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En raison de la deuxième vague du Covid-19, le Chef de l'armée ordonne la suspension des grands exercices de troupes jusqu'à fin 2020 pour préparer à un nouvel engagement en faveur des autorités civiles. S'agissant des cours de répétition, sont maintenus seulement ceux qui pourraient être utiles pour faire face à la crise. Dès fin octobre, le recrutement sera suspendu pour au moins trois semaines.

Suspension des grands exercices de troupes de l'armée
Dossier: Assistenzdienst der Armee im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19

In drei Sitzungen Mitte Mai 2020 beschlossen die GPK der beiden Räte eine Inspektion zur Aufarbeitung der Bewältigung der Covid-19-Pandemie durch die Bundesbehörden durchzuführen. Der Beschluss, in den kommenden Untersuchungen diesbezüglich einen Schwerpunkt zu setzen, sei einstimmig gefallen – so die Medienmitteilung. Ziel der Untersuchung sei es, die «demokratische Verantwortlichkeit von Bundesrat und Bundesverwaltung zu stärken und Lehren für die Bewältigung künftiger Krisen zu ziehen». Um möglichst viele Teilbereiche in die Inspektion einbeziehen und möglichst früh beginnen zu können, seien alle Subkommissionen eingeschaltet worden. So sei auch Flexibilität bei neu auftretenden Problemen und Entwicklungen gewährleistet.
Im Sonntagsblick wurden diverse Fragen gestellt, die der Bericht aus Sicht der Zeitung anzugehen habe: Ist der Ausnahmezustand verfassungskonform und verhältnismässig? Weshalb waren die Pandemiepläne, welche genau für solche Fälle erstellt worden waren, nicht umsetzbar? «Wieso das Wirrwarr um die Masken?» Die Zeitung vermutete, dass sich auch die GPDel einschalten und die verschiedenen Beschlüsse der Regierung unter die Lupe nehmen werde.

Inspektion zur Aufarbeitung der Bewältigung der Covid-19 Pandemie durch die Bundesbehörden

Le Conseil fédéral prolonge la mise à disposition de militaires pour la protection des représentations étrangères et dans le domaine des mesures de sécurité relatives au trafic aérien pour les années 2021 à 2023. Dix militaires opéreront comme gardes de sûreté à bord d’avions de ligne, au maximum 14 autres seront affectés pour la protection des représentations étrangères. Les salaires seront supportés par les crédits autorisés du DDPS.

Protection des représentations étrangères et air marshalls
Dossier: Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen

Le DDPS rend l'organisation du tir hors du service plus transparente. Les sociétés de tir assument une partie de l'instruction au tir, sur mandat de la Confédération. Pour ce faire, elles perçoivent une indemnité pour l’organisation du programme obligatoire, du tir en campagne et du cours pour jeunes tireurs (8.6 millions de francs en 2018). Elles acquièrent également des munitions d’ordonnance à un prix inférieur à celui payé par l’armée, ce qui équivaut à une autre forme d'indemnisation de leurs activités (9.3 millions de francs en 2018).
Un rapport périodique sur la remise des munitions est effectué depuis 2017. Le logiciel utilisé par le DDPS et la Fédération sportive suisse de tir (FST) a été dernièrement adapté pour respecter les exigences de sécurité fixées dans l'Administration fédérale. L'incorporation des militaires n'est plus spécifiée. En outre, une prochaine application sera uniquement gérée par la Confédération. Viola Amherd a décidé d'autres mesures pour renforcer la transparence et économiser environ un demi-million de francs par an. Premièrement, la réduction du prix accordée aux société de tir lors de l'achat de munitions figurera dès à présent dans le message de l'armée. Deuxièmement, seules les munitions utilisées à l'armée pourront être vendues. De plus, il ne sera plus possible de vendre des munitions à des sociétés de tir à l'étranger. Enfin, la contribution au sport prélevé lors de la vente de munitions aux sociétés de tir sera directement perçu par la FST et non plus par l'intermédiaire du DDPS.

Meilleure transparence pour le tir hors du service

Am 8. Dezember 2017 verabschiedete der Bundesrat die aktualisierte nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2018–2022. Als kritische Infrastruktur werden Prozesse, Systeme und Einrichtungen bezeichnet, welche für das Wohlergehen der Bevölkerung und das Funktionieren der Wirtschaft eine zentrale Rolle einnehmen. Zum Schutz dieser Infrastrukturen definierte der Bundesrat nach enger Zusammenarbeit mit deren Betreibenden, den zuständigen Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie den Kantonen 17 Massnahmen, mit welchen die Versorgungssicherheit der Schweiz sowohl sektorspezifisch als auch sektorübergreifend optimiert und erhalten werden soll. Die Stossrichtung der bereits 2012 in Kraft gesetzten Strategie wollte die Regierung jedoch weiterhin beibehalten. Die aktualisierte Strategie ziele vielmehr darauf ab, relevante Arbeiten in einen kontinuierlichen Prozess zu überführen, rechtlich zu verankern und punktuell zu ergänzen. Zur Erreichung dieser Ziele beauftragte die Regierung alle zuständige Aufsichts- und Regulierungsbehörden damit, die Sektoren der kritischen Infrastrukturen auf das Vorliegen erheblicher Risiken für Versorgungsstörungen zu prüfen und solche bei Bedarf zu minimieren.
Darüber hinaus beauftragte der Bundesrat das BABS mit der Führung eines Verzeichnisses von für die Schweizer Versorgung strategisch bedeutenden Objekten. Dies sei notwendig, um den Infrastrukturbetreibenden im Falle einer Katastrophe oder Notlage eine möglichst rasche Unterstützung durch die Armee und Partner des Bevölkerungsschutzes zu gewährleisten. Diese seien ausserdem dazu angehalten, vorsorglich Einsatzplanungen zur Verhinderung von Ausfällen oder zur raschen Wiederaufnahme der Funktionsfähigkeit zu erarbeiten und periodisch zu aktualisieren. Im Rahmen der Strategie prüfe der Bundesrat zudem die Notwendigkeit von zusätzlichen Rechtsgrundlagen wie einer Meldepflicht bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen und Ausfällen sowie sektorübergreifende Vorgaben zur «Resilienz der Betreiber kritischer Infrastrukturen».
Die Strategie 2018–2022 und ihre Massnahmen sollten laut Bundesrat im Jahr 2022 auf ihre Wirksamkeit überprüft und allenfalls aktualisiert werden.

Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2018-2022
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen

Eine neue Kostenschätzung der ESTV zum Informatikprogramm FISCAL-IT ergab einen zusätzlichen Mittelbedarf von CHF 26 Mio. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zum einen werden zur Umsetzung des Projekts aufgrund des technologischen Fortschritts heute andere Technologien verwendet, als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Kostenschätzung im Jahr 2012 angenommen worden war. Die durch die Verwendung neuer Technologien entstehenden Innovationskosten müssen vollumfänglich durch das FISCAL-IT-Projekt getragen werden. Des Weiteren ist der Aufwand für die Integration einzelner Applikationen in den Betrieb beim BIT höher als vermutet. Schliesslich wurden neue Teilprojekte – zum Beispiel aufgrund der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und den Revisionen des RTVG oder des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen – hinzugefügt, was die Komplexität von FISCAL-IT zusätzlich erhöht hat. Diese Verzögerungen bringen allesamt Mehrkosten bei Planung, Steuerung und Controlling mit sich. Entsprechend beantragte der Bundesrat im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2017 einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 18 Mio. Bundesrat Maurer begründete diesen damit, dass beim Projektbeginn zu optimistisch gerechnet worden sei, dass neue Teilprojekte hinzugekommen seien und es in einigen Projekten zu Verzögerungen gekommen sei. Er betonte aber auch, dass bei Vollendung des Projekts bis zu 100 Stellen gespart werden können.
Dieser Nachtragskredit führte zu einigen Diskussionen im Parlament. Während ihn der Ständerat immer wieder guthiess, lehnte ihn der Nationalrat in allen Etappen des Differenzbereinigungsverfahrens ab. In der Einigungskonferenz setzte sich zwar der Ständerat durch, der Nationalrat lehnte jedoch den Vorschlag der Einigungskonferenz und mit ihm die beiden noch offenen Punkte des Nachtrags I ab. Bereits zuvor hatte Finanzminister Maurer angetönt, dass er bei einer Ablehnung dieselbe Forderung zum FISCAL-IT-Projekt im Nachtrag II noch einmal stellen werde.

