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Eine Änderung der Praxis der medizinischen Gutachten bei privaten Krankenversicherungen hatte eine parlamentarische Initiative von Pierre-Alain Fridez (sp, JU) zum Ziel. Heute sei es so, dass private Versicherungen eine Zweitmeinung durch eine medizinische Fachperson ihrer Wahl verlangen könnten und die Patientinnen und Patienten die entsprechenden Termine wahrnehmen müssten, erklärte der Initiant. Diese Gutachterinnen und Gutachter stünden aber in einem Interessenkonflikt, da die Versicherungen die Gutachten, die für einige Fachperson gemäss Fridez gar die Haupteinnahmequelle darstellten, grosszügig entlöhnten. Damit die Unabhängigkeit der Gutachterinnen und Gutachter sichergestellt werden kann, schlägt Fridez vor, einen Pool aus Fachärztinnen und Fachärzten in Form einer neutralen Vermittlungsstelle zu schaffen, aus dem zufällig Fachpersonen für Gutachten ausgewählt würden. Die Fachpersonen erhielten ihren Lohn vom Pool, der seinerseits von der Versicherung bezahlt würde.
Die SGK-NR empfahl mit 14 zu 10 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben, weil schlechte Gutachten in der Praxis selten vorkämen, der Lösungsvorschlag von Fridez zu kompliziert und für die Versicherer zu aufwändig sei und zudem hohe Kosten verursachen würde. Entscheidend für die Qualität der Gutachten sei die Fachkenntnis und Sorgfalt der Gutachterinnen und Gutachter. Würden diese mittels Zufallsauswahl bestimmt, bestünde das Risiko einer Qualitätsminderung. Eine Minderheit Barrile (sp, ZH) unterstützte die Initiative, weil sie die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter durch die Versicherer als stossend erachtete. Mit 116 zu 61 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat aber gegen Folge geben aus.

Private Krankenversicherungen. Für medizinische Gutachten ohne Interessenkonflikte

Der Ständerat überwies in der Herbstsession ohne Debatte eine Motion Fridez (sp, JU), die der Nationalrat bereits im Vorjahr angenommen hatte. Damit sollen die Leistungen von Podologinnen und Podologen für Diabeteskranke in den Leistungskatalog gemäss KVG aufgenommen werden.

Leistungen von Podologinnen und Podologen für Diabeteskranke

Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion Fridez (sp, JU) zur Beratung an den Ständerat, welche eine Aufnahme der ärztlich verordneten Leistungen von Podologinnen und Podologen für Diabeteskranke in den Leistungskatalog gemäss KGV fordert. Ziel der Motion ist eine verstärkte Prävention kostenintensiver Folgeerkrankungen aufgrund von Verletzungen der Füsse und deren verzögerter Heilung bei den betroffenen Patienten.

Leistungen von Podologinnen und Podologen für Diabeteskranke