Im September 1992 ratifizierte die Schweiz die europäische Konvention über die Entschädigung der Opfer von Gewaltverbrechen. Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Mindeststandards für die Entschädigung der Opfer zu erlassen. Die Konvention, welche bereits in Dänemark, Grossbritannien, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden gilt, wurde vom Bundesrat auf den 1.1.1993 in Kraft gesetzt.
Europäisches Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (1991–1992)Dossier: Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten und seine Auswirkungen