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Die Teilnehmer der diesjährigen Jugendsession, die sich, in anderer Zusammensetzung, mehrfach für die Entkriminalisierung des Hanfkonsums eingesetzt hatten, sprachen sich nun erstmals dagegen aus. Eine Mehrheit der rund 50 Teilnehmenden gab ihrer Befürchtung Ausdruck, dass eine Legalisierung eine falsche Signalwirkung haben und die Jugendlichen eventuell verleiten könnte, auch härtere Drogen zu konsumieren; zudem seien die Auswirkungen von Cannabis nicht restlos geklärt.

Jugendsession

2004 hatte Nationalrat und Präventivmediziner Gutzwiller (fdp, ZH) eine parlamentarische Initiative eingereicht mit der Forderung einer bundesweit einheitlichen Regelung eines Rauchverbots in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Nach zweijähriger Vorbereitung schlug die SGK-N nun ein spezielles Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen vor, welches auch die Zustimmung des Bundesrates fand. Die Kommissionssprecherin unterstrich den Paradigmenwechsel der Vorlage: Statt der Freiheit des Rauchens werde die Freiheit des Nichtrauchens ins Zentrum gerückt. Die Regelung sei verhältnismässig und aus gesundheits- und präventionspolitischen Gründen erforderlich. Das Eintreten auf die Vorlage wurde von einer Kommissionsminderheit, vertreten durch Bortoluzzi (svp, ZH), bekämpft. Wenn ein zugelassenes Produkt wie der Tabak für Dritte derart gefährlich sei, müsste es eigentlich ganz verboten werden, meinte er. Weiter sei die Vorlage eigentums- und KMU-feindlich. Die Minderheit wurde unterstützt von der SVP-Fraktion und einer Mehrheit der FDP-Fraktion. So wehrte sich Huber (fdp, UR) gegen staatliche Bevormundung und betonte das liberale Prinzip von Freiwilligkeit und Selbstverantwortung auch in dieser Frage. Für die SP lobte Schenker (BS) hingegen den Kommissionsvorschlag als wichtigen Schritt zum Schutz vor dem Passivrauchen, insbesondere auch für das Servicepersonal, das vielfach unfreiwillig dem Tabakrauch in Restaurants ausgesetzt sei. Mit 111 zu 64 Stimmen beschloss der Rat Eintreten auf die Gesetzesvorlage.

In der Detailberatung drehte sich die Diskussion vor allem um die Ausnahmeregelungen im Bereich der Gastrobetriebe. Hier setzte sich die Kommissionsminderheit mit 95 zu 77 Stimmen durch. Demnach ist das Rauchen in abgetrennten, speziell gekennzeichneten Räumen mit ausreichender Belüftung generell erlaubt, auch wenn dort Angestellte arbeiten. Die Kommission hatte lediglich unbediente „Fumoirs“ zulassen wollen. Weiter können Gastrobetriebe und Nachtlokale auf Bewilligung hin als gekennzeichnete Raucherbetriebe geführt werden. Die Bewilligung wird erteilt, wenn „eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder unzumutbar ist“. Damit, so Minderheitssprecher Borer (svp, SO), bleibe man eine tolerante Gesellschaft, in der die eine Seite auf die andere Rücksicht nimmt und die gegenseitigen Bedürfnisse akzeptiert werden. Die Fraktionen von SP und Grünen warnten vergeblich, dass mit diesen Ausnahmen das Gesetz und der Arbeitnehmerschutz unterlaufen werden. Unterstützt wurden die Anträge der Minderheit von den Fraktionen der SVP, der FDP und der CVP. Betreffend Arbeitnehmerschutz vertrat Engelberger (fdp, NW) die Meinung, dass niemand in einem Raucherbetrieb arbeiten müsse, wenn er nicht wolle. Ausnahmen für Einzelarbeitsplätze sowie wohnungsähnliche Einrichtungen (z.B. geschlossene Abteilungen psychiatrischer Kliniken, Strafvollzugsanstalten etc.) waren schon im Kommissionsentwurf vorgesehen und wurden nicht bestritten. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 109 zu 52 Stimmen angenommen.

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (BRG 04.476)
Dossier: Rauchverbote

Mit einer Motion wollte Nationalrat Brunner (svp, SG) den Bundesrat auffordern, die auf Raucherwaren zwingend angebrachten Hinweise auf die gesundheitsschädigende Wirkung des Tabakkonsums ersatzlos zu streichen. Die Warnungen entbehrten einer wissenschaftlichen Grundlage und seien einer „depressiven Stimmung“ im Lande förderlich. Der Bundesrat erklärte dazu, die Hinweise seien im Mai 2007 nach einer zweijährigen Übergangsfrist für obligatorisch erklärt worden und enthielten auch Informationen zu den Ausstiegshilfen aus dem Tabakkonsum. Eine Streichung hätte zur Folge, dass die Schweiz in diesem Punkt nicht mehr mit dem europäischen Recht und der WHO-Tabakkonvention kompatibel wäre, welche die Schweiz 2004 unterzeichnet habe. Die Motion wurde diskussionslos abgelehnt.

Hinweise auf die gesundheitsschädigende Wirkung

Die 11- bis 15-jährigen Jugendlichen in der Schweiz trinken und rauchen heute weniger als noch vor vier Jahren. Auch der Aufwärtstrend beim Kiffen wurde gestoppt. Dies ergab die 2006 durchgeführte Schülerstudie der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA). Die Befragung von 9800 Jugendlichen zeigte, dass rund ein Viertel der 15-jährigen Knaben und 17% der Mädchen mindestens einmal wöchentlich Alkohol konsumieren. Dies bedeutet einen massiven Rückgang im Vergleich zur Umfrage vor vier Jahren, als noch ein Drittel der Knaben und 21% der Mädchen dieser Altersgruppe wöchentlich Alkohol zu sich nahmen. Auch beim „blauen Dunst“ ist die Entwicklung laut SFA erfreulich. So rauchten im Berichtsjahr rund 15% der 15-jährigen Knaben mindestens wöchentlich und 10% täglich. Vier Jahre zuvor hatten noch über 23% wöchentlich und über 16% täglich zur Zigarette gegriffen. Bei den Mädchen sank das wöchentliche Rauchen von gut 23% auf knapp 15%, das tägliche von knapp 16% auf noch 10%. Beim Cannabis-Konsum konnte laut SFA der Aufwärtstrend gestoppt werden: Im Jahr 2006 gaben 34% der 15-jährigen Knaben und 27% der gleichaltrigen Mädchen an, schon einmal Cannabis ausprobiert zu haben. 2002 waren es 46% der Knaben und 37% der Mädchen gewesen. Laut SFA liegen die aktuellen Cannabis-Konsumraten wieder etwa auf der Höhe von 1998, womit der seit 1986 stetig steigende Konsumtrend gestoppt sei. Die Gründe für den Konsumrückgang sind laut SFA vielfältig und je nach Substanz unterschiedlich. Beim Rauchen wirke die verstärkte Sensibilisierung durch Präventionskampagnen und die breite Debatte zum Passivrauchen. Auch das Rauschtrinken der Jugendlichen sei in Öffentlichkeit, Medien und Politik stark thematisiert worden. Beim Cannabis schliesslich habe nach jahrelanger Banalisierung die Diskussion über die Gefahren wieder eingesetzt.

Massiver Rückgang des Drogenkonsums bei Jugendlichen
Dossier: Drogenkonsum von Jugendlichen

Nach dem Scheitern der Revision des Betäubungsmittelgesetzes 2004 in der grossen Kammer hatte die SGK des Nationalrates 2005 beschlossen, die unbestrittenen Elemente der Revision, insbesondere das 4-Säulen-Konzept (Prävention inklusive Jugendschutz, Therapie, Schadensverminderung – beispielsweise durch die medizinisch kontrollierte Heroinabgabe – und Repression) mit einer parlamentarischen Initiative wieder aufzunehmen. Im Mai legte die Kommission ihre Vorschläge für eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes vor. Der Bundesrat war damit weitgehend einverstanden

