Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Migrationspolitik
  • Arbeitsmarkt

Akteure

Prozesse

1036 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Rechtsbürgerliche Kreise um Nationalrätin Aubry (fdp, BE) und die Nationalräte Bischof (sd, ZH), Mauch (fdp, AG), Scherrer (edu, BE) und Stamm (fdp, AG) lancierten eine Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung", welche den Bundesrat verpflichten will, dafür zu sorgen, dass der Anteil der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung 18% der Gesamtbevölkerung nicht übersteigt, wobei anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber ebenso mitzuzählen wären wie Niedergelassene und Jahresaufenthalter. Zudem verlangt die Initiative, für Asylbewerber, Kriegsvertriebene, vorläufig Aufgenommene, Internierte sowie Ausländer ohne festen Wohnsitz seien alle finanziellen Anreize für den Verbleib in der Schweiz zu unterbinden.

Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung"

Als Folge des anhaltenden Konjunktureinbruchs nahm die Arbeitslosigkeit auch im Berichtsjahr noch einmal markant zu. Die Zahl der Beschäftigten ging in allen vier Quartalen zurück, doch verlangsamte sich die Talfahrt in der zweiten Jahreshälfte. Im Jahresmittel betrug der Arbeitsplatzabbau gegenüber dem Vorjahr 2,6% (1992: 2,2%). 163 135 Personen oder 4,5% der erwerbstätigen Bevölkerung waren im Jahresdurchschnitt arbeitslos. Ende Dezember registrierte das Biga rund 185 000 Personen ohne Arbeit. Die Arbeitslosenquote kletterte damit auf 5,1%. Gemäss Biga waren im Jahresdurchschnitt knapp 30 000 Personen seit über einem Jahr arbeitslos, wobei die Tendenz klar steigend war. Im Jahresmittel glichen sich sowohl die Geschlechter als auch die Altersklassen, welche im Vorjahr noch deutlich unterschiedliche Werte gezeigt hatten, einander an. Durchschnittlich waren 4,7% der Frauen ohne Arbeit gegenüber 4,4% bei den Männern. Die Altersgruppe der 15- bis 24jährigen war mit 4,9% nur noch unwesentlich mehr von Arbeitslosigkeit betroffen als jene der 25- bis 49jährigen mit 4,8%. Einzig die über 50jährigen wiesen mit 3,5% eine wesentlich niedrigere Rate aus. Bedeutend blieben die Unterschiede zwischen Schweizern (3,5%) und Ausländern (7,8%), was auf die Ausländerpolitik der letzten Jahrzehnte zurückgeführt wurde, die in erster Linie unqualifizierte Arbeitskräfte ins Land geholt hatte.

nahm die Arbeitslosigkeit noch einmal markant zu

Der Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung betrug am Jahresende 1 260 283 Personen, 46 820 oder 3,9% mehr als vor Jahresfrist. Damit schwächte sich die Zunahme bereits im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr leicht ab. Der Anteil an der gesamten Wohnbevölkerung der Schweiz erhöhte sich von 17,6 auf 18,1%. 928 555 Personen besassen eine Niederlassungs- und 331 728 eine Jahresbewilligung. 65% stammten aus EG- und Efta-Staaten, weitere 19% aus ex-Jugoslawien.
Ende Dezember lebten zudem 27 913 anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz. Die Zunahme um 1177 gegenüber dem Vorjahr erklärt sich aus dem Anstieg positiver Asylentscheide des Bundesamtes für Flüchtlinge. In der Statistik der ausländischen Wohnbevölkerung nicht berücksichtigt sind neben den Saisonniers namentlich die auf rund 30 000 geschätzten internationalen Funktionäre, die etwa 40 000 Asylbewerber sowie einige Zehntausende von Personen aus dem ex-jugoslawischen Krisengebiet.
Die anhaltende Rezession zeigte bei den Saisonniers und Grenzgängern erneut deutliche Auswirkungen. Ende August, im Zeitpunkt des saisonalen Höchststandes der Beschäftigung, arbeiteten noch 71 800 Saisonniers in der Schweiz, 21 300 oder 22,9% weniger als im Vorjahr. 1991 waren es zum gleichen Zeitpunkt noch 115 900 gewesen. Die Grenzgänger nahmen gegenüber August 1992 um 6% auf 159 700 ab (1991: 182 600).

