Die UREK-NR widmete sich in den vergangenen Monaten wieder verstärkt dem Thema «Grüne Wirtschaft», nachdem das gleichnamige Geschäft sowohl im Parlament (Gegenvorschlag, 2015) als auch an der Urne (2016) versenkt worden war. Nebst einigen Vorstössen in diesem Bereich (Po. 20.3062; Po. 20.3090; Mo. 19.4296; Po. 20.3110) reichte die Kommission auch eine weitreichende parlamentarische Initiative ein, mit welcher die «Umweltbelastung durch die Wirtschaft im Bereich der Verpackungen und Abfälle massgeblich reduziert werden soll». Sie bündelte damit verschiedene Anliegen aus mehreren parlamentarischen Initiativen zum Thema, die aufgrund der neuen Kommissionsinitiative zurückgezogen wurden (19.445, 19.446, 19.447, 19.448, 19.449, 19.451 und 19.509). Für die beabsichtigte Stärkung der Kreislaufwirtschaft schlug die UREK-NR einige Änderungen am USG vor: Im Bereich der Umweltinformation will die Kommission eine Plattform zur Förderung der Schweizer Kreislaufwirtschaft schaffen und den Bund verpflichten, dem Parlament regelmässig Bericht zu erstatten, wo die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Verbrauch natürlicher Ressourcen liegen. Im USG-Kapitel zu den Abfällen sollen verschiedene neue Bestimmungen erlassen werden. So soll der Bund etwa die Erlaubnis erhalten, die Hersteller und Händler zu verpflichten, nur noch Verpackungen aus kreislauffähigen Materialien zu verwenden. Weiter soll bei den Abfällen wo immer möglich, eine stoffliche Verwertung der Entsorgung vorgezogen werden. Insbesondere Phosphor, Metalle und Aushubmaterialien, wie sie etwa bei Bauarbeiten anfallen, sollen wiederverwendet werden. Wo die stoffliche Verwertung nicht verordnet ist, soll soweit möglich eine energetische Verwertung erfolgen.
Die UREK-SR zeigte sich von diesem Vorhaben überzeugt und stimmte der Initiative rund einen Monat nach ihrer Schwesterkommission einstimmig zu.
Dossier: Vorstösse zur Kreislaufwirtschaft seit Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»