Fiscal-IT

Bei der dritten Prüfung des INSIEME-Nachfolgers FISCAL-IT anfangs 2016 machte die EFK erste Indizien aus, dass die im Jahr 2014 veranschlagten CHF 85.2 Mio. nicht ausreichen könnten. So kam es „aufgrund der neuen Technologien im Rahmen der serviceorientierten Architektur", mit denen das BIT in dieser Komplexität wenig Erfahrung hatte, zu Mehrkosten. Bisher konnten diese vom BIT selbst getragen oder über die Reserven verbucht werden. Da diese Reserven aber beinahe aufgebraucht sind, können Budgetüberschreitungen nicht ausgeschlossen werden – so der Bericht der EFK. Zudem sorgten die Beschaffungen (v.a. die Personalrekrutierung) noch immer für Verzögerungen, gemäss der ESTV sollte der Endtermin Ende 2018 jedoch eingehalten werden können. Der Bericht dokumentierte aber auch erste Erfolge des Projekts, erste Anwendungen konnten bereits in Betrieb genommen werden: Zum Beispiel erlaubt die Applikation zur Mehrwertsteuer-Einreichung (MOE) den Steuerpflichtigen neu, ihre Mehrwertsteuer-Abrechnung online selbst zu erfassen.

Fiscal-IT

Bei der zweiten Prüfung des Projekts FISCAL-IT durch die EFK Ende 2014 standen die Planung und das Controlling im Mittelpunkt. Zu diesem Zeitpunkt waren 14 der 29 Projekte gestartet. Die EFK attestierte dem Projekt wiederum eine positive Entwicklung, ebenfalls positiv erwähnt wurden die Aufmerksamkeit, die das Projekt in der ESTV und im BIT geniesst, die Kompetenz der Akteure sowie die Führungstätigkeit in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Bundesverwaltung. Dennoch schlägt die EFK Verbesserungsmassnahmen vor: Unter anderem sei der Erfolg des Programms zu stark von einem externen Mitarbeiter, dem Fachprogrammleiter, abhängig. Dessen allfälliger Ausfall könne kaum innert nützlicher Frist korrigiert werden. Kritisiert wurde auch die hohe Fluktuationsrate, insbesondere auf der Ebene Projektleitung. Die Hälfte der Mitarbeitenden der Projektleitung wurde 2014 ausgetauscht. Die bei der Prüfung 2013 empfohlenen Massnahmen seien hingegen zufriedenstellend umgesetzt worden und hätten sich bewährt, jedoch seien noch nicht alle festgestellten Probleme behoben. So komme es aufgrund von Beschaffungen noch immer zu Projektverzögerungen. Bei zwei Projekten musste entsprechend der Einführungstermin verschoben werden.

Fiscal-IT

Mit Anfang 2015 trat ein Teil der 2012 vom Parlament beschlossenen Staatsleitungsreform in Kraft: Das Bundespräsidialamt wird fortan durch einen Präsidialdienst unterstützt. Mit der Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) steht der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten neu ein Stab zur Seite, der die bis anhin von der Bundeskanzlei und dem EDA erbrachten Aufgaben in Form von aussenpolitischer Beratung gebündelt wahrnimmt. Mit der Zeit sollen bei der neu geschaffenen Stelle Fachwissen angesammelt und Kontaktnetze aufgebaut werden. Damit soll die Beratung des wechselnden Bundespräsidialamtes beständiger und effizienter werden.

Staatsleitungsreform

Zum ersten Mal steht ab 2014 dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) eine Frau vor. Anfang Mai wählte der Bundesrat Nicoletta della Valle zur Nachfolgerin von Jean-Luc Vez. Della Valle war bis 2012 bereits stellvertretende Direktorin im Fedpol. Das Fedpol war im Jahr 2000 durch eine Fusion der verschiedenen polizeilichen Dienste des Bundes enstanden. Es ist – weil das Polizeiwesen eigentlich kantonal organisiert ist – zuständig für überkantonale und internationale Ermittlungen.

