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Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach dem Studienabschluss keine Stelle haben, müssen die Schweiz nach geltendem Recht zügig verlassen. Die Rektorenkonferenz der Universitäten (CRUS) fordert seit Jahren, dass diese Studienabgänger eine längere Frist zur Arbeitssuche erhalten, weil sie mit Steuergeldern ausgebildet worden sind und in der Wirtschaft viel leisten könnten. Mit diesen Argumenten stiess sie auf zunehmendes Echo. Im Februar reichte der CVP-Nationalrat und ETH-Honorarprofessor Neirynck (VD) eine parlamentarische Initiative für grosszügigere Zulassungsbestimmungen ein. Die Staatspolitischen Kommissionen der beiden Räte stimmten dem Begehren zu, während es vom Bundesrat abgelehnt wurde. Die Regierung begründete ihre Haltung damit, dass im Winter 2008 trotz guter Konjunktur 8500 Studienabgänger arbeitslos waren. In die gleiche Richtung zielt auch eine von der freisinnig-demokratischen Fraktion deponierte Motion. Sie will den Bundesrat verpflichten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus Nicht-EU-/-Efta-Ländern nach dem Studienabschluss während sechs Monaten auch ohne Arbeitsstelle in der Schweiz aufhalten dürfen.

Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss (Pa.Iv. 08.407)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Eine parlamentarische Initiative Heer (svp, ZH), die im Fall des Familiennachzugs aus „problematischen“ Ländern zusätzlich zu Zivilstandsakten zwingend DNA-Profile zur Feststellung von Abstammung und Identität verlangen wollte, wurde vom Nationalrat mit 117 zu 51 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit machte geltend, derartige Tests seien im Zweifelsfall bereits mit dem neuen Ausländergesetz möglich; obligatorische Untersuchungen ohne hinreichenden Verdacht auf Vorliegen irgendeines Straftatbestandes verstiessen gegen das verfassungsmässige Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und würden wohl auch die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen. Die Beschränkung des obligatorischen Tests auf die so genannten Problemländer würde überdies eine rechtsungleiche Behandlung bewirken.

Parlamentarische Initiative fordert zwingende DNA-Profile beim Familiennachzug aus Problemländern (Pa.Iv. 07.495)
Dossier: DNA-Profile

Mit einer parlamentarischen Initiative beantragte die SVP-Fraktion, das Ausländergesetz sei so zu ergänzen, dass Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen von Familien widerrufen werden können, wenn ihre minderjährigen Kinder straffällig werden. Bei schweren Delikten wie Vergewaltigungen, Messerstechereien, Morddrohungen gegenüber Lehrern usw. sollte der Widerruf der Bewilligung zwingend angeordnet werden, für leichtere Delikte wie z.B. Diebstahl wäre ein Bewilligungsentzug im Ermessen der Behörden. Die SVP versprach sich davon eine Signalwirkung auf Einwandererfamilien, das Verhalten ihrer Kinder strenger zu kontrollieren. Mit dem Argument, eine derartige Sippenhaft sei eines Rechtsstaates unwürdig, beantragte die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben. Zudem verstosse das Ansinnen gegen die in der Verfassung festgelegten Prinzipien der Verhältnismässigkeit und der Gleichbehandlung. Die Initiative wurde mit 106 zu 36 Stimmen deutlich verworfen.

minderjährigen Kinder

1999 hatte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Goll (sp, ZH) für eine Besserstellung von Migrantinnen und die entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer gutgeheissen. Die Initiative verlangte insbesondere eine zivilstandsunabhängige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Migrantinnen, die sich von ihrem gewalttätigen, in der Schweiz lebenden Ehemann trennen. 2001 hatte der Ständerat entschieden, auf den Entwurf nicht einzutreten resp. dessen Behandlung bis nach Abschluss der Totalrevision des Ausländerrechts zu sistieren. Er übernahm damit die Auffassung des Bundesrates, der auf die laufenden Arbeiten verwies. Da er das Anliegen im neuen Ausländergesetz weitgehend als berücksichtigt erachtete, weigerte sich der Ständerat nun erneut, darauf einzutreten, womit das Geschäft erledigt ist. Aus den gleichen Gründen beschloss er, eine 2001 von ihm gutgeheissene parlamentarische Initiative Hess (fdp, OW) für eine Vorbereitungshaft bei Ausweisungen sowie zur Bekämpfung von Scheinehen nicht weiter zu verfolgen; bei diesem Geschäft hatte sich der Nationalrat 2004 mit den gleichen Argumenten gegen Eintreten ausgesprochen.

Besserstellung von Migrantinnen

Im Frühjahr befasste sich der Ständerat als Zweitrat mit dem neuen Ausländergesetz (AuG), welches das aus dem Jahr 1931 stammende ANAG ersetzen soll. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung wehrte sich die Linke erfolglos gegen die von Bundesrat, Nationalrat und Kommissionsmehrheit gewünschten Verschärfungen. Die kleine Kammer bekräftigte das Prinzip des dualen Zulassungssystems für ausländische Arbeitskräfte, nach dem Angehörige von EU- und EFTA-Staaten Vorrang haben sollen; Drittstaatenangehörigen wird die Einreise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nur erlaubt, wenn sie qualifizierte Arbeitskräfte sind: Sie strich die vom Nationalrat beschlossene Ausnahme für die Zulassung unqualifizierter Arbeitskräfte aufgrund saisonaler oder branchenspezifischer Bedürfnisse und wollte Personen mit einem in der Schweiz abgeschlossenen Studium nur dann die Ausübung der Erwerbstätigkeit erleichtern, wenn eine Nachfrage der Wirtschaft besteht. Im Gegensatz zum Nationalrat hielt die kleine Kammer auf Antrag einer Minderheit Leuenberger (sp, SO) an der Möglichkeit fest, die Erteilung von Arbeitsbewilligungen mit der Schaffung von Ausbildungsplätzen zu verknüpfen, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Betrieben, die bereits ausgebildetes Personal hauptsächlich aus dem Ausland rekrutieren und Firmen, die im Inland Jugendliche ausbilden, zu begegnen. Um den Handlungsspielraum der Kantone aufrecht zu erhalten, lehnte es der Ständerat gegen den Willen von Bundesrat und Nationalrat ab, Ausländerinnen und Ausländern nach mindestens zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz einen Rechtsanspruch auf Niederlassung zuzugestehen; die Behörden können die Erteilung der Niederlassungsbewilligung zudem von der Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen abhängig machen. Verschärft wurden auch die Bedingungen für den Kindernachzug, welcher im Interesse einer frühen Einschulung möglichst rasch geschehen soll. So sollen die in die Schweiz eingewanderten Eltern ihre Kinder spätestens innerhalb von fünf Jahren nach der Einreise nachziehen. Der Nationalrat hatte beschlossen, dass dieser Nachzug für Kinder ab dem 14. Altersjahr noch rascher, das heisst innerhalb eines Jahres erfolgen muss; der Ständerat senkte diese Altersgrenze auf 12 Jahre. Mit 26:9 Stimmen strich der Ständerat schliesslich die von der grossen Kammer beschlossene Sans-Papiers-Regelung, nach der Bewilligungsgesuche von Personen, die sich seit mehr als vier Jahren illegal in der Schweiz aufhalten, vertieft geprüft werden sollen. Der Rat stimmte auch einem Antrag Forster(fdp, SG) zu, der die Einführung eines neuen Straftatbestands der Zwangsheirat vorsieht, welcher mit Gefängnis zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft wird. Das neue Ausländergesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 31:8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Revision Ausländergesetz 2005

Da das Anliegen einer parlamentarischen Initiative Hess (fdp, OW), welcher der Ständerat 2001 in zwei Punkten (Verschärfung der Vorbereitungshaft und Bekämpfung der Scheinehen) Folge gegeben hatte, mit dem neuen Ausländergesetz weitgehend erfüllt wurde, trat der Nationalrat auf die parlamentarische Initiative nicht ein.

Vorbereitungshaft (Pa. Iv. 00.420)

Im Anschluss an die Diskussionen des Vorjahrs um die Beschäftigung von osteuropäischen Schwarzarbeitern in der Landwirtschaft waren zwei parlamentarische Initiativen eingereicht worden, die sich mit dem Einsatz ausländischer Arbeitskräfte befassten. Chiffelle (sp, VD) verlangte eine Aufhebung des dreimonatigen Arbeitsverbots für neu einreisende Asylbewerber. Er argumentierte, es sei sinnlos, der Schwarzarbeit Vorschub zu leisten, während gleichzeitig Asyl suchende junge Männer zur Untätigkeit gezwungen seien, was wegen des Eindrucks in der Bevölkerung, sie würden es sich auf Kosten der Steuerzahler gut gehen lassen, zu Fremdenfeindlichkeit führe. Beck (lp, VD) wollte dagegen den Kantonen die Möglichkeit geben, für saisonbedingte Arbeiten (Tourismus, Landwirtschaft) Kurzaufenthaltsbewilligungen für maximal vier Monate zu erteilen. Als Rekrutierungsgebiete sah er vor allem die Staaten Mittel- und Osteuropas, da es unmöglich geworden sei, in den südlichen EU-Ländern Personal für wenig qualifizierte Tätigkeiten zu finden. Die vorberatende Kommission anerkannte, dass die Initiative Chiffelle nicht einer gewissen Vernunft entbehre, befürchtete aber, die Aufhebung des Arbeitsverbots würde die Attraktivität der Schweiz als Asyldestination erhöhen. Der Initiative Beck konnte sie dagegen nichts abgewinnen. Die faktische Wiedereinführung des erst kürzlich abgeschafften Saisonnierstatuts – dazu noch ohne jede Kontrolle der Arbeitsbedingungen durch die Bundesbehörden – würde die sozialpolitische Verantwortung diesen Menschen gegenüber ausblenden. Zudem sei zu befürchten, dass die zusätzlichen Arbeitskräfte nach ihrem Einsatz nicht bereit seien, in ihre Heimat zurückzukehren, sondern dass sie als Sans-Papiers im Untergrund weiterhin in der Schweiz bleiben würden. Auf ihren Antrag wurden beide Initiativen im Verhältnis 9:7 abgelehnt. Ebenfalls keine Chance hatte eine Motion Guisan (fdp, VD), die eine offene Einwanderungspolitik gegenüber den Staaten Mittel- und Osteuropas verlangte. Auf Antrag des Bundesrates wurde der Vorstoss mit 82 zu 26 Stimmen verworfen.

Einsatz ausländischer Arbeitskräfte Asylbewerber Mittel- und Osteuropas

Ausgehend von einer parlamentarischen Initiative Hess (fdp, OW) beschloss der Ständerat einstimmig, auf eigene Faust zwei Lücken im Ausländerrecht zu schliessen. Neu wurde die sogenannte Vorbereitungshaft eingeführt. Damit soll verhindert werden, dass sich illegal anwesende Ausländer durch Einreichung eines Asylgesuchs dem polizeilichen Zugriff entziehen können. Mit dem zweiten Revisionspunkt wurde gegen die vor allem von rechtsbürgerlichen Kreisen immer wieder angeprangerte Praxis der Scheinehen zur Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung vorgegangen; diese können künftig mit Gefängnis oder Bussen bis 30 000 Fr. geahndet werden. Der Bundesrat widersetzte sich dem Vorgehen nicht, da er grundsätzlichen Handlungsbedarf anerkannte, hätte es aber lieber gesehen, wenn diese Fragen erst im Zusammenhang mit der anstehenden Totalrevision des Ausländerrechts (ANAG, neu AuG) angegangen worden wären. Auf eine weitere Teilrevision des ANAG zur rechtlichen Besserstellung von Migrantinnen vor Gewalt in der Ehe, welche der Nationalrat mit der Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Goll (sp, ZH) vorgenommen hatte, weigerte sich der Ständerat einzutreten; der Nationalrat bekräftigte jedoch seinen Willen, diese Angelegenheit bereits jetzt zu regeln, worauf der Ständerat auf seinen ersten Entscheid zurückkam, die materielle Behandlung aber bis zum Vorliegen der Botschaft zum neuen Ausländergesetz vertagte.

Vorbereitungshaft (Pa. Iv. 00.420)

Konkrete Forderungen stellte auch der Berner FP-Nationalrat Scherrer. Nach seinen Vorstellungen sollte eine Ehefür nichtig erklärt werden, wenn ein Ehepartner nicht eine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Vorschriften über den ausländerrechtlichen Aufenthalt umgehen will. Der Bundesrat verwies auf bereits bestehende Regelungen im Ausländer- und Bürgerrecht, gestand aber ein, dass es dennoch zu Missbräuchen kommen könne, weshalb er bereit war, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen. Der Vorstoss wurde aber von den SP-Nationalrätinnen Maury Pasquier (GE), von Felten (BS) und Thanei (ZH) bekämpft und damit vorderhand der Diskussion entzogen. Gegen ein Postulat Heim (cvp, SO), welches die Einsetzung einer Arbeitsgruppe verlangte, die Vorschläge ausarbeiten sollte, wie der Rechtsmissbrauch bei der Eheschliessung zwecks Erlangen und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wirkungsvoll bekämpft werden kann, wurde von Thanei (sp, ZH) und Vermot (sp, BE) opponiert und dessen Behandlung so ebenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Ehe für nichtig erklärt Rechtsmissbrauch bei der Eheschliessung zwecks Erlangen und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung

1998 hatte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Goll (sp, ZH) angenommen, welche eine zivilstandsunabhängige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Migrantinnen verlangte, die sich von ihrem gewalttätigen Ehemann trennen, sei dieser nun Schweizer oder Ausländer mit längerdauerndem Aufenthaltsrecht. Die staatspolitische Kommission des Rates arbeitete daraufhin eine Änderung des Anag aus, welche etwas weniger weit geht als der ursprüngliche Vorschlag. Demnach muss die Fremdenpolizei nur in Härtefällen (gemeinsame, in der Schweiz lebende Kinder, Misshandlungen in der Ehe) die Aufenthaltserlaubnis verlängern. Der Bundesrat wehrte sich – mit Hinweis auf die anstehende Totalrevision des Anag – gegen diese Praxisänderung und meinte, es sei weder nötig noch sinnvoll, die Stellung der Migrantinnen sofort zu verbessern. Schützenhilfe erhielt er von den rechtsbürgerlichen Parteien, die vor Missbräuchen durch Scheinehen warnten. Aber auch die CVP, die sich in der Kommission noch für die Gesetzesrevision ausgesprochen hatte, wurde vom schroffen Nein des dafür zuständigen, CVP-besetzten EJPD offenbar umgestimmt, weshalb sie nun mehrheitlich den Nichteintretensantrag des Bundesrates unterstützte. SP-Sprecherin Fankhauser (BL) meinte dagegen, das Problem dulde keinen Aufschub mehr, insbesondere da der Inhalt der Anag-Revision vorderhand noch „in den Sternen des demokratischen Himmels“ stehe. Diese Einsicht setzte sich im Rat denn auch durch. Mit 90 zu 57 Stimmen wurde der Kommissionsvorschlag angenommen.

Besserstellung von Migrantinnen

Eine parlamentarische Initiative Hasler (svp, AG) verlangte eine Anpassung des Anag in dem Sinn, dass der Bund die umfassende Verantwortung für illegal eingereiste Personen übernimmt und dabei strafbares Verhalten im weiteren Sinn als Haftgrund heranziehen kann. Zudem sollten vorläufig aufgenommene Personen einer Rayonpflicht unterstellt werden können, damit bei einer Missachtung der Aufenthalts- bzw. Unterkunftszuweisung die Möglichkeit einer Ahndung besteht. Der Initiant machte in seiner Begründung geltend, das Bundesgesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerbereich stelle nur ein ungenügendes Instrumentarium für den Vollzug zur Verfügung. Die vorberatende Kommission wollte die angesprochenen Probleme nicht leugnen, verwies aber auf die laufende Überarbeitung des Anag und beantragte deshalb Ablehnung des Vorstosses. Das Plenum folgte ihr mit 98 zu 43 Stimmen.

illegal eingereiste Personen Rayonpflicht

Erfolg hatte die Zürcher SP-Abgeordnete Goll mit einer parlamentarischen Initiative, welche eine zivilstandsunabhängige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Migrantinnen verlangt, die sich von ihrem gewalttätigen, in der Schweiz lebenden Ehemann trennen. Die Initiantin verwies darauf, dass der Nationalrat die Problematik bereits in früheren Jahren anerkannt und deshalb 1995 eine entsprechende Motion (Bühlmann, gp, LU) überwiesen habe; der Ständerat hatte den Vorstoss aber in ein Postulat umgewandelt. Eine analoge Motion der Staatspolitische Kommission hatte der Nationalrat 1997 selber in ein Postulat abgeschwächt. Nach geltendem Gesetz ist der rechtliche Status dieser Frauen bei Trennung oder Scheidung dem Ermessen der Fremdenpolizei überantwortet. Vertreterinnen von Migrantinnenorganisationen und Frauenhäusern zeigten sich zuversichtlich, dass das klar zustimmende Resultat von 89 zu 49 Stimmen bis zur entsprechenden Gesetzesänderung auch für die zuständigen Behörden richtungsweisend sei. Noch vor Ende Jahr sprach sich die rechtspolitische Kommission des Nationalrates für das von Goll beantragte eigenständige Aufenthaltsrecht für ausländische Frauen aus.

Besserstellung von Migrantinnen

In der Wintersession lehnte der Nationalrat mit 94 gegen 54 Stimmen eine parlamentarische Initiative Bäumlin (sp, BE) ab, welche die Schaffung einer eidgenössischen Ombudsstelle im Asyl- und Ausländerbereich verlangte. Die Ratsmehrheit war der Ansicht, nach der Ablehnung der allgemeinen Ombudsstelle auf eidgenössischer Ebene sei es nicht sinnvoll, jetzt speziell für einen gesellschaftspolitischen Teilbereich eine solche einzusetzen.

eidgenössischen Ombudsstelle im Asyl- und Ausländerbereich

Im Anschluss an die Behandlung einer parlamentarischen Initiative Ducret (cvp, GE), welche kürzere Fristen für die Einbürgerung von Ausländern verlangt, forderte eine Minderheit der Staatspolitischen Kommission unter Angéline Fankhauser (sp, BL) eine Gesetzesgrundlage zur Förderung der Integration der Ausländer. Da Bundesrat Koller für die kommenden Monate einen Revisionsentwurf für das Ausländerrecht in Aussicht stellte, der auch einen Integrationsartikel enthalten soll, wurde die Motion mit Einverständnis der Autorin - und gegen den Widerstand der FP - in der Postulatsform angenommen.

Halbierung der Wohnsitzpflicht für Einbürgerung (Pa.Iv. 90.257)