Eine Motion Schmid (svp, BE) (Mo. 98.3330) forderte die Verlagerung von maximal 20% des Ertrages der direkten Bundessteuer auf die Mehrwertsteuer (MWSt). Dabei sollte die MWSt um maximal 1,5% ansteigen, die am steilsten verlaufenden Progressionsstufen gemildert werden, die Soziallasten eine bessere Berücksichtigung finden sowie die Belastung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren ausgeglichen und der absolute Effekt des Finanzausgleichs beibehalten werden. Widrig (cvp, SG) unterstützte die Motion, der er eine mittelstandsfreundliche Tarifstruktur zuschrieb. Auch Cavadini (fdp, TI) sprach sich für eine Annahme aus, weil seiner Ansicht nach in der Schweiz immer noch eine zu hohe Belastung durch direkte Steuern herrsche. Jans (sp, ZG) wehrte sich gegen eine Überweisung; die Motion sei ein Surrogat zur Initiative für eine Abschaffung der direkten Bundessteuer. Eine Zurücknahme der direkten Bundessteuer würde ausserdem vor allem oberen Einkommensschichten dienen. Die unteren Steuerklassen würden dagegen durch erhöhte indirekte Steuern zur Kasse gebeten. Für Bundesrat Villiger war die Motion mit ihren klaren Vorgaben zu bindend, er hätte sie deshalb gerne als Postulat überweisen lassen. Gegen den bundesrätlichen Antrag wurde die Motion mit 75 zu 67 gutgeheissen. Im Ständerat wurde die Motion während der Herbstsession ebenfalls gutgeheissen. Der Passus über die Milderung der steilsten Progressionsstufen aber herausgelöst und nur als Postulat überwiesen. Nach Auffassung der WAK-StR hätte dieser Passus vor allem zu Steuerermässigungen bei hohen Einkommen geführt. Eine parlamentarische Initiative der WAK-StR (Pa.Iv. 95.423) mit demselben Ziel wurde auf Antrag der Kommission selbst abgeschrieben.
Motion Schmid für eine Verlagerung von Bundessteuern auf die Mehrwertsteuer