der internationalen Empfehlungen an die Banken bezüglich der Eigenmittelvorschriften und des Ratings für Geschäftskredite (Basel I und Basel II) fand auch in der kleinen Kammer Zustimmung.

Anliegen der KMU bei der Bankenregulierung

Der Nationalrat unterstützte eine Motion seiner WAK für eine Zusammenfassung der verschiedenen Organisationen, welche für die Schweiz oder einzelne ihrer Aspekte im Ausland Werbung machen. Gemäss der gegen den Widerstand der Linken verabschiedeten Motion sollen in einem ersten Schritt zwei Gesellschaften gebildet werden: eine aus Organisationen, die im Bereich der Aussenhandelsförderung tätig sind (u.a. Osec) und eine zweite aus den mehr im Tourismusbereich angesiedelten (z.B. Schweiz Tourismus, Präsenz Schweiz). Diese beiden neuen Gesellschaften sollen infolge von Synergieeffekten 20% der bisherigen Kosten einsparen und dann in einer zweiten Phase zu einer einzigen Organisation vereinigt werden. Die Linke kritisierte nicht die Konzentration an sich, sondern die mangelhafte Vorbereitung des Geschäfts und vor allem die vorgeschlagene Zusammenfassung von Organisationen aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit mit der Exportförderung. Der Ständerat lehnte diese Motion des Nationalrats auf Antrag seiner Kommission einstimmig ab. Das Anliegen einer Konzentration sei zwar weder im Parlament noch im Bundesrat umstritten. Der Vorstoss sei jedoch zu detailliert und gebe einzelne operative Schritte vor, ohne sich auf eine klare Strategie abzustützen. Im Oktober eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Gesetz über die schweizerische Landeswerbung. Dieses sieht vor, dass die drei Organisationen Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus und Location Switzerland zu einer neuen öffentlichrechtlichen Anstalt fusioniert werden.

Reorganisation der Landeswerbung

Trotz der Verstärkung des internationalen Wettbeweröbs und dem Rückgang des Anteils des Industriesektors an der Volkswirtschaft lehnt der Bundesrat die Einführung einer interventionistischen Industriepolitik weiterhin ab. Gemäss Bundesrat Deiss zeige unter anderen das Beispiel Frankreich, dass diese Art der Wirtschaftsförderung kontraproduktiv sei. Der Nationalrat teilte diese Haltung und lehnte eine entsprechende Motion Leutenegger (sp, BL) ab. Noch stärkere protektionistische Massnahmen zu Schutz einheimischer Arbeitsplätze schlug Zisyadis (pda, VD; 05.406) vor. Seine parlamentarische Initiative, Firmen, die Arbeitsplätze ins Ausland verlegen, mit einer Sondersteuer zu bestrafen, lehnte der Nationalrat diskussionslos ab.

Industriepolitik

Die Bezeichnung „Schweiz“ wird oft bei in- und ausländischen Produkten als Mittel zur Verkaufsförderung eingesetzt. Mit dem Argument der besseren Information der Konsumenten, aber auch des Schutzes einheimischer Produzenten vor unfairer ausländischer Konkurrenz reichten Nationalrätin Hutter (svp, SG; 06.3056) und Ständerätin Fetz (sp, BS) Postulate für einen besseren Schutz der „Marke Schweiz“ und des Schweizer Wappens ein. Beide Parlamentskammern überwiesen diese Vorstösse mit dem Einverständnis der Landesregierung. In seiner Antwort auf das Postulat Fetz machte Justizminister Blocher aber darauf aufmerksam, dass bei der Schaffung von gesetzlichen Schutzbestimmungen heikle Definitionsprobleme zu lösen wären, da heute – abgesehen von der Landwirtschaft – kaum mehr ein Produkt zu hundert Prozent in einem einzigen Land entwickelt und hergestellt werde.

Postulate fordern besseren Schutz der „Marke Schweiz“
Dossier: Swissness - Schutz der Marke Schweiz

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Genehmigung von zwei Abkommen zum europäischen Patentsystem und die dazu erforderlichen Änderungen des Patentgesetzes. Die Neuerungen betrafen weitgehend technische Aspekte. Das Parlament hiess die Abkommen und die Gesetzesrevision gut. Im November beantragte der Bundesrat dem Parlament eine weitere Revision des Patentrechts. Es ging dabei unter anderem um einige technische Neuerungen bei der Anmeldung und Behandlung von Patenten sowie bei der Bekämpfung von Piraterie an Geistigem Eigentum. Zudem beabsichtigte der Bundesrat, das vom Bundesgericht erlassene Verbot des Parallelimports patentrechtlich geschützter Waren (sog. Kodak-Entscheid aus dem Jahr 1999) ins Patentgesetz aufzunehmen. Eindeutig im Zentrum der Vorlage steht aber die Einführung eines Patentschutzes für biotechnologische Erfindungen. Die angestrebte Balance zwischen dem Schutz der Forschungstätigkeit und ihrer wirtschaftlichen Nutzung einerseits und ethischen Schranken andererseits soll gemäss Bundesrat in enger Anlehnung an die Biotechnologie-Richtlinie der EU geschehen.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Die WAK des Ständerates beschloss im Frühjahr, eine parlamentarische Initiative für eine Verlängerung des ermässigten Sondersatzes der MWST von 3,6% für Übernachtungen in Hotels auszuarbeiten. Die WAK des Nationalrats erklärte sich mit dieser neuerlichen Verlängerung der Reduktion bis Ende 2010 einverstanden. Der Bundesrat bekämpfte diesen Vorschlag im Gegensatz zum letzten Mal, als das Parlament eine Verlängerung beschlossen hatte, nicht mehr. Da er eine umfassende Neukonzeption der Mehrwertsteuer mit einem einheitlichen Satz anstrebe, verzichte er darauf, die Verlängerung der Gültigkeit einzelner Sondersätze zu bekämpfen. Diese Ausnahmen würden dann, so seine Hoffnung, der Reform ohnehin zum Opfer fallen. Gegen den Widerstand der SP und der GP im Nationalrat stimmte das Parlament der Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Sondersatzes für die Hotellerie zu.

Sondersatzes der MWST von 3,6% für Übernachtungen in Hotels

Das Standortmarketing für die Schweiz wird vom Bund weiterhin unterstützt. Das Parlament genehmigte das Bundesgesetz zur „Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz“. Der Ständerat war als Erstrat mit dem Konzept einverstanden, kürzte aber die Geltungsdauer von zehn auf sechs Jahre und nahm die Bestimmung auf, dass das federführende Seco bereits nach drei Jahren, statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen nach vier, eine Evaluation durchführen muss. Im Nationalrat stellten die Kommissionsmitglieder der SVP erfolglos einen Antrag auf Nichteintreten, da erstens die Vielfalt der Organisationen, die sich mit der Werbung für die Schweiz befassen, bereinigt werden müsse, und zweitens die beste Standortwerbung die Schaffung von wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen sei. Die Grünen hatten diesen Nichtseintretensantrag unterstützt, da für sie das Projekt kein ökologisch nachhaltiges Wachstum fördere. In der Detailberatung unterlagen Anträge der Kommissionsmitglieder der SP und der GP, die Anwerbung auf nachhaltig resp. sozial produzierende Unternehmen zu beschränken, und zudem in einem Grundsatzkonzept festzuhalten, welche Branchen und Firmen in der Schweiz überhaupt erwünscht seien. Nach diesen Abstimmungsniederlagen beteiligte sich die SP nicht an der Gesamtabstimmung und das Vorhaben scheiterte mit 54 zu 64 Stimmen bei 35 Enthaltungen. Da der Ständerat auf seiner Version beharrt hatte, aber mit der Einfügung des Begriffs „nachhaltige Entwicklung“ in den Zweckartikel den Anliegen der Linken etwas entgegen gekommen war, musste der Nationalrat ein zweites Mal darauf eintreten. Da nun auch die SP zustimmte, passierte die Vorlage diesmal auch die Gesamtabstimmung und wurde von beiden Räten in der Schlussabstimmung gutgeheissen.

Standortmarketing für die Schweiz

Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit den Vorschlägen des Bundesrats aus dem Vorjahr zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Verfahrens für die Bewilligung von Luftseilbahnen zur Personenbeförderung. Das Vorhaben wurde insbesondere auch von den Tourismusvertretern im Rat begrüsst. Die Vorlage war unbestritten und wurde mit einigen kleinen, von der Kommission vorgeschlagenen Veränderungen verabschiedet.

