Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Arbeitsrecht
  • Migrationspolitik
  • Arbeitsmarkt

Akteure

Prozesse

1098 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Rahmen der gemeinsamen Vorstösse der bürgerlichen Bundesratsparteien für eine Deregulierung der Wirtschaft forderte eine Motion Frey (svp, ZH) vom Bundesrat eine Lockerung der arbeitsmarktrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere verlangte die Motion ein verbessertes Aus- und Weiterbildungssystem, die Förderung der interkantonalen Mobilität durch die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, eine weitgehende Aufhebung der Arbeitsschutzgesetzgebung im Bereich der Mindestlohnvorschriften und des Kündigungsschutzes sowie eine Revision der Ausländergesetzgebung mit dem Ziel einer vermehrten Rekrutierung qualifizierter Arbeitnehmer. Der Bundesrat war nur bereit, die Forderung nach bedarfsgerechter Aus- und Weiterbildung in der verbindlichen Form anzunehmen. Bei den in der Motion erwähnten Mindestlohnvorschriften erinnerte er daran, dass das Bundesrecht keine gesetzlich verankerten Mindestlöhne kennt, die Regierung der Einführung kantonaler Vereinbarungen jedoch positiv gegenüber steht. Bei der Ausländerpolitik war er der Ansicht, die Motion renne offene Türen ein, da die Praxis des Bundesrates seit einigen Jahren bereits in diese Richtung gehe. Die grosse Kammer folgte den Anträgen des Bundesrates und überwies lediglich den ersten Punkt der Motion in der bindenden Form die restlichen Anträge nur als Postulat.

verbessertes Aus- und Weiterbildungssystem, die Förderung der interkantonalen Mobilität durch die gegenseitige Anerkennung von Diplomen

Während diese Bestrebungen bei der SP auf Skepsis stiessen, wollten die bürgerlichen Parteien nicht abseits stehen. Die Fraktionen der FDP, der CVP, der SVP und der Liberalen arbeiteten gemeinsam Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung aus. Dabei reichten Vertreter einer jeden Partei zu einem bestimmten Teil eine Motion in beiden Räten ein: die LP zum Wettbewerbsrecht, die FDP zur Finanzpolitik, die SVP zur Liberalisierung des Arbeitsmarkts und die CVP zur Aus- und Weiterbildung. Diese Vorstösse wurden in der Dezembersession behandelt, wobei von den Sprechern der bürgerlichen Parteien betont wurde, dass ein umfassendes Deregulierungsprogramm gerade nach der Ablehnung des EWR-Beitritts für den Wirtschaftsstandort Schweiz von besonderer Bedeutung sei. Die Motionen zur Finanz- und zur Bildungspolitik wurden von beiden Räten überwiesen, diejenigen zur Wettbewerbspolitik und zum Arbeitsmarkt jedoch teilweise in Postulate umgewandelt.

Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung

Dans le cadre du programme d'assainissement des finances fédérales, Otto Stich a annoncé que le DMF devra supprimer, d'ici à 1995, 800 emplois dans les secteurs de la maintenance et de l'administration (Armée 95 demandant un encadrement réduit, étant donné la baisse future des effectifs). Cette mesure ira de concert avec un blocage des dépenses (diminution de 15% en termes réels) et une baisse des investissements. Selon le DMF, cette réduction du nombre de postes, vu son ampleur, sera difficile à mettre en oeuvre sans licenciements. Notons qu'à cela s'ajoute environ un millier de suppressions d'emplois dans les usines d'armement (notamment dues à un usage accru des simulateurs). En outre, il est prévu que, après 1995, 1200 postes soient encore éliminés en raison de la situation financière de la Confédération et de la réforme Armée 95.
Face à cette situation, les syndicats FTMH et SSP ont demandé un arrêté fédéral urgent afin que la Confédération consacre plus de CHF 200 millions pour garantir la reconversion de tous les emplois, privés ou publics, menacés de disparition.

Perte d'emploi au DMF dans le cadre du programme d'assainissement des finances fédérales et de la réforme «Armée 95»
Dossier: Armee 95

Ab 1993 führt der Bund ein zentrales Ausländerregister (ZAR), welches auch die Asylbewerber einschliesst. Der Bundesrat schuf die entsprechende Rechtsgrundlage und stimmte zugleich einem Ausbau der Asyldatenbank zu. Mit seiner Verordnung über das automatisierte Personenregistratursystem (Auper) richtete der Bund eine der grössten zentralen Datenbanken ein. Sie enthält einerseits rund 250 000 Asyl-Dossiers über 1,1 Mio Personen und andererseits Angaben über 1,2 Mio in der Schweiz lebende Ausländer und 2,7 Mio weitere Ausländer, die wieder abgereist sind. Die drei Bundesämter für Ausländerfragen, Flüchtlinge und Polizeiwesen, der Beschwerde- und Finanzdienst des EJPD sowie die Asylrekurskommission und die kantonalen Fremden- und Fürsorgebehörden erhalten Zugriff auf diese gemeinsame ZAR/Auper-Datenbank. Weil besonders schützenswerte Personendaten (religiöse, weltanschauliche und politische Tätigkeiten, Rassenzugehörigkeit, beanspruchte Sozialhilfen) in diesen Registratursystemen erfasst sind, gelten für sie die Grundsätze des neuen, ab Mitte 1993 wirksamen Datenschutzgesetzes bereits ab Anfang Jahr. Betroffene haben demnach ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht.

zentrales Ausländerregister

Wie aus einer jedes Jahr durchgeführten repräsentativen Befragung hervorging, ist die Arbeitslosigkeit zum grössten Problem der Schweizerinnen und Schweizer geworden und hat die in den Vorjahren zuerst genannten Themen Asylwesen, Drogen und Umwelt auf die nachfolgenden Plätze verdrängt. Vor Jahresfrist hatte die Arbeitslosigkeit noch den achten Rang eingenommen. Besonders sensibilisiert zeigte sich die Romandie, wo 81% der Befragten die Arbeitslosigkeit als vordringlichstes Problem nannten gegenüber 71% im Tessin und 70% in der Deutschschweiz.

Wie aus einer jedes Jahr durchgeführten repräsentativen Befragung hervorging, ist die Arbeitslosigkeit zum grössten Problem der Schweizerinnen und Schweizer geworden und hat die in den Vorjahren zuerst genannten Themen Asylwesen, Drogen und Umwelt auf die nachfolgenden Plätze verdrängt

An einer Arbeitstagung, welche die Eidg. Kommission für Ausländerprobleme zusammen mit dem Biga durchführte, wurde die Bedeutung der 1990 vom Bund lancierten Weiterbildungsoffensive speziell für ausländische Arbeitskräfte dargelegt und bisher bewilligte ausländerspezifische Projekte vorgestellt.

An einer Arbeitstagung, welche die Eidg

Weil es Behinderte auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer haben, das geltende Gesetz über die Invalidenversicherung (IV) aber einseitig auf Erwerbstätigkeit ausgerichtet sei, traten die Dachorganisationen der privaten Invalidenhilfe mit Vorschlägen für eine Reform der IV an die Öffentlichkeit. Sie verlangten, dass neben der beruflichen auch die soziale Eingliederung stärker gefördert werde. So sollen die Hilfsmittel, die heute nur für die berufliche Eingliederung abgegeben werden, auch den erwerbsunfähigen Behinderten zur Verfügung stehen. Ausserdem regten sie die Einführung einer Einheitsrente von 1800 Fr. an, was der heutigen AHV-Maximalrente entspricht. Sie begründeten dies damit, dass die IV-Renten, die von den Beitragszahlungen abhängen, im Fall von jüngeren Behinderten oft sehr tief ausfallen und das Existenzminimum nur in den wenigsten Fällen angemessen deckten.

Behinderte auf dem Arbeitsmarkt soziale Eingliederung stärker gefördert

Im Hinblick auf den anstehenden Entscheid über den Beitritt der Schweiz zum EWR beschränkte sich der Bundesrat in der Ausländerregelung 1992/93 auf kleine Korrekturen der bereits seit dem Vorjahr praktizierten Politik. Im Sinn einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes hob er die Bestimmung auf, wonach Jahresaufenthalter und Grenzgänger im ersten Jahr weder Stelle, Beruf noch Kanton wechseln dürfen. Erleichtert wurde auch der interne Transfer von Führungskräften international tätiger Unternehmen. Im übrigen erinnerte der Bundesrat an die bereits Ende 1991 geänderten Grundsätze für die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte. Neue Bewilligungen sind demnach grundsätzlich Arbeitskräften aus den EG- und Efta-Staaten sowie aus den USA und Kanada vorbehalten. Aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Arbeitnehmer erhalten nur noch eine Bewilligung, wenn sie nach 1989 bereits einmal in der Schweiz gearbeitet haben. Vor allen das Gastgewerbe zeigte sich besorgt über den weitgehenden Ausschluss der Jugoslawen und forderte als Ersatz die Zulassung von Arbeitnehmern aus Osteuropa.

Im Hinblick auf den anstehenden Entscheid über den Beitritt der Schweiz zum EWR beschränkte sich der Bundesrat in der Ausländerregelung 1992/93 auf kleine Korrekturen der bereits seit dem Vorjahr praktizierten Politik

Im Rahmen von Eurolex regelte der Bundesbeschluss über Aufenthalt und Niederlassung der Staatsangehörigen von Staaten des EWR die fünfjährige Ubergangsfrist. Für Nichterwerbstätige sollten gewisse Erleichterungen bereits mit Inkrafttreten des Vertrags greifen. Die Bestimmungen über die erwerbstätigen Ausländer wären schrittweise gelockert worden. Das Saisonnierstatut sollte zwar etwas aufgeweicht (kürzere Fristen zur Erlangung einer Jahresbewilligung), jedoch erst am Ende der Ubergangsfrist definitiv aufgehoben werden. Allen erwerbstätigen Ausländern wurde der Familiennachzug zugestanden, allerdings nur verbunden mit einem Stellen- und Wohnungsnachweis. Abgelehnt wurden hingegen weitere, nicht EWR-bedingte Zugeständnisse wie das Verbleiberecht für Geschiedene und das Recht des Familiennachzugs auch ohne den Nachweis einer angemessenen Wohnung.

Eurolex: Bundesbeschluss über Aufenthalt und Niederlassung der Staatsangehörigen von Staaten des EWR (92.057-20)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Mit einer Motion wollte Nationalrat Vollmer (sp, BE) den Bundesrat beauftragen, die statistische Erhebung über die Erwerbstätigkeit und die Erwerbslosigkeit aussagekräftiger zu machen und Daten bereitzustellen, die international vergleichbar sind. Der Bundesrat erinnerte daran, dass 1991 mit SAKE erstmals eine Stichprobenerhebung nach den Standards von IAO, OECD und EG durchgeführt worden war. Die in der Motion geforderte vierteljährliche Erhebung dieser Daten dürfte sich in den neunziger Jahren europaweit durchsetzen. Sie wirft momentan jedoch noch eine Reihe von konzeptionellen, finanziellen und personellen Fragen auf, weshalb der Bundesrat mit Erfolg Umwandlung in ein Postulat beantragte.

Mit einer Motion wollte Nationalrat Vollmer (sp, BE) den Bundesrat beauftragen, die statistische Erhebung über die Erwerbstätigkeit und die Erwerbslosigkeit aussagekräftiger zu machen und Daten bereitzustellen, die international vergleichbar sind

Anpassungen fanden auch beim Beamtengesetz statt, um den EWR-Angehörigen den Zugang zu Beamtenstellen zu ermöglichen. Für gewisse hoheitliche Tätigkeiten (z.B. Armee, Polizei, Justiz, Diplomatie) sollte – im Einklang mit den EWR-Partnern – das Schweizer Bürgerrecht jedoch Wahlvoraussetzung bleiben können. Bei der Behandlung dieser Vorlage wurde in Erinnerung gerufen, dass schon heute rund 11'000 oder 8 Prozent der Beschäftigten des Bundes Ausländer sind, mehrheitlich Angehörige von EWR-Staaten.

Eurolex: Beamtengesetz (92.057-22)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Biga-Direktor Nordmann meinte dazu, trotz gegenteiligem Eindruck in der Bevölkerung sei die Konjunktur eigentlich besser als ihr Ruf. In der Rezession der siebziger Jahre seien allein 1975 in der Schweiz 300 000 Arbeitsplätze abgebaut worden, 1992 mit 120 000 also vergleichsweise viel weniger. Die Wirtschaftslage werde heute jedoch als schlechter empfunden, weil die Zahl der Arbeitslosen viel höher sei: rund 10 000 im Jahr 1975, knapp 1 30 000 heute. Der Biga-Chef ortete verschiedene Gründe für diese Entwicklung. Die obligatorische Arbeitslosenversicherung bestehe erst seit 1977; dank guten Leistungen liessen sich Arbeitslose heute eher registrieren als früher. Ein grosser Teil der Stellenverluste sei damals im Gegensatz zu heute auf Ausländer entfallen, die dann die Schweiz verlassen hätten. Anders als in den siebziger Jahren zögen sich die Frauen zudem nicht mehr automatisch aus dem Erwerbsleben zurück.

Biga-Direktor Nordmann meinte dazu, trotz gegenteiligem Eindruck in der Bevölkerung sei die Konjunktur eigentlich besser als ihr Ruf

Unerwähnt blieb in diesem Zusammenhang, dass der Bundesrat im Laufe des Sommers einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Arbeitslosenhilfe in die Vernehmlassung geschickt und dabei wenig Zustimmung gefunden hatte. Gemäss seinen Vorstellungen sollte es in Regionen mit besonders hoher und anhaltender Arbeitslosigkeit möglich sein, nach Ausschöpfung der Taggelder während weiteren 200 Tagen Arbeitslosenhilfe zu beziehen. Die Höhe dieser zusätzlichen Unterstützung (mindestens 50% des zuletzt bezogenen Taggeldes), die Form der Finanzierung (je hälftig über die Arbeitslosenversicherung und die Kantone) und die regionale Differenzierung gaben vor allem Anlass zu teilweise heftiger Kritik am bundesrätlichen Vorschlag. Die Landesregierung beschloss schliesslich, dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit vorerst über einen dringlichen Bundesbeschluss zum Ausbau der Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu begegnen.

Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Arbeitslosenhilfe in die Vernehmlassung geschickt

Die Befürchtung, dass die Schweiz nach einem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum durch eine Flut von Stellensuchenden aus den EWR-Staaten überschwemmt werden könnte, war ein wichtiges Element im Abstimmungskampf der EWR-Gegner. Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments versicherten demgegenüber, Überfremdungsängste seien nicht gerechtfertigt, da die Erfahrungen innerhalb der EG gezeigt hätten, dass kaum unerwünschte Wanderungen aus den ärmeren in die reicheren Länder stattgefunden haben, und die Schweiz zudem aufgrund anderer Faktoren (lange Arbeitszeiten, hohe Wohnungsmieten) für EWR-Staatsangehörige gar nicht so attraktiv sein dürfte. Bei den Verhandlungen mit der EG hatte die Schweiz überdies erreicht, dass ihr eine Übergangsfrist von fünf Jahren zur schrittweisen Lockerung ihrer Ausländerpolitik gewährt wurde. Für den Fall eines massiven Zustroms von ausländischen Arbeitskräften erhielt die Schweiz ausserdem eine Schutzklausel eingeräumt, welche ihr auch nach der Übergangszeit temporäre Beschränkungen erlaubt hätte. Studien des EVD und des Bundesamtes für Statistik (BFS) belegten überdies, dass sich die Freizügigkeit des Personenverkehrs mehr – und zwar ökonomisch positiv – auf die Zusammensetzung denn auf den Umfang der Einwanderung auswirken würde und die Schweiz so oder so bis ins dritte Jahrtausend ein Einwanderungsland bleiben wird, was wegen der steigenden Überalterung der einheimischen Bevölkerung auch durchaus wünschenswert sei.

EWR-Abkommen: Massnahmen im Ausländerrecht

Das BFS legte die Ergebnisse der 1991 erstmals durchgeführten schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) vor. Danach wird in der Schweiz im Schnitt 43 1/4 Stunden pro Woche gearbeitet, Überstunden nicht eingerechnet, wobei Überzeit um so häufiger vorkommt, je höher die berufliche Stellung ist. Knapp ein Viertel der 16 000 Befragten gaben an, sie würden gerne weniger als hundert Prozent arbeiten und wären bereit, dafür eine entsprechende Lohneinbusse in Kauf zu nehmen. Am häufigsten nicht voll erwerbstätig sind die Frauen. Insgesamt arbeiten 48% der Arbeitnehmerinnen voll, bei den Männern sind es 92%. Die Begründung der Teilzeitarbeit brachte zum Ausdruck, wie stark die Gesellschaft immer noch vom traditionellen Rollenverständnis geprägt ist. Drei Viertel der teilzeitarbeitenden Frauen gaben als Grund für ihr eingeschränktes Pensum die Kinderbetreuung an, während die Männer, die ihre Arbeitszeit reduzierten, dies primär aus Gründen der berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung taten.

Mehr als die Hälfte (56%) der Mütter mit schulpflichtigen Kindern sind erwerbstätig. Meist handelt es sich dabei um Engagements von geringem Umfang. Wenn die Mutter arbeitet, wird die Kinderbetreuung in 38% der Fälle von andern Personen im gleichen Haushalt übernommen. Ein Viertel der Kinder wird ausserhalb des Haushalts von Verwandten, Tagesmüttern oder in Krippen betreut. Ein weiteres Viertel der Kinder bleibt während der Arbeitszeit der Mutter allein.

Ferner ergab die Umfrage, dass unregelmässige Arbeitszeiten häufig sind. Jede vierte erwerbstätige Person arbeitet auch am Abend oder nachts. An Wochenenden sind 40% beschäftigt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer halten es relativ lange an der selben Stelle aus. Fast die Hälfte der Befragten arbeitete seit über sechs Jahren am gleichen Ort. Auch die Antworten der Arbeitslosen deuteten auf eine geringe geographische Mobilität der Schweizer Erwerbstätigen hin. Nur ein Fünftel signalisierte die Bereitschaft, für eine Stelle in eine andere Region zu ziehen. Männer und Mieter gaben sich dabei umzugsfreudiger als Frauen und Hauseigentümer.

Bei den Löhnen stellte die Studie signifikante Unterschiede zwischen Männern und Frauen fest. In den untern Einkommensgruppen überwiegen die Frauen, in den obern die Männer, was mit der unterschiedlichen Ausbildung, der beruflichen Stellung und der Branchenzugehörigkeit erklärt wurde. Gesamthaft bezog die Hälfte aller Voll- und Teilerwerbstätigen ein Nettoeinkommen von weniger als 45 000 Fr. und nur gerade 10% mehr als 84 000 Fr.

Sozioökonomische Studien
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

Die Schweizer Demokraten setzten im Berichtsjahr ihren Kampf gegen den Beitritt zum EWR energisch fort und übten heftige Kritik am bundsrätlichen Gesuch um die Aufnahme von EG-Beitrittsverhandlungen. Die SD, unterstützt von ihrem Fraktionspartner «Lega dei Ticinesi», lancierten eine Volksinitiative «EG-Beitrittsverhandlungen vors Volk», um den Bundesrat in seiner Integrationspolitik zu bremsen. Neben der Einschränkung direktdemokratischer Instrumente machten die SD vor allem die Gefahr einer Einwanderungsflut und Wohnungsnot als Argumente gegen den EWR-Beitritt geltend. Die Nein-Parole zur EWR-Abstimmung wurde von den Delegierten einstimmig beschlossen.

Kampf der SD gegen den Beitritt zum EWR

Unter dem Eindruck rassistischer und fremdenfeindlicher Erscheinungen wurde eine parlamentarische Gruppe gegründet, die zu einem offenen Verhalten gegenüber religiösen und ethnischen Minderheiten in der Schweiz beitragen, Angste und Aggressionen abbauen helfen und durch Information einen Beitrag zur Festigung humanitärer Werte in der Schweiz leisten will. Den Initianten Zimmerli (svp, BE), Grendelmeier (ldu, ZH), Couchepin (fdp, VS) und Loeb (fdp, BE) schlossen sich in der Folge 86 weitere Parlamentarierinnen und Parlamentarier an. Die Gruppe wird von der Luzerner CVP-Nationalrätin Dormann präsidiert. Im Vorstand sind Parlamentarier der FDP, SP, SVP, LP sowie des LdU und der Grünen.

parlamentarische Gruppe

Der Vorschlag, das Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalter von 20 auf 18 Jahre zu senken, wurde in der im Vorjahr eingeleiteten Vernehmlassung weitgehend begrüsst. Grundsätzlich nicht einverstanden waren lediglich der Schweizerische Gemeinnützige Frauenverein, die Organisationen der Fürsorge und der Berufsberatung sowie die Schweizerische Bischofskonferenz. In vielen Stellungnahmen war allerdings gegen eine Senkung des Schutzalters für jugendliche Arbeitnehmer, die nicht in einem Lehrverhältnis stehen, opponiert worden. Der Bundesrat beschloss deshalb, dieses beizubehalten. Hingegen lehnte er die namentlich von Sozialfürsorgeorganisationen geforderten speziellen Konsumentenschutzvorschriften für Jugendliche ab.

Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre
Dossier: Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeitsalters auf 18 Jahre

Wie der Bundesrat in seinem Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995 festhielt, will er zumindest mittelfristig das Drei-Kreise-Modell umsetzen und deshalb das Gesetz von 1931 über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern (ANAG) einer Totalrevision unterziehen. Damit soll eine Öffnung gegenüber Europa erreicht und die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitnehmern gefördert werden. Der Nationalrat signalisierte allerdings eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dieser Absicht und überwies diskussionslos ein Postulat seiner Kommission für Rechtsfragen, welches den Bundesrat ersucht, das Drei-Kreise-Modell im Lichte des Übereinkommens zur Beseitigung der Rassendiskriminierung noch einmal zu überprüfen und den Räten Bericht zu erstatten.

EWR-konforme Ausländerpolitik mit einem «Drei Kreise-Modell»

In seinem Extremismusbericht vertrat der Bundesrat die Auffassung, die "Alltagstheorie", wonach eine Zunahme des Ausländerbestandes mehr Fremdenhass nach sich zieht, sei nicht stichhaltig. Vordergründig seien es der Arbeitsplatz, der Wohnraum oder überhaupt der Wohlstand, die bedroht erschienen. Im Kern aber würden die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und die damit verbundenen Umwälzungen der modernen Gesellschaft die Bürgerinnen und Bürger verunsichern. Der Fremde werde so zum "Sündenbock für eine schwelende soziale und geistige Krise“.
Auf der anderen Seite sah der Bundesrat aber auch einen direkten Zusammenhang zwischen der Fremdenfeindlichkeit und dem "unbewältigten Immigrationsproblem". Die Schnelligkeit, mit der sich die Bevölkerung durchmische und sich in Richtung einer multikulturellen Gesellschaft bewege, sei für viele Bürgerinnen und Bürger schwer zu verkraften. Die Regierung erklärte sich bereit, zur Verhinderung und Ahndung von fremdenfeindlich motivierten Übergriffen die Strafnormen weiter auszubauen. Als ebenso wichtig erachtete der Bundesrat jedoch die Erziehung zur Toleranz und die Fähigkeit zu einer geistig-politischen Auseinandersetzung. Er kündigte die Schaffung einer Eidgenössischen Kommission gegen den Rassismus an, die ein Massnahmenpaket gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erarbeiten soll.

Extremismusbericht

Angesichts der Komplexität der Materie und des Umstandes, dass immer weniger Asylsuchende den Definitionen des Asylgesetzes entsprechen, plädierte Arbenz, inzwischen Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), weiterhin für eine ganzheitliche Migrationspolitik. Damit schien er nun zunehmend auf Verständnis zu stossen. Selbst eine seiner heftigsten Widersacherinnen der Vergangenheit, die "Bewegung für eine offene, demokratische und solidarische Schweiz (BODS)" unterbreitete Vorschläge für eine integrierte Aussen-, Asyl- und Einwanderungspolitik, die in weiten Teilen dent Vorstellungen von Arbenz entsprechen. Im Parlament wurde der Gedanke von Ständerätin Simmen (cvp, SO) aufgenommen, welche den Bundesrat mit einer Motion aufforderte, rasch ein Migrationsgesetz auszuarbeiten, welches eine ausgeglichene Wanderungsbilanz nach Kriterien gewährleistet, die humanitären Gesichtspunkten ebenso Rechnung tragen wie wirtschaftlichen und politischen. Mit dem Argument der notwendigen, aber noch ausstehenden internationalen Koordination in diesem Bereich beantragte der Bundesrat Umwandlung in ein Postulat, doch hielt der Ständerat an der verbindlichen Form fest.

immer weniger Asylsuchende den Definitionen des Asylgesetzes entsprechen ganzheitliche Migrationspolitik

Wie die Wiederholung einer 1989 durchgeführten Umfrage ergab, stossen die Ausländer in der Schweiz auf wachsende Ablehnung. Vorwiegend aus wirtschaftlichen Gründen sprach sich eine (tendenziell abnehmende) Mehrheit zwar nach wie vor für die Anwesenheit von Ausländern in der Schweiz aus. Dennoch waren zwei Drittel mit der Aussage einverstanden, neu zuziehende Ausländer sollten nur noch in Ausnahmefällen Arbeitsbewilligungen erhalten (1989: 57%). Gewachsen ist auch der Ruf nach Politikern, die Überfremdungsängste thematisieren (68% gegenüber 56%). Trotzdem hat die Sympathie für Parteien, die klar gegen Überfremdung Stellung nehmen, seit 1989 nur gerade um 3% zugenommen. Noch deutlicher fielen die neuesten Ergebnisse einer seit 1974 periodisch durchgeführten Umfrage aus. Sie zeigten, dass sich das Misstrauen gegenüber Ausländern in den letzten Jahren deutlich verstärkt hat. 38% der Befragten — 8% mehr als 1990 — beurteilten die Rolle der Ausländer als negativ, nur gerade noch 35% (1979: 63%!) waren Ausländern gegenüber wohlwollend eingestellt. Bei den 12%, welche die Anwesenheit von Ausländern als sehr negativ einstuften, glaubten die Autoren der Studie einen eigentlichen Fremdenhass ausmachen zu können. Eine dritte Umfrage schliesslich wies eine praktische Verdoppelung von 14 auf 27% innert Jahresfrist jenes Personenkreises nach, der Verständnis für Gewalttaten gegen Asylsuchende zeigt.

Umfrage

Aus Anlass des internationalen Tags der UNO gegen Rassismus demonstrierten rund 6000 Menschen in Bern gegen die zunehmende Fremdenfeindlichkeit in der Schweiz. Dazu aufgerufen hatten unter anderem die Schweizerische Flüchtlingshilfe, die drei Landeskirchen, zahlreiche Hilfswerke, asyl- und entwicklungspolitische Organisationen, die grossen gewerkschaftlichen Dachverbände (SBG und CNG), der Schweizerische Friedensrat, die politischen Parteien CVP, LdU, SP, GP und GB sowie die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV). Letztere war auch die treibende Kraft bei der Gründung eines "Forums gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit", dessen Plattform in einem ersten Schritt von knapp 30 Organisationen unterzeichnet wurde.

Tags der UNO gegen Rassismus

Auch im Parlament führte die Problematik der Arbeitslosigkeit zu zahlreichen Vorstössen und ausführlichen Debatten. In der Frühjahrssession behandelte der Nationalrat dringliche Interpellationen der Fraktionen der SP (92.3014), der CVP (92.3057) und der Grünen (92.3061) zur Wirtschaftslage. Anders als noch im Vorjahr verlangte die SP nun vom Bund Investitionsprogramme zur Förderung der Bauwirtschaft, verzichtete aber noch auf die Forderung nach einem umfassenden Konjunkturförderungsprogramm. Auch die CVP sprach sich für eine Stützung des Baugewerbes durch Wohnbauprogramme aus, ebenso wie die Grünen, welche zudem postulierten, die Förderungsmassnahmen müssten unbedingt ökologischen Kriterien genügen.

Parlament ausführlichen Debatten

In seinem im Frühjahr publizierten Aussenwirtschaftsbericht 1991 hatte der Bundesrat massive ordnungspolitische Kritik an der schweizerischen Politik der letzten Jahre geübt und – gerade angesichts der diesbezüglichen Bestrebungen in der EG – eine Verschärfung des Wettbewerbs als unabdingbar bezeichnet. Bundesrat Delamuraz hatte bei einer vom früheren Wirtschaftsdiplomaten und heutigen Vizepräsidenten des ABB-Konzerns, David de Pury, geleiteten "Arbeitsgruppe Ordnungspolitik" einen Bericht mit konkreten Handlungsvorschlägen in Auftrag gegeben. Die von den Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft empfohlenen Deregulierungsmassnahmen, welche entscheidend zu einer Revitalisierung des Wirtschaftsstandorts Schweiz beitragen könnten, erstreckten sich über neun verschiedene Bereiche. Einige dieser Massnahmen, namentlich bezüglich der Liberalisierung des Arbeitsmarkts, waren allerdings bereits Teil des EWR-Vertrags. Nachdem es Delamuraz offensichtlich nicht gelungen war, seine Regierungskollegen von den Rezepten der Gruppe de Pury zu überzeugen, beschloss der Bundesrat Ende April, eine Kommission mit Vertretern aus allen Departementen einzusetzen, um ein erstes konkretes Massnahmenpaket auszuarbeiten. Später kündigte der Vorsteher des EVD dann an, dass er konkrete Massnahmen erst nach dem Entscheid über den EWR-Beitritt vorschlagen werde.

Arbeitsgruppe Ordnungspolitik Deregulierungsmassnahmen