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Die Unterstützungskomitees für die auf 70 000 bis 300 000 geschätzten Sans-Papiers (Personen, die oft schon seit Jahren ohne gültige Aufenthaltspapiere in der Schweiz leben und arbeiten) hielten an ihrer Forderung nach einer kollektiven Aufenthaltsregelung fest, signalisierten aber Bereitschaft, diese nicht allen Betroffenen automatisch zu gewähren, sondern an bestimmte Kriterien zu knüpfen. Da die individuelle Härtefallprüfung keine echte Perspektive sei und weder von den Papierlosen noch von den Kantonen wirklich genutzt werde, sollte der Aufenthalt all jener Personen kollektiv regularisiert werden, die seit längerer Zeit in der Schweiz leben, in einem sozialen Netz integriert sind und sich keiner schwer wiegenden Straftat schuldig gemacht haben. Für eine schnelle und möglichst unbürokratische Legalisierung sprach sich auch die Gewerkschaft GBI aus. Nach ihren Vorstellungen sollten alle Sans-Papiers, die seit mindestens einem Jahr in der Schweiz leben und einen Arbeitsnachweis sowie eine Wohnadresse vorweisen können, vorerst einmal eine Jahresbewilligung erhalten. Bis Ende Oktober wurden den Bundesbehörden von den Kantonen 212 Dossiers, 590 Personen betreffend, eingereicht; 346 Personen erhielten eine provisorische Aufenthaltsbewilligung. Mitte Dezember trafen sich in Bern Vertreter von Kantons- und Bundesbehörden mit den Unterstützungskomitees der Papierlosen und den Gewerkschaften zu einem runden Tisch, an dem keine Lösung des Problems gefunden werden konnte, wo aber zumindest Einverständnis herrschte, den Dialog weiter zu führen.

Sans-Papiers 346 Personen provisorische Aufenthaltsbewilligung

Die CVP stimmte an ihrer Delegiertenversammlung einem knapp gehaltenen Positionspapier zur Migrationspolitik zu. Auch hier waren Akzentverschiebungen nicht zu übersehen. So hatte sich ein ausländerpolitisches Papier drei Jahre zuvor fast nur mit der Integration befasst. Neu wurde die ausländische Wohnbevölkerung zwar ausdrücklich in die „Gemeinschaft Schweiz“ einbezogen und die Zuwanderung als wirtschaftlich notwenig bejaht, doch wurden auch unmissverständlich verschiedene Bedingungen gestellt. Die Integration wurde zur „Holschuld“ erklärt: Zugewanderte sollen sich mit der Kultur des Landes vertraut machen, innert nützlicher Frist eine Landessprache lernen und ihre Fortschritte jeweils bei der Erneuerung einer Aufenthaltsbewilligung belegen. Arbeitgeber, Gemeinden, Kantone und verstärkt der Bund sollen die Eingliederung unterstützen. Vergehen und Verbrechen müssen nach Ansicht der CVP vermehrt mit Landesverweisung geahndet und Scheinehen für ungültig erklärt werden. In der Frage der Zulassung unterstützte die Partei die bundesrätliche Lösung mit den zwei Kreisen. Bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen übernahm sie aber die schon früher geäusserte Haltung der SVP: Bewilligungen für vier bis sechs Monate sollen – mit Blick auf Landwirtschaft, Bau- und Gastgewerbe sowie den Pflegebereich – kontingentiert, aber nicht generell an Qualifikationen gebunden, der Familiennachzug dabei ausgeschlossen sein.

CVP

Obschon Umfrageergebnisse darauf hindeuteten, dass viele CVP-Wählerinnen und Wähler die Asylinitiative der SVP befürworteten, lehnten die CVP-Delegierten die Vorlage mit bloss einer Gegenstimme ab. Trotz Einwänden des christlich-sozialen Flügels empfahlen sie die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zur Annahme. In einem Papier zur Migrationspolitik sprachen sich die Delegierten wie die SVP für Kurzzeitarbeitsbewilligungen auch für wenig qualifizierte Personen aus dem Ausland aus, die in der Landwirtschaft, im Bau- und Gastgewerbe sowie in der Pflege gebraucht würden. Eingewanderte sollten sich mit der Kultur der Schweiz vertraut machen und über ihre Integrationsbemühungen regelmässig Rechenschaft ablegen.

