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Das Geschichtsbild der Schweiz war im Berichtjahr auch Gegenstand einiger medialer Debatten. Anfang Juni veröffentlichte die Sonntagspresse eine harsche Kritik von Historikern, die eine vom EDA verantwortete Darstellung der Schweizer Geschichte unter dem Landeskunde-Portal Swissworld.org als skandalös und kreuzfalsch bezeichneten. Es werde ein überholtes, mythologisches Geschichtsbild der Schweiz gezeigt, dass nicht dem aktuellen Forschungsstand entspreche. Die pro Monat von rund 250 000 Nutzern besuchte Seite wurde in der Folge revidiert. Anlass zu grösseren nationalen Diskussionen lieferte ein im November vom Schweizer Fernsehen SRG in vier abendfüllenden Filmen ausgestrahlter Themenschwerpunkt mit dem Titel „Wir Schweizer“. Die an „Wir Deutschen“ angelehnte Sendung sollte die historischen Wurzeln der Schweiz beleuchten. Noch vor der Ausstrahlung wurde eine grosse Kontroverse geführt. Kritisiert wurde vor allem die Auswahl der historischen Figuren, da es sich samt und sonders um Männer handelte: Werner Stauffacher, Niklaus von der Flüe, Hans Waldmann, Guillaume-Henri Dufour, Alfred Escher und Stefano Franscini. Neben Frauenfeindlichkeit wurde der SRG auch ein überholtes, weil mit Mythen belastetes Geschichtsbild mit elitezentrierten Heldengeschichten vorgeworfen. Die Auswahl wurde allerdings auch verteidigt, da sie sprachregional ausgewogen sei und sich die Personifizierung für die Illustration historischer Fakten für ein breites Fernsehpublikum eigne. Zudem seien für die Produktion der Filme Historiker beigezogen worden. Die kritischen Stimmen wurden bei der Ausstrahlung der vierteiligen Doku-Fiktion, die mit Radiosendungen, Dokumentarsendungen, Expertengesprächen und interaktiven Umfragen umrahmt wurde, etwas leiser. Die Einschaltquoten für die vier Hauptsendungen lagen bei rund 30%, was als solid bis gut bezeichnet wurde; in der Romandie lagen sie gar noch ein wenig höher. Kontrovers diskutiert wurde zudem im Berichtjahr die Zahl im Zweiten Weltkrieg an der Schweizer Grenze abgewiesenen Juden. Der Bergier-Schlussbericht von 2002 geht von rund 20 000 abgewiesenen jüdischen Flüchtlingen aus; laut Anfang Jahr publizieren Recherchen von Serge Klarsfeld müsse diese Zahl nach unten korrigiert werden. Prompt reichte Perrin (svp, NE) eine Motion ein, die vom Bundesrat eine neue Kommission zwecks Neuaufarbeitung der Daten verlangte. Die Regierung lehnte die Motion ab mit der Begründung, dass dies Aufgabe der Wissenschaft sei. Aufgrund des Ausscheidens von Perrin aus dem Rat wurde die Motion in der Folge abgeschrieben.

Geschichtsbild

In der Presse wurde über das ganze Berichtjahr hinweg anhand verschiedener Ereignisse ein möglicher Verlust des politischen und gesellschaftlichen nationalen Zusammenhalts debattiert. Der Stadt-Land-Graben bei der Abstimmung zur Familienpolitik Anfang März war Anlass einer grösseren Studie im Auftrag der Sonntagszeitung, die eine Akzentuierung des Gegensatzes zwischen einer eher linksliberalen städtischen und einer bürgerlich-konservativen Stimmbürgerschaft in den Agglomerationen und in ländlichen Gebieten analysierte. Gemessen anhand nationaler Abstimmungsresultate habe sich die politische Haltung der Städte seit den 1990er Jahren stark in eine links-progressiv-liberale Richtung verschoben, während die eher rechts-bürgerlich geprägten ländlichen Gemeinden eher konservativer (gegen Öffnung und Modernisierung) geworden seien. In der Sommersession wurden gleich vier grosse Geschäfte aufgrund mangelnder Mehrheiten beerdigt. Abnehmende Kompromissbereitschaft von links und rechts wurde für das Scheitern nicht nur der IV-Revision, sondern auch der Lex USA, der Mehrwertsteuerreform und des Sparprogramms verantwortlich gemacht. Auch die direkte Demokratie wurde als Ursache zunehmender Polarisierung kritisiert. Statt nach tragfähigen Lösungen zu suchen, würden im permanenten Wettbewerb um politische Aufmerksamkeit immer mehr Initiativen von links und rechts lanciert.

Verlust des politischen und gesellschaftlichen nationalen Zusammenhalts

Die Volkskultur geniesse steigende Wertschätzung, gab sich Albert Vitali (fdp, LU), neuer Präsident der Interessengemeinschaft Volkskultur Schweiz (IGVS), überzeugt. Nationalrat Vitali ist Mitglied der parlamentarischen Gruppe „Volkskultur und Volksmusik“, die bis anhin bei ca. 50 bürgerlichen Parlamentariern auf Anklang stiess und im Berichtsjahr auf sich aufmerksam machte, indem mehrere ihrer Mitglieder in Trachten gekleidet zur Herbstsession erschienen. Bereits im Februar schloss die seit dem neuen Kulturförderungsgesetz (KFG) für die Nachwuchsförderung verantwortliche Pro Helvetia mit der IGVS eine Leistungsvereinbarung ab, wonach die Unterstützung von an den Nachwuchs gerichteten Projekten der Volkskulturverbände direkt über den IGVS erfolgen soll. Zu diesem Zweck schuf Pro Helvetia einen Volkskulturfonds, den die Stiftung in einer dreijährigen Pilotphase alljährlich mit CHF 100'000 speist.

Volkskultur

Der Tages-Anzeiger thematisierte in einer Reportage den Niedergang traditioneller Vereine in der Schweiz. Seit Jahrzehnten hätten die zurzeit ca. 78'500 Organisationen mit Mitgliederschwund zu kämpfen: Swissshooting etwa, der nationale Schützenverein, verliere jährlich 5 bis 6 Prozent seiner Mitglieder. Beim katholischen Frauenbund seien die Mitgliedschaften in den letzten zehn Jahren gar um ca. 50'000 Teilnehmerinnen gesunken. In Gesprächen mit Experten wurde den Ursachen für diese Entwicklung auf den Grund gegangen: Im 19. Jahrhundert seien Vereine für die Bildung einer nationalen Identität noch von grosser Bedeutung gewesen, das Prinzip und die Praxis des gesellschaftlichen Umgangs von Bürgern hätten sich in ihnen etabliert. Laut Historiker Hans-Ulrich Jost habe der Abstieg in den 1950er Jahren mit Aufkommen der modernen Massenmedien begonnen: Die Versammlungsöffentlichkeit habe an Relevanz verloren. Antonia Fuchs, Geschäftsführerin des katholischen Frauenbundes, vermutete auch eine veränderte gesellschaftliche Mentalität hinter diesem Phänomen: Mit der heutigen Berufstätigkeit fänden viele Leute keine Zeit mehr, sich in einem Verein zu engagieren. Gerade für Politikerinnen und Politiker blieben Vereine jedoch weiterhin zentral, entgegnete Professor Markus Gmür von der Universität Freiburg: Sie könnten sich dort soziale Netzwerke aufbauen und Bekanntheit erlangen, was bei ihrer Karriere von Nutzen sei.

Niedergang traditioneller Vereine  

Auf eine Aufwertung des im 19. Jahrhundert zum staatlichen Feiertag bestimmten Buss- und Bettag, der jeweils am dritten Sonntag im September stattfindet, zielte ein Aufruf der parlamentarischen Gruppe „Christ+Politik“, der von 136 National- und Ständeräten aus dem linken bis rechten Lager unterzeichnet wurde. Der überkonfessionelle Tag solle als Marschhalt dienen und die Bürgerinnen und Bürger wurden aufgerufen, sich für die „Freiheit in der wir leben“ zu bedanken.

Buss- und Bettag

Das 500-Jahr-Jubiläum der Schlacht bei Marignano (1515) warf im Berichtjahr erste Schatten voraus. Im Herbst 1515 erlitten die das Herzogtum Mailand verteidigenden Eidgenossen eine Niederlage gegen Frankreich. In der Folge gaben die eidgenössischen Orte einerseits ihre Expansionspolitik auf und schlossen zum anderen den Ewigen Frieden mit Frankreich. Im 20. Jh. wurde das Ereignis dann zum Heldenmythos stilisiert. Auf der einen Seite plante die seit 1965 bestehende Stiftung Pro-Marignano verschiedene Aktivitäten für das Jubiläum auch im Rahmen der Weltausstellung 2015 in Mailand. Auch das Landesmuseum bereitete eine Sonderausstellung vor. Auf der anderen Seite meldeten sich Parlamentarier vor allem aus dem Tessin zu Wort. Romano (cvp, TI) wollte etwa in einer von zahlreichen vor allem Südschweizer Parlamentariern unterzeichneten Interpellation vom Bundesrat wissen, ob und wie der Bund das Gedenken an die Schlacht unterstütze. Die Parlamentarier aus dem Tessin erhofften sich dank der Feierlichkeiten auch verbesserte Kontakte zu Italien. Der Bundesrat antwortete allerdings, dass die Erinnerung an Marignano keine gesamtschweizerische Aufgabe sei, und dass die geplanten Anlässe ohne Bundeshilfe auskommen müssten. Der Bund unterstütze Anlässe zur Erinnerung an historische Ereignisse nur sehr zurückhaltend. Die Debatte um Marignano zeigte im Ansatz die bereits bei der 700-Jahr-Feier 1991 geführte Debatte zwischen rechtskonservativen und linksliberalen Geschichtsvorstellungen. Auf der einen Seite wird die Schweiz als kriegerische gegen das Ausland sich wehrende Bauern- und Berglergesellschaft beschrieben, die seit 1291 Bestand hat. Auf der anderen Seite werden die Wurzeln der heutigen demokratischen und rechtsstaatlichen Schweiz mit ihren nationalen Institutionen, Menschen- und Bürgerrechten im Jahr 1848 verortet. Beide Daten sind sozusagen als Kompromiss an der Fassade des Bundeshauses genannt. Während die politische Rechte 2015 neben Marignano gleichzeitig auch der Schlacht beim Morgarten 1315 und der Anerkennung der Neutralität der Schweiz auf dem Wiener Kongress 1815 gedenken will, setzte die Linke bereits im Vorjahr auf Initiative Hans-Jürg Fehr (sp, SH) durch, dass künftig jeden 12. September im Parlament an die Gründung von 1848 erinnert werden soll. Die Ratspräsidenten beider Kammern hielten entsprechende Gedenkreden.

Marignano

Obwohl der im August 2012 von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) angekündigte Wettbewerb für eine neue Nationalhymne noch nicht offiziell ausgeschrieben war, erhielt die SGG bereits zahlreiche Vorschläge. Der neue Geschäftsführer der SGG, Lukas Niederberger, gab am ersten August des Berichtjahres die Bedingungen für den Anfang Dezember offiziell unter dem Namen CHymne ausgerufenen Wettbewerb bekannt: In der ersten Hälfte des Jahres 2014 dürfen Vorschläge eingereicht werden, die sich textlich an der Präambel der Bundesverfassung orientieren und in deren neuen Melodie die heutige Hymne noch erkennbar ist. Eine 30köpfige Jury aus Kunst- und Medienschaffenden sowie Funktionären aus Sport- und Kulturverbänden aus allen vier Sprachregionen soll dann in der zweiten Jahreshälfte 2014 den Siegerbeitrag küren und diesen dem Bundesrat übergeben mit der Bitte, diesen als neue Nationalhymne zu bestimmen. Die Ankündigung wurde im eher linksstehenden britischen Guardian von zahlreichen Online-Kommentaren begleitet. Einzelne Kommentare lieferten gleich Vorschläge, etwa „Money, money, money“ von Abba oder „Offshore Banking Business“ von der britischen Punk-Band „The Members“. Im Inland rief der Vorschlag der SGG wenige, dafür gespaltene Reaktionen hervor. Während auf der einen Seite eine mögliche Reform des antiquierten Textes begrüsst wurde, wurde von rechtskonservativer Seite Kritik am Vorhaben laut. Eine Ende Berichtjahr eingereichte Interpellation Keller (svp, NW) will vom Bundesrat wissen, wie dieser zu den Plänen der SGG stehe, den Schweizerpsalm abzuschaffen. Die Weltwoche warf der SGG vor, sich mit dem Wettbewerb gegen die patriotische Funktion der Hymne und gegen ein Bekenntnis zu einer eigenständigen Schweiz zu richten. Auch auf kantonaler Ebene war die Nationalhymne Diskussionsgegenstand. So hiess im Kanton Tessin das Parlament einen Minderheitenantrag der parlamentarischen Schulkommission gut, der die Nationalhymne zum Pflichtstoff für die Primarschule bestimmte. Die geschlossenen Lega und SVP, fast alle CVP-Räte und die Hälfte der FDP-Kantonsparlamentarier sorgten dafür, dass die „Bionda Aurora“ künftig zum obligatorischen Schulstoff gehört. Dies war vorher lediglich im Kanton Aargau der Fall, wo auf Anregung der SVP im Jahr 2008 die Nationalhymne zum Pflichtstoff erklärt worden war.

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Im so genannten Brand Asset Valuator, einer Umfrage einer Kommunikationsagentur bei 1500 Konsumentinnen und Konsumenten zu deren Vorlieben zu über 1000 Marken, zeigte sich eine deutliche Heimmarktorientierung. Die Befragten gaben an, Produkten von inländischen Herstellern mehr zu vertrauen als im Ausland produzierten Waren. Unter die fünf beliebtesten Marken schaffte es lediglich Google als nicht-schweizerisches Produkt auf Platz drei, hinter Migros, Toblerone, aber vor Rega und Rivella.

Heimmarktorientierung

Le délai de récolte des signatures de l’initiative populaire « Pour une Suisse neutre, à la fois ouverte sur le monde et attachée aux valeurs humanitaires (Initiative sur la neutralité) » a expiré en mars sans que les initiants aient récolté le nombre suffisant de signatures. Cette initiative avait été lancée par l’Action pour une Suisse indépendante et neutre (ASIN).

Initiative populaire "Pour une Suisse neutre, à la fois ouverte sur le monde et attachée aux valeurs humanitaires"

Mit zwei Vorstössen wollte sich die Ratsrechte als Hüterin von Schweizer Symbolik profilieren. Anlass war eine Aktion von Unbekannten aus dem Antifaschistischen Netzwerk Genf, die vor dem 1. August auf wilden Plakaten, auf denen mit dem Schweizer Kreuz bedruckte WC-Rollen abgedruckt waren, dazu aufforderten, den Nationalismus die Toilette runter zu spülen. Dies veranlasste die Genfer SVP-Präsidentin und Nationalrätin Amaudruz (svp, GE) zu einer bürgerlich breit abgestützten Motion, die die strafrechtliche Verfolgung bei Herabwürdigung der Schweizer Fahne verlangt. Bereits im Juni hatte Quadri (lega, TI) eine Motion eingereicht, die fordert, dass eine ausländische Flagge nur dann gehisst werden darf, wenn daneben eine mindestens gleich grosse Schweizer Fahne hängt. Der Bundesrat lehnte beide Motionen mit Verweis auf die Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit ab. Beide Vorstösse wurden im Berichtjahr noch nicht behandelt.

