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Seinerseits hatte der Nationalrat, gegen den Willen des Bundesrates, der auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung verwies, eine Motion der SP-Fraktion gutgeheissen, welche den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen nationalen Aktionsplan Integration zu erarbeiten. Insbesondere soll diese Integrationsoffensive die schulischen und sprachlichen Defizite der Kinder mit Migrationshintergrund beheben helfen. Für Eltern (insbesondere die Mütter) sollen zudem bedarfsgerechte Sprachlernangebote konzipiert werden. Obgleich der Bundesrat auch zwischenzeitlich nicht von seiner Position abgerückt war, wurde die Motion vom Ständerat mit 26 zu 5 Stimmen angenommen.

Motion fordert einen nationalen Aktionsplan für Integration (06.3765)

Ende 2008 lebten 1,67 Mio Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz und damit 4,3% mehr als ein Jahr zuvor. Bei der Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölkerung wirkte sich das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU aus. So nahm die ausländische Wohnbevölkerung aus dem EU/EFTA-Raum mit +6,8% deutlich stärker zu als jene aus Drittstaaten und stieg auf 1'026'495. Innerhalb der EU-Länder war die Zuwachsrate bei den zehn neuen vorwiegend osteuropäischen Mitgliedstaaten mit +16,7% (knapp 4'000 Personen) am höchsten. Bei den Staatsangehörigen, die nicht aus dem EU/EFTA-Raum stammen, blieb die Zahl mit +0,4% fast auf Vorjahresniveau; wobei zu berücksichtigen ist, dass aus diesen Staaten besonders viele Personen eingebürgert worden sind, welche damit aus der Ausländerstatistik verschwinden. Diese Entwicklung entspricht der Zuwanderungspolitik des Bundesrats und dem Zulassungssystem im neuen Ausländergesetz, wonach aus Nicht-EU-Staaten nur noch besonders qualifizierte Erwerbstätige rekrutiert werden können. Mit 44,6% war die nicht kontingentierte Erwerbstätigkeit der häufigste Einwanderungsgrund vor dem Familiennachzug mit 31,1%. In absoluten Werten nahm 2008 die Zahl der Deutschen erneut am stärksten zu; dahinter folgten Portugal, Frankreich, Grossbritannien und Polen, welches mit 1'608 Einwanderern das Gros aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten stellte. Rückläufig war demgegenüber der Stand der Bevölkerung aus denjenigen Staaten, aus denen die meisten Eingebürgerten stammen: Serbien (-7'400) und in deutlich geringerem Ausmass auch Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Sri Lanka und Türkei. Den höchsten Anteil an der Bevölkerung haben die Ausländer im Kanton Genf (35,1%), den niedrigsten im Kanton Uri (9,1%). Mit 45'287 Personen lag die Zahl der Einbürgerungen knapp über jener des Vorjahres, wobei die Serben erneut den grössten Anteil ausmachten.

4,3% mehr EU/EFTA-Raum

Der Bundesrat will gezielter gegen Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz vorgehen. Die geplanten Gesetzesänderungen verpflichten zum einen die ausländischen Brautleute, vor ihrer Heirat ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachzuweisen. Zum anderen ist vorgesehen, dass die Zivilstandsämter Zugriff auf das Zentrale Migrationssystem (ZEMIS) erhalten und dass sie der zuständigen Migrationsbehörde die Identität der Brautleute mitteilen, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten. Die neuen Bestimmungen sollen sinngemäss auch für Männer und Frauen gelten, die eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eintragen lassen wollen. Nach Ansicht des Bundesrates kann mit diesen Massnahmen die unterschiedliche Praxis in den einzelnen Kantonen vereinheitlicht werden.

Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt

2007 hatte der Ständerat eine Motion Schiesser (fdp, GL) angenommen, welche den Erlass eines Rahmengesetzes zur Integration verlangte. Auf Antrag des Bundesrates, der das Anliegen in weiten Teilen durch die Inkraftsetzung des neuen Ausländergesetzes auf den 1. Januar 2008 als erfüllt erachtete, hatte der Nationalrat die Motion in einen Prüfungsauftrag umgewandelt, eine Änderung, welcher die kleine Kammer nun oppositionslos zustimmte. Allerdings wurde dabei betont, dass die Abschwächung nicht mit einer Abwertung des Anliegens verwechselt werden dürfe. Die Integration insbesondere der ausländischen Jugendlichen sei eine zentrale Herausforderung für die heutige Schweiz.

Motion fordert ein Rahmengesetz zur Integration (06.3445)

Die 2008 behandelten SVP-Vorstösse (siehe hier und hier) entsprachen weitgehend den Forderungen, welche die Partei mit ihrer Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ („Ausschaffungsinitiative“) stellt. Sie verlangt darin, dass Ausländerinnen und Ausländer, unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren, wenn sie wegen eines Gewaltdelikts verurteilt worden sind oder missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben. Mitte Februar wurde sie mit 210'919 Unterschriften eingereicht. Bei der Präsentation sagte SVP-Präsident Maurer (ZH), die Bevölkerung habe genug von der erschreckenden Jugend- und Ausländerkriminalität. Die bestehenden Gesetze reichten aber für ein härteres Vorgehen gegen straffällige Ausländer nicht aus; deswegen brauche es die Möglichkeit eines richterlichen Landesverweises. Nach Auffassung mehrerer Staatsrechtler müsste die Volksinitiative für ungültig erklärt werden, da sie mit ihrer absoluten Formulierung gegen zwingendes Völkerrecht und Garantien der Bundesverfassung verstosse.

Der Bundesrat sprach sich dagegen aus, die Initiative für ungültig zu erklären, da sie seines Erachtens nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstösst. Eine Annahme der Initiative würde jedoch zu erheblichen Kollisionen mit dem nicht zwingenden Völkerrecht sowie mit der Bundesverfassung führen. Die Volksinitiative soll dem Parlament daher zur Ablehnung empfohlen werden. Ihr soll aber ein indirekter Gegenvorschlag durch eine Anpassung des Ausländergesetzes gegenübergestellt werden. Dieser soll insbesondere zu einer Vereinheitlichung der Praxis der Landesverweisung zwischen den Kantonen führen und die Widerrufsgründe für ausländerrechtliche Bewilligungen präzisieren.

Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“
Dossier: Ausschaffungsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Knapp 1,6 Mio Ausländer lebten Ende 2007 in der Schweiz. Die Zahl stieg, verglichen mit dem Vorjahr, um 3,1%. Rund 60% der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer stammen aus den EU- und EFTA-Staaten. Laut dem Bundesamt für Migration (BFM) reisten deutlich mehr Menschen aus den neuen EU-Ländern dauerhaft in der Schweiz ein. Aus diesen osteuropäischen Staaten stammten knapp 24'000 Menschen (+1,4%). Am Jahresende waren 69,5% Niedergelassene registriert, 28,7% hatten eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung und 1,9% waren Kurzaufenthalter mit einer Bewilligung von weniger als 12 Monaten. Nach Ländern ausgeschieden legten die Deutschen am meisten zu. Ihre Anzahl stieg um fast 30'000 an und sie stellten mit knapp 202'000 Personen die zweitstärkste Ausländergemeinde nach den Italienern (rund 290'000). Bei den Einbürgerungen, die mit 45'042 gegenüber 2006 leicht rückläufig waren, stand Serbien (inkl. Kosovo) wie im Vorjahr an der Spitze.

1,6 Mio Ausländer

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn und Zürich starteten einen Pilotversuch mit Integrationsvereinbarungen. Teil dieser Vereinbarung ist es, die Erteilung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung künftig mit der Bedingung zu verknüpfen, dass ein Sprach- oder Integrationskurs besucht wird. Das BFM, welches den Versuch begleitet, will so das Erlernen der Landessprache sowie Kenntnisse über die gesellschaftlichen Verhältnisse und das Rechtssystem in der Schweiz fördern. Im Sinn eines Anreizes können die Kantone gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern die Niederlassungsbewilligung vorzeitig erteilen.

Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Zürich starteten einen Pilotversuch mit Integrationsvereinbarungen

Von verschiedener Seite werden seit einigen Jahren individuelle Integrationsvereinbarungen propagiert, wie sie auch das neue Ausländergesetz vorsieht, und von denen die Erteilung oder eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung oder der Familiennachzug abhängig gemacht werden könnten. Die Migrantinnen und Migranten verpflichten sich dabei, gewisse individuelle Ziele zu erreichen, beispielsweise einen sprachlichen Lernerfolg. 2008 werden mindestens vier Kantone an einem entsprechenden Pilotversuch teilnehmen, die beiden Basel, Zürich und Solothurn.

Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Zürich starteten einen Pilotversuch mit Integrationsvereinbarungen

Der Bundesrat beantragte dem Ständerat, eine Motion Schiesser (fdp, GL) abzulehnen, die ein eigentliches Rahmengesetz für die Integration verlangte. Er machte geltend, das neue Ausländergesetz (AuG), welches auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, decke das Anliegen weitestgehend ab. Mit dem neuen Bundesgesetz werde die Integration als staatliche Gesamt- und Querschnittsaufgabe definiert, deren Leitlinien der Bund, die Kantone und die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu berücksichtigen haben, weshalb es nicht sinnvoll sei, die Kräfte für die Vorbereitung eines weiteren Gesetzes zu binden; diese sollten vielmehr für die Umsetzung des AuG zur Verfügung stehen. Mit Unterstützung von FDP, CVP und SP wurde die Motion dennoch mit 22 zu 17 Stimmen an den Nationalrat überwiesen. Dieser zeigte sich der Argumentation des Bundesrates zugänglicher und formulierte mit 100 zu 82 Stimmen den verbindlichen Auftrag dahingehend um, dass der Bundesrat nur prüfen soll, ob die Ausarbeitung eines Rahmengesetzes sinnvoll wäre.

Motion fordert ein Rahmengesetz zur Integration (06.3445)

Die ausführliche Debatte, welche der Nationalrat in der Wintersession zum Thema der Jugendpolitik und insbesondere dem Problem der Gewaltbereitschaft von Jugendlichen durchführte (siehe unten), richtete ihr Augenmerk auch auf verstärkte Integrationsanstrengungen der ersten und zweiten Einwanderergeneration. Zum Auftakt wollte die SVP-Fraktion den Bundesrat verpflichten, in den Kriminalstatistiken des Bundes in Zukunft auch das Herkunftsland des Täters aufzuführen. Der Bundesrat war bereit, die Motion entgegen zu nehmen, war aber der Auffassung, neben der Nationalität sollte auch der Aufenthaltsstatus kommuniziert werden. Der Vorstoss wurde von Abgeordneten aus dem links-grünen Lager bekämpft und mit 108 zu 76 Stimmen angenommen. Eine Motion Wobmann (svp, SO) (Mo. 06.3140), die verlangte, dass Täter statistisch nicht nur nach Schweizern und Ausländern unterschieden, sondern auch nach Nationalität und Datum einer allfällig erfolgten Einbürgerung erfasst werden, wurde hingegen auf Antrag des Bundesrates mit 116 zu 67 Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat legte dar, zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung gehöre, dass gegen den Antragssteller keine ungelöschten Vorstrafen oder hängigen Strafuntersuchungen vorliegen. Sei die Einbürgerung aber erfolgt, so sei der Betreffende Schweizer Bürger und müsse auch in der Statistik als solcher behandelt werden.

Motion fordert das Aufführen der Herkunftsländer von Tätern in den Kriminalitätsstatistiken des Bundes (07.3406)

