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Die beiden Bündner Abgeordneten Nationalrat Bezzola (fdp; 05.424) und Ständerat Brändli (svp) hatten 2005 mit parlamentarischen Initiativen steuerliche Erleichterungen für Casinos mit einer B-Konzession in Tourismusgebieten verlangt. Die beiden Ratskammern hatten ihren Vorstössen 2006 Folge gegeben und die zuständige Kommission des Ständerats hatte mit der Ausarbeitung einer Gesetzesrevision begonnen. Seither hatte sie sich allerdings vom ablehnenden Argument des Bundesrats überzeugen lassen, dass damit eine rechtswidrige Ungleichbehandlung der Spielbanken und der Standortregionen geschaffen würde. Beide Ratskammern folgten den Anträgen ihrer Rechtskommissionen, die parlamentarischen Initiativen Bezzola und Brändli nicht weiter zu verfolgen und abzuschreiben.

Steuerliche Erleichterungen für Casinos mit einer B-Konzession in Tourismusgebieten

Bei einigen der im alpinen Tourismusgebiet konzessionierten Spielbanken entsprachen die Umsätze und Gewinne bei weitem nicht den Erwartungen. Diejenigen von Arosa (GR) und Zermatt (VS) hatten ihren Betrieb mangels ausreichender Rendite bereits 2003 eingestellt; diejenigen in Davos und St. Moritz (beide GR) kämpfen bis heute mit grossen wirtschaftlichen Problemen. Andere wie Crans-Montana (VS) und Interlaken (BE) erwirtschafteten hingegen von Anfang an Gewinne. Zwei Parlamentarier aus Graubünden verlangten jetzt mit parlamentarischen Initiativen eine Lockerung der Konzessionsbestimmungen. Diese sehen heute vor, dass der an den Bund abzuliefernde Abgabesatz während einer Startphase von vier Jahren auf bis zu 20% reduziert werden kann. Ständerat Brändli (svp) forderte in seiner Initiative, dass diese Erleichterung für sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindende Spielbanken nicht nur für die Startphase, sondern unbeschränkt gelten soll. Nationalrat Bezzola (fdp; 05.424) ging etwas weniger weit und verlangte, diese Startphase auf acht Jahre zu verlängern. Nachdem die Rechtskommissionen beider Räte diesen Initiativen Folge gegeben hatten, arbeitete diejenige des Ständerats eine Vorlage aus. Diese sieht eine Verlängerung der Startphase auf sieben Jahre vor. Der Bundesrat sprach sich gegen diesen Antrag aus, da damit die Gleichbehandlung der Casinos verletzt würde. Es sei zudem grundsätzlich nicht Aufgabe des Bundes, die beiden privaten Aktiengesellschaften der Kasinos Davos und St. Moritz mit zusätzlichen Steuerermässigungen zu fördern. Dies gelte umso mehr, als die Existenz dieser Spielbanken entgegen den Erwartungen offenbar keine positiven Auswirkungen auf den Tourismus in den beiden Regionen gehabt hätten.

Steuerliche Erleichterungen für Casinos mit einer B-Konzession in Tourismusgebieten