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  • Hess, Erich (svp/udc, BE) NR/CN

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L'initiative parlementaire Hess (udc, BE) vise à plafonner l'aide sociale pour les étrangers. Le droit actuel prévoit que les personnes étrangères au bénéfice d'un permis B ou C qui ont perçu des prestation sociales supérieures à 50'000 et respectivement 80'000 francs doivent faire l'objet d'un contrôle systématique dans l'optique d'un éventuel retrait du permis de séjour. L'initiative va plus loin et propose un retrait systématique et irrévocable.
La majorité de la CIP-CN avait recommandé de ne pas donner suite au texte, les mesures proposées étant trop strictes et les compétences des différents niveaux politiques insuffisamment claires. L'initiative a seulement reçu 60 voix UDC, et les 112 conseillers et conseillères nationales restantes ont rejeté le texte.

Plafonner l'aide sociale pour les étrangers

Die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung seien im Bürgerrechtsgesetz sowie in der dazugehörigen Bürgerrechtsverordnung, die nach der Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration in revidierter Form in Kraft getreten sind, hinreichend definiert, befand sowohl die Mehrheit der SPK-NR als auch des Nationalratsplenums. Demnach gab die grosse Kammer im Sommer 2019 einer parlamentarischen Initiative Hess (svp, BE) keine Folge, die vier Mindestkriterien für die erleichterte Einbürgerung (keine rechtskräftige Verurteilung zu einer hohen Freiheitsstrafe, kein Sozialhilfebezug, Nachweis über gute Sprachkenntnisse sowie über ausreichende Kenntnisse des Staatsaufbaus und seiner Geschichte) im Bürgerrechtsgesetz verankern wollte. Die parlamentarische Initiative war noch vor der Revision des Bürgerrechtsgesetzes eingereicht worden. Folge geben wollte ihr allein die geschlossene SVP-Fraktion, die die Ansicht vertrat, der Bund müsse angehalten werden, die materiellen Integrationsvoraussetzungen bei erleichterten Einbürgerungen konsequenter zu überprüfen.

Klare Integrationsbestimmungen bei erleichterten Einbürgerungen (Pa.Iv. 17.503)

Mit einer Motion forderte Nationalrat Erich Hess (svp, BE) die Abschaffung des Doppelbürgerrechts bei zukünftigen Einbürgerungen. Die BaZ thematisierte kurz nach Einreichung des Vorstosses die SVP-interne Gespaltenheit in dieser Frage. So habe die SVP auch Unterstützer unter Auslandschweizern und sei zum Teil sogar mit Auslandschweizerlisten zu den Nationalratswahlen angetreten – wie viele davon auch die Staatsbürgerschaft ihres Wohnsitzstaates besitzen ist unbekannt und habe für die Kandidatur keine Bedeutung, wird Miriam Gurtner, ehemalige Fraktionssekretärin der SVP Schweiz und Zuständige für die Auslandschweizerkandidaturen, zitiert. Im Nationalrat fand der Vorstoss ausser bei Vertretern der SVP- und FDP-Fraktionen keinen Anklang. Bundesrätin Sommaruga führte aus, das Doppelbürgerrecht habe seit seiner Einführung 1992 nie zu erheblichen Problemen geführt. Hess' Argument der Zweiklassengesellschaft liess sie nicht gelten: Doppelbürger hätten in der Schweiz die genau gleichen Rechte und Pflichten wie „Nurschweizer“. Dass sie zusätzlich in einem Land ausserhalb der Schweiz wählen und abstimmen können, sei ihr Recht und daraus erwüchsen für die anderen Schweizerinnen und Schweizer keine Nachteile. Mit 110 zu 63 Stimmen bei 16 Enthaltungen lehnte die grosse Kammer die Motion im Sommer 2016 ab. Die Fraktionen der SP, der Grünen und der Grünliberalen stimmten geschlossen dagegen.

Mo. Hess: Abschaffung des Doppelbürgerrechts bei zukünftigen Einbürgerungen