Vorschläge zu einer aktiven Integrationspolitik kamen in der Debatte über die Integrationsanstrengungen der ersten und zweiten Einwanderergeneration von der SP-Fraktion, wobei allerdings nur jene Motion an den Ständerat überwiesen wurde, welche den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen nationalen Aktionsplan Integration zu erarbeiten. Insbesondere soll diese Integrationsoffensive die schulischen und sprachlichen Defizite der Kinder mit Migrationshintergrund beheben helfen. Für Eltern (insbesondere die Mütter) sollen zudem bedarfsgerechte Sprachangebote konzipiert werden. Der Bundesrat wies auf Schwierigkeiten in der Umsetzung hin, da die meisten in die Schweiz einreisenden Jugendlichen dies über den Familiennachzug aufgrund eines Rechtsanspruchs tun, weshalb man ihnen keine zwingenden Vorgaben machen könne. Gegen seinen Antrag wurde die Motion mit 105 zu 83 Stimmen angenommen, da sich neben der SP und der GP auch eine knappe Mehrheit der FDP und eine deutliche Mehrheit der CVP dafür aussprachen. Verworfen wurden hingegen weitergehende Vorstösse, so etwa die Forderung nach der Schaffung der Stelle eines eigentlichen Integrationsbeauftragten, nach einer Integrationsvereinbarung für alle neu einreisenden Ausländerinnen und Ausländer sowie nach an Integrationsbemühungen gekoppelte Erleichterungen beim Erwerb der Niederlassungsbewilligung.

Motion fordert einen nationalen Aktionsplan für Integration (06.3765)

Um die Kooperation mit jenen afrikanischen Staaten zu intensivieren, aus denen besonders zahlreiche Asylbewerber stammen, schuf das EDA in einigen Botschaften den Posten eines Migrationsattachés. Aufgabe dieser diplomatischen Vertreter ist es, die afrikanischen Partner für die negativen Seiten der illegalen Migration zu sensibilisieren und die für legale Reisen in die Schweiz vorgesehenen Prozeduren bekannt zu machen. Zu ihrer Mission gehört auch die Überwachung der freiwilligen oder zwangsweise erfolgten Rückkehr der Flüchtlinge in ihr Land sowie deren dortige Eingliederung.

afrikanischen Staaten

Die beiden UNO-Sonderberichterstatter für Rassismus resp. für die Rechte der Migrantinnen und Migranten äusserten sich in einem Schreiben an den Bundesrat besorgt über die Kampagne der SVP zur Ausschaffungsinitiative und zu den dabei verwendeten Plakaten. In seiner Antwort hielt der Bundesrat fest, dass die freie Meinungsäusserung in einer demokratischen Gesellschaft, insbesondere im Rahmen politischer Debatten zu schützen sei. Er brachte seinen festen Willen zum Ausdruck, in der Schweiz keinerlei Form des Rassismus zu dulden, wies jedoch darauf hin, dass in einem Rechtsstaat die Beurteilung der Frage, ob öffentliche Verlautbarungen unter die Antirassismus-Strafnorm fallen, grundsätzlich Sache der Justiz und nicht der politischen Behörden sei. (Zu den Bestrebungen zur Abschaffung oder Einschränkung der Antirassismus-Strafnorm siehe hier).

Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“
Dossier: Ausschaffungsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) wird auf Anfang 2008 mit der Flüchtlingskommission zusammengelegt. Der von Bundesrat Blocher vorgeschlagenen Fusion hatte sich die EKA vergebens widersetzt, da sie eine Politisierung der für die Integrationsförderung eingesetzten Mittel befürchtete, die neu vom BFM vergeben werden. Mitte Jahr stellte das BFM sein diesbezügliches Konzept vor. Es soll nur noch drei Schwerpunkte (bisher fünf) geben, und die Aufgaben werden künftig anders zwischen Bund und Kantonen verteilt. Anstatt Einzelprojekte zu unterstützen, soll der Bund vermehrt Gesamt-Vereinbarungen mit den Kantonen treffen. Für die Jahre 2008-2011 wird der Sprachvermittlung erste Priorität eingeräumt. Schon die EKA hatte für die sprachliche Integration einen Drittel ihrer Mittel aufgewendet. Der Anteil dieses Bereichs am Gesamtbudget wird neu auf zwei Drittel steigen.