Asylinitiative der SVP

Nach der Zustimmung des Volkes zum UNO-Beitritt vom 3. März verlangte der Nationalrat mit der Überweisung einer Motion Gysin (sp, BS) (Mo. 02.3093) vom Bundesrat, dass dieser sich um die Mitgliedschaft der Schweiz in der Menschenrechtskommission der UNO bemühe, da das Engagement für diese Fragen einen der Schwerpunkte der schweizerischen UNO-Politik bilden müsse. Der Ständerat forderte überdies den Bundesrat mit einem Postulat seiner Aussenpolitischen Kommission (Po. 02.3394) auf, zu prüfen, ob es zur Verstärkung des Engagements der Schweiz für die Menschenrechte sinnvoll wäre, eine ausserparlamentarische Kommission für Menschenrechte zu bilden. Daraufhin zog Eugen David (cvp, SG) seine parlamentarische Initiative (01.463) für die Bildung einer derartigen Expertenkommission zurück.

Mitgliedschaft in der UNO-Menschenrechtskommission (Mo. 02.3093)
Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte

Le suisse Walter Kälin a été élu au Comité des droits de l’homme de l’ONU. Le professeur bernois, spécialiste du droit des réfugiés, était le premier suisse à postuler pour une telle place. Il a été nommé un jour avant l’entrée officielle de la Suisse à l’ONU. Cet organisme est l’organe de contrôle de l’application par les Etats parties du Pacte international relatif aux droits civils et politiques. Il se compose de 18 membres.

Walter Kälin élu au Comité des droits de l’homme de l’ONU

Lors de son voyage en Asie du Sud-Est, Ruth Metzler-Arnold en a profité pour signer trois accords approuvés par le Conseil fédéral : un traité bilatéral d’entraide judiciaire en matière pénale, un accord de réadmission ainsi q’un accord sur l’échange de stagiaires. Après celui signé avec Hong Kong, le traité d’entraide judiciaire est le deuxième avec un pays asiatique.

Accords bilatéraux avec les Philippines

Les objectifs de la Suisse aux Nations Unies ont été définis au printemps déjà. Le gouvernement s’est fixé notamment comme objectifs de s’engager pour le respect du droit humanitaire, pour l’amélioration du régime des sanctions, pour l’interdiction des armes de destruction massive et pour le développement des moyens civils de promotion de la paix.

Objectifs de la Suisse aux Nations Unies

Im Mai stellte die FDP ihr Papier zur Migrationspolitik vor. Im Bereich der Ausländerpolitik bewegte es sich ganz auf der Linie des Bundesrates. Wie im neuen Ausländergesetz vorgeschlagen (siehe unten), wollen die Freisinnigen die Zuwanderung von ausserhalb der EU und der EFTA auf Hochqualifizierte beschränken, diesen aber attraktive Aufnahmebedingungen für eine zeitlich unbefristete Zuwanderung anbieten. Diese müsse sich an den Interessen des Landes in den Bereichen Wirtschaft und Sozialwerke orientieren. Zur Verhinderung unerwünschter Konsequenzen sollen genügend Ressourcen für Integrationsmassnahmen zur Verfügung gestellt werden. Eine Verschärfung der Haltung konnte in der Asylfrage festgestellt werden. Mit Blick auf die SVP mahnte die FDP zwar, angesichts des geringen Anteils der Asylsuchenden an der Zuwanderung (weniger als 7%) die Relationen zu wahren. Für „Armutswanderer“ und „Wirtschaftsflüchtlinge“ sieht aber auch die FDP in der Schweiz keinen Platz. Sie verlangte eine weitere Beschleunigung des Asylverfahrens, den konsequenten Vollzug der Wegweisungen, rigorose Sparmassnahmen bei den Fürsorgekosten für Asylbewerber sowie eine prioritäre Ausrichtung von Entwicklungshilfegelder an jene Länder, die bereit sind, durch Rückübernahmeabkommen mit der Schweiz zu kooperieren.

FDP

An seiner ersten Medienorientierung rief der neue Präsident der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA), alt National- und Regierungsrat Francis Matthey (sp, NE), die Kantone und Städte zur Errichtung von Integrationsstellen auf. Das neue Ausländergesetz sehe in diesem Bereich zwar eine verbesserte Koordination zwischen Bund und Kantonen vor, doch wolle die EKA nicht warten, bis das Gesetz in Kraft trete.

Integrationsstellen

Le Comité européen pour la prévention de la torture et des peines ou traitements inhumains ou dégradants, basant son action sur la Convention du même nom, avait effectué une visite (du 5 au 15 février 2001), entre autres, dans des pénitenciers, des locaux de détention de la police ou encore un centre de détention aux fins d’expulsion. Bien que globalement satisfait, il avait estimé dans son rapport que certaines pratiques policières étaient inacceptables. Dans sa réponse, le Conseil fédéral a souligné que certaines recommandations avaient déjà été suivies, par exemple en matière d’opérations d’éloignement d’étrangers par la voie aérienne. Il a ajouté que la procédure de consultation en cours concernant le Code de procédure pénal allait permettre d’autres adaptations allant dans la bonne direction.

Visite du comité européen pour la prévention de la torture

Einer der Hauptgründe, weshalb derart wenige Härtefallgesuche eingereicht wurden, ist (neben dem Desinteresse vieler Deutschschweizer Kantone) die Angst der Betroffenen, aufgrund des Gesuchs lokalisiert und dann ausgeschafft zu werden. Der Tessiner CVP-Nationalrat Robbiani ersuchte deshalb den Bundesrat in einem Postulat, die Kantone einzuladen, eine besondere Kommission einzurichten, die sich in erster Linie aus Vertreterinnen und Vertretern der am meisten betroffenen Institutionen zusammensetzt (Hilfsorganisationen, Gewerkschaften usw.). Diese Zwischeninstanz würde die Fälle prüfen, bevor die Kantone die Gesuche den Bundesbehörden unterbreiten. Im Namen der Rechtsgleichheit beantragte die Regierung, das Postulat abzulehnen. Dieses wurde von Wasserfallen (fdp, BE) bekämpft und die Behandlung deshalb verschoben. Ende November erklärte der Kanton Waadt, bis Ende April 2003 darauf zu verzichten, jene Sans-Papiers auszuweisen, die sich seit mindestens sechs Jahren im Kanton aufhalten; bis dahin soll eine Arbeitsgruppe aus Behördenvertretern, Sozialpartnern und Sans-Papiers-Organisationen eine Globallösung erarbeiten.

wenige Härtefallgesuche Waadt

Les chambres fédérales ont pris acte, en début d’année 2003, du rapport annuel du Conseil fédéral sur les activités de la Suisse au Conseil de l’Europe en 2002 ainsi que du rapport de la Délégation parlementaire auprès du Conseil de l’Europe. Le gouvernement a précisé que la Cour européenne des droits de l’Homme avait estimé que dans 2 cas, sur les 4 concernant la Suisse, une violation de la Convention avait été constatée. Lors de son intervention à la chambre haute, la nouvelle ministre des affaires étrangères Micheline Calmy-Rey a rappelé que l’organisation strasbourgeoise devait rester une priorité de la politique étrangère helvétique. Elle a ajouté que la Suisse allait s’engager pour une fixation de priorités dans les domaines traités, afin de rendre l’action du Conseil plus efficace.

Rapport sur les activités de la Suisse au Conseil de l’Europe en 2002

Politbeobachter waren sich einig, dass die Asyl- und Ausländerpolitik ein Hauptthema im Wahlkampf 2003 sein wird. Das (und die gleichzeitig anstehende Revision von Ausländer- und Asylrecht) veranlasste alle Bundesratsparteien, sich mit Positionspapieren zu Wort zu melden, wobei zum Teil vom bisherigen ideellen Gedankengut der Partei abgewichen wurde, um Forderungen nach einer restriktiveren Ausländer- und Asylpolitik nicht kampflos der SVP zu überlassen. Als erste der Bundesratsparteien legte die Geschäftsleitung der SP ihr neues Konzept für die künftige Migrationspolitik der Schweiz vor. Das unter der Federführung von Nationalrätin Aeppli (ZH) entstandene Papier sorgte in der Partei zum Teil für hitzige Diskussionen, wurde darin doch eine Abkehr von der bisherigen SP-Haltung postuliert, wonach alle Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz zugelassen werden sollen, die hier Arbeit finden. Aeppli begründete die Neuausrichtung mit der Angst vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor ausländischer Konkurrenz. Jenen Parteimitgliedern, die Zulassungsbegrenzungen als Tabubruch empfinden, entgegnete sie, wichtiger als neue Arbeitskräfte ins Land zu holen, sei es, die Chancen der hier lebenden zu verbessern. Eine Diskriminierung bei der Zulassung müsse mittelfristig in Kauf genommen werden, dafür sei aber die Gleichbehandlung aller Zugelassenen zu garantieren, etwa was den Familiennachzug betrifft, die Berufsbildung oder die Arbeitsbedingungen. Das Papier wurde von der Delegiertenversammlung gegen die Opposition der beiden Nationalrätinnen Vermot (BE) und Garbani (NE) angenommen.