Bundesamt für Polizei

Die Finanzkontrolle (EFK) rügte in ihrem Bericht das Bundesamt für Migration (BfM), weil Beschaffungen freihändig vergeben worden seien. Obwohl die 21 der 25 untersuchten Geschäfte hätten ausgeschrieben werden müssen, wurde die Vergabe unter der Hand vollzogen. Damit war nach dem Seco und der ZAS bereits das dritte Amt wegen mangelhafter Vergaben in die Kritik geraten.

rügte Bundesamt für Migration

Anfang März wurde bekannt, dass auch bei der zentralen Ausgleichsstelle (ZAS), in der die AHV-Gelder verwaltet werden, systematisch gegen das Beschaffungsrecht verstossen worden war. Weil sie teure Informatikprojekte freihändig an Unternehmen vergab, gescheiterte Projekte kaschierte und letztlich Millionenbeträge verschleudert habe, wurde die Direktorin der ZAS, Valérie Caveros freigestellt. Die Affäre reihte sich ein in eine Reihe von negativen Vorkommnissen hinsichtlich des Beschaffungswesens, vor allem im IT-Bereich.

zentralen Ausgleichsstelle gegen das Beschaffungsrecht verstossen

2013 startete der Bund offiziell das Projekt FISCAL-IT, das die Erneuerung der elektronischen Systeme der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zum Ziel hat und voraussichtlich bis Ende 2018 abgeschlossen sein soll. Das Vorgängerprojekt INSIEME war 2012 mit einem Verlust von über CHF 100 Mio. ohne Umsetzung abgebrochen worden. FISCAL-IT sollte nun auf die beim Projekt INSIEME gemachten Erfahrungen aufbauen, das heisst dessen Fehler vermeiden, aber seine bereits erarbeiteten Ergebnisse übernehmen. Dazu wurde das Projekt in 29 Informatikprojekte, unter anderem zu den verschiedenen Steuerarten – Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Stempelsteuer, Emissionsabgaben usw. –, mit einheitlichem Programm-Management und Architekturkonzept unterteilt. Für das gemeinsam von der ESTV und dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) getragenen Projekt bewilligte das Parlament im Voranschlag 2014 einen Verpflichtungskredit von CHF 85.2 Mio.
Als Nachfolgeprojekt von INSIEME war dem Projekt grosse Aufmerksamkeit gewiss. Durch seinen Status als IKT-Schlüsselprojekt unterliegt es einer jährlichen Prüfung durch die eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), wodurch allfällige Probleme diesmal früh erkannt werden sollen. Bei der ersten solchen Überprüfung Ende 2013 hinterliess das Projekt bei der EFK einen guten Eindruck, dennoch wies diese auch auf einige Probleme und erschwerende Rahmenbedingungen hin, wie sie in ihrem Bericht festhielt. Unter anderem beschäftige die Aufarbeitung von INSIEME die Mitarbeitenden nach wie vor stark und bringe enormen Aufwand für diese mit sich. Der Druck auf das Projekt FISCAL-IT sei entsprechend überall spürbar. Zudem seien bereits in dieser Anfangsphase bei verschiedenen Projekten Verzögerungen aufgrund von Beschaffungsproblemen und wegen eines unvollständigen Architekturkonzepts feststellbar.

Fiscal-IT

Neuer Generalsekretär im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wurde Stefan Brupbacher. Der zurücktretende FDP-Generalsekretär wurde damit rechte Hand von Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann und Nachfolger von Monika Rühl, die neu das Direktorium des Wirtschaftsdachverbandes Economiesuisse übernahm.

Generalsekretär WBF

Die Reorganisation der DEZA (Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit) erhielt schlechte Noten. Die Konzentration der Kommunikations-, Rechts- und Personaldienste im EDA seien schlecht umgesetzt worden, teilweise leide die Effizienz und die Mitarbeitenden seien unzufrieden, fasste eine Studie der KPMG-Wirtschaftsberatung zusammen. In der DEZA herrsche Misstrauen gegenüber dem EDA. Trotz der Kritik trieb Aussenminister Burkhalter die Zentralisierung voran und forderte eine Zusammenlegung der ausländischen DEZA-Büros mit den Botschaften. Die stärkere Einbindung der DEZA, die bereits unter Micheline Calmy-Rey begonnen hatte, sollte auch mit der Ernennung eines neuen Chefs weitergetrieben werden. Im April kam es zu einem Ämtertausch: Manuel Sager, der scheidende US-Botschafter, ersetzte Martin Dahinden, der seinerseits neu Botschafter in den USA wurde. Die Reorganisation ist auch politisch umstritten: Während Bürgerliche die effizientere Zusammenarbeit der verschiedenen Dienste und einen einheitlichen aussenpolitischen Auftritt begrüssen, befürchtet die Linke, dass damit die Entwicklungshilfe beschnitten oder in den Dienst wirtschaftlicher Interessen gestellt werde. Entwicklungszusammenarbeit müsse jedoch unabhängig sein.

Reorganisation der DEZA

Auf einige Kritik stiess der vorsorgliche Stellenausbau im Bundesamt für Strassen (Astra). Das Amt war – irrtümlicherweise, wie sich Ende November zeigte – von einer Annahme der Abstimmung über die Erhöhung der Autobahngebühren ausgegangen und hatte bereits vor dem Urnengang 34 neue Stellen geschaffen und besetzt. Für die Umsetzung des mit der Abstimmung verknüpften Beschlusses über den Ausbau des Strassennetzes wären insgesamt 60 Stellen nötig gewesen, die dann allerdings mit dem negativen Ausgang des Urnengangs obsolet wurden. Das Astra verteidigte sich zwar, man habe für den Ausbau vorbereitet sein wollen. Die vorbehaltslose Anstellung der 34 Personen, deren Stellen „haushaltneutral“ abgebaut werden sollen, stiess vor allem bei Finanzpolitikern auf Kritik. Zwar handle es sich beim Astra um ein so genanntes „Flag-Amt“ (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget), das entsprechend über einen bestimmten Spielraum verfüge, um Mittel zwischen Sach- und Personalaufwand zu verschieben, Sachaufwand im Umfang von 34 Personalstellen zu kompensieren sei aber eigentlich nicht vorstellbar, äusserte sich Urs Schwaller (cvp, FR), der laut Zeitungsberichten den Fall zum Anlass nehmen wollte, die geplante Einführung von Globalbudgets noch einmal kritisch zu überdenken.

vorsorgliche Stellenausbau im Bundesamt für Strassen

Die Kosten für die Reorganisation des per 1. Januar tätigen neuen Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), das durch einen Zusammenschluss des bis anhin dem EDI angehörenden Bundesamts für Bildung und Forschung und dem Bereich ETH mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie gebildet wurde, beliefen sich auf CHF 1,9 Mio. Das Staatssekretariat ist beim neuen Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF, bisher EVD) angesiedelt. Die Neuorganisation war nicht mit Kündigungen verbunden. Der Stellenetat des neuen SBFI beträgt 248 Vollzeitstellen.

Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation

Ab dem 1. Januar 2013 wird das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) seinen Namen ändern. Es heisst neu Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), womit deutlich gemacht werden soll, dass neben der Wirtschaft auch die Bildung in ihrer ganzen Breite im Departement untergebracht ist.

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Für das ab 2013 operative neue Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), welches durch einen Zusammenschluss des bis anhin dem EDI angehörenden Bundesamts für Bildung und Forschung und dem Bereich ETH mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie gebildet und neu im EVD (WBF) angesiedelt wurde, war eine dreiköpfige Direktion und elf Abteilungen vorgesehen. Neuer Staatssekretär des Bildungsamtes wurde Mauro Dell’Ambrogio. Im Vorfeld der Wahl hatte ein Vorschlag von Bundesrat Schneider-Ammann, einen Freund aus der eigenen Firma zum Chef des Bildungsamtes zu ernennen, für einigen Presserummel gesorgt.

Secrétariat d’Etat à la formation, la recherche et à l’innovation (SEFRI)
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Zu einer Neuorganisation kam es auch im EDI, zu welchem im Vorjahr das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet, bisher EVD) zugeteilt worden war. Das BVet soll mit der Abteilung Lebensmittelsicherheit im Bundesamt für Gesundheit vereint werden, damit nur noch eine einzige Bundesbehörde für die Lebensmittelsicherheit zuständig ist.

Bundesbehörde für die Lebensmittelsicherheit

Im Sommer 2012 verabschiedete der Bundesrat die nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen 2012 und beauftrage das BABS sowie weitere betroffene Stellen mit deren Umsetzung. Kritische Infrastrukturen stellten einen zentralen und unverzichtbaren Pfeiler der modernen Gesellschaft dar und müssten vor grossflächigen Ausfällen mit gravierenden Auswirkungen auf Bevölkerung, Wirtschaft und Staat geschützt werden, begründete der Bundesrat den Handlungsbedarf. Die neue Strategie soll das bereits hohe Schutzniveau weiterhin gewährleisten und die Widerstandsfähigkeit von kritischen Infrastrukturen der Schweiz stärken. In den zwei Handlungsfeldern «Kritische Infrastrukturen» und «Kritische Infrastrukturen-übergreifender Bereich» konkretisiert der Bundesrat 16 Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels.
Die vorgesehenen Massnahmen umfassen unter anderem ein neues Inventar der vorhandenen Infrastrukturen in der Schweiz, Plattformen zur Förderung der Zusammenarbeit sowie die Gewährleistung subsidiärer Unterstützung für die Betreibenden von Kritischen Infrastrukturen im Falle gravierender Ereignisse. Zur Stärkung des Selbstschutzes soll zudem die Erarbeitung und Umsetzung umfassender Schutzkonzepte in Zusammenarbeit mit Akteuren der Bundes- und Kantonsbehörden sowie mit Betreibenden erfolgen und mit ähnlichen Projekten wie den Strategien zur Informationsgesellschaft, zu Cyber-Risiken oder zur Erdbebenvorsorge koordiniert werden.

Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen 2012
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen

Seit Januar 2011 sind die Angestellten des Bundes verpflichtet, Missstände am Arbeitsplatz anzuzeigen. Whistleblower, also Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Informationen über solche Missstände weitergeben, sind verpflichtet, ihre Beobachtungen entweder ihren Vorgesetzten oder aber der Eidgenössischen Finanzkontrolle, die als Anlaufstelle fungiert, zu melden. Mit dem Hinweis, dass diese Möglichkeit noch zu wenig niederschwellig sei, dass nun aber vorerst das Funktionieren der EFD als Meldestelle abzuwarten sei, zog Moser (glp, ZH) ihre 2009 eingereichte Motion zurück (09.3286).

Anlaufstelle für das Bundespersonal bei Missständen (Whistleblowing)
Dossier: Whistleblowing

En cours d’année, le DDPS a lancé un programme d’assainissement concernant 8'000 sites pollués, dont 2'500 sont considérés comme relativement pollués. Le tir est la principale source de pollution. La présence d’antimoine est particulièrement préoccupante. Cet assainissement doit durer 25 ans et coûter un milliard de francs.

programme d’assainissement

Per 1. Juli nahm mit dem Genfer Vasco Dumartheray der erste Delegierte für Mehrsprachigkeit seine Tätigkeit in der Bundesverwaltung auf. Sein Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Förderung der Vertretung von Angehörigen lateinischer Sprachgemeinschaften.

erste Delegierte für Mehrsprachigkeit

En 2008, le Conseil fédéral a décidé d’élaborer un nouveau rapport sur la politique de sécurité. Il devait être présenté au milieu de l’année sous revue mais n’a finalement pu être publié qu’au mois d’avril 2010. Son élaboration a débuté au printemps 2009 par une large consultation de 45 partis, organisations et experts suisses et étrangers ainsi que de la population suisse. Elle a suscité de nombreux débats médiatiques et politiques. Divers objets parlementaires dépendaient des réponses qu’il devait donner. De la sorte, plusieurs discussions ont été reportées à sa publication. En automne, des oppositions se sont révélées au sein du Conseil fédéral, notamment entre le chef du DDPS et la cheffe du DFAE sur les engagements armés à l’étranger. Parallèlement, suite à l’affaire des fuites concernant la proposition d’Ueli Maurer de ne pas remplacer les avions de combat F-5 Tiger, le Conseil fédéral a considéré que le DDPS ne devait pas élaborer seul le nouveau rapport sur la politique de sécurité comme cela se faisait auparavant. Le rapport a ainsi été élaboré par un groupe de travail interdépartemental en consultation avec les conférences des directeurs cantonaux pour l’armée, la police et la protection civile. Le Conseil fédéral a par la même occasion décidé que le rapport devait traiter des engagements à l’étranger, de la sécurité nationale intérieur, de la continuation du développement de l’armée et des questions liées au financement de cette politique.

nouveau rapport sur la politique de sécurité