Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Migrationspolitik
  • Arbeitsmarkt

Akteure

Prozesse

1036 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Die SD stieg mit ihrem angestammten Thema in den nationalen Wahlkampf und lancierte eine Volksinitiative «Masshalten bei der Einwanderung», wonach die jährliche Zahl der Einwanderer die Zahl der Auswanderer des Vorjahres nicht übersteigen darf. Die 1992 eingereichte SD-Initiative «Für eine vernünftige Asylpolitik» wurde auf Antrag des Bundesrates vom Parlament wegen Völkerrechtswidrigkeit für ungültig erklärt.

Wahlkampf der SD 1995

Nachdem Bundesrat Koller am Abstimmungsabend vom 25. Juni angesichts der Ablehnung der Lockerung der "Lex Friedrich" bekannt hatte, die Schweiz habe offensichtlich ein Ausländerproblem, trafen sich im Sommer Vertreter und Vertreterinnen der Bundes- und Kantonalbehörden, der Parteien und Hilfswerke in Bern zu einer Migrationskonferenz, um neue Wege in der Ausländer- und Asylpolitik aufzuzeigen. An dieser Tagung sprach sich Koller dafür aus, dass die Ausländerpolitik fürs Volk verständlicher formuliert werden müsse und auch längerfristigen Entwicklungen Rechnung zu tragen habe. Nur so könne verhindert werden, dass die Einwanderungspolitik zur "Schicksalsfrage" wird, welche die Schweiz über Jahre hinaus in der Innen- und Aussenpolitik blockieren könnte. Koller räumte ein, dass die bisherige Ausländerpolitik zu stark auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtet gewesen sei und gesellschaftspolitische Nebenwirkungen nicht genügend beachtet habe. Doch auch die künftige Migrationspolitik wird nach den Vorstellungen des Justizministers die Ansprüche von Industrie und Gewerbe zu berücksichtigen haben; zu ihren Grundpfeilern gehöre aber in gleichem Masse die Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit, die Einhaltung der humanitären Verpflichtungen und das Gebot der internationalen Solidarität. Besondere Bedeutung mass Koller der Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinweg zu, da die Schweiz immer weniger in der Lage sein werde, die Migrationsprobleme im Alleingang zu lösen.

Migrationskonferenz

Im Anschluss an die Beratung des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben, welches den Bundesrat bittet, die Arbeitslosenstatistik möglichst rasch mit Angaben zur Anzahl der Ausgesteuerten und der Sozialhilfebezüger in den Kantonen und Gemeinden zu ergänzen. Damit sollen die Gesamtausgaben aller öffentlichen Stellen als Folge der Arbeitslosigkeit besser erfasst werden.

Arbeitslosenstatistik

Dieser Auftrag wurde zum Teil bereits erfüllt. Im Auftrag von acht Kantonen (AG, BE, BL, BS, FR, GE, SO, VS) und mit Unterstützung des BIGA wurde im Juni des Berichtsjahres eine repräsentative Auswahl der 26 000 Personen, die zwischen Anfang 1993 und November 1994 in den erfassten Kantonen ausgesteuert worden waren, nach ihren momentanen Lebensumständen befragt. Im Vergleich zur Gesamtzahl der Arbeitslosen fanden sich unter den Ausgesteuerten überdurchschnittlich viele Frauen, Personen ausländischer Nationalität und Ungelernte. Von den Antwortenden verfügte die Hälfte im Zeitpunkt der Befragung wieder über Arbeit. Dabei war ihr Verdienst in 22% der Fälle höher als vor der Arbeitslosigkeit; 13% verdienten gleich viel, rund ein Achtel bis 10% weniger, gut ein Fünftel bis 25% weniger; 14% erzielten einen Verdienst, der um 50% und 17% einen Lohn, der um über 50% unter dem zuletzt erreichten lag. Als Hauptgründe (bei möglichen Mehrfachnennungen) ihrer Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt bezeichneten jene Ausgesteuerten, die immer noch ohne Arbeit waren, das Alter (52%), eine ungenügende Ausbildung (25%), Sprach- oder Gesundheitsprobleme (22%), den Umstand, dass sie nur Teilzeitarbeit leisten können (18%), zu wenig Erfahrung (17%) oder Überqualifikation (13%).

