Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Integration
  • Migrationspolitik

Akteure

Prozesse

355 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Lors de son voyage en Asie du Sud-Est, Ruth Metzler-Arnold en a profité pour signer trois accords approuvés par le Conseil fédéral : un traité bilatéral d’entraide judiciaire en matière pénale, un accord de réadmission ainsi q’un accord sur l’échange de stagiaires. Après celui signé avec Hong Kong, le traité d’entraide judiciaire est le deuxième avec un pays asiatique.

Accords bilatéraux avec les Philippines

Im Mai stellte die FDP ihr Papier zur Migrationspolitik vor. Im Bereich der Ausländerpolitik bewegte es sich ganz auf der Linie des Bundesrates. Wie im neuen Ausländergesetz vorgeschlagen (siehe unten), wollen die Freisinnigen die Zuwanderung von ausserhalb der EU und der EFTA auf Hochqualifizierte beschränken, diesen aber attraktive Aufnahmebedingungen für eine zeitlich unbefristete Zuwanderung anbieten. Diese müsse sich an den Interessen des Landes in den Bereichen Wirtschaft und Sozialwerke orientieren. Zur Verhinderung unerwünschter Konsequenzen sollen genügend Ressourcen für Integrationsmassnahmen zur Verfügung gestellt werden. Eine Verschärfung der Haltung konnte in der Asylfrage festgestellt werden. Mit Blick auf die SVP mahnte die FDP zwar, angesichts des geringen Anteils der Asylsuchenden an der Zuwanderung (weniger als 7%) die Relationen zu wahren. Für „Armutswanderer“ und „Wirtschaftsflüchtlinge“ sieht aber auch die FDP in der Schweiz keinen Platz. Sie verlangte eine weitere Beschleunigung des Asylverfahrens, den konsequenten Vollzug der Wegweisungen, rigorose Sparmassnahmen bei den Fürsorgekosten für Asylbewerber sowie eine prioritäre Ausrichtung von Entwicklungshilfegelder an jene Länder, die bereit sind, durch Rückübernahmeabkommen mit der Schweiz zu kooperieren.

FDP

An seiner ersten Medienorientierung rief der neue Präsident der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA), alt National- und Regierungsrat Francis Matthey (sp, NE), die Kantone und Städte zur Errichtung von Integrationsstellen auf. Das neue Ausländergesetz sehe in diesem Bereich zwar eine verbesserte Koordination zwischen Bund und Kantonen vor, doch wolle die EKA nicht warten, bis das Gesetz in Kraft trete.

Integrationsstellen

Einer der Hauptgründe, weshalb derart wenige Härtefallgesuche eingereicht wurden, ist (neben dem Desinteresse vieler Deutschschweizer Kantone) die Angst der Betroffenen, aufgrund des Gesuchs lokalisiert und dann ausgeschafft zu werden. Der Tessiner CVP-Nationalrat Robbiani ersuchte deshalb den Bundesrat in einem Postulat, die Kantone einzuladen, eine besondere Kommission einzurichten, die sich in erster Linie aus Vertreterinnen und Vertretern der am meisten betroffenen Institutionen zusammensetzt (Hilfsorganisationen, Gewerkschaften usw.). Diese Zwischeninstanz würde die Fälle prüfen, bevor die Kantone die Gesuche den Bundesbehörden unterbreiten. Im Namen der Rechtsgleichheit beantragte die Regierung, das Postulat abzulehnen. Dieses wurde von Wasserfallen (fdp, BE) bekämpft und die Behandlung deshalb verschoben. Ende November erklärte der Kanton Waadt, bis Ende April 2003 darauf zu verzichten, jene Sans-Papiers auszuweisen, die sich seit mindestens sechs Jahren im Kanton aufhalten; bis dahin soll eine Arbeitsgruppe aus Behördenvertretern, Sozialpartnern und Sans-Papiers-Organisationen eine Globallösung erarbeiten.

wenige Härtefallgesuche Waadt

Politbeobachter waren sich einig, dass die Asyl- und Ausländerpolitik ein Hauptthema im Wahlkampf 2003 sein wird. Das (und die gleichzeitig anstehende Revision von Ausländer- und Asylrecht) veranlasste alle Bundesratsparteien, sich mit Positionspapieren zu Wort zu melden, wobei zum Teil vom bisherigen ideellen Gedankengut der Partei abgewichen wurde, um Forderungen nach einer restriktiveren Ausländer- und Asylpolitik nicht kampflos der SVP zu überlassen. Als erste der Bundesratsparteien legte die Geschäftsleitung der SP ihr neues Konzept für die künftige Migrationspolitik der Schweiz vor. Das unter der Federführung von Nationalrätin Aeppli (ZH) entstandene Papier sorgte in der Partei zum Teil für hitzige Diskussionen, wurde darin doch eine Abkehr von der bisherigen SP-Haltung postuliert, wonach alle Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz zugelassen werden sollen, die hier Arbeit finden. Aeppli begründete die Neuausrichtung mit der Angst vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor ausländischer Konkurrenz. Jenen Parteimitgliedern, die Zulassungsbegrenzungen als Tabubruch empfinden, entgegnete sie, wichtiger als neue Arbeitskräfte ins Land zu holen, sei es, die Chancen der hier lebenden zu verbessern. Eine Diskriminierung bei der Zulassung müsse mittelfristig in Kauf genommen werden, dafür sei aber die Gleichbehandlung aller Zugelassenen zu garantieren, etwa was den Familiennachzug betrifft, die Berufsbildung oder die Arbeitsbedingungen. Das Papier wurde von der Delegiertenversammlung gegen die Opposition der beiden Nationalrätinnen Vermot (BE) und Garbani (NE) angenommen.

ein Hauptthema im Wahlkampf 2003 SP

Im Anschluss an die Diskussionen des Vorjahrs um die Beschäftigung von osteuropäischen Schwarzarbeitern in der Landwirtschaft waren zwei parlamentarische Initiativen eingereicht worden, die sich mit dem Einsatz ausländischer Arbeitskräfte befassten. Chiffelle (sp, VD) verlangte eine Aufhebung des dreimonatigen Arbeitsverbots für neu einreisende Asylbewerber. Er argumentierte, es sei sinnlos, der Schwarzarbeit Vorschub zu leisten, während gleichzeitig Asyl suchende junge Männer zur Untätigkeit gezwungen seien, was wegen des Eindrucks in der Bevölkerung, sie würden es sich auf Kosten der Steuerzahler gut gehen lassen, zu Fremdenfeindlichkeit führe. Beck (lp, VD) wollte dagegen den Kantonen die Möglichkeit geben, für saisonbedingte Arbeiten (Tourismus, Landwirtschaft) Kurzaufenthaltsbewilligungen für maximal vier Monate zu erteilen. Als Rekrutierungsgebiete sah er vor allem die Staaten Mittel- und Osteuropas, da es unmöglich geworden sei, in den südlichen EU-Ländern Personal für wenig qualifizierte Tätigkeiten zu finden. Die vorberatende Kommission anerkannte, dass die Initiative Chiffelle nicht einer gewissen Vernunft entbehre, befürchtete aber, die Aufhebung des Arbeitsverbots würde die Attraktivität der Schweiz als Asyldestination erhöhen. Der Initiative Beck konnte sie dagegen nichts abgewinnen. Die faktische Wiedereinführung des erst kürzlich abgeschafften Saisonnierstatuts – dazu noch ohne jede Kontrolle der Arbeitsbedingungen durch die Bundesbehörden – würde die sozialpolitische Verantwortung diesen Menschen gegenüber ausblenden. Zudem sei zu befürchten, dass die zusätzlichen Arbeitskräfte nach ihrem Einsatz nicht bereit seien, in ihre Heimat zurückzukehren, sondern dass sie als Sans-Papiers im Untergrund weiterhin in der Schweiz bleiben würden. Auf ihren Antrag wurden beide Initiativen im Verhältnis 9:7 abgelehnt. Ebenfalls keine Chance hatte eine Motion Guisan (fdp, VD), die eine offene Einwanderungspolitik gegenüber den Staaten Mittel- und Osteuropas verlangte. Auf Antrag des Bundesrates wurde der Vorstoss mit 82 zu 26 Stimmen verworfen.

Einsatz ausländischer Arbeitskräfte Asylbewerber Mittel- und Osteuropas

Mitte März verabschiedet der Bundesrat seinen Entwurf für das neue Ausländergesetz (AuG), welches das aus dem Jahr 1931 stammende ANAG ablösen soll, zuhanden des Parlaments. Es richtet sich in erster Linie an jene Ausländerinnen und Ausländer, die aus Ländern ausserhalb der EU und der EFTA stammen. Für sie besteht eine Chance auf Zulassung nur noch, wenn sie von der Wirtschaft dringend gebraucht werden und besonders qualifiziert sind. Zudem wird ihre Zahl durch jährliche Kontingente in engen Grenzen gehalten. Vorgesehen sind 4000 Jahres- und 5000 Kurzaufenthalter. Auch in der Rechtsstellung der ausländischen Bevölkerung soll es Unterschiede geben. Die bilateralen Verträge garantieren den EU-Angehörigen mehr Rechte, als dies im geplanten Gesetz für die übrigen Zuwanderer vorgesehen ist. Trotzdem schlägt der Bundesrat auch für sie gewisse Erleichterungen vor. So sollen sie bei der Verlängerung einer Jahresbewilligung oder beim Familiennachzug nicht mehr auf das Gutdünken der Fremdenpolizei angewiesen sein. Jahresaufenthalter erhalten einen Rechtsanspruch auf solche Bewilligungen, sofern sie nicht von der Sozialhilfe abhängig oder zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt sind. Kurzaufenthaltern kann der Familiennachzug auf Gesuch hin bewilligt werden. Der Bundesrat hielt an diesen Verbesserungen fest, obwohl sich die bürgerlichen Parteien sowie mehrere Kantone dagegen gewandt hatten.

In Abweichung vom Vorentwurf wird die Integration als Grundsatz und Ziel ausführlich formuliert. Integration wird sowohl als Versprechen als auch als Forderung verstanden, wonach sich Ausländerinnen und Ausländer leichter am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben beteiligen können, sich aber auch aktiv darum bemühen müssen, wozu vor allem das Erlernen einer Landessprache gehört. Bei erfolgreicher Integration kann eine Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf anstatt wie heute nach zehn Jahren erteilt werden. Der Integration dient auch die Bestimmung, dass der Familiennachzug nur innerhalb einer maximalen Frist von fünf Jahren möglich ist, damit die Kinder noch klein genug sind, um die Schulen mehrheitlich in der Schweiz zu durchlaufen und so rascher eine Landessprache zu lernen. Im Gegenzug zu diesen Erleichterungen will das Gesetz Missbräuche strenger ahnden. Bei Verdacht auf Scheinehen können Trauungen verweigert werden. Zu den verschärften Massnahmen gehört auch, dass die Kontrolle einreisender Flugpassagiere rechtlich fixiert wird, und dass gegen Fluggesellschaften, die Asyl Suchende ohne gültige Papiere in die Schweiz einreisen lassen, Sanktionen verhängt werden können.

Revision Ausländergesetz 2005

Die SVP nahm an ihrer Delegiertenversammlung Anfangs Juli ebenfalls Stellung zur Ausländerpolitik, stellte diese aber fast ganz in den Schatten der Asylproblematik und der „inneren“ Sicherheit. Bemerkenswert war allenfalls, dass die Partei vorschlug, ausländischen Familien, deren Kinder in der Schule mehrfach gewalttätig waren, sei die Niederlassungsbewilligung zu entziehen; zudem müssten diese Eltern ihre Kinder „gesondert“ unterrichten lassen und dies auch selber bezahlen.

SVP „inneren“ Sicherheit

Der Ausländeranteil stieg im Berichtsjahr von 19,7 auf 19,9%; die ständige ausländische Wohnbevölkerung belief sich Ende Jahr auf 1'444'312 Personen, Asylsuchende, Kurzaufenthalter und internationale Funktionäre nicht mitgerechnet. 74,8% hatten eine Niederlassungs- und 24,6% eine Jahresbewilligung. 56,4% stammten aus Staaten der EU oder der EFTA. Trotz sinkender Anzahl (-5'721 Personen, durch Rückwanderung oder Einbürgerung) stellen die Italienerinnen und Italiener weiterhin die grösste ausländische Bevölkerungsgruppe (21,3%), gefolgt von den Angehörigen des ehemaligen Jugoslawien (13,7%), den Portugiesen (9,7%) und den Deutschen (8,6%). Am stärksten nahm die Zuwanderung aus Deutschland (+8'384 Personen) und aus Portugal (+5'568) zu. 38'833 Personen wurden eingebürgert, 29% mehr als im Vorjahr. Ende Juni 2002 standen 1,058 Mio Ausländerinnen und Ausländer im Erwerbsleben; das waren 0,2% weniger als ein Jahr zuvor.
.

19,9% 1'444'312 Personen

In der Wintersession führten zahlreiche Motionen und Interpellationen im Parlament zu einer breiten Papierlosen-Debatte. Der Bundesrat bekräftigte erneut seine Haltung und sprach sich gegen die von links-grüner Seite verlangten Sofortmassnahmen (Generalamnestie, Schaffung besonderer Kontingente, weichere Kriterien für Härtfälle, Wegweisungs-Moratorium, Einberufung eines Runden Tisches) aus. Als Bedingung für die mögliche Erteilung von Härtfallbewilligungen nannte er die Aufenthaltsdauer, die Einschulung der Kinder, den Stand der Integration in Gesellschaft und Arbeit, die Rückkehrmöglichkeiten sowie die Umstände, die zum illegalen Aufenthalt geführt haben. Mit seiner Haltung fand er die Unterstützung der bürgerlichen Parteien, die eine Pauschallösung als Anreiz für die illegale Einwanderung bezeichneten. Allerdings zeigte sich in beiden Kammern eine etwas unterschiedliche Sicht, je nachdem ob die bürgerlichen Abgeordneten aus der in der Einwanderungspolitik streng gesetzeskonformen Deutschschweiz oder der eher liberalen Romandie kamen. Gutgeheissen wurden – auf Anstoss oder mit Unterstützung der CVP – lediglich einige Postulate unverbindlichen Inhalts (Überprüfung der Situation von Jugendlichen in Ausbildung, Konkretisierung der Härtefallklausel und deren Anwendung auch auf den Asylbereich). Rund 6000 Personen demonstrierten Ende November in Bern für die Anliegen der Papierlosen. Die neue Härtefall-Richtlinien im Sinn des BR traten auf dem 1.1.2002 in Kraft.
Weitere Geschäftsnummern: 01.3623; 01.3592; 01.3480; 01.3476; 01.3473; 01.3149; 01.3447; 01.3442; 01.3432; 013587; 013586

Papierlosen-Debatte Unterstützung der bürgerlichen Parteien

Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedürfnisse und weltpolitischer Ereignisse ist die Schweiz gleich wie andere westeuropäische Staaten längstens ein Einwanderungsland geworden. Wie die neuesten Zahlen des BFS belegten, ist der grösste Teil des Bevölkerungswachstums der Schweiz in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf Immigranten resp. deren Nachkommen zurückzuführen. Rund 1,9 Mio Menschen – ein Viertel der heutigen Gesamtbevölkerung – sind seit 1945 als Erwerbstätige, über den Familiennachzug oder als Asylsuchende in die Schweiz eingewandert resp. wurden hier als Kinder der 2. und 3. Generation geboren. 23,7% der Einwohner mit ausländischem Pass leben seit ihrer Geburt in der Schweiz, 36,1% der im Ausland Geborenen haben seit mindestens 15 Jahren ihren Wohnsitz hier, 16,5% seit mehr als 30 Jahren. 55,5% stammen aus einem EU- oder EFTA-Staat.

Einwanderungsland ein Viertel der heutigen Gesamtbevölkerung

Nach einem Jahr der Turbulenzen stand die eidgenössische Ausländerkommission (EKA) vor einem Neuanfang, da auch erstmals die 1998 vom Parlament mit der Teilrevision des ANAG beschlossenen Bundesgelder zur Integrationsförderung flossen (10 Mio Fr. für 2001). Für ihre Arbeit der nächsten Jahren setzte die EKA zwei Schwerpunkte, nämlich die erleichterte Einbürgerung, ihrer Ansicht nach das beste Mittel zur dauerhaften Integration, sowie die sprachliche und berufliche Aus- und Weiterbildung. Per Ende Jahr trat die 2000 als Krisenmanagerin berufene EKA-Präsidentin, alt Ständerätin Rosemarie Simmen (cvp, SO), von ihrem Amt zurück; der Bundesrat bestimmte alt National- und Regierungsrat Francis Matthey (sp, NE) zu ihrem Nachfolger.

Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) Bundesamt für Ausländerfragen traten zurück

Zuerst in der Romandie, dann immer stärker auch in der Deutschschweiz trat eine von Fachleuten auf 70 000 bis 180 000 Personen geschätzte Ausländergruppe an die Öffentlichkeit, die bisher kaum beachtet worden war: die „Papierlosen“ („sans-papiers“), Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die mehrheitlich vor Jahren regulär eingereist sind, die aber wegen einer wechselnden Ausländerpolitik (v.a. Aufhebung des Saisonnierstatuts für Personen aus dem früheren Jugoslawien) resp. aus persönlichen Gründen (Scheidung, Abschluss der Ausbildung) in der Zwischenzeit ihre Aufenthaltserlaubnis verwirkt haben oder deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, die jedoch wegen Bürgerkriegswirren bzw. mangels wirtschaftlicher Perspektiven im Heimatland nicht dorthin zurückkehren können oder wollen. Im Lauf des Sommers machten sie vor allem durch Kirchenbesetzungen und Kundgebungen auf sich aufmerksam und verlangten eine kollektive Regelung ihrer Situation. Der Bundesrat erklärte umgehend, eine Pauschallösung komme für ihn nicht in Frage, stellte jedoch eine Einzelfallprüfung in Aussicht und forderte die Kantone auf, die entsprechenden Dossiers den Bundesbehörden zuzustellen.

(„sans-papiers“ kollektive Regelung Bundesrat Einzelfallprüfung

Die neue Bundesverfassung (Art. 70) garantiert die Sprachenfreiheit und die Gleichbehandlung der vier Landessprachen. Ein eigentliches Sprachengesetzsoll die Mehrsprachigkeit als wichtiges Wesensmerkmal des Landes sowie die Sprachkompetenz seiner Bewohner fördern. Ende Oktober präsentierte Bundesrätin Dreifuss den lange erwarteten Gesetzesentwurf, der in eine breite Vernehmlassung geschickt wurde. Zu den vorgeschlagenen Massnahmen gehören die Förderung von Kenntnissen in mehreren Landessprachen, der verstärkte Austausch von Lernenden und Lehrkräften aller Bildungsstufen, die Schaffung eines Zentrums für Mehrsprachigkeit, die subsidiäre Unterstützung von Initiativen zur besseren gegenseitigen Verständigung sowie eine verbesserte Integration fremdsprachiger Ausländerinnen und Ausländer. Aufgeführt werden auch die bereits praktizierte Unterstützung der rätoromanischen und italienischen Sprache sowie (neu) der mehrsprachigen Kantone Bern, Freiburg, Graubünden und Wallis. Bei der Vorstellung des Entwurfs bezeichnete Dreifuss die Stärkung der vier Landessprachen als eine wichtige Investition in die «fragile Willensnation» Schweiz. In der Ausarbeitung des Gesetzes habe sich jedoch gezeigt, dass in den politischen Debatten die Befürchtungen vor allem in Bezug auf die Kompetenzausgestaltung zwischen Bund und Kantonen grösser seien als der Enthusiasmus.

Bundesrat beschliesst 2004 vorläufigen Verzicht auf ein Sprachengesetz
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen zum Thema der Ausländerkriminalität legte ihren Schlussbericht vor, der klar machte, dass pauschale Befunde oder gar Vorurteile dem Problem nicht gerecht werden. Zwar bestätigte die auf Zahlen von 1998 basierende Analyse die alte Erkenntnis, wonach Ausländer häufiger straffällig werden als Schweizer und besonders oft an Einbruch-, Gewalt- und Drogendelikten beteiligt sind. Fast die Hälfte der Verurteilten hatten jedoch ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz; davon waren wiederum die Hälfte nicht „Kriminaltouristen“, sondern Strassenverkehrssünder. Von der ansässigen ausländischen Wohnbevölkerung gerieten 1,3%, von den Asylsuchenden 7,8% mit dem Gesetz in Konflikt, gegenüber 0,8% der Schweizer. Die meisten Verurteilten waren junge Männer, eine Feststellung, die auch auf die einheimische Bevölkerung zutrifft. Besonders interessant war der Zusammenhang mit der Dauer des Aufenthalts in der Schweiz. Die Kriminalität unter den Asylbewerbern nimmt ab, je länger sie in der Schweiz verweilen, während bei den Jahresaufenthaltern und den Niedergelassenen der gegenteilige Trend konstatiert wurde. Daraus leitete die Arbeitsgruppe die Notwendigkeit zu differenziertem Vorgehen ab, wobei bei beiden Personenkategorien das Schwergewicht auf eine bessere Integration gelegt werden müsse, beispielsweise durch das Angebot von Sprachkursen oder durch den Einsatz von Mediatoren. Bundesrätin Metzler erklärte in diesem Zusammenhang, der Bund werde seine Mittel für Integrationsprojekte von 10 auf 12,5 Mio Fr. pro Jahr erhöhen.

Ausländerkriminalität Zusammenhang mit der Dauer des Aufenthalts bessere Integration

Die konsequente Haltung des Bundesrates fand im Parlament nicht nur Zustimmung. Im Ständerat lösten zwei Vorstösse des Freiburger FDP-Abgeordneten Cornu eine längere Debatte aus. Mit einer Motion verlangte er ein jährliches Sonderkontingent von 10 000 Arbeitsbewilligungen für die High-Tech-Industrie, um so die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Spitzentechnologie sicherzustellen. In einer gleichzeitig behandelten dringlichen Interpellation verwies er auf die Schwierigkeiten der Landwirtschaft, genügend billige Arbeitskräfte aus dem EWR-Raum zu rekrutieren. Die von Nationalrat und Tabakproduzent Fattebert (svp, VD) öffentlich zugegebene Beschäftigung von polnischen Schwarzarbeitern wollte er zwar nicht entschuldigen, lastete die illegale Beschäftigung aber weniger den Landwirten als vielmehr der starren Haltung des Bundesrates an. Unterstützung fand Cornu nicht nur bei seiner Partei, sondern auch bei den beiden SP-Abgeordneten Brunner (GE) und Studer (NE); letzterer meinte, in der Ausländerpolitik sei nicht mehr Ideologie, sondern Pragmatismus gefragt. Bundesrätin Metzler stellte sich gegen jede Lockerung. Der Bund könne nicht über die Kantone hinweg 10 000 Spitzenkräfte in einer einzigen Branche zulassen; schon jetzt müsse er nämlich dafür sorgen, dass traditionelle Firmen genügend Fachleute erhielten. Was die Landwirtschaft betrifft, reichte Metzler den „schwarzen Peter“ an die Bauern weiter, die sich in den letzten Jahren aus unerfindlichen Gründen geweigert hätten, Landarbeiter aus Portugal einzustellen. Die Motion wurde mit 13 zu 11 Stimmen nur knapp abgelehnt.

Revision Ausländergesetz 2005

Ausgehend von einer parlamentarischen Initiative Hess (fdp, OW) beschloss der Ständerat einstimmig, auf eigene Faust zwei Lücken im Ausländerrecht zu schliessen. Neu wurde die sogenannte Vorbereitungshaft eingeführt. Damit soll verhindert werden, dass sich illegal anwesende Ausländer durch Einreichung eines Asylgesuchs dem polizeilichen Zugriff entziehen können. Mit dem zweiten Revisionspunkt wurde gegen die vor allem von rechtsbürgerlichen Kreisen immer wieder angeprangerte Praxis der Scheinehen zur Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung vorgegangen; diese können künftig mit Gefängnis oder Bussen bis 30 000 Fr. geahndet werden. Der Bundesrat widersetzte sich dem Vorgehen nicht, da er grundsätzlichen Handlungsbedarf anerkannte, hätte es aber lieber gesehen, wenn diese Fragen erst im Zusammenhang mit der anstehenden Totalrevision des Ausländerrechts (ANAG, neu AuG) angegangen worden wären. Auf eine weitere Teilrevision des ANAG zur rechtlichen Besserstellung von Migrantinnen vor Gewalt in der Ehe, welche der Nationalrat mit der Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Goll (sp, ZH) vorgenommen hatte, weigerte sich der Ständerat einzutreten; der Nationalrat bekräftigte jedoch seinen Willen, diese Angelegenheit bereits jetzt zu regeln, worauf der Ständerat auf seinen ersten Entscheid zurückkam, die materielle Behandlung aber bis zum Vorliegen der Botschaft zum neuen Ausländergesetz vertagte.

Vorbereitungshaft (Pa. Iv. 00.420)

Migrantinnen und Migranten sind weniger gesund als Einheimische vergleichbarer Bevölkerungsgruppen. Eine neue Strategie „Migration und Gesundheit 2002-2006“ soll in der Gesundheitspolitik die Chancengleichheit fördern und zur Integration beitragen. Grosse Bedeutung misst das Konzept der Information über das Gesundheitswesen sowie der Prävention zu. An der Strategie, für deren Umsetzung jährlich 9,5 Mio Fr. vorgesehen sind, beteiligen sich mehrere Bundesämter und die EKA. Als Teil dieses Projektes haben die Caritas und das SRKhaben im Auftrag des BAG einen „Gesundheitswegweiser Schweiz“, der sich in 19 Sprachen speziell an die Einwanderer richtet erarbeitet.

