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La CEATE-CN propose, à l'unanimité, d'accepter la motion modifiée par le Conseil des Etats relative à la pratique de la fenêtre d'aération. Lors du second passage au Conseil national, l'adaptation est approuvée et la nouvelle version est donc adoptée. En conséquence, le Conseil fédéral devra modifier le cadre légal afin de permettre la densification vers l'intérieur du milieu bâti, dans les zones exposées au bruit, tout en tenant compte de la protection de la population contre les nuisances sonores.

Densification vers l'intérieur du milieu bâti et mesure des immissions de bruit

Die SVP verlangte mittels Motion eine Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Militärpolizei. Bei Bedarf solle es möglich sein, 50 Angehörige der militärischen Sicherheit an die Südgrenze zu entsenden, um dort die Einheiten der Grenzwache personell zu verstärken. Im Lichte der Flüchtlingskrise und der dadurch ausgelösten Migrationsströme sorgte sich die Motionärin ob der steigenden Einreisezahlen in die Schweiz. Es sei nicht absehbar, wie sich die Nachbarstaaten Deutschland und Österreich künftig positionierten und mit ihren Grenzen umgingen. Es gebe einen Trend, die Grenzen zu schliessen, was wiederum bedeute, dass zahlreiche Migrantinnen und Migranten in der Schweiz festsitzen würden. In der Begründung zu ihrer Motion stellte die Partei auch die Forderung, dass die Schweiz ihr Asylrecht aussetzen und mit den Nachbarstaaten gleichziehen solle. Dies wiederum würde allenfalls zu einer Überforderung des GWK führen, weswegen die Militärsicherheit unterstützend aufgeboten werden solle; wie dies im Übrigen zwischen 1997 und 2012 auch schon gemacht worden war.
Die Landesregierung reagierte ausweichend. Mit der Notfallplanung Asyl sei bereits ein Massnahmenpaket vorbereitet worden für den Fall, dass die Migration substanziell zunehmen würde. Im Rahmen dieser Vorbereitungen sei auch bereits vorgespurt worden, dass subsidiäre Einsätze der Armee unter Umständen ermöglicht werde könnten, namentlich auch zur Unterstützung des GWK. Die Planung sei dabei schon soweit fortgeschritten, dass bis zu 50 AdA rasch aufgeboten werden könnten. Somit seien die Forderungen aus der Motion bereits erfüllt, sie könne abgelehnt werden.
Anders sah dies der Nationalrat. In der Frühjarssession 2018 wurde die Motion angenommen. Es bedurfte aber keiner längeren Debatte, SVP-Parteipräsident Rösti (svp, BE) machte dem Plenum beliebt, das Anliegen zu unterstützen. Auch rund ein halbes Jahr nach der Einreichung der Motion gelte die Forderung. Zwar wurde zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat bereits entsprechende Pläne gefasst hatte, Rösti beharrte dennoch auf der Annahme der Motion, um den Willen des Parlaments zum Ausdruck zu bringen und um einen gewissen Druck aufrechtzuerhalten. Sein Parteikollege Maurer, Vorsteher des für das GWK zuständige EFD, konnte die Stimmung im Rat nicht mehr umschwenken. Die Armee sei bereits soweit involviert, dass kurzfristig Einsätze ausgelöst werden könnten, innert dreier Tage seien bis zu 50 AdA einsatzbereit, betonte er noch einmal. Es gebe keinen Anlass, die Motion anzunehmen, weil die Forderungen de facto bereits erfüllt seien. Mit 102 zu 91 Stimmen wurde der Vorstoss jedoch angenommen.

Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Militärpolizei

Ob Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 noch erlaubt bleiben sollen, beschäftigte den Nationalrat im Dezember 2017. Die parlamentarische Initiative von Adrian Amstutz (svp, BE) sorgte schon mehrfach für Gesprächsstoff. Nachdem sich das Geschäft zunächst auf gutem Wege befand und beide Kommissionen ihr Einverständnis gegeben hatten, kam die UREK der Volkskammer noch einmal auf ihren Entscheid zurück und wollte das Geschäft abschreiben, vor allem wegen Bedenken bezüglich der Umweltverträglichkeit. Eine Kommissionsminderheit Imark (svp, SO) stellte sich dagegen, weswegen nun das Plenum darüber zu befinden hatte. Und dieses drehte den Daumen nach oben: Die Initiative wurde nicht gebodigt, mit 117 zu 73 Stimmen und einer Enthaltung sprach sich die grosse Kammer für solche Schiessanlässe aus.
Dem Verdikt war jedoch eine längere Debatte vorausgegangen: Der Initiant selbst äusserte sein Erstaunen über die Diskussion, die sein Vorstoss ausgelöst hatte; man mache aus einer Mücke einen Elefanten, erklärt er. Kommissionssprecher Bäumle (glp, ZH) konnte mit der Kommissionsmeinung offensichtlich nur eine Minderheit des Rates überzeugen. Obwohl sich die UREK mit verschiedenen Lösungsansätzen befasst hatte – vorwiegend waren finanzielle Subventionen diskutiert worden, die jedoch so kleine Beträge umfassten, dass es sich nicht lohnte, dafür ein neues Gesetz zu erlassen – war sie zum Schluss gekommen, die Initiative fallen zu lassen. Die historischen Schiessen erachtete sie nicht als gefährdet und Standorte für die Feldschiessen seien weitgehend mit den nötigen Massnahmen ausgestattet. Amstutz (svp, BE) konnte sein Geschäft dann selber „verteidigen”, da der Minderheitssprecher Imark (svp, SO) abwesend war. Es ginge nicht um Umweltschutz, so der Berner, sondern um die Kostenfrage. Schiessen dürfe man ohnehin. Es blieb jedoch vorerst eine gewisse Unklarheit im Raume stehen, weil Bäumle und Amstutz mit unterschiedlichen Beträgen zwischen wenigen tausend Franken (Bäumle/Kommission) und knapp einer Million (Amstutz) argumentierten. Eine genaue Auflösung dieser divergierenden Ansichten wurde nicht vorgenommen und der Rat folgte der Kommissionsminderheit. Die offenen Fragen zum Finanzbedarf bei Schiessplatz-Sanierungen dürfte bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs also noch für Gesprächsbedarf sorgen.

Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen
Dossier: Schiess- und Schützenwesen

Nationalrat Béglé (cvp, VD) sorgte sich um die digitale Infrastruktur der Armee, weswegen er im Herbst 2017 eine Motion dazu formuliert hatte. Konkret stellte der Christlichdemokrat auch einen Zusammenhang zu den neu zu beschaffenden Kampfflugzeugen her, weil gerade diese weitestgehend über Bordcomputer funktionieren und gesteuert werden. Der Motionär sah eine Gefahr darin, dass viele Bestandteile, die die Armee verwendet, von ausländischen Herstellern stammten und es nicht auszuschliessen sei, dass in elektronischen Steuerelementen auch versteckte Funktionen eingebaut würden, die unter Umständen aktiviert werden könnten, um die Systeme fernzusteuern oder zu stören. Gerade bei Fliegern sei das eine grosse Gefahr. Zwar sei das zu Friedenszeiten nicht wahrscheinlich, so der Motionär, falls es aber in den Herstellerstaaten zu einer Destabilisation kommen würde, könnten solche Szenarien eintreffen. Es sei deswegen notwendig, gerade bei der Beschaffung neuer Kampfjets ein zusätzliches Kriterium hinzuzufügen. Neben der geforderten Leistung und dem Preis der Jets sollte auch die „digitale Unabhängigkeit” ausschlaggebendes Kriterium sein. Zusätzlich sollte mit der Motion der Bundesrat aufgefordert werden, für zahlreiche andere Systeme Massnahmen zu ergreifen, um sie vor Cyberangriffen zu schützen.
Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme einsichtig und äusserte das Bewusstsein der Regierung um diese Gefahren und Entwicklungen. Entsprechend habe sie bereits Schritte unternommen, um diesen Cyberrisiken zu begegnen. Es wurde auch auf den Bericht der Expertengruppe über die Luftverteidigung der Zukunft verwiesen, wo man sich namentlich um Aspekte der Risiken bezüglich der computergestützten Software in Kampfjets gewidmet hatte. Der Bundesrat zeigte sich zwar einsichtig bezüglich der Notwendigkeit, die digitalen Infrastrukturen zu schützen, er beantragte dem Parlament jedoch, die Motion abzulehnen. Die Regierung stellte sich auf den Standpunkt, dass es unmöglich sei, gewollte oder ungewollte Schwachstellen in computergestützten Systemen ausfindig zu machen sowie dass es zahlreiche koordinierte Massnahmen brauche, um derartige Risiken im Cyberbereich zu minimieren. Vor dem Hintergrund anderer in die Wege geleiteter Massnahmen im Cyberbereich wollte man jedoch weitere Ergebnisse abwarten. Die Motion Béglé solle dem nicht vorgreifen.

Im Nationalrat gab es kaum eine Debatte zum Geschäft, es äusserten sich lediglich der Motionär und der Verteidigungsminister. Ersterer warb dabei erfolgreich für sein Anliegen, so dass ihm die Nationalrätinnen und Nationalräte folgten und mit 91 zu 76 Stimmen die Motion annahmen. Acht enthielten sich.

Schweizer Armee. Wie können unsere Souveränität und unsere Unabhängigkeit sichergestellt werden, wenn mit der Digitalisierung die gegenseitigen Abhängigkeiten immer mehr zunehmen?

Nationalrätin Graf-Litscher (sp, TG) wies in ihrem Postulat für eine Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen darauf hin, dass Infrastrukturen wie Strom und Telekommunikation sehr essentiell für die Schweiz sind und Risiken wie Cyberangriffe, Naturkatastrophen sowie militärische und terroristische Angriffe auf die Infrastruktur grosse Auswirkungen auf das ganze Land haben würden. Sie forderte den Bundesrat dazu auf, darzustellen, wie eine mögliche Meldepflicht bei potenzieller Bedrohung aussehen könnte. Mithilfe einer systematischen Auswertung dieser Meldungen könnte so ein Frühwarn-, Beratungs- und Abwehrsystem aufgebaut werden, welches potenzielle Risiken verringert.
Bundesrat Maurer begrüsste diese Forderung und betonte die geforderte Systematik, die zur Prävention von Risiken führen könne. Durch den Austausch von Erfahrungen unter den Betreibern und den staatlichen Behörden könne das Sicherheitsdefizit der Schweiz in diesem Bereich verringert werden. In der Schweiz seien derzeit wichtige Infrastrukturen anfällig bezüglich diverser Gefahren. Der Nationalrat nahm das Postulat am 13. Dezember 2017 stillschweigend an.

Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen (Po. 17.3475)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Le conseiller national Beat Flach (pvl, AG) demande par le biais d'une motion, l'autorisation de la pratique de la fenêtre d'aération et la possibilité de densifier vers l'intérieur du milieu bâti sans autorisation dans les zones exposées au bruit. D'après l'art. 39 al.1 OPB, les immissions de bruit se mesurent au milieu de la fenêtre ouverte des locaux à usage sensible au bruit. L'auteur relève qu'une autre méthode est utilisée, dite pratique de la fenêtre d'aération. Jugée non admissible par le Tribunal fédéral, il serait alors impossible de densifier vers l'intérieur du milieu bâti dans ces endroits fortement exposés en raison des interdictions de construire en vertu de la législation sur la protection contre le bruit. Il souhaite que les dérogations prévues à l'art. 31 al. 2 OPB soient appliquées que dans des cas exceptionnels. Il charge le Conseil fédéral d'adapter l'OPB et, au besoin, la loi sur la protection de l'environnement (LPE) afin d'autoriser la pratique de la fenêtre d'aération.
Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion. Premièrement, il souligne que des permis de construire peuvent être délivrés en cas de dépassement des valeurs limites d'immissions lorsqu'il y a un intérêt prépondérant à construire. Deuxièmement, il mentionne que le Conseil de l'organisation du territoire (COTER) et la Commission fédérale pour la lutte contre le bruit (CFLB) ont déjà indiqué des pistes de solutions pour concilier les objectifs du développement territorial avec ceux de la lutte contre le bruit. Pour le Conseil fédéral, la pratique de la fenêtre d'aération n'est pas suffisante. Il prône la poursuite des réflexions des deux commissions fédérales extraparlementaires afin de créer une base légale autorisant une densification vers l'intérieur judicieuse dans ces zones exposées au bruit. Des propositions seront formulées dans le plan national de mesures pour diminuer les nuisances sonores.
La chambre basse adopte la motion par 137 voix contre 54 et 1 abstention. La CEATE-CE partage la volonté du motionnaire. Mais par 12 voix et 1 abstention, les membres de la commission souhaitent la formuler de manière plus générale. Ainsi, au lieu d'une "judicieuse densification vers l'intérieur du milieu bâti, sans autorisation exceptionnelle, et à autoriser l'application de la pratique dite de la fenêtre d'aération, qui est largement reconnue", la nouvelle version demande que les modifications législatives puissent permettre "la densification vers l'intérieur du milieu bâti nécessaire du point de vue de l'aménagement du territoire tout en tenant compte de manière appropriée de la protection de la population contre les nuisances sonores". Le Conseil des Etats adopte la motion dans sa version modifiée. La motion devra repasser devant la chambre basse pour une seconde lecture.