ein Hauptthema im Wahlkampf 2003 SP

Im Anschluss an die Diskussionen des Vorjahrs um die Beschäftigung von osteuropäischen Schwarzarbeitern in der Landwirtschaft waren zwei parlamentarische Initiativen eingereicht worden, die sich mit dem Einsatz ausländischer Arbeitskräfte befassten. Chiffelle (sp, VD) verlangte eine Aufhebung des dreimonatigen Arbeitsverbots für neu einreisende Asylbewerber. Er argumentierte, es sei sinnlos, der Schwarzarbeit Vorschub zu leisten, während gleichzeitig Asyl suchende junge Männer zur Untätigkeit gezwungen seien, was wegen des Eindrucks in der Bevölkerung, sie würden es sich auf Kosten der Steuerzahler gut gehen lassen, zu Fremdenfeindlichkeit führe. Beck (lp, VD) wollte dagegen den Kantonen die Möglichkeit geben, für saisonbedingte Arbeiten (Tourismus, Landwirtschaft) Kurzaufenthaltsbewilligungen für maximal vier Monate zu erteilen. Als Rekrutierungsgebiete sah er vor allem die Staaten Mittel- und Osteuropas, da es unmöglich geworden sei, in den südlichen EU-Ländern Personal für wenig qualifizierte Tätigkeiten zu finden. Die vorberatende Kommission anerkannte, dass die Initiative Chiffelle nicht einer gewissen Vernunft entbehre, befürchtete aber, die Aufhebung des Arbeitsverbots würde die Attraktivität der Schweiz als Asyldestination erhöhen. Der Initiative Beck konnte sie dagegen nichts abgewinnen. Die faktische Wiedereinführung des erst kürzlich abgeschafften Saisonnierstatuts – dazu noch ohne jede Kontrolle der Arbeitsbedingungen durch die Bundesbehörden – würde die sozialpolitische Verantwortung diesen Menschen gegenüber ausblenden. Zudem sei zu befürchten, dass die zusätzlichen Arbeitskräfte nach ihrem Einsatz nicht bereit seien, in ihre Heimat zurückzukehren, sondern dass sie als Sans-Papiers im Untergrund weiterhin in der Schweiz bleiben würden. Auf ihren Antrag wurden beide Initiativen im Verhältnis 9:7 abgelehnt. Ebenfalls keine Chance hatte eine Motion Guisan (fdp, VD), die eine offene Einwanderungspolitik gegenüber den Staaten Mittel- und Osteuropas verlangte. Auf Antrag des Bundesrates wurde der Vorstoss mit 82 zu 26 Stimmen verworfen.

Einsatz ausländischer Arbeitskräfte Asylbewerber Mittel- und Osteuropas

Mitte März verabschiedet der Bundesrat seinen Entwurf für das neue Ausländergesetz (AuG), welches das aus dem Jahr 1931 stammende ANAG ablösen soll, zuhanden des Parlaments. Es richtet sich in erster Linie an jene Ausländerinnen und Ausländer, die aus Ländern ausserhalb der EU und der EFTA stammen. Für sie besteht eine Chance auf Zulassung nur noch, wenn sie von der Wirtschaft dringend gebraucht werden und besonders qualifiziert sind. Zudem wird ihre Zahl durch jährliche Kontingente in engen Grenzen gehalten. Vorgesehen sind 4000 Jahres- und 5000 Kurzaufenthalter. Auch in der Rechtsstellung der ausländischen Bevölkerung soll es Unterschiede geben. Die bilateralen Verträge garantieren den EU-Angehörigen mehr Rechte, als dies im geplanten Gesetz für die übrigen Zuwanderer vorgesehen ist. Trotzdem schlägt der Bundesrat auch für sie gewisse Erleichterungen vor. So sollen sie bei der Verlängerung einer Jahresbewilligung oder beim Familiennachzug nicht mehr auf das Gutdünken der Fremdenpolizei angewiesen sein. Jahresaufenthalter erhalten einen Rechtsanspruch auf solche Bewilligungen, sofern sie nicht von der Sozialhilfe abhängig oder zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt sind. Kurzaufenthaltern kann der Familiennachzug auf Gesuch hin bewilligt werden. Der Bundesrat hielt an diesen Verbesserungen fest, obwohl sich die bürgerlichen Parteien sowie mehrere Kantone dagegen gewandt hatten.

In Abweichung vom Vorentwurf wird die Integration als Grundsatz und Ziel ausführlich formuliert. Integration wird sowohl als Versprechen als auch als Forderung verstanden, wonach sich Ausländerinnen und Ausländer leichter am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben beteiligen können, sich aber auch aktiv darum bemühen müssen, wozu vor allem das Erlernen einer Landessprache gehört. Bei erfolgreicher Integration kann eine Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf anstatt wie heute nach zehn Jahren erteilt werden. Der Integration dient auch die Bestimmung, dass der Familiennachzug nur innerhalb einer maximalen Frist von fünf Jahren möglich ist, damit die Kinder noch klein genug sind, um die Schulen mehrheitlich in der Schweiz zu durchlaufen und so rascher eine Landessprache zu lernen. Im Gegenzug zu diesen Erleichterungen will das Gesetz Missbräuche strenger ahnden. Bei Verdacht auf Scheinehen können Trauungen verweigert werden. Zu den verschärften Massnahmen gehört auch, dass die Kontrolle einreisender Flugpassagiere rechtlich fixiert wird, und dass gegen Fluggesellschaften, die Asyl Suchende ohne gültige Papiere in die Schweiz einreisen lassen, Sanktionen verhängt werden können.

Revision Ausländergesetz 2005

Die SVP nahm an ihrer Delegiertenversammlung Anfangs Juli ebenfalls Stellung zur Ausländerpolitik, stellte diese aber fast ganz in den Schatten der Asylproblematik und der „inneren“ Sicherheit. Bemerkenswert war allenfalls, dass die Partei vorschlug, ausländischen Familien, deren Kinder in der Schule mehrfach gewalttätig waren, sei die Niederlassungsbewilligung zu entziehen; zudem müssten diese Eltern ihre Kinder „gesondert“ unterrichten lassen und dies auch selber bezahlen.

SVP „inneren“ Sicherheit

Der Ausländeranteil stieg im Berichtsjahr von 19,7 auf 19,9%; die ständige ausländische Wohnbevölkerung belief sich Ende Jahr auf 1'444'312 Personen, Asylsuchende, Kurzaufenthalter und internationale Funktionäre nicht mitgerechnet. 74,8% hatten eine Niederlassungs- und 24,6% eine Jahresbewilligung. 56,4% stammten aus Staaten der EU oder der EFTA. Trotz sinkender Anzahl (-5'721 Personen, durch Rückwanderung oder Einbürgerung) stellen die Italienerinnen und Italiener weiterhin die grösste ausländische Bevölkerungsgruppe (21,3%), gefolgt von den Angehörigen des ehemaligen Jugoslawien (13,7%), den Portugiesen (9,7%) und den Deutschen (8,6%). Am stärksten nahm die Zuwanderung aus Deutschland (+8'384 Personen) und aus Portugal (+5'568) zu. 38'833 Personen wurden eingebürgert, 29% mehr als im Vorjahr. Ende Juni 2002 standen 1,058 Mio Ausländerinnen und Ausländer im Erwerbsleben; das waren 0,2% weniger als ein Jahr zuvor.
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19,9% 1'444'312 Personen

L’ambassadeur américain a été convoqué par les autorités suisses. La position helvétique, similaire à celle de l’UE, concernant les prisonniers talibans et ceux du réseau terroriste international Al-Qaida détenus sur la base américaine de Guantanamo, lui a été exposée. L’importance accordée à l’application du droit humanitaire à ces détenus a été soulignée.

Position helvétique sur les prisonniers de la base américaine de Guantanamo

Gemäss seiner schriftlichen Urteilsbegründung im Fall Jagmetti kam das Bundesgericht zum Schluss, daß die Veröffentlichung einer in vertretbarer Weise für geheim erklärten Information grundsätzlich strafbar bleibt. Damit lehnte es das Gericht ab, eine grosszügigere Gesetzesauslegung im Hinblick auf die Meinungsäusserungsfreiheit für zulässig zu erklären. Die "SonntagsZeitung" hatte 1997 eine vertrauliche Lageanalyse von US-Botschafter Carlo Jagmetti über die Forderungen jüdischer Organisationen im Zusammenhang mit den Holocaust-Geldern zitiert, worauf dieser zurücktrat. Die „SonntagsZeitung“ zog ihre Verurteilung wegen Veröffentlichung vertraulicher Dokumente des ehemaligen Botschafters an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter.

Fall Jagmetti „Kassensturz“-Urteil

In der Wintersession führten zahlreiche Motionen und Interpellationen im Parlament zu einer breiten Papierlosen-Debatte. Der Bundesrat bekräftigte erneut seine Haltung und sprach sich gegen die von links-grüner Seite verlangten Sofortmassnahmen (Generalamnestie, Schaffung besonderer Kontingente, weichere Kriterien für Härtfälle, Wegweisungs-Moratorium, Einberufung eines Runden Tisches) aus. Als Bedingung für die mögliche Erteilung von Härtfallbewilligungen nannte er die Aufenthaltsdauer, die Einschulung der Kinder, den Stand der Integration in Gesellschaft und Arbeit, die Rückkehrmöglichkeiten sowie die Umstände, die zum illegalen Aufenthalt geführt haben. Mit seiner Haltung fand er die Unterstützung der bürgerlichen Parteien, die eine Pauschallösung als Anreiz für die illegale Einwanderung bezeichneten. Allerdings zeigte sich in beiden Kammern eine etwas unterschiedliche Sicht, je nachdem ob die bürgerlichen Abgeordneten aus der in der Einwanderungspolitik streng gesetzeskonformen Deutschschweiz oder der eher liberalen Romandie kamen. Gutgeheissen wurden – auf Anstoss oder mit Unterstützung der CVP – lediglich einige Postulate unverbindlichen Inhalts (Überprüfung der Situation von Jugendlichen in Ausbildung, Konkretisierung der Härtefallklausel und deren Anwendung auch auf den Asylbereich). Rund 6000 Personen demonstrierten Ende November in Bern für die Anliegen der Papierlosen. Die neue Härtefall-Richtlinien im Sinn des BR traten auf dem 1.1.2002 in Kraft.
Weitere Geschäftsnummern: 01.3623; 01.3592; 01.3480; 01.3476; 01.3473; 01.3149; 01.3447; 01.3442; 01.3432; 013587; 013586

Papierlosen-Debatte Unterstützung der bürgerlichen Parteien

Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedürfnisse und weltpolitischer Ereignisse ist die Schweiz gleich wie andere westeuropäische Staaten längstens ein Einwanderungsland geworden. Wie die neuesten Zahlen des BFS belegten, ist der grösste Teil des Bevölkerungswachstums der Schweiz in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf Immigranten resp. deren Nachkommen zurückzuführen. Rund 1,9 Mio Menschen – ein Viertel der heutigen Gesamtbevölkerung – sind seit 1945 als Erwerbstätige, über den Familiennachzug oder als Asylsuchende in die Schweiz eingewandert resp. wurden hier als Kinder der 2. und 3. Generation geboren. 23,7% der Einwohner mit ausländischem Pass leben seit ihrer Geburt in der Schweiz, 36,1% der im Ausland Geborenen haben seit mindestens 15 Jahren ihren Wohnsitz hier, 16,5% seit mehr als 30 Jahren. 55,5% stammen aus einem EU- oder EFTA-Staat.

Einwanderungsland ein Viertel der heutigen Gesamtbevölkerung

Nach einem Jahr der Turbulenzen stand die eidgenössische Ausländerkommission (EKA) vor einem Neuanfang, da auch erstmals die 1998 vom Parlament mit der Teilrevision des ANAG beschlossenen Bundesgelder zur Integrationsförderung flossen (10 Mio Fr. für 2001). Für ihre Arbeit der nächsten Jahren setzte die EKA zwei Schwerpunkte, nämlich die erleichterte Einbürgerung, ihrer Ansicht nach das beste Mittel zur dauerhaften Integration, sowie die sprachliche und berufliche Aus- und Weiterbildung. Per Ende Jahr trat die 2000 als Krisenmanagerin berufene EKA-Präsidentin, alt Ständerätin Rosemarie Simmen (cvp, SO), von ihrem Amt zurück; der Bundesrat bestimmte alt National- und Regierungsrat Francis Matthey (sp, NE) zu ihrem Nachfolger.

Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) Bundesamt für Ausländerfragen traten zurück

Dans un contexte tendu, Joseph Deiss a effectué une visite en Israël et dans les territoires palestiniens. A Tel-Aviv et à Gaza, où le conseiller fédéral a rencontré Yasser Arafat, le responsable des affaires étrangères a abordé la question des droits de l’homme et l’éventualité d’une conférence sur la Quatrième Convention de Genève, dont le texte, reconnu par l’ensemble de la communauté internationale à l’exception d’Israël, aurait dû réglementer les agissements de l’Etat hébreu dans les territoires palestiniens. Sans l’agrément d’Israël, ni celui des Etats-Unis, cette conférence a eu lieu à Genève en fin d’année. La déclaration finale qui est sortie rappelle que la Quatrième Convention de Genève est applicable aux territoires palestiniens occupés, y compris Jérusalem-Est. Elle appelle toutes les parties en conflit à respecter les clauses et les garanties humanitaires de la Convention.

Visite de Joseph Deiss en Israël et dans les territoires palestiniens.

1999/2000 war der Bundesrat mit einer von beiden Kammern überwiesenen Motion Plattner (sp, BS) verpflichtet worden, ein Rahmengesetz über die medizinische Forschung am Menschen vorzulegen. Als Reaktion auf die Kontroverse um das Genfer Gesuch beschloss er, die Regelung der Forschung an menschlichen Embryonen in einem eigenen Bundesgesetz vorzuziehen und dieses später in das Gesetz über die Forschung am Menschen zu integrieren. Das Vorgehen des SNF bezeichnete das EDI als „legal“, da es keine klare Regelung für den Import von Stammzellen gebe. Die Parteien hielten sich in dieser Frage relativ bedeckt. SVP und FDP erklärten, sich noch kaum mit der Materie beschäftigt zu haben; die FDP begrüsste allerdings den Entscheid des Nationalfonds. Die SP gründete eine Fachkommission, fasste aber keine Beschlüsse. Für die CVP verlangte Nationalrätin Dormann (LU) ein vorläufiges Verbot der verbrauchenden Forschung und strenge Regelungen für den Import embryonaler Stammzellen. Die GP sprach sich für ein umfassendes Verbot aus. Der Nationalrat wollte sich ebenfalls nicht festlegen und lehnte eine Parlamentarische Initiative Schmied (svp, BE) (Pa. Iv. 00.406) ab, die ein absolutes Verbot der Embryonenforschung verlangte

Stammzellenforschungsgesetz (BRG 02.083)
Dossier: Stammzellenforschung

Zuerst in der Romandie, dann immer stärker auch in der Deutschschweiz trat eine von Fachleuten auf 70 000 bis 180 000 Personen geschätzte Ausländergruppe an die Öffentlichkeit, die bisher kaum beachtet worden war: die „Papierlosen“ („sans-papiers“), Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die mehrheitlich vor Jahren regulär eingereist sind, die aber wegen einer wechselnden Ausländerpolitik (v.a. Aufhebung des Saisonnierstatuts für Personen aus dem früheren Jugoslawien) resp. aus persönlichen Gründen (Scheidung, Abschluss der Ausbildung) in der Zwischenzeit ihre Aufenthaltserlaubnis verwirkt haben oder deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, die jedoch wegen Bürgerkriegswirren bzw. mangels wirtschaftlicher Perspektiven im Heimatland nicht dorthin zurückkehren können oder wollen. Im Lauf des Sommers machten sie vor allem durch Kirchenbesetzungen und Kundgebungen auf sich aufmerksam und verlangten eine kollektive Regelung ihrer Situation. Der Bundesrat erklärte umgehend, eine Pauschallösung komme für ihn nicht in Frage, stellte jedoch eine Einzelfallprüfung in Aussicht und forderte die Kantone auf, die entsprechenden Dossiers den Bundesbehörden zuzustellen.

(„sans-papiers“ kollektive Regelung Bundesrat Einzelfallprüfung