Bewilligung von Luftseilbahnen zur Personenbeförderung

Le Conseil des Etats a accepté le projet de loi sur les installations à câbles transportant des personnes. Il a toutefois apporté quelques petites modifications. Le Conseil fédéral a adapté l’ordonnance sur les installations de transport à câble afin de permettre aux entreprises d’utiliser les pièces de sécurité et les sous-systèmes déjà contrôlés dans un Etat-membre de l’UE. Il s’agit de câbles, de chariots, de cabines ou de sièges. Les nouvelles dispositions sont entrées en vigueur le 1er décembre 2005.

Bewilligung von Luftseilbahnen zur Personenbeförderung

Die WAK des Nationalrats reichte im November eine parlamentarische Initiative zur Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens ein. Die in der Schweiz bestehenden elf gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften erleichtern Kleinunternehmen (KMU) die Aufnahme von Fremdkapital, indem sie gegenüber Banken Bürgschaften leisten. Der Bund unterstützt diese Tätigkeit seit 1949 im Rahmen des Gesetzes „über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen“, und er richtet den Genossenschaften Finanzhilfen zur Deckung von Verlusten aus und subventioniert deren Verwaltungskosten. Die grosse Anzahl Insolvenzen in den 90er Jahren und die restriktivere Kreditvergabepolitik der Banken hatten die Bürgschaften zusehendes unattraktiv gemacht. Die WAK schlug nun vor, die von der Bundesgarantie abgedeckte Bürgschaftslimite von 150'000 auf 500'000 Fr. anzuheben und den Bundesbeitrag an die Verlustdeckung von 50-60% auf 65% zu erhöhen. Im Gegenzug sollen die Anzahl der Bürgschaftsgenossenschaften reduziert und die administrativen Abläufe gestrafft werden.

Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens

Nach der doch recht massiven Kritik am Vernehmlassungsentwurf im Vorjahr befasste sich eine Arbeitsgruppe mit starker Kantonsbeteiligung mit der von der Landesregierung geplanten neuen Regionalpolitik. Diese Arbeitsgruppe sorgte dafür, dass entgegen der ursprünglichen Absicht des Bundesrats gewisse Instrumente der bisherigen Regionalpolitik beibehalten wurden. Nicht verzichtet werden soll insbesondere auf die einzelbetriebliche Förderung mit Steuererleichterungen für neu angesiedelte Unternehmen in strukturschwachen Regionen (sog. Bonny-Beschluss).
Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren hiessen die in ihrem Sinn abgeänderte Version Ende Juni gut, und der Bundesrat präsentierte im November seine Botschaft für eine neue Regionalpolitik. Seiner Ansicht nach geht es dabei um eine Konzentration auf das Kernanliegen „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit“ der Regionen. Der interregionale Ausgleich sei hingegen infolge der Neuregelung des Finanzausgleichs (NFA) und den Beschlüssen über die Grundversorgungspolitik des Bundes in den Hintergrund gerückt. Im Zentrum der neuen Regionalpolitik soll die Förderung von Programmen, Initiativen und Netzwerken stehen, welche die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und ihrer Unternehmen stärken. Mehr Wert als bisher soll auch auf die Koordination mit den einzelnen Politikbereichen (z.B. Verkehrspolitik) sowie auf die Ausbildung von Fachleuten für das Management und die Evaluation der Regionalpolitik gelegt werden. In den Genuss der Förderungsmassnahmen sollen die Bergregionen, die übrigen ländlichen Gebiete sowie nahe an der Landesgrenze gelegene Zonen kommen. Städtische Agglomerationen in Grenzzonen (Basel, Genf) sind davon aber explizit ausgenommen, da diese wirtschaftlich nicht darauf angewiesen seien resp. von anderen Instrumenten (z.B. Unterstützung für Verkehrsprojekte) profitieren könnten. Innerhalb der Förderregionen sollen vorab diejenigen Gebiete zum Zuge kommen, deren Wettbewerbskraft mit den Massnahmen am meisten gestärkt werden kann. Konkret heisst dies, dass sich die Hilfe auf regionale Zentren konzentriert und entlegene Bergtäler kaum mehr direkt berücksichtigt werden. Für deren Schicksal sollen zukünftig in erster Linie die Kantone verantwortlich sein.
Für die Realisierung dieser neuen Politik schlug der Bundesrat ein neues Bundesgesetz vor, das diejenigen bisherigen Instrumente, deren Beibehaltung sinnvoll erscheint, zusammenfasst und zum Teil mit neuen Zielsetzungen ausstattet. Dieses neue Gesetz soll zeitlich beschränkt sein, seine finanzielle Ausstattung wird über Mehrjahresprogramme geregelt. In diesem Zusammenhang wird auch eine begriffliche Neuerung eingeführt: Der Fonds für Investitionshilfe in Berggebieten wird in Fonds für Regionalentwicklung umbenannt. Er soll vom Bund mit jährlich etwa CHF 30 Mio. alimentiert werden; dazu fliessen noch etwa CHF 40 Mio. Rückzahlungen von Darlehen aus dem bisherigen Investitionshilfefonds. Die Kosten der im Rahmen des Bonny-Beschlusses gewährten Erleichterungen bei der Bundessteuer wurden auf rund CHF 20 Mio. pro Jahr geschätzt.

BRG 05.080: Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Der Nationalrat überwies eine vom Bundesrat ebenfalls unterstützte Motion seiner WAK für eine die Anliegen der KMU berücksichtigende rechtliche Umsetzung der internationalen Empfehlungen an die Banken bezüglich der Eigenmittelvorschriften und des Ratings für Geschäftskredite (Basel I und Basel II).

Anliegen der KMU bei der Bankenregulierung

Die Kantone gaben zu Jahresbeginn bekannt, dass sie ein Konkordat für die Durchführung von Lotterien und Wettspielen ausgehandelt haben. Ein solches Abkommen mit verbindlichen einheitlichen Regeln hatte der Bundesrat von ihnen gefordert, wenn sie ihr Monopol auf die Konzessionierung von Lotterien behalten wollten. Die Vereinbarung, welche anstelle der vom Bund geplanten, in der Vernehmlassung 2004 aber heftig kritisierten Teilrevision des Lotteriegesetzes treten soll, sieht unter anderem die Einsetzung einer nationalen Fachkommission für die Bewilligung von Lotterien und Wetten vor. Gestützt auf deren Entscheide könnten die Kantone dann die Konzession für die Durchführung der Veranstaltungen auf ihrem Gebiet erteilen. Verbessert werden soll auch die Transparenz über die Verwendung der Reinerträge der kantonalen Lotterien. Da bis Jahresende noch nicht alle Kantone das Konkordat ratifiziert hatten, konnte es nicht wie vorgesehen auf Anfang 2006 in Kraft treten.

Glückspielautomaten

Der Bundesrat möchte das Verfahren für die Bewilligung von Luftseilbahnen vereinheitlichen und vereinfachen. Diese Absicht wurde in der im Berichtsjahr durchgeführten Vernehmlassung begrüsst. Die Kantone wandten sich allerdings dagegen, dass damit der Bund auch die Zuständigkeit für Skilifte erhielte. In der kurz vor Jahresende zuhanden des Parlaments vorgelegten Botschaft blieben die Skilifte explizit im Kompetenzbereich der Kantone.

Bewilligung von Luftseilbahnen vereinheitlichen

Le Conseil fédéral a adopté la nouvelle loi sur les installations à câbles, ainsi qu’un message ad hoc à l’attention des chambres fédérales. Tel que présenté lors de la consultation, l’Office fédéral des transports sera la seule autorité compétente de première instance. Les cantons restent compétents pour les téléskis et les petits téléphériques. La loi définit en outre la façon dont la Confédération veillera à la sécurité. Vu la vitesse de l’évolution technologique, la loi ne contiendra que des conditions-cadres.

Bewilligung von Luftseilbahnen zur Personenbeförderung

Im Mai beschloss der Bundesrat, die Weiterarbeit an der Revision des Lotteriegesetzes vorläufig einzustellen. Vorangegangen war diesem Entscheid die Vernehmlassung zu einem Expertenentwurf, welche vor allem bei den Kantonen sehr negative Reaktionen ausgelöst hatte, sowie der Beschluss der zuständigen kantonalen Fachdirektoren, ein Konkordat zur Regelung bestimmter bestehender Probleme namentlich beim Vollzug auszuarbeiten. Die Rechtskommission des Nationalrats war allerdings der Ansicht, dass die Kantone die Bestimmungen über die Aufstellung von Glücksspielautomaten ausserhalb von konzessionierten Casinos zu wenig restriktiv handhaben. Konkret ging es zur Hauptsache um die bisher vor allem in Restaurants in der Westschweiz aufgestellten elektronischen Lotterie-Automaten (sog. Tactilo-Automaten). Nach Ansicht der Lotteriegesellschaften handelt es sich dabei um die elektronische Form der an Kiosken verkauften Rubel-Lose, nach Ansicht der Spielbankenbetreiber hingegen um Glücksspielautomaten. Die von der Rechtskommission eingereichte Motion (04.3431) für eine klare bundesgesetzliche Definition der Glücksspielautomaten unter Einbezug der Tactilo-Geräte wurde vom Bundesrat bekämpft und fand im Nationalrat keine Mehrheit. Der Bundesrat hatte argumentiert, dass er zuerst die Ergebnisse der oben erwähnten Bestrebungen der Kantone abwarten wolle, bevor er selber wieder aktiv werde.

Revision des Lotteriegesetzes (2004 eingestellt)

Nachdem der Expertenentwurf für eine neue Regionalpolitik verwaltungsintern überarbeitet worden war, gab der Bundesrat die Vorlage im Mai in die Vernehmlassung. Wie aus dem Expertenentwurf bekannt, will der Bund nicht mehr den Bau von einzelnen Infrastrukturprojekten (z.B. Skilifte, Mehrzweckhallen) in den strukturschwachen Regionen mitfinanzieren, sondern Anschubfinanzierungen für Projekte leisten, welche die Unternehmen in den Regionen gemeinsam konkurrenzfähiger machen. Konkret würde beispielsweise der Aufbau von Vermarktungs- und Technologie- resp. Ausbildungszentren gestützt, von deren Leistungen die ansässigen Unternehmen profitieren könnten. Derartige Starthilfe soll nicht nur in Bergebieten, sondern auch in Agglomerationen und grenznahen Regionen ausgerichtet werden. Überhaupt keine Bundeshilfe mehr würden hingegen einzelne Bergtäler erhalten, deren Wirtschaft über kein Entwicklungspotential verfügt. Nicht mehr weitergeführt werden soll auch der sogenannte Bonny-Beschluss, der in strukturschwachen Regionen einzelnen Unternehmen mit Bundesmitteln unter die Arme greift. Für diese neue Regionalpolitik gedenkt der Bundesrat etwa gleich viel Geld einzusetzen wie bisher, d.h. rund CHF 70 Mio. pro Jahr. In der Vernehmlassung äusserten sich die Bergkantone, die meisten Kantone der Westschweiz und auch die SVP ablehnend; ihrer Meinung nach muss sich die Hilfe weiterhin ausschliesslich auf Berggebiete konzentrieren. Die geringe Unterstützung für die Vernehmlassungsvorlage veranlasste den Bundesrat, eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Projekts einzusetzen. In dieser sind die Kantone prominent vertreten.

BRG 05.080: Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Mit einem auf zehn Jahre befristeten Bundesbeschluss hatte das Parlament 1995 die rechtlichen Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung des Standortmarketings der Schweiz (durchgeführt durch die Organisation „Standort Schweiz“) geschaffen. Gemeinsam mit den Kantonen wirbt diese Organisation bei Investoren im Ausland für die Unternehmensansiedelung in der Schweiz. Um diese Arbeit fortführen zu können, beantragte der Bundesrat im Berichtsjahr, ein Bundesgesetz zur „Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz“ zu schaffen und für die Jahre 2006 und 2007 einen Rahmenkredit von maximal 9,8 Mio Fr. zu bewilligen. In der Vernehmlassung hatten sich Economiesuisse und die SVP gegen die Fortführung dieses Projekts ausgesprochen und eine bessere Koordination der Aktivitäten der übrigen sich mit der Imagepflege der Schweiz im Ausland betrauten Organisationen (Exportförderung, Pro Helvetia, Schweiz Tourismus) verlangt.

Standortmarketing für die Schweiz