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  • Maissen, Theo (cvp/pdc, GR) SR/CE

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L'économie des régions de l'Arc alpin subit une conjoncture défavorable. Depuis plusieurs années, des facteurs structurels contractent le développement économique des régions de montagne. Comme exemple, il est possible de citer l'acceptation de l'initiative sur les résidences secondaires, le franc fort ou encore la baisse des redevances hydrauliques. Pour lutter contre cette situation, Heinz Brand (udc, GR) a déposé un postulat afin d'établir un rapport sur les perspectives de développement de l'Arc alpin face à une conjoncture défavorable. Il estime que des mesures doivent être envisagées afin de lutter contre les fermetures d'entreprises, la disparition des emplois ou encore l'exode rural. Le Conseil fédéral a proposé au Conseil national de rejeter le postulat. Il a expliqué que de nombreuses politiques sectorielles étaient déjà à l’œuvre pour les régions alpines. De plus, il a d'un côté précisé que, dans son message sur la promotion économique 2016 à 2019, des mesures pour les régions de montagnes et notamment le tourisme étaient prévues. Et d'un autre côté, il a rappelé, qu'en réponse à une motion Maissen (pdc, GR), une nouvelle politique sur le développement des espaces ruraux et des régions de montagne avait été adoptée en 2015. Malgré les arguments du Conseil fédéral, le dépositaire du postulat a obtenu les voix nécessaires au Conseil national: Par 151 voix contre 35 et 5 abstentions, le postulat a été accepté. Seul le parti libéral-radical et les Vert'libéraux se sont opposés à la rédaction de ce rapport.

Perspectives de développement de l'Arc alpin face à une conjoncture défavorable (Po. 15.3228)

Mit dem Ziel, verschiedene für den Tourismus wichtige Gesetzesbestimmungen über die Förderung, Ausbildung, Zusammenarbeit und Statistik in einem Rahmengesetz über den Tourismus zusammenzufassen, hatten Nationalrat Vollmer (sp, BE; 06.449) und Ständerat Maissen (cvp, GR) im Vorjahr je eine parlamentarische Initiative eingereicht. Die WAK beider Räte sahen in diesem Projekt wenig Sinn; insbesondere wäre dieses Gesetz ihrer Meinung nach auch nicht geeignet, die Stellung der Tourismusbranche zu verbessern. Die beiden Ratskammern folgten dieser Ansicht und gaben den Initiativen mit 21 zu 14 (Maissen) resp. 88 zu 48 (Vollmer) Stimmen keine Folge.

Rahmengesetz über den Tourismus

Als Erstrat befasste sich der Ständerat in der Wintersession mit dem Geschäft. In der Eintretensdebatte wiesen mehrere Kommissionsmitglieder darauf hin, dass die Fassung des Bundesrates mit den Abänderungsanträgen der Kommission das Optimum sei, was sich im Rahmen des 1993 vom Volk gutgeheissenen Verfassungsartikels realisieren lasse. In der Detailberatung nahm der Rat eine Namensänderung vor, indem er im Gesetz die technischen Bezeichnungen "Spielbanken der Kategorien A und B" ersetzte durch die Namen "Grands Casinos" und "Kursäle". In materieller Hinsicht beschloss er auf Antrag seiner Kommission, die in den Kursälen erlaubten Tischspiele nicht wörtlich zu nennen (Boule und Roulette), sondern maximal drei zuzulassen. Er strich ferner die vom Bundesrat vorgeschlagene Höchstzahl von sieben Konzessionen für "Grands Casinos", allerdings nicht, weil er vom Bundesrat mehr Konzessionen erwartet, sondern auch, um ihn vom Druck zu entlasten, diese Höchstzahl voll auszuschöpfen. Bei den sozialen Schutzbestimmungen beschloss der Ständerat strengere Regeln. Er erhöhte die Alterslimite für die Zutrittsberechtigung von 18 auf 20 Jahre und schrieb vor, dass eine Identitätsüberprüfung auch bei Spielern an räumlich von den Tischspielen getrennten Spielautomaten vorzunehmen ist. Bei den Massnahmen zum Schutz vor kriminellen Aktivitäten strich er die Vorschrift, dass die Spielbanken nur Schweizer Währung annehmen dürfen mit dem Argument, dass dies eine unnötige Schikane sei, da die Spielbanken ja ohnehin der neuen Gesetzgebung über die Geldwäscherei im Finanzbereich unterstehen würden.
Bei der Besteuerung der Spielbanken erweiterte der Ständerat den Spielraum der Regierung, indem er den normalen Minimalsatz von 60% auf 40% und den für das erste Betriebsjahr möglichen reduzierten Sondersatz von 40% auf 20% senkte. Ein Antrag Maissen (cvp, GR), dass der Bundesrat die Abgabesätze für Kursäle in stark von saisonalem Tourismus abhängigen Regionen nicht nur um 30%, sondern um die Hälfte kürzen kann, unterlag mit 19 zu 10 Stimmen. Hingegen setzte sich ein Antrag durch, der es den Kantonen mit einer eigenen Spielbankenabgabe erlaubt, von den Kursälen maximal 40% und nicht bloss 30% des Bruttospielertrags einzuziehen und den Bundesertrag entsprechend zu schmälern. Auch bei den Bestimmungen über die vom Bundesrat als Aufsichtsgremium einzusetzende Spielbankenkommission verstärkte der Ständerat die Position der Kantone, indem er explizit festhielt, dass eines der fünf bis sieben Mitglieder auf Vorschlag der Kantone ernannt wird. Schliesslich beschloss er auch noch eine Übergangsbestimmung für die mit dem neuen Gesetz lediglich in konzessionierten Spielbanken zugelassenen Glücksspielautomaten, die in einigen Kantonen heute in Restaurants und anderen Lokalen aufgestellt sind. Sofern diese vor dem 31. Dezember 1997 in Betrieb waren, sollen die Kantone sie bis zu einer Höchstzahl von fünf Automaten je Etablissement während weiteren fünf Jahren zulassen dürfen. In der Gesamtabstimmung passierte das neue Gesetz mit 23 zu einer Stimme.

Gesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken zwei Kategorien von Spielbanken
Dossier: Spielbankenverbot