Schweizer Fahne

Die Benutzungsordnung der Rütli-Wiese war Gegenstand zweier Vorstösse, die auf Ereignissen im Jahr 2011 fussen. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, die die „Wiege der Eidgenossenschaft“ im Auftrag des Bundes verwaltet, verbietet parteipolitische Anlässe. Aus diesem Grund hatte sie der CVP im Jahr 2011 die Durchführung eines Treffens aller Kantonalparteien verwehrt. Die SVP hingegen setzte sich mit einem Treffen ihres Zentralvorstandes über dieses Verbot hinweg und weigerte sich anschliessend, eine von der SGG geforderte Entschuldigung abzugeben. Die beiden aufgrund dieser Ereignisse eingereichten Vorstösse fordern nun eine Öffnung des Rütlis für politische Parteianlässe. Das Postulat Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) wurde im Berichtsjahr vom Nationalrat überwiesen, unterstützt vom Bundesrat, der die Benutzungsordnung gegenwärtig ohnehin überprüfe. Die schärfer formulierte Motion der SVP-Fraktion, die eine bundesrätliche Verfügung für eine generelle Erlaubnis fordert, wurde im Berichtsjahr noch nicht behandelt. Der Bundesrat lehnte diese ab, weil er gegenüber der SGG gar nicht weisungsberechtigt sei. Anfang August hielten rund 200 Personen aus rechtsextremen Kreisen eine unbewilligte Kundgebung auf dem Rütli ab.

Bundesfeier auf dem Rütli

Die bereits mehrere Jahre schwelende Auseinandersetzung um die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene nahm im Berichtsjahr ein Ende. Der Nationalrat hatte noch Ende 2011 den auf die parlamentarischen Initiativen Studer (evp, AG) und Müller-Hemmi (sp, ZH) zurückgehenden Vorschlag der RK-N für eine Streichung von Art. 190 BV knapp angenommen. Damit hätte die Judikative die Kompetenz erhalten, Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit zu prüfen. Die Änderung und Aufhebung von Gesetzen hätte jedoch weiterhin der Legislative oblegen. Allerdings beschloss der Ständerat in der Sommersession des Berichtsjahrs entgegen der Empfehlung seiner Kommission mit 17 zu 27 Stimmen Nichteintreten. Im zweiten Durchgang schloss sich die grosse Kammer in der Wintersession 2012 diesem Entscheid letztlich relativ deutlich mit 101 zu 68 Stimmen an. Lediglich die SP, die GP und die GLP sprachen sich in der Mehrheit für ein Verfassungsgericht aus. Letzten Endes obsiegten die Bedenken einer möglichen Einschränkung der direkten Demokratie über das Argument der Befürworter, die eine Stärkung des Rechtsstaates hervorhoben. Es entspreche der Tradition der Schweiz eher, Gesetze mit Hilfe des politischen Willens statt mit rechtlichen Aspekten zu prüfen.

Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene (Pa.Iv. 05.445)
Dossier: Verfassungsgerichtsbarkeit

Im Oktober 2012 präsentierte Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Nationalrat die Stellungnahme des Bundesrates zu den beiden Motionen Yvette Estermanns (svp, LU) und empfahl damit dem Parlament die Ablehnung der Anliegen zur Abschaffung der Sommerzeit. Als Erstrat stimmte der Nationalrat mit 145 zu 23 Stimmen gegen eine Streichung von Artikel 2 des Zeitgesetzes (Mo. 10.3674). Etwas mehr Stimmen, aber immer noch deutlich zu wenig, gab es für Estermanns zweites Anliegen (Mo. 10.3675), wonach sich die Schweiz international für die Abschaffung der Sommerzeit einzusetzen gehabt hätte: Mit 135 zu 35 Stimmen folgte auch hier der Nationalrat der Empfehlung des Bundesrates und lehnte die Motion ab.

Abschaffung der Sommerzeit (Mo. 10.3674; Mo. 10.3675)
Dossier: Zeitumstellung

Mitte August wurde in Villmergen (AG) mit einem Freilichttheater und einem Festakt das 300-Jahr-Gedenken an den Zweiten Villmergerkrieg abgehalten. Bei der Schlacht von Villmergen schlugen die protestantischen Berner die katholischen Innerschweizer Truppen vernichtend. Die Folgen waren nicht nur territoriale Veränderungen, sondern auch die Schaffung eines paritätischen Schiedsgerichts für konfessionelle Streitfragen. Festrednerin Bundesrätin Leuthard betonte, dass der in Aarau unterzeichnete vierte Landfrieden vom 11. August 1712 ein Grundstein für die Schweizer Kultur des Dialogs sei, und aufgezeigt habe, dass Mehrheitsentscheide minderheitsfähig sein müssten.

