Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die 1995 von rechtsbürgerlichen Kreisen eingereichte Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung", welche den Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung auf 18% beschränken will, ohne Gegenvorschlag Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Bundespräsident Koller begründete die Haltung der Regierung vor allem mit aussenpolitischen Argumenten. Eine Annahme der Initiative würde möglicherweise das Abkommen mit der EU über den freien Personenverkehr in Frage stellen, was durchaus auch zu einer Schlechterstellung der Schweizer im Ausland führen könnte. Im weiteren gefährde die Initiative die Weiterführung der humanitären Flüchtlingspolitik. Er führte aber auch innenpolitische Motive an. Erstens habe sich aus den oben angeführten Gründen der Ausländeranteil in den letzten Jahren ohnehin bei rund 19% der Wohnbevölkerung eingependelt, womit das Ziel der Initiative mit einer geringfügigen Abweichung eigentlich erreicht sei. Eine rigorose Beschränkung auf einen gewissen Prozentsatz könnte auch dazu führen, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz nicht mehr genügend Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren könnte, was der zunehmenden Globalisierung widerspreche. Internationale Konventionen wie das Dienstleistungsabkommen Gats müssten allenfalls aufgekündigt werden.
Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung"- Schlagworte
- Datum
- 21. August 1997
- Prozesstyp
- Volksinitiative
- Geschäftsnr.
- 97.060
- Akteure
- Quellen
-
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- BBl, 1997, IV, S. 521 ff.; Presse vom 21.8.97. Siehe SPJ 1995, S. 258 f.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 03.05.2017
Aktualisiert am 03.05.2017