Arbeitslosenstatistik

Mit einer Motion ersuchte Nationalrat Zisyadis (pda. VD) den Bundesrat, Inhabern von C-Ausweisen und insbesondere jüngeren Ausländern, welche hier geboren sind oder ihre Schulzeit in der Schweiz absolviert haben, zu gestatten, auch länger als sechs Monate das Land zu verlassen, ohne deswegen den Anspruch auf die Niederlassung zu verlieren. Der Bundesrat erinnerte daran, dass die Ausländerregelung seit 1986 für begründete Fälle Ausnahmen vorsieht. Auch verwies er auf neuere Weisungen des Bundesamtes für Ausländerfragen, wonach für junge Ausländerinnen und Ausländer, welche die Frage einer möglichen Reintegration in ihrem Heimatland abklären wollen, die Frist bei entsprechendem Gesuch bis auf zwei Jahre zu verlängern sei. Angesichts dieser Ausführungen wurde die Motion in der Postulatsform überwiesen.

Inhabern von C-Ausweisen länger als sechs Monate das Land zu verlassen

Der Ständerat überwies dem Bundesrat oppositionslos eine Petition einer Gruppe von Langzeitarbeitslosen zur Kenntnisnahme, welche anregte, dass eine beschäftigte Person die Möglichkeit erhalten soll, die Hälfte ihrer Stelle einer stellenlosen Person mit ähnlicher Qualifikation abzugeben, wobei beiden Beteiligten die andere Hälfte zu 80% von der Arbeitslosenversicherung (ALV) vergütet werden soll. Die vorberatende Kommission machte in ihrem einstimmigen Antrag auf Zustimmung geltend, dass dieser Vorschlag keine Mehrkosten für die ALV nach sich ziehen würde, und verwies auf die ganz grundsätzlichen Vorteile des Jobsplittings (Verbesserung der Produktivität, Senkung der Absenzenquote, Anreiz zur Weiterbildung). Vor allem unterstrich sie aber sozialethische Überlegungen, wonach Arbeitslosigkeit krank macht und das soziale System belastet, weshalb die Wiedereingliederung von Arbeitslosen eine vordringliche Aufgabe ist, die sich über kurz oder lang auch finanzpolitisch günstig auswirken wird.

Langzeitarbeitslosen

Der Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung - internationale Funktionäre, Saisonniers, Kurzaufenthalter, Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene nicht mitgerechnet - betrug Ende Jahr 1 300 089 Personen, 39 806 oder 3,2% mehr als vor Jahresfrist. Damit schwächte sich die Zunahme bereits im dritten aufeinanderfolgenden Jahr leicht ab. Der Anteil an der gesamten Wohnbevölkerung der Schweiz erhöhte sich von 18,1 auf 18,6%. 941 626 Personen besassen eine Niederlassungs- und 358 463 eine Jahresbewilligung. 64% stammten aus EU- und Efta-Staaten, weitere 21% aus Ex-Jugoslawien. Ende August, im Zeitpunkt des saisonalen Höchststandes der Beschäftigung, befanden sich nur noch 61 102 Saisonniers in der Schweiz, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 14,9% entspricht. 1990 hatten zum gleichen Zeitpunkt noch rund 122 000 Saisonniers in der Schweiz gearbeitet.

schwächte sich die Zunahme bereits im dritten aufeinanderfolgenden Jahr leicht ab

Nationalrat Bischof (sd, ZH) ersuchte den Bundesrat mit einer Motion, möglichst rasch alle notwendigen Vorkehrungen und Anordnungen zu treffen, damit sich die Schweiz ebenfalls mit dem im Ausland stark thematisierten "Mobbing" (Psychoterror am Arbeitsplatz) auseinandersetzt und dessen Ursachen durch gezielte Forschung mindert bzw. eliminiert. Der Bundesrat konnte glaubhaft machen, dass das BIGA bei der Überprüfung der individuellen Arbeitsbedingungen immer präsent ist und deshalb auch das Phänomen des "Mobbing" verfolgt, worauf auf seinen Antrag der Vorstoss nur als Postulat angenommen wurde.

"Mobbing"

Der Bundesrat setzte die neue Rechtsnorm auf den 1. Januar 1995 in Kraft und gab den Beitritt der Schweiz zur Antirassismus-Konvention der UNO bekannt. Wie er bereits im Abstimmungskampf angekündigt hatte, meldete er dazu zwei Vorbehalte an. Der wichtigere der beiden betrifft die gesetzliche Regelung der Zulassung von Ausländern zum schweizerischen Arbeitsmarkt. Damit will er sich die Möglichkeit freihalten, die Einwanderung aus europäischen und anderen kulturell eng verwandten Staaten bevorzugt zuzulassen.

Beitritt zur UNO-Antirassismuskonvention und Revision des StGB (BRG 92.029)
Dossier: Das Antirassismusgesetz von 1995 und dessen Folgen

Der Konjunkturaufschwung, der sich ab Mitte des Vorjahres abgezeichnet hatte, und der sich im Berichtsjahr weiter verstärkte, wirkte sich erst zögerlich auf den Arbeitsmarkt aus. Die Zahl der Beschäftigten sank um weitere 1,7%, wobei der Abbau im 2. Sektor (-2,4%) erneut markanter ausfiel als im Dienstleistungssektor (-1,4%); in der Baubranche nahm die Beschäftigtenzahl nur noch um 0,4% ab. Die Zahl der erwerbstätigen Frauen ging etwas stärker zurück als diejenige der Männer (-2,4% resp. -1,4%). Im Gegensatz zum Vorjahr waren die Ausländer (-0,8%) vom Beschäftigungsabbau weniger betroffen als die Schweizer (-2,1%). Die Zahl der beim BIGA gemeldeten Arbeitslosen hatte im November des Vorjahres mit 181 400 Personen ihren Höchststand erreicht. Sie sank im Verlauf des Berichtsjahres stetig bis auf 161 000 Erwerbslose im Dezember. Die Arbeitslosenquote ging damit von 5,0% im Januar auf 4,4% zu Jahresende zurück; im Jahresmittel lag sie bei 4,7%. Wie bei der Beschäftigungsentwicklung waren auch bei den Arbeitslosenzahlen grosse regionale Unterschiede auszumachen. Überdurchschnittlich hoch blieb die Quote weiterhin in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin, während (wie schon im Vorjahr) die Kantone Appenzell-Innerrhoden (1,2%), Uri (1,6%) und Graubünden (1,9%) die niedrigsten Werte auswiesen.

Abeitslosenquote
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Seit Mai publiziert das BIGA Angaben zur Langzeitarbeitslosigkeit. Gemäss dieser Statistik, die sich noch in einer Versuchsphase befindet, waren im Jahresmittel 49 239 Personen seit mindestens einem Jahr arbeitslos. Dies entspricht 30,2% aller Erwerbslosen. In der Westschweiz und im Tessin, bei den Frauen und bei den Ausländern war die Langzeitarbeitslosigkeit leicht überdurchschnittlich verbreitet. Besonders bedroht sind die über 50-jährigen, von denen im Mittel annähernd die Hälfte (48,8%) seit über einem Jahr erwerbslos waren.

Langzeitarbeitslosigkeit
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Im Jahresmittel waren 1772 Betriebe und 22 600 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen, was gegenüber dem Vorjahr (2838 Betriebe und 42 046 Erwerbstätige) einen deutlichen Rückgang bedeutet. Ihren Höchststand erreichte die Kurzarbeit im Januar mit 2 096 787 Ausfallstunden, den tiefsten Wert im August mit 473 416 Stunden. Im Jahresmittel fielen monatlich 1 079 437 Stunden aus, was nur mehr gut 50% des Vorjahreswertes (1 985 484 Stunden) entspricht. Da offenbar immer wieder Arbeitgeber mit falschen Angaben zur Kurzarbeit die Arbeitslosenversicherung missbrauchen, sah der Nationalrat bei der zweiten Teilrevision des AVIG vor, die Anspruchsberechtigung auf Kurzarbeit zu verkürzen und strengere Kontrollen einzuführen.

Kurzarbeit
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Angesichts der hohen Zahl von Arbeitslosen verstärkten das BIGA und die kantonalen Arbeitsämter im Berichtsjahr ihre Anstrengungen zum Ausbau von aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen. Die dafür aufgewendeten Gelder stiegen gegenüber dem Vorjahr um knapp das Zweieinhalbfache von 137 auf 322 Mio Fr. Rund 61 000 Arbeitslose (1993: 49 270) kamen in den Genuss von Um- und Weiterbildungskursen, erhielten Einarbeitungszuschüsse oder waren in ein Beschäftigungsprogramm integriert. Seit Herbst 1993 absolvierten zudem etwa 3500 junge Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger auf Kosten der Arbeitslosenversicherung ein sechsmonatiges Betriebspraktikum.

Ausbau von aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen

Ein innovativer Weg wurde - mit Unterstützung des BIGA - im Kanton Solothurn beschritten, nachdem es bei den Biber-Werken in Biberist und Utzenstorf zu Massenentlassungen gekommen war. In enger Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften, Unternehmen und kantonaler Arbeitsmarktbehörde wurde nach dem Vorbild der österreichischen "Arbeitsstiftungen", die seit zehn Jahren mit einem ähnlichen Modell erfolgreich gegen die Arbeitslosigkeit vorgehen, eine Transfer-Organisation (BibUtz) ins Leben gerufen. Diese hilft den Betroffenen durch ein breitgefächertes Angebot von Beratungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsmassnahmen, den Kontakt zum Arbeitsmarkt nicht zu verlieren, da damit am ehesten Gewähr besteht, sie rasch und dauerhaft wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gleichzeitig wurde auch für die Entlassenen der Monteforno-Werke in Bodio (TI) ein ähnliches Pilotprojekt initiiert.

Transfer-Organisation

Die von der SP und den Gewerkschaften in mehreren Kantonen eingereichten Volksinitiativen für die Schaffung von staatlichen Beschäftigungsprogrammen, welche mit Steuerzuschlägen auf mittleren und hohen Einkommen und Vermögen finanziert werden sollten, fanden an der Urne keine Zustimmung. Sowohl in St. Gallen als auch in Schaffhausen wurden sie mit deutlichen Mehrheiten (je 81%) verworfen.

Kantonale Volksinitiativen für die Schaffung von staatlichen Beschäftigungsprogrammen
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Wie aus einer Befragung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in acht europäischen Ländern hervorging, zeichnen sich die Schweizer zusammen mit den Holländern durch eine besonders hohe Arbeitszufriedenheit aus. 70% der schweizerischen Erwerbstätigen vertraten die Meinung, dass sie effizient arbeiten, ein gutes Management haben, eine qualitativ hochwertige Arbeit leisten und ihre Arbeitsplätze sicher sind. Sie äusserten sich auch vergleichsweise positiv bezüglich weiterer wichtiger Arbeitsfaktoren wie Betriebsorganisation, Information, Ausbildung und Bezahlung.

hohe Arbeitszufriedenheit
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

Der einheitliche schweizerische Wirtschaftsraum wurde im Prinzip im letzten Jahrhundert mit der Verlagerung der wirtschaftsrechtlichen Kompetenzen auf den Bundesstaat geschaffen. Wegen der im Rahmen der föderalistischen Grundstruktur bei den Kantonen verbliebenen Regelungskompetenzen konnten sich jedoch gewisse Wettbewerbs- und Mobilitätshindernisse bis in die heutige Zeit halten. So führte beispielsweise die kantonale Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für bestimmte Berufe zu einer Segmentierung des Arbeitsmarktes, und der freie Wettbewerb für Anbieter von Gütern und Dienstleistungen wurde durch Wohnsitzanforderungen und andere Vorschriften in den kantonalen Submissionsordnungen behindert. Die im Zusammenhang mit dem EWR-Vertrag geführte Diskussion über den europäischen Binnenmarkt hatte diese Wettbewerbshindernisse auf dem schweizerischen Markt verstärkt ins Bewusstsein gerückt und die Kantone zum Handeln veranlasst. Die kantonalen Erziehungsdirektoren hatten Anfang 1993 eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen verabschiedet. Eine von den Kantonen eingesetzte Arbeitsgruppe hatte wenig später Vorschläge für eine vollständige Liberalisierung der Submissionsordnungen vorgelegt.