erhöhte sich von 17,6 auf 18,1%

Während die Schweiz mit der EU über den freien Personenverkehr verhandelt, ist die Internationalisierung in den Chefetagen der in der Schweiz domizilierten Topunternehmen längst schon Realität. Wie eine Umfrage bei den 25 grössten Firmen zeigte, sind heute knapp 45% aller Mitglieder der jeweiligen obersten Geschäftsleitung Bürger ausländischer Nationen. Unter diesen sind die Deutschen mit rund einem Drittel vor den Amerikanern und den Franzosen am stärksten vertreten.

Internationalisierung
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

Wie bereits im Vorjahr schlug die schlechte Konjunktur voll auf den Arbeitsmarkt durch. Die Zahl der Beschäftigten ging in allen vier Quartalen gegenüber dem Vorjahresstand zurück; allerdings fiel die Schrumpfungsrate von Quartal zu Quartal geringer aus. Im Jahresmittel betrug der Arbeitsplatzabbau gegenüber dem Vorjahr 2,6% (1992: 2,2%). Dieser Prozess spielte sich in allen drei Wirtschaftssektoren ab, am markantesten freilich weiterhin im 2. Sektor mit -4,5%. Frauen und Männer waren vom Beschäftigungsrückgang etwa gleich stark betroffen (—2,7% resp. -2,6%) ; in absoluten Zahlen gingen allerdings bedeutend mehr Männer- als Frauenstellen verloren (56 000 resp. 35 500). Mit Ausnahme von Uri, Nidwalden und Schaffhausen war die Beschäftigung in allen Kantonen rückläufig. Dabei war die französischsprachige Schweiz mit Ausnahme der Waadt weiterhin überdurchschnittlich stark betroffen. Eine Trendwende ergab sich bei der Verteilung zwischen Schweizern und Ausländern, indem die Zahl der beschäftigten Ausländer stärker abnahm als diejenige der Schweizer (—4,4% resp. -2,0%); diese Entwicklung ging vor allem zu Lasten der Grenzgänger. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen hat weiter stark zugenommen und erreichte im Dezember 184 388 (Dez. 1992: 129 643). Dies entsprach einem Anteil von 5,1 % an den Beschäftigten; im Jahresmittel betrug die Quote 4,5% (1992: 2,5%).

Beschäftigungslage 1993
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

Die anhaltende Rezession und dabei vor allem die sich weiter verschlechternde Lage auf dem Arbeitsmarkt veranlassten das Parlament, nun doch noch Massnahmen zur Wiederankurbelung der Wirtschaft zu beschliessen. Den wahren Hintergrund dazu bildete allerdings ein Kompromiss zwischen den Vertretern der bürgerlichen Bundesratsparteien und der SP in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK). Die SP hatte ihre Unterstützung für die Einführung der Mehrwertsteuer zu einem Satz von lediglich 6,5% von der Verabschiedung eines Konjunkturförderungsprogramms abhängig gemacht.
Im Nationalrat beantragten die Liberalen und die AP erfolglos Nichteintreten, da die Stützungsmassnahmen zu spät wirksam und den gerade im Baugewerbe notwendigen Strukturbereinigungen entgegenlaufen würden. Zudem vertrügen sich diese zusätzlichen Ausgaben von 300 Mio Fr. schlecht mit dem gegenwärtigen Zustand der Bundesfinanzen. Diese Bedenken wurden zwar grundsätzlich auch von den Fraktionssprechern der FDP, der SVP und des LdU geteilt. Um die Vereinbarung mit der SP über die Einführung der Mehrwertsteuer nicht aufs Spiel zu setzten, unterstützten sie das Paket aber gleichwohl. Bundesrat Delamuraz sprach sich, allerdings ohne Enthusiasmus, ebenfalls für die Ankurbelungsmassnahmen aus. In der Detailberatung passierten beide Vorlagen ohne Änderungen.
Der Ständerat akzeptierte das Programm ebenfalls, nahm allerdings einige Modifikationen vor. So beschloss er auf Antrag Beerli (fdp, BE), dass auch Investitionen, die bereits über die Berggebietshilfe (IHG) unterstützt werden, vom Bonus sollen profitieren können. Zudem stimmte er einem im Nationalrat von Bühler (svp, GR) erfolglos vertretenen Antrag zu, den für den Investitionsbonus vorgesehenen Betrag um 50 Mio Fr. zu kürzen und im Gegenzug neben dem Wohnungsbau auch die landwirtschaftlichen Hochbauten mit dieser Summe zusätzlich zu unterstützen. Im weiteren verlängerte er die Realisierungsfrist der unterstützungswürdigen Projekte um ein halbes Jahr auf Mitte 1995. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat den Entscheiden der kleinen Kammer an.

Förderung der öffentlichen Investitionen (Pa.Iv. 93.400)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Die Unternehmerverbände forderten die politischen Instanzen wiederholt zu einer raschen Realisierung der in Aussicht genommenen Reformen auf. Die Linke hingegen zeigte sich in vielen Bereichen – allerdings nicht beim Kartellrecht – skeptisch, befürchtet sie doch von dem auch mit dem Schlagwort Deregulierung bezeichneten Prozess einen Abbau von sozialen Rechten und Schutzmassnahmen für die Arbeitnehmer.

Die Unternehmerverbände forderten die politischen Instanzen wiederholt zu einer raschen Realisierung der in Aussicht genommenen Reformen auf

Die regionale Verteilung der Arbeitslosigkeit zeigte weiterhin das bekannte Muster. Die niedrigste durchschnittliche Arbeitslosenquote wiesen die Kantone Uri und Appenzell-Innerrhoden mit 1,6% sowie Graubünden mit 1,8% auf. Besonders hoch war die Arbeitslosigkeit im Kanton Tessin (6,3%) sowie in den Westschweizer Kantonen Waadt (6,9%), Wallis (6,5%), Neuenburg (6,3%), Genf (7,2%) und Jura (5,9%). Im zweisprachigen Kanton Freiburg waren 5,0% der erwerbstätigen Bevölkerung ohne Arbeit. Die Deutschschweizer Kantone mit der höchsten Arbeitslosenquote waren Solothurn (4,6%), Schaffhausen (4,3%) und Zürich (4,1%).

regionale Verteilung der Arbeitslosigkeit

Der Beschäftigungsabbau fiel im zweiten Sektor (-4,5%) wesentlich stärker aus als im dritten Sektor (-1,7%). Im Dienstleistungssektor war selektiv sogar eine Zunahme der Arbeitsplätze zu beobachten. In den Bereichen Immobilien, Kultur/Sport/Freizeit, Beratung/Planung sowie Banken wurden neue Stellen geschaffen. Der Handel baute dagegen vor allem am Jahresende vermehrt Arbeitsplätze ab, wobei der Grosshandel stärker betroffen war als der Detailhandel. Im zweiten Sektor erfolgte mit Ausnahme der chemischen Erzeugnisse in allen Bereichen ein Beschäftigungs-Abbau, doch verlangsamte sich der Trend in den beiden wichtigen Bereichen Industrie und Gewerbe und Bauwirtschaft im vierten Quartal deutlich gegenüber dem dritten Quartal.

