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Die Rütli-Wiese geriet auch 2011 in die Schlagzeilen. Nicht die Jahrfeier, bei der Bundespräsidentin Calmy-Rey Überraschungsgast war und die dank dem seit 2009 bestehenden Ticketsystem ohne Zwischenfälle verlief, war Gegenstand der Diskussionen, sondern die Nutzung der Wiese für Parteianlässe. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG), welche die symbolträchtige Wiese im Auftrag des Bundes verwaltet und für Anlässe mit mehr als 50 Personen Bewilligungen erteilt, verbietet parteipolitische Anlässe. Ende Mai trafen sich jedoch 70 Mitglieder des SVP-Zentralvorstandes ohne Bewilligung auf dem Rütli, um Widerstand gegen einen EU-Beitritt zu geloben. Die SGG bezeichnete dies als rechtswidrig und verlangte eine Entschuldigung, welche die SVP allerdings verweigerte. Es folgte eine Diskussion über die Öffnung des Rütli für Parteianlässe. Während die einen auf einen Zutritt für alle pochten, warnten andere vor der Vereinnahmung der Wiege der Eidgenossenschaft durch rechtsextreme Gruppierungen.

Bundesfeier auf dem Rütli

Für einigen Wirbel sorgte eine von der Universität Zürich und dem Wissenschaftszentrum Berlin herausgegebene Studie, welche die Qualität von 30 etablierten Demokratien zwischen 1995 und 2005 bestimmt. Die Schweiz schneidet in dieser Studie lediglich mittelmässig ab und entpuppt sich nicht als Musterdemokratie. Zurückzuführen sei dies auf die schwache und insbesondere sehr ungleiche Partizipation, die schwache Gewaltenkontrolle und die intransparenten Politikprozesse (fehlende Transparenz bei Parteienfinanzierung). Die Reaktionen auf die Studie waren sehr unterschiedlich. Sie reichten von Empörung bis zu Scham ob des vorgehaltenen Spiegels und gipfelten gar in einer Interpellation.

Qualität von 30 etablierten Demokratien

Le Conseil national a adopté une motion Hurter (udc, SH; 10.3838) chargeant le gouvernement de faire servir des vins et des spiritueux suisses lors de manifestations importantes ou officielles à l’étranger si elles sont en partie financées par la Confédération. Une motion Darbellay (pdc, VS) allant dans le même sens a également été adoptée.

Ausschank von Schweizer Wein bei offiziellen Anlässen

Mit zwei in der Herbstsession 2010 eingereichten Motionen begann das politische Engagement von Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU) für die Abschaffung der Zeitumstellung. Die Motionen verlangten vom Bundesrat zum einen die Abschaffung der Sommerzeit mittels der Streichung von Artikel 2 des Zeitgesetzes (Mo. 10.3674) und zum anderen, dass dieser sich «international dafür einzusetzen» habe, «dass die Sommerzeit abgeschafft wird» (Mo. 10.3675).

Estermann argumentierte, durch die Zeitumstellung entstünden nicht nur wirtschaftliche Kosten, auch die Umwelt profitiere nicht in erhofftem Masse von der Umstellung, weil dadurch wider Erwarten gar keine Energie eingespart werde. Für Firmen mit Schichtbetrieb, den öffentlichen Verkehr oder die Informatik sei die Umstellung ferner eine unnötige Belastung. Nicht zuletzt seien medizinische Bedenken anzubringen: Die innere Uhr des Menschen werde durch den ständigen Wechsel von der Sommer- zur Winterzeit und umgekehrt aus der Balance gebracht, was zu Stress, Leistungseinbrüchen, Müdigkeit und schliesslich gar zu einem erhöhten Herzinfarktrisiko führen könnte.
Der Bundesrat argumentierte in seiner Stellungnnahme, die Sommerzeit sei 1981 in der Schweiz nicht eingeführt worden, «um Energie zu sparen, sondern um eine Übereinstimmung der Zeitregelung unseres Landes mit derjenigen benachbarter Länder erreichen zu können.» Der Zustand einer «Zeitinsel» von 1980 habe zu erheblichen volkswirtschaftlichen Einbussen und «verkehrsorganisatorischen» Schwierigkeiten gegenüber den Nachbarstaaten geführt. Ein erneuter Alleingang würde sich also nicht lohnen und laut EU-Kommission habe in der EU «kein Mitgliedstaat [...] Absicht geäussert, die Sommerzeit abzuschaffen oder die Bestimmungen der geltenden Richtlinie zu ändern». Zudem gebe es keine internationale Kommission, an die man sich wenden könnte, um eine Abschaffung der Sommerzeit zu diskutieren. Über die gesundheitlichen Folgen der Zeitumstellung, so der Bundesrat weiter, gebe es sowohl Studien, welche die zusätzliche Belastung für den menschlichen Körper hervorgehoben haben, als auch solche, welche positive Effekte des Vor- oder Zurückstellens der Uhren hervorhoben. Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motionen.

Abschaffung der Sommerzeit (Mo. 10.3674; Mo. 10.3675)
Dossier: Zeitumstellung

Der Ständerat nahm als Zweitrat in der Herbstsession eine Motion Marra (sp, VD) an, welche die instrumentale Darbietung der Nationalhymne zu Beginn einer neuen Legislaturperiode fordert. Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass der Ständerat keine Legislatur kenne. Die Regel soll deshalb für beide Kammern für die erste Sitzung nach den Gesamterneuerungswahlen gelten. Der Nationalrat hatte sich bereits 2009 für diese Motion ausgesprochen.

Nationalhymne bei Sessionseröffnung (Mo. 08.3071) und zu Legislaturbeginn (Mo. 09.3946)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Der Bund koordinierte die Nutzung und Verwaltung der Rütliwiese in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG). Geregelt wird insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Bund als Besitzerin und SGG als Verwalterin der Wiese. Es wird auch festgehalten, dass die Zentralschweizer Kantone zusammen die Sicherheit und den Zugang zur Wiese zu gewährleisten haben. Am 1. August stand nicht nur der Nationalfeiertag, sondern auch der Kauf des Rütli vor 150 Jahren durch die SGG sowie das 200-Jahr-Jubiläum der SGG im Vordergrund. Wie 2009 wurden lediglich Besucher mit einem gültigen Ticket zur Feier zugelassen.

Bundesfeier auf dem Rütli

Aufgrund der vorjährigen Störungen durch Rechtsradikale plante die Luzerner Regierung im Berichtsjahr anstelle eines Umzugs zum Gedenken an die Schlacht von Sempach die Durchführung eines Gottesdienstes. Die SVP Luzern sammelte daraufhin Unterschriften für eine Petition, die ein Beibehalten der bisherigen Feierlichkeiten forderte. Diese wurde auch von Bundesrat Maurer unterschrieben, was einigen Wirbel verursachte. Maurer wurde vorgeworfen, sich in kantonale Belange einzumischen und Rechtsextremismus zu unterstützen. Dieser rechtfertigte seine Unterschrift mit dem Hinweis, dass die Petition lediglich eine würdevolle Feier, also eine Feier ohne politischen Extremismus fordere. Die Luzerner Regierung schlug ein Konzept vor, das anstelle von Schlachtfolklore zukünftig ein Volksfest vorsieht, mit dem der Dialog gefördert und die zunehmende Politisierung des Anlasses verhindert werden soll.

Feier der Schlacht von Sempach

Im März 2008 hatte Margret Kiener Nellen (sp, BE) einen erneuten Versuch gestartet, die Landeshymne zu erneuern. Im Gegensatz zu ihrer ersten Motion, die sie im Jahr 2006 nach ablehnender Haltung des Bundesrates zurückgezogen hatte (Mo. 04.3046), enthielt die aktuelle Forderung keine inhaltlichen Vorgaben an die neue Landeshymne mehr; das neue Anliegen hätte den Bundesrat lediglich dazu aufgefordert, das BAK mit der Organisation eines geeigneten Wettbewerbsverfahrens für eine neue Landeshymne zu beauftragen.
In seiner ablehnenden Antwort hatte der Bundesrat seine Bedenken dazu geäussert, der Nationalhymne neuen Schwung zu verleihen. Erstens erachtete er es als schwierig, die Melodie beizubehalten und lediglich den Text zu verändern, zweitens hätten die Gesangskultur und der Chorgesang an Bedeutung verloren, weswegen oftmals nur noch die Melodie der Landeshymne abgespielt werde. Drittens habe auch die Bedeutung der identitätsstiftenden Symbole etwas abgenommen. Alles in allem war der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass es keinen Grund gäbe, die aktuelle Nationalhymne zu verändern und dass diese nach wie vor die vielfältigen Erwartungen erfülle.
In der Frühjahrssession 2010 wurde das Geschäft abgeschrieben, da es nicht innert vorgesehener Frist abschliessend vom Parlament behandelt wurde.

Der Landeshymne neuen Schwung geben (Mo. 08.3026)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Relativ knapp, mit 93 zu 83 Stimmen, lehnte der Nationalrat eine Motion Estermann (svp, LU) ab, die ihn gezwungen hätte, jeweils zur Sessionseröffnung die Nationalhymne zu singen. Die erst seit einigen Jahren eingebürgerte Motionärin hatte sich von diesem patriotischen Akt eine Stärkung des nationalen Zusammengehörigkeitsgefühls versprochen. Mit dieser Ablehnung war die Sache aber nicht erledigt. Gleichentags reichte die Sozialdemokratin Marra (VD) eine Motion ein, welche die instrumentale Darbietung der Nationalhymne zu Beginn einer neuen Legislaturperiode (nach der Vereidigungszeremonie des neugewählten Parlaments) fordert. In der Wintersession hiess der Nationalrat diesen Vorstoss diskussions- und oppositionslos gut.

Nationalhymne bei Sessionseröffnung (Mo. 08.3071) und zu Legislaturbeginn (Mo. 09.3946)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Im November publizierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu einem neuen Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (so genannte Swissness-Vorlage). Über die doch primär wirtschaftspolitischen Aspekte dieser Vorlage, insbesondere die präzise Definition des Merkmals „schweizerisch“, berichten wir unten (Teil I, 4a, Strukturpolitik). Das neue Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen will eine klar definierte Unterscheidung einführen: Das Wappen (Schweizerkreuz in einem Wappenschild) der Eidgenossenschaft darf grundsätzlich nur noch von dieser selbst oder von ihren Einheiten (Bundesämter, Bundesbetriebe etc.) verwendet werden. Den wenigen Firmen, welche dieses Schweizerwappen seit Jahrzehnten für ihre Waren und Dienstleistungen aus der Schweiz verwenden, kann das EJPD ein Weiterbenutzungsrecht erteilen. Die Schweizerfahne und das Schweizerkreuz hingegen sollen künftig von allen Herstellern von Produkten und Anbietern von Dienstleistungen verwendet werden dürfen, welche die Voraussetzungen zur Verwendung der Markenbezeichnung «Schweiz» erfüllen.

Swissness-Vorlage (BRG 09.086)
Dossier: Swissness - Schutz der Marke Schweiz

Die Luzerner Behörden sahen vorerst noch keinen Anlass, das Konzept für die Feier der Schlacht von Sempach zu ändern. Diese wurde auch dieses Jahr wieder von Rechtsradikalen für einen Grossaufmarsch benutzt. Ihren rund 250 Personen standen, von der Polizei abgetrennt, rund 100 dagegen protestierende Jungsozialisten gegenüber. Die eigentliche Feier fand witterungsbedingt in einer Kirche und ohne die Rechtsradikalen statt; letztere marschierten anschliessend allein zum Schlachtgelände. Nach der Kundgebung kündigte die Luzerner Kantonsregierung die Ausarbeitung eines neuen Konzepts für die Durchführung dieses Anlasses an.

Feier der Schlacht von Sempach

Als Zweitrat stimmte auch der Ständerat dem Gesetz über die Rehabilitierung der schweizerischen Kämpfer auf republikanischer Seite im Spanischen Bürgerkrieg von 1936-39 zu. In der Schlussabstimmung hiess die grosse Kammer die Rehabilitierung der Spanienkämpfer gegen den Widerstand der SVP mit 133 zu 50 Stimmen gut, der Ständerat mit 35 zu 4 Stimmen. Im Berichtsjahr publizierte eine Fachkommission einen Bericht über den Vollzug des 2004 in Kraft getretenen Gesetzes über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland.

Rehabilitierung der schweizerischen Kämpfer auf republikanischer Seite im Spanischen Bürgerkrieg
Dossier: Rehabilitierungen / Aufhebungen von Strafurteilen

Im November beantragte die Rechtskommission des Nationalrats der Bundesversammlung ein Gesetz über die Rehabilitierung der schweizerischen Kämpfer auf republikanischer Seite im
Spanischen Bürgerkrieg von 1936-39. Von den rund 650 Bürgerkriegsteilnehmern waren nach ihrer Rückkehr in die Schweiz über 400 zumeist wegen der Leistung von Kriegsdienst in einer ausländischen Armee verurteilt worden. Diese Urteile wollte die Kommission nun mit dem neuen Gesetz generell aufheben. Sie begründete ihr Vorhaben damit, dass diese Personen die „auch für unser Staatswesen grundlegenden Werte der Freiheit und Demokratie verteidigt“ haben. Ihre Verurteilungen seien zwar nach dem damals und auch heute noch geltenden Strafrechtsartikel, welcher den Dienst in fremden Heeren untersagt, juristisch korrekt gewesen. Ihr Kampf gegen den Faschismus solle aber aus heutiger Sicht als historische Leistung gewürdigt und ihre Verurteilung aufgehoben werden. Ein Anspruch auf irgendwelche Entschädigungszahlungen ergebe sich daraus nicht und sei von den Betroffenen auch nie erhoben worden. Die Aktivität der Rechtskommission des Nationalrats war durch eine 2006 eingereichte parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG) ausgelöst worden. Nahezu alle anderen westlichen Staaten haben ihre Spanienkämpfer schon seit langem rehabilitiert. Die Kommission hatte dem Vorstoss gegen die Stimmen der SVP Folge gegeben und die Rechtskommission des Ständerats hatte sich diesem Entscheid im Frühjahr 2008 einstimmig angeschlossen. Bei der im Jahr 2002 erfolgten Behandlung der Vorlage über die Rehabilitierung der Flüchtlingshelfer im zweiten Weltkrieg war der Einbezug der Spanienkämpfer noch nicht mehrheitsfähig gewesen. Der Bundesrat hatte gegen die Vorschläge der Rechtskommission nichts einzuwenden. Als Erstrat befasste sich der Nationalrat in der Dezembersession damit. Das Gesetz wurde von der SVP bekämpft, deren Sprecher Heer (ZH) argumentierte, dass diese Personen zu Recht verurteilt worden seien und es kein ehrenhaftes Motiv gegeben habe, sich für die Republikaner im Spanischen Bürgerkrieg zu engagieren. Der Rückweisungsantrag wurde allerdings nur von einer Minderheit der SVP-Fraktion unterstützt; die Mehrheit der SVP enthielt sich der Stimme oder befand sich im Moment der Abstimmung nicht im Saal. Alle anderen Fraktionen befürworteten die Rehabilitierung der Spanienkämpfer einhellig.

Rehabilitierung der schweizerischen Kämpfer auf republikanischer Seite im Spanischen Bürgerkrieg
Dossier: Rehabilitierungen / Aufhebungen von Strafurteilen

Die Vernehmlassung über den Vorentwurf für ein Gesetz zum Schutz der Marke Schweiz und des Schweizer Wappens ergab einige Kritik. Einerseits wurde die Bestimmung kontrovers beurteilt, dass bei Industrieprodukten ein Mindestanteil von 60% der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen muss, wenn das Erzeugnis die Bezeichnung „Swiss made“ tragen soll. Andererseits kritisierten einige Firmen und Interessenverbände, die bisher das Schweizer Wappen (Schild mit Schweizer Kreuz) verwendet hatten, dass sie in Zukunft nur noch die Schweizer Fahne oder das Schweizer Kreuz auf ihren Produkten oder in ihrem Logo einsetzen dürfen. Die Bundesverwaltung konterte dies mit dem Hinweis, dass die Verwendung des Wappens bereits heute auf der Grundlage des Wappenschutzgesetzes von 1931 an sich nicht erlaubt sei und das neue Gesetz in dieser Beziehung deshalb keine Verschärfung darstelle. Im Oktober beauftragte der Bundesrat das EJPD mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage. Dabei ging er auf die Vernehmlassungsergebnisse ein, indem er beschloss, dass Firmen und andere Institutionen, welche das Schweizer Wappen seit Jahrzehnten auf ihren Produkten oder in ihrem Logo verwendet haben, dies auch weiterhin tun dürfen.

Swissness-Vorlage (BRG 09.086)
Dossier: Swissness - Schutz der Marke Schweiz

Nach den Vorkommnissen an den Bundesfeiern auf dem Rütli (UR) in den letzten Jahren wurde die Veranstaltung im Berichtsjahr in kleinerem Rahmen durchgeführt. Insbesondere wurde auf den Auftritt eines Mitglieds der Landesregierung verzichtet, was das Interesse der Medien markant schrumpfen liess. Um die Rechtsextremisten fernzuhalten, welche die Feier bis 2006 jeweils gestört und die riesige Medienpräsenz für einen propagandistischen Auftritt genutzt hatten, wurden auch dieses Jahr nur angemeldete und akzeptierte Gäste zugelassen. Eine als Ersatz für den entgangenen Auftritt von rund 300 Faschisten am 3. August auf dem Rütli durchgeführte Kundgebung fand praktisch keine Beachtung in den Medien. Die Rechtsextremen hatten sich ohnehin, nach ihrer Verdrängung vom Rütli im Vorjahr, andere patriotische Feiern zur Markierung ihrer Präsenz ausgesucht. Anfangs April traten sie an der Gedenkfeier zur Schlacht von Näfels (1388) im Kanton Glarus auf, und im Juni marschierten sie bei der Feier zur Schlacht von 1386 in Sempach (LU) mit.

Bundesfeier auf dem Rütli

Nachdem die Rechtsextremen vom Rütli verdrängt worden waren, suchten sie sich andere Orte für ihre historisch untermauerten Auftritte - unter anderem auch die Feier zur Schlacht von 1386 in Sempach (LU). Die Luzerner Behörden sahen keinen Anlass, etwas gegen die Beteiligung der PNOS (Partei National Orientierter Schweizer) und anderer Rechtsextremisten an der Sempacher Feier zu unternehmen. Diese hätten sich in den Vorjahren stets anständig benommen und ihr Kranzlegungsritual mit der sich an der faschistischen Frontenbewegung der 30er Jahre orientierenden Symbolik erst nach der offiziellen Feier durchgeführt.

Feier der Schlacht von Sempach

2002 hatte der Bundesrat einen ersten Anlauf genommen, die Musée Suisse Gruppe in eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit umzuwandeln. Das Parlament hatte diese Botschaft zur Überarbeitung an den Absender zurückgewiesen, weil es eine umfassende und kohärente Museumspolitik des Bundes vermisste. Der im September 2007 vorgelegte Entwurf trug dieser Kritik Rechnung. Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (Museums- und Sammlungsgesetz, MSG) verpflichtet die bundeseigenen Institutionen auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Neben der erstmaligen Festlegung einer kohärenten Zielsetzung enthält die Vorlage wichtige strukturelle Neuerungen. Die bisherige Musée Suisse Gruppe, bestehend aus dem Landesmuseum Zürich, dem Schloss Prangins (VD) und sechs weiteren Museen, soll redimensioniert und in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt verselbständigt werden. Die neue Institution, die den Namen Schweizerisches Nationalmuseum (SNM) tragen soll, wird über drei Museumsstandorte (Zürich, Prangins und Schwyz) sowie ein Sammlungszentrum in Affoltern am Albis (ZH) verfügen. Das SNM soll insbesondere die Geschichte der Schweiz und ihrer Beziehungen zum Ausland vermitteln, sich mit der Identität des Landes auseinandersetzen und seine Kompetenzen anderen Museen zur Verfügung stellen. Im Weiteren sollen die Führungsstruktur des SNM sowie seine Steuerung und Beaufsichtigung durch den Bund modernisiert und an die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes angepasst werden. Der Direktor des Landesmuseums begrüsste den Entwurf des Bundesrates.

Umfassende Museumspolitik mit dem Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (07.075)
Dossier: Schaffung der Strukturen für eine umfassende Museumspolitik

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, dass sich die Schweiz an der Weltausstellung von Mai bis Oktober 2010 in Schanghai (China) beteiligen solle. Das Leitthema der von rund 200 Staaten und internationalen Organisationen beschickten Ausstellung wird „Better City; Better Life“ sein. Die Organisation Präsenz Schweiz hatte für die Gestaltung des schweizerischen Pavillons im Jahr 2006 einen Projektwettbewerb durchgeführt und erkor im Mai des Berichtsjahres den Sieger. Der Bundesrat beantragte einen Kreditrahmen von 20 Mio Fr., wobei ein Fünftel davon durch die Privatwirtschaft aufgebracht wird. Im Ständerat betonte Kommissionssprecherin Langenberger (fdp, VD) einerseits die grosse Bedeutung, welche China nicht zuletzt auch wirtschaftlich für die Schweiz hat, und andererseits auch die hohe Qualität des schweizerischen Projekts. Opposition gegen das Vorhaben gab es keine.

Weltausstellung 2010 in Schanghai
Dossier: Weltausstellungen

Die von einer privaten Vereinigung veranstaltete Bundesfeier auf dem Rütli erfreute sich auch dieses Jahr grosser Aufmerksamkeit bei den Medien. Nach den störenden Auftritten von Rechtsextremen in den Jahren 2004 und 2005 sorgten die Veranstalter wie bereits im Vorjahr mit strengen Sicherheitsmassnahmen dafür, dass nur vorangemeldete Gäste Zugang fanden. Die Rechtsradikalen wurden nicht zugelassen; rund 300 von ihnen folgten einem Aufruf der PNOS und versammelten sich eine Woche später am selben Ort. Im Zentrum der 1. August-Feier auf dem Rütli standen im Berichtsjahr die Frauen. Die mitveranstaltenden Frauenorganisationen hatten Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey (sp) und Nationalratspräsidentin Christine Egerszegi-Obrist (fdp, AG) als Hauptrednerinnen eingeladen. Die Kantone der Innerschweiz waren weder von der Idee einer von der SP-Bundespräsidentin angeführten Frauenfeier am 1. August noch vom zu erwartenden Sicherheitsaufwand angetan und stellten phasenweise die Durchführung des diesjährigen Anlasses in Frage. Der Disput hatte auch wahlkampfspezifische Aspekte und wurde von den Medien während Monaten in breitester Form abgehandelt. Die SP gebärdete sich als Hüterin des schweizerischen Patriotismus und die SVP fand auf einmal diese Bundesfeier auf dem Rütli (in den Worten ihres Präsidenten Maurer „… nur eine Wiese mit Kuhdreck“) nicht mehr so wichtig. Die Finanzierung des Sicherungsaufwands übernahmen, nach einigem Hin und Her und der Zusage eines Beitrags von privaten Sponsoren, die Stadt und der Kanton Luzern sowie Uri. Die Veranstaltung wurde ohne Störungen durchgeführt. Diese Feier und ihre Umstände wurden auch im Parlament zu einem Thema. Der Bundesrat bestätigte in seiner Antwort auf eine Interpellation Inderkum (cvp, UR) seine Haltung, dass sich der Bund nicht finanziell an dieser Veranstaltung auf dem Rütli beteiligen werde. Grundsätzlich lehne die Landesregierung die Durchführung einer zentralen nationalen Bundesfeier, egal ob auf dem Rütli oder anderswo, ab, da dies nicht dem föderalistischen Charakter der Schweiz entsprechen würde.

Bundesfeier auf dem Rütli

Der Bundesrat gab, wie vom Parlament im Vorjahr gefordert, gegen Jahresende den Vorentwurf für ein Gesetz zum Schutz der Marke Schweiz und des Schweizer Wappens in die Vernehmlassung. Beim Wappen definierte er den genauen Farbton des roten Hintergrundes (Pantone 485). Zudem bestätigte er die weltweit einzigartige quadratische Form der Fahne und legte die genauen Grössenverhältnisse und die Positionierung der weissen Balken fest. Vor allem von wirtschaftlicher Bedeutung ist die Frage, unter welchen Bedingungen das Wappen und die Bezeichnung „Swiss Made“ in der Werbung und Etikettierung von Produkten verwendet werden dürfen. Neu soll dies nur noch dann möglich sein, wenn mindestens 60% der Herstellungskosten einer Ware im Inland angefallen sind.

Swissness-Vorlage (BRG 09.086)
Dossier: Swissness - Schutz der Marke Schweiz

Die Bezeichnung „Schweiz“ und auch die Schweizer Flagge werden oft bei in- und ausländischen Produkten als Mittel zur Verkaufsförderung eingesetzt. Damit soll meist die Assoziation zu bekannten schweizerischen Qualitätserzeugnissen wie etwa Uhren hergestellt werden. Um dies für im Ausland hergestellte Produkte, die mit der Schweiz nichts zu tun haben, zu unterbinden, reichten Nationalrätin Hutter (svp, SG) und Ständerätin Fetz (sp, BS) Postulate für einen besseren Schutz der „Marke Schweiz“ und des Schweizer Wappens ein. Sie führten dabei neben dem Argument der besseren Information der Konsumenten auch den Schutz einheimischer Produzenten vor unfairer ausländischer Konkurrenz ins Feld. Beide Parlamentskammern überwiesen diese Vorstösse mit dem Einverständnis der Landesregierung. In seiner Antwort auf das Postulat Fetz gab Justizminister Blocher aber auch zu bedenken, dass bei der Schaffung von gesetzlichen Schutzbestimmungen heikle Definitionsprobleme zu lösen wären, da heute – abgesehen von der Landwirtschaft – kaum mehr ein Produkt vollständig in einem einzigen Land entwickelt und hergestellt werde.

Postulate fordern besseren Schutz der „Marke Schweiz“
Dossier: Swissness - Schutz der Marke Schweiz

Nach den rechtsradikalen Störmanövern 2005 an der Bundesfeier auf dem Rütli ergriffen die Behörden und die Organisatoren dieses Jahr strenge Sicherheitsmassnahmen. Mit einem Ticketsystem versuchten sie, den Zugang zu limitieren und unliebsame Elemente fern zu halten. Zusammen mit den polizeilichen Kontrollen der Anfahrts- und Anmarschwege funktionierte dies gut. Organisierte Rechtsextreme waren auf dem Festgelände nicht anzutreffen, und die Ansprachen konnten ungestört gehalten werden. Im Gegensatz zu früheren Jahren trat auch kein Bundesrat als Redner auf. Der eingeladene Bundespräsident Leuenberger hatte im Einverständnis mit dem Gesamtbundesrat auf eine Teilnahme verzichtet; er wollte damit auch zum Ausdruck bringen, dass in der Schweiz keine zentrale 1.-August-Feier stattfindet, sondern allen lokalen Anlässen die selbe Bedeutung zukommt.

Bundesfeier auf dem Rütli

Nationalrätin Kiener (sp, BE) zog ihre 2004 eingereichte Motion für eine neue Nationalhymne mit einem leichter singbaren, weniger schwülstigen und inhaltlich an die heutigen Lebensumstände angepassten Text zurück. Der Bundesrat hatte zwar die Kritik an der gültigen Landeshymne (ein Kirchenlied aus dem Jahr 1841) weitgehend geteilt. Da er es aber als hoffnungslos erachtete, Einigkeit in Bezug auf ein neues Lied zu erzielen, hatte er Ablehnung der Motion beantragt. Die Öffentlichkeit interessierte sich kaum für diese Debatte; obwohl in der Bevölkerung der Text der aktuellen Hymne wenn überhaupt, so nur höchst unvollständig bekannt ist, scheint kein Bedürfnis für eine Änderung vorhanden zu sein.

Neue Nationalhymne mit Berücksichtigung der Grundwerte der neuen Bundesverfassung (Mo. 04.3046)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

In der SVP und anderen nationalkonservativen Kreisen regte sich einiger Widerstand gegen die Ausleihe des Bundesbriefs von 1291 an eine drei Wochen dauernde Ausstellung in Philadelphia (USA) über die historische Verbundenheit der USA mit der Schweiz, welche die beiden ältesten demokratischen Republiken sind („Sister Republics“). Der Kanton Schwyz als Eigentümer sah keinen Anlass, auf den von mehreren SVP-Nationalräten (Brunner, SG, Mörgeli, ZH, und Föhn, SZ) geforderten Verzicht auf die Ausleihe oder gar auf das Ansinnen eines Verkaufs des Dokuments an eine private Stiftung einzugehen.

Bundesbriefs

Seit den neunziger Jahren finden sich jeweils auch einige Hundert Rechtsradikale an der Bundesfeier auf dem Rütli am Vierwaldstättersee ein. Dieser Festakt wird von einem privaten, mehrheitlich aus Innerschweizer Politikerinnen und Politikern zusammengesetzten Komitee organisiert. Dabei störten die Rechtsextremen mehrmals mit Protestrufen die Ansprachen von Bundesräten. Zudem machten sie mit dem abgewandelten Hitlergruss (so genannter Kühnen-Gruss mit drei statt fünf ausgestreckten Fingern), mit den Frontisten-Fahnen aus den dreissiger Jahren und mit Sprechchören auf sich aufmerksam. In diesem Jahr fielen die Störaktionen der rund 700 mehrheitlich jugendlichen Skinheads und anderer Personen aus dem rechtsradikalen Umfeld gegen die Ansprache von Bundespräsident Schmid besonders laut aus. Als Reaktion darauf mehrten sich die Rufe nach organisatorischen oder polizeilichen Vorkehrungen für künftige 1. August-Feiern auf dem Rütli.

Bundesfeier auf dem Rütli