Wettbewerbs- und Mobilitätshindernisse
Dossier: Staatliche Auftragsvergebung

Der Bundesrat legte im November - gleichzeitig mit dem Kartellgesetzentwurf - seinen Vorschlag für ein Binnenmarktgesetz vor. Dieses neue Gesetz hält die Grundsätze für einen freien Marktzugang von in der Schweiz niedergelassenen Personen und Unternehmen fest. Insbesondere verankert es das aus der EU bekannte "Cassis-de-Dijon-Prinzip", das von der Gleichwertigkeit der kantonalen Vorschriften für die Ausübung von Erwerbstätigkeiten ausgeht und damit die Diskriminierung ausserkantonaler Anbieter verbietet. Im öffentlichen Interesse liegende kantonale Vorschriften über Einschränkungen des freien Zugangs zum Markt könnten zwar unter bestimmten Umständen beibehalten werden, sie dürfen aber keinesfalls eine Besserstellung ortsansässiger Anbieter zur Folge haben. Dieses Prinzip gilt vor allem auch für die öffentlichen Beschaffungen und Aufträge, wo Vorschriften über Domizil oder Eintragung in ein kantonales Handels- oder Berufsregister nicht mehr zulässig sein sollen. Der Bundesrat berücksichtigte in seinem Entwurf die in der Vernehmlassung angemeldeten föderalistischen Einwände der Kantone weitgehend. So anerkannte er ausdrücklich den Vorrang von interkantonalen Regelungen in den Bereichen des öffentlichen Beschaffungswesens und der Anerkennung von Fähigkeitsausweisen, sofern diese den Mindestanforderungen des Gesetzes genügen. Im weiteren hielt er fest, dass die Vorschrift, dass alle in der Schweiz niedergelassenen Personen gleichermassen und unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu Erwerbstätigkeiten haben müssen, für den öffentlichen Dienst nicht gelte.

Beseitigung kantonaler Wettbewerbsschranken Vernehmlassung
Dossier: Staatliche Auftragsvergebung

Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative der SP-Fraktion ab, welche für die Jahre 1994 bis 1996 einen Rahmenkredit von 200 Mio Fr. zur Mitfinanzierung von kantonalen, kommunalen und privatrechtlich organisierten Projekten verlangte, die sich spezifisch an arbeitslose Frauen richten. Das Plenum schloss sich damit der Mehrheit seiner Kommission an, die durchaus anerkannte, dass Frauen im Erwerbsleben immer noch benachteiligt und von der Arbeitslosigkeit überproportional betroffen sind, die vorgesehene Finanzierung aber für zu ambitiös und deshalb wenig effizient erachtete. Mit den 200 Mio Fr. sollten nämlich nur 10% bis 25% der Projektkosten gedeckt werden, was seitens der Kantone, der Gemeinden oder anderer Trägerschaften insgesamt Investitionen in Milliardenhöhe bedingen würde, um diese Bundesbeiträge auszulösen. Sie verwies auch darauf, dass bereits heute im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) die Möglichkeit besteht, frauenspezifische Projekte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mit einem wesentlich höheren Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung zu realisieren. Die vorgesehenen Reformen im teilrevidierten AVIG würden hier zudem noch zu weiteren Ausbaumöglichkeiten führen.

parlamentarische Initiative der SP-Fraktion arbeitslose Frauen

Der Bundesrat beschloss eine weitere Erleichterung für die Stimmabgabe der ausländischen Bevölkerung. Bis 1989 mussten in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer in ihr Herkunftsland reisen, um sich an den dortigen Abstimmungen und Wahlen beteiligen zu können. Dann liess der Bundesrat die briefliche Stimmabgabe zu. In einem weiteren provisorischen Schritt durften russische Staatsangehörige im Dezember 1993 ihr Votum für Parlament und Verfassung auf der Botschaft in Bern und im Genfer Generalkonsulat abgegeben. Die Möglichkeit, beim EDA um eine entsprechende Bewilligung nachzusuchen, wurde in der Folge versuchsweise und bis Ende Oktober 1994 auch den anderen Ländern eingeräumt.