Gedenken an den Zweiten Villmergerkrieg

Die Nationalhymne, die 2011 ihr 50-jähriges Bestehen gefeiert hatte und erstmals auch im Parlament als Auftakt in eine neue Legislatur intoniert worden war, soll laut einer Idee der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) erneuert werden. Mittels Anpassung des Textes auf der Grundlage der Präambel der neuen Bundesverfassung und leichten melodiösen Veränderungen soll der Hymne zu mehr Akzeptanz verholfen werden. Die SGG kündigte – auch im Rahmen ihres 250jährigen Bestehens – einen entsprechenden Wettbewerb an. Ähnliche Ideen waren in den letzten Jahren gescheitert.

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Die Motion Darbellay (cvp, VS), welche verlangt, dass bei offiziellen Anlässen der Schweiz im Ausland oder bei Einladungen der Schweizer Botschaften Schweizer Wein ausgeschenkt werden soll, wurde im Berichtsjahr im Ständerat behandelt. Der Nationalrat hatte der Vorlage im Vorjahr zugestimmt. Der Zweitrat schwächte die Motion dahingehend ab, dass keine Pflicht zum Ausschank von Schweizer Weinen besteht, sondern die Schweizer Vertretungen im Ausland nur zur Verwendung dieser Produkte angehalten werden. Im Namen der APK-SR argumentierte Ständerat Fournier (cvp, VS), dass es je nach Anlass durchwegs auch angemessen sei, Spezialitäten des Gastlandes zu verwenden. Der Änderung durch die kleine Kammer stimmte der Nationalrat in der Wintersession zu. Die Motion Hurter (svp, SH; 10.3838), welche ein ähnliches Vorhaben zum Inhalt hatte, wurde vom Ständerat ohne Änderung gutgeheissen, da der Motionstext keine direkte und explizite Verbindlichkeit vorsah.

Ausschank von Schweizer Wein bei offiziellen Anlässen

Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) reichte 2010 die Staatsvertrags-Initiative ein, welche im Berichtsjahr von beiden Räten zur Ablehnung empfohlen wurde. Im September lancierte die Auns zudem eine Neutralitäts-Initiative, für welche die Unterschriftensammlung noch im Berichtjahr startete. Im Zentrum der Vorstösse steht laut Auns die Schweizerische Souveränität.

Initiative populaire "Pour le renforcement des droits populaires dans la politique étrangère"
Dossier: Obligatorisches Referendum für Staatsverträge?

Zum ersten Mal wurde zu Beginn der neuen Legislaturperiode im National- und Ständeratssaal die Nationalhymne intoniert. Nach der Vereidigung (117 Nationalrätinnen und Nationalräte) bzw. dem Gelübde (83 Mitglieder des Nationalrats) wurde der Schweizerpsalm von der Sopranistin Noëmi Nadelmann vorgetragen. Die erstmalige Darbietung geht auf eine Motion Marra (sp, VD) zurück, die gefordert hatte, dass die Nationalhymne nach jeder Gesamterneuerungswahl vorgetragen werden soll.

Nationalhymne bei Sessionseröffnung (Mo. 08.3071) und zu Legislaturbeginn (Mo. 09.3946)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Die Ereignisse von 2007 auf dem Rütli wurden noch einmal Gegenstand parlamentarischer Debatten. Am 1. August 2007 war auf der Rütliwiese kurz nach Ende der Nationalfeier ein Sprengsatz explodiert. Vier Tage später detonierten weitere Sprengsätze in Briefkästen dreier Rütlikommissionsmitglieder. Im Oktober 2011 wurde das Verfahren gegen den mutmasslichen Täter aufgrund fehlender Beweise eingestellt. Eine brisante Rolle spielte dabei der Bundesrat, der die Herausgabe eines Vernehmungsprotokolls des Nachrichtendienstes mit einem mutmasslichen Zeugen verweigerte, weil er die Sicherheit des letzteren höher gewichtete. Gleich zwei Anfragen wurden in der Folge eingereicht, in denen der Bundesrat diesen Entscheid rechtfertigen musste. Die Affäre um den „Rütli-Bomber“ spielte dann auch bei der Debatte um die Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit eine Rolle.

Bundesfeier auf dem Rütli

Einen ungewollt heftigen Disput über die Schweizer Fahne löste Nationalratskandidat und Secondas Plus-Mitglied Ivica Petrusic (sp, AG) aus. An einer Medienkonferenz stellte Petrusic die Frage, ob die christliche Symbolik der Schweizerfahne noch zeitgemäss sei. Symbole unterstünden einem Wandel und unterlägen auch einem Anpassungsdruck. Diese Frage weckte harsche Kritik seitens der SVP, welche die Äusserung sogleich in ihre Wahlpropaganda und die Werbung für ihre Initiative zur Begrenzung der Zuwanderung einbaute.

Schweizer Fahne

Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) lancierte im August eine eidgenössische Volksinitiative mit dem Titel „Für eine neutrale, weltoffene und humanitäre Schweiz (Neutralitätsinitiative)“. Diese zielt darauf ab, die Neutralität explizit in der Bundesverfassung festzuschreiben. Durch die angestrebte Verfassungsänderung sollen zudem Auslandeinsätze nur noch im Rahmen der Katastrophenhilfe möglich sein.

Initiative populaire "Pour une Suisse neutre, à la fois ouverte sur le monde et attachée aux valeurs humanitaires"

Die Nationalhymne selber feierte 2011 ihr 50-jähriges Bestehen. Das von Alberich Zwyssig (1808-1854) komponierte Kirchenlied, das seit 1843 als „Schweizerpsalm“ an zahlreichen eidgenössischen Festen gespielt wurde, hatte 1958 auf Vorschlag des Bundesrates das damals als Hymne verwendete, melodisch mit der englischen Nationalhymne identische „Rufst du, mein Vaterland“ ersetzt. Nach einer dreijährigen Probezeit stimmte die Bevölkerung der Änderung zu, und seit dem 1. April 1961 gilt „Trittst im Morgenrot daher“ als offizielle Schweizer Nationalhymne.

50-jähriges Bestehen der Nationalhymne
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Da die Feierlichkeiten zum Gedenken an die Schlacht bei Sempach in den letzten Jahren immer wieder durch Aufmärsche von Rechts- und teilweise auch Linksextremisten gestört wurden, was zu immensen Sicherheitskosten geführt hatte, beschloss die Luzerner Regierung für das 625-jährige Jubiläum von 2011 ein neues Konzept. Anders als auf dem Rütli wurden Extremisten allerdings nicht mit einem Zulassungssystem ferngehalten. Der Kanton Luzern richtete vielmehr ein grosses, allen zugängliches Mittelalter-Volksfest aus, verzichtete jedoch auf den Umzug auf das Schlachtgelände.

Feier der Schlacht von Sempach

Der geplanten „Verfassungsgerichtsbarkeit“, welcher der Nationalrat im Februar des Berichtsjahres zugestimmt hatte und eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung schickte, stehen die Kantone positiv gegenüber. Im Rahmen der europapolitischen Standortbestimmung hatten sie sich bereits 2010 dafür eingesetzt, dass Bundesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung überprüft werden können. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) verpasste es allerdings, innerhalb der Vernehmlassungsfrist eine Stellungnahme einzureichen (Ergebnisse zur Vernehmlassung vom 14.6.11.).

Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene (Pa.Iv. 05.445)
Dossier: Verfassungsgerichtsbarkeit

Mit der Ratifizierung der Unesco-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes 2008 hat sich die Schweiz verpflichtet, eine Liste mit möglichem Kulturerbe zu erstellen. Die Kantone kamen der entsprechenden Aufforderung nach und reichten insgesamt 387 Vorschläge für ein Inventar lebendiger Traditionen ein. Neben traditionellen Festivitäten, Kunsthandwerk, Erzählkunst und Liedgut finden sich auch die Appenzeller Witze, die Mundartlieder von Mani Matter, das Hornussen oder die Zauberformel auf der Liste. Unter der Leitung des Bundesamtes für Kultur wurde die Liste aus gesamtschweizerischer Sicht bewertet, bereinigt und im September verabschiedet.

Bewahrung des immateriellen Kulturerbes