Densification vers l'intérieur du milieu bâti et mesure des immissions de bruit

Am 8. Dezember 2017 verabschiedete der Bundesrat die aktualisierte nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2018–2022. Als kritische Infrastruktur werden Prozesse, Systeme und Einrichtungen bezeichnet, welche für das Wohlergehen der Bevölkerung und das Funktionieren der Wirtschaft eine zentrale Rolle einnehmen. Zum Schutz dieser Infrastrukturen definierte der Bundesrat nach enger Zusammenarbeit mit deren Betreibenden, den zuständigen Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie den Kantonen 17 Massnahmen, mit welchen die Versorgungssicherheit der Schweiz sowohl sektorspezifisch als auch sektorübergreifend optimiert und erhalten werden soll. Die Stossrichtung der bereits 2012 in Kraft gesetzten Strategie wollte die Regierung jedoch weiterhin beibehalten. Die aktualisierte Strategie ziele vielmehr darauf ab, relevante Arbeiten in einen kontinuierlichen Prozess zu überführen, rechtlich zu verankern und punktuell zu ergänzen. Zur Erreichung dieser Ziele beauftragte die Regierung alle zuständige Aufsichts- und Regulierungsbehörden damit, die Sektoren der kritischen Infrastrukturen auf das Vorliegen erheblicher Risiken für Versorgungsstörungen zu prüfen und solche bei Bedarf zu minimieren.
Darüber hinaus beauftragte der Bundesrat das BABS mit der Führung eines Verzeichnisses von für die Schweizer Versorgung strategisch bedeutenden Objekten. Dies sei notwendig, um den Infrastrukturbetreibenden im Falle einer Katastrophe oder Notlage eine möglichst rasche Unterstützung durch die Armee und Partner des Bevölkerungsschutzes zu gewährleisten. Diese seien ausserdem dazu angehalten, vorsorglich Einsatzplanungen zur Verhinderung von Ausfällen oder zur raschen Wiederaufnahme der Funktionsfähigkeit zu erarbeiten und periodisch zu aktualisieren. Im Rahmen der Strategie prüfe der Bundesrat zudem die Notwendigkeit von zusätzlichen Rechtsgrundlagen wie einer Meldepflicht bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen und Ausfällen sowie sektorübergreifende Vorgaben zur «Resilienz der Betreiber kritischer Infrastrukturen».
Die Strategie 2018–2022 und ihre Massnahmen sollten laut Bundesrat im Jahr 2022 auf ihre Wirksamkeit überprüft und allenfalls aktualisiert werden.

Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2018-2022
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen

Nachdem der Nationalrat den Ausruf seines Mitglieds Werner Salzmann (svp, BE), "Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!" geteilt und die gleichnamige Motion angenommen hatte, wehte im Ständerat ein anderer Wind. Bereits in der vorberatenden SiK zeichnete sich ab, dass das Anliegen in der kleinen Kammer im Gegenwind stehen würde. Zwar hatte die grosse Kammer das Geschäft im Sinne des Bundesrates angenommen, im Ständerat wurde jedoch mit 8 zu einer Stimme seitens der Kommission die Ablehnung der Motion beantragt. Die ablehnende Haltung war indes nicht materieller Natur, sondern die SiK war inzwischen zum Schluss gekommen, dass die Ziele der Motion weitgehend erfüllt seien, beziehungsweise dass sie im Begriff seien, Eingang in die Vorlage des Bundesrates zu finden. Die Verhandlungen seien so weit fortgeschritten, dass die Umsetzungsnorm eine „Lex Helvetica” zulassen würde. Damit könnten die Anpassungen im Waffenrecht so übernommen werden, dass die schweizerischen Besonderheiten und Traditionen berücksichtigt werden könnten. Die zu behandelnde Vorlage wurde für das Frühjahr 2018 erwartet.
Die Plenardebatte war dann von kurzer Dauer. Kommissionssprecher Baumann (cvp, UR) legte die Sichtweise der SiK dar, während Ständerat Dittli (fdp, UR) sich für eine Annahme der Motion aussprach. Er bekannte sich auch zur einen Gegenstimme gegen den Ablehnungsantrag. Seine Haltung begründete er mit der Signalwirkung, die eine Ablehnung der Motion zur Folge hätte. Stattdessen müsse der Ständerat die Motion ebenfalls annehmen, um den Druck aufrecht zu erhalten und tatsächlich auf eine Kompatibilität der Waffenrichtlinie mit Schweizer Traditionen hinzuarbeiten. Justizministerin Sommaruga äusserte sich abschliessend etwas zweideutig zum vorliegenden Geschäft; gemäss ihrer Aussage mache es keinen Unterschied, ob die Motion im Ständerat angenommen oder abgelehnt werde, weil die Vorbereitungen für das revidierte Waffenrecht bereits so weit fortgeschritten seien, dass das Anliegen obsolet geworden sei. Die Regierung habe sich bemüht, eine pragmatische Umsetzung vorzuschlagen. Ohnehin gehe diese noch in die Vernehmlassung und sowohl Kantone als auch betroffene Organisationen können sich dannzumal selbst auch noch dazu äussern. Die Mehrheit des Ständerates vertraute den Äusserungen der Bundesrätin und lehnte die Motion ab. Mit 29 zu 13 Stimmen und zwei Enthaltungen wurde die Motion kassiert.

Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!

Die UREK des Nationalrates und des Ständerates hatten beide eine Parlamentarische Initiative „Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020” von Adrian Amstutz (svp, BE) gutgeheissen, so dass der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs eigentlich nichts im Wege stand. Die mit dieser Aufgabe betraute UREK-NR kam jedoch auf den Entscheid zurück und beantragte mit 13 zu 11 Stimmen die Abschreibung der Initiative.
Amstutz hatte den Vorstoss eingereicht, weil ein Passus im Umweltschutzgesetz finanzielle Zuwendungen zur Sanierung von Schiessanlagen nach 2020 nicht mehr vorsah. Dadurch würden zahlreiche Standorte für Feldschiessen wegfallen. Die UREK hatte inzwischen verschiedene Abklärungen getroffen, die sie zur Überzeugung brachten, die Initiative nicht weiter zu unterstützen. Ein entscheidendes Kriterium bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit solcher Schiessanlässe ist die Bodenbelastung durch eintretende Bleiprojektile. Zur Verhinderung zu starker Verschmutzungen werden in der Regel Kugelfänge installiert, fest installierte oder auch mobile, wie sie an einzelnen Anlässen zur Bewilligungserteilung Pflicht sind. Wo solche Vorrichtungen nicht eingesetzt werden, gelangen die Geschosse in den Boden (an rund 35 Anlässen ist dies der Fall). Da die Kommission mehrheitlich der Ansicht war, eine solche Belastung sei nicht verantwortbar, wollte sie die Initiative fallen lassen. Die geforderte Gesetzesänderung sei unverhältnismässig. Andere geprüfte Massnahmen, beispielsweise eine Subvention an nicht ausgerüstete Standorte für temporäre Kugelfänge, wurden verworfen. Ebenso wurde ein Aufschub der Frist als nicht zielführend erachtet. Eine Kommissionsminderheit Imark (svp, SO) wollte die Initiative erhalten mit dem Argument, dass das kulturelle Erbe solcher Schiessfeste hochzuhalten sei.

Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen
Dossier: Schiess- und Schützenwesen

Roger Golay (mcg, GE) verlangte vom Bundesrat einen departementsübergreifenden Bericht, in dem aufgezeigt werden soll, wie Schweizer Unternehmen gefördert werden könnten. Im Fokus sollen dabei Unternehmen stehen, die «aufgrund der besonderen Natur ihrer Technologie oder ihrer Tätigkeit für den wirtschaftlichen Fortschritt und für die nationale Sicherheit wesentlich» seien. Und es war die «sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis», wie sie in der Rüstungspolitik der Regierung vorgesehen war, die den Postulanten umtrieb. Es sollte daraufhin gearbeitet werden, dass einem Abwandern von Wissen und Produkten ins Ausland entgegengetreten werden kann, so die Forderung. Die Entwicklung und später auch die Anwendung von neuen Technologien in der Schweiz sei anzustreben, denn Innovation und Sicherheit, seien ein Tandem, das für den Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz entscheidend ist. Mit Empfehlung auf Annahme des Postulats durch den Bundesrat gelangte der Vorstoss im Sommer 2017 in den Nationalrat, wo keine Opposition auszumachen war. Diskussionslos wurde das von 46 Nationalrätinnen und Nationalräten aller Parteien mitunterzeichnete Postulat angenommen.

Innovation und Sicherheit für den Wohlstand der Schweiz (Po. 17.3243)

Die Jahresstudie „Sicherheit“ wurde auch 2017 von der ETH Zürich erstellt und publiziert. Diese unter Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern durchgeführte Umfrage brachte teilweise neue Erkenntnisse gegenüber dem Vorjahr. So fühlten sich 93 Prozent der Befragten sicher. Der Wert ist heuer um 7 Prozentpunkte gestiegen, das Sicherheitsempfinden ist damit so hoch wie noch nie. Ebenso schätzten mehr Befragte als im Vorjahr die Zukunft der Schweiz optimistisch ein. Mit 82 Prozent hat auch dieser Wert um 7 Prozentpunkte zugenommen.
Bezüglich der Zufriedenheit mit der Armee konnten die Studienautoren noch immer positive Werte ausweisen. 82 Prozent der Befragten gaben an, die Armee sei notwendig. Zwar entsprach dies einer leichten Abnahme gegenüber dem Vorjahr, jedoch verharrte der Wert gemessen am langjährigen Mittel der Studienreihe auf überdurchschnittlichem Niveau. Das Modell der Milizarmee wurde dabei noch immer favorisiert und von 59 Prozent der Respondentinnen und Respondenten unterstützt (+ 2 Prozentpunkte). Bei der Kohorte der Wehrpflichtigen, sprich der 20-29 Jährigen, war indes die Befürwortung einer Berufsarmee höher. Sie betrug 49 Prozent (eine leichte Zunahme um 1 Prozentpunkt gegenüber 2016) und lag um 12 Prozentpunkte höher als in der Gesamtstichprobe (37 Prozent, -1 Prozentpunkt). Im Einklang mit diesen Einschätzungen standen auch die Äusserungen zu den Armeeausgaben, wobei gut die Hälfte der Befragten angab, diese seien genau richtig (49 Prozent), und gar 12 Prozent fanden, man könne noch mehr für die Verteidigung ausgeben. Gleichwohl befanden 34 Prozent der Befragten die Armeeausgaben als zu hoch (+ 3 Prozentpunkte). Die Zustimmung zur Abschaffung der Armee erreichte im Befragungszeitraum einen unterdurchschnittlichen Wert: 36 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus, gut zwei Drittel waren also für das Beibehalten des Dienstpflichtmodells. Bei dieser Frage konnte eine deutliche ideologische Linie ausgemacht werden: Wer sich selber politisch eher als links einstufte, gab eher an, für die Abschaffung der Wehrpflicht zu sein (57 Prozent). Politisch rechts Stehende gaben hingegen nur zu 22 Prozent an, die Wehrpflicht abschaffen zu wollen. Ebenfalls öffnete sich hierbei ein Röstigraben, da die Zustimmung zur Abschaffung der Wehrpflicht in der Romandie (50 Prozent) signifikant höher war als in der Deutschschweiz (32 Prozent). Ebenso zeigte sich eine Abstufung über die Altersgruppen hinweg: Je älter die Befragten waren, desto weniger Zuspruch erhielt das Postulat der Abschaffung der Wehrpflicht. Mit den Leistungen der Armee waren die Leute zufrieden: Auf einer Zehnerskala erhielt dieses Item den Wert 6.5, er befindet sich auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr.
Die Studie wurde im Januar 2017 bei 1'209 Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern telefonisch durchgeführt.

Jahresstudie „Sicherheit“ 2017
Dossier: Jahresstudien «Sicherheit»

Nach der Veröffentlichung der Wirksamkeitsüberprüfung der ersten nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken beschloss der Bundesrat, dass er eine Nachfolgestrategie ausarbeiten möchte. Noch während des letzten Jahres im Zyklus der ersten NCS wurde also die 2. NCS-Strategie lanciert. Der Schutz vor Cyberkriminalität aller Art sei nach wie vor wichtig, so die Regierung in ihrer Medienorientierung. Vorfälle sowohl in der Schweiz als auch im Ausland zeigten, dass auch kritische Strukturen angegriffen würden und dass Cyber-Angriffe auch für politische Zwecke eingesetzt würden. Die Beurteilung der ersten Strategie 2012–2017 habe gemäss Bundesrat zur Erkenntnis geführt, dass erst ein Fundament habe gelegt werden können, der Schutz jedoch noch ausgebaut werden müsse.
So wurde die Verwaltung beauftragt, eine Nachfolgestrategie für die Jahre 2018 bis 2023 auszuarbeiten, die innert eines Jahres der Regierung unterbreitet werden sollte. Aufbauend auf geschaffenen Strukturen und Prozessen soll der Schutz vor Cyber-Risiken weiter verstärkt werden. Dafür sollen die 30 Stellen weiterhin finanziert und unbefristet verlängert werden. Die Federführung der Arbeiten lag beim ISB.

Zweite Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Cyber Defence

Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!, war die Kampfansage Werner Salzmanns (svp, BE) und gleichzeitig Titel seiner Motion. Der Präsident der Berner SVP-Kantonalsektion und des Berner Schiesssportverbands nahm sich damit eines grösseren Anliegens an: 101 Nationalrätinnen und Nationalräte hatten die Motion mitunterzeichnet. Ursache für diesen Anstoss waren Bestrebungen der EU, ihr Waffenrecht anzupassen. Schengen-Richtlinien könnten zur Folge haben, dass Schützinnen und Schützen ihre Waffen nicht mehr bei sich zu Hause lagern dürfen. Salzmann selbst sprach von einer Entwaffnung. Der Bundesrat soll gemäss seinem Vorstoss mit anderen EU-Ländern in Kontakt treten, welche einer Verschärfung des Waffenrechts ebenfalls kritisch gegenüberstehen, um einen "koordinierten Widerstand" zu ermöglichen. Sein Ziel: Das Schweizer Waffenrecht soll unangetastet bleiben. Salzmann griff in seiner Begründung auch auf ältere Vorstösse zurück, in denen der Bundesrat in seinen Augen nur unbefriedigende Antworten gegeben hatte.
Der Bundesrat nahm mit einer sehr kurzen Erklärung Stellung und beantragte die Annahme der Motion, auch wenn bereits Anstrengungen diesbezüglich angelaufen waren. Es schien dem Bundesrat ein Anliegen zu sein, nationale Gepflogenheiten und Traditionen zu schützen und die durch die EU-Waffenrichtlinie angestrebte Sicherheit dergestalt umzusetzen, dass eben diese Brauchtümer nicht infrage gestellt werden.
Nachdem die Nationalrätinnen Mazzone (gp, GE) und Seiler Graf (sp, ZH) die Motion bekämpft hatten, befasste sich das Ratsplenum im März 2017 mit der Motion. Nach einiger Diskussion – man hielt sich am wiederkehrenden Argument eines allfälligen "EU-Diktats" auf – blieb Salzmann mit seinem Anliegen jedoch klarer Sieger. Seine Motion passierte im Nationalrat mit 118 zu 58 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!

Ob Angehörigen der Armee Arbeitszeugnisse auszustellen seien, musste der Ständerat im Frühjahr 2017 beurteilen. Nachdem der Nationalrat die Motion Caroni (fdp, AR) angenommen hatte, gab es in der kleinen Kammer Gegenwind. Nicht jedoch materiell: Die Motion wurde abgelehnt, weil in der Zwischenzeit die Forderungen soweit erfüllt werden konnten, dass der Motionär selbst – inzwischen Ständerat – anerkannte, dass die Motion hinfällig geworden sei. SiK-Sprecher Baumann (cvp, UR) referierte im Saal über die Neuerungen, die im Rahmen der WEA umgesetzt werden. Für Armeekader werden künftig sogenannte Bildungs- und Kompetenznachweise ausgehändigt, in denen die im Dienst erlernten Selbst- und Sozialkompetenzen festgehalten werden. Es handelt sich also dabei bereits um einen Leistungsnachweis im Sinne eines Arbeitszeugnisses. Mit 9 zu 0 Stimmen und 2 Enthaltungen wurde von der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Kurz kam noch der Motionär selbst zu Wort. Er stellte fest, dass eine gesetzliche Grundlage fehle. Arbeitszeugnisse würden zwar grundsätzlich ausgestellt, aber im Gegensatz zum Zivildienstbereich, wo das Ausstellen von Arbeitszeugnissen gesetzlich verankert ist, fehle eine entsprechende Bestimmung im Bereich der Militärgesetzgebung. So wollte Caroni (fdp, AR) denn vom Verteidigungsminister wissen, ob eine solche Norm nicht noch in die Ausführungsgesetzgebungen der WEA eingefügt werden könnte. Parmelin teilte die Ansicht Caronis und wollte beim VBS abklären lassen, ob dies auch tatsächlich in die entsprechende Verordnung einfliessen würde. Er zeigte sich ebenfalls überzeugt, dass eine solche Vorgabe gemacht werden müsste. Daraufhin gab es keine Reaktionen mehr und das Geschäft konnte als abgelehnt ad acta gelegt werden.

Arbeitszeugnisse für Angehörige der Armee zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst

Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 noch zu ermöglichen, wurde auch von der UREK-SR gutgeheissen, die sich Anfang 2017 mit einer parlamentarischen Initiative Amstutz (svp, BE) befasste. Sie unterstützte wie bereits ihre Schwesterkommission das Anliegen und gab der Initiative mit 7 zu 4 Stimmen und einer Enthaltung Folge.

Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen
Dossier: Schiess- und Schützenwesen

Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates, so der Titel einer FDP-Liberalen Motion, die im Dezember 2016 vom Ständerat behandelt wurde. Der Nationalrat hatte ihr in der vorhergehenden Herbstsession gegen den Willen der Regierung grünes Licht gegeben. Anders wurde das Anliegen der Motion von der SiK des Ständerates eingeschätzt. Zwar war sie unbedingt der Meinung, dass der NDB über alle möglichen personellen und materiellen Ressourcen verfügen müsse, um seinen Aufgaben gerecht zu werden, jedoch war die Kommission – der Antrag wurde einstimmig gefasst – der Meinung, die Anstrengungen im Bereich der Terrorismusbekämpfung seien ausreichend. Zudem seien per 1.1.2017 Stellen geschaffen worden, die mit Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes aktiviert würden. Die Kommission zeigte sich aber ebenfalls besorgt über die Lage und möchte die Gesamtsituation im Auge behalten. So hatte sie den Bundesrat angehalten, zeitnah Bilanz zu ziehen und gegebenenfalls neue Stellen zu beantragen, falls die gegenwärtig eingesetzten personellen Mittel nicht ausreichen würden.
Kommissionssprecher Baumann (cvp, UR) vertrat die Haltung der vorberatenden SiK und betonte, dass erste wichtige Schritte bereits unternommen worden seien. So würdigte er insbesondere das rasche Handeln der Landesregierung. Das Ratsplenum folgte seiner Kommission und lehnte die Motion ab, womit das Geschäft erledigt war.

Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates

Adrian Amstutz (svp, BE) wollte mit einer 2015 eingereichten parlamentarischen Initiative darauf hinwirken, dass Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 weiterhin möglich sein werden. Das von 41 Nationalrätinnen und Nationalräten, vorwiegend Angehörige der SVP Fraktion, mitunterzeichnete Anliegen zielte auf eine Änderung des Umweltschutzgesetzes. Dort soll ein Passus angepasst werden, wonach der Bund Sanierungen von belasteten Standorten unterstützen soll. Der Vorstoss bezog sich auf Örtlichkeiten, an denen jährlich höchstens ein Schiessanlass stattfindet. Die gegenwärtige Regelung schloss Unterstützungsleistungen des Bundes nach Ende 2020 aus. Der Initiant machte geltend, dass solche Anlässe, besonders Feldschiessen und historische Schiessen, ein wichtiges Kulturgut zur Pflege der Geschichte seien. Es sind indes auch Anlässe, an denen nicht in Schiessplätzen oder Schiessanlagen geschossen wird, sondern ausnahmsweise ausserhalb solcher, was tatsächlich zu Belastungen führen könne. Da gemäss Umweltschutzbestimmungen nur finanzielle Unterstützung gesprochen wird, wenn nach einer Sanierung nicht mehr an den betreffenden Standorten geschossen wird, hatte der Kanton Bern bereits begonnen, Schiessanlässe zu verbieten. Amstutz war der Meinung, dass eine "Verabsolutierung des Umweltschutzes" unverhältnismässig sei.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hatte der Initiative Folge geleistet. Sie war der Meinung, dass solche Volksveranstaltungen nicht aus finanziellen Gründen gefährdet werden sollen, seien sie doch Teil des kulturellen Erbes unseres Landes. Mit 15 zu 8 Stimmen fiel die Kommissionsempfehlung zugunsten des Vorstosses recht deutlich aus (1 Enthaltung).

Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen
Dossier: Schiess- und Schützenwesen

Nationalrat Caroni (fdp, AR) hatte im Juni 2015 und damit noch vor seiner Wahl in den Ständerat eine Motion eingereicht, mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit Angehörigen der Armee Arbeitszeugnisse für ihre geleisteten Dienste ausgestellt werden können. Darin sah der Motionär - selbst Fachoffizier im Rang eines Majors - eine Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst. Es gelte zudem eine Ungerechtigkeit gegenüber Zivildienstleistenden auszumerzen, die für ihre Dienstleistungen Zeugnisse erhalten. Der administrative Aufwand wurde von Caroni selbst als klein eingeschätzt, da ohnehin militärische Qualifikationen erstellt werden und diese Dokumente mit wenig Aufwand so gestaltet werden könnten, dass sie gegenüber zivilen Arbeitgebern verwendet werden können.
Der Bundesrat war nicht ganz gleicher Meinung. Zwar teilte er den Grundsatz, dass Militärdienst und Erwerbstätigkeit vereinbar sein sollen und dies ein wichtiges Prinzip der Milizarmee sei, er beantragte jedoch mit Verweis auf bereits bestehende Möglichkeiten die Ablehnung der Motion. Bereits zum Zeitpunkt deren Einreichung konnten Armeeangehörige Leistungsnachweise verlangen, mit denen ein Zusammenhang zwischen militärischer Ausbildung und zivilen Fähigkeiten hergestellt wird. Den Absolventinnen und Absolventen der höheren Kaderausbildung beispielsweise würden solche Dokumente bereits ausgehändigt. Entgegen der Einschätzung des Motionärs zeigte sich der Bundesrat besorgt über den Aufwand einer Anpassung des Qualifikationswesens, der in "keinem Verhältnis zum allfälligen Nutzen" stehe.
Das von Corina Eichenberger (fdp, AG) übernommene Geschäft wurde in der Herbstsession 2016 im Nationalrat behandelt und angenommen. Der Aargauer Liberalen gelang es, das Anliegen durchzubringen, indem sie die Vereinbarkeit von Beruf und Militärlaufbahn als zentral bewarb. Arbeitszeugnisse könnten sich zudem als Anreiz positiv auf die Motivation der Dienstleistenden auswirken. Verteidigungsminister Parmelin schaffte es nicht, die ablehnende Haltung der Regierung hinreichend zu verteidigen. Mit 114 Ja-Stimmen gegen 71 Nein wurde die Motion an den Ständerat übergeben.

Arbeitszeugnisse für Angehörige der Armee zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst

Die FDP-Liberale Fraktion hatte im September 2015 eine Motion eingereicht, mit der die Mittel für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) aufgestockt oder zumindest nicht gekürzt werden sollten. Sicherheit sei eine Kernaufgabe des Staates und deswegen dürften die Ressourcen für den NDB nicht angetastet werden. Die FDP wollte mit ihrem Vorstoss sicherstellen, dass der NDB die nötigen Abklärungen zum terroristischen Risikopotential von Asylsuchenden und Kontingentsflüchtlingen glaubwürdig durchführen kann. Die Partei setzte damit an zwei frühere Vorstösse an, in denen sie bereits Bedenken zur sicherheitspolitischen Lage in der Schweiz aufgrund der Migrationsströme geäussert hatte (Ip. 15.3546 und 15.3547). Seit der Beantwortung dieser beiden ähnlich lautenden Interpellationen habe sich die Lage noch verschärft, befürchtete die FDP, und weil unter dem Deckmantel Asylsuchender möglicherweise auch Terroristen in die Schweiz einreisen würden, sollte die Regierung aktiv werden. Da im Bundeshaushalt Sparbemühungen nötig sein werden, wollte die FDP mit dieser Motion erneut mit Nachdruck eine Budgetkürzung beim NDB verhindern.
Der Bundesrat zeigte in der Stellungnahme Verständnis für das Anliegen und räumte ein, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch Personen in die Schweiz einreisten, die ein Sicherheitsrisiko bedeuteten. Er sah jedoch zum damaligen Zeitpunkt keine Möglichkeit für eine Aufstockung der Mittel für den NDB, unter anderem, weil bereits Anfang Januar 2015 sechs zusätzliche Stellen beim NDB zur Stärkung der Terrorabwehr geschaffen worden seien. Zudem würden die kantonalen Polizeikorps finanziell unterstützt. Die Motion wurde entsprechend zur Ablehnung beantragt.
Dies wurde vom Nationalrat jedoch nicht goutiert, er überwies die Motion mit 128 zu 63 Stimmen und einer Enthaltung deutlich. Sprecherin Eichenberger (fdp, AG) nannte in der kurzen Darstellung des Antrags eine Reihe von Vorfällen mit terroristischem Hintergrund, beispielsweise jene in Würzburg/D oder Ansbach/D, oder auch ein verhindertes Attentat in Paris/F. Die personelle Aufstockung beim NDB und den finanziellen Support zugunsten der Kantone würdigte sie als positiv, aber dies genüge nicht, weil der NDB immer noch personell unterbesetzt sei. Verteidigungsminister Parmelin verwies vergeblich auf die von der Regierung aufgenommenen Tätigkeiten zur Terrorismusprävention, die sich unter anderem in der Schaffung von insgesamt 86 Stellen manifestiere, und vertrat damit die Ansicht der Regierung, dass die Motion nicht nötig sei. Mit dem nationalrätlichen Votum ging das Geschäft in den Ständerat.

Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates

Toni Brunners (svp, SG) Motion Schweizer Frischmilch für die Schweizer Armee wurde in der Herbstsession vom Ständerat beraten, erhielt dort aber weniger Sukkurs als in der grossen Kammer. Die SiK-SR beantragte mit 10 zu einer Stimme - wie zuvor auch der Bundesrat - die Ablehnung der Motion. Die Kommissionshaltung wurde dem Rat von Josef Dittli (fdp, UR) vorgetragen. Das Anliegen sei bereits erfüllt, stationär untergebrachte Truppen erhielten bereits Frischmilch und unter Umständen könne die Abgabe von Milchpulver sinnvoll sein, gerade bei widrigen Wetterbedingungen im Feld. Ohne weitere Diskussion wurde die Motion im Ständerat verworfen.

Schweizer Frischmilch für die Schweizer Armee

Die Absicht, keine modernen Söldner zulassen zu wollen, teilte der Ständerat - er liess besagte Motion aber dennoch fallen und korrigierte damit den Entscheid des Nationalrates. Bereits die SiK war mehrheitlich der Ansicht, dass die geltende Rechtsetzung die anvisierten Fälle bereits abdecke und daher keine Anpassungen vonnöten seien. Ferner merkte Kommissionssprecher Jositsch (sp, ZH) auch an, dass zum Vollzug solcher Strafen eine Person überhaupt vorgängig ausfindig gemacht und auch tatsächlich inhaftiert werden muss, bevor sich die Frage nach einem möglichen Strafmass stellte. Peter Hegglin (cvp, ZG) vertrat eine andere Sichtweise auf das Vorhaben und argumentierte mit einer Signalwirkung, die unbedingt gesendet werden soll. So seien intolerante Kreise und terroristische Organisationen nicht zu dulden und entsprechend sollte die Unterstützung solcher auch unter Strafe gestellt werden. Mit 12 zu 27 Stimmen unterlag die Motion im Ständerat.

Keine modernen Söldner

Der Nationalrat hat im März eine Motion Brunner (svp, SG) "Schweizer Frischmilch für die Schweizer Armee" angenommen. Der Landwirt wollte durchsetzen, dass den Armeeangehörigen bei Frühstücksmahlzeiten fortan frische Milch ausgeschenkt wird und nicht eine Pulvermilchmischung. Diese sei "enttäuschend und wässrig", so die Einschätzung Brunners, die von 24 Mitunterzeichnenden geteilt wurde. Frische Milch sei überdies der guten Truppenmoral zuträglich, weswegen Milchpulver ausgemustert werden soll. Der Bundesrat entgegnete in seiner Antwort, dass angesprochenes Pulver in einer Schokoladenmilch-Mischung noch verwendet würde, jedoch nur auf Übungen und nicht solange die Truppe stationär untergebracht ist. Er verwies aber auch auf einen Entscheid der Armeeführung, dass in der Regel ohnehin Schweizer Produkte zur Verpflegung berücksichtigt werden. Die Motion unterstütze er nicht. Anlässlich der Ratsdebatte gelang es Toni Brunner aber eine Mehrheit von seinem Ansinnen zu überzeugen, wenngleich er zugab, dass die Wichtigkeit der parlamentarischen Geschäfte variiere und dieses wohl nicht zu den wichtigsten gehöre. Der anwesende Verteidigungsminister erklärte, dass vorwiegend praktische Gründe zum Ablehnungsantrag des Bundesrates geführt hatten. Mit 112 zu 68 Stimmen kam die Motion jedoch durch, wenn auch nicht so "einhellig", wie es sich Brunner bei seinem Antrag gewünscht hatte.

Schweizer Frischmilch für die Schweizer Armee

Im März 2016 wurde im Nationalrat die Motion "keine modernen Söldner" des 2015 nicht wiedergewählten Solothurner Nationalrats Urs Schläfli (cvp, SO) behandelt. Bereits 2014 hatte dieser eine Anpassung des Militärstrafgesetzes gefordert. Mit der neuen Motion sollte nicht nur unter Strafe stehen, wer in einen fremden Militärdienst eintritt, sondern auch, wer sich als moderner Söldner armeeähnlichen, ideologisch motivierten Gruppierungen anschliesst. Namentlich das Erstarken der IS-Miliz war zum Zeitpunkt der Einreichung ein relevantes Thema. Zudem sollte das mögliche Strafmass von gegenwärtig drei auf mindestens zehn Jahre erhöht werden. Dass diese Art von Söldnerwesen unterbunden werden soll, fand die Zustimmung einer Mehrheit des Nationalrates, welcher den Vorstoss mit 95 zu 89 Stimmen der Ständekammer überwies. Der Bundesrat hatte vergeblich die Ablehnung der Motion beantragt; er war der Ansicht, dass andere, bereits in Kraft getretene Bestimmungen der Sache bereits gerecht würden.

Keine modernen Söldner

Unter dem Titel Förderung der Blutstammzellenspende in der Schweizer Armee wurde von Nationalrat Darbellay (cvp, VS) ein recht allgemein gehaltenes Anliegen formuliert. Der Bundesrat wurde aufgefordert zu prüfen, inwiefern die Armee zu einer Verbesserung der Stammzellenspende beitragen könnte. Der Postulant stellte sich vor, dass in der Gesamtheit von jungen und gesunden Stellungspflichtigen geeignete Kandidaten für eine Erweiterung des Registers von Spendern zu finden wären. Insofern wird vorgeschlagen, dass diesen jungen Menschen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit gegeben wird, sich als Spender zur Verfügung zu stellen, wobei die Koordination beim Batallionsarzt läge. Der Bundesrat sah hierin jedoch keine Verbesserung der Stammzellenspende, da es seiner Ansicht nach eines Obligatoriums bedürfe, wofür jedoch die gesetzliche Grundlage fehle. Aus einer medizinischen Sicht sei der Vorschlag hingegen zu begrüssen. Allerdings sah der Bundesrat eher Chancen im Bereich von Information und Motivation, nicht aber aufgrund institutionalisierter Massnahmen. Solche würden lediglich in Koordination mit Public-Health-Kampagnen des BAG umgesetzt, wie das beispielsweise im Rahmen der Masernkampagne der Fall ist. Der inzwischen von Viola Amherd (cvp, VS) übernommene Vorstoss wurde im Nationalrat mit 110 zu 68 Stimmen bei 11 Enthaltungen gegen den Willen des anwesenden Verteidigungsministers angenommen.

Förderung der Blutstammzellenspende in der Schweizer Armee

Die Jahresstudie „Sicherheit“, von der Militärakademie der ETH in Zusammenarbeit mit dem Center for Security Studies herausgebracht, lieferte auch 2016 Befunde über das Sicherheitsempfinden der Schweizer Bevölkerung. Dieses sei hoch, jedoch gegenüber dem Vorjahr signifikant gesunken. 86% der Befragten fühlten sich sicher, was einer Einbusse um 5 Prozentpunkte bedeutete. 20% fühlten sich "sehr sicher" (-9 Prozentpunkte) und 66% fühlten sich "eher sicher" (+4 Prozentpunkte). Um 5 Prozentpunkte hat der Anteil jener zugenommen, die sich unsicher fühlen (neu 14%).
Bezüglich der Verteidigungspolitik zeigte sich auch 2016 eine hohe positive Einstellung in der Bevölkerung gegenüber der Armee. Die Zustimmung zur Frage nach der Notwendigkeit der Armee ist um 4 Prozentpunkte gestiegen und kommt auf 84%, so hoch wie seit 1983 nicht mehr. Weniger Support äusserten jüngere Befragte, aber auch sie hielten die Armee mehrheitlich für notwendig (74%, +/-0). Zulegen konnte die Armee bei der Bewertung der Zufriedenheit. Auf der seit 2011 verwendeten Zehnerskala stieg diese um 0,2 Punkte auf ein Mittel von 6,5 Punkten, womit ein Höchstwert verzeichnet wurde. Eine Abschaffung der Wehrpflicht ist weiterhin nicht mehrheitstauglich und die Zustimmung für eine solche Abschaffung nahm weiter ab (-4 Prozentpunkte, neu 34%). Dieser Wert ist im langjährigen Vergleich sehr tief. Die finanziellen Mittel, die für die Verteidigung aufgewendet werden, seien in einer guten Grössenordnung. Dies befanden 48% der Befragten, eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr (+1 Prozentpunkt). Sowohl eine Erhöhung, als auch eine Senkung der Verteidigungsausgaben verloren an Sukkurs. Die Ansicht, die Schweiz gebe zu viel Geld für ihre Armee aus, wurde seltener geäussert und der in dieser Studie hierzu gemessene Wert erreichte einen historischen Tiefstwert.
Die Frage nach der Ausgestaltung der Dienstpflicht wurde etwa gleich wie im Vorjahr beantwortet, wobei sich 57% für die Milizarmee aussprachen (-1 Prozentpunkt) und 38% eine Berufsarmee befürworteten (+2 Prozentpunkte). Die Altersgruppe der Dienstpflichtigen stand dabei etwas weniger unterstützend für die Berufsarmee ein, als noch vor Jahresfrist (46%, -2 Prozentpunkte).
Der langjährige Optimismus im Sicherheitsempfinden der Schweizerinnen und Schweizer wich im Untersuchungszeitraum einer etwas pessimistischeren Haltung. Geopolitische Entwicklungen wurden für diese Trendwende verantwortlich gemacht. Damit einher gehend wurden spezifische Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit stärker befürwortet, als in früheren Jahren. Überdurchschnittlich hoch blieb das Vertrauen in die Institutionen und Behörden. Tendenziell höhere Zustimmungswerte verzeichnete die Armee.

Jahresstudie „Sicherheit“ 2016
Dossier: Jahresstudien «Sicherheit»