Stimmabgabe der ausländischen Bevölkerung

Mit einem überwiesenen Postulat bat Nationalrat Keller (sd, BL) den Bundesrat zu prüfen, ob die Verordnung über die Berufsbildung dahingehend modifiziert werden kann, dass die Berufserfahrung berücksichtigt wird, wenn es darum geht, ein altes durch ein neues Berufsreglement zu ersetzen. Ausgangspunkt des Vorstosses war ein neues BIGA-Reglement zur Anerkennung des Arztgehilfinnenberufs, welches vorsieht, dass auch bestandene Berufsleute für die Erlangung des neuen Diploms eine Zusatzprüfung ablegen müssen.

Mit einem überwiesenen Postulat bat Nationalrat Keller (sd, BL) den Bundesrat zu prüfen, ob die Verordnung über die Berufsbildung dahingehend modifiziert werden kann, dass die Berufserfahrung berücksichtigt wird, wenn es darum geht, ein altes durch ein neues Berufsreglement zu ersetzen

Mit einer Änderung des Bundesgetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) will der Bundesrat die Eidg. Ausländerkommission gesetzlich verankern. Damit soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der Bund die gesellschaftliche Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern finanziell fördern kann, sofern sich auch die Kantone und Gemeinden an diesen Kosten angemessen beteiligen. Die Landesregierung gab einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung.

Totalrevision des Asylgesetzes
Dossier: Totalrevision Asygesetz 94-98

Ab 1. November des Berichtsjahres können die diplomatischen Vertretungen ihren Staatsangehörigen in der Schweiz nun ohne vorgängige Bewilligung des EDA erlauben, an den Urnengängen in der Botschaft, in Konsulaten oder in anderen Lokalitäten teilzunehmen. Das EDA ist in der Regel drei Monate im voraus zu informieren. Die Liberalisierung kann jederzeit widerrufen oder eingeschränkt werden. Wenn es die Umstände rechtfertigen, können die zuständigen Behörden zudem einzelne Wahlen oder Abstimmungen gewissen Bedingungen unterstellen oder sogar untersagen.

Stimmabgabe der ausländischen Bevölkerung

In einem Positionspapier «Wege aus der Arbeitslosigkeit» trat die FDP ausserdem für eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz ein sowie für griffige Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit. Als wichtigste Massnahme gegen die Arbeitslosigkeit forderte die FDP eine Bildungsoffensive. Sie trat aber auch dafür ein, dass Arbeitslosigkeit unattraktiver gemacht werde durch die Degression bei der Taggeldauszahlung, eine Weiterfassung des Begriffs der zumutbaren Arbeit und die Einführung einer einmonatigen Karenzfrist.

Positionspapier «Wege aus der Arbeitslosigkeit» der FDP

Die Arbeitgeber der Bau- und Tourismusbranche können noch bis zum Kontingentsjahr 1995/1996 auf jene Saisonniers aus dem ehemaligen Jugoslawien zählen, die zwischen dem 1. November 1993 und dem 31. Oktober 1994 ordnungsgemäss mit einer Saisonbewilligung in der Schweiz gearbeitet haben. Angesichts ihrer Rekrutierungssorgen gewährte ihnen der Bundesrat damit einen weiteren Aufschub von zwei Jahren. In Anwendung des 1991 vom Bundesrat beschlossenen Drei-Kreise-Modells wird hingegen bereits auf Anfang 1995 die Umwandlungsmöglichkeit von Saison- in Jahresbewilligungen und damit die Möglichkeit des Familiennachzugs für Erwerbstätige aus Ex-Jugoslawien abgeschafft. Zur Vermeidung allfälliger Härtefälle lässt die Landesregierung den Kantonen jedoch die Freiheit, auch nach diesem Zeitpunkt zu Lasten ihres Ausländerkontingents jugoslawischen Saisonniers mit mindestens achtjähriger regelmässiger Erwerbstätigkeit in der Schweiz in Ausnahmefällen eine Jahresbewilligung zu erteilen.

Saisonniers aus dem ehemaligen Jugoslawien