zweiten Sektor

Gemäss einer vom BERI-Institut in Genf durchgeführten Studie weist die Schweiz die zweithöchste Arbeitsproduktivität unter den insgesamt 47 untersuchten Ländern auf. Sie rangiert vor Japan, Belgien, Taiwan, Deutschland und den USA. Nur Singapur verzeichnet bei der Herstellung hochwertiger Industrieerzeugnisse ein noch besseres Ergebnis. Gemäss der Studie sind die industriellen Produktionsverfahren in der Schweiz stark automatisiert. Die hohen Lohn- und Lohnnebenkosten werden dabei durch die gute Ausbildung und Arbeitsmotivation der Mitarbeiter weitgehend ausgeglichen.

zweithöchste Arbeitsproduktivität

Beide Parlamentskammern hiessen den im Vorjahr vom Bundesrat vorgeschlagenen Verfassungsartikel für eine Erleichterung der Einbürgerung junger Ausländer und Ausländerinnen gut. Gemäss den Ausführungen von Bundesrat Koller im Ständerat ist vorgesehen, dass für in der Schweiz geborene oder in die Schule gegangene Jugendliche im Alter zwischen 16 und 24 Jahren das Verfahren vereinfacht, die vorgeschriebene Wohnsitzdauer in der Einbürgerungsgemeinde verkürzt und die Gebühren reduziert werden sollen. Im Ständerat erwuchs dem Vorschlag keine Gegnerschaft; im Nationalrat opponierten Schweizer Demokraten (SD) und Lega, die Autopartei (AP) sowie der Freisinnige Giger (SG). Der neue Verfassungsartikel wurde hier mit 113 zu 19 Stimmen angenommen.

Erleichterung der Einbürgerung junger Ausländer und Ausländerinnen (BRG 92.079)

Durch die Einführung einer Vorruhestandsregelung wollte der SGB 26 000 Arbeitsplätze schaffen. Mit seinem Modell "Stellentausch" schlug er vor, dass Männer ab 62 und Frauen ab 59 Jahren ihre Arbeitsplätze Erwerbslosen zur Verfügung stellen. Bis zum Eintritt ins AHV-Alter sollten sie von der Arbeitslosenversicherung (ALV) ein Ersatzeinkommen von mindestens 80% des letzten Lohnes erhalten. Die damit entstehenden Nettokosten von rund 680 Mio Fr. wollte der Gewerkschaftsbund gemeinsam durch die ALV, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen lassen. Vorteil dieses Modells wäre, dass ältere Arbeitnehmer den Zeitpunkt ihres Rücktritts selber wählen könnten und der Vorsorgeschutz voll erhalten bliebe. Im Nationalrat reichte die SP-Fraktion eine entsprechende Motion für einen dringlichen Bundesbeschluss ein. Der Vorstoss wurde von Allenspach (fdp, ZH) und Scherrer (ap, BE) bekämpft und seine Diskussion deshalb verschoben.

Einführung einer Vorruhestandsregelung

Eine Motion Bezzola (fdp, GR), welche im Sinn von mehr Flexibilität die Aufhebung der 1989 vom Parlament beschlossenen Unterstellung der Aushilfsausleihe unter das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates, der auf bereits stattgefundene administrative Erleichterungen verwies und die Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes in jenen Branchen unterstrich, die nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag geregelt sind, vom Nationalrat in ein Postulat umgewandelt.

Unterstellung der Aushilfsausleihe unter das Arbeitsvermittlungsgesetz

In einem Thesenpapier für mehr Wettbewerb, flexibleren Arbeitsmarkt, bessere Bildung und Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit von Frauen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmern versuchte die Partei, auf verschiedene Forderungen nach Revitalisierung des schweizerischen Arbeitsmarktes einzugehen. Die nach der Ablehnung des EWR-Vertrags eingereichte und vom Nationalrat teilweise überwiesenen Motion zur Verbesserung der Rahmenbedingungen verlangte Verbesserungen im Bereich des Bildungs- und Forschungsstandortes Schweiz, die Vermeidung von Diskriminierungen bezüglich Berufsausübung und Diplomanerkennung innerhalb der Schweiz, die Beschleunigung von Bewilligungs- und Einspracheverfahren, die schnellere Erschliessung von Bauland sowie Erleichterungen der Kapitalbeschaffung. Diskussionslos überwies der Nationalrat auch die zum gleichen Zeitpunkt eingereichten Motionen der CVP-Fraktion zum Abbau von Marktzutrittsbarrieren sowie zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik. Eine Motion zur Finanzierung von Risikokapital für kleine und mittlere Unternehmen wurde als Postulat überwiesen.

Thesenpapier und Motionen der CVP zu den Themen Arbeitsmarkt und Bildung, 1993

Die Eidg. Kommission für Ausländerprobleme, welche anlässlich ihrer Neubesetzung in Eidg. Ausländerkommission umbenannt wurde, will beim Bund Druck aufsetzen, damit bei der anstehenden Teilrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) ein eigentlicher Integrationsartikel ins Gesetz aufgenommen wird. Damit wäre die Voraussetzung geschaffen für eine finanzielle Unterstützung der Eingliederungsbestrebungen durch den Bund. Heute werden die Beratungs- und Kontaktstellen, die den Ausländern die gesellschaftliche Integration erleichtern, von Kantonen, Gemeinden oder karitativen Organisationen finanziert.

Eidg. Ausländerkommission

In Wien nahm Anfangs November das "International Center for Migration Policy Development" (ICMPD) seine Arbeit auf. Das Zentrum geht auf eine Initiative der Regierungen der Schweiz und Osterreichs zurück. Es soll mittelfristige Strategien zur Bewältigung des Migrationsprozesses entwickeln und mit konkreten Konzepten die Zusammenarbeit der betroffenen Staaten fördern und erleichtern. Das Tätigkeitsgebiet des ICMPD reicht von Vorschlägen zur internationalen Harmonisierung der Migrationspolitik und -praxis bis zur Prüfung von wirtschafts- und sozialpolitischen Kooperationsmassnahmen zwischen den Ziel- und Herkunftsländern, um Abwanderung langfristig unnötig zu machen. Ein wichtiger geographischer Forschungsschwerpunkt des neuen Instituts wird Mittel- und Osteuropa sein.

Wien International Center for Migration Policy Development

Bei der Ausländerregelung 1993/94 tat der Bundesrat einen weiteren Liberalisierungsschritt. Er kürzte das Jahreskontingent für Saisonbewilligungen um 5% auf 155 000. Von den Kontingenten für die Kantone wurden zudem nur 80% freigegeben. Die Reduktion der Bewilligungen um gesamthaft 25 % soll die Kantone veranlassen, bei Angehörigen aus EG- und Efta-Staaten auf die nicht ausgeschöpften Kontingente für Jahresaufenthalter auszuweichen. Der Bundesrat vertrat dabei die Ansicht, viele Saisonverhältnisse seien in Wirklichkeit unecht und könnten ebensogut als ganzjährige Erwerbsmöglichkeiten ausgestaltet werden. Bei Engpässen in den stark auf den Tourismus ausgerichteten Kantonen zeigte er sich bereit, zusätzliche Bewilligungen aus seinem 10 000 Einheiten umfassenden Kontingent zu erteilen. Den Jahresaufenthaltern kam der Bundesrat insofern entgegen, als künftig für den Familiennachzug die Wartefrist von 12 Monaten aufgehoben wird. Die Bedingungen, an die der Nachzug geknüpft ist – genügend Mittel und angemessene Wohnung – bleiben aber bestehen.

kürzte das Jahreskontingent für Saisonbewilligungen auf die nicht ausgeschöpften Kontingente für Jahresaufenthalter auszuweichen

Nationalrätin und SMUV-Gewerkschaftspräsidentin Brunner (sp, GE) nahm das zweite Standbein der SGB-Strategie gegen die Arbeitslosigkeit, die permanente Weiterbildung, in einer Motion auf und verlangte, im Rahmen der Revision des AVIG sei ein Solidaritäts-Weiterbildungsurlaub einzuführen. Die Weiterbildung eines fest Angestellten sollte damit während eines Jahres auf Kosten der Arbeitslosenversicherung finanziert werden, ein Arbeitsloser in der Zwischenzeit bei regulärem Lohn diesen ersetzen. Der Bundesrat war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, doch wurde auch dieses von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft und schliesslich – wenn auch nur knapp – abgelehnt.

Motion Brunner zur "permanenten Weiterbildung" (Mo. 93.3289)
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Als Mittel gegen die Arbeitslosigkeit bezeichneten die Gewerkschaften auch ihre Forderung nach einer Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Arbeitnehmenden durch einen alle zwei Jahre stattfindenden bezahlten Bildungsurlaub für alle. Finanziert würde dieses Programm paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit maximal je 0,5 Lohnprozenten. Der SGB verlangte auch Intensivkurse für bildungswillige Erwachsene, insbesondere Arbeitslose, Vorkurse für bildungsschwächere Arbeitslose sowie ein von der Arbeitslosenversicherung bezahltes Nachholen der Grundausbildung für Erwachsene, die mindest zehn Jahre eine Arbeit ohne entsprechenden Berufsschulabschluss verrichtet haben. Dafür sollten primär Gelder der 1990 vom Parlament beschlossenen Weiterbildungsoffensive eingesetzt werden. Eine entsprechende Motion Brunner (sp, GE) wurde auch in der Postulatsform von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft, weshalb deren Behandlung verschoben wurde.

Motion Brunner zur "permanenten Weiterbildung" (Mo. 93.3289)
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Ein Komitee gegen Jugendarbeitslosigkeit, zu welchem sich die grossen schweizerischen Jugendverbände zusammenschlossen, machte auf die spezifischen Probleme arbeitsloser Jugendlicher aufmerksam. Sie forderten Bildungs- und Beschäftigungsprogramme, ein Jahr Beschäftigungsgarantie nach der Lehre und eine generelle Verkürzung der Lebensarbeitszeit. Gemeinsam mit dem Schweizerischen Kaufmännischen Verein organisierte das Komitee Mitte Juni einen nationalen Aktionstag gegen die Jugendarbeitslosigkeit, um eine weitere Bevölkerung auf den politischen und sozialen Zündstoff aufmerksam zu machen, der in der Jugendarbeitslosigkeit liegt. Der Bund ging mit gutem Beispiel voran und offerierte seinen rund 1450 Lehrabgängern eine Praktikumsstelle für eine weiteres Jahr, damit sie Berufserfahrungen sammeln und sich aktiv um eine neue Stelle bewerben können. Dieses Programm wurde auf 8,5 Mio Fr. veranschlagt.

Jugendarbeitslosigkeit

Mit einer Motion verpflichtete der Freiburger Nationalrat und CNG-Präsident Fasel (cvp) den Bundesrat, im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) die Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Präventivmassnahmen aufzunehmen. Unter Hinweis auf die angelaufene 2. Revision des AVIG beantragte der Bundesrat Umwandlung in ein Postulat. Der Nationalrat erachtete diesen Aspekt der Prävention jedoch als derart zentral, dass er den Vorstoss in der verbindlichen Form überwies. Der Entwurf zur Revision des AVIG, welchen der Bundesrat Ende Jahr dem Parlament zuleitete, sieht substantielle Verbesserungen im Bereich der Arbeitsvermittlung vor. Das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Arbeitsämter soll durch die Gewährung der entsprechenden finanziellen Mittel professionalisiert werden, wobei die Aus- und Weiterbildung des Beratungspersonals und die Möglichkeit zur Einrichtung regionaler Vermittlungsstellen im Vordergrund stehen. Grundsätzlich soll die Stempelpflicht durch ein regelmässig stattfindendes Vermittlungsgespräch ersetzt werden.

Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument

Im Rahmen von Swisslex bekräftigte der Bundesrat erneut seinen Willen, das in seinem Bericht von 1991 aufgezeichnete Konzept des Dreikreisemodells schrittweise zu realisieren. Nach einer Übergangsfrist soll das Saisonnierstatut mit dem heute bestehenden Umwandlungsmechanismus in Daueraufenthaltsbewilligungen, dem in der Vergangenheit eine Schleusenfunktion für die massive Zuwanderung wenig qualifizierter Arbeitskräfte zugekommen war, abgelöst werden. Dies kann der Bundesrat jedoch nicht in eigener Regie beschliessen, da der Umwandlungsanspruch in internationalen Verträgen festgeschrieben ist. Er will deshalb mit den betreffenden Ländern Verhandlungen aufnehmen und nach deren Abschluss die Regelung der saisonalen Arbeitsverhältnisse den europäischen Standards annähern, beispielsweise durch befristete Aufenthaltsbewilligungen mit Gewährung des Familiennachzugs, falls der Kurzaufenthalter über die nötigen Mittel und eine entsprechende Wohnung verfügt. Gleichzeitig beabsichtigt der Bundesrat, die Rechtsstellung der mehrjährigen Grenzgänger mit Ausnahme des Rechts auf Wohnsitznahme derjenigen der Daueraufenthalter anzugleichen. Längerfristiges Ziel des Bundesrates ist ein Abbau der wenig qualifizierten ausländischen Arbeitnehmerschaft und deren Ersetzung durch ausländische Spezialisten und Kaderleute.

Swisslex: EWR-konforme Ausländerpolitik mit einem «Drei Kreise-Modell»
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Nach dem Ständerat überwies auch der Nationalrat praktisch diskussionslos eine Motion Simmen (cvp, SO) für die rasche Ausarbeitung eines Migrationsgesetzes, das die Grundlage darstellen soll für den Umgang mit Problemen, wie sie aus der weltweiten Völkerwanderung auch für die Schweiz entstehen. Der Bundesrat, der im Ständerat noch für Umwandlung in ein Postulat plädiert hatte, war nun bereit, die Motion entgegenzunehmen. Gleichzeitig verabschiedete die grosse Kammer auch ein Postulat ihrer staatspolitischen Kommission, welches Anhaltspunkte gibt für einen möglichen Inhalt dieses Gesetzes. Danach müsste ein Migrationsgesetz die Zielsetzungen und Grenzen der Einwanderungspolitik festhalten, eine umfassende Integrationspolitik umschreiben, die Grundlage für die Förderung der Rückkehr ins Heimatland bilden und einen Beitrag zur Beseitigung der Ursachen von Wanderungsbewegungen liefern.

immer weniger Asylsuchende den Definitionen des Asylgesetzes entsprechen ganzheitliche Migrationspolitik

Im Jahresmittel waren 2838 Betriebe und 42 046 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen, was gegenüber 1992 (1894 Betriebe mit 34 020 Erwerbstätigen) eine deutliche Zunahme bedeutet. Ihren Höchststand erreichte die Kurzarbeit im März mit 2 905 462 Ausfallstunden, den tiefsten Wert im August mit 1 131 649 Stunden. Angesichts der Bedeutung der Kurzarbeit wurde im dringlichen Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 21 Monate angehoben und dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, diese bei andauernder, erheblicher Arbeitslosigkeit auf zwei Jahre auszudehnen. Bereits auf den 1. Oktober des Berichtsjahres machte der Bundesrat von dieser Kompetenz Gebrauch.

Kurzarbeit

Einen innovativen Weg zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beschritt die Stiftung "Pro Patria". Mit Unterstützung des Bundes und unter der Leitung von alt Nationalrätin Monika Stocker (gp, ZH) bot sie Arbeitslosen – vor allem Frauen und Jugendlichen – Kurse zur selbständigen Unternehmensführung an, um so direkt individuelle Erwerbsmöglichkeiten zu schaffen. Unterstützt von privatem Sponsoring lancierte auch der Kanton Solothurn ein Starthilfe-Projekt, um aus Arbeitslosen Unternehmer zu machen.

Kurse zur selbständigen Unternehmensführung
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000