Im Januar schickte der Bundesrat Vorschläge zur Änderung des Asyl- und Ausländergesetzes in die Vernehmlassung. Die geplanten Bestimmungen zielen darauf ab, Asylgesuche effizienter zu erledigen und die Asylgründe weiter einzuschränken. Gemäss dem Entwurf bildet Wehrdienstverweigerung kein Asylgrund mehr. Personen die nur dies geltend machen, werden weggewiesen oder – wenn ihnen im Herkunftsstaat eine „unmenschliche“ Behandlung droht – vorläufig aufgenommen. Politische Aktionen in der Schweiz, z.B. Teilnahme an Demonstrationen, die zur Begründung der Flüchtlingseigenschaft dienen, sollen künftig sanktioniert werden. Ferner würde die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Vertretung im Ausland ein Gesuch zu stellen, aufgehoben. Eine weitere Änderung ist im Ausländergesetz vorgesehen. Laut den Vorschlägen des Bundesrats müssten Personen, die aus der Schweiz weggewiesen werden und geltend machen, ihre Wegweisung sei aus persönlichen Gründen nicht zumutbar, dies zweifelsfrei beweisen können. Nach geltendem Recht genügt es, wenn ein abgewiesener Asylbewerber die Unzumutbarkeit glaubhaft macht.
Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen, die Hilfsorganisationen, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Landeskirchen sowie SP und Grüne kritisierten die geplanten Asylrechtsverschärfungen und bedauerten, dass die Schweizer Asylpolitik zunehmend ihren humanitären Charakter verliere. Gemäss dem UNHCR wird durch die Absicht, Wehrdienstverweigerung nicht mehr als Asylgrund anzuerkennen, die Flüchtlingskonvention tangiert. Bei der FDP und der SVP wurden die Vorschläge dagegen begrüsst; einzig die Aufhebung der Möglichkeit, auf einer schweizerischen Vertretung im Ausland ein Gesuch zu stellen, wurde auch von ihnen abgelehnt.
Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Asylgesetzes wurde auch angeregt, das Nichteintretensverfahren durch ein materielles Schnellverfahren zu ersetzen. Aufgrund dieses Vorschlags beauftragte Bundesrätin Widmer-Schlumpf eine Expertenkommission aus Vertretern von Bund, Kantonen und Hilfswerken mit der Prüfung eines Systemwechsels im Asylwesen. Gestützt auf die Empfehlungen der Experten unterbreitete der Bundesrat im Dezember den interessierten Kreisen eine entsprechende Ergänzung zur Konsultation. Mit den geplanten Bestimmungen würde die Zahl der Gründe, auf ein Gesuch nicht einzutreten, stark reduziert. Es ist vorgesehen, ein Asylbegehren nur noch dann nicht materiell zu behandeln, wenn der Gesuchsteller z.B. ausschliesslich medizinische oder wirtschaftliche Gründe vorbringt oder wenn er in ein sicheres Drittland weggewiesen werden kann, namentlich weil gemäss Dublin-Abkommen ein EU-Staat zuständig ist. Die Nichtabgabe von Papieren soll demgegenüber nicht mehr zu einem Nichteintretensentscheid führen. Diese, mit der letzten Asylgesetzesrevision eingeführte, Praxis hat sich nämlich nicht bewährt, da jeweils mit umständlichen Recherchen abgeklärt werden muss, warum der Asylsuchende keine Papiere vorweisen kann.