„Migration und Gesundheit 2002-2006“

2000 – nach der Volksabstimmung über die 18-Prozent-Initiative – hatte Nationalrätin Fetz (sp, BS) eine Motion eingereicht, die vom Bundesrat ein verstärktes Engagement bei der Integration der ausländischen Bevölkerung verlangte. Die Motion war von Schlüer (svp, ZH) bekämpft und damit der Diskussion entzogen worden. Fetz anerkannte, dass mit dem Integrationskredit, der zwischenzeitlich gesprochen wurde, ein Teil ihres Anliegens erfüllt sei, weshalb sie mit der Überweisung ihrer Motion als Postulat einverstanden war. Sie ersuchte den Bundesrat aber, weitere Integrationsmöglichkeiten in den Bereichen Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit zu prüfen. Auch das Postulat wurde von Schlüer bekämpft. Er kritisierte, der Vorstoss erwähne einseitig den Integrationsauftrag der Schweizer Behörden, schweige sich aber über die Verpflichtung der Ausländerinnen und Ausländer aus, sich aktiv (und auch finanziell) an den Integrationsbemühungen zu beteiligen. Das Postulat wurde mit 74 zu 49 Stimmen angenommen. Ebenfalls überwiesen wurde ein Postulat Walker (cvp, SG), das den Bundesrat ersucht zu prüfen, wie die Arbeitgeber verstärkt in integrationsfördernde Massnahmen für Mitarbeitende ausländischer Herkunft eingebunden werden könnten.

Spracherwerb Ausbildung Arbeit

Der Ausländeranteil stieg im Berichtsjahr von 19,3 auf 19,7%; die ständige ausländische Wohnbevölkerung belief sich Ende Jahr auf 1'419'095 Personen, Asylsuchende, Kurzaufenthalter, Saisonniers und internationale Funktionäre nicht mitgerechnet. 75% hatten eine Niederlassungs- und 25% eine Jahresbewilligung. Die grösste Ausländerkolonie stellte mit 22,1% nach wie vor Italien; zählt man allerdings die Staatsangehörigen aller Länder des ehemaligen Jugoslawien zusammen, kommt man auf eine Quote von 24,3%. Die bedeutendste prozentuale Zunahme verzeichneten die Deutschen, gefolgt von den Tamilen und den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Jugoslawien, während der Anteil der Italiener und Spanier weiterhin rückläufig war. Erstmals seit 1996 nahm die Zahl der Personen aus EU- und EFTA-Ländern wieder zu. Wie bereits im Vorjahr wurden rund 30'000 Personen eingebürgert. Ende Jahr standen 921'559 Ausländerinnen und Ausländer im Erwerbsleben, 35'770 mehr als ein Jahr zuvor (+4%). Ende August, im Zeitpunkt des saisonalen Höchststandes der Beschäftigung hatten 936'437 Personen aus dem Ausland eine Arbeitsstelle in der Schweiz (+4,5%). Besonders hohe Zuwachsraten verzeichneten dabei die Saisonniers (+15,5%) sowie die Grenzgänger (+9,2%).

19,7% ständige ausländische Wohnbevölkerung 1'419'095 Personen 921'559 Ausländerinnen und Ausländer im Erwerbsleben, +4%

Wie bereits im Vorjahr angekündigt, gründeten Vertreter der wichtigsten Ausländerkolonien im März ein Forum für die Integration von Migranten und Migrantinnen. Es will einerseits Diskussionsplattform sein, andererseits zu einem gewichtigen Gesprächspartner der Bundesbehörden und anderer Institutionen werden. Die EKA übernahm den Betriebskredit des Forums für die ersten sechs Monate (rund 300 000 Fr.), will später aber höchstens einen Drittel beisteuern.

Forum für die Integration von Migranten und Migrantinnen

Der Ausländeranteil stieg im Berichtsjahr von 19,2 auf 19,3%. Die ständige ausländische Bevölkerung (ohne Asylbewerber, internationale Funktionäre, Saisonniers und Kurzaufenthalter) belief sich Ende Dezember auf 1'384'383 Personen. 75% hatten eine Niederlassungs-, 25% eine Jahresbewilligung. Den grössten Zuwachs verzeichneten die Deutschen (+5,9%), die stärkste Abnahme die Spanier (-3,9%) und Italiener (-2,5%), was neben der Rückwanderung vor allem auf die sprunghaft gestiegene Zahl von Einbürgerungen (30'452) zurückzuführen ist. Die Zunahme der ausländischen Wohnbevölkerung kam fast ausschliesslich durch Personen von ausserhalb der EU (Balkan und Sri Lanka) zustande. Den höchsten Ausländeranteil hatte Genf mit 34,6%, den tiefsten Uri mit 8%. Ende Jahr waren insgesamt 885'789 Ausländerinnen und Ausländer im Arbeitsprozess integriert, 3,5% mehr als im Vorjahr. Die erwerbstätigen Jahresaufenthalter und Niedergelassenen verzeichneten gegenüber Ende 1999 einen leichten Anstieg von 2,3%, die Grenzgänger nahmen um 7,7% und die Saisonniers um 25,1% zu. Diese Zahlen widerspiegeln den anhaltenden Konjunkturaufschwung. Weitaus am meisten Arbeitsplätze wurden im Sektor Handel/Banken/Versicherungen neu mit Ausländerinnen und Ausländern besetzt. Es folgten die Metall- und Maschinenindustrie und das Gesundheitswesen.

Ausländeranteil 19,3% im Arbeitsprozess integriert, 3,5% mehr als im Vorjahr

Obgleich dieses in der Vernehmlassung stark umstritten war, erklärte der Bundesrat, er werde an seinem Grundkonzept für ein neues Ausländergesetz (AuG) festhalten. Mit der Verabschiedung der Botschaft wollte er aber zuwarten, bis der Termin des Inkrafttretens des Freizügigkeitsabkommens mit der EU bekannt ist. Das neue Ausländergesetz regelt die Einwanderung und die Rechtsstellung von Personen nur, wenn für sie nicht das Freizügigkeitsabkommen gilt, dessen Bestimmungen auch für Angehörige von EFTA-Staaten massgebend sein werden. Einerseits wird die bereits geübte Praxis verankert, aus den Ländern ausserhalb Westeuropas nur besonders qualifizierte Arbeitskräfte zuzulassen, andererseits werden die Rechte einmal zugezogener Ausländer ausgebaut. Ein drittes Ziel ist die wirksame Bekämpfung von Missbräuchen.

Revision Ausländergesetz 2005

In der Vernehmlassung wurde die Vorlage arg zerzaust. Einzig die CVP und die FDP stimmten grundsätzlich zu und begrüssten die vorgeschlagenen Massnahmen zur Integration. Die SVP verlangte eine noch deutlichere Unterscheidung zwischen Angehörigen von EU/EFTA-Staaten und dem Rest der Welt. Immigranten von ausserhalb Westeuropas sollten auch nach erfolgter Einreise schlechter gestellt bleiben: den Familiennachzug für Kurzaufenthalter lehnte sie als zu grosszügig geregelt ab. SP, GP sowie die Gewerkschaften kritisierten generell die diskriminierende Unterscheidung in zwei unterschiedliche Ausländerkategorien. Die im neuen AuG vorgesehenen Verschärfungen beim Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung und bei der Ausschaffungshaft sowie die vorgeschlagenen Massnahmen gegen Transportunternehmen, die Personen befördern, denen wegen fehlender Papiere die Einreise verweigert wird (Übernahme der Aufenthalts- und der Rückreisekosten) erachtete das links-grüne Lager als inakzeptabel. Dessen Vertreter verlangten deshalb eine Neubearbeitung des Entwurfs, da dieser „den Geist der 18-Prozent-Initiative atme“.

Revision Ausländergesetz 2005

Die SVP reichte Ende Jahr ihre Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“ mit 107 438 gültigen Unterschriften ein. Das Begehren verlangt einheitliche Fürsorgeleistungen auf tiefem Niveau für alle Asylsuchenden, die Ausarbeitung einer konsequenten Drittstaatenregelung (Nichteintreten auf ein Asylgesuch, wenn eine Person über ein „sicheres“, d.h. menschenrechtlich unbedenkliches Land eingereist ist) sowie Massnahmen gegenüber Fluggesellschaften, welche ihre Kontrollaufgabe bei der Einreise ungenügend wahrnehmen. Wie Repräsentanten der SVP einräumten, würde namentlich durch die konsequente Drittstaatenregelung praktisch jedes Asylgesuch in der Schweiz verunmöglicht werden, da Einreisen auf dem Landweg nur über die als „sicher“ geltenden Nachbarländer erfolgen können.

Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“