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  • Graf-Litscher, Edith (sp/ps, TG) NR/CN

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Im Dezember 2019 legte der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung des Postulates Graf-Litscher (sp, TG) vor und präsentierte darin Varianten für die Ausgestaltung von Meldepflichten von kritischen Infrastrukturen bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen. Der Bericht erörterte die derzeitige Ausgangslage, verglich Meldepflichten im Ausland und präsentierte nebst der Variante, keine weiteren Meldepflichten einzuführen, drei Varianten für eine Meldepflicht und für Meldestellen in der Schweiz. Bei diesen drei Möglichkeiten würde entweder eine zentrale Meldestelle etabliert, die bisherigen dezentralen Meldestellen in den Sektoren auf- und ausgebaut oder als letzte Variante eine Kombination der beiden Ansätze umgesetzt, wobei eine zentrale Meldestelle einzig für Cybervorfälle und die bestehenden dezentralen Stellen für alle anderen sicherheitsrelevanten Vorfälle zuständig wären. Die vorgeschlagenen vier Varianten sollen in einem nächsten Schritt mit Wirtschaftskreisen, den Kantonen und den zuständigen Behörden vertieft diskutiert werden und im Sommer 2020 zur Erarbeitung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage führen.

Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen (Po. 17.3475)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Nationalrätin Graf-Litscher (sp, TG) wies in ihrem Postulat für eine Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen darauf hin, dass Infrastrukturen wie Strom und Telekommunikation sehr essentiell für die Schweiz sind und Risiken wie Cyberangriffe, Naturkatastrophen sowie militärische und terroristische Angriffe auf die Infrastruktur grosse Auswirkungen auf das ganze Land haben würden. Sie forderte den Bundesrat dazu auf, darzustellen, wie eine mögliche Meldepflicht bei potenzieller Bedrohung aussehen könnte. Mithilfe einer systematischen Auswertung dieser Meldungen könnte so ein Frühwarn-, Beratungs- und Abwehrsystem aufgebaut werden, welches potenzielle Risiken verringert.
Bundesrat Maurer begrüsste diese Forderung und betonte die geforderte Systematik, die zur Prävention von Risiken führen könne. Durch den Austausch von Erfahrungen unter den Betreibern und den staatlichen Behörden könne das Sicherheitsdefizit der Schweiz in diesem Bereich verringert werden. In der Schweiz seien derzeit wichtige Infrastrukturen anfällig bezüglich diverser Gefahren. Der Nationalrat nahm das Postulat am 13. Dezember 2017 stillschweigend an.

Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen (Po. 17.3475)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Im Juni wurde im Nationalrat die Botschaft des Bundesrates über Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden behandelt. Darin hat der Bundesrat dargelegt, wie die Missionen AMBA CENTRO und TIGER weitergeführt werden sollen, bis die Rechtsgrundlagen für die WEA umgesetzt werden. Damit wurde dem Parlament eine Übergangslösung unterbreitet, wie sie höchstens bis zum Jahresende 2018 gelten solle. Im Aufgabenbereich Botschaftsschutz sollen weiterhin maximal 80 Armeeangehörige eingesetzt werden können (wie im Jahr 2015), per Anfang 2017 und auch für 2018 soll diese Zahl jedoch auf 44 reduziert werden. Für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr sollen wie bis anhin maximal zehn Armeeangehörige verfügbar sein. Auf der Kostenseite umreisst die Vorlage Aufwendungen von CHF 40.5 Mio. für den Schutz ausländischer Vertretungen, was dem Aufwand von 2015 entspricht. Diese Ausgaben werden 2017 rund CHF 1 Mio. höher liegen. Für die Ausgabenseite Luftverkehr werden jährlich CHF 900'000 eingesetzt. In beiden Aufgabenbereichen werden die Dienste in der Folge über die WEA geregelt und nach wie vor Armeeangehörige einbinden. Diese Stossrichtung wird auch vom Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) unterstützt.
In der Volkskammer gab es einen Nichteintretensantrag Voruz (sp, VD), die Mehrheit der SiK war für Eintreten. Deren Sprecher Müller (fdp, SG) legte die Eckpunkte der Vorlage dar und lud die Räte ein, der SiK zu folgen, nicht ohne gleichzeitig jedoch anzumerken, dass die letztmalige Genehmigung dieser Einsätze 2012 hätte endgültig sein sollen und die Einsätze per Ende 2015 dadurch terminiert würden. Die Kantone hatten ihre Aufgaben nicht erledigt - es hätte an ihnen gelegen, genügend Personal für die Sicherheitseinsätze zu rekrutieren. Dieser Umstand war auch der Grund für den Nichteintretensantrag. Insofern stand er (und mit ihm die SP-Fraktion) dafür ein, dass die Innere Sicherheit in den Händen der kantonalen Polizeikorps liegen müsse und nicht der Armee. Ferner gab er zu bedenken, dass nach Umsetzung der WEA und der damit verkleinerten Armee eben nicht weiterhin Armeepersonal für solche Einsätze verfügbar sein wird. Nationalrätin Graf-Litscher (sp, TG) untermauerte diese Haltung mit ihrer Erinnerung an die Debatte von 2012, als mit Hilfe der SP-Fraktion die letztmalige Verlängerung dieser Subsidiäreinsätze hatte durchgebracht werden können. Das zeigte sich dann auch in der Eintretensabstimmung, wo Links-Grün fast geschlossen gegen das Geschäft war. Mit 44 zu 121 Stimmen unterlagen sie dennoch deutlich. Die Gesamtabstimmung zeigte am Ende gleiche Verhältnisse: Das Geschäft wurde mit 127 zu 43 Stimmen und 9 Enthaltungen dem Ständerat überwiesen.

Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden