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Nachdem der Nationalrat den Ausruf seines Mitglieds Werner Salzmann (svp, BE), "Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!" geteilt und die gleichnamige Motion angenommen hatte, wehte im Ständerat ein anderer Wind. Bereits in der vorberatenden SiK zeichnete sich ab, dass das Anliegen in der kleinen Kammer im Gegenwind stehen würde. Zwar hatte die grosse Kammer das Geschäft im Sinne des Bundesrates angenommen, im Ständerat wurde jedoch mit 8 zu einer Stimme seitens der Kommission die Ablehnung der Motion beantragt. Die ablehnende Haltung war indes nicht materieller Natur, sondern die SiK war inzwischen zum Schluss gekommen, dass die Ziele der Motion weitgehend erfüllt seien, beziehungsweise dass sie im Begriff seien, Eingang in die Vorlage des Bundesrates zu finden. Die Verhandlungen seien so weit fortgeschritten, dass die Umsetzungsnorm eine „Lex Helvetica” zulassen würde. Damit könnten die Anpassungen im Waffenrecht so übernommen werden, dass die schweizerischen Besonderheiten und Traditionen berücksichtigt werden könnten. Die zu behandelnde Vorlage wurde für das Frühjahr 2018 erwartet.
Die Plenardebatte war dann von kurzer Dauer. Kommissionssprecher Baumann (cvp, UR) legte die Sichtweise der SiK dar, während Ständerat Dittli (fdp, UR) sich für eine Annahme der Motion aussprach. Er bekannte sich auch zur einen Gegenstimme gegen den Ablehnungsantrag. Seine Haltung begründete er mit der Signalwirkung, die eine Ablehnung der Motion zur Folge hätte. Stattdessen müsse der Ständerat die Motion ebenfalls annehmen, um den Druck aufrecht zu erhalten und tatsächlich auf eine Kompatibilität der Waffenrichtlinie mit Schweizer Traditionen hinzuarbeiten. Justizministerin Sommaruga äusserte sich abschliessend etwas zweideutig zum vorliegenden Geschäft; gemäss ihrer Aussage mache es keinen Unterschied, ob die Motion im Ständerat angenommen oder abgelehnt werde, weil die Vorbereitungen für das revidierte Waffenrecht bereits so weit fortgeschritten seien, dass das Anliegen obsolet geworden sei. Die Regierung habe sich bemüht, eine pragmatische Umsetzung vorzuschlagen. Ohnehin gehe diese noch in die Vernehmlassung und sowohl Kantone als auch betroffene Organisationen können sich dannzumal selbst auch noch dazu äussern. Die Mehrheit des Ständerates vertraute den Äusserungen der Bundesrätin und lehnte die Motion ab. Mit 29 zu 13 Stimmen und zwei Enthaltungen wurde die Motion kassiert.

Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!

Die UREK des Nationalrates und des Ständerates hatten beide eine Parlamentarische Initiative „Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020” von Adrian Amstutz (svp, BE) gutgeheissen, so dass der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs eigentlich nichts im Wege stand. Die mit dieser Aufgabe betraute UREK-NR kam jedoch auf den Entscheid zurück und beantragte mit 13 zu 11 Stimmen die Abschreibung der Initiative.
Amstutz hatte den Vorstoss eingereicht, weil ein Passus im Umweltschutzgesetz finanzielle Zuwendungen zur Sanierung von Schiessanlagen nach 2020 nicht mehr vorsah. Dadurch würden zahlreiche Standorte für Feldschiessen wegfallen. Die UREK hatte inzwischen verschiedene Abklärungen getroffen, die sie zur Überzeugung brachten, die Initiative nicht weiter zu unterstützen. Ein entscheidendes Kriterium bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit solcher Schiessanlässe ist die Bodenbelastung durch eintretende Bleiprojektile. Zur Verhinderung zu starker Verschmutzungen werden in der Regel Kugelfänge installiert, fest installierte oder auch mobile, wie sie an einzelnen Anlässen zur Bewilligungserteilung Pflicht sind. Wo solche Vorrichtungen nicht eingesetzt werden, gelangen die Geschosse in den Boden (an rund 35 Anlässen ist dies der Fall). Da die Kommission mehrheitlich der Ansicht war, eine solche Belastung sei nicht verantwortbar, wollte sie die Initiative fallen lassen. Die geforderte Gesetzesänderung sei unverhältnismässig. Andere geprüfte Massnahmen, beispielsweise eine Subvention an nicht ausgerüstete Standorte für temporäre Kugelfänge, wurden verworfen. Ebenso wurde ein Aufschub der Frist als nicht zielführend erachtet. Eine Kommissionsminderheit Imark (svp, SO) wollte die Initiative erhalten mit dem Argument, dass das kulturelle Erbe solcher Schiessfeste hochzuhalten sei.

Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen
Dossier: Schiess- und Schützenwesen

Roger Golay (mcg, GE) verlangte vom Bundesrat einen departementsübergreifenden Bericht, in dem aufgezeigt werden soll, wie Schweizer Unternehmen gefördert werden könnten. Im Fokus sollen dabei Unternehmen stehen, die «aufgrund der besonderen Natur ihrer Technologie oder ihrer Tätigkeit für den wirtschaftlichen Fortschritt und für die nationale Sicherheit wesentlich» seien. Und es war die «sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis», wie sie in der Rüstungspolitik der Regierung vorgesehen war, die den Postulanten umtrieb. Es sollte daraufhin gearbeitet werden, dass einem Abwandern von Wissen und Produkten ins Ausland entgegengetreten werden kann, so die Forderung. Die Entwicklung und später auch die Anwendung von neuen Technologien in der Schweiz sei anzustreben, denn Innovation und Sicherheit, seien ein Tandem, das für den Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz entscheidend ist. Mit Empfehlung auf Annahme des Postulats durch den Bundesrat gelangte der Vorstoss im Sommer 2017 in den Nationalrat, wo keine Opposition auszumachen war. Diskussionslos wurde das von 46 Nationalrätinnen und Nationalräten aller Parteien mitunterzeichnete Postulat angenommen.

Innovation und Sicherheit für den Wohlstand der Schweiz (Po. 17.3243)

Die Jahresstudie „Sicherheit“ wurde auch 2017 von der ETH Zürich erstellt und publiziert. Diese unter Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern durchgeführte Umfrage brachte teilweise neue Erkenntnisse gegenüber dem Vorjahr. So fühlten sich 93 Prozent der Befragten sicher. Der Wert ist heuer um 7 Prozentpunkte gestiegen, das Sicherheitsempfinden ist damit so hoch wie noch nie. Ebenso schätzten mehr Befragte als im Vorjahr die Zukunft der Schweiz optimistisch ein. Mit 82 Prozent hat auch dieser Wert um 7 Prozentpunkte zugenommen.
Bezüglich der Zufriedenheit mit der Armee konnten die Studienautoren noch immer positive Werte ausweisen. 82 Prozent der Befragten gaben an, die Armee sei notwendig. Zwar entsprach dies einer leichten Abnahme gegenüber dem Vorjahr, jedoch verharrte der Wert gemessen am langjährigen Mittel der Studienreihe auf überdurchschnittlichem Niveau. Das Modell der Milizarmee wurde dabei noch immer favorisiert und von 59 Prozent der Respondentinnen und Respondenten unterstützt (+ 2 Prozentpunkte). Bei der Kohorte der Wehrpflichtigen, sprich der 20-29 Jährigen, war indes die Befürwortung einer Berufsarmee höher. Sie betrug 49 Prozent (eine leichte Zunahme um 1 Prozentpunkt gegenüber 2016) und lag um 12 Prozentpunkte höher als in der Gesamtstichprobe (37 Prozent, -1 Prozentpunkt). Im Einklang mit diesen Einschätzungen standen auch die Äusserungen zu den Armeeausgaben, wobei gut die Hälfte der Befragten angab, diese seien genau richtig (49 Prozent), und gar 12 Prozent fanden, man könne noch mehr für die Verteidigung ausgeben. Gleichwohl befanden 34 Prozent der Befragten die Armeeausgaben als zu hoch (+ 3 Prozentpunkte). Die Zustimmung zur Abschaffung der Armee erreichte im Befragungszeitraum einen unterdurchschnittlichen Wert: 36 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus, gut zwei Drittel waren also für das Beibehalten des Dienstpflichtmodells. Bei dieser Frage konnte eine deutliche ideologische Linie ausgemacht werden: Wer sich selber politisch eher als links einstufte, gab eher an, für die Abschaffung der Wehrpflicht zu sein (57 Prozent). Politisch rechts Stehende gaben hingegen nur zu 22 Prozent an, die Wehrpflicht abschaffen zu wollen. Ebenfalls öffnete sich hierbei ein Röstigraben, da die Zustimmung zur Abschaffung der Wehrpflicht in der Romandie (50 Prozent) signifikant höher war als in der Deutschschweiz (32 Prozent). Ebenso zeigte sich eine Abstufung über die Altersgruppen hinweg: Je älter die Befragten waren, desto weniger Zuspruch erhielt das Postulat der Abschaffung der Wehrpflicht. Mit den Leistungen der Armee waren die Leute zufrieden: Auf einer Zehnerskala erhielt dieses Item den Wert 6.5, er befindet sich auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr.
Die Studie wurde im Januar 2017 bei 1'209 Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern telefonisch durchgeführt.

Jahresstudie „Sicherheit“ 2017
Dossier: Jahresstudien «Sicherheit»

Nach der Veröffentlichung der Wirksamkeitsüberprüfung der ersten nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken beschloss der Bundesrat, dass er eine Nachfolgestrategie ausarbeiten möchte. Noch während des letzten Jahres im Zyklus der ersten NCS wurde also die 2. NCS-Strategie lanciert. Der Schutz vor Cyberkriminalität aller Art sei nach wie vor wichtig, so die Regierung in ihrer Medienorientierung. Vorfälle sowohl in der Schweiz als auch im Ausland zeigten, dass auch kritische Strukturen angegriffen würden und dass Cyber-Angriffe auch für politische Zwecke eingesetzt würden. Die Beurteilung der ersten Strategie 2012–2017 habe gemäss Bundesrat zur Erkenntnis geführt, dass erst ein Fundament habe gelegt werden können, der Schutz jedoch noch ausgebaut werden müsse.
So wurde die Verwaltung beauftragt, eine Nachfolgestrategie für die Jahre 2018 bis 2023 auszuarbeiten, die innert eines Jahres der Regierung unterbreitet werden sollte. Aufbauend auf geschaffenen Strukturen und Prozessen soll der Schutz vor Cyber-Risiken weiter verstärkt werden. Dafür sollen die 30 Stellen weiterhin finanziert und unbefristet verlängert werden. Die Federführung der Arbeiten lag beim ISB.

Zweite Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Cyber Defence

Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!, war die Kampfansage Werner Salzmanns (svp, BE) und gleichzeitig Titel seiner Motion. Der Präsident der Berner SVP-Kantonalsektion und des Berner Schiesssportverbands nahm sich damit eines grösseren Anliegens an: 101 Nationalrätinnen und Nationalräte hatten die Motion mitunterzeichnet. Ursache für diesen Anstoss waren Bestrebungen der EU, ihr Waffenrecht anzupassen. Schengen-Richtlinien könnten zur Folge haben, dass Schützinnen und Schützen ihre Waffen nicht mehr bei sich zu Hause lagern dürfen. Salzmann selbst sprach von einer Entwaffnung. Der Bundesrat soll gemäss seinem Vorstoss mit anderen EU-Ländern in Kontakt treten, welche einer Verschärfung des Waffenrechts ebenfalls kritisch gegenüberstehen, um einen "koordinierten Widerstand" zu ermöglichen. Sein Ziel: Das Schweizer Waffenrecht soll unangetastet bleiben. Salzmann griff in seiner Begründung auch auf ältere Vorstösse zurück, in denen der Bundesrat in seinen Augen nur unbefriedigende Antworten gegeben hatte.
Der Bundesrat nahm mit einer sehr kurzen Erklärung Stellung und beantragte die Annahme der Motion, auch wenn bereits Anstrengungen diesbezüglich angelaufen waren. Es schien dem Bundesrat ein Anliegen zu sein, nationale Gepflogenheiten und Traditionen zu schützen und die durch die EU-Waffenrichtlinie angestrebte Sicherheit dergestalt umzusetzen, dass eben diese Brauchtümer nicht infrage gestellt werden.
Nachdem die Nationalrätinnen Mazzone (gp, GE) und Seiler Graf (sp, ZH) die Motion bekämpft hatten, befasste sich das Ratsplenum im März 2017 mit der Motion. Nach einiger Diskussion – man hielt sich am wiederkehrenden Argument eines allfälligen "EU-Diktats" auf – blieb Salzmann mit seinem Anliegen jedoch klarer Sieger. Seine Motion passierte im Nationalrat mit 118 zu 58 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!

Ob Angehörigen der Armee Arbeitszeugnisse auszustellen seien, musste der Ständerat im Frühjahr 2017 beurteilen. Nachdem der Nationalrat die Motion Caroni (fdp, AR) angenommen hatte, gab es in der kleinen Kammer Gegenwind. Nicht jedoch materiell: Die Motion wurde abgelehnt, weil in der Zwischenzeit die Forderungen soweit erfüllt werden konnten, dass der Motionär selbst – inzwischen Ständerat – anerkannte, dass die Motion hinfällig geworden sei. SiK-Sprecher Baumann (cvp, UR) referierte im Saal über die Neuerungen, die im Rahmen der WEA umgesetzt werden. Für Armeekader werden künftig sogenannte Bildungs- und Kompetenznachweise ausgehändigt, in denen die im Dienst erlernten Selbst- und Sozialkompetenzen festgehalten werden. Es handelt sich also dabei bereits um einen Leistungsnachweis im Sinne eines Arbeitszeugnisses. Mit 9 zu 0 Stimmen und 2 Enthaltungen wurde von der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Kurz kam noch der Motionär selbst zu Wort. Er stellte fest, dass eine gesetzliche Grundlage fehle. Arbeitszeugnisse würden zwar grundsätzlich ausgestellt, aber im Gegensatz zum Zivildienstbereich, wo das Ausstellen von Arbeitszeugnissen gesetzlich verankert ist, fehle eine entsprechende Bestimmung im Bereich der Militärgesetzgebung. So wollte Caroni (fdp, AR) denn vom Verteidigungsminister wissen, ob eine solche Norm nicht noch in die Ausführungsgesetzgebungen der WEA eingefügt werden könnte. Parmelin teilte die Ansicht Caronis und wollte beim VBS abklären lassen, ob dies auch tatsächlich in die entsprechende Verordnung einfliessen würde. Er zeigte sich ebenfalls überzeugt, dass eine solche Vorgabe gemacht werden müsste. Daraufhin gab es keine Reaktionen mehr und das Geschäft konnte als abgelehnt ad acta gelegt werden.

Arbeitszeugnisse für Angehörige der Armee zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst

Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 noch zu ermöglichen, wurde auch von der UREK-SR gutgeheissen, die sich Anfang 2017 mit einer parlamentarischen Initiative Amstutz (svp, BE) befasste. Sie unterstützte wie bereits ihre Schwesterkommission das Anliegen und gab der Initiative mit 7 zu 4 Stimmen und einer Enthaltung Folge.

Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen
Dossier: Schiess- und Schützenwesen

Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates, so der Titel einer FDP-Liberalen Motion, die im Dezember 2016 vom Ständerat behandelt wurde. Der Nationalrat hatte ihr in der vorhergehenden Herbstsession gegen den Willen der Regierung grünes Licht gegeben. Anders wurde das Anliegen der Motion von der SiK des Ständerates eingeschätzt. Zwar war sie unbedingt der Meinung, dass der NDB über alle möglichen personellen und materiellen Ressourcen verfügen müsse, um seinen Aufgaben gerecht zu werden, jedoch war die Kommission – der Antrag wurde einstimmig gefasst – der Meinung, die Anstrengungen im Bereich der Terrorismusbekämpfung seien ausreichend. Zudem seien per 1.1.2017 Stellen geschaffen worden, die mit Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes aktiviert würden. Die Kommission zeigte sich aber ebenfalls besorgt über die Lage und möchte die Gesamtsituation im Auge behalten. So hatte sie den Bundesrat angehalten, zeitnah Bilanz zu ziehen und gegebenenfalls neue Stellen zu beantragen, falls die gegenwärtig eingesetzten personellen Mittel nicht ausreichen würden.
Kommissionssprecher Baumann (cvp, UR) vertrat die Haltung der vorberatenden SiK und betonte, dass erste wichtige Schritte bereits unternommen worden seien. So würdigte er insbesondere das rasche Handeln der Landesregierung. Das Ratsplenum folgte seiner Kommission und lehnte die Motion ab, womit das Geschäft erledigt war.

Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates

Adrian Amstutz (svp, BE) wollte mit einer 2015 eingereichten parlamentarischen Initiative darauf hinwirken, dass Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 weiterhin möglich sein werden. Das von 41 Nationalrätinnen und Nationalräten, vorwiegend Angehörige der SVP Fraktion, mitunterzeichnete Anliegen zielte auf eine Änderung des Umweltschutzgesetzes. Dort soll ein Passus angepasst werden, wonach der Bund Sanierungen von belasteten Standorten unterstützen soll. Der Vorstoss bezog sich auf Örtlichkeiten, an denen jährlich höchstens ein Schiessanlass stattfindet. Die gegenwärtige Regelung schloss Unterstützungsleistungen des Bundes nach Ende 2020 aus. Der Initiant machte geltend, dass solche Anlässe, besonders Feldschiessen und historische Schiessen, ein wichtiges Kulturgut zur Pflege der Geschichte seien. Es sind indes auch Anlässe, an denen nicht in Schiessplätzen oder Schiessanlagen geschossen wird, sondern ausnahmsweise ausserhalb solcher, was tatsächlich zu Belastungen führen könne. Da gemäss Umweltschutzbestimmungen nur finanzielle Unterstützung gesprochen wird, wenn nach einer Sanierung nicht mehr an den betreffenden Standorten geschossen wird, hatte der Kanton Bern bereits begonnen, Schiessanlässe zu verbieten. Amstutz war der Meinung, dass eine "Verabsolutierung des Umweltschutzes" unverhältnismässig sei.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hatte der Initiative Folge geleistet. Sie war der Meinung, dass solche Volksveranstaltungen nicht aus finanziellen Gründen gefährdet werden sollen, seien sie doch Teil des kulturellen Erbes unseres Landes. Mit 15 zu 8 Stimmen fiel die Kommissionsempfehlung zugunsten des Vorstosses recht deutlich aus (1 Enthaltung).

Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen
Dossier: Schiess- und Schützenwesen

Nationalrat Caroni (fdp, AR) hatte im Juni 2015 und damit noch vor seiner Wahl in den Ständerat eine Motion eingereicht, mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit Angehörigen der Armee Arbeitszeugnisse für ihre geleisteten Dienste ausgestellt werden können. Darin sah der Motionär - selbst Fachoffizier im Rang eines Majors - eine Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst. Es gelte zudem eine Ungerechtigkeit gegenüber Zivildienstleistenden auszumerzen, die für ihre Dienstleistungen Zeugnisse erhalten. Der administrative Aufwand wurde von Caroni selbst als klein eingeschätzt, da ohnehin militärische Qualifikationen erstellt werden und diese Dokumente mit wenig Aufwand so gestaltet werden könnten, dass sie gegenüber zivilen Arbeitgebern verwendet werden können.
Der Bundesrat war nicht ganz gleicher Meinung. Zwar teilte er den Grundsatz, dass Militärdienst und Erwerbstätigkeit vereinbar sein sollen und dies ein wichtiges Prinzip der Milizarmee sei, er beantragte jedoch mit Verweis auf bereits bestehende Möglichkeiten die Ablehnung der Motion. Bereits zum Zeitpunkt deren Einreichung konnten Armeeangehörige Leistungsnachweise verlangen, mit denen ein Zusammenhang zwischen militärischer Ausbildung und zivilen Fähigkeiten hergestellt wird. Den Absolventinnen und Absolventen der höheren Kaderausbildung beispielsweise würden solche Dokumente bereits ausgehändigt. Entgegen der Einschätzung des Motionärs zeigte sich der Bundesrat besorgt über den Aufwand einer Anpassung des Qualifikationswesens, der in "keinem Verhältnis zum allfälligen Nutzen" stehe.
Das von Corina Eichenberger (fdp, AG) übernommene Geschäft wurde in der Herbstsession 2016 im Nationalrat behandelt und angenommen. Der Aargauer Liberalen gelang es, das Anliegen durchzubringen, indem sie die Vereinbarkeit von Beruf und Militärlaufbahn als zentral bewarb. Arbeitszeugnisse könnten sich zudem als Anreiz positiv auf die Motivation der Dienstleistenden auswirken. Verteidigungsminister Parmelin schaffte es nicht, die ablehnende Haltung der Regierung hinreichend zu verteidigen. Mit 114 Ja-Stimmen gegen 71 Nein wurde die Motion an den Ständerat übergeben.

Arbeitszeugnisse für Angehörige der Armee zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst

Die FDP-Liberale Fraktion hatte im September 2015 eine Motion eingereicht, mit der die Mittel für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) aufgestockt oder zumindest nicht gekürzt werden sollten. Sicherheit sei eine Kernaufgabe des Staates und deswegen dürften die Ressourcen für den NDB nicht angetastet werden. Die FDP wollte mit ihrem Vorstoss sicherstellen, dass der NDB die nötigen Abklärungen zum terroristischen Risikopotential von Asylsuchenden und Kontingentsflüchtlingen glaubwürdig durchführen kann. Die Partei setzte damit an zwei frühere Vorstösse an, in denen sie bereits Bedenken zur sicherheitspolitischen Lage in der Schweiz aufgrund der Migrationsströme geäussert hatte (Ip. 15.3546 und 15.3547). Seit der Beantwortung dieser beiden ähnlich lautenden Interpellationen habe sich die Lage noch verschärft, befürchtete die FDP, und weil unter dem Deckmantel Asylsuchender möglicherweise auch Terroristen in die Schweiz einreisen würden, sollte die Regierung aktiv werden. Da im Bundeshaushalt Sparbemühungen nötig sein werden, wollte die FDP mit dieser Motion erneut mit Nachdruck eine Budgetkürzung beim NDB verhindern.
Der Bundesrat zeigte in der Stellungnahme Verständnis für das Anliegen und räumte ein, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch Personen in die Schweiz einreisten, die ein Sicherheitsrisiko bedeuteten. Er sah jedoch zum damaligen Zeitpunkt keine Möglichkeit für eine Aufstockung der Mittel für den NDB, unter anderem, weil bereits Anfang Januar 2015 sechs zusätzliche Stellen beim NDB zur Stärkung der Terrorabwehr geschaffen worden seien. Zudem würden die kantonalen Polizeikorps finanziell unterstützt. Die Motion wurde entsprechend zur Ablehnung beantragt.
Dies wurde vom Nationalrat jedoch nicht goutiert, er überwies die Motion mit 128 zu 63 Stimmen und einer Enthaltung deutlich. Sprecherin Eichenberger (fdp, AG) nannte in der kurzen Darstellung des Antrags eine Reihe von Vorfällen mit terroristischem Hintergrund, beispielsweise jene in Würzburg/D oder Ansbach/D, oder auch ein verhindertes Attentat in Paris/F. Die personelle Aufstockung beim NDB und den finanziellen Support zugunsten der Kantone würdigte sie als positiv, aber dies genüge nicht, weil der NDB immer noch personell unterbesetzt sei. Verteidigungsminister Parmelin verwies vergeblich auf die von der Regierung aufgenommenen Tätigkeiten zur Terrorismusprävention, die sich unter anderem in der Schaffung von insgesamt 86 Stellen manifestiere, und vertrat damit die Ansicht der Regierung, dass die Motion nicht nötig sei. Mit dem nationalrätlichen Votum ging das Geschäft in den Ständerat.

Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates

Toni Brunners (svp, SG) Motion Schweizer Frischmilch für die Schweizer Armee wurde in der Herbstsession vom Ständerat beraten, erhielt dort aber weniger Sukkurs als in der grossen Kammer. Die SiK-SR beantragte mit 10 zu einer Stimme - wie zuvor auch der Bundesrat - die Ablehnung der Motion. Die Kommissionshaltung wurde dem Rat von Josef Dittli (fdp, UR) vorgetragen. Das Anliegen sei bereits erfüllt, stationär untergebrachte Truppen erhielten bereits Frischmilch und unter Umständen könne die Abgabe von Milchpulver sinnvoll sein, gerade bei widrigen Wetterbedingungen im Feld. Ohne weitere Diskussion wurde die Motion im Ständerat verworfen.

Schweizer Frischmilch für die Schweizer Armee

Die Absicht, keine modernen Söldner zulassen zu wollen, teilte der Ständerat - er liess besagte Motion aber dennoch fallen und korrigierte damit den Entscheid des Nationalrates. Bereits die SiK war mehrheitlich der Ansicht, dass die geltende Rechtsetzung die anvisierten Fälle bereits abdecke und daher keine Anpassungen vonnöten seien. Ferner merkte Kommissionssprecher Jositsch (sp, ZH) auch an, dass zum Vollzug solcher Strafen eine Person überhaupt vorgängig ausfindig gemacht und auch tatsächlich inhaftiert werden muss, bevor sich die Frage nach einem möglichen Strafmass stellte. Peter Hegglin (cvp, ZG) vertrat eine andere Sichtweise auf das Vorhaben und argumentierte mit einer Signalwirkung, die unbedingt gesendet werden soll. So seien intolerante Kreise und terroristische Organisationen nicht zu dulden und entsprechend sollte die Unterstützung solcher auch unter Strafe gestellt werden. Mit 12 zu 27 Stimmen unterlag die Motion im Ständerat.

Keine modernen Söldner

Der Nationalrat hat im März eine Motion Brunner (svp, SG) "Schweizer Frischmilch für die Schweizer Armee" angenommen. Der Landwirt wollte durchsetzen, dass den Armeeangehörigen bei Frühstücksmahlzeiten fortan frische Milch ausgeschenkt wird und nicht eine Pulvermilchmischung. Diese sei "enttäuschend und wässrig", so die Einschätzung Brunners, die von 24 Mitunterzeichnenden geteilt wurde. Frische Milch sei überdies der guten Truppenmoral zuträglich, weswegen Milchpulver ausgemustert werden soll. Der Bundesrat entgegnete in seiner Antwort, dass angesprochenes Pulver in einer Schokoladenmilch-Mischung noch verwendet würde, jedoch nur auf Übungen und nicht solange die Truppe stationär untergebracht ist. Er verwies aber auch auf einen Entscheid der Armeeführung, dass in der Regel ohnehin Schweizer Produkte zur Verpflegung berücksichtigt werden. Die Motion unterstütze er nicht. Anlässlich der Ratsdebatte gelang es Toni Brunner aber eine Mehrheit von seinem Ansinnen zu überzeugen, wenngleich er zugab, dass die Wichtigkeit der parlamentarischen Geschäfte variiere und dieses wohl nicht zu den wichtigsten gehöre. Der anwesende Verteidigungsminister erklärte, dass vorwiegend praktische Gründe zum Ablehnungsantrag des Bundesrates geführt hatten. Mit 112 zu 68 Stimmen kam die Motion jedoch durch, wenn auch nicht so "einhellig", wie es sich Brunner bei seinem Antrag gewünscht hatte.

Schweizer Frischmilch für die Schweizer Armee

Im März 2016 wurde im Nationalrat die Motion "keine modernen Söldner" des 2015 nicht wiedergewählten Solothurner Nationalrats Urs Schläfli (cvp, SO) behandelt. Bereits 2014 hatte dieser eine Anpassung des Militärstrafgesetzes gefordert. Mit der neuen Motion sollte nicht nur unter Strafe stehen, wer in einen fremden Militärdienst eintritt, sondern auch, wer sich als moderner Söldner armeeähnlichen, ideologisch motivierten Gruppierungen anschliesst. Namentlich das Erstarken der IS-Miliz war zum Zeitpunkt der Einreichung ein relevantes Thema. Zudem sollte das mögliche Strafmass von gegenwärtig drei auf mindestens zehn Jahre erhöht werden. Dass diese Art von Söldnerwesen unterbunden werden soll, fand die Zustimmung einer Mehrheit des Nationalrates, welcher den Vorstoss mit 95 zu 89 Stimmen der Ständekammer überwies. Der Bundesrat hatte vergeblich die Ablehnung der Motion beantragt; er war der Ansicht, dass andere, bereits in Kraft getretene Bestimmungen der Sache bereits gerecht würden.

Keine modernen Söldner

Unter dem Titel Förderung der Blutstammzellenspende in der Schweizer Armee wurde von Nationalrat Darbellay (cvp, VS) ein recht allgemein gehaltenes Anliegen formuliert. Der Bundesrat wurde aufgefordert zu prüfen, inwiefern die Armee zu einer Verbesserung der Stammzellenspende beitragen könnte. Der Postulant stellte sich vor, dass in der Gesamtheit von jungen und gesunden Stellungspflichtigen geeignete Kandidaten für eine Erweiterung des Registers von Spendern zu finden wären. Insofern wird vorgeschlagen, dass diesen jungen Menschen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit gegeben wird, sich als Spender zur Verfügung zu stellen, wobei die Koordination beim Batallionsarzt läge. Der Bundesrat sah hierin jedoch keine Verbesserung der Stammzellenspende, da es seiner Ansicht nach eines Obligatoriums bedürfe, wofür jedoch die gesetzliche Grundlage fehle. Aus einer medizinischen Sicht sei der Vorschlag hingegen zu begrüssen. Allerdings sah der Bundesrat eher Chancen im Bereich von Information und Motivation, nicht aber aufgrund institutionalisierter Massnahmen. Solche würden lediglich in Koordination mit Public-Health-Kampagnen des BAG umgesetzt, wie das beispielsweise im Rahmen der Masernkampagne der Fall ist. Der inzwischen von Viola Amherd (cvp, VS) übernommene Vorstoss wurde im Nationalrat mit 110 zu 68 Stimmen bei 11 Enthaltungen gegen den Willen des anwesenden Verteidigungsministers angenommen.

Förderung der Blutstammzellenspende in der Schweizer Armee

Die Jahresstudie „Sicherheit“, von der Militärakademie der ETH in Zusammenarbeit mit dem Center for Security Studies herausgebracht, lieferte auch 2016 Befunde über das Sicherheitsempfinden der Schweizer Bevölkerung. Dieses sei hoch, jedoch gegenüber dem Vorjahr signifikant gesunken. 86% der Befragten fühlten sich sicher, was einer Einbusse um 5 Prozentpunkte bedeutete. 20% fühlten sich "sehr sicher" (-9 Prozentpunkte) und 66% fühlten sich "eher sicher" (+4 Prozentpunkte). Um 5 Prozentpunkte hat der Anteil jener zugenommen, die sich unsicher fühlen (neu 14%).
Bezüglich der Verteidigungspolitik zeigte sich auch 2016 eine hohe positive Einstellung in der Bevölkerung gegenüber der Armee. Die Zustimmung zur Frage nach der Notwendigkeit der Armee ist um 4 Prozentpunkte gestiegen und kommt auf 84%, so hoch wie seit 1983 nicht mehr. Weniger Support äusserten jüngere Befragte, aber auch sie hielten die Armee mehrheitlich für notwendig (74%, +/-0). Zulegen konnte die Armee bei der Bewertung der Zufriedenheit. Auf der seit 2011 verwendeten Zehnerskala stieg diese um 0,2 Punkte auf ein Mittel von 6,5 Punkten, womit ein Höchstwert verzeichnet wurde. Eine Abschaffung der Wehrpflicht ist weiterhin nicht mehrheitstauglich und die Zustimmung für eine solche Abschaffung nahm weiter ab (-4 Prozentpunkte, neu 34%). Dieser Wert ist im langjährigen Vergleich sehr tief. Die finanziellen Mittel, die für die Verteidigung aufgewendet werden, seien in einer guten Grössenordnung. Dies befanden 48% der Befragten, eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr (+1 Prozentpunkt). Sowohl eine Erhöhung, als auch eine Senkung der Verteidigungsausgaben verloren an Sukkurs. Die Ansicht, die Schweiz gebe zu viel Geld für ihre Armee aus, wurde seltener geäussert und der in dieser Studie hierzu gemessene Wert erreichte einen historischen Tiefstwert.
Die Frage nach der Ausgestaltung der Dienstpflicht wurde etwa gleich wie im Vorjahr beantwortet, wobei sich 57% für die Milizarmee aussprachen (-1 Prozentpunkt) und 38% eine Berufsarmee befürworteten (+2 Prozentpunkte). Die Altersgruppe der Dienstpflichtigen stand dabei etwas weniger unterstützend für die Berufsarmee ein, als noch vor Jahresfrist (46%, -2 Prozentpunkte).
Der langjährige Optimismus im Sicherheitsempfinden der Schweizerinnen und Schweizer wich im Untersuchungszeitraum einer etwas pessimistischeren Haltung. Geopolitische Entwicklungen wurden für diese Trendwende verantwortlich gemacht. Damit einher gehend wurden spezifische Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit stärker befürwortet, als in früheren Jahren. Überdurchschnittlich hoch blieb das Vertrauen in die Institutionen und Behörden. Tendenziell höhere Zustimmungswerte verzeichnete die Armee.

Jahresstudie „Sicherheit“ 2016
Dossier: Jahresstudien «Sicherheit»

In der Herbstsession 2015 bewilligte der Ständerat eine Fristverlängerung zur Umsetzung der im Jahr 2013 Folge gegebenen parlamentarischen Initiative Eder (fdp, ZG) bis zur Herbstsession 2017. Die parlamentarische Initiative will die Rolle der ENHK als Gutachterin zur Bewilligung von Projekten (insb. solche im Bereich erneuerbarer Energien) mit Einfluss auf in das Bundesinventar aufgenommene Objekte von nationaler Bedeutung abschwächen. Die Umsetzung des Anliegens könne erst nach den Beratungen zur Energiestrategie 2050 wieder aufgenommen werden, argumentierte die vorberatende Kommission. Mit dem ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie werden Regelungen zum Bau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien beschlossen. Bei den Beratungen zur Energiestrategie unterlag ein linker Minderheitsantrag der ständerätlichen Kommission, wonach von der Erhaltungspflicht für in ein Bundesinventar eingetragene Objekte nur hätte abgewichen werden dürfen, wenn der Kern seines Schutzwertes dadurch nicht verletzt worden wäre.

Entscheidungsmacht der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)

Der Ständerat überwies in der Sommersession 2015 ein Postulat Cramer (gp, GE), das den Bundesrat mit der Prüfung eines Massnahmenplans gegen Einkaufstourismus beauftragte und der Regierung eine Aufstockung des Grenzwachtpersonals nahelegte. In der Debatte hatte Bundesrätin Widmer-Schlumpf zwar die generelle Notwendigkeit einer Aufstockung des Grenzwachtkorps unterstrichen, gab aber gleichzeitig auch zu bedenken, dass Einsätze von Grenzwächtern keine unmittelbare Wirkung auf den legalen Einkaufstourismus hätten.

Massnahmenplans gegen Einkaufstourismus

Der Kredit zur Weiterführung der Unterstützung des Center for Security Studies an der ETH Zürich war auch im Ständerat unbestritten. Hans Hess (fdp, OW) lancierte die Behandlung mit dem einstimmigen Antrag der SiK, dem Geschäft zuzustimmen. Ohne lange Debatte und nach einem nur kurzen Votum des Bundesrates Maurer wurde der Kredit auch in der Ständekammer einstimmig genehmigt.

Center for Security Studies

In der Frühjahrssession hatte sich der Nationalrat mit der Vorlage zu befassen. Ohne Gegenstimme hatte die SiK beantragt, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Die für die Periode 2016-2019 beantragten Mittel über CHF 15.4 Mio bedeuten jedoch eine Reduktion von CHF 2 Mio. pro Jahr gegenüber früheren Phasen. Kommissionssprecherin Galladé (sp, ZH) merkte an, dass damit die Erfüllung der wesentlichen Aufgaben sichergestellt werden könne. Bedenken äusserte sie namens der SiK jedoch hinsichtlich der Einsparungen im Bereich der Cyberthematik, die aufgrund der Sparmassnahmen im Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket auch auf diesen Rahmenkredit angewendet wurden. Verteidigungsminister Maurer brauchte nicht mehr stark für die Annahme des Kredits zu werben. Die Sorgen um eine Vernachlässigung im Bereich Cyberwar / Cyber Defense nahm er zur Kenntnis, bemerkte jedoch, dass entsprechende Anstrengungen im Gefäss einer Cyber-Strategie unternommen werden. Das Ratsplenum beschloss Annahme des Kredits zur Weiterführung der Unterstützung des Center for Security Studies und Lösung der Ausgabenbremse jeweils einstimmig.

Center for Security Studies

Bereits wenige Tage später gelangte das Bundesgesetz über die Zweitwohnungen zur Differenzbereinigung in den Ständerat. Im Sinne raschestmöglicher Schaffung von Rechtssicherheit zeigte sich auch die Kantonskammer konziliant und stimmte den Kompromissanträgen nach einer längeren und grundsätzlichen Diskussion zur verfassungsmässigen Umsetzung von Initiativen zu. Ein Minderheitsantrag Imoberdorf (cvp, VS), der Plattformwohnungen erlauben wollte, fand nur vereinzelt Unterstützung. Bei seiner Detailberatung zum Gesetz hatte der Nationalrat über die Kompromissanträge hinaus weitere zum Teil gewichtige Differenzen zum Ständerat geschaffen, welche nun ebenfalls ausgeräumt werden mussten. So bestand zwischen den Räten Uneinigkeit bezüglich Definition des Zweitwohnungsbegriffes. Gemäss Nationalrat sollten touristisch bewirtschaftete Wohnungen zu den Erstwohnungen gezählt werden. Die Auswirkungen einer solchen Definition wären weniger dramatisch als noch in der Vorlage vor dem Kompromiss, da dies ohne die Plattformwohnungen nun nur noch Wohnungen in hotelähnlichen Betrieben betreffen würde. Dennoch könnte diese Regelung zur Folge haben, dass der Zweitwohnungsanteil in einzelnen Gemeinden deswegen unter die Grenze von 20% fallen würde. Der Ständerat hielt in diesem Punkt an seinem Entscheid, resp. am bundesrätlichen Entwurf fest und stellte sich gegen eine Ausweitung des Erstwohnungsbegriffes. Ferner wollte die Fassung des Nationalrates, dass Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von deutlich unter 20% von der Pflicht zur jährlichen Erstellung eines Wohnungsinventars befreit werden. Der Ständerat beharrte auch hier auf seiner und der bundesrätlichen Position, welche keine Ausnahmen von der Inventarspflicht zulassen will, was auch dem mit Annahme der Initiative gefassten verfassungsmässigen Auftrag entspricht. Die Kantonskammer stemmte sich ebenfalls gegen den Versuch des Nationalrates, für bis zum 31. Dezember 2012 eingereichte Baugesuche, ungeachtet des Zeitpunkts des rechtskräftigen Bauentscheids, eine Bewilligung zu ermöglichen. In einem umstrittenen Punkt lenkte der Ständerat mit 25 zu 15 Stimmen hingegen auf den nationalrätlichen Kurs ein: In ihrer Detailberatung hatte die grosse Kammer beschlossen, die Erweiterung altrechlicher Wohnungen nicht auf maximal 30 m2 zu beschränken, sondern unabhängig von der Grösse des Objekts eine Erweiterung um insgesamt 30% der bestehenden Hauptnutzfläche zu ermöglichen. Ein Minderheitsantrag Berberat (sp, NE) welcher auch von Bundesrätin Leuthard unterstützt wurde, machte vergeblich geltend, dass dieser Beschluss verfassungswidrig sei. Der Wortlaut der Initiative sieht nicht nur eine Beschränkung des Zweitwohnungsanteils auf 20% der Wohneinheiten, sondern eine ebensolche Beschränkung der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche vor. Der vom Ständerat in der Detailberatung eingefügte Zusatz, welcher jedoch durch eine in Quadratmetern gefasste Beschränkung ergänzt wurde, habe den verfassungsmässigen Spielraum bereits gänzlich ausgereizt - so die Ansicht der starken Kommissionsminderheit.
Zurück im Nationalrat gab es in der UREK-NR keine Anträge auf Festhalten und alle verbleibenden Differenzen wurden so im Eiltempo ausgeräumt. Das Gesetz konnte somit noch in der Frühjahrssession verabschiedet werden: Im Nationalrat fand das Umsetzungsgesetz mit 159 zu 12 (23 Enthaltungen) und im Ständerat mit 40 zu 2 (2 Enthaltungen) Zustimmung.

Gesetz zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative (BRG 14.023)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Kurz vor der nationalrätlichen Beratung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen zeigten sich bürgerliche Parlamentarier vor dem Hintergrund der immer lauter werdenden Referendumsdrohung kompromissbereit: Nicht nur metaphorisch sondern tatsächlich in letzter Minute, nämlich am Vorabend der Nationalratsdebatte in der Frühjahrssession 2015, gelang es durch Einlenken der FDP-Fraktionschefin Huber (fdp, UR) und des SVP-Fraktionschefs Amstutz (svp, BE) tatsächlich, ausserhalb des Parlaments einen Kompromiss mit Vera Weber zu erzielen. Der CVP-Vertreter und Kommissionssprecher Yannick Buttet (cvp, VS), der dem Treffen ebenfalls beigewohnt hatte, verliess dieses frühzeitig und empört darüber, vor beschlossene Tatsachen gestellt worden zu sein, welche seiner Meinung nach nicht einer "pragmatischen Umsetzung" entsprachen. Die SVP hätte den Deal alleine mit Helvetia Nostra eingefädelt und die Mitteparteien aussen vorgelassen. Ferner unterstellte Buttet der SVP, rein aus Eigeninteresse gehandelt zu haben, um auch bei ihren eigenen Initiativen weiterhin einen harten Kurs legitimieren zu können. Gegenüber der NZZ beteuerte Nationalrat Killer (svp, AG), man hätte lediglich rasch möglichst die vorherrschende Rechtsunsicherheit beheben wollen. Der Kompromiss sieht drei Zugeständnisse an die Initianten vor: Erstens soll in Gemeinden, die ihr Kontingent ausgeschöpft haben, auch das Anbieten des Objekts auf einer Vertriebsplattform keinen Zweitwohnungsbau legitimieren. Zweitens sollen nicht mehr in Betrieb stehende Hotelanlagen, die ein Vierteljahrhundert oder länger bewirtschaftet wurden, nur zu 50% in nicht der Nutzungsbeschränkung unterstehende Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen. Schliesslich verlangte der Kompromiss den Verzicht auf den dehnbaren Begriff der "erhaltenswerten Bauten", wenn es darum geht, bestehende Bauten auch in Gemeinden mit ausgeschöpftem Kontingent in Zweitwohnungen umzuwandeln. Anstelle dessen soll die Umwandlung in nicht der Nutzungsbeschränkung unterstehende Wohnungen nur in geschützten und "ortsbildprägenden" Bauten möglich sein. Der Begriff "ortsbildprägend" gilt als deutlich klarer und enger umrissen als der Begriff "erhaltenswert". Im Gegenzug verpflichtete sich Vera Weber, auf das Ergreifen des Referendums zu verzichten.
In der sich über zwei Tage erstreckenden Sitzung im Nationalrat waren es in der Folge nur die CVP und die BDP, die eine harte Linie fuhren und die Interessen ihrer Stammwählerschaft vertraten. Hans Grunder (bdp, BE) kritisierte das Umschwenken der SVP-Fraktion, nachdem deren Kommissionsmitglieder in den Vorberatungen im Namen der Mehrheit noch für eine Beibehaltung oder gar Aufweichung des ständerätlichen Kurses plädiert hatten, worauf der SVP-Fraktionspräsident in ein Kreuzfeuer von diversen Fragen verschiedenster Seiten geriet. Zu Beginn der Beratungen hatte die grosse Kammer über zwei Anträge der Ratslinken zu bestimmen, welche die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat forderten, verbunden mit den Aufträgen, einen Entwurf auszuarbeiten, der den Volkswillen ernst nehme, und eine qualitativ hochstehendere und klarere Gesetzesgrundlage zu schaffen. In der Begründung seines Minderheitsantrages liess Roger Nordmann (sp, VD) verlauten, er habe während seiner ganzen parlamentarischen Karriere noch nie einen so geschraubten Gesetzestext gesehen wie der Vorliegende und mehr noch: "Il est difficile d'y reconnaître un texte légal". Über die geschlossen für die Rückweisung votierenden Fraktionen der SP und der Grünen hinaus fand das Anliegen jedoch bei keinem weiteren Ratsmitglied Zustimmung, womit dieses klar abgelehnt wurde. Im Anschluss stellte sich die Linke und ebenso die GLP hinter die gesetzesverschärfenden Anträge Huber/Amstutz, welche aus diesem Grund mit komfortablen Mehrheiten angenommen werden konnten. Lediglich die geschlossen auftretende Fraktion der BDP, eine beinahe geeinte CVP-Fraktion sowie vereinzelte Mitglieder der SVP stellten sich gegen den ausserparlamentarisch ausgehandelten Kompromiss. Auch Bundesrätin Leuthard zeigte sich im Grunde zufrieden mit der Kompromisslösung, jedoch nicht ohne zu betonen, dass sie es begrüsst hätte, wenn diese den Beratungen in der Kommission entsprungen wäre, da die Auslotung gangbarer Möglichkeiten eigentlich zur Aufgabe der Legislativkommissionen gehöre. Darüber hinaus zeigte sich die Bundesrätin irritiert ob dem verklausulierten Regelwerk: Der Kompromiss schränke die Umnutzung bestehender Wohnungen in Hotelbauten im Artikel 9 Absatz 2 nun zwar ein; in den Absätzen 1bis und 1ter erlaube ein ständerätlicher Zusatz Hotelbesitzern jedoch gar den Neubau von Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20%. Da letztere Regelung nicht Teil des ausgehandelten Kompromisses war, unterlag ein links-grüner Minderheitsantrag zur Streichung dieser Absätze. Nur die GLP-Fraktion unterstützte diesen Antrag.
Ferner beschloss der Nationalrat weitere Abweichungen zur Fassung des Ständerates und schickte den von der ursprünglichen Mehrheit der UREK-NR gestellten Antrag auf Dringlichkeit mit 173 zu 22 Stimmen klar bachab, wobei der Rat der Minderheit Jans (sp, BS) folgte. Für die Dringlichkeitsklausel setzte sich die Hälfte der CVP-Fraktion sowie eine Minderheit der SVP-Fraktion ein. Zum Schluss der Beratung gab Roger Nordmann (sp, VD) im Namen der SP-Fraktion bekannt, die SP werde diesen Kompromiss in der Schlussabstimmung unterstützen, sofern der Ständerat auf den Kompromiss einschwenke. Mit 143 zu 6 Stimmen bei nicht weniger als 47 Enthaltungen verabschiedete der Nationalrat den so veränderten Entwurf nach der Gesamtabstimmung in die Differenzbereinigung. Neben einzelnen Vertretern der FDP und SVP sowie den grossmehrheitlichen Fraktionen der CVP und BDP enthielt sich die Grüne Fraktion komplett der Stimme.

Gesetz zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative (BRG 14.023)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Die Militärakademie der ETH hat 2015 wiederum zusammen mit dem Center for Security Studies die Jahresstudie „Sicherheit“ publiziert. Die Autorinnen und Autoren stellten auch in diesem Jahr ein grundlegendes Gefühl der Sicherheit in der Schweizer Bevölkerung fest. Angst vor Bedrohungen wurde nur in geringem Mass erkannt und wenn, dann im Bereich der Datensicherheit oder bezüglich Cyber-Angriffen. Die Frage nach der Notwendigkeit der Armee wurde mit sehr hoher Zustimmung beantwortet und sogar die jüngste Alterskohorte befürwortete die Armee so deutlich wie noch nie in der dreissigjährigen Messperiode. Diese jüngeren Respondenten wiesen in dieser Periode einen Anstieg um 8 Prozentpunkte aus (74%; 2014: 66%). Insgesamt wurde auch das Modell der Milizarmee deutlich bejaht und einer reinen Berufsarmee vorgezogen, wobei bezüglich alternativer Dienstmodelle ambivalente Erkenntnisse gezogen werden mussten: Einerseits erhielt eine obligatorische Wehrpflicht nur für Männer eine hohe Zustimmung, andererseits sprachen sich ebenso viele Befragte gegen eine Umwandlung in eine obligatorische Dienstpflicht aus. Es konnten keine eindeutigen Schlüsse gezogen werden, ob ein Modell mit einer Dienstpflicht, die die Frauen mit einschliesst, auf Zustimmung stossen würde. Eine Wehrpflicht unter Miteinbezug weiblicher Dienstleistenden wurde mehrheitlich abgelehnt, so auch bezüglich der Ausweitung der Dienstpflicht für Ausländer. Einwohner ohne schweizerische Staatsbürgerschaft sollen gemäss dieser Meinungsumfrage auch nicht in den Zivil-, oder einen allfälligen Sozialdienst rekrutiert werden.
Bezüglich der Zufriedenheit mit der Armee wurde keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr registriert. Sie verharrt auf durchschnittlich 6.3 Punkten auf einer Zehnerskala zwischen "überhaupt nicht zufrieden" und "sehr zufrieden". Was die Abschaffung der Wehrpflicht angeht, sprachen sich in der Selbsteinschätzung links Eingestellte und höher Gebildete stärker für eine solche aus. Weniger Gebildete und sich auf der Links-Rechts-Achse eher rechts einstufende Befragte stützten die Wehrpflicht hingegen eher. Insgesamt ist die Zustimmung zur Abschaffung der Wehrpflicht gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 38% gestiegen. Abnehmend hingegen ist die Haltung, dass die Schweiz zu viel für die Verteidigung ausgebe. Dies empfanden noch 33% der Befragten (-4 Prozentpunkte). Dass dagegen mehr ausgegeben werden sollte, gaben 16% an, was einer pointierten Steigerung um 7 Prozentpunkte bedeutet. Die Milizarmee als Dienstmodell wird von einer Mehrheit von 58% gutgeheissen (-3 Prozentpunkte), dies bedeutet den dritthöchsten Wert seit 1995. Die dienstpflichtige Kohorte der jüngeren Befragten (20–29-jährige) zeigte sich einer Berufsarmee deutlich stärker zugetan als noch im Vorjahr (48%, + 5 Prozentpunkte). Die Bevölkerung fühle sich sehr sicher und schaue zuversichtlich in die Zukunft, schlossen die Herausgeber der Studie.

Jahresstudie „Sicherheit“ 2015
Dossier: Jahresstudien «Sicherheit»