Eidgenössische Ausländerkommission

Der Bundesrat hatte 2006 die Departemente und Ämter beauftragt, mögliche Massnahmen zur Verringerung der Integrationsdefizite bei der ausländischen Bevölkerung darzulegen. Einleitend zum Gesamtbericht hielt er fest, die Integration verlaufe insgesamt erfolgreich. Doch sollte die Sprachförderung künftig noch deutlicher einen Schwerpunkt der Integrationspolitik bilden. Das Beherrschen der Sprache sei eine unabdingbare Voraussetzung, um erfolgreich in Schule und Beruf bestehen zu können. Ausländerinnen und Ausländer trügen dabei auch eine Eigenverantwortung. Es sei erforderlich, dass sie sich mit den Verhältnissen in der Schweiz auseinander setzten und eine Landessprache erlernten. Insgesamt sind im Bericht 45 Massnahmen vorgesehen. Sie betreffen neben den Bereichen Sprache und Schule/Beruf Verbesserungen der Situation in Wohngebieten, spezifische Integrationsförderung, öffentliche Sicherheit, Sport, Gesundheit, Raumentwicklung, Statistik sowie die Rassismusbekämpfung. Der Bundesrat erteilte der bestehenden interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migrationsfragen den Auftrag, die Massnahmen zu begleiten, wobei die Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung einbezogen werden sollen.

Bericht über Massnahmen zur Verringerung der Integrationsdefizite

Ende Juni beschlossen die Delegierten der SVP mit grossem Mehr, eine Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)“ zu lancieren. Demnach sollen bestimmte Straftaten zwingend zur Ausweisung und zu einem 5- bis 15-jährigen Einreiseverbot führen. Dazu gehören vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Menschenhandel, Drogenhandel, Raub und Einbrüche sowie der (nicht näher definierte) missbräuchliche Bezug von Sozialhilfe oder von Leistungen der Sozialversicherungen. Auf den aufenthaltsrechtlichen Status wäre nicht zu achten. Diese letzte Bestimmung stellt die Frage nach der völkerrechtlichen Zulässigkeit des Begehrens. Insbesondere darf aufgrund des Freizügigkeitsabkommens EU-Bürgern das Aufenthaltsrecht nur entzogen werden, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sind. Zudem gibt es das international geltende Verbot der Rückschiebung in einen Verfolgerstaat (Non-refoulement-Prinzip). Exponenten der SVP erklärten zwar, in diesen Fällen käme die Initiative nicht oder nicht vollumfänglich zur Geltung, andererseits polemisierten sie – bis hin zu Bundesrat Blocher – immer wieder gegen das „so genannte Völkerrecht“, welches ihrer Meinung nach die Volkssouveränität ausheble.

Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“
Dossier: Ausschaffungsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Mit einer Motion wollte Nationalrat Müller (fdp, SG) erreichen, dass die Fremdenpolizeibehörden vor ihrem Entscheid über Erteilen, Verlängern oder Entziehen einer Aufenthaltsbewilligung Auskünfte bei der Arbeitslosenversicherung anfordern können, um sich so ein Bild der Integrationsbemühungen einer ausländischen Person auf dem Arbeitsmarkt machen zu können. Der Bundesrat unterstützte dieses Anliegen grundsätzlich und erklärte, er werde es bei einer künftigen Revision des AVIG berücksichtigen. Die Motion wurde aber von links-grüner Seite bekämpft und so vorderhand der Diskussion entzogen.

Motion fordert die Weitergabe von Daten der Arbeitsvermittlungsstellen an die kantonale Fremdenpolizei (07.3055)

Ausgehend von einem Bericht des BFS, wonach in der Schweiz bei Eheschliessungen in fast 50% der Fälle mindestens ein Partner oder eine Partnerin eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, forderte Nationalrätin Haller (svp, BE) den Bundesrat mit einer Motion auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Visumserteilung, des Familiennachzugs und des Ehevorbereitungsverfahrens allen ausländischen Personen, die ihren ehelichen Wohnsitz in der Schweiz haben werden, schriftliche Informationen über zentrale schweizerische Rechtsvorschriften in einer für die Betroffenen verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt werden. Neben dem Eherecht sei insbesondere auch über die Gleichstellung von Frau und Mann, über die Rechte der Kinder sowie über weitere Grundrechte und -pflichten zu informieren. Ferner soll auf die Strafbarkeit von Tatbeständen wie häusliche Gewalt, Zwangsheirat usw. sowie auf geeignete Beratungsstellen hingewiesen werden. Da im neuen Ausländergesetz (AuG) die Integration als vordringliche Querschnittsaufgabe der Behörden auf allen Stufen verankert ist, war der Bundesrat bereit, die Motion entgegenzunehmen, worauf diese vom Nationalrat diskussionslos angenommen wurde.

Eheschliessungen

Suite à l’approbation de l’Accord bilatéral sur la circulation des personnes avec l’Algérie par le Conseil des Etats fin 2006, le Conseil national s’est saisi de cet objet au mois de juin. Deux propositions de minorité sont intervenues. Une minorité de gauche, emmenée par le socialiste Jean-Claude Rennwald (JU), a proposé que l’examen de cet accord soit différé jusqu’à ce que l’Etat de droit et les libertés fondamentales aient été instaurés en Algérie. Une minorité Gysin (ps, BS) a proposé quant à elle de ne pas entrer en matière sur cet objet. Le conseil a rejeté ces deux propositions par 111 voix contre 59, et 113 voix contre 57, respectivement. Au vote final, le Conseil national a finalement approuvé le projet d’arrêté par 115 voix contre 57, les Verts et le PS s’y opposant toutefois en bloc.

Accord bilatéral sur la circulation des personnes avec l'Algérie (OCF 06.076)

Ein Bericht des Seco versuchte, die weit verbreitete Furcht zu zerstreuen, wonach es auf dem Arbeitsmarkt wegen dem bilateralen Abkommen zu einer Verdrängung der inländischen Erwerbsbevölkerung durch eine verstärkte Zuwanderung kommt. Die Nettozuwanderung liegt demnach seit 2002 etwa in der Höhe der beiden Jahre vor der Arbeitsmarktöffnung. Es kamen zwar deutlich mehr Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten, doch wanderten im Gegenzug bedeutend weniger Personen von ausserhalb der EU/EFTA zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ein. Die Ausländer verdrängten also nicht die Schweizer, sondern andere einwanderungswillige Ausländer. Entschärfend dürfte aber auch der Konjunkturaufschwung ab 2004 gewirkt haben.

SECO veröffentlicht einen Bericht über die Folgen der Arbeitsmarktöffnung

Per 1. Juni lief die Fünfjahresfrist aus, während der Arbeitssuchende aus den 15 EU-Kernstaaten aufgrund der Schutzklausel des Freizügigkeitsabkommens vorderhand nur beschränkt freien Zutritt zum Schweizer Arbeitsmarkt erhielten. 15'000 Personen konnten so jedes Jahr als Daueraufenthalter (und weitere 115'000 als Kurzaufenthalter) einreisen, unter der Bedingung, dass sie eine zugesicherte Stelle hatten. Das Kontingent für Daueraufenthalter war jeweils innert Kürze ausgeschöpft. Falls der Zustrom nach dem Wegfallen der Kontingentierung zu gross werden sollte, könnte die Schweiz sich auf eine „Ventilklausel“ berufen, die ihr ab Juni 2008 für zwei Jahre wieder eine Kontingentierung erlauben würde.

Kontingentierung

Der Sonderberichterstatter der UNO zur Bekämpfung des Rassismus hatte die Verhältnisse in der Schweiz im Januar 2006 einer Evaluation unterzogen. In seinem 2007 publizierten Bericht kritisierte er, Gesetzgebung und Politik würden Fragen der Einwanderung und des Asyls einseitig unter dem Sicherheitsaspekt behandeln. Insbesondere sei das „Leitmotiv des ausländischen Kriminellen“ bei zahlreichen Abstimmungen immer wieder aufgenommen, in politischen Reden betont und von manchen Medien verstärkt worden. Dadurch werde es in der kollektiven Gesinnung je länger je mehr bestimmend.

UNO publiziert Bericht über den Rassismus in der Schweiz

Im Jahr 2006 ist die Zahl der ausländischen Erwerbstätigen in der Schweiz so stark angestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Mitte 2006 waren rund 850'000 Personen aus dem Ausland in der Schweiz erwerbstätig, was gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 2,4% bedeutet. Damit hatte jede fünfte erwerbstätige Person in der Schweiz einen ausländischen Pass – und darin sind Grenzgänger, Kurzaufenthalter und Asylbewerber noch nicht einmal eingeschlossen. Besonders deutlich zugenommen hat dabei die Zahl der deutschen (+10,6%) und portugiesischen (+7,4%) Beschäftigten. Der grösste Teil der arbeitenden Ausländer in der Schweiz stammt aus einem EU- oder EFTA-Mitgliedsland. Das zahlenmässig grösste Kontingent stellen nach wie vor Italien und der westliche Balkan (zusammen knapp 20%), gefolgt von Deutschland und Portugal. Über zwei Drittel der Immigranten können sich über einen hohen Ausbildungsstand ausweisen. In den letzten 10 Jahren haben 76% der Einwanderer in die Schweiz eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe absolviert. Noch viel ausgeprägter gilt dies für die Neuankömmlinge aus Nord- und Westeuropa. Von ihnen haben 94% eine nachobligatorische Ausbildung hinter sich. Sie arbeiten deshalb auch zu 48% in hoch qualifizierten Berufen (Akademiker, Kaderfunktionen), gegenüber lediglich 25% unter der schweizerischen Bevölkerung. Bei den Deutschen in der Schweiz sind es sogar über die Hälfte, nämlich 52%. Neben dem Kriterium Herkunftsregion zeigen sich auch markante Unterschiede im Ausbildungsniveau beim Vergleich hinsichtlich des Zeitpunkts der Einwanderung: Während von den in den letzten 10 Jahren eingewanderten Ausländern drei Viertel eine nachobligatorische Ausbildung abgeschlossen haben, sind es bei denjenigen, die schon länger als ein Jahrzehnt in der Schweiz leben und arbeiten, nur 55%.

850 000 Personen erwerbstätig hohen Ausbildungsstand

Die ausländische Bevölkerung in der Schweiz nahm 2006 um 0,8% auf gut 1,5 Mio Menschen zu. Der Zuwachs ist grösstenteils auf die Zuwanderung aus der EU zurückzuführen. Einmal mehr beeinflusste laut Bundesamt für Migration (BFM) das bilaterale Abkommen mit der EU über den freien Personenverkehr die Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz. Aus den 15 alten EU- und den EFTA-Staaten kamen mit 18'070 Menschen 2,1% mehr in die Schweiz als 2005, während die Zuwanderung aus Ländern ausserhalb der EU abnahm. Ende 2006 lebten 1'523'586 Ausländerinnen und Ausländer dauerhaft in der Schweiz, was 20,4% der Bevölkerung ausmachte. Am meisten Menschen kamen wie bereits in den Vorjahren aus Deutschland (15'000) und Portugal (6'208). An dritter Stell standen die Zuwanderer aus Frankreich (2'548). Geringer war die Immigration aus Serbien, Italien, Spanien, Bosnien-Herzegowina und Sri Lanka. Das entspricht laut BFM dem Trend der letzten fünf Jahre. Als häufigster Einwanderungsgrund wurde die Erwerbstätigkeit genannt (37,4%), gefolgt vom Familiennachzug (36,6%) und der Aus- und Weiterbildung (13,3%). Den grössten ausländischen Bevölkerungsanteil stellten weiterhin die italienischen Staatsbürger mit 291'684 Personen, gefolgt von Serbien mit 190'794, Portugal mit 173'477 und Deutschland mit 172'580. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 47'607 Menschen eingebürgert, 7'854 mehr als 2005.

gut 1,5 Mio Menschen zu 20,4% der Bevölkerung

Durant l’année sous revue, le Conseil des Etats a ratifié l’Accord bilatéral sur la circulation des personnes avec l’Algérie. Cet accord règle la réadmission des ressortissants des Parties contractantes et définit les procédures à suivre.

Accord bilatéral sur la circulation des personnes avec l'Algérie (OCF 06.076)