Bereits in der Eintretensdebatte wurde in erster Linie die heroingestützte Behandlung Schwerstsüchtiger ins Zentrum gerückt. Um die Behandlung des brisanten Geschäfts zu verzögern, reichte Ruey (lp, VD) einen Rückweisungsantrag an die Kommission ein. Er erklärte, die Heroinabgabe müsse vertieft untersucht werden, bevor man den auf Ende 2009 befristeten Bundesbeschluss in ordentliches Recht überführe. Support erhielt er von Bortoluzzi (svp, ZH), der die entsprechenden Untersuchungen des BAG als zu wenig neutral einstufte. Bundesrat Couchepin widersprach und wies auf zahlreiche Studien hin, welche die Wirksamkeit der Heroinabgabe belegen (weniger Drogentote, gesündere Konsumenten, geringere Beschaffungskriminalität). Rueys Antrag wurde deutlich mit 61 zu 11 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung meldeten sich die Befürworter einer strengen Abstinenzpolitik erneut wortreich: Die Heroinabgabe habe nichts mit Menschenliebe zu tun (Freysinger, svp, VS), sei sogar menschenverachtend (Waber, edu, BE). Dem hielten die Befürworter gegenüber, sie rette Menschenleben (Gutzwiller, fdp, ZH) und sei mittlerweile auch von der WHO als Therapiemöglichkeit für Schwerstsüchtige anerkannt (Ménetrey-Savary, gp, VD). Die medizinisch indizierte Heroinabgabe passierte schliesslich mit 111 zu 73 Stimmen, die gesamte Revision mit 106 zu 65. Nicht durchsetzen konnte sich der Bundesrat mit seinem Wunsch, Heroin aus der Liste der verbotenen Stoffe in jene der verschreibbaren Betäubungsmittel umzuklassieren. Couchepin plädierte vergeblich, dabei handle es sich um eine reine Frage der Logik. Um nicht noch einmal die gesamte Vorlage zu gefährden, wurde dieser Antrag mit 106 zu 70 Stimmen mit dem Argument verworfen, dies könne auch auf Verordnungsstufe geschehen. Im Fall einer Zustimmung durch den Ständerat drohte die EVP/EDU-Fraktion bereits mit einem Referendum, dem sich wohl auch Teile der SVP anschliessen dürften; damit könnte das Stimmvolk zum zweiten Mal nach 1999 über die heroingestützte Therapie befinden.

Auf Antrag des Bundesrates lehnte der Nationalrat eine Motion Wasserfallen (fdp, BE) (Mo. 04.3376) ab, welche eine deutliche Verschärfung der 4-Säulen-Politik des Bundes sowie ein klar verankertes Verbot des Cannabiskonsums verlangte; das relativ knappe Stimmenverhältnis (90:80) zeigte aber die nach wie vor bestehende Gespaltenheit der grossen Kammer

4-Säulen-Konzept

Mit 105'994 gültigen Unterschriften kam die Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» („Hanfinitiative“) zustande. Sie verlangt, dass der Anbau, Erwerb, Besitz und Konsum von psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze straffrei wird. Der Bund soll Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr erlassen und dabei durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen bleiben verboten. Obschon die Initiative Forderungen enthält, die in wesentlichen Teilen der bisherigen Stossrichtung des Bundesrates in der Cannabisfrage entsprechen, empfahl der Bundesrat dem Parlament Ende Jahr die Ablehnung der Initiative. Er betonte, diese negative Stellungnahme bedeute keine Haltungsänderung. Da die SGK des Nationalrates aber entschieden habe, dem Parlament einen Vorschlag zur Hanffrage zu unterbreiten, wolle er diesem nicht vorgreifen. Zudem sollte die Cannabisproblematik seiner Meinung nach im Rahmen der restlichen Suchtpolitik und nicht auf Verfassungsstufe geregelt werden.

„Hanfinitiative“

SP, EVP und (mit gewissen Vorbehalten) die CVP sowie Organisationen zum Schutz der Gesundheit begrüssten den Vorschlag des Bundesrats, den Tabak zum selber Rollen markant zu verteuern, als längst fällige Massnahme. Die Preise sollen auf EU-Niveau angehoben werden. Mit der Verteuerung von Tabak zum selber Drehen werde ein finanzielles Schlupfloch für Raucher gestopft, heisst es in der Vernehmlassung. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung sieht vor, dass die Besteuerung von Zigarren, Zigarillos und Schnitttabak schrittweise auf EU-Niveau angehoben wird. Während die Steuersätze für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak dabei nur leicht steigen, will der Bundesrat die Belastung des Schnitttabaks verfünffachen. Bisher war der Tabak zum selber Rollen nämlich viel tiefer besteuert worden als die „normalen“ Zigaretten. Dies verlockte viele Raucherinnen und Raucher zum Umsteigen auf die Selbstgedrehten und sabotierte die Tabakprävention.

Tabak zum selber Rollen

Den Raucherinnen und Raucher in der Schweiz weht zusehends ein rauerer Wind entgegen. Im März stimmten die Stimmberechtigten des Kantons Tessin mit einer Mehrheit von fast 80% einer Änderung des Gastgewerbegesetzes zu, die ein generelles Rauchverbot in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen verfügt, also auch in allen Gastrobetrieben, es sei denn, diese verfügten über ein abgeschlossenes und belüftetes so genanntes Fumoir; die Lega hatte gegen die Gesetzesänderung das Referendum ergriffen. Im November befürwortete auch eine Mehrheit der Stimmberechtigten des Kantons Solothurn in einer Variantenabstimmung (Rauchverbot in Räumen, die der Kantonsverwaltung unterstellt sind, vs. generelles Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Räumen, also auch in der Gastronomie) mit einer Mehrheit von rund 60% die schärfere Variante, wobei auch hier abgetrennte Räume für Raucher weiterhin zugelassen werden.

Kantonale Rauchverbote vor der bundesrechtlichen Lösung
Dossier: Rauchverbote

Im Einvernehmen mit dem Bundesrat überwies der Ständerat ein Postulat Marty Kälin (sp, ZH), das diesen einlädt darzulegen, wie das Verkaufsverbot von Alkohol an Jugendliche durchgesetzt werden kann. Er soll dabei insbesondere auch prüfen, ob der Entzug des Alkoholverkaufspatentes nach Missachtung des Verkaufsverbotes zum Ziel führen könnte.

Verkaufsverbot von Alkohol an Jugendliche

In mehreren weiteren Kantonen sind Volksinitiativen, parlamentarische Vorstösse usw. zum Thema Passivrauchschutz hängig. Um dem kantonalen Wildwuchs Einhalt zu gebieten, befasst sich eine Subkommission des Nationalrates seit 2005 mit der Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Gutzwiller (fdp, ZH), die eine gesamtschweizerische Regelung über das Arbeitsgesetzt anstrebt. Sukkurs erhielten diese Arbeiten durch einen Bericht des Bundesrates in Umsetzung eines 2002 überwiesenen Postulats der WAK des Nationalrates, das die Regierung ersucht hatte, verbindliche Richtlinien zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen zu erlassen. In seinem Bericht kam der Bundesrat zum Schluss, dass vieles dafür spricht, das Rauchen vom Arbeitsplatz und aus öffentlich zugänglichen Räumen zu verbannen; durch ein Rauchverbot an bestimmten Orten würden weder die persönliche noch die Wirtschaftsfreiheit in massgeblicher Art und Weise tangiert. Anlass zum Handeln sah der Bundesrat allerdings nicht, sondern wollte vorerst die konkreten Vorschläge des Parlaments abwarten. Im September schickte die zuständige Kommission einen Revisionsentwurf in die Vernehmlassung, der im Arbeitsgesetz die generelle Rauchfreiheit jedes Arbeitsplatzes stipuliert.

Prüfung von Richtlinien zum Schutz vor Passivrauchen (Po. 02.3379)
Dossier: Rauchverbote

Auf Bundesebene will das Parlament allenfalls das Heft selber in die Hand nehmen, falls der Bundesrat nicht von sich aus aktiv wird. Im April gab die SGK-NR einer parlamentarischen Initiative Gutzwiller (fdp, ZH) Folge, die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen verlangt, insbesondere in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, in der öffentlichen Verwaltung, an den Arbeitsplätzen und in Räumen und Verkehrsmitteln, die für den freien Zugang beziehungsweise für die Nutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind. Wie es das neue Parlamentsgesetz verlangt, erklärte sich die Schwesterkommission des Ständerates vor der vertieften Behandlung eines Entwurfs mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden.

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (BRG 04.476)
Dossier: Rauchverbote

In der Märzsession stimmte auch der Ständerat der Ratifizierung der sehr restriktiv formulierten UNO-Konvention von 1989 zu, und zwar diskussionslos und einstimmig. Sie übernahm dabei den bereits vom Nationalrat beschlossenen Vorbehalt, wonach die Schweiz Anbau, Erwerb und Besitz von Drogen zum Eigenkonsum für straffrei erklären kann.

UNO-Konvention von 1989

Für die Raucherinnen und Raucher wird die Luft in der Schweiz immer dünner. Verschiedene Kantone (BE, BL, JU, SG) nahmen parlamentarische Vorstösse an, die ein generelles Rauchverbot in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen (vorderhand noch mit Ausnahme von Restaurants und Bars) verlangen. Der Kanton Tessin ging noch einen Schritt weiter. Auf Antrag der Regierung nahm der Grosse Rat eine Gesetzesänderung an, welche das Rauchen in allen Gastrobetrieben untersagt, also in Restaurants, Bars, Cafés, Nachtlokalen und Diskotheken, nicht aber in sämtlichen Hotelzimmern; die Lega dei Ticinesi kündigte umgehend das Referendum an. Ende Juni gaben die öffentlichen Transportunternehmen bekannt, dass mit dem Fahrplanwechsel am 11. Dezember alle Raucherabteile in den Zügen der SBB, der BLS und der RhB aufgehoben werden; das Rauchverbot gilt auch für Schalterhallen, nicht ausreichend durchlüftete Perrons und für geschlossene Räume auf Schiffen. Ersten Berichten zufolge wurde das Rauchverbot positiv oder zumindest gelassen aufgenommen.

Kantonale Rauchverbote vor der bundesrechtlichen Lösung
Dossier: Rauchverbote

Mit dem neuen Strassenverkehrsgesetz wurde per Anfang Jahr eine Drogenpolitik der Nulltoleranz im Bereich des Cannabis-Konsums in die Praxis umgesetzt. Ob dabei der Drogenkonsum im konkreten Fall die Fahrfähigkeit beeinträchtigt, ist nicht entscheidend. In der Verordnung zum Gesetz wurde der Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC mit 1,5 Mikrogramm pro Liter Blut festgeschrieben; gemäss neueren Studien aus Deutschland entsprechen aber erst 4 bis 5 Mikrogramm THC dem heutigen Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille. Fachleute erklärten, dass damit „Kiffer“ diskriminiert werden, da auch bei der Bestrafung eine Ungleichbehandlung besteht: wer nachweislich mehr als 1,5 Mikrogramm THC im Blut hat, macht sich eines Vergehens schuldig, das mit Busse oder Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft wird; der mit 0,5 bis 0,8 Promille alkoholisierte Verkehrsteilnehmer riskiert dagegen nur eine Busse.

Nulltoleranz bei Cannabiskonsum am Steuer

Die SGK-NR beschloss, die unbestrittenen Elemente der 2004 in der grossen Kammer gescheiterten Revision des Betäubungsmittelgesetzes, insbesondere das 4-Säulen-Konzept (Prävention inklusive Jugendschutz, Therapie, Schadensverminderung – beispielsweise durch die medizinisch kontrollierte Heroinabgabe – und Repression) mit einer parlamentarischen Initiative wieder aufzunehmen. Separat angehen will die Kommission die Frage des Cannabiskonsums. Die Schwesterkommission des Ständerates, welcher die Drogenpolitik immer offener angegangen war, signalisierte Unterstützung.

4-Säulen-Konzept

Noch schärfer formuliert als die Vereinbarung von 1970 ist die UNO-Konvention von 1989, welche die Schweiz unterschrieben aber bisher nicht ratifiziert hatte, da vorerst grundlegende drogenpolitische Weichenstellungen (Volksabstimmungen, allfällige BetMG-Revision) abgewartet wurden. Sie verbietet explizit Anbau, Erwerb und Besitz von Drogen. Als Vorbedingung für den Beitritt zum Schengener Abkommen, welches auf diese UNO-Konvention verweist, drängte der Bundesrat nun auf eine Ratifizierung, allerdings mit dem Vorbehalt, dass die Schweiz Anbau, Erwerb und Besitz zum Eigenkonsum straffrei erklären kann. Der Nationalrat wies einen Antrag aus den Reihen der SVP, welche der Konvention vorbehaltlos zustimmen wollte, mit 90 zu 70 Stimmen zurück. Das Übereinkommen wurde klar angenommen.

UNO-Konvention von 1989

Der Bundesrat verschärfte auf den 1. November die Tabakverordnung und passte sie damit den seit September für die EU geltenden Richtlinien an. Für Schadstoffe in Zigaretten gelten neu Höchstwerte. Bezeichnungen wie „mild“ und „light“ werden verboten. Aus Rücksicht auf die Tabakindustrie verzichtete er aber auf die Festsetzung von Höchstwerten für Schadstoffe bei den Export-Zigaretten.

Tabakverordnung

Im Juli lancierte ein Komitee „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“ die Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“. Diese „Hanfinitiative“ verlangt die Straffreiheit für den Konsum, Besitz und Erwerb von psychoaktivem Hanf zum Eigenbedarf sowie eine staatliche Kontrolle von Anbau und Handel. Letzteres könnte in Konflikt stehen mit einer UNO-Vereinbarung, die seit 1970 auch für die Schweiz gilt. Der Entwurf zur BetMG-Revision hatte ebenfalls ein behördliches Toleranzregime für Anbau und Handel vorgesehen, dieses aber mit einer Kann-Formulierung versehen, was jederzeit eine Aufhebung ermöglicht hätte. Trotz dieser völkerrechtlichen Unklarheit nahmen im Initiativkomitee neben Vertretern der SP – Cavalli (TI), Fetz (BS), Garbani (NE), Janiak (BL) und Wyss (BE) – und der Grünen (Lang, ZG und Müller, AG) – auch Abgeordnete aus den bürgerlichen Bundesratsparteien – Kleiner (AR), Markwalder-Bär (BE) und Noser (ZH) für die FDP sowie Frick (SZ) und Maissen (GR) für die CVP – bis hin zur SVP (Jenny, GL) Einsitz.

„Hanfinitiative“

Die Regierung beschloss, das multilaterale Übereinkommen zur Tabakprävention der WHO zu unterzeichenen. Das Abkommen verlangt von den beitretenden Staaten verbindliche Massnahmen zur Tabakprävention und wird von einer grossen Mehrheit der WHO-Staaten getragen. Für die Ratifikation durch die Schweiz müssen einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden.

Übereinkommen zur Tabakprävention

In Ausführung einer im Vorjahr angenommenen parlamentarischen Initiative Cornu (fdp, FR) stimmte das Parlament im Einverständnis mit dem Bundesrat einer Änderung zweier Gesetze (Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sowie gebrannte Wasser) zu, mit welcher das in der neuen Bundesverfassung nicht mehr aufgeführte Absinth-Verbot auch auf Gesetzesebene aufgehoben wird.

Absinthverbot

Im Vorjahr hatte der Nationalrat in einer sehr emotionalen, wahlkampfgefärbten Debatte entschieden, auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetMG) nicht einzutreten, womit der Ball wieder beim Ständerat lag, welcher die Revision bereits 2001 nach gelassener Diskussion einstimmig verabschiedet hatte. Die kleine Kammer liess sich von der nationalrätlichen Verweigerung nicht beeindrucken. Mit 28 zu 12 Stimmen beschloss sie erneut, auf das Gesetz einzutreten; angesichts der unsicheren Entwicklung im Nationalrat wurde keine Detailberatung durchgeführt, doch wurde in einzelnen Punkten (Opportunitätsprinzip anstatt völlige Entkriminalisierung des Konsums, Lenkungsabgabe) ein mögliches Entgegenkommen signalisiert.

Das erneute Scheitern im Nationalrat zeichnete sich bereits in der Kommission ab. Hatte sie 2003 noch mehrheitlich beantragt, auf die Revision einzutreten, sprach sie sich nun, wenn auch ganz knapp, dagegen aus. Da klar war, dass vor allem FDP und CVP das Zünglein an der Waage spielen würden, setzten sich FDP-Präsident und Ständerat Schweiger (ZG) sowie die Jungparteien von FDP und CVP vehement für Eintreten ein. Die Diskussion drehte sich nicht um die Revision als Ganzes (so etwa die Überführung der kontrollierten Heroinabgabe in ordentliches Recht), sondern ausschliesslich um die Frage der Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums. Erneut standen sich zwei unversöhnliche Lager von Befürwortern und Gegnern gegenüber. Mit 102 zu 92 Stimmen wurde Eintreten abgelehnt, womit die Revision definitiv gescheitert ist. Für Eintreten sprachen sich SP und Grüne geschlossen aus, dagegen die SVP (ohne Siegrist, AG, und Gadient, GR), die CVP (mit Ausnahme von Interimspräsidentin Leuthard, AG, und den beiden Zürcherinnen Zapfl und Ricklin) sowie eine knappe Mehrheit der FDP.

Im Nachgang an das Scheitern der Revision wurde eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen mit ganz verschiedener Stossrichtung eingereicht (Geschäfte 04.3376, 04.443, 04.439, 04.459, 04.3582). Die Kammern nahmen mehrere Petitionen mit unterschiedlichen Forderungen zur Kenntnis, ohne ihnen Folge zu geben.

Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 01.024)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Laut einem vom BAG in Auftrag gegebenen Expertenbericht ist die schweizerische Suchtpolitik inkohärent und zu wenig wirksam. Die Aufteilung in legale und illegale Substanzen sowie die starke Fokussierung auf die illegalen Drogen gegenüber den volkswirtschaftlich um ein Vielfaches schädlicheren legalen Substanzen Alkohol und Tabak sei aus fachlicher Hinsicht nicht gerechtfertigt. Auch die Ausblendung von weiteren Suchtformen wie Fett- oder Spielsucht trage zu einer nicht zusammenhängenden Sachpolitik bei. Das Bundesgericht bekräftigte indessen erstmals die Auffassung, dass Fahren unter Cannabis-Einfluss dem Fahren in angetrunkenem Zustand gleichzusetzen ist. (Vgl. dazu auch hier)

Suchtpolitik inkohärent

Im Anschluss an die Beratungen zum RTVG beschloss der Nationalrat, auf die parlamentarische Initiative Schmid (cvp, AI), welcher die kleine Kammer 2001 zugestimmt hatte, einzutreten. Deren Hauptanliegen, die Zulassung der Alkoholwerbung bei den privaten Programmanbietern, war zwar eben ins RTVG aufgenommen worden und damit erfüllt. Mit diesem Votum wollte die Ratsmehrheit aber ein Zeichen setzen und diesen bis zuletzt umstrittenen Entscheid (Aeschbacher, evp, ZH, hatte noch kurz vor der Gesamtabstimmung erfolglos einen Rückkommensantrag gestellt) bekräftigen.

Parlamentarische Initiative für die Zulassung von Alkoholwerbung (00.462)

Aufgrund von Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden in der Schweiz jährlich rund 45'000 Personen verzeigt, ein Fünftel wegen Drogenhandels, vier Fünftel wegen des Konsums, zwei Drittel von letzteren wegen Cannabis. Das zeigte eine Anfang Jahr publizierte Mehrjahresstudie des Bundesamtes für Statistik. Danach hat sich die Zahl der Verzeigungen in der ersten Hälfte des letzten Jahrzehnts von 20'000 auf über 40'000 verdoppelt; seit fünf Jahren liegt sie relativ stabil bei 45'000. Während polizeiliche Verzeigungen wegen des Konsums von Cannabis stark zugenommen haben, vor allem bei Minderjährigen, ist die Zahl der Strafverfolgungen wegen des Konsums anderer Betäubungsmittel seit Mitte der 90er Jahre rückläufig.

Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz