Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Nationale Identität

Akteure

Prozesse

  • Motion
29 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Mit der Motion «Schluss mit der Zeitumstellung!» forderte Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU) den Bundesrat 2016, wie bereits in zwei ähnlichen Motionen von 2010, erneut dazu auf, «Artikel 2 des Zeitgesetzes ersatzlos zu streichen», damit zukünftig auf die Sommerzeitumstellung verzichtet würde. Anders als 2010 fügte Estermann diesmal keine gesundheitlichen Begründungen an, denn die seien unterdessen «allgemein bekannt». Stattdessen betonte sie, dass 1981 der Bundesrat die Zeitumstellung eingeführt habe, obwohl sich die Bevölkerung 1978 in einer Volksabstimmung eigentlich dagegen ausgesprochen hatte. Die Schweiz sah sich damals gezwungen nachzuziehen und sich dem umliegenden Europa anzupassen, wenn sie keine «Zeitinsel» mehr bilden wollte. Nun hätte sich aber die Situation verändert, meinte Estermann: Nicht nur in der Schweiz sei die Bevölkerung unzufrieden über die Zeitumstellung, auch in zahlreichen europäischen Ländern diskutierte man darüber, die Zeitumstellung wieder abzuschaffen, oder habe man sich bereits für eine dauerhafte Beibehaltung der Sommer- respektive Winterzeit entschieden. Das Argument der «Zeitinsel» sei nicht mehr stichhaltig.
Im Februar 2017 schilderte der Bundesrat in einer Stellungnahme, die Entscheidung von 1981 habe man aufgrund der wegen der nicht angepassten Zeitregelung entstandenen wirtschaftlichen Nachteile gefällt, um «Zusatzkosten für die Schweizer Wirtschaft» abzuwenden. Das Jahr 1980 nämlich, als die Schweiz ihre Zeit nicht den Nachbarländern angepasst hatte, habe gezeigt, dass nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche und kommunikative Nachteile entstanden seien. Nach der Einführung der Zeitumstellung 1981 sei ferner kein Referendum ergriffen worden und für eine 1982 gestartete Volksinitiative sei die benötigte Anzahl Unterschriften nicht zusammengekommen. Dass Estermanns Motionen von 2010 im Nationalrat gescheitert waren, sah der Bundesrat als zusätzliche Begründung, die erneute Ablehnung der Motion zu beantragen. Er behielt sich aber vor, «im Falle der Annahme der Motion im Erstrat einen Abänderungsantrag im Zweitrat zu stellen», welcher vorsehen würde, die Abschaffung der Zeitumstellung auf den Zeitpunkt festzulegen, «an dem die Mehrheit der die Schweiz umgebenden Länder die Zeitumstellung abschafft». Dazu kam es allerdings nicht: Im Dezember 2018 wurde die Motion aufgrund Nichtbehandlung nach zwei Jahren abgeschrieben.

Schluss mit der Zeitumstellung! (Mo. 16.4106)
Dossier: Zeitumstellung

Nach dem gescheiterten Vorstoss von Nationalrätin und Parteikollegin Yvette Estermann (svp, LU; Mo. 08.3071) startete Andreas Glarner (svp, AG) Ende 2017 mit Einreichen einer Motion einen erneuten Versuch, das Singen der Nationalhymne zu Sessionsbeginn zu etablieren. Mit Verweis auf die besagte Motion Estermann sowie auf die erfolgreiche Motion Marra (sp, VD; Mo. 09.3946), mit der die Nationalhymne bei der Eröffnung einer neuen Legislaturperiode etabliert worden war, beantragte das Büro die Motion Glarner zur Ablehnung. Der Nationalrat kam diesem Antrag in der Sommersession 2018 nach und versenkte das Anliegen mit 115 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Anliegen zum Singen der Nationalhymne zu Sessionsbeginn scheitert erneut (Mo. 17.4025)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Nationalrat Buttet (cvp, VS), der der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) in einer Motion parteiisches Verhalten im Rahmen des Mandats zur Verwaltung der Rütliwiese vorgeworfen hatte, musste vor Bundesrat und Parlament eine Niederlage einstecken. Nachdem der Bundesrat in seiner Antwort vom November 2016 davon ausgegangen war, dass der Grund der Forderung mit den Bemühungen der SGG um eine neue Nationalhymne zusammenhänge, führte er aus, dass er keine rechtlichen oder sachlichen Verbindungen zwischen diesen beiden Tätigkeiten feststelle und es keine Hinweise gäbe, dass die SGG ihre Verpflichtungen bei der Verwaltung des Rütli nicht erfüllt hätte. Der Nationalrat teilte diese Ansicht mehrheitlich mit 92 zu 82 Stimmen bei 3 Enthaltungen und lehnte das Anliegen in der Frühjahrssession 2017 ab. Für Annahme der Motion sprachen sich die SVP-Fraktion sowie eine Grossmehrheit der CVP-Fraktion aus.

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Après la controverse provoquée cet été 2016 par la proposition de nouvel hymne national par la SSUP et après que le Conseil national a refusé la motion Keller demandant de soumettre toute modification de l'actuel cantique suisse au parlement avec possibilité d'attaquer sa décision par voie référendaire (Mo. 14.3336), la chambre basse débattait à nouveau sur cette thématique. La motion Estermann (svp, LU; Mo. 14.4244) - déposée en réaction au concours organisé par la SSUP pour créer un nouvel hymne national - intitulée Il faut sauver le "Cantique suisse"! demande à ce que celui-ci soit protégé par le biais d'une base légale. Le Conseil fédéral, dans sa réponse, appelle les députés à rejeter la motion, arguant qu'au vu du soutien populaire dont l'actuel hymne jouit, il ne sert à rien de le protéger avec une loi. De plus, le Conseil fédéral, par la voix du conseiller fédéral Alain Berset a voulu rassurer l'assemblée en garantissant le fait qu'au cas où un changement serait à l'ordre du jour, les parlementaires seraient amenés à se prononcer. Une majorité du Conseil national s'est rangée derrière l'avis du Conseil fédéral et rejette par 107 contre 80 et 4 abstentions cette motion.

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Die Motion Keller (svp, NW; 14.3336), die festschreiben will, dass die Einführung einer allfälligen neuen Nationalhymne von einem referendumsfähigen Entscheid des Parlaments abhängig sein muss, wurde in der Sommersession 2016 behandelt. Bundesrat Alain Berset hob die Bedeutung der Nationalhymne hervor, machte aber deutlich, dass die Motion überflüssig sei, da eine Einführung einer neuen Hymne gar nicht zur Debatte stehe und der Bundesrat auch keine Initiative für die Reform vorhabe. Wenn dies so wäre, würde das Parlament selbstverständlich angehört. Mit einer knappen Mehrheit von 93 zu 87 Stimmen bei drei Enthaltungen folgte die Nationalratsmehrheit dem Votum des Bundesrates und versenkte das Anliegen.

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Die bereits 2013 eingereichte Motion Markwalder (fdp, BE), die eine öffentlichkeitswirksame Feier zum 40-jährigen Jubiläum der Mitgliedschaft der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gefordert hatte, wurde Ende September abgeschrieben. Der Bundesrat hatte zwar bereits Ende 2013 die Annahme der Motion beantrag; das Anliegen war aber von Pirmin Schwander (svp, SZ) bekämpft worden, was die stillschweigende Annahme verhinderte und letztlich auch die Planung einer entsprechenden Jubiläumsfeier und somit die Motion obsolet machte.

Jubiläen

Nachdem die Motion Estermann (svp, LU) in der Sommersession 2014 vom Nationalrat stillschweigend angenommen worden war, hiess auch die kleine Kammer das Anliegen ein gutes Jahr später ohne Diskussion gut. Das vorberatende Büro befand es als sinnvoll, den besonderen Charakter des Bundeshauses hervorzuheben und unterstützte auch die Idee des Bundesrates, die Beflaggung während und zwischen den Sessionen unterschiedlich zu handhaben. Die Schweizer Fahne wird also künftig nicht nur während der Sessionen über dem Haupteingang, sondern zusätzlich und dauerhaft auch auf den beiden Südkuppeln gehisst.

Beflaggung des Bundeshauses

Ein von der offiziellen Schweiz organisierter Gedenkakt zum Ende des Zweiten Weltkrieges fand 2015 nicht statt. Im Vorjahr hätte eine Motion von Jacqueline Fehr (sp, ZH) genau dies gefordert, um all jenen zu danken, die den Nationalsozialismus und Faschismus besiegt hatten. Der Bundesrat hatte zwar die Prüfung einer Beteiligung an einem möglichen nationalen oder internationalen Festakt in Aussicht gestellt und in diesem Sinne die Motion zur Annahme empfohlen, die Debatte im Nationalrat wurde jedoch verschoben bzw. die stillschweigende Überweisung verhindert, weil Christoph Mörgeli (svp, ZH) den Vorschlag bekämpfte. In der Wintersession 2015 wurde der Antrag dann schliesslich abgeschrieben, weil Jacqueline Fehr in der Zwischenzeit aus dem Rat ausgeschieden war. Der Vorschlag der im Frühling in den Zürcher Regierungsrat gewählten Sozialdemokratin war auch als Versuch gewertet worden, die 2015 stark von historischen Ereignissen geprägte Diskussion um das Schweizer Geschichtsverständnis auch auf neuere Ereignisse zu lenken.

Ende des Zweiten Weltkriegs

In seiner Antwort auf die Motion Estermann (svp, LU; Mo. 14.4244), die als Reaktion auf den von der SGG gestarteten Wettbewerb um eine neue Nationalhymne den Schutz der bestehenden Nationalhymne verlangt, machte der Bundesrat deutlich, dass er dies für übertrieben halte. Ein gesetzlicher Schutz sei auch deshalb nicht nötig, weil die aktuelle Hymne sehr beliebt sei und eine Neuschöpfung nur schwerlich auf Akzeptanz stossen würde. Eine Nationalhymne könne auch nicht einfach so verfügt, sondern müsse von der Bevölkerung geschätzt werden. Dies zeige nicht zuletzt auch die Geschichte des aktuellen Schweizerpsalms, der 1961 provisorisch anerkannt und erst 1981 offiziell zur Landeshymne der Eidgenossenschaft erklärt worden sei.

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Die SP will 2015 dem sich zum 70sten Mal jährenden Ende des Zweiten Weltkriegs gedenken. Eine Motion Jacqueline Fehr (sp, ZH) fordert den Bundesrat auf, Gedenk- und Dankesfeiern zu koordinieren und zu unterstützen. Die Motionärin macht geltend, dass erst durch die von den Alliierten erbrachten Opfer ein friedliches Europa möglich geworden sei. Die Schweiz habe bis heute den Opfern nie offiziell gedacht. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme; er begrüsse Gedenkfeiern. Die Regierung verwies auf mögliche, durch den Europarat koordinierte Festakte, die sie zu unterstützen gedenke. Die Mitwirkung bei anderen, noch nicht bekannten nationalen oder internationalen Festakten sei zu prüfen. Die Motion wurde dann allerdings von Mörgeli (svp, ZH) bekämpft, was ihre stillschweigende Annahme verhinderte und die Debatte verschob.

Ende des Zweiten Weltkriegs

2014 wurde von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) der Wettbewerb um eine neue Nationalhymne eröffnet. Bis zur Ende Juni ablaufenden Einreichefrist gingen mehr als 200 mehrheitlich deutsch- (129) und französischsprachige (60) Vorschläge für einen neuen Schweizerpsalm ein. Auch zehn rätoromanische und sieben italienische Texte fanden sich unter den Vorschlägen. Das Wettbewerbsreglement verlangt, dass sich der Text in einer der vier Landessprachen an der Präambel der Bundesverfassung orientiert sowie die Begriffe Freiheit, Solidarität und Demokratie beinhaltet. Melodisch kann die Eingabe an den alten Psalm angelehnt werden oder eine Neukomposition vorschlagen. Die Intention der SGG war laut dem SGG-Präsidenten Jean-Daniel Gerber insbesondere, die Nationalhymne mit einem weniger sperrigen und inhaltlich moderneren Text aufzufrischen. Eine Jury aus Kulturschaffenden, Journalisten und Sportfunktionären aus allen Landesteilen wählte bis Ende Jahr sieben Beiträge aus, die in der Folge in alle Landessprachen übersetzt und von einem professionellen Chor intoniert werden sollen. Im Frühling 2015 sollen vom Publikum drei Finalisten gekürt werden, von denen im Sommer 2015 der Siegerbeitrag bestimmt werden soll. Das Ansinnen stiess allerdings vor allem auf nationalkonservativer Seite auf Widerstand. Neben Protestvoten der AUNS und zahlreichen Schmähbriefen an die Adresse der SGG wurde mit Peter Keller (svp, NW) auch ein SVP-Bundesparlamentarier aktiv. Bereits 2013 hatte Keller eine Interpellation eingereicht, mit der er den Bundesrat anfragte, wie dieser die Kritik am Schweizerpsalm beurteile und was er zu tun gedenke, wenn ihm die SGG einen Vorschlag unterbreite. Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Nationalhymne seit ihrer Einführung umstritten sei und das Vorgehen der SGG nicht zu beanstanden sei, da es sich lediglich um einen Vorschlag handle. Keller erklärte sich nicht befriedigt und reichte eine 2014 noch nicht behandelte Motion ein (Mo. 14.3336), mit der der Bundesrat aufgefordert wird, der „dümmlichen Casting-Show“ Einhalt zu gebieten und eine allfällige neue Hymne dem Parlament als referendumsfähigen Beschluss vorzulegen. Die Exekutive empfahl die Motion zur Ablehnung und betonte, dass sie eine neue Hymne nicht in eigener Kompetenz und ohne Konsultation der Räte beschliesse. Ende Jahr doppelte Yvette Estermann (svp, LU), Fraktionskollegin von Keller, mit einer Motion nach, mit welcher der Schweizerpsalm als Staatssymbol geschützt werden soll (Mo. 14.4244). Die Landeshymne sei als wichtiges Symbol zu bewahren und dürfe nicht nach Belieben verändert werden. Die Antwort des Bundesrates auf die Motion stand Ende 2014 noch aus. Kurz vor dem 1. August veröffentlichte die Luzerner CVP-Kantonalsektion ein Manifest, in welchem der Bundesrat zur Beibehaltung der Landeshymne aufgerufen wird. Das Manifest wurde in der Folge von allen Innerschweizer CVP-Sektionen unterstützt und in eine Resolution umgewandelt, in welcher die Landesregierung aufgefordert wird, sämtliche Aktivitäten für eine neue Hymne zu beenden.

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Unterstützung zum Thema Schweizer Fahne fand eine Motion Estermann (svp, LU), die eine dauerhafte Beflaggung des Bundeshauses verlangt. Der Charakter des Bundeshauses – das von einigen Touristen für eine Kirche gehalten werde – als Sitz der Volksvertretung solle so verdeutlicht werden. Bisher wurde die Schweizer Fahne lediglich anlässlich der Sessionen gehisst. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme und sprach sich für eine Abstufung aus: eine dauerhafte Beflaggung der beiden südlichen Kuppeln und wie bis anhin das Hissen der Schweizerfahne über dem Haupteingang während der Sessionen. Der Nationalrat überwies den Vorstoss stillschweigend an den Ständerat, der darüber 2014 noch nicht befand. Beflügelt durch den Teilerfolg reichte Estermann eine Interpellation ein, um vom Bundesrat zu erfahren, was er von einer Aufwertung der Staatssymbole halte, etwa durch die Beflaggung von öffentlichen Gebäuden – insbesondere Schulen. Hier sah die Regierung allerdings keinen Handlungsbedarf.

Beflaggung des Bundeshauses

Die Schweizer Flagge war in der Sommersession 2014 Thema im Nationalrat. Die Motion Amaudruz (svp, GE) hätte eine strafrechtliche Verfolgung bei Herabwürdigung der Schweizer Fahne oder kantonaler Flaggen verlangt. Die Motionärin machte geltend, dass extremistische Splittergruppen die Schweizer Fahne verunglimpften oder gar verbrannten. In der Ratsdebatte machte Bundesrätin Sommaruga deutlich, dass der Bundesrat das Ansinnen für übertrieben halte, weil das Beschädigen oder Verunglimpfen von offiziell angebrachten Hoheitszeichen bereits unter Strafe stehe. Das – straffreie – Verunglimpfen von Fahnen in Privatbesitz käme sehr selten vor und könne durchaus auch als Protest gegen den Staat aufgefasst werden, was im Hinblick auf die Meinungsfreiheit erwünscht sei. Der Grüne Christian van Singer (gp, VD) konnte sich die Frage nicht verkneifen, ob die Motionärin auch die Verwendung des Schweizer Kreuzes bei SVP-Inseratekampagnen unter Strafe stellen würde. Der Rat entschied sich mit 102 zu 60 Stimmen gegen den Vorstoss. Die Unterstützung kam dabei von der geschlossenen SVP-Fraktion; vereinzelte Stimmen erhielt das Ansinnen allerdings auch aus der CVP (3 Stimmen), der FDP (5 Stimmen) und der BDP (5 Stimmen).

Schweizer Fahne

Während die Motion Quadri (lega, TI), welche das Hissen einer ausländischen Flagge nur dann gestatten wollte, wenn gleichzeitig eine gleich grosse Schweizer Fahne aufgezogen wird, abgeschrieben wurde, lag die Motion Amaudruz (svp, GE) noch auf der langen Bank. Letztere verlangt die strafrechtliche Verfolgung bei Herabwürdigung der eidgenössischen Flagge und ist bürgerlich breit abgestützt, wird aber – wie bereits die Motion Quadri – vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen.

Schweizer Fahne

Mit zwei Vorstössen wollte sich die Ratsrechte als Hüterin von Schweizer Symbolik profilieren. Anlass war eine Aktion von Unbekannten aus dem Antifaschistischen Netzwerk Genf, die vor dem 1. August auf wilden Plakaten, auf denen mit dem Schweizer Kreuz bedruckte WC-Rollen abgedruckt waren, dazu aufforderten, den Nationalismus die Toilette runter zu spülen. Dies veranlasste die Genfer SVP-Präsidentin und Nationalrätin Amaudruz (svp, GE) zu einer bürgerlich breit abgestützten Motion, die die strafrechtliche Verfolgung bei Herabwürdigung der Schweizer Fahne verlangt. Bereits im Juni hatte Quadri (lega, TI) eine Motion eingereicht, die fordert, dass eine ausländische Flagge nur dann gehisst werden darf, wenn daneben eine mindestens gleich grosse Schweizer Fahne hängt. Der Bundesrat lehnte beide Motionen mit Verweis auf die Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit ab. Beide Vorstösse wurden im Berichtjahr noch nicht behandelt.

Schweizer Fahne

Im Oktober 2012 präsentierte Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Nationalrat die Stellungnahme des Bundesrates zu den beiden Motionen Yvette Estermanns (svp, LU) und empfahl damit dem Parlament die Ablehnung der Anliegen zur Abschaffung der Sommerzeit. Als Erstrat stimmte der Nationalrat mit 145 zu 23 Stimmen gegen eine Streichung von Artikel 2 des Zeitgesetzes (Mo. 10.3674). Etwas mehr Stimmen, aber immer noch deutlich zu wenig, gab es für Estermanns zweites Anliegen (Mo. 10.3675), wonach sich die Schweiz international für die Abschaffung der Sommerzeit einzusetzen gehabt hätte: Mit 135 zu 35 Stimmen folgte auch hier der Nationalrat der Empfehlung des Bundesrates und lehnte die Motion ab.

Abschaffung der Sommerzeit (Mo. 10.3674; Mo. 10.3675)
Dossier: Zeitumstellung

Die Motion Darbellay (cvp, VS), welche verlangt, dass bei offiziellen Anlässen der Schweiz im Ausland oder bei Einladungen der Schweizer Botschaften Schweizer Wein ausgeschenkt werden soll, wurde im Berichtsjahr im Ständerat behandelt. Der Nationalrat hatte der Vorlage im Vorjahr zugestimmt. Der Zweitrat schwächte die Motion dahingehend ab, dass keine Pflicht zum Ausschank von Schweizer Weinen besteht, sondern die Schweizer Vertretungen im Ausland nur zur Verwendung dieser Produkte angehalten werden. Im Namen der APK-SR argumentierte Ständerat Fournier (cvp, VS), dass es je nach Anlass durchwegs auch angemessen sei, Spezialitäten des Gastlandes zu verwenden. Der Änderung durch die kleine Kammer stimmte der Nationalrat in der Wintersession zu. Die Motion Hurter (svp, SH; 10.3838), welche ein ähnliches Vorhaben zum Inhalt hatte, wurde vom Ständerat ohne Änderung gutgeheissen, da der Motionstext keine direkte und explizite Verbindlichkeit vorsah.

Ausschank von Schweizer Wein bei offiziellen Anlässen

Zum ersten Mal wurde zu Beginn der neuen Legislaturperiode im National- und Ständeratssaal die Nationalhymne intoniert. Nach der Vereidigung (117 Nationalrätinnen und Nationalräte) bzw. dem Gelübde (83 Mitglieder des Nationalrats) wurde der Schweizerpsalm von der Sopranistin Noëmi Nadelmann vorgetragen. Die erstmalige Darbietung geht auf eine Motion Marra (sp, VD) zurück, die gefordert hatte, dass die Nationalhymne nach jeder Gesamterneuerungswahl vorgetragen werden soll.

Nationalhymne bei Sessionseröffnung (Mo. 08.3071) und zu Legislaturbeginn (Mo. 09.3946)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Le Conseil national a adopté une motion Hurter (udc, SH; 10.3838) chargeant le gouvernement de faire servir des vins et des spiritueux suisses lors de manifestations importantes ou officielles à l’étranger si elles sont en partie financées par la Confédération. Une motion Darbellay (pdc, VS) allant dans le même sens a également été adoptée.

Ausschank von Schweizer Wein bei offiziellen Anlässen

Mit zwei in der Herbstsession 2010 eingereichten Motionen begann das politische Engagement von Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU) für die Abschaffung der Zeitumstellung. Die Motionen verlangten vom Bundesrat zum einen die Abschaffung der Sommerzeit mittels der Streichung von Artikel 2 des Zeitgesetzes (Mo. 10.3674) und zum anderen, dass dieser sich «international dafür einzusetzen» habe, «dass die Sommerzeit abgeschafft wird» (Mo. 10.3675).

Estermann argumentierte, durch die Zeitumstellung entstünden nicht nur wirtschaftliche Kosten, auch die Umwelt profitiere nicht in erhofftem Masse von der Umstellung, weil dadurch wider Erwarten gar keine Energie eingespart werde. Für Firmen mit Schichtbetrieb, den öffentlichen Verkehr oder die Informatik sei die Umstellung ferner eine unnötige Belastung. Nicht zuletzt seien medizinische Bedenken anzubringen: Die innere Uhr des Menschen werde durch den ständigen Wechsel von der Sommer- zur Winterzeit und umgekehrt aus der Balance gebracht, was zu Stress, Leistungseinbrüchen, Müdigkeit und schliesslich gar zu einem erhöhten Herzinfarktrisiko führen könnte.
Der Bundesrat argumentierte in seiner Stellungnnahme, die Sommerzeit sei 1981 in der Schweiz nicht eingeführt worden, «um Energie zu sparen, sondern um eine Übereinstimmung der Zeitregelung unseres Landes mit derjenigen benachbarter Länder erreichen zu können.» Der Zustand einer «Zeitinsel» von 1980 habe zu erheblichen volkswirtschaftlichen Einbussen und «verkehrsorganisatorischen» Schwierigkeiten gegenüber den Nachbarstaaten geführt. Ein erneuter Alleingang würde sich also nicht lohnen und laut EU-Kommission habe in der EU «kein Mitgliedstaat [...] Absicht geäussert, die Sommerzeit abzuschaffen oder die Bestimmungen der geltenden Richtlinie zu ändern». Zudem gebe es keine internationale Kommission, an die man sich wenden könnte, um eine Abschaffung der Sommerzeit zu diskutieren. Über die gesundheitlichen Folgen der Zeitumstellung, so der Bundesrat weiter, gebe es sowohl Studien, welche die zusätzliche Belastung für den menschlichen Körper hervorgehoben haben, als auch solche, welche positive Effekte des Vor- oder Zurückstellens der Uhren hervorhoben. Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motionen.

Abschaffung der Sommerzeit (Mo. 10.3674; Mo. 10.3675)
Dossier: Zeitumstellung

Der Ständerat nahm als Zweitrat in der Herbstsession eine Motion Marra (sp, VD) an, welche die instrumentale Darbietung der Nationalhymne zu Beginn einer neuen Legislaturperiode fordert. Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass der Ständerat keine Legislatur kenne. Die Regel soll deshalb für beide Kammern für die erste Sitzung nach den Gesamterneuerungswahlen gelten. Der Nationalrat hatte sich bereits 2009 für diese Motion ausgesprochen.

Nationalhymne bei Sessionseröffnung (Mo. 08.3071) und zu Legislaturbeginn (Mo. 09.3946)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Im März 2008 hatte Margret Kiener Nellen (sp, BE) einen erneuten Versuch gestartet, die Landeshymne zu erneuern. Im Gegensatz zu ihrer ersten Motion, die sie im Jahr 2006 nach ablehnender Haltung des Bundesrates zurückgezogen hatte (Mo. 04.3046), enthielt die aktuelle Forderung keine inhaltlichen Vorgaben an die neue Landeshymne mehr; das neue Anliegen hätte den Bundesrat lediglich dazu aufgefordert, das BAK mit der Organisation eines geeigneten Wettbewerbsverfahrens für eine neue Landeshymne zu beauftragen.
In seiner ablehnenden Antwort hatte der Bundesrat seine Bedenken dazu geäussert, der Nationalhymne neuen Schwung zu verleihen. Erstens erachtete er es als schwierig, die Melodie beizubehalten und lediglich den Text zu verändern, zweitens hätten die Gesangskultur und der Chorgesang an Bedeutung verloren, weswegen oftmals nur noch die Melodie der Landeshymne abgespielt werde. Drittens habe auch die Bedeutung der identitätsstiftenden Symbole etwas abgenommen. Alles in allem war der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass es keinen Grund gäbe, die aktuelle Nationalhymne zu verändern und dass diese nach wie vor die vielfältigen Erwartungen erfülle.
In der Frühjahrssession 2010 wurde das Geschäft abgeschrieben, da es nicht innert vorgesehener Frist abschliessend vom Parlament behandelt wurde.

Der Landeshymne neuen Schwung geben (Mo. 08.3026)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Relativ knapp, mit 93 zu 83 Stimmen, lehnte der Nationalrat eine Motion Estermann (svp, LU) ab, die ihn gezwungen hätte, jeweils zur Sessionseröffnung die Nationalhymne zu singen. Die erst seit einigen Jahren eingebürgerte Motionärin hatte sich von diesem patriotischen Akt eine Stärkung des nationalen Zusammengehörigkeitsgefühls versprochen. Mit dieser Ablehnung war die Sache aber nicht erledigt. Gleichentags reichte die Sozialdemokratin Marra (VD) eine Motion ein, welche die instrumentale Darbietung der Nationalhymne zu Beginn einer neuen Legislaturperiode (nach der Vereidigungszeremonie des neugewählten Parlaments) fordert. In der Wintersession hiess der Nationalrat diesen Vorstoss diskussions- und oppositionslos gut.

Nationalhymne bei Sessionseröffnung (Mo. 08.3071) und zu Legislaturbeginn (Mo. 09.3946)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Im November beantragte die Rechtskommission des Nationalrats der Bundesversammlung ein Gesetz über die Rehabilitierung der schweizerischen Kämpfer auf republikanischer Seite im
Spanischen Bürgerkrieg von 1936-39. Von den rund 650 Bürgerkriegsteilnehmern waren nach ihrer Rückkehr in die Schweiz über 400 zumeist wegen der Leistung von Kriegsdienst in einer ausländischen Armee verurteilt worden. Diese Urteile wollte die Kommission nun mit dem neuen Gesetz generell aufheben. Sie begründete ihr Vorhaben damit, dass diese Personen die „auch für unser Staatswesen grundlegenden Werte der Freiheit und Demokratie verteidigt“ haben. Ihre Verurteilungen seien zwar nach dem damals und auch heute noch geltenden Strafrechtsartikel, welcher den Dienst in fremden Heeren untersagt, juristisch korrekt gewesen. Ihr Kampf gegen den Faschismus solle aber aus heutiger Sicht als historische Leistung gewürdigt und ihre Verurteilung aufgehoben werden. Ein Anspruch auf irgendwelche Entschädigungszahlungen ergebe sich daraus nicht und sei von den Betroffenen auch nie erhoben worden. Die Aktivität der Rechtskommission des Nationalrats war durch eine 2006 eingereichte parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG) ausgelöst worden. Nahezu alle anderen westlichen Staaten haben ihre Spanienkämpfer schon seit langem rehabilitiert. Die Kommission hatte dem Vorstoss gegen die Stimmen der SVP Folge gegeben und die Rechtskommission des Ständerats hatte sich diesem Entscheid im Frühjahr 2008 einstimmig angeschlossen. Bei der im Jahr 2002 erfolgten Behandlung der Vorlage über die Rehabilitierung der Flüchtlingshelfer im zweiten Weltkrieg war der Einbezug der Spanienkämpfer noch nicht mehrheitsfähig gewesen. Der Bundesrat hatte gegen die Vorschläge der Rechtskommission nichts einzuwenden. Als Erstrat befasste sich der Nationalrat in der Dezembersession damit. Das Gesetz wurde von der SVP bekämpft, deren Sprecher Heer (ZH) argumentierte, dass diese Personen zu Recht verurteilt worden seien und es kein ehrenhaftes Motiv gegeben habe, sich für die Republikaner im Spanischen Bürgerkrieg zu engagieren. Der Rückweisungsantrag wurde allerdings nur von einer Minderheit der SVP-Fraktion unterstützt; die Mehrheit der SVP enthielt sich der Stimme oder befand sich im Moment der Abstimmung nicht im Saal. Alle anderen Fraktionen befürworteten die Rehabilitierung der Spanienkämpfer einhellig.

Rehabilitierung der schweizerischen Kämpfer auf republikanischer Seite im Spanischen Bürgerkrieg
Dossier: Rehabilitierungen / Aufhebungen von Strafurteilen

Nationalrätin Kiener (sp, BE) zog ihre 2004 eingereichte Motion für eine neue Nationalhymne mit einem leichter singbaren, weniger schwülstigen und inhaltlich an die heutigen Lebensumstände angepassten Text zurück. Der Bundesrat hatte zwar die Kritik an der gültigen Landeshymne (ein Kirchenlied aus dem Jahr 1841) weitgehend geteilt. Da er es aber als hoffnungslos erachtete, Einigkeit in Bezug auf ein neues Lied zu erzielen, hatte er Ablehnung der Motion beantragt. Die Öffentlichkeit interessierte sich kaum für diese Debatte; obwohl in der Bevölkerung der Text der aktuellen Hymne wenn überhaupt, so nur höchst unvollständig bekannt ist, scheint kein Bedürfnis für eine Änderung vorhanden zu sein.

Neue Nationalhymne mit Berücksichtigung der Grundwerte der neuen Bundesverfassung (